Betriebsanweisung: Auch eine Handlungshilfe beim Umgang mit Betriebsstörungen?
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- Angela Lorentz
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1 Betriebsanweisung: Auch eine Handlungshilfe beim Umgang mit Betriebsstörungen? 33. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte, Gemeinden und Verbände bis Einwohner im Regierungsbezirk Darmstadt April Hungen Dipl.-Ing. Katharina Schaum Griesheim Regensburg Stuttgart
2 Das Unternehmen» Unternehmensgründung: 1999» Unternehmensform: inhabergeführte mittelständische GmbH» Mitarbeiter: 35 fest angestellte» Unternehmenssitz: Griesheim bei Darmstadt» Niederlassungen: Stuttgart und Regensburg Griesheim Regensburg Stuttgart 2
3 Tätigkeitsfelder» Abwasserreinigung und Schlammbehandlung» Industrieabwasserreinigung» Betriebsführungssysteme» Betriebsmanagement» Netzberechnungen» Kanalisation und Regenwasserbehandlung» Kanalsanierung» Geographische Informationssysteme» Wasserversorgung» Vermögensbewertung» Vermessung Griesheim Regensburg Stuttgart 3
4 Gliederung» Einleitung» Inhalte / Mindestanforderung der Betriebsanweisung nach DWA A Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen» Inhalte des Abschnitts Betrieb der Anlage» Umgang mit Betriebsstörungen» Digitales Dokumentationssystem» Zusammenfassung Griesheim Regensburg Stuttgart 4
5 Einleitung Wesentliche Betriebsabläufe sind zu regeln und zu dokumentieren:» Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit erhöhen» negative Auswirkungen von Anlagenstörungen auf die Vorfluter vermeiden» Angaben zur Durchführung des regelmäßigen Betriebs» Angaben zur Bewältigung von besonderen Betriebszuständen und Betriebsstörungen» Vorsorgemaßnahmen gegen Betriebsstörungen zählen im Sinne der a. a. R. d. T. zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Betreibers.» In der Praxis werden Betriebsstörung und Funktionsstörung oft synonym verwendet. Griesheim Regensburg Stuttgart 5
6 Gesetzliche Grundlage / Richtlinien» Die Betreiber von Abwasseranlagen haben auf die jeweiligen Verhältnisse abgestimmte Dienst- und Betriebsanweisungen zu erstellen, um die Anforderungen, insbesondere aus 57 des WHG, einhalten zu können und die Mindestanforderungen der Eigenkontroll- bzw. Selbstüberwachungsverordnungen der Länder zu erfüllen. RECHTLICHE GRUNDLAGE» Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)» Wasserhaushaltsgesetz (WHG)» Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten» Biostoffverordnung (BioStoffV) 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten Griesheim Regensburg Stuttgart 6
7 » Zweck der Betriebsanweisung Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen Dokumentation von detaillierten Kenntnissen der Anlagenteile und der technischen Zusammenhänge (Handlungsanweisungen) für das Kläranlagenpersonal, um die einwandfreie Funktion und den störungsfreien Betrieb der Kläranlagen zu gewährleisten. Regelung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Betriebspersonals als Voraussetzung für einen wirtschaftlichen und sicheren Betrieb. Griesheim Regensburg Stuttgart 7
8 Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen Muster-Betriebsanweisung für das Personal von kleinen Kläranlagen ist auf die Bedürfnisse von kleinen Anlagen (bis EW) zugeschnitten Inhaltsstruktur entspricht DWA-A Griesheim Regensburg Stuttgart 8
9 Mindestinhalte der Betriebsanweisung nach DWA-A (2006) 9
