Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ"

Transkript

1 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ IQ Schulung 2013 Anwendungsbereiche der derzeitigen Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen für Beratungsfachkräfte der Migrationsarbeit

2 Inhalt Das Anerkennungsgesetz des Bundes und das Anerkennungsportal 4 Workshop 1, Fallbeispiel Psychologe / Psychotherapeut 8 Workshop 2, Fallbeispiel Erzieherin 10 Workshop 3, Fallbeispiel Gesundheits- und Krankenpfleger 11 Workshop 4, Fallbeispiel Ingenieurin 12 Workshop 5, Fallbeispiele aus den reglementierten und nicht reglementierten Ausbildungsberufen 13 Abschlussrunde und Ausblick 14 Grafische Darstellung des Vortrags zum Anerkennungsgesetz 15 Fragebogen 23 2 IQ Schulung 2013

3 Grußwort Liebe Beraterinnen und Berater der Migrationsarbeit, liebe Leserinnen und Leser, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist ein hochkomplexes Verfahren. Daher ist auch die Anerkennungsberatung nicht einfach viele Details sind zu bedenken, zu hinterfragen, zu klären und einzuordnen. Auf der Schulungsveranstaltung Anwendungsbereiche der derzeitigen Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen für Beratungsfachkräfte der Migrationsarbeit in Berlin informierten wir Sie über die Grundlagen der Gesetzgebung des Bundes und die derzeitigen Anerkennungsverfahren in Berlin. In fünf unterschiedlichen Workshops bot sich Ihnen die Gelegenheit, Chancen und Herausforderungen im Anerkennungsprozess kennen zu lernen und zu erörtern. Anhand von Fallbeispielen aus der Anerkennungsberatung des IQ Netzwerkes wurde der Beratungsprozess zu den Berufen Psychologe, Ingenieurin, Erzieherin sowie Kranken- und Gesundheitspfleger dargestellt. Die Schulung wurde gemeinsam vom IQ Netzwerk Berlin und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin geplant und angeboten. Als Kooperationspartner haben die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Handwerkskammer Berlin einen eigenen Workshop zu Anerkennungsverfahren bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen nach Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Die vorliegende Dokumentation gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung; gleichzeitig soll sie dazu dienen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu vertiefen. Die konstruktiven Gespräche auf der Veranstaltung haben viel dazu beigetragen, weitere Lösungen zu entwickeln und Abstimmungsprozesse zu vereinfachen. Wir wünschen Ihnen eine entspannte und interessante Lektüre! Wiebke Reyels Leitung IQ Netzwerk Berlin Dirk Arp-Stapelfeldt Vorsitzender des Fachausschusses Migration der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin IQ Netzwerk Berlin 3

4 Vortrag: Daria Braun Das Anerkennungsgesetz des Bundes und das Anerkennungsportal Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) ist eine Beratungsstelle, an die sich alle Personen wenden können, die sich über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation informieren möchten. Die Beratung erfolgt durch die Trägergemeinschaft der Otto Benecke Stiftung e.v. und der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GFBM ggmbh). Eine weitere zentrale Aufgabe der ZEA ist die Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Regelinstitutionen. Im IQ Netzwerk Berlin gibt es drei weitere Beratungsstellen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Club Dialog e.v. ist spezialisiert auf Personen aus GUS Ländern, der Türkische Bund Berlin-Brandenburg e.v. auf Personen aus türkischen Herkunftsgebieten und Life e.v. auf Frauen mit akademischen Qualifikationen. Die Coachingprojekte bieten neben der Beratung auch den Service der Verfahrensbegleitung an. Wie läuft eine Anerkennungsberatung ab? Die Beratung der IQ Beratungsstellen ist eine Verweisberatung. Das bedeutet, dass die Beraterinnen und Berater Interessierte und Antragstellende üblicherweise unterstützen, bevor diese sich an eine zuständige Stelle für Anerkennung wenden. Die Erstberatungen umfassen folgende Informationen: Information zu den gesetzlichen Grundlagen der Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutsch land. Prüfung, ob ein Anspruch / eine Chance auf ein Anerkennungsverfahren besteht. Vorklärung, welchem deutschen Beruf die ausländische Qualifikation entspricht (Referenzberuf/ Äquivalenz). Informationen über Kosten und Dauer des Anerkennungsverfahrens und darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung eingereicht werden müssen. Beratung zur Antragstellung und Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens. Weiterleitung innerhalb des IQ Netzwerks Berlins (an die Coachingprojekte), falls zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten oder Anpassungsmaßnahmen. Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung berät auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Russisch. Club Dialog e.v. auf Deutsch, Russisch und Polnisch. Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg auf Deutsch, Türkisch, Kurdisch und Arabisch. Life e.v. auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Spanisch und Italienisch. Wie gelingt eine Anerkennungsberatung? Nicht nur ein positiver Bescheid von Seiten der zuständigen Stelle über die Anerkennung des Abschlusses ist für uns ein Indikator für eine gelungene Anerkennungsberatung. Die Anerkennungsberatung ist für uns auch dann gelungen, wenn die Ratsuchenden eine individuelle fallbezogene Klärung ihres Anliegens erfahren und sich mit ihren Anliegen erst genommen und wert geschätzt fühlen. Die Ratsuchenden sollten zuverlässige aktuelle Informationen und eine prozessbegleitende Unterstützung erhalten, die sich in Intensität, Dauer und Inhalt nach dem individuellen Bedarf richtet. Die Beratung soll ergebnisoffen sein, denn nicht immer ist ein Anerkennungsverfahren der geeignete Weg. Gegebenenfalls ist es besser, Alternativen gemeinsam zu überdenken. Wie sehen die Grundlagen der Anerkennung aus? Bei der Anerkennung wird in Deutschland grundsätzlich zwischen der beruflichen und der akademischen Anerkennung unterschieden. Unter akademischer Anerkennung versteht man die Anerkennung von Schulzeugnissen oder Studienleistungen, mit dem Ziel, in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Die berufliche Anerkennung betrifft die Anerkennungsverfahren von Personen, die hierzulande in dem im Ausland erlernten Beruf wieder arbeiten möchten. Hier werden reglementierte und nicht reglementierte Berufe unterschieden. Was sind reglementierte und nicht reglementierte Berufe? Ein reglementierter Beruf ist durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Für die Ausübung dieses Berufes bedarf es einer staatlichen Erlaubnis. Daher können Berufe, die in Deutschland reglementiert sind, nur dann ausgeübt werden, wenn der Ab- 4 IQ Schulung 2013

