Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ
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- Hertha Nelly Busch
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1 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ IQ Schulung 2013 Anwendungsbereiche der derzeitigen Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen für Beratungsfachkräfte der Migrationsarbeit
2 Inhalt Das Anerkennungsgesetz des Bundes und das Anerkennungsportal 4 Workshop 1, Fallbeispiel Psychologe / Psychotherapeut 8 Workshop 2, Fallbeispiel Erzieherin 10 Workshop 3, Fallbeispiel Gesundheits- und Krankenpfleger 11 Workshop 4, Fallbeispiel Ingenieurin 12 Workshop 5, Fallbeispiele aus den reglementierten und nicht reglementierten Ausbildungsberufen 13 Abschlussrunde und Ausblick 14 Grafische Darstellung des Vortrags zum Anerkennungsgesetz 15 Fragebogen 23 2 IQ Schulung 2013
3 Grußwort Liebe Beraterinnen und Berater der Migrationsarbeit, liebe Leserinnen und Leser, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist ein hochkomplexes Verfahren. Daher ist auch die Anerkennungsberatung nicht einfach viele Details sind zu bedenken, zu hinterfragen, zu klären und einzuordnen. Auf der Schulungsveranstaltung Anwendungsbereiche der derzeitigen Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen für Beratungsfachkräfte der Migrationsarbeit in Berlin informierten wir Sie über die Grundlagen der Gesetzgebung des Bundes und die derzeitigen Anerkennungsverfahren in Berlin. In fünf unterschiedlichen Workshops bot sich Ihnen die Gelegenheit, Chancen und Herausforderungen im Anerkennungsprozess kennen zu lernen und zu erörtern. Anhand von Fallbeispielen aus der Anerkennungsberatung des IQ Netzwerkes wurde der Beratungsprozess zu den Berufen Psychologe, Ingenieurin, Erzieherin sowie Kranken- und Gesundheitspfleger dargestellt. Die Schulung wurde gemeinsam vom IQ Netzwerk Berlin und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin geplant und angeboten. Als Kooperationspartner haben die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Handwerkskammer Berlin einen eigenen Workshop zu Anerkennungsverfahren bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen nach Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Die vorliegende Dokumentation gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung; gleichzeitig soll sie dazu dienen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu vertiefen. Die konstruktiven Gespräche auf der Veranstaltung haben viel dazu beigetragen, weitere Lösungen zu entwickeln und Abstimmungsprozesse zu vereinfachen. Wir wünschen Ihnen eine entspannte und interessante Lektüre! Wiebke Reyels Leitung IQ Netzwerk Berlin Dirk Arp-Stapelfeldt Vorsitzender des Fachausschusses Migration der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin IQ Netzwerk Berlin 3
4 Vortrag: Daria Braun Das Anerkennungsgesetz des Bundes und das Anerkennungsportal Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) ist eine Beratungsstelle, an die sich alle Personen wenden können, die sich über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation informieren möchten. Die Beratung erfolgt durch die Trägergemeinschaft der Otto Benecke Stiftung e.v. und der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GFBM ggmbh). Eine weitere zentrale Aufgabe der ZEA ist die Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Regelinstitutionen. Im IQ Netzwerk Berlin gibt es drei weitere Beratungsstellen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Club Dialog e.v. ist spezialisiert auf Personen aus GUS Ländern, der Türkische Bund Berlin-Brandenburg e.v. auf Personen aus türkischen Herkunftsgebieten und Life e.v. auf Frauen mit akademischen Qualifikationen. Die Coachingprojekte bieten neben der Beratung auch den Service der Verfahrensbegleitung an. Wie läuft eine Anerkennungsberatung ab? Die Beratung der IQ Beratungsstellen ist eine Verweisberatung. Das bedeutet, dass die Beraterinnen und Berater Interessierte und Antragstellende üblicherweise unterstützen, bevor diese sich an eine zuständige Stelle für Anerkennung wenden. Die Erstberatungen umfassen folgende Informationen: Information zu den gesetzlichen Grundlagen der Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutsch land. Prüfung, ob ein Anspruch / eine Chance auf ein Anerkennungsverfahren besteht. Vorklärung, welchem deutschen Beruf die ausländische Qualifikation entspricht (Referenzberuf/ Äquivalenz). Informationen über Kosten und Dauer des Anerkennungsverfahrens und darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung eingereicht werden müssen. Beratung zur Antragstellung und Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens. Weiterleitung innerhalb des IQ Netzwerks Berlins (an die Coachingprojekte), falls zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten oder Anpassungsmaßnahmen. Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Russisch. Club Dialog e.v. auf Deutsch, Russisch und Polnisch. Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg auf Deutsch, Türkisch, Kurdisch und Arabisch. Life e.v. auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Spanisch und Italienisch. Wie gelingt eine Anerkennungsberatung? Nicht nur ein positiver Bescheid von Seiten der zuständigen Stelle über die Anerkennung des Abschlusses ist für uns ein Indikator für eine gelungene Anerkennungsberatung. Die Anerkennungsberatung ist für uns auch dann gelungen, wenn die Ratsuchenden eine individuelle fallbezogene Klärung ihres Anliegens erfahren und sich mit ihren Anliegen erst genommen und wert geschätzt fühlen. Die Ratsuchenden sollten zuverlässige aktuelle Informationen und eine prozessbegleitende Unterstützung erhalten, die sich in Intensität, Dauer und Inhalt nach dem individuellen Bedarf richtet. Die Beratung soll ergebnisoffen sein, denn nicht immer ist ein Anerkennungsverfahren der geeignete Weg. Gegebenenfalls ist es besser, Alternativen gemeinsam zu überdenken. Wie sehen die Grundlagen der Anerkennung aus? Bei der Anerkennung wird in Deutschland grundsätzlich zwischen der beruflichen und der akademischen Anerkennung unterschieden. Unter akademischer Anerkennung versteht man die Anerkennung von Schulzeugnissen oder Studienleistungen, mit dem Ziel, in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Die berufliche Anerkennung betrifft die Anerkennungsverfahren von Personen, die hierzulande in dem im Ausland erlernten Beruf wieder arbeiten möchten. Hier werden reglementierte und nicht reglementierte Berufe unterschieden. Was sind reglementierte und nicht reglementierte Berufe? Ein reglementierter Beruf ist durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Für die Ausübung dieses Berufes bedarf es einer staatlichen Erlaubnis. Daher können Berufe, die in Deutschland reglementiert sind, nur dann ausgeübt werden, wenn der Ab- 4 IQ Schulung 2013
5 schluss anerkannt ist. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung nicht zwingend erforderlich, sondern freiwillig. Eine Anerkennung ist beispielsweise verpflichtend für diese reglementierten Berufe: Ärztin/Arzt, Psychotherapeutin/Psychotherapeut, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Erzieherin/Erzieher, Fahrlehrerin/Fahrlehrer, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger. Eine Anerkennung ist beispielsweise freiwillig für diese nicht reglementierten Berufe: Sozialwissenschaftlerin/Sozialwissenschaftler, Ökonomin/Ökonom, Biologin/Biologe, Friseurin/Friseur, Tischlerin/Tischler, Kauffrau/Kaufmann. Bei den nicht reglementierten Ausbildungsberufen hängt die Reglementierung davon ab, ob man sich selbstständig machen möchte oder nicht. Der Beruf Bäckerin und Bäcker ist beispielsweise ein nicht reglementierter Beruf, bei dem die Gleichwertigkeit des Abschlusses nicht zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Wenn man sich jedoch als Bäckerin oder Bäcker niederlassen und selbstständig in dem Beruf arbeiten möchte, ist die Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Aber auch für nicht reglementierte Berufe empfiehlt sich eine Überprüfung der Gleichwertigkeit, damit eine gute Grundlage bei Bewerbungen besteht und eine adäquate tarifliche Einordnung möglich ist. für EU-Bürgerinnen und Bürger regelt und den 10 im Bundesvertriebenengesetz für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Für Drittstaatsangehörige gab es keine gesetzliche Grundlage. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), umgangssprachlich Anerkennungsgesetz genannt, gilt für alle Inhaberinnen oder Inhaber mit im Ausland erworbenen Qualifikationen: EU-Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Personen aus Drittstaaten. Das BQFG was ist neu? Mit dem BQFG, das am 1. April 2012 in Kraft trat, ist die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erstmalig gesetzlich geregelt. Wichtige Neuerungen für Gleichwertigkeitsverfahren, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sind: Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren (Achtung: nicht auf eine Anerkennung!). Es gibt einheitliche bundeslandübergreifende Kriterien und Bewertungsverfahren (Berufserfahrung wird berücksichtigt, 3-Monats-Frist, wesentliche Unterschiede sind entscheidend). Das Verfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das Verfahren ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus, d.h. Anträge sind aus dem In- und dem Ausland möglich. Welche Vorteile bietet eine Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung? Eine Anerkennung ist die Voraussetzung für den Zugang zu reglementierten Berufen den Zugang zu weiterführenden Schulen und zu Berufsausbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung und zum weiterführendem Studium eine Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen Eine Anerkennung im Bereich der nicht reglementierten Berufe verbessert die Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen ermöglicht eine tarifliche Eingruppierung bedeutet Wertschätzung der Qualifikationen und Selbstbestätigung Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen? Ursprünglich gab es nur zwei gesetzliche Grundlagen: Die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen IQ Netzwerk Berlin 5
6 Für welche Bereiche gilt das Anerkennungsgesetz? Das Anerkennungsgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt deshalb nur für bundesrechtlich geregelte Berufe. Darunter fallen z.b. Abschlüsse der beruflichen Bildung, die nach der Handwerksordnung (HwO) und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, akademische Heilberufe, Gesundheitsfachberufe sowie juristische Berufe. Jedoch gilt das BQFG gegenüber den Fachrechten subsidiär. D.h. das BQFG gilt nur, wenn die Fachgesetze nicht etwas anderes regeln. Damit ist das BQFG nachrangig gegenüber dem spezielleren Fachrecht. Das Anerkennungsgesetz gilt auch nicht für die landesrechtlich geregelten Berufe, wie beispielsweise Lehrerin und Lehrer, Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter, Architektin und Architekt, Ingenieurin und Ingenieur. Hierfür müssen eigene Landesanerkennungsgesetze entwickelt werden. Das BQFG findet ebenfalls keine Anwendung bei nicht reglementierten Hochschulabschlüssen, z. B. in den Natur-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften. Eine Alternative ist hier eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Wie läuft ein Verfahren nach dem BQFG ab? Nachdem der Antrag bei der zuständigen Stelle, z. B. IHK Fosa, Handwerkskammer (HwK), eingegangen ist, wird innerhalb eines Monats