10 Betriebszustände nach DWA-A (2006)» Normalbetrieb Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter betrieben werden.» Besondere Betriebszustände Besondere Betriebszustände stellen alle geplanten, vorhersehbaren oder ggf. regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen vom Normalbetrieb dar.» Betriebsstörungen Als Betriebsstörung wird ein außerplanmäßiges Ereignis bezeichnet, das die Funktionsfähigkeit einer Abwasseranlage oder eines wesentlichen Bestandteils beeinträchtigt oder außer Kraft setzt und damit die Erfüllung der an diese Anlage gestellten bestimmungsgemäßen Anforderungen verhindert. [luf bayern] Griesheim Regensburg Stuttgart 10
11 Inhalte Normalbetrieb» Allgemeine Angaben zur Betriebsführung und -steuerung der Gesamtanlage Stromversorgung, sonstige Energieversorgung Wasserversorgung Wassergefährdende Stoffe Anlagenspezifische sicherheitsrelevante Anforderungen» Einzelanweisungen zu den einzelnen Verfahrensbereichen Fließschema Technische Daten (Hauptabmessungen, Förderleistungen etc.) Bedienungselemente Automatik / Handbetrieb (Steuerung, Regelung, Regelgrößen etc.) Besonderheiten des Bauwerks in betrieblicher Hinsicht Griesheim Regensburg Stuttgart 11
12 Einzelanweisungen Textteil mit Angaben zu Fließschema Standort Bautechnik Maschinentechnik Schematische Darstellung Messtechnik Automatikbetrieb Manueller Betrieb Aggregatliste 12
13 Besondere Betriebszustände Zu besonderen Betriebszuständen zählen z. B.:» Außerbetriebnahmen von Anlagenteilen (Freischaltungen, Montage- oder Bauzustände mit verfahrenstechnischen Auswirkungen)» Saisonbetrieb (Ernte, Ferienzeit etc.)» Betrieb unter Witterungseinflüssen (Frost, Hochwasser im Gewässer, erhöhter Grundwasserstand) Erstellen von Checklisten z. B.: Winterbetrieb Außerbetriebnahme Becken Außerbetriebnahme Faulbehälter Griesheim Regensburg Stuttgart 13
14 Außerbetriebnahmen von Anlagenteilen Auswirkungen auf Genehmigungen und Erlaubnisse? Beteiligung der Überwachungsbehörden» Anweisungen mit folgenden Inhalten erstellen: Grund des Eingriffs in den Anlagenbetrieb Maßnahmenbeschreibung abgestimmte zeitliche Abfolge der Tätigkeiten und ihre Dauer Benennung von Verantwortlichen zusätzliche Tätigkeiten zum Normalbetrieb mögliche Gefahrenpotenziale für Mitarbeiter und/oder Anlagen zu informierende und/oder zu beteiligende Dritte Dokumentation der Anweisung dient als Nachweis der durchgeführten Maßnahmen gegenüber Dritten! Griesheim Regensburg Stuttgart 14
15 Betriebsstörungen» interne oder externe Betriebsstörungen» ggf. negative Auswirkung auf die Abwasserreinigung und das Gewässer» Allgemeines Vorgehen bei Betriebsstörungen Feststellung, Erfassung und Bewertung der Auswirkungen Einleitung von Sofortmaßnahmen Ursachenermittlung Behebung Dokumentation + Beweissicherung Auswertung Vorsorgemaßnahmen Griesheim Regensburg Stuttgart 15
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17 Auswirkungen von Betriebsstörungen» Auswirkungen sind je nach Dauer und Umfang vielfältig zusätzliche Personalaufwendungen für eigenes Personal zusätzliche Fremdleistungen zur Störungsbeseitigung (Fremdfirmen zur Instandsetzung von technischen Einrichtungen, Analyse, Beratung...) zusätzliche Betriebsmittelaufwendungen (Fällmittel, Schlammentsorgung, Energie...) Überschreitung von Überwachungswerten erhöhte Belastung des Vorfluters bis zur Schädigung der Fauna Bei einer Belastung des Vorfluters wird in der Regel auch geprüft, inwieweit dem Betreiber ein Organisationsverschulden oder Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Griesheim Regensburg Stuttgart 17