5 schluss anerkannt ist. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung nicht zwingend erforderlich, sondern freiwillig. Eine Anerkennung ist beispielsweise verpflichtend für diese reglementierten Berufe: Ärztin/Arzt, Psychotherapeutin/Psychotherapeut, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Erzieherin/Erzieher, Fahrlehrerin/Fahrlehrer, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger. Eine Anerkennung ist beispielsweise freiwillig für diese nicht reglementierten Berufe: Sozialwissenschaftlerin/Sozialwissenschaftler, Ökonomin/Ökonom, Biologin/Biologe, Friseurin/Friseur, Tischlerin/Tischler, Kauffrau/Kaufmann. Bei den nicht reglementierten Ausbildungsberufen hängt die Reglementierung davon ab, ob man sich selbstständig machen möchte oder nicht. Der Beruf Bäckerin und Bäcker ist beispielsweise ein nicht reglementierter Beruf, bei dem die Gleichwertigkeit des Abschlusses nicht zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist. Wenn man sich jedoch als Bäckerin oder Bäcker niederlassen und selbstständig in dem Beruf arbeiten möchte, ist die Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Aber auch für nicht reglementierte Berufe empfiehlt sich eine Überprüfung der Gleichwertigkeit, damit eine gute Grundlage bei Bewerbungen besteht und eine adäquate tarifliche Einordnung möglich ist. für EU-Bürgerinnen und Bürger regelt und den 10 im Bundesvertriebenengesetz für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Für Drittstaatsangehörige gab es keine gesetzliche Grundlage. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), umgangssprachlich Anerkennungsgesetz genannt, gilt für alle Inhaberinnen oder Inhaber mit im Ausland erworbenen Qualifikationen: EU-Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Personen aus Drittstaaten. Das BQFG was ist neu? Mit dem BQFG, das am 1. April 2012 in Kraft trat, ist die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erstmalig gesetzlich geregelt. Wichtige Neuerungen für Gleichwertigkeitsverfahren, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sind: Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren (Achtung: nicht auf eine Anerkennung!). Es gibt einheitliche bundeslandübergreifende Kriterien und Bewertungsverfahren (Berufserfahrung wird berücksichtigt, 3-Monats-Frist, wesentliche Unterschiede sind entscheidend). Das Verfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das Verfahren ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus, d.h. Anträge sind aus dem In- und dem Ausland möglich. Welche Vorteile bietet eine Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung? Eine Anerkennung ist die Voraussetzung für den Zugang zu reglementierten Berufen den Zugang zu weiterführenden Schulen und zu Berufsausbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung und zum weiterführendem Studium eine Zulassung zu Fortbildungen und Umschulungen Eine Anerkennung im Bereich der nicht reglementierten Berufe verbessert die Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen ermöglicht eine tarifliche Eingruppierung bedeutet Wertschätzung der Qualifikationen und Selbstbestätigung Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen? Ursprünglich gab es nur zwei gesetzliche Grundlagen: Die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen IQ Netzwerk Berlin 5

6 Für welche Bereiche gilt das Anerkennungsgesetz? Das Anerkennungsgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt deshalb nur für bundesrechtlich geregelte Berufe. Darunter fallen z.b. Abschlüsse der beruflichen Bildung, die nach der Handwerksordnung (HwO) und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, akademische Heilberufe, Gesundheitsfachberufe sowie juristische Berufe. Jedoch gilt das BQFG gegenüber den Fachrechten subsidiär. D.h. das BQFG gilt nur, wenn die Fachgesetze nicht etwas anderes regeln. Damit ist das BQFG nachrangig gegenüber dem spezielleren Fachrecht. Das Anerkennungsgesetz gilt auch nicht für die landesrechtlich geregelten Berufe, wie beispielsweise Lehrerin und Lehrer, Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter, Architektin und Architekt, Ingenieurin und Ingenieur. Hierfür müssen eigene Landesanerkennungsgesetze entwickelt werden. Das BQFG findet ebenfalls keine Anwendung bei nicht reglementierten Hochschulabschlüssen, z. B. in den Natur-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften. Eine Alternative ist hier eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Wie läuft ein Verfahren nach dem BQFG ab? Nachdem der Antrag bei der zuständigen Stelle, z. B. IHK Fosa, Handwerkskammer (HwK), eingegangen ist, wird innerhalb eines Monats die Antragsberechtigung geprüft. Notwendig dafür ist eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation und bei Auslandsanträgen der Nachweis der Erwerbsabsicht. Bei Vorlage aller vollständigen Dokumente erhält die Antragsstellerin, der Antragssteller eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die 3-Monatsfrist beginnt. Im Anerkennungsverfahren wird die im Ausland erworbene Qualifikation geprüft und mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf verglichen. Für die volle Gleichwertigkeit ist entscheidend, dass es zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede gibt. Gibt es keine wesentlichen Unterschiede, so erfolgt durch den Gleichwertigkeitsbescheid die Anerkennung. Treten wesentliche Unterschiede auf, so werden eventuell vorhandene Berufserfahrungen herangezogen. Falls dadurch die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können, wird ebenfalls eine Gleichwertigkeit erteilt. Nicht reglementierte Berufe Können die Unterschiede durch die Berufserfahrung nicht ausgeglichen werden, erhält die Antragsstellerin, der Antragssteller eine Teilanerkennung. In diesem Bescheid werden die vorhandenen Kenntnisse positiv dargestellt und die Unterschiede im Vergleich zur deutschen Berufsqualifikation genannt. Mit diesem Bescheid kann sich die Antragsstellerin, der Antragssteller gezielt auf dem Arbeitsmarkt bewerben oder eine individuelle Weiterbildung absolvieren, um die Defizite auszugleichen. Reglementierte Berufe Können die Unterschiede durch die Berufserfahrung nicht ausgeglichen werden, muss die Antragsstellerin, der Antragssteller einen Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung ablegen, um diese auszugleichen. Erst mit dem erfolgreichen Bestehen der Ausgleichsmaßnahme wird der Antragsstellerin, dem Antragssteller die volle Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf bestätigt. 6 IQ Schulung 2013

7 Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren? Die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen, da sie sich nach dem jeweiligen Beruf und der jeweils zuständigen Stelle richten. Vor dem Verfahren können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen oder die Beschaffung der Zeugnisse aus dem Heimatland entstehen. Während des Verfahrens können Gebühren für die Antragstellung und sonstige Verfahren anfallen. Nach dem Verfahren können Kosten für Anpassungsqualifizierungen, Eignungsprüfungen, Kenntnisstandprüfungen oder Weiterbildungen entstehen. Die IHK FOSA gibt für Berufe, die in ihre Zuständigkeit fallen, Verwaltungsgebühren zwischen 100 Euro und 600 Euro an, jedoch ist grundsätzlich mit Gebühren im Rahmen von 420 Euro zu rechnen. Die HwK veranschlagt Kosten von etwa 200 Euro, während die Anerkennungsverfahren von Berufen im Bereich Soziales und Pädagogik in Berlin bislang noch weitgehend kostenfrei sind. Welche Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen sind zuständig? Für Abschlüsse im reglementierten und nicht reglementierten Bereich: IHK FOSA in Nürnberg (Zusammenschluss der regionalen Industrie- und Handelskammern) regionalen Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung Für Hochschulabschlüsse im reglementierten Bereich: die jeweilige Berufskammer (z.b.: Baukammer, Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer) Für Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich (Zeugnisbewertungen): Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB) Für akademische Anerkennung, mit dem Ziel, eine schulische Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Universitäten Für die Recherche nach der richtigen Anerkennungsstelle ist der Anerkennungsfinder auf der Website sehr nützlich. Welche Informationsportale zum Thema Anerkennung gibt es? Bundesministerium für Bildung und Forschung Global Competences Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ZAB Zeugnisbewertung Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen Welche IQ Beratungsstellen gibt es? Es gibt vier Beratungsstellen in Berlin. Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung und die Coachingprojekte Türkischer Bund Berlin e.v., Club Dialog e.v. und Life e.v. Neben den verschiedenen Sprachangeboten, haben sich die Beratungsstellen auf bestimmte Herkunftsregionen spezialisiert. Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (OBS e.v./gfbm ggmbh) Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch und Französisch Lützowstraße 106, Berlin (Tiergarten) Tel.: (030) Die Coachingprojekte Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.v. Beratung auf Deutsch, Türkisch, Kurdisch, Arabisch, ggf. Englisch Oranienstraße 53, Berlin (Kreuzberg) Tel.: (030) Club Dialog e.v. Beratung auf Deutsch, Russisch und Polnisch Standort Mitte: Friedrichstraße Berlin Tel.: (030) Standort Wedding: Lindower Str Berlin Tel.: (030) Life e.v. Angebot für Frauen mit akademischen Abschlüssen Beratung auf Deutsch, Spanisch, Italienisch, Polnisch und Englisch Rheinstr. 45/46, Berlin (Schöneberg) Tel.: (030) IQ Netzwerk Berlin 7

