Ordnung für das Bachelorstudium Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel

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1 Med. Fakultät: BachelorO 6.0 Ordnung für das Bachelorstudium Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel Vom 9. Mai 006 Vom Universitätsrat genehmigt am. August 006. Die Medizinische Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Universitätsrat, gestützt auf 15 lit. d des Universitätsstatuts vom 6. März ), folgende Studienordnung. i. allgemeine bestimmungen Zweck und Geltungsbereich 1.Diese Ordnung regelt das Bachelorstudium Medizin an der Medizinischen Fakultät (im Folgenden: Fakultät) der Universität Basel. Sie gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel im Bachelorstudium Medizin studieren. Soweit diese Studienordnung nichts anderes bestimmt, gelten a) die Bestimmungen der Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel vom 17. Oktober 005, b) die Bestimmungen der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung (AMV) vom 19. November 1980, c) die Verordnung vom 19. November 1980 über die Prüfungen für Ärzte d) sowie die Verordnung über die Prüfung der Zahnärzte vom 19. November Einzelheiten regelt die Fakultät in der Wegleitung. Verliehene Grade.Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Bachelorstudium den Grad eines Bachelor of Medicine (B Med) bei Wahl der Vertiefungsrichtung Clinical Medicine, Biomedical Science und Public Health. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Bachelorstudium den Grad eines Bachelor of Dental Medicine (B Dent Med) bei Wahl der Vertiefungsrichtung Dental Medicine. Einzelheiten der Vertiefungsrichtungen sind in der Wegleitung geregelt. 1) SG

2 6.0 Fakultäten Zulassung zum Studium.Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum Studium sind in der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 18. Mai 005 und in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel vom. März 1998 geregelt. Studierende, die an einer anderen Universität oder Hochschule vom Studium der Medizin oder einem vergleichbaren Studiengang ausgeschlossen worden sind, sind vom Bachelorstudium Medizin an der Universität Basel ausgeschlossen. Das Rektorat eröffnet den Studienanwärterinnen und Studienanwärtern den Entscheid über die Zulassung oder Nichtzulassung mittels Verfügung. Studienbeginn.Das Bachelorstudium Medizin beginnt im Wintersemester. Unterrichtssprache 5.Die Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch. Einzelne Lehrveranstaltungen können in englischer Sprache gehalten werden. ii. studium Studienmodell 6.Das Bachelorstudium Medizin besteht aus dem Studiengang Medizin mit den Vertiefungsrichtungen Clinical Medicine, Dental Medicine, Biomedical Science und Public Health. Entsprechend Art. 5 Ziffer der AMV muss die Wahl der Vertiefungsrichtung Dental Medicine bereits bei der Anmeldung zum Studium erfolgen. Die Wahl der Vertiefungsrichtungen Clinical Medicine, Biomedical Science und Public Health erfolgt nach der Informationsveranstaltung zu Studienbeginn im ersten Studienmonat. Nach dem 1. und. Studienjahr besteht die Möglichkeit, die Vertiefungsrichtungen zwischen Clinical Medicine, Dental Medicine, Biomedical Science und Public Health zu wechseln. 5 Ein Wechsel von Dental Medicine zu den anderen Vertiefungsrichtungen ist nur möglich, wenn im Eignungstest ein Punktewert erzielt wurde, der für einen Studienplatz im Studium der Humanmedizin qualifiziert hätte. Es ist möglich, den Eignungstest nochmals abzulegen. Der Wechsel ist nach dem 1. und. Studienjahr möglich. 6 Ein Wechsel ist nur vorbehältlich eines freien Studienplatzes möglich. Entsprechende Anträge müssen vor dem 15. Februar des Studienjahres im Dekanat eintreffen.

3 Med. Fakultät: BachelorO 6.0 Umfang des Studiums 7.Das Bachelorstudium Medizin umfasst studentische Leistungen im Umfang von 180 Kreditpunkten (KP), aufgeteilt in Studienjahre (je 60 KP). Dies entspricht einer Regelstudiendauer von drei Jahren. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. Das Studium ist in Module gegliedert. Ein Modul versteht sich als Zusammenfassung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen, deren innere Kohärenz sich aus den Studienzielen ergibt. Die Studienziele werden in der Wegleitung definiert. Die Berechnung der Kreditpunkte richtet sich nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Ein Kreditpunkt entspricht einem Lernaufwand von etwa 0 Stunden einer bzw. eines durchschnittlichen Studierenden. Die Module mit Angabe der damit erwerbbaren Kreditpunkte werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Aufbau des Studiums 8.Der Studiengang Medizin mit den Vertiefungsrichtungen Clinical Medicine, Dental Medicine, Biomedical Science und Public Health ist in der Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel vom 17. Oktober 005 geregelt. Für den Studiengang Medizin in der Vertiefungsrichtung Dental Medicine gilt ab dem. Studienjahr die Verordnung über die Prüfung für Zahnärzte vom 19. November Alle Studienangelegenheiten, die nicht in diesen speziellen Verordnungen geregelt sind, sind in der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 1980 und in der Verordnung über die Prüfung der Ärzte festgelegt. Bestehen des Bachelorstudiums Medizin 9.Das Bachelorstudium Medizin ist bestanden, wenn im Studiengang 180 Kreditpunkte erworben sind

4 6.0 Fakultäten iii. leistungsüberprüfungen Erwerb von Kreditpunkten 10. Kreditpunkte werden durch als genügend bewertete studentische Leistungen erworben, wobei für die gleiche Studienleistung nur einmal Kreditpunkte vergeben werden. Kreditpunkte werden vergeben für: a) Schriftliche Prüfung b) Objektiv strukturiertes klinisches Examen (OSCE) c) Portfolio Jeder Jahreskurs umfasst je Leistungskontrollen. Jede Leistungskontrolle umfasst höchstens vier Teile, welche sich gegenseitig kompensieren. 5 Für den Übertritt in das nächste Studienjahr ist der Erwerb von 60 Kreditpunkten notwendig. 6 Näheres zu den Prüfungsangelegenheiten regeln die in 1 Abs. genannten eidgenössischen Erlasse. Leistungsbewertung 11. Studentische Leistungen werden entweder mit bestanden / nicht bestanden («pass»/«fail») oder mit einer Note bewertet. Die Notenskala reicht von 1,0 bis 6,0. Die Noten,0 bis 6,0 bezeichnen genügende, die Noten 1,0 bis ungenügende Leistungen. Die einzelnen Noten entsprechen den folgenden Wertungen: 6,0 ausgezeichnet 5,0 gut,0 genügend,0 ungenügend,0 schlecht 1,0 sehr schlecht Bachelorurkunde 1. Wer das Bachelorstudium Medizin erfolgreich abgeschlossen hat, erhält nach Vorlage der Eidg. Prüfungsausweise der Studienjahre von der Medizinischen Fakultät der Universität Basel den Grad eines Bachelor of Medicine (B Med) oder Bachelor of Dental Medicine (B Dent Med) verliehen. Es wird ein Zeugnis mit Angabe des Prädikats und der Studienrichtung, der erworbenen Kreditpunkte, der abgelegten Prüfungen und Leistungen sowie der erzielten Noten erstellt. Studierende, die das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten nach Vorlage des Prüfungsprotokolls ein Zeugnis über die erworbenen Kreditpunkte, die abgelegten Prüfungen und Leistungen sowie die erzielten Noten. Diploma Supplement 1. Die Heimfakultät stellt den Studierenden ein Diploma Supplement aus.

5 Med. Fakultät: BachelorO 6.0 iv. zuständigkeiten Curriculumskommission 1. Die Curriculumskommissionen Humanmedizin und Zahnmedizin sind ständige Kommissionen der medizinischen Fakultät der Universität Basel. Sie sind das strategische Organ für alle curricularen Angelegenheiten des Studiengangs Medizin und in diesem Rahmen zuständig für permanente Anpassung und Sicherung der Qualität der Lehre. Sie nehmen zuhanden des Dekanates und der Fakultätsversammlung Stellung zu sämtlichen Vorschlägen und Richtlinien anderer Gremien, die die Lehre im Studium Medizin betreffen. Die Einzelheiten sind in den Kommissionsrichtlinien festgelegt. Bundesamt für Gesundheit (Leitender Ausschuss) 15. Für alle Prüfungsangelegenheiten ist das Bundesamt für Gesundheit, namentlich der Leitende Ausschuss, zuständig. Seine Kompetenzen sind im «Geschäftsreglement für den Leitenden Ausschuss, die Prüfungskommissionen, Ortspräsidenten und Examinatoren bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen» vom 16. Oktober 198 festgelegt. v. rechtsmittel Verfügungen und Rekurse 16. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich mit einer Rechtsmittelbelehrung zu eröffnen. Sie können gemäss 7 des Universitätsgesetzes bei der vom Universitätsrat eingesetzten Rekurskommission angefochten werden. Die Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten vier Studienjahre an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel legt in Art. 10 Ziff. fest, dass das Gesamtergebnis der Beurteilungen eines Studienjahres von der Ortspräsidentin bzw. dem Ortspräsidenten mittels Verfügung mitgeteilt wird. Gegen diese Verfügung kann beim Bundesamt für Gesundheit, Sektion Medizinalprüfungen, 00 Bern, Beschwerde eingereicht werden

6 6.0 Fakultäten vi. übergangs- und schlussbestimmungen Übergangsbestimmungen 17. Diese Ordnung gilt für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 006/007 oder später beginnen. Wirksamkeit 18. Diese Studienordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. Oktober 006 wirksam. 6

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