18 Betriebsstörungen erkennen» Ausfall von M- und E-Technik, Alarm Gaswarngeräte, etc.» Betriebsstörungen sind zu vermuten, wenn Messung außerhalb der üblichen Werte liegt bei Tagesganglinien regelmäßige Überschreitungen auftreten ein tendenzieller Anstieg oder eine tägliche Überschreitung der erwarteten Ablaufkonzentrationen beobachtet werden Werte der wasserrechtlichen Erlaubnis auch nur kurzfristig überschritten werden Unverzüglich Ursachenforschung und Benachrichtigung Aufsichtsbehörde Als erster Schritt sind die Messwerte auf Plausibilität zu überprüfen Griesheim Regensburg Stuttgart 18
19 und reagieren» sofortige Meldung an den Vorgesetzten gemäß Meldewege des Alarmplans» unverzügliches Einleiten von Sofortmaßnahmen, um Dauer/Umfang der Auswirkungen auf die Anlage/den Vorfluter zu minimieren» Ermittlung und Abstellen der Ursache der Störung» Stichpunktartige Protokollierung als Dokumentation und als Nachweis gegenüber Dritten (wer hat wann wen informiert, welche Maßnahmen wurden getroffen)» Unterrichtung der zuständigen Behörden über die getroffenen und noch beabsichtigten Maßnahmen» Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung der Betriebsstörung Griesheim Regensburg Stuttgart 19
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21 Betriebsanweisung/ Alarmplan» Die vorhandene Literatur kann als Hilfestellung bei Betriebsstörungen dienen kein Ersatz für eine Betriebsanweisung» Wichtig ist im Vorfeld mögliche auftretende Betriebsstörungen zu erfassen und Maßnahmen zu beschreiben.» Beschreibung der Maßnahmen bei Störungen kann auch in einem separaten Alarm- und Gefahrenabwehrplan erfolgen Meldeketten Regelungen zur Zusammenarbeit mit externen Stellen Griesheim Regensburg Stuttgart
22 Wichtige Betriebsmanagement- und Sicherheitsdokumente für Kläranlagen DOKUMENT Dienstanweisung Explosionsschutz- Dokument Gefährdungsbeurteilung GRUNDLAGE» Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)» Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)» DWA-A 199-1: Dienstanweisung für das Personal von Abwasseranlagen» Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 6 Explosionsschutzdokument» DGUV Regel 104 (bisher BGR 104): Explosionsschutzregel» Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)» DWA-M 217: Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen» Arbeitsschutzgesetz, 5 und 6 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation» Betriebssicherheitsverordnung, 3 Gefährdungsbeurteilung» Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Griesheim Regensburg Stuttgart 22
23 Wichtige Betriebsmanagement- und Sicherheitsdokumente für Kläranlagen DOKUMENT Flucht- und Rettungswegeplan Feuerwehrplan Alarmplan / Alarm-/Gefahrenabwehrplan Gefahrstoffkataster GRUNDLAGE» Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten, Abs. 4, Anhang 2.3 Fluchtwege und Notausgänge» Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan» DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen» Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen» DGUV Regel Grundsätze der Prävention, 22 Notfallmaßnahmen» DGUV Vorschrift 22 (bisher GUV-V C5): Abwassertechnische Anlagen» Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), 6 Abs. 8, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverzeichnis) Griesheim Regensburg Stuttgart 23
24 Digitale Zusammenführung aller Betriebs- und Sicherheitsdokumente» Betriebsanweisungen und alle weiteren Betriebsmanagement- und Sicherheitsdokumente der Kläranlage müssen laufend aktualisiert werden.» Zur klaren Strukturierung und zur Vermeidung von Mehrfacheingaben ist ein zentrales System zur Datenhaltung erforderlich.» Benennung von Verantwortlichen für die Aktualisierung.» Einfache Lösung: Zusammenführung aller Betriebs- und Sicherheitsdokumente in einem digitalen Dokumentationssystem. In diesem Dokumentationssystem kann der Anwender über Hyperlinks zu den einzelnen Dateien gelangen. Griesheim Regensburg Stuttgart 24
25 Digitales Dokumentationssystem Startseite Realisierungsbeispiel aquadrat ingenieure
26 Digitales Dokumentationssystem Realisierungsbeispiel aquadrat ingenieure
27 Digitales Dokumentationssystem Realisierungsbeispiel aquadrat ingenieure
28 Digitales Dokumentationssystem Realisierungsbeispiel aquadrat ingenieure 28
29 Betriebsführungssystem Realisierungsbeispiel aquadrat ingenieure» Erweiterte Lösung: Komplettes Betriebsführungssystem Zusammenführung aller technischen Daten der Instandhaltungsobjekte Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten (Erfüllen der Dokumentationspflicht) Aufgabenmanagement (Wartungsprogramm) Dokumentenmanagement digitales Bearbeiten vor Ort mit mobilen Geräten 29
30 Gliederung» Einleitung» Inhalte / Mindestanforderung der Betriebsanweisung nach DWA A Betriebsanweisung für das Personal von Kläranlagen» Inhalte des Abschnitts Betrieb der Anlage» Umgang mit Betriebsstörungen» Digitales Dokumentationssystem» Zusammenfassung Griesheim Regensburg Stuttgart 30
31 Zusammenfassung» Betriebsstörungen können Überschreitungen von Überwachungswerten zur Folge haben und dadurch zu strafrechtlichen wie abgaberechtlichen Konsequenzen für den Betreiber führen.» Daher ist die Auseinandersetzung mit möglichen Betriebsstörungen und die Erstellung von schriftlichen Anweisungen eine der wichtigsten Punkte beim Erstellen einer Betriebsanweisung. Literatur kann als Hilfestellung beim Erstellen oder bei der Ursachenforschung verwendet werden, aber kein Ersatz für Betriebsanweisung.» Beim Eintreten einer Störung ist die stichpunktartige Protokollierung der durchgeführten/veranlassten Maßnahmen und Meldungen als Dokumentation gegenüber Dritten unbedingt erforderlich! Handlungshilfe für zukünftige Betriebsstörungen! Griesheim Regensburg Stuttgart 31
32 Zusammenfassung» Betriebsanweisung nur ein Bestandteil der Betriebsmanagement- und Sicherheitsdokumente» Alle Dokumente sind stets aktuell zu halten Benennung eines Verantwortlichen» Papier ist geduldig und da diese Dokumente leben ist eine einfache EDV-gestützte Dokumentation sinnvoll! Griesheim Regensburg Stuttgart 32
33 Betriebsanweisung: Auch eine Handlungshilfe beim Umgang mit Betriebsstörungen? Dipl.-Ing. Katharina Schaum Kontakt: aquadrat ingenieure Griesheim Griesheim Regensburg Stuttgart
34 Vorteile einer EDV-gestützten Betriebsführung Zusammenführung aller technischen Daten in einem System für alle Aufgabenmanagement (nichts geht vergessen) Griesheim Regensburg Stuttgart
35 Vorteile einer EDV-gestützten Betriebsführung Dokumentation nach Vorgaben des Gesetzgebers (Erfüllen der Dokumentationspflicht) Griesheim Regensburg Stuttgart
36 Vorteile einer EDV-gestützten Betriebsführung Dokumentenmanagement (jeder hat alle Dokumente schnell zur Verfügung) Dokumentation nach Vorgaben des Gesetzgebers (Erfüllen der Dokumentationspflicht) Auch Betriebsanweisungen und alle weiteren Sicherheitsmanagementdokumente können hier digital verwaltet werden Griesheim Regensburg Stuttgart
37 Vorteile einer EDV-gestützten Betriebsführung Mobile Bearbeitung mit mobilen Geräten (keine Zettelwirtschaft) Griesheim Regensburg Stuttgart
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