8 Workshop 1 Anerkennungsberatung und Anerkennungsmöglichkeiten im Falle eines Psychologen / Psychotherapeuten Workshop-Leiterin: Daria Braun / Otto Benecke Stiftung e.v. / Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Fallbeispiel Argentinier, geboren Jahre Schule, Studium in Argentinien an der Universidad de Buenos Aires 5 Jahre Studium (Abschluss 1987), Titel Licenciado en Psicología 2012 Einreise nach Deutschland, Deutschniveau B2 20 Jahre Berufserfahrung, zahlreiche Fort- und Weiterbildungen Welche weiteren Informationen werden benötigt, wenn man diese Person in Bezug auf die Anerkennungsmöglichkeiten beraten möchte? Finanzielle Umstände Aufenthaltsstatus befristet / unbefristet Weitere Sprachkenntnisse Möchte der Ratsuchende langfristig in Deutschland leben? In welchem Gebiet hat der Ratsuchende Arbeitserfahrung gesammelt? Ist er Psychologe oder Psychotherapeut? Hat er sich auf ein bestimmtes Gebiet, i.r.d. Psychotherapie oder Psychologie, spezialisiert? Welche Informationen gibt Anabin in Hinblick auf die Universität und den erworbenen Abschluss? Welche Problemlagen / Schwierigkeiten tauchten in Bezug auf den Fall auf? Geringe Sprachkenntnisse Bereits 53 Jahre alt Bewertung des Studienabschlusses durch Anabin auf Ebene eines Bachelorgrades 4 Jahre Keine finanzielle Absicherung Möchte gerne psychotherapeutisch arbeiten und bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. In Argentinien hat der Ratsuchende bereits als Psychologe gearbeitet ( ) und als Psycho therapeut ( ). Jedoch besitzt er nur wenige Zertifikate, die seine Berufserfahrung und seine Fort- und Weiterbildungen nachweisen Wie sahen die Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Erarbeiten von verschiedenen Möglichkeiten, um in Deutschland als Psychologe oder psychologischer Psychotherapeut zu arbeiten. 8 IQ Schulung 2013

9 Arbeit als Psychologe: nicht reglementiert Anerkennung / Zeugnisbewertung ist freiwillig Möglichkeit der Zeugnisbewertung bei Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (formal >>> 100 Euro) Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (formal und materiell >>> 200 Euro) Arbeit ohne Zeugnisbewertung Arbeit als Psychotherapeut: Reglementierter Beruf Anerkennung ist verpflichtend Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ist Anerkennungsstelle Gleichwertigkeitsprüfung des Studiums (muss deutschem Diplomgrad gleichwertig sein) Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten >>> Sofern Studium und Ausbildung gleichwertig sind, wird eine volle Gleichwertigkeit erteilt und er kann als Psychotherapeut tätig werden >>> Wenn das Studium gleichwertig ist, jedoch innerhalb der Ausbildung wesentliche Unterschiede bestehen, muss er die wesentlichen Unterschiede durch Anpassungsmaßnahmen ausgleichen >>> Wenn das Studium nicht gleichwertig ist, müssen die wesentlichen Unterschiede an der Universität nachstudiert werden Studium an Universität (Ziel: Gleichwertigkeit zum Diplomgrad Universität): Anrechnung von Studienleistungen Verkürzung des Masterstudiums Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten: Sobald der Ratsuchende über eine Gleichwertigkeit zum Diplomgrad Universität im Fachgebiet Psychologie verfügt, erhält er eine Zulassung zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten. Diese dauert drei bis fünf Jahre an und kann zwischen und Euro kosten. In der Beratung erhält der Ratsuchende Informationen über alle Handlungsoptionen und über die möglichen Ergebnisse im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Auf dieser Grundlage wird er selbst befähigt sich zu orientieren und eine selbstständige Entscheidung zu treffen. Berufsbezeichnung: Die Berufsbezeichnung Psychologe oder Diplom Psychologe ist gesetzlich geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die einen Diplomstudiengang im Fach Psychologie in Deutschland abgeschlossen haben. Psychologen mit ausländischen Abschlüssen müssen ihren Titel im Original führen: Licenciado en Psychologia (Universidad de Buenos Aires, Argentinien), [Deutsche Übersetzung: Lizentiat der Psychologie] Um eine individuelle Beratung zu gewährleisten, muss das Beratungsgespräch auf die persön - liche Situation und die Bedürfnisse des Ratsuchenden eingehen. Darüber hinaus benötigen die Beraterinnen und Berater eine umfassende Expertise zu den Berufsregelungen und den Anerkennungsrechtsgrundlagen in Deutschland. Daria Braun IQ Netzwerk Berlin 9

10 Workshop 2 Fallbeschreibung und Anerkennungsmöglichkeiten Erzieherinnen aus dem Teilprojekt GFBM ggmbh bei der ZEA Workshop-Leiterin: Irma Leinauer, Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA), Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GFBM ggmbh) Fallbeispiel 1 Spanierin, Altersgruppe bis 25 3-jähriges Universitätsstudium einschl. 4-monatigem Pflichtpraktikum Abschluss als Maestra, especialidad de Educación infantil (Lehrkraft für frühkindliche Bildung) Weiterbildung: 2 Hochschulsemester Waldorf-Pädagogik Referenzberuf: Staatlich anerkannte Erzieherin Berufserfahrung: 16 Monate Kinderanimateurin, 7 Monate Erzieherhelferin, Erzieherin (in Spanien) zurzeit seit 4 Monaten Erzieherin (halbtags) Fallbeispiel 2 Italienerin, Altersgruppe 35 bis 40 5 Jahre Berufsfachschule für Sozialwesen, Ausbildung als Kindergartenerzieherin Referenzberuf: Staatlich anerkannte Erzieherin Berufserfahrung: 3 Jahre als Erzieherin (in Italien) Die Teilnehmenden erhielten wichtige Informationen über die Komplexität der Anerkennungsverfahren von Erzieherinnen und Erziehern. Sie brachten zum Ausdruck, dass es durchaus sinnvoll ist, Kunden zur ZEA zu verweisen, um sie später hinsichtlich einer erfolgreichen Berufswegeplanung weiterberaten zu können. Irma Leinauer Worauf muss bei einer Beratung geachtet werden? Dass es Unterschiede in Bezug auf die zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Wissenschaft für die Gleichwertigkeitsprüfung gibt, je nachdem, ob der Abschluss auf einer Hochschule (Fall 1) oder einer Fachschule (Fall 2) gemacht wurde. welche Auflagen von Ausgleichsmaßnahmen es gibt erforderliche Deutschkenntnisse Welche Fragen wurden in Bezug auf den Fall diskutiert? Welche Stelle ist die zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung? Welche Nachweise sind zu den ausländischen Ausbildungsinhalten notwendig? Dass eine erfolgreiche Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin nach den absolvierten Maßnahmen viele Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet Welche Schwierigkeiten tauchten auf? Ausgleichsmaßnahmen sind immer notwendig, die viel Zeit in Anspruch nehmen, gute Deutschkenntnisse voraussetzen und zugleich mit Prüfungen verbunden sind. Wie sahen die Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Eine Antragstellung ist in beiden Fällen zu empfehlen, trotz der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen. 10 IQ Schulung 2013

11 Workshop 3 Fallbeschreibung und Anerkennungsberatung Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankepfleger aus dem Teilprojekt Anerkennungscoaching beim TBB Workshop-Leiterin: Lâle Yildirim, Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg Fallbeispiel: Herkunftsland Türkei, Alter 35 bis 40 Jahre Ausbildung als Gesundheitstechnikerin oder Gesundheitstechniker Referenzberuf: Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger Berufserfahrungen: 7 Jahre in der Türkei als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenfpleger, in Deutschland tätig als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer Wir möchten, dass die Ratsuchenden gut durch das Anerkennungsverfahren kommen. Es ist mit erheblichen emotionalen Belastungen der Ratsuchenden verbunden, auf die wir als Beraterinnen und Berater Rücksicht nehmen. Auch das ist damit gemeint, wenn wir von einer individuellen Beratung sprechen. Lâle Yildirim Einleitend wurden das Fallbeispiel vorgestellt und im Anschluss mit den Teilnehmenden darüber gesprochen, wie eine Beratung aufgebaut wird. Neben der Aufklärung über das Verfahren wurde die Bedeutung der individuellen Begleitung der Ratsuchenden thematisiert. Der Fokus der Beratung liegt dabei auf dem individuellen Anliegen der Ratsuchenden. Welche Herausforderungen und Stolpersteine ergeben sich im Verfahren? Sprachkenntnisse Vereinbarkeit von Familie und Beruf fehlende Nachweise Welche Schwierigkeiten tauchten auf? Schwierig war u.a. die Vergleichbarkeit, weil es sich um ein 2-jähriges Studium an einer Fachhochschule handelte; die Finanzierung des Verfahrens sowie der Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Defizite und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hinzu kamen Diskriminierungserfahrungen der Ratsuchenden. Wie sahen die Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Der Fall wurde zum Schluss entsprechend der durch die Teilnehmenden angesprochenen und erarbeiteten Herausforderungen / Stolpersteine ausgewertet und betont, dass die Ratsuchende das Verfahren aufgrund der bestehenden Hürden und Herausforderungen abgebrochen hat. IQ Netzwerk Berlin 11

12 Workshop 4 Fallbeschreibung Ingenieurin aus den Teilprojekten Club Dialog e. V. und LIFE e. V. Workshop-Leiterin: Julia Merian, Club Dialog e. V. und Dagmar Laube, LIFE e. V. Fallbeispiel: Herkunftsland Russland, Alter 35 bis 40 Jahre, zwei Kinder Studienabschluss im Herkunftsland und Referenzberuf: Ingenieurin keine Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt In der Beratung wurden als Unterlagen vorgelegt: Schulzeugnis, Diplom Bauingenieurin der Universität für Architektur Tomsk (Russland) Für die Zukunft wünschen wir uns eine noch bessere Kooperation! Wir suchen nach neuen und besseren Wegen für eine gemeinsame Begleitung ganz im Sinne der Ratsuchenden. Julia Merian und Dagmar Laube Wie verlief der Einstieg zum Workshop? Zu Beginn stellten sich die beiden Coachingprojekte mit ihren spezifischen Angeboten vor. Die Ratsuchende mit russischem Ingenieursdiplom (unser Fallbeispiel) stellte sich vor und legte den Prozess ihrer Anerkennungsberatung bei Club Dialog dar. Im Anschluss wurde die Fragerunde eröffnet. Welche Schwierigkeiten tauchten in Bezug auf den Fall auf? Keine Berufserfahrungen, am Anfang zu geringe Deutschkenntnisse sowie Erziehungszeiten. Wie sahen Lösungsansätze aus? Die Ratsuchende musste zuallererst ihre Deutschkenntnisse verbessern und nimmt nun teil an Credit Points, einer Ergänzungsqualifizierung der Beuth- Hochschule für Technik. Hier erwirbt sie neue technische und arbeitsmarktbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten. Nach erfolgreicher Absolvierung kann sie qualifiziert in den Berliner Arbeitsmarkt einsteigen. Der Kurs ist ebenfalls finanziert durch das IQ-Netzwerk Berlin. Es ist wichtig, eine individuelle Lösung zu finden! Sprachkurse und Qualifizierung können in den 1. Arbeitsmarkt führen. Allgemein wurde festgestellt, dass im Sinne der Ratsuchenden neben der formalen Anerkennung eine individuelle Perspektivplanung und Qualifizierung parallel im Blickfeld sein sollte. Welche Fragen wurden diskutiert? Die Workshopteilnehmenden fragten: Und nun? Was machen Sie mit der Anerkennung? Was bringt Ihnen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung? Wie sehen Sie Ihre Perspektive? 12 IQ Schulung 2013

13 Workshop 5 1. Fallbeschreibung aus der Handwerkskammer Berlin 2. Fallbeschreibung aus der Industrie- und Handelskammer nicht reglementierte Berufe nach BBiG Workshop-Leiterin: Dilek Intepe-Sachse, Handwerkskammer (Hwk), Kathrin Tews, Industrie- und Handelskammer (IHK) 1. Fallbeispiel: Herkunftsland Polen, 30 bis 40 Jahre Ausbildung im Herkunftsland und Referenzberuf: Tischler Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt: in Polen und Deutschland vorgelegte Unterlagen: Originaldokumente über Berufsabschluss und Übersetzungen Pass / Ausweis, Lebenslauf, Arbeitszeugnis aus Polen, Arbeitsvertrag vom jetzigen Arbeitgeber (Tischlerei) 2. Fallbeispiel: Herkunftsland Israel, 30 bis 35 Jahre Ausbildung im Herkunftsland: Sound Kontrolleur, Referenzberuf: Mediengestalter Bild und Ton 3 Jahre Berufserfahrung vorgelegte Unterlagen: Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnis Welche weiteren Informationen sind nötig, wenn Sie diese Person in Bezug auf die Anerkennungsmöglichkeiten beraten möchte? Über welche Deutschkenntnisse verfügen die Ratsuchenden? Herkunftsland und Pass spielen keine Rolle EU-Bürgerinnen und Bürger müssen keine Erwerbsabsicht angeben Anerkennung ist bei selbständiger Tätigkeit Pflicht, nicht jedoch bei Anstellung Sehr hilfreich ist es, von einem beeidigten Übersetzer übersetzte Zeugnisse einzureichen Dokumente über Berufserfahrung im In- und Ausland Weitere Lebensplanung in Bezug zu weiteren Qualifizierungsbestrebungen Wie sahen Lösungsansätze bzw. Lösungen aus? Partner mit Expertisen über das jeweilige Berufsbildungssystem kontaktieren qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Arbeitgeber-Betrieben/bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erbitten mit der zuständigen Sachbearbeiterin, dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter Kontakt aufnehmen Anpassungs- und Weiterqualifizierungen Jeder Beratungsfall muss individuell betrachtet und bewertet werden. Im Handwerk ist ein Anerkennungsverfahren lediglich für das selbständige Ausüben von zulassungspflichtigen Handwerksgewerben notwendig. Dilek Intepe-Sachse, Hwk Schon im Erstkontakt mit den Ratsuchenden in den Migrationsberatungsorganisationen sollte eine allgemeine Kurzberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eine wichtige Rolle spielen. Denn ein schneller Einstieg in den Arbeitsmarkt und in eine den Qualifikationen entsprechende Beschäftigung ist häufig wichtigstes Ziel der Menschen. Kathrin Tews, IHK Welche Schwierigkeiten tauchten in Bezug auf die beiden Fälle auf? Suche nach dem passenden Referenzberuf Übersetzungen nicht immer stimmig Unterlagen sind nicht verfügbar bzw. lediglich in der Herkunftssprache Arbeitszeugnisse unvollständig bzw. nicht aussagekräftig Übernahme der Kosten für die Bearbeitung des Antrags ist nicht geklärt IQ Netzwerk Berlin 13

14 Abschlussrunde und Ausblick Anerkennungsberatung Was haben wir erreicht? Wie geht es weiter? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Migrationsprogrammen und -projekten konnten ihre Kenntnisse zum Anerkennungsgesetz erweitern und erhielten ein besseres Verständnis für die Abläufe der Anerkennungsverfahren. Dies ist von grundlegender Wichtigkeit, da sie in ihrer Funktion oft die erste Anlaufstelle nach der Einreise von Zugewanderten sind. Sie begleiten Neuzugewanderte bei sozialen oder beruflichen Fragen, wie zum Beispiel beim Zugang zu Integrationskursen oder bei den ersten Schritten beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Ein besonderer Erkenntnisgewinn bestand darin, dass Anerkennungen nicht in jeden Fall notwendig sind, aber langfristig sinnvoll sein können. Die Anerkennungsberatungsstellen stehen jederzeit zur Klärung individueller Fragestellungen zur Verfügung. Dabei können Ratsuchende mit akademischen Abschlüssen aus EU-Ländern oder Drittstaaten und mit jedem Berufsabschluss weitergeleitet werden. Die Praxisbeispiele zeigten deutlich auf, was in der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung und in den Coaching-Projekten des IQ Netzwerks geleistet wird. Eine bessere Kenntnis ermöglicht eine passgenaue Weiterleitung von Ratsuchenden. Es wurde vereinbart, dass die Beratungsstellen den Beratungsfragebogen (siehe Kopiervorlage in der Anlage) mit den Ratsuchenden gemeinsam ausfüllen und diese darauf auch ihre Kontaktdaten angeben können. Der Beratungsbogen sollte dann bei der Terminvereinbarung zu den Beratungsstellen des IQ Netzwerks gesendet werden, sofern die Ratsuchenden dies wünschen und ihre Erlaubnis dafür geben (Wichtig: Datenschutzeinhaltung beachten!). Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle Felder im Beratungsfragebogen ausgefüllt sind. Für die Beraterinnen und Berater des IQ Netzwerks sind die Ratsuchenden die handelnden Akteure. Daher erhalten sie alle Informationen und überbringen diese den Migrationsberatungsstellen. In der Regel erhalten die Ratsuchenden ein Ergebnisprotokoll nach der Beratung im IQ Netzwerk, aus dem die notwendigen Schritte im weiteren Verfahren hervorgehen. Die LIGA-Broschüre Lassen Sie sich beraten! wurde auf der Veranstaltung verteilt und ist als Orientierung für Zugewanderte sowie für Beraterinnen und Berater im IQ-Netzwerk gedacht. Sie listet berlinweit alle Beratungsstellen der beiden bundesgeförderten Programme Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationdienst (bis 27 Jahre) auf. Die Schulungsveranstaltung diente auch dem gegenseitigen Austausch zwischen den Beratungsstellen und dem Kennenlernen der Beraterinnen und Berater. Mit diesem neuen Wissen wird die zukünftige Zusammenarbeit gefestigt. Anke Otter-Beaujean AWO Landesverband Berlin e.v. Koordinatorin Migration im Referat Jugend, Migration und Beratungsdienste Peter Botzian Jugendmigrationsdienst der Caritas 14 IQ Schulung 2013

15 Präsentationsvorlage Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennungsgesetz des Bundes Informationsportale IQ Schulung: Anwendungsbereiche der derzeitigen Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen für Beratungsfachkräfte der Migrationsarbeit in Berlin Werkstatt der Kulturen 27. Juni 2013/ 24. September 2013 Daria Braun, Otto Benecke Stiftung e.v. Das Förderprogramm IQ wird gefördert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Teilprojekt Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Anerkennungsberatung als Verweisberatung Servicestelle für Multiplikator/innen Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Monitoring und Prozessauswertung Coaching der Antragsteller, Verfahrensbegleitung Verweis zu anerkennenden Stellen Beratung nach Bescheid Dokumentation der Beratung Begleitung in Qualifizierung und Beschäftigung IQ Netzwerk Berlin 15

16 Präsentationsvorlage Was ist eine gelungene Anerkennungsberatung? Ernstnehmen und Wertschätzen der Ratsuchenden Stärken und Stützen der Ratsuchenden in ihren Entscheidungen Individuelle fallbezogene Klärung des Anliegens Erteilen von zuverlässigen und aktuellen Informationen Unabhängige und ergebnisoffene Beratung Angebot der prozessbegleitenden Unterstützung Ggf. Ausloten von Alternativen Grundlagen der Anerkennung Anerkennung Studium/Ausbildung Akademische Anerkennung ZIEL? Arbeit Berufliche Anerkennung Anerkennung von Schulabschlüssen Anerkennung von Studienleistungen Reglementierte Berufe Nichtreglementierte Berufe 16 IQ Schulung 2013

17 Präsentationsvorlage Reglementierte und nicht reglementierte Berufe Ein reglementierter Beruf ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden (vgl. Richtlinie 2005/36/EG) Die Ausübung des Berufs bedarf einer staatlichen Erlaubnis Achtung! Im Ausland erworbene Abschlüsse, die in Deutschland reglementiert sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Abschluss anerkannt ist. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Abschlusses freiwillig. Beispiele für reglementierte Berufe: Ärztin/Arzt, Psychotherapeutin/Psychotherapeut, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Erzieherin/Erzieher, Fahrlehrerin/Fachlehrer, Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger Beispiele für nicht reglementierte Berufe: Sozialwissenschaftlerin/Sozialwissenschaftler, Ökonomin/Ökonom, Biologin/Biologe Friseurin/Friseur, Tischlerin/Tischler, Bäckerin/Bäckerin, Kauffrau/ -mann Vorteile einer Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung IQ Netzwerk Berlin 17

18 Präsentationsvorlage Rechtsgrundlagen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen EU-Bürgerinnen/ EU-Bürger Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedler Personen mit Qualifikationen aus Drittstaaten EU Richtlinie 2005/36/EG Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Das BQFG- Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren Erstmals allg. Anspruch für 350 Ausbildungsberufe Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe Aber: kein Rechtsanspruch auf Anerkennung! Einheitliche Kriterien und Verfahren Entscheidend wesentliche Unterschiede Berufserfahrung wird berücksichtigt Klarer Zeitraum: 3 Monate Entscheidungsfrist Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend ist nur die Qualität der Berufsqualifikation Anträge aus In- und Ausland möglich Unabhängig vom Aufenthaltsstatus 18 IQ Schulung 2013

19 Präsentationsvorlage Geltungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Gilt für Gilt nicht für Fachrecht des Bundes Fachrecht der Länder Nichtreglementierte Hochschulabschlüsse Abschlüsse der beruflichen Bildung nach HwO und BBiG Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe Juristische Berufe Lehrerinnen/Lehrer Sozialarbeiter/innen Architekt/innen Ingenieur/innen Etc. Naturwissenschaften Geisteswissensch. Wirtschaftswissensch. Etc. Verfahren nach dem BQFG Antrag (aus dem In- oder Ausland) Eingang bei zuständiger Stelle u.a. IHK, HwK Prüfung der Antragsberechtigung Im Ausland erworbener Ausbildungsnachweis Bei Auslandseinträgen: Erwerbsabsicht Max. 1 Monat Eingangsbestätigung Prüfung Vollständigkeit Unterlagen Ggf. Nachforderung Hinweis auf Beginn 3-Monatsfrist IQ Netzwerk Berlin 19

20 Präsentationsvorlage Festlegung Referenzberuf Vergleichbarer Beruf und Qualifikation Im Einvernehmen mit Antragstellerin/ Antrgsteller Max. 3 Monate Gleichwertigkeitsprüfung Gibt es wesentliche Unterschiede? nein ja Nicht reglementierte Berufe Berufserfahrung (ergänzend) zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede nachgewiesen? Reglementierte Berufe ja nein nein Gleichwertigkeitsbescheid Keine Gleichwertigkeit aber: Positive Darstellung vorhandener Qualifikationen (in Begründung) Ausgleichsmaßnahmen Individuelle Weiterqualifizierung Weiterbildungsmarkt Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Anpassungslehrgang Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren? Kosten vor dem Anerkennungsverfahren Übersetzungen Beglaubigungen Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland Kosten während des Anerkennungsverfahrens Gebühren für Antragstellung Sonstige Verfahren Kosten nach dem Anerkennungsverfahren Anpassungsqualifizierungen Eignungsprüfungen Kenntnisstandprüfungen Weiterbildung 20 IQ Schulung 2013

21 Präsentationsvorlage Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen Bei Ausbildungsabschlüssen im reglementierten und nicht reglementierten Bereich Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung U.v.m. Bei Hochschulabschlüssen im reglementierten Bereich die jeweiligen Berufskammern Bei Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB) Bei akademischer Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Die Universitäten Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite Informationsportale im Internet (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (Global Competences) (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) (ZAB - Zeugnisbewertung) (Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen) IQ Netzwerk Berlin 21

22 Präsentationsvorlage IQ Beratungsstellen Berlin Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen ggmbh / Otto Benecke Stiftung e.v. Lützowstr. 106, Berlin zea-berlin@gfbm.de Tel: 030 / und Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.v. Oranienstr. 53, Berlin diploma@tbb-berlin.de Tel: 030 / Club Dialog e.v. Friedrichstraße , Berlin j.merian.faba@club-dialog.de Tel: 030 / LIFE e.v. Dircksenstraße 47, Berlin simon@life-online.de Tel: 030 / und 22 IQ Schulung 2013

23 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin 0. Wer fragt an? Anderer (z.b. Familienangehörige/r, Berater/in, Arbeitgeber/in) Antragsteller/in Familienname Vorname Institution Familienname Vorname Straße Nr. Straße Nr. PLZ Wohnort PLZ Wohnort Telefonnummer Handynummer Telefonnummer Handynummer 1. Personenbezogene Daten Geburtsdatum.. Geschlecht weiblich männlich Einreisejahr vom Ausland Geburtsland Staatsangehörigkeit/en Zu betreuende Personen im Haushalt (Kinder) Aufenthaltsstatus EU-Bürger/in Spätaussiedler/in Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Duldung Aufenthaltsgestattung Sonstige Arbeitserlaubnis uneingeschränkte keine Arbeitsmarktprüfung Deutschkenntnisse keine Deutschkenntnisse Zertifikat A1 A2 B1 B2 C1 C2 Selbsteinschätzung Test DaF DSH-1 DSH-2 DSH-3 Seite 1 von 4 IQ Netzwerk Berlin 23

24 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin 2. Angaben zu Schul-, Berufs- und Studienabschluss (Bitte füllen Sie nur Zutreffendes aus) Bei mehreren Schul-, Berufs- oder Studienabschlüssen nutzen Sie bitte ein extra Blatt. A. Schulabschluss 1. Wie heißt Ihr Schulabschluss in der Originalsprache? 2. Welchen Abschluss haben Sie erworben (z.b. Mittlere Reife, Abitur)? in der deutschen Übersetzung? 3. In welchem Land haben Sie den Schulabschluss erworben? 4. Schulart im Original 5. Name und Ort der Schule 6. Dauer der Schulbildung (in Jahren) 7. Abschlussjahr B. Berufsabschluss (bei Ausbildungen) 1. Wie heißt Ihr Ausbildungsabschluss in der Originalsprache? 2. Welchen Titel haben Sie erworben (z.b. Meister)? in der deutschen Übersetzung? 3. In welchem Land haben Sie den Berufsabschluss erworben? 4. Deutscher Referenzberuf 5. Name und Ort des Ausbildungsinstituts in der Originalsprache 6. Dauer der Ausbildung (in Jahren) 7. Abschlussjahr C. Studienabschluss (bei akademischem Studium) 1. Wie heißt Ihr Studienabschluss in der Originalsprache? 2. Welchen Grad haben Sie erworben (z.b. Bachelor, Master, Diplom)? in der deutschen Übersetzung? 3. In welchem Land haben Sie den Studienabschluss erworben? 4. Deutscher Referenzberuf 5. Name und Ort der Hochschule in der Originalsprache 6. Dauer des Studiums (in Jahren) 7. Haben Sie Ihr Studium abgeschlossen? ja nein Wenn ja, in welchem Jahr? 8. Bewertung durch anabin? H+ H+/- H- nicht gefunden Seite 2 von 4 24 IQ Schulung 2013

25 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin Berufserfahrung Betrieb/Institution Tätigkeit Zeitraum Land Zusatzqualifikationen (z.b. Fortbildungen, Schulungen) Betrieb/Institution Qualifizierung Zeitraum Land Zeugnisse/ Dokumente Liegen Zeugnisse / Nachweise über Abschlüsse / Berufserfahrung/ Qualifikationen vor? ja nein teilweise Wenn ja, welche? Sind Sie berechtigt Ihren Beruf im Ausbildungsstaat auszuüben (reglementierte Berufe)? ja nein 3. Berufliche Ziele Welche Tätigkeit streben Sie an (z.b. Arbeit oder Studium? In welchem Bereich?)? Was motiviert Sie, die Anerkennung zu beantragen? 4. Daten zur aktuellen (beruflichen) Situation (Mehrfachnennung möglich) Nicht erwerbstätig Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug Ohne Arbeit im SGB-II-Leistungsbezug Ohne Arbeit im SGB-III-Leistungsbezug Geringfügig beschäftigt (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Geringfügig beschäftigt (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Beitragspflichtig beschäftigt (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Beitragspflichtig beschäftigt (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Selbständig (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Selbständig (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Mithelfende(r) Familienangehörige(r) (ohne ergänzende SGB-II-Leistungen) Mithelfende(r) Familienangehörige(r) (mit ergänzenden SGB-II-Leistungen) Im Ausland erwerbstätig Im Ausland selbständig Im Ausland arbeitssuchend Ohne Arbeit im Asylbewerberleistungsbezug Mit Arbeit im Asylbewerberleistungsbezug Keine Angaben Seite 3 von 4 IQ Netzwerk Berlin 25

26 Kopiervorlage Fragebogen für die Anerkennungsberatung im IQNW Berlin 5. Anerkennungsantrag Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Anerkennungsantrag gestellt? ja nein Wenn ja: Bei welcher Institution? In welchem Bundesland? Datum der Antragstellung Datum der Entscheidung Ergebnis Gab es Auflagen? Welche? Ablehnungsgrund Rechtsbehelf eingelegt ja nein Widerspruch/Klage? ja nein Entscheidung? ja nein Wenn nein, warum nicht? Wie wurden Sie auf unser Beratungsangebot aufmerksam? Agentur für Arbeit Jobcenter Internet Anerkennungsportal BIBB Hotline BAMF Migrationsberatung (Bridge u.a.) Jugendmigrationsdienst Migrantenselbstorganisation Bildungsberatung Presse Persönliche Empfehlung Sonstiges: 6. Beratungsstand (wird von der Beraterin / dem Berater ausgefüllt) Erstberatung am Folgeberatungen Institution und Name der Beraterin / dem Berater Beratungssprache Vermittelt an Institution Zusammenfassung Seite 4 von 4 26 IQ Schulung 2013

27 Impressum Herausgeber: Büro des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats Wiebke Reyels Leitung IQ Netzwerk Berlin Potsdamer Str. 65, Berlin Tel.: (030) Fax: (030) Redaktion: Wiebke Reyels, Sima Fazlali, Büro der Integrationsbeauftragten Diane Schöppe, Textbeiträge: Dirk Arp-Stapelfeldt, Peter Botzian, Daria Braun, Julia Merian, Dagmar Laube, Irma Leinauer, Dilek Intepe-Sachse, Anke Otter-Beaujean, Kathrin Tews, Lâle Yildirim Layout: Angela Köntje, Fotos: Barbara Dietl, Druck: Laserline, Berlin Stand 2013 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird finanziert durch: Koordiniert wird das IQ Netzwerk Berlin durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen:

28 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird finanziert durch: Koordiniert wird das IQ Netzwerk Berlin durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen: Förderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) Joachim Dellbrück

Mehr

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Anerkennung ausländischer Qualifikationen Anerkennung ausländischer Qualifikationen Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ein Projekt von AGABY und MigraNet Referentin: Yuliya

Mehr

Anerkennung ausländischer Abschlüsse"

Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung ausländischer Abschlüsse" Dezember 2011 Fachbereich Migration und Existenzsicherung Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung 1.10.2010 bis 31.12.2013 im Diakonischen

Mehr

Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes

Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Ariane Baderschneider Fachtagung: Willkommens- und Anerkennungskultur Die Rolle der Migrantenorganisationen

Mehr

Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Ein bundesweites Modellprojekt

Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Ein bundesweites Modellprojekt Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen Ein bundesweites Modellprojekt 1 Kontaktdaten: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen c/o TÜV NORD Bildung Saar GmbH Bildungszentrum

Mehr

Informationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe

Informationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Informationen zur Anerkennung: Land-, haus- und forstwirtschaftliche Berufe Zu den land-, haus- und forstwirtschaftlichen Berufen gehören: Landwirtschaftlicher

Mehr

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Hans Joachim Beckers, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Kiel, 8. Mai 2012 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Gesetz

Mehr

Thema kompakt Anerkennungsgesetz

Thema kompakt Anerkennungsgesetz Thema kompakt Anerkennungsgesetz Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de --------- Berlin,

Mehr

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Anerkennung von Berufsqualifikationen Anerkennung von Berufsqualifikationen oder: Weil ich mehr kann Referentin: Angelika Kiyani Anerkennungsstelle nach dem BBiG geregelt für den Bereich der nichthandwerklichen Berufsabschlüsse IHK FOSA (Foreign

Mehr

Grundlagen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Grundlagen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Grundlagen der ausländischer Qualifikationen Stand: April 2015 Inhalt: 1. Arten der 2. Allgemeine Informationen zur 3. Einzureichende Dokumente 4. Nutzen

Mehr

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte des Hanse-Jobcenters Rostock www.mecklenburg-vorpommern.netzwerk-iq.de

Mehr

Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk

Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk Qualifizierung im Zuge des Anerkennungsgesetzes im Handwerk Input in Forum 2 der IQ-Fachtagung am 31.01.2013 in Berlin Dr. Beate Kramer Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Abgrenzung: Anerkennungsgesetz

Mehr

Orientierungshilfe: Ausländische Zeugnisse verstehen und im BQ-Portal finden

Orientierungshilfe: Ausländische Zeugnisse verstehen und im BQ-Portal finden Orientierungshilfe: Ausländische Zeugnisse verstehen und im BQ-Portal finden 1. Was kann aus einem ausländischen Zeugnis herausgelesen werden? Wenn das Zeugnis einer Bewerberin oder eines Bewerbers lediglich

Mehr

Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016

Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016 Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen 26. April 2016 Die Qualifikationsanalyse Einordnung in das BQFG (Anerkennungsgesetz) Grundsatz: Überprüfung der Gleichwertigkeit aufgrund

Mehr

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande

Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte

Mehr

Reconocimiento en Alemania de la formación profesional IHK FOSA

Reconocimiento en Alemania de la formación profesional IHK FOSA Reconocimiento en Alemania de la formación profesional IHK FOSA Madrid / Barcelona IHK FOSA 1 Übersicht 1. Das Anerkennungsgesetz 2. Die IHK FOSA 3. Das Anerkennungsverfahren 4. España 5. Praktische Hinweise

Mehr

Das Anerkennungsgesetz: Recht und Praxis

Das Anerkennungsgesetz: Recht und Praxis I. Ausgangssituation II. Bisherige Regelung III. Jetzige Regelung IV. Unterschiede - Gegenüberstellung V. Ausblick Ausgangssituation 2,9 Mio Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren höchsten Abschluss

Mehr

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten

Mehr

Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen: erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes

Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen: erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen: erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes SprachBrückenBauen: FaDaF-Jahrestagung 2013 23. März 2013 in Bamberg Ulrike Benzer,

Mehr

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse Anerkennungsmöglichkeiten Die Anerkennung von schulischen Abschlüssen wird in Thüringen zentral vom Thüringer Kultusministerium durchgeführt.

Mehr

1. Zielsetzung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes (BQFG)

1. Zielsetzung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes (BQFG) 1. Zielsetzung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes (BQFG) Das BQFG soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, dabei helfen, in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen

Mehr

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien

Mehr

Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen

Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen Feststellung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen Roswitha Sopper-Bannert IHK Frankfurt am Main Aus- und Weiterbildung Bearbeitung bei den IHKs Bei den Mitgliedsunternehmen der IHKs werden

Mehr

Ein Jahr Anerkennungsgesetz Bund

Ein Jahr Anerkennungsgesetz Bund Nürnberger Dialog zur Berufsbildung 11. Juli 2013 Ein Jahr Anerkennungsgesetz Bund Ralf Maier Leiter Referat Integration durch Bildung Bundesministerium für Bildung und Forschung Länder-Anerkennungsgesetze

Mehr

Wer? Wie? Was? Fragen und Antworten zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wer? Wie? Was? Fragen und Antworten zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse An wen kann ich mich wenden? Was ist mit meiner Berufserfahrung? Kann ich die Zeugnisse aus meiner Heimat hier anerkennen lassen? Besuchen Sie uns auf www.iq-netzwerk-sh.de Wer? Wie? Was? Fragen und Antworten

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird

Mehr

Stand IQ-Anerkennungsberatung und Anpassungsmaßnahmen

Stand IQ-Anerkennungsberatung und Anpassungsmaßnahmen Stand IQ-Anerkennungsberatung und Anpassungsmaßnahmen Berlin, 26.9.2013 Ariane Baderschneider Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Bewerbung für OnTOP UDE das Studienprogramm für zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker an der Universität Duisburg Essen

Bewerbung für OnTOP UDE das Studienprogramm für zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker an der Universität Duisburg Essen Bewerbung für OnTOP UDE das Studienprogramm für zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker an der Universität Duisburg Essen Anrede: Frau Herr Familienname: Vorname: Staatsangehörigkeit/en: Familienstand:

Mehr

Ausländische Berufsabschlüsse. und einordnen. Ein Angebot für zuständige Stellen und Unternehmen

Ausländische Berufsabschlüsse. und einordnen. Ein Angebot für zuständige Stellen und Unternehmen Ein Angebot für zuständige Stellen und Unternehmen Ausländische Berufsabschlüsse bewerten und einordnen BQ-Portal Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen Der demografische Wandel

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Beauftragte für Chancengleichheit Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Zurück in den Beruf Motiviert zurückkehren erfolgreich durchstarten! Haben Sie in letzter Zeit schon einmal

Mehr

Die Angebote des IQ Netzwerks Baden-Württemberg

Die Angebote des IQ Netzwerks Baden-Württemberg Die Angebote des IQ Netzwerks Baden-Württemberg Im Rahmen der Auftaktveranstaltung Heidelberger Netzwerk Integration durch Anerkennung und Qualifizierung Heidelberg, 01.07.2013 Hüseyin Ertunç, IQ Netzwerk

Mehr

Wege zur Anerkennung Die Arbeit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werkes Hamburg

Wege zur Anerkennung Die Arbeit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werkes Hamburg Wege zur Anerkennung Die Arbeit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werkes Hamburg Dr. Martin Brussig, Dr. Ulrich Mill Drei Jahre Zentrale Anlaufstelle Anerkennung das ESF-Projekt

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG)

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG) Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz (BQFG) Hier: Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer

Mehr

Vorbereitung des Vermittlungsgespräches (Ihr Bewerberprofil)

Vorbereitung des Vermittlungsgespräches (Ihr Bewerberprofil) Telefon: 08141/6100-184 Fax: 08141/6100-136 Jobcenter Fürstenfeldbruck Oskar-von-Miller-Str. 4f 82256 Fürstenfeldbruck Um Sie bei der Suche nach einer für Sie passenden Arbeitsstelle gezielt unterstützen

Mehr

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies

Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management & Organisation Studies Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Master of Science Management & Organisation Studies Technische Universität Chemnitz Formular zum Nachweis notwendiger Leistungen für den Master Management

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.

Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Schärfen Sie Ihr Profil im Markt der Mediation schaffen Sie ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal

Mehr

Bilanz des ESF-Projektes Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Bilanz des ESF-Projektes Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Bilanz des ESF-Projektes Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Michael Gwosdz Fachbereich Migration und Existenzsicherung Zentrale Anlaufstelle Anerkennung 28. Oktober 2013 Projekt Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch: Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7637 zu Drucksache 5/7592 zu Drucksache 5/6963 09.04.2014 Ä n d e r u n g s a n t r a g der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12204 31.05.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 05.03.2012 Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse

Mehr

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.

Nähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531. An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

IBAS Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen

IBAS Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen IBAS Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen Ziele, Adressaten, Angebote Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung

Mehr

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung

Mehr

Einstiegsberatung zur Anerkennung nach dem BerufsQualifikationsFeststellungsGesetz (BQFG)

Einstiegsberatung zur Anerkennung nach dem BerufsQualifikationsFeststellungsGesetz (BQFG) Einstiegsberatung zur Anerkennung nach dem BerufsQualifikationsFeststellungsGesetz (BQFG) Berlin, 12. Juni 2013 IQ-Fachgruppe Anerkennung Rainer Kettner BQFG (Anerkennungsgesetz): seit dem 01. April 2012

Mehr

Newsletter Ausgabe 6 - August 2012

Newsletter Ausgabe 6 - August 2012 Ewert, Nadja Von: Projekt leap [leap@ziz-berlin.de] Gesendet: Montag, 6. August 2012 17:27 An: leap Betreff: Newsletter Nachqualifizierung 6 - August 2012 Wird der Newsletter richtig dargestellt? Im Webbrowser

Mehr

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de

Mehr

Bewerbungsbogen. mehrere Psychologinnen und Psychologen. an den Dienstorten Köln und Berlin

Bewerbungsbogen. mehrere Psychologinnen und Psychologen. an den Dienstorten Köln und Berlin 1 / 14 Bewerbungsbogen mehrere Psychologinnen und Psychologen an den Dienstorten Köln und Berlin Kennziffer: BfV-2016-30 Behörde: Bundesamt für Verfassungsschutz Ausschreibungsende: 01.08.2016 Onlinebewerbung:

Mehr

Beratungs- und Informationsangebote rund um das Anerkennungsverfahren

Beratungs- und Informationsangebote rund um das Anerkennungsverfahren Beratungs- und Informationsangebote rund um das Anerkennungsverfahren Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse: Perspektiven für Personaldienstleister und ihre Mitarbeiter 12. September

Mehr

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Das neue Anerkennungsgesetz des Bundes Dorothea Fohrbeck/Ralf W. Maier ein Beitrag zur Tagung: Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2012 27. 29.01.2012 in

Mehr

NQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf

NQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf NQ Beratung: Zuständigkeiten im Beratungsverlauf NQ Beratung Start Schritt 1:Bewertung möglich? Schritt 2: Externenprüfung einleiten Variationen: Oder Bewertung einleiten Klärung vorab: Bildungs- und Berufserfahrungen

Mehr

Unangeforderte Stellungnahme

Unangeforderte Stellungnahme Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)117 a 14.07.2015 Bundesärztekammer Unangeforderte Stellungnahme Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen. Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium

Mehr

Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse

Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse Stefan Gebelhardt, Martina Flaspöhler Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v. 01.

Mehr

Integration. Migrationsberatung Integrationskurse. im Landkreis Roth

Integration. Migrationsberatung Integrationskurse. im Landkreis Roth Migrationsberatung Integrationskurse Integration im Landkreis Roth Eine Information für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger über Beratungsstellen und Kursträger Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Der Oberbürgermeister Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Neue Wege zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Seite

Mehr

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Arbeiten Sie gerne für die Ablage? University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums

Mehr

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut

Mehr

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Mehr

THÜRINGEN BRAUCHT DICH

THÜRINGEN BRAUCHT DICH Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative THÜRINGEN BRAUCHT DICH zwischen dem Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung

Mehr

Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungsnachweisen aus dem Ausland

Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungsnachweisen aus dem Ausland Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungsnachweisen aus dem Ausland - 1 - Grundlagen für die Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ärztinnen und Ärzte mit

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

S.Ü.D. - Elternbefragung zur Berufsorientierung

S.Ü.D. - Elternbefragung zur Berufsorientierung 1 von 6 17.02.2013 20:36 S.Ü.D. - Elternbefragung zur Berufsorientierung Befragung der Eltern diesjähriger SchulabgängerInnen zur Berufsorientierung in Dithmarschen Liebe Eltern, Ihr Kind wird in absehbarer

Mehr

Zugang für ausländische Fachkräfte am Beispiel der neuen Regelungen für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Polen

Zugang für ausländische Fachkräfte am Beispiel der neuen Regelungen für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Polen Zugang für ausländische Fachkräfte am Beispiel der neuen Regelungen für die Beschäftigung von Pflegekräften aus Polen Frankfurt (Oder), 22.06.2011 Arkadiusz Lukowski Die Gesundheitskasse Dieser Bericht

Mehr

INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER

INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Regierung von Oberbayern INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf (Diätassistent/in, Ergotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits-

Mehr

Was muss ich über den Zulassungstest wissen?

Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Informationen zum freiwilligen Test zur Zulassung im Masterstudiengang Psychologie der Universität Ulm Stand: 11.6.2014 Generelle Info zum Zulassungsverfahren

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Mehr

Studium über berufliche Bildung

Studium über berufliche Bildung Studium über berufliche Bildung Die berufsbildenden Schