Erkenntnisse aus Erschütterungs- und Schallmessungen bei Sprengungen im Steinbruch Lengfurt Grundlagen Ziele Maßnahmen

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1 Erkenntnisse aus Erschütterungs- und Schallmessungen bei Sprengungen im Steinbruch Lengfurt Grundlagen Ziele Maßnahmen 1.0 Einleitung Die HeidelbergCement AG betreibt im Gebiet des Marktes Triefenstein-Lengfurt und der Gemeinde Erlenbach, einen Steinbruch (Homburger Höhe) zur Gewinnung von Kalkstein für ihr Zementwerk. Vor dem Hintergrund einer anstehenden Abbauerweiterung für den Steinbruch Lengfurt, beschreibt der Beitrag einige wichtige umweltrelevante Grundlagen, die bei der Ausführung der sprengtechnischen Gewinnung evaluiert und eingehalten werden müssen. Dazu gehören neben den gesetzlichen und normativen Anforderungen die betrieblichen Vorgehensweisen nach der Regel der Technik. Es wird aufgezeigt, welche Maßnahmen zielführend zu einer deutlichen Verbesserung der Umweltprobleme führen können. Hierzu zählen neben der Prognose von Sprengerschütterungen, die Erschütterungswahrnehmung des Menschen in Gebäuden sowie die Beurteilung von Erschütterungs- und Schalleinwirkungen auf Menschen und Bauwerke. Eine Darstellung der Erschütterungsmessungen mit ihrer Bewertung wird aufgezeigt. Zum Schluss werden verschiedene Maßnahmen genannt, die aus den gewonnenen Erkenntnissen eingeleitet wurden. 2.0 Zu beachtende Grundlagen Die zahlreichen Berührungspunkte der betrieblichen Abläufe zwischen den Aspekten Qualität, Umweltschutz und Arbeitsschutz beim Sprengen, befassen sich insbesondere mit 1. Schutz von Personen vor einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. 2. Schutz von fremden, nicht zur Benützung überlassenen Sachen vor einer Gefährdung. Bild 1: Abbaufeld des Steinbruchs Lengfurt (Homburger Höhe) 1

2 3.0 Zielsetzung Das inhaltliche Ziel aller sicherheitsrelevanten Vorgaben bezieht sich auf den Schutz - von Leben und der Gesundheit von Personen - vor Unfällen (Arbeitsunfällen) - vor Krankheiten (Berufskrankheiten) - der Lebensbedingungen von Personen - der Umwelt (Boden, Pflanzen, Tierbestand, Luft) - von nicht zur Benützung überlassene Sachen - der Nachbarn Der Schwerpunkt der betrieblichen Bemühungen liegt dabei auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP), der aus Planen Ausführen Kontrollieren Optimieren besteht. Unter den oben dargestellten Schwerpunkten wird nachfolgendes verstanden: Planen: Festlegung der Zielsetzungen und Prozesse, um so die Umsetzung der Umweltpolitik des Unternehmens zu realisieren; Ausführen: Die Umsetzung der geplanten Prozesse; Kontrollieren: Überwachung der Prozesse hinsichtlich der rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik des Unternehmens, ggfs. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs von HeidelbergCement AG in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen); Optimieren: Falls notwendig müssen die geplanten Prozesse korrigiert und angepasst werden; Letztendlich wird der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) nur dann in seinen Abläufen erfolgreich sein, wenn Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit und Befugnis dementsprechend abgeklärt und verteilt sind. Bezüglich der zuletzt genannten Anforderungen müssen nachfolgende Kompetenzen geplant und fachgerecht verteilt werden: Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein Kommunikation Dokumentation Lenkung von Dokumenten Ablauflenkung Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr Durch die vorangegangenen aufgezeigten Abläufe wird - speziell im Bereich der sprengtechnischen Gewinnungsabläufe - eine konsequente, wie auch permanente Überprüfung nötig sein. Die Überprüfung beinhaltet alle Vorgaben und Anforderungen die an die betrieblichen Abläufe auch die internen gestellt sind. Diese bestehen in der Regel aus: Überwachung und Messung Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Lenkung von Aufzeichnungen Internes Audit 2

3 4.0 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Zu den oben aufgezeigten Abläufen beinhaltet der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP): - Information der Belegschaft der in Betracht kommenden Gewinnungsbereiche - Kontrolle der Bohr- und Sprengarbeit - Interne Audits im Sprengwesen zur Überprüfung der Sprengarbeiten - Überprüfung der Einhaltung der Betriebsanweisungen (insbesondere der maximalen Lademenge Sprengstoff pro Zeitstufe) - Sprengversuche in Verbindung mit Erschütterungs- uns Schalldruckmessungen in betroffene Bereichen - Analyse der Sprengerschütterungen (Datenauswertung) - Führung von Wahrnehmungsprotokollen 5.0 Gesetzliche Anforderungen an die sprengtechnischen Abläufe Das Lösen von Gestein aus dem Gebirgsverband erfolgt bei Gewinnungsarbeiten vielfach durch Sprengarbeit, welche wiederum mit unvermeidbaren Emissionen verbunden ist. Neben Lärm, Staub und Steinflug zählen die durch Sprengen hervorgerufenen Erschütterungen und Schallereignisse zu jenen Begleiterscheinungen, die allenfalls zu Beeinträchtigungen von Nachbarn (Anrainern), Bauwerken und fremden Sachen führen können. Um solche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten, ist bei Sprengarbe i- ten darauf zu achten, dass die durch Sprengungen hervorgerufenen Emissionen ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen enthalten dabei keine absoluten Grenzwerte für solche Emissionen. Allerdings ist in allen Verordnungen festgelegt, dass die Tätigke i- ten grundsätzlich so auszuüben sind, dass unter Einbeziehung des Stands der Technik vermeidbare Emissionen unterbleiben. Hierbei ist auf den besten Stand der Technik zu verweisen, der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen besteht, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist. Bei der Bestimmung des besten Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen. Ziele dieser Verordnungen sind primär 1. der Schutz von Personen vor einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit sowie vor einer unzumutbaren Belästigung, 2. der Schutz von fremden nicht zur Benützung überlassenen Sachen (Sachgüter Dritter) vor einer Gefährdung, 3. der Schutz der Umwelt und von Gewässern vor einer über das zumutbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigung. 3

4 6.0 Gefährdungsanalyse Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, D, ASchG, ÖS)ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch eine Beurteilung der Gefährdung zu ermitteln. Eine wichtige Grundlage hierfür ist das sicherheitsbezogene Regelwerk (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln usw.), in dem für sehr viele Bereiche und Tätigkeiten die mögliche Gefährdung bereits in allgemeiner Form ermittelt wurde und entsprechende Schutzmaßnahmen beschrieben sind. Da sich Arbeitsgebiete und prozesse jedoch ändern, stellen Gefährdungsermittlungen gewissermaßen Momentanaufnahmen dar und müssen bei wesentlichen Änderungen überarbeitet werden. Zweck der Gefährdungsermittlung ist schließlich eine Beurteilung der Gefährdung und das Festlegen von wirksamen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Dazu gehört in vielen Fällen das Aufstellen weiterer interner Regelungen, um Arbeitsbereiche (z.b. Art der Sprengungen wie über oder unter Tage) und Arbeitsabläufe (z. B. Durchführung von Ladetätigkeiten) in der Praxis s i- cher zu gestalten, aber auch die Anwendung sicherheitstechnischer Methoden. Dies gilt insbesondere für die Planungsphase. 6.1 Dokumentation Die in allen Arbeitsschutzgesetzen geforderte Dokumentation (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Maßnahmen, Ergebnis der Überprüfung) besteht nicht nur aus den bearbeiteten Checklisten zur Gefährdungsermittlung, sondern setzt sich schließlich aus einer Vielzahl verschiedener Dokumente zusammen (z. B. Organisationsanweisungen, Betriebsanweisungen, Betriebshandbücher, Gefahrenabwehrpläne, Freigabescheine, Besprechungs- und Begehungsprotokolle, Schulungsnachweise, Unterweisungsbestätigungen, Arbeitsberichte usw.). 6.2 Durchführung der Gefährdungsanalyse Bei der Durchführung erscheint es sinnvoll, mit Checklisten zu arbeiten, um so die geforderten Analysen in einem vernünftigen Zeitrahmen erfüllen zu können und zugleich der geforderten Dokumentationspflicht nachzukommen. Für bestimmte Bereiche wurden Checklisten zur Gefährdungsermittlung zusammengestellt. Diese sind durchaus nützlich, um bestimmte Gefährdungen systematisch zu ermitteln und diese schriftlich zu erfassen. Daher dienen sie gleichzeitig der Dokumentation dieses Vorganges. Eine Übersicht über die wichtigsten Gefährdungsfaktoren beim Sprengen im Bergbau gibt die nachfolgend aufgeführte Grafik. Sie erleichtert den Einstieg in die Gefährdungsermittlung. Gesundheitsschädigende Wirkungen durch Gefahrstoffe werden in einer Übersicht dargestellt. Auch Brand-, Explosions- und Steinfluggefahren müssen ermittelt werden. In der bereits oben genannten Checkliste werden die wichtigsten Punkte zu diesem Aspekt zusammengestellt, die dabei zu berücksichtigen sind. In der Nachfolgenden Grafik sind die möglichen Gefährdungen dargestellt: 4

5 Grafik 1: Gefährdungsfaktoren 7.0 Normative Anforderungen an die sprengtechnischen Abläufe Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen die technischen Abläufe überwacht und kontrolliert werden. Für eine Beurteilung von Sprengarbeiten und deren Auswirkungen auf die Umgebung kommen nachfolgende normative Instrumente in Frage. 8.0 Normative Instrumente zur Überwachung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Eine Norm ist nach DIN EN ein Dokument (2), das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für 9.0 Normen für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess Nachfolgend sind die - für HeidelbergCement AG - maßgeblichen Normenprodukte (2) aufgeführt Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) Österreichisches Normungsinstitut (ON) Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) Europäisches Komitee für Normung (CEN) International Standards Organization (ISO) 5

6 Daneben gibt es noch weitere Normungsprodukte, die, wie beispielsweise Technische Berichte, in jedem Fall nur informativen Charakter haben. Die Normungsprodukte 2 sind in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt. Normungsprodukte/ Abk. ISO CEN DIN/ON/ SNV Beschreibung Norm ISO EN DIN/ON/ SNV festgelegte Regeln, Leitlinien, Merkmale Technische Spezifikation TS TS DINV pränormatives Dokument Technischer Bericht TR TR FB informatives Dokument Workshop Agreement IWA CWA (PAS) eingeschränkt gültiges Protokoll Anleitung Guide Guide - Leitfaden zur Normungsarbeit Tabelle 1: Normungsprodukte 10.0 Rechtscharakter der Normen Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen. Die Beachtung der Normen steht jedermann frei. Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Wer jedoch Normen anwendet, verhält sich in der Regel ordnungsgemäß, da er einer Empfehlung folgt, die von den interessierten Kreisen der Fachwelt aufgestellt wurde. Ihr Zustandekommen und ihre Anwendung qualifiziert sie als anerkannte Regeln der Technik. Normen können aber auch verbindlich werden, beispielsweise durch den Gesetz- und Verordnungsgeber über Bezugnahme in Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde. Sie dienen häufig auch der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik, und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung. So z.b. die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Beschluss des Länderausschusses (D) für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000). Es ist immer darauf zu achten, wie bestimmte Formulierungen und Begriffe der Normen lauten und wie sie auszulegen sind, insbesondere hinsichtlich des Verbindlichkeitsniveaus. Hier gibt es eindeutige Vorgaben (2): Verbindlichkeit und Verbformen positiv negativ Anforderung (requirement) muss (shall) darf nicht (shall not) Empfehlung (recommendation) Zulässigkeit (permission) sollte (should) darf (may) sollte nicht (should not) braucht nicht zu (need not) Möglichkeit (possibility) kann (can) kann nicht (cannot) Tabelle 2: Verbindlichkeiten der Normungsprodukte 6

7 Zu beachten sind die Europäischen Normen, die auch der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Kommission dienen. Diese Richtlinien müssen durch entsprechende gesetzliche Regelungen in nationales Recht umgewandelt werden. Das bedeutet, dass mit Hilfe von Normen Gesetze im Detail spezifiziert werden. Aufgrund des Hinweises zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000, Stand 2003) ist die DIN 4150 als verbindlich im gegebenen Fall anzusehen Einbeziehung der DIN 4150 in den kontinuierlichen Verbessrungsprozess Die DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen besteht aus 3 Teilen - Teil 1 Vorermittlung von Schwingungsgrößen, Juni Teil 2 Einwirkung auf Menschen in Gebäuden, Juni Teil 3 Einwirkung auf bauliche Anlagen, Februar DIN 4150, Teil 1 - Vorermittlung von Schwingungsgrößen Die Norm enthält Angaben für die Vorermittlung von Erschütterungen, beschreibt Verfahren und gibt Hinweise, auf deren Grundlage die Werte von Erschütterungsgrößen vorermittelt werden können Mit diesen Werten kann eine Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen nach DIN 4150 Teil 2 und DIN 4150 Teil 3 erfolgen Vorermittlung nach dem Erschütterungszahlverfahren Die nachfolgend aufgezeigte Berechnung (7) beruht auf einer Variante (Regression) der Sicherheitsabstands-Lademengen-Beziehung. Für sedimentäre Gesteine: 969 x L 0,6 x R -1,5 Für kristalline Gesteine: 206 x L 0,8 x R -1,3 Dabei ist L = Lademenge [kg] R = Sicherheitsabstand [m] Das Verfahren hat sich durchgesetzt, da es am besten geeignet ist, die bei der Durchführung von Sprengarbeiten auftretenden Erschütterungen möglichst praxisnahe vorherzuberechnen. 9.4 DIN 4150, Teil 2 - Einwirkung auf Menschen in Gebäuden Zweck der Norm ist die angemessene Berücksichtigung des Erschütterungsschutzes im Immissionsschutz. Es werden Anforderungen und Anhaltswerte genannt, bei deren Einhaltung erwartet werden kann, dass in der Regel erhebliche Belästigungen von Menschen durch Erschütterungen in Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen vermieden werden. Ursächlich für die Erschütterungswahrnehmung des Menschen sind unterschiedliche Bodenbewegungen innerhalb des Frequenzbereiches ƒ, ab unter 1 Hz. Die Wahrnehmung der Erschütterungen beginnt ab 0,1 mm/s. 7

8 9.5 Belästigung von Personen in Gebäuden (Bauwerken) Zum Schutz vor erheblichen Belästigungen von Personen in Gebäuden (Wohnungen oder vergleichbar genutzten Räumen) sind einwirkende Sprengerschütterungen zu ermitteln und zu beurteilen. Messort: z.b. Wohnzimmer, Deckenmitte im Gebäude Abb. 1: DIN 4150, Teil 2, Anhaltswerte für Menschen in Gebäuden Die Beurteilungen sind jeweils mit Hilfe der maximal bewerteten Schwingstärke KB und dem daraus ermittelten KB Fmax - Wert wie folgt durchzuführen: Maximal bewertete Schwingstärke KB Dabei ist: ƒ = Frequenz [Hz] ƒ 0 = 5,6 Hz (Bezugsfrequenz) v max = maximale Schwingschnelle [mm/s] KB = Dimensionslos Bild 2: Nachbarn des Steinbruchs Lengfurt (Homburger Höhe) 8

9 Grafik 1: Ermittelte KB-Werte 9.6 DIN 4150, Teil 3 - Einwirkung auf bauliche Anlagen Die Norm beschreibt ein Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren für Erschütterungseinwirkungen auf bauliche Anlagen. Bei Einhaltung der Anhaltswerte treten Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes von Bauwerken (Pkt. 9.3) nicht ein. 9.7 DIN 4150, Teil 3 - Einwirkung auf bauliche Anlagen - Messort Messort: Fundament im Gebäude: Abb. 1: DIN 4150, Teil 3: Zeilen 1, 2 und 3, wobei Zeile 2 oder 3 für Wohngebäude festzulegen sind. 9

10 Grafik 2: Gemessene Erschütterungswerte 10.0 Einbeziehung des Schalldrucks in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess Schallimmissionen gehören zu den unumgänglichen Begleiterscheinungen von Sprengarbeiten. Bei Sprengungen werden Erschütterungen, aber auch Schall weitergeleitet, der sich allseitig ausbreitet und erst mit wachsender Entfernung von der Erschütterungsquelle allmählich abklingt. Neben dem unvermeidlichen Bodenschall ist auch Luftschall vorhanden, dem besondere Aufmerksamkeit zuzuordnen ist. Bis in eine gewisse Entfernung vom Sprengort (in Abhängigkeit von Lademengen und Umwelteinflüssen) ist Luftschall für den Menschen deutlich spürbar. Mit diesem Hintergrund wird erkennbar, dass neben den Sprengerschütterungen mit den Anhaltswerten der Schwinggeschwindigkeit v i nach DIN 4150, noch andere Kriterien zu beachten sind, die einen nicht unerheblichen Einfluss neben den Erschütterungseinwirkungen haben können. In seinem Wohnbereich ist das Alltagsleben des Menschen dadurch charakterisiert, dass keine ständig wahrnehmbaren Erschütterungsimmissionen auf ihn einwirken, sondern nur einzelne Ereignisse, die vorwiegend von anderen Hausbewohnern, einschließlich der Nachbarn hervorgerufen werden. Abgestrahlte Körperschallimmissionen werden hörbar, sobald sie den Grundgeräuschpegel überschreiten. Dieser ist in Wohngebieten verhältnismäßig niedrig anzusetzen und in den einschlägigen Verordnungen festgelegt. Da der Mensch Erschütterungen und sekundären Luftschall somit in unterschiedlicher Weise wahrnimmt, sind auch unterschiedliche Bewertungsverfahren notwendig. Bei größeren Abständen kommen Schallwellen erst im Sekundenbereich nach den Bodenwellen an. Die Ausbreitung der Schallwellen steht dabei in A b- hängigkeit von Zeitverlauf und der Detonationssequenz einer Sprengung. Auf Grund dieses Einflusses werden Sprengungen, auch über größere Entfernungen hinweg, von Personen oftmals als stark empfunden, obwohl die vorangegangene seismische Einwirkung kaum wahrgenommen (gespürt) wurde, bzw. keine ablehnende Reaktion darauf erfolgte. 10

11 Abb. 2: Luftschall, Abhängigkeit von Umwelteinflüssen (4) Auf Grund der unvermeidlich begleitenden Schallimmission bei Sprengungen, werden letztere in vielen Fällen von Außenstehenden hinsichtlich von Erschütterungen als besonders "groß" oder "stark" empfunden, obwohl dies messtechnisch nachweisbar nicht der Fall ist. Für den Menschen ist die Fühlbarkeitsschwelle einer Sprengung innerhalb eines Gebäudes oft erheblich niedriger, als außerhalb. Der Unterschied liegt vermutlich darin, dass der Schall innerhalb eines Bauwerks vom Bauwerk selbst erzeugt wird. Daneben lässt ein allgemein niedriges Akzeptanzniveau gegenüber Sprengarbeiten sofort eine erhebliche Erschütterungsimmission vermuten, die ein betroffenes Bauwerk beschädigen könnte. Schalldruck kann bei Sprengungen mit Frequenzen von ca. 250 Hz bis ca. 600 Hz, als Begleiterscheinung einer Sprengung in db(a) gemessen werden. Daneben kann Schalldruck in db(l) anliegen (L P ). Die dominanten Frequenzen liegen bei dieser Art von Schalldruck bei ca Hz, wobei Frequenzüberlagerungen mit Spitzen von ca. 8 Hz bis 12 Hz festgestellt werden können. In diesem Fall muss ohne Filter, linear von 1 Hz bis 16 Hz gemessen werden. Dieser Luftschalldruck, der sich im niederfrequenten Bereich bewegt und somit als Geräusch nur schwer oder gar nicht identifizierbar ist, muss bei Sprengungen, durch geeignete Maßnahmen am Ort der Emission, höchstmöglich vermieden werden. Maßnahmen dieser Art am Sprengort sind das Kürzen eventuell verwendeter Sprengschnüre am Bohrlochmund, Zündung aus dem Bohrlochtiefsten bzw. Einbringen der Zünder und Sprengschnur unter den Endbesatz sowie das sorgfältige und ausreichende Abdecken der Zündmittel mit ordnungsgemäßem Besatzmaterial. Nach allgemeinen Erkenntnissen (Messungen) wird dadurch bei Sprengungen das begleitende Schallereignis in db(a) (sekundär) sowie der Schalldruck L P in db(l) (primär) erheblich reduziert. 11

12 Grafik 3: Die höchsten gemessenen Schalldruckwerte 100 db(l) 90 db(l) Grafik 4: Entwicklung des Schalldrucks Maßnahmen Zur Umsetzung wurden folgende Maßnahmen im Steinbruch Lengfurt eingeleitet: Hinzuziehen eines Sachverständigen zur Prüfung folgender Möglichkeiten: Reduzierung von Immissionen Überwachung der Sprengarbeiten vor Ort Überarbeitung der Sprengparameter Änderung der Bohr- und Sprengarbeit Festlegung von einzuleitenden technischen Maßnahmen vor Ort Erschütterungsmessungen Schalldruckmessungen Datenübertragung per Modem Datenauswertung Einbeziehen der Nachbarschaft durch Feststellen der gefühlten Einwirkung Information der Nachbarschaft 12

13 Abb. 1: Messdatenübertragung Die aus den angeführten Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse wurden im Betrieb analysiert und umgehend am Sprengort abgeändert. Die daraus resultierenden Maßnahmen in den Abläufen werden in den Regelsprengungen wie folgt ausgeführt: Zündung aus dem Bohrlochtiefsten (redundant) Sprengschnur und Zünder unter dem Endbesatz Endbesatzmaterial aus definiertem fischigem Splitt Bohrlochdurchmesser von 115 mm auf 90 mm reduziert Datenauswertung (Erschütterungs- und Schalldruckmessungen) Einbeziehen der betroffenen Nachbarschaft in die Abläufe Information der Nachbarschaft über das Internet Bereits in der Phase 1 war eine deutliche Verbesserung der Sprengimmission sowie ein höheres Akzeptanzniveau der Nachbarschaft erkennbar Motivation Die Hauptgründe für die Umsetzung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind ständige Verbesserung der Umweltleistung verbesserte Einhaltung der Umweltschutzauflagen verbessertes Qualitätsmanagement Kundenanforderungen Hinzu kommt ein verbessertes Engagement der Mitarbeiter: Dass das Unternehmen etwas für die Umwelt tut, dürfte demnach ein hoher Motivationsfaktor sein. 13

14 13.0 Zusammenfassung Wie zu Beginn angeführt, unterliegen die dargestellten Maßnahmen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dieser wird weiterführend ergänzt durch: Planen Ausführen Kontrollieren Optimieren Informieren 13.1 Grundlegendes zur Information Die Darstellungen an die Öffentlichkeit sind ausnahmslos wie folgt zu vermitteln: Korrekt und nicht irreführend (Wahrheit und Glaubwürdigkeit) Begründet und nachprüfbar(verifizierbarkeit) Relevant und im richtigen Kontext verwendet Repräsentativ für die Umweltleistung Wesentlich in Bezug auf die Umweltauswirkungen 14.0 Fazit Die kontinuierliche Verbesserung wird durch die Beobachtung und Einhaltung der jeweiligen Kennzahlen dokumentiert. Die dargestellten Maßnahmen und deren Ergebnisse aus dem KVP dienen als Vorbeugungsmaßnahmen dazu, Fehler, Betriebsstörungen, Beeinträchtigungen und Gefährdungen für die Mitarbeiter, die Nachbarn und die Umwelt von vornherein auszuschließen. Glückauf! Autor: Rolf Schillinger ICEM - Interdisciplinary Consultancy & Environmental Management Am Reißturm Nördlingen rolf.schillinger@icem-consulting.de Literatur 1 Dowding, Ch.: Blast Vibration, Monitoring and Control, Prentice-Hall, Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000), Version

15 3 LÜDELING & HINZEN (1986): Erschütterungsprognose und Erschütterungskataster Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Sprengerschütterungen Nobel-H., Jg. 52; Prognoseermittlungen, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover, Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) im DIN Deutsches Institut für Normung e.v. (Hrsg.): DIN EN ISO 14001: Schillinger, R.: Das Umweltzertifikat nach ISO und seine Bedeutung für die Rohstoffindustrie, 50. Jahrestagung für Sicherheit im Bergbau, St.Lambrecht, Juni Schillinger, R.: Schalldruck und Schallintensität bei Sprengarbeiten, SprengInfo, 2005, 7 Schillinger, R.: Sprengtechnik und Umwelt in der Praxis, Hanser Verlag, H. Wagner, R. Schillinger, P. Moser: Skriptum Sprengingenieurwesen, Erschütterungen, Immissionen, MU Leoben, UVV Sprengarbeiten (BGV C24) vom 1. April 1985, in der Fassung vom 1. Januar 1997, mit Durchführungsanweisungen vom April 2007 und Messergebnisse aus der Umgebung des Steinbruchs Homburger Höhe 15

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