die Antragsberechtigung geprüft. Notwendig dafür ist eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation und bei Auslandsanträgen der Nachweis der Erwerbsabsicht. Bei Vorlage aller vollständigen Dokumente erhält die Antragsstellerin, der Antragssteller eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die 3-Monatsfrist beginnt. Im Anerkennungsverfahren wird die im Ausland erworbene Qualifikation geprüft und mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf verglichen. Für die volle Gleichwertigkeit ist entscheidend, dass es zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede gibt. Gibt es keine wesentlichen Unterschiede, so erfolgt durch den Gleichwertigkeitsbescheid die Anerkennung. Treten wesentliche Unterschiede auf, so werden eventuell vorhandene Berufserfahrungen herangezogen. Falls dadurch die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können, wird ebenfalls eine Gleichwertigkeit erteilt. Nicht reglementierte Berufe Können die Unterschiede durch die Berufserfahrung nicht ausgeglichen werden, erhält die Antragsstellerin, der Antragssteller eine Teilanerkennung. In diesem Bescheid werden die vorhandenen Kenntnisse positiv dargestellt und die Unterschiede im Vergleich zur deutschen Berufsqualifikation genannt. Mit diesem Bescheid kann sich die Antragsstellerin, der Antragssteller gezielt auf dem Arbeitsmarkt bewerben oder eine individuelle Weiterbildung absolvieren, um die Defizite auszugleichen. Reglementierte Berufe Können die Unterschiede durch die Berufserfahrung nicht ausgeglichen werden, muss die Antragsstellerin, der Antragssteller einen Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung ablegen, um diese auszugleichen. Erst mit dem erfolgreichen Bestehen der Ausgleichsmaßnahme wird der Antragsstellerin, dem Antragssteller die volle Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf bestätigt. 6 IQ Schulung 2013
7 Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren? Die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen, da sie sich nach dem jeweiligen Beruf und der jeweils zuständigen Stelle richten. Vor dem Verfahren können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder die Beschaffung der Zeugnisse aus dem Heimatland entstehen. Während des Verfahrens können Gebühren für die Antragstellung und sonstige Verfahren anfallen. Nach dem Verfahren können Kosten für Anpassungsqualifizierungen, Eignungsprüfungen, Kenntnisstandprüfungen oder Weiterbildungen entstehen. Die IHK FOSA gibt für Berufe, die in ihre Zuständigkeit fallen, Verwaltungsgebühren zwischen 100 Euro und 600 Euro an, jedoch ist grundsätzlich mit Gebühren im Rahmen von 420 Euro zu rechnen. Die HwK veranschlagt Kosten von etwa 200 Euro, während die Anerkennungsverfahren von Berufen im Bereich Soziales und Pädagogik in Berlin bislang noch weitgehend kostenfrei sind. Welche Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen sind zuständig? Für Abschlüsse im reglementierten und nicht reglementierten Bereich: IHK FOSA in Nürnberg (Zusammenschluss der regionalen Industrie- und Handelskammern) regionalen Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung Für Hochschulabschlüsse im reglementierten Bereich: die jeweilige Berufskammer (z.b.: Baukammer, Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer) Für Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich (Zeugnisbewertungen): Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB) Für akademische Anerkennung, mit dem Ziel, eine schulische Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Universitäten Für die Recherche nach der richtigen Anerkennungsstelle ist der Anerkennungsfinder auf der Website sehr nützlich. Welche Informationsportale zum Thema Anerkennung gibt es? Bundesministerium für Bildung und Forschung Global Competences Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ZAB Zeugnisbewertung Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen Welche IQ Beratungsstellen gibt es? Es gibt vier Beratungsstellen in Berlin. Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung und die Coachingprojekte Türkischer Bund Berlin e.v., Club Dialog e.v. und Life e.v. Neben den verschiedenen Sprachangeboten, haben sich die Beratungsstellen auf bestimmte Herkunftsregionen spezialisiert. Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (OBS e.v./gfbm ggmbh) Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch und Französisch Lützowstraße 106, Berlin (Tiergarten) Tel.: (030) Die Coachingprojekte Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.v. Beratung auf Deutsch, Türkisch, Kurdisch, Arabisch, ggf. Englisch Oranienstraße 53, Berlin (Kreuzberg) Tel.: (030) Club Dialog e.v. Beratung auf Deutsch, Russisch und Polnisch Standort Mitte: Friedrichstraße Berlin Tel.: (030) Standort Wedding: Lindower Str Berlin Tel.: (030) Life e.v. Angebot für Frauen mit akademischen Abschlüssen Beratung auf Deutsch, Spanisch, Italienisch, Polnisch und Englisch Rheinstr. 45/46, Berlin (Schöneberg) Tel.: (030) IQ Netzwerk Berlin 7
8 Workshop 1 Anerkennungsberatung und Anerkennungsmöglichkeiten im Falle eines Psychologen / Psychotherapeuten Workshop-Leiterin: Daria Braun / Otto Benecke Stiftung e.v. / Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Fallbeispiel Argentinier, geboren Jahre Schule, Studium in Argentinien an der Universidad de Buenos Aires 5 Jahre Studium (Abschluss 1987), Titel Licenciado en Psicología 2012 Einreise nach Deutschland, Deutschniveau B2 20 Jahre Berufserfahrung, zahlreiche Fort- und Weiterbildungen Welche weiteren Informationen werden benötigt, wenn man diese Person in Bezug auf die Anerkennungsmöglichkeiten beraten möchte? Finanzielle Umstände Aufenthaltsstatus befristet / unbefristet Weitere Sprachkenntnisse Möchte der Ratsuchende langfristig in Deutschland leben? In welchem Gebiet hat der Ratsuchende Arbeitserfahrung gesammelt? Ist er Psychologe oder Psychotherapeut? Hat er sich auf ein bestimmtes Gebiet, i.r.d. Psychotherapie oder Psychologie, spezialisiert? Welche Informationen gibt Anabin in Hinblick auf die Universität und den erworbenen Abschluss? Welche Problemlagen / Schwierigkeiten tauchten in Bezug auf den Fall auf? Geringe Sprachkenntnisse Bereits 53 Jahre alt Bewertung des Studienabschlusses durch Anabin auf Ebene eines Bachelorgrades 4 Jahre Keine finanzielle Absicherung Möchte gerne psychotherapeutisch arbeiten und bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. In Argentinien hat der Ratsuchende bereits als Psychologe gearbeitet ( ) und als Psycho therapeut ( ). Jedoch besitzt er nur wenige Zertifikate, die seine Berufserfahrung und seine Fort- und Weiterbildungen nachweisen Wie sahen die Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Erarbeiten von verschiedenen Möglichkeiten, um in Deutschland als Psychologe oder psychologischer Psychotherapeut zu arbeiten. 8 IQ Schulung 2013
9 Arbeit als Psychologe: nicht reglementiert Anerkennung / Zeugnisbewertung ist freiwillig Möglichkeit der Zeugnisbewertung bei Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (formal >>> 100 Euro) Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (formal und materiell >>> 200 Euro) Arbeit ohne Zeugnisbewertung Arbeit als Psychotherapeut: Reglementierter Beruf Anerkennung ist verpflichtend Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ist Anerkennungsstelle Gleichwertigkeitsprüfung des Studiums (muss deutschem Diplomgrad gleichwertig sein) Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten >>> Sofern Studium und Ausbildung gleichwertig sind, wird eine volle Gleichwertigkeit erteilt und er kann als Psychotherapeut tätig werden >>> Wenn das Studium gleichwertig ist, jedoch innerhalb der Ausbildung wesentliche Unterschiede bestehen, muss er die wesentlichen Unterschiede durch Anpassungsmaßnahmen ausgleichen >>> Wenn das Studium nicht gleichwertig ist, müssen die wesentlichen Unterschiede an der Universität nachstudiert werden Studium an Universität (Ziel: Gleichwertigkeit zum Diplomgrad Universität): Anrechnung von Studienleistungen Verkürzung des Masterstudiums Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten: Sobald der Ratsuchende über eine Gleichwertigkeit zum Diplomgrad Universität im Fachgebiet Psychologie verfügt, erhält er eine Zulassung zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten. Diese dauert drei bis fünf Jahre an und kann zwischen und Euro kosten. In der Beratung erhält der Ratsuchende Informationen über alle Handlungsoptionen und über die möglichen Ergebnisse im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Auf dieser Grundlage wird er selbst befähigt sich zu orientieren und eine selbstständige Entscheidung zu treffen. Berufsbezeichnung: Die Berufsbezeichnung Psychologe oder Diplom Psychologe ist gesetzlich geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die einen Diplomstudiengang im Fach Psychologie in Deutschland abgeschlossen haben. Psychologen mit ausländischen Abschlüssen müssen ihren Titel im Original führen: Licenciado en Psychologia (Universidad de Buenos Aires, Argentinien), [Deutsche Übersetzung: Lizentiat der Psychologie] Um eine individuelle Beratung zu gewährleisten, muss das Beratungsgespräch auf die persön - liche Situation und die Bedürfnisse des Ratsuchenden eingehen. Darüber hinaus benötigen die Beraterinnen und Berater eine umfassende Expertise zu den Berufsregelungen und den Anerkennungsrechtsgrundlagen in Deutschland. Daria Braun IQ Netzwerk Berlin 9
10 Workshop 2 Fallbeschreibung und Anerkennungsmöglichkeiten Erzieherinnen aus dem Teilprojekt GFBM ggmbh bei der ZEA Workshop-Leiterin: Irma Leinauer, Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA), Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GFBM ggmbh) Fallbeispiel 1 Spanierin, Altersgruppe bis 25 3-jähriges Universitätsstudium einschl. 4-monatigem Pflichtpraktikum Abschluss als Maestra, especialidad de Educación infantil (Lehrkraft für frühkindliche Bildung) Weiterbildung: 2 Hochschulsemester Waldorf-Pädagogik Referenzberuf: Staatlich anerkannte Erzieherin Berufserfahrung: 16 Monate Kinderanimateurin, 7 Monate Erzieherhelferin, Erzieherin (in Spanien) zurzeit seit 4 Monaten Erzieherin (halbtags) Fallbeispiel 2 Italienerin, Altersgruppe 35 bis 40 5 Jahre Berufsfachschule für Sozialwesen, Ausbildung als Kindergartenerzieherin Referenzberuf: Staatlich anerkannte Erzieherin Berufserfahrung: 3 Jahre als Erzieherin (in Italien) Die Teilnehmenden erhielten wichtige Informationen über die Komplexität der Anerkennungsverfahren von Erzieherinnen und Erziehern. Sie brachten zum Ausdruck, dass es durchaus sinnvoll ist, Kunden zur ZEA zu verweisen, um sie später hinsichtlich einer erfolgreichen Berufswegeplanung weiterberaten zu können. Irma Leinauer Worauf muss bei einer Beratung geachtet werden? Dass es Unterschiede in Bezug auf die zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft für die Gleichwertigkeitsprüfung gibt, je nachdem, ob der Abschluss auf einer Hochschule (Fall 1) oder einer Fachschule (Fall 2) gemacht wurde. welche Auflagen von Ausgleichsmaßnahmen es gibt erforderliche Deutschkenntnisse Welche Fragen wurden in Bezug auf den Fall diskutiert? Welche Stelle ist die zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung? Welche Nachweise sind zu den ausländischen Ausbildungsinhalten notwendig? Dass eine erfolgreiche Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin nach den absolvierten Maßnahmen viele Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet Welche Schwierigkeiten tauchten auf? Ausgleichsmaßnahmen sind immer notwendig, die viel Zeit in Anspruch nehmen, gute Deutschkenntnisse voraussetzen und zugleich mit Prüfungen verbunden sind. Wie sahen die Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Eine Antragstellung ist in beiden Fällen zu empfehlen, trotz der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen. 10 IQ Schulung 2013
11 Workshop 3 Fallbeschreibung und Anerkennungsberatung Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankepfleger aus dem Teilprojekt Anerkennungscoaching beim TBB Workshop-Leiterin: Lâle Yildirim, Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg Fallbeispiel: Herkunftsland Türkei, Alter 35 bis 40 Jahre Ausbildung als Gesundheitstechnikerin oder Gesundheitstechniker Referenzberuf: Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger Berufserfahrungen: 7 Jahre in der Türkei als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenfpleger, in Deutschland tätig als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer Wir möchten, dass die Ratsuchenden gut durch das Anerkennungsverfahren kommen. Es ist mit erheblichen emotionalen Belastungen der Ratsuchenden verbunden, auf die wir als Beraterinnen und Berater Rücksicht nehmen. Auch das ist damit gemeint, wenn wir von einer individuellen Beratung sprechen. Lâle Yildirim Einleitend wurden das Fallbeispiel vorgestellt und im Anschluss mit den Teilnehmenden darüber gesprochen, wie eine Beratung aufgebaut wird. Neben der Aufklärung über das Verfahren wurde die Bedeutung der individuellen Begleitung der Ratsuchenden thematisiert. Der Fokus der Beratung liegt dabei auf dem individuellen Anliegen der Ratsuchenden. Welche Herausforderungen und Stolpersteine ergeben sich im Verfahren? Sprachkenntnisse Vereinbarkeit von Familie und Beruf fehlende Nachweise Welche Schwierigkeiten tauchten auf? Schwierig war u.a. die Vergleichbarkeit, weil es sich um ein 2-jähriges Studium an einer Fachhochschule handelte; die Finanzierung des Verfahrens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Defizite und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hinzu kamen Diskriminierungserfahrungen der Ratsuchenden. Wie sahen die Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Der Fall wurde zum Schluss entsprechend der durch die Teilnehmenden angesprochenen und erarbeiteten Herausforderungen / Stolpersteine ausgewertet und betont, dass die Ratsuchende das Verfahren aufgrund der bestehenden Hürden und Herausforderungen abgebrochen hat. IQ Netzwerk Berlin 11
12 Workshop 4 Fallbeschreibung Ingenieurin aus den Teilprojekten Club Dialog e. V. und LIFE e. V. Workshop-Leiterin: Julia Merian, Club Dialog e. V. und Dagmar Laube, LIFE e. V. Fallbeispiel: Herkunftsland Russland, Alter 35 bis 40 Jahre, zwei Kinder Studienabschluss im Herkunftsland und Referenzberuf: Ingenieurin keine Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt In der Beratung wurden als Unterlagen vorgelegt: Schulzeugnis, Diplom Bauingenieurin der Universität für Architektur Tomsk (Russland) Für die Zukunft wünschen wir uns eine noch bessere Kooperation! Wir suchen nach neuen und besseren Wegen für eine gemeinsame Begleitung ganz im Sinne der Ratsuchenden. Julia Merian und Dagmar Laube Wie verlief der Einstieg zum Workshop? Zu Beginn stellten sich die beiden Coachingprojekte mit ihren spezifischen Angeboten vor. Die Ratsuchende mit russischem Ingenieursdiplom (unser Fallbeispiel) stellte sich vor und legte den Prozess ihrer Anerkennungsberatung bei Club Dialog dar. Im Anschluss wurde die Fragerunde eröffnet. Welche Schwierigkeiten tauchten in Bezug auf den Fall auf? Keine Berufserfahrungen, am Anfang zu geringe Deutschkenntnisse sowie Erziehungszeiten. Wie sahen Lösungsansätze aus? Die Ratsuchende musste zuallererst ihre Deutschkenntnisse verbessern und nimmt nun teil an Credit Points, einer Ergänzungsqualifizierung der Beuth- Hochschule für Technik. Hier erwirbt sie neue technische und arbeitsmarktbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten. Nach erfolgreicher Absolvierung kann sie qualifiziert in den Berliner Arbeitsmarkt einsteigen. Der Kurs ist ebenfalls finanziert durch das IQ-Netzwerk Berlin. Es ist wichtig, eine individuelle Lösung zu finden! Sprachkurse und Qualifizierung können in den 1. Arbeitsmarkt führen. Allgemein wurde festgestellt, dass im Sinne der Ratsuchenden neben der formalen Anerkennung eine individuelle Perspektivplanung und Qualifizierung parallel im Blickfeld sein sollte. Welche Fragen wurden diskutiert? Die Workshopteilnehmenden fragten: Und nun? Was machen Sie mit der Anerkennung? Was bringt Ihnen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung? Wie sehen Sie Ihre Perspektive? 12 IQ Schulung 2013
13 Workshop 5 1. Fallbeschreibung aus der Handwerkskammer Berlin 2. Fallbeschreibung aus der Industrie- und Handelskammer nicht reglementierte Berufe nach BBiG Workshop-Leiterin: Dilek Intepe-Sachse, Handwerkskammer (Hwk), Kathrin Tews, Industrie- und Handelskammer (IHK) 1. Fallbeispiel: Herkunftsland Polen, 30 bis 40 Jahre Ausbildung im Herkunftsland und Referenzberuf: Tischler Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt: in Polen und Deutschland vorgelegte Unterlagen: Originaldokumente über Berufsabschluss und Übersetzungen Pass / Ausweis, Lebenslauf, Arbeitszeugnis aus Polen, Arbeitsvertrag vom jetzigen Arbeitgeber (Tischlerei) 2. Fallbeispiel: Herkunftsland Israel, 30 bis 35 Jahre Ausbildung im Herkunftsland: Sound Kontrolleur, Referenzberuf: Mediengestalter Bild und Ton 3 Jahre Berufserfahrung vorgelegte Unterlagen: Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnis Welche weiteren Informationen sind nötig, wenn Sie diese Person in Bezug auf die Anerkennungsmöglichkeiten beraten möchte? Über welche Deutschkenntnisse verfügen die Ratsuchenden? Herkunftsland und Pass spielen keine Rolle EU-Bürgerinnen und Bürger müssen keine Erwerbsabsicht angeben Anerkennung ist bei selbständiger Tätigkeit Pflicht, nicht jedoch bei Anstellung Sehr hilfreich ist es, von einem beeidigten Übersetzer übersetzte Zeugnisse einzureichen Dokumente über Berufserfahrung im In- und Ausland Weitere Lebensplanung in Bezug zu weiteren Qualifizierungsbestrebungen Wie sahen Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Partner mit Expertisen über das jeweilige Berufsbildungssystem kontaktieren qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Arbeitgeber-Betrieben/bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erbitten mit der zuständigen Sachbearbeiterin, dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter Kontakt aufnehmen Anpassungs- und Weiterqualifizierungen Jeder Beratungsfall muss individuell betrachtet und bewertet werden. Im Handwerk ist ein Anerkennungsverfahren lediglich für das selbständige Ausüben von zulassungspflichtigen Handwerksgewerben notwendig. Dilek Intepe-Sachse, Hwk Schon im Erstkontakt mit den Ratsuchenden in den Migrationsberatungsorganisationen sollte eine allgemeine Kurzberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eine wichtige Rolle spielen. Denn ein schneller Einstieg in den Arbeitsmarkt und in eine den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung ist häufig wichtigstes Ziel der Menschen. Kathrin Tews, IHK Welche Schwierigkeiten tauchten in Bezug auf die beiden Fälle auf? Suche nach dem passenden Referenzberuf Übersetzungen nicht immer stimmig Unterlagen sind nicht verfügbar bzw. lediglich in der Herkunftssprache Arbeitszeugnisse unvollständig bzw. nicht aussagekräftig Übernahme der Kosten für die Bearbeitung des Antrags ist nicht geklärt IQ Netzwerk Berlin 13
14 Abschlussrunde und Ausblick Anerkennungsberatung Was haben wir erreicht? Wie geht es weiter? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Migrationsprogrammen und -projekten konnten ihre Kenntnisse zum Anerkennungsgesetz erweitern und erhielten ein besseres Verständnis für die Abläufe der Anerkennungsverfahren. Dies ist von grundlegender Wichtigkeit, da sie in ihrer Funktion oft die erste Anlaufstelle nach der Einreise von Zugewanderten sind. Sie begleiten Neuzugewanderte bei sozialen oder beruflichen Fragen, wie zum Beispiel beim Zugang zu Integrationskursen oder bei den ersten Schritten beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Ein besonderer Erkenntnisgewinn bestand darin, dass Anerkennungen nicht in jeden Fall notwendig sind, aber langfristig sinnvoll sein können. Die Anerkennungsberatungsstellen stehen jederzeit zur Klärung individueller Fragestellungen zur Verfügung. Dabei können Ratsuchende mit akademischen Abschlüssen aus EU-Ländern oder Drittstaaten und mit jedem Berufsabschluss weitergeleitet werden. Die Praxisbeispiele zeigten deutlich auf, was in der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung und in den Coaching-Projekten des IQ Netzwerks geleistet wird. Eine bessere Kenntnis ermöglicht eine passgenaue Weiterleitung von Ratsuchenden. Es wurde vereinbart, dass die Beratungsstellen den Beratungsfragebogen (siehe Kopiervorlage in der Anlage) mit den Ratsuchenden gemeinsam ausfüllen und diese darauf auch ihre Kontaktdaten angeben können. Der Beratungsbogen sollte dann bei der Terminvereinbarung zu den Beratungsstellen des IQ Netzwerks gesendet werden, sofern die Ratsuchenden dies wünschen und ihre Erlaubnis dafür geben (Wichtig: Datenschutzeinhaltung beachten!). Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle Felder im Beratungsfragebogen ausgefüllt sind. Für die Beraterinnen und Berater des IQ Netzwerks sind die Ratsuchenden die handelnden Akteure. Daher erhalten sie alle Informationen und überbringen diese den Migrationsberatungsstellen. In der Regel erhalten die Ratsuchenden ein Ergebnisprotokoll nach der Beratung im IQ Netzwerk, aus dem die notwendigen Schritte im weiteren Verfahren hervorgehen. Die LIGA-Broschüre Lassen Sie sich beraten! wurde auf der Veranstaltung verteilt und ist als Orientierung für Zugewanderte sowie für Beraterinnen und Berater im IQ-Netzwerk gedacht. Sie listet berlinweit alle Beratungsstellen der beiden bundesgeförderten Programme Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationdienst (bis 27 Jahre) auf. Die Schulungsveranstaltung diente auch dem gegenseitigen Austausch zwischen den Beratungsstellen und dem Kennenlernen der Beraterinnen und Berater. Mit diesem neuen Wissen wird die zukünftige Zusammenarbeit gefestigt. Anke Otter-Beaujean AWO Landesverband Berlin e.v. Koordinatorin Migration im Referat Jugend, Migration und Beratungsdienste Peter Botzian Jugendmigrationsdienst der Caritas 14 IQ Schulung 2013
15 Präsentationsvorlage Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennungsgesetz des Bundes Informationsportale IQ Schulung: Anwendungsbereiche der derzeitigen Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen für Beratungsfachkräfte der Migrationsarbeit in Berlin Werkstatt der Kulturen 27. Juni 2013/ 24. September 2013 Daria Braun, Otto Benecke Stiftung e.v. Das Förderprogramm IQ wird gefördert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Teilprojekt Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Anerkennungsberatung als Verweisberatung Servicestelle für Multiplikator/innen Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Monitoring und Prozessauswertung Coaching der Antragsteller, Verfahrensbegleitung Verweis zu anerkennenden Stellen Beratung nach Bescheid Dokumentation der Beratung Begleitung in Qualifizierung und Beschäftigung IQ Netzwerk Berlin 15
16 Präsentationsvorlage Was ist eine gelungene Anerkennungsberatung? Ernstnehmen und Wertschätzen der Ratsuchenden Stärken und Stützen der Ratsuchenden in ihren Entscheidungen Individuelle fallbezogene Klärung des Anliegens Erteilen von zuverlässigen und aktuellen Informationen Unabhängige und ergebnisoffene Beratung Angebot der prozessbegleitenden Unterstützung Ggf. Ausloten von Alternativen Grundlagen der Anerkennung Anerkennung Studium/Ausbildung Akademische Anerkennung ZIEL? Arbeit Berufliche Anerkennung Anerkennung von Schulabschlüssen Anerkennung von Studienleistungen Reglementierte Berufe Nichtreglementierte Berufe 16 IQ Schulung 2013
17 Präsentationsvorlage Reglementierte und nicht reglementierte Berufe Ein reglementierter Beruf ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden (vgl. Richtlinie 2005/36/EG) Die Ausübung des Berufs bedarf einer staatlichen Erlaubnis Achtung! Im Ausland erworbene Abschlüsse, die in Deutschland reglementiert sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Abschluss anerkannt ist. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Abschlusses freiwillig. Beispiele für reglementierte Berufe: Ärztin/Arzt, Psychotherapeutin/Psychotherapeut, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Erzieherin/Erzieher, Fahrlehrerin/Fachlehrer, Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger Beispiele für nicht reglementierte Berufe: Sozialwissenschaftlerin/Sozialwissenschaftler, Ökonomin/Ökonom, Biologin/Biologe Friseurin/Friseur, Tischlerin/Tischler, Bäckerin/Bäckerin, Kauffrau/ -mann Vorteile einer Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung IQ Netzwerk Berlin 17
18 Präsentationsvorlage Rechtsgrundlagen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen EU-Bürgerinnen/ EU-Bürger Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedler Personen mit Qualifikationen aus Drittstaaten EU Richtlinie 2005/36/EG Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Das BQFG- Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren Erstmals allg. Anspruch für 350 Ausbildungsberufe Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe Aber: kein Rechtsanspruch auf Anerkennung! Einheitliche Kriterien und Verfahren Entscheidend wesentliche Unterschiede Berufserfahrung wird berücksichtigt Klarer Zeitraum: 3 Monate Entscheidungsfrist Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend ist nur die Qualität der Berufsqualifikation Anträge aus In- und Ausland möglich Unabhängig vom Aufenthaltsstatus 18 IQ Schulung 2013
19 Präsentationsvorlage Geltungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Gilt für Gilt nicht für Fachrecht des Bundes Fachrecht der Länder Nichtreglementierte Hochschulabschlüsse Abschlüsse der beruflichen Bildung nach HwO und BBiG Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Juristische Berufe Lehrerinnen/Lehrer Sozialarbeiter/innen Architekt/innen Ingenieur/innen Etc. Naturwissenschaften Geisteswissensch. Wirtschaftswissensch. Etc. Verfahren nach dem BQFG Antrag (aus dem In- oder Ausland) Eingang bei zuständiger Stelle u.a. IHK, HwK Prüfung der Antragsberechtigung Im Ausland erworbener Ausbildungsnachweis Bei Auslandseinträgen: Erwerbsabsicht Max. 1 Monat Eingangsbestätigung Prüfung Vollständigkeit Unterlagen Ggf. Nachforderung Hinweis auf Beginn 3-Monatsfrist IQ Netzwerk Berlin 19
20 Präsentationsvorlage Festlegung Referenzberuf Vergleichbarer Beruf und Qualifikation Im Einvernehmen mit Antragstellerin/ Antrgsteller Max. 3 Monate Gleichwertigkeitsprüfung Gibt es wesentliche Unterschiede? nein ja Nicht reglementierte Berufe Berufserfahrung (ergänzend) zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede nachgewiesen? Reglementierte Berufe ja nein nein Gleichwertigkeitsbescheid Keine Gleichwertigkeit aber: Positive Darstellung vorhandener Qualifikationen (in Begründung) Ausgleichsmaßnahmen Individuelle Weiterqualifizierung Weiterbildungsmarkt Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Anpassungslehrgang Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren? Kosten vor dem Anerkennungsverfahren Übersetzungen Beglaubigungen Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland Kosten während des Anerkennungsverfahrens Gebühren für Antragstellung Sonstige Verfahren Kosten nach dem Anerkennungsverfahren Anpassungsqualifizierungen Eignungsprüfungen Kenntnisstandprüfungen Weiterbildung 20 IQ Schulung 2013
21 Präsentationsvorlage Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen Bei Ausbildungsabschlüssen im reglementierten und nicht reglementierten Bereich Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung U.v.m. Bei Hochschulabschlüssen im reglementierten Bereich die jeweiligen Berufskammern Bei Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB) Bei akademischer Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Die Universitäten Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite Informationsportale im Internet (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (Global Competences) (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) (ZAB - Zeugnisbewertung) (Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen) IQ Netzwerk Berlin 21
22 Präsentationsvorlage IQ Beratungsstellen Berlin Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen ggmbh / Otto Benecke Stiftung e.v. Lützowstr. 106, Berlin zea-berlin@gfbm.de Tel: 030 / und Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.v. Oranienstr. 53, Berlin diploma@tbb-berlin.de Tel: 030 / Club Dialog e.v. Friedrichstraße , Berlin j.merian.faba@club-dialog.de Tel: 030 / LIFE e.v. Dircksenstraße 47, Berlin simon@life-online.de Tel: 030 / und 22 IQ Schulung 2013
23 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin 0. Wer fragt an? Anderer (z.b. Familienangehörige/r, Berater/in, Arbeitgeber/in) Antragsteller/in Familienname Vorname Institution Familienname Vorname Straße Nr. Straße Nr. PLZ Wohnort PLZ Wohnort Telefonnummer Handynummer Telefonnummer Handynummer 1. Personenbezogene Daten Geburtsdatum.. Geschlecht weiblich männlich Einreisejahr vom Ausland Geburtsland Staatsangehörigkeit/en Zu betreuende Personen im Haushalt (Kinder) Aufenthaltsstatus EU-Bürger/in Spätaussiedler/in Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Duldung Aufenthaltsgestattung Sonstige Arbeitserlaubnis uneingeschränkte keine Arbeitsmarktprüfung Deutschkenntnisse keine Deutschkenntnisse Zertifikat A1 A2 B1 B2 C1 C2 Selbsteinschätzung Test DaF DSH-1 DSH-2 DSH-3 Seite 1 von 4 IQ Netzwerk Berlin 23
24 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin 2. Angaben zu Schul-, Berufs- und Studienabschluss (Bitte füllen Sie nur Zutreffendes aus) Bei mehreren Schul-, Berufs- oder Studienabschlüssen nutzen Sie bitte ein extra Blatt. A. Schulabschluss 1. Wie heißt Ihr Schulabschluss in der Originalsprache? 2. Welchen Abschluss haben Sie erworben (z.b. Mittlere Reife, Abitur)? in der deutschen Übersetzung? 3. In welchem Land haben Sie den Schulabschluss erworben? 4. Schulart im Original 5. Name und Ort der Schule 6. Dauer der Schulbildung (in Jahren) 7. Abschlussjahr B. Berufsabschluss (bei Ausbildungen) 1. Wie heißt Ihr Ausbildungsabschluss in der Originalsprache? 2. Welchen Titel haben Sie erworben (z.b. Meister)? in der deutschen Übersetzung? 3. In welchem Land haben Sie den Berufsabschluss erworben? 4. Deutscher Referenzberuf 5. Name und Ort des Ausbildungsinstituts in der Originalsprache 6. Dauer der Ausbildung (in Jahren) 7. Abschlussjahr C. Studienabschluss (bei akademischem Studium) 1. Wie heißt Ihr Studienabschluss in der Originalsprache? 2. Welchen Grad haben Sie erworben (z.b. Bachelor, Master, Diplom)? in der deutschen Übersetzung? 3. In welchem Land haben Sie den Studienabschluss erworben? 4. Deutscher Referenzberuf 5. Name und Ort der Hochschule in der Originalsprache 6. Dauer des Studiums (in Jahren) 7. Haben Sie Ihr Studium abgeschlossen? ja nein Wenn ja, in welchem Jahr? 8. Bewertung durch anabin? H+ H+/- H- nicht gefunden Seite 2 von 4 24 IQ Schulung 2013
25 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin Berufserfahrung Betrieb/Institution Tätigkeit Zeitraum Land Zusatzqualifikationen (z.b. Fortbildungen, Schulungen) Betrieb/Institution Qualifizierung Zeitraum Land Zeugnisse/ Dokumente Liegen Zeugnisse / Nachweise über Abschlüsse / Berufserfahrung/ Qualifikationen vor? ja nein teilweise Wenn ja, welche? Sind Sie berechtigt Ihren Beruf im Ausbildungsstaat auszuüben (reglementierte Berufe)? ja nein 3. Berufliche Ziele Welche Tätigkeit streben Sie an (z.b. Arbeit oder Studium? In welchem Bereich?)? Was motiviert Sie, die Anerkennung zu beantragen? 4. Daten zur aktuellen (beruflichen) Situation (Mehrfachnennung möglich) Nicht erwerbstätig Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug Ohne Arbeit im SGB-II-Leistungsbezug Ohne Arbeit im SGB-III-Leistungsbezug Geringfügig beschäftigt (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Geringfügig beschäftigt (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Beitragspflichtig beschäftigt (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Beitragspflichtig beschäftigt (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Selbständig (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Selbständig (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Mithelfende(r) Familienangehörige(r) (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Mithelfende(r) Familienangehörige(r) (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Im Ausland erwerbstätig Im Ausland selbständig Im Ausland arbeitssuchend Ohne Arbeit im Asylbewerberleistungsbezug Mit Arbeit im Asylbewerberleistungsbezug Keine Angaben Seite 3 von 4 IQ Netzwerk Berlin 25
26 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin 5. Anerkennungsantrag Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Anerkennungsantrag gestellt? ja nein Wenn ja: Bei welcher Institution? In welchem Bundesland? Datum der Antragstellung Datum der Entscheidung Ergebnis Gab es Auflagen? Welche? Ablehnungsgrund Rechtsbehelf eingelegt ja nein Widerspruch/Klage? ja nein Entscheidung? ja nein Wenn nein, warum nicht? Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam? Agentur für Arbeit Jobcenter Internet Anerkennungsportal BIBB Hotline BAMF Migrationsberatung (Bridge u.a.) Jugendmigrationsdienst Migrantenselbstorganisation Bildungsberatung Presse Persönliche Empfehlung Sonstiges: 6. Beratungsstand (wird von der Beraterin / dem Berater ausgefüllt) Erstberatung am Folgeberatungen Institution und Name der Beraterin / dem Berater Beratungssprache Vermittelt an Institution Zusammenfassung Seite 4 von 4 26 IQ Schulung 2013
27 Impressum Herausgeber: Büro des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats Wiebke Reyels Leitung IQ Netzwerk Berlin Potsdamer Str. 65, Berlin Tel.: (030) Fax: (030) Redaktion: Wiebke Reyels, Sima Fazlali, Büro der Integrationsbeauftragten Diane Schöppe, Textbeiträge: Dirk Arp-Stapelfeldt, Peter Botzian, Daria Braun, Julia Merian, Dagmar Laube, Irma Leinauer, Dilek Intepe-Sachse, Anke Otter-Beaujean, Kathrin Tews, Lâle Yildirim Layout: Angela Köntje, Fotos: Barbara Dietl, Druck: Laserline, Berlin Stand 2013 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird finanziert durch: Koordiniert wird das IQ Netzwerk Berlin durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen:
28 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird finanziert durch: Koordiniert wird das IQ Netzwerk Berlin durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen: Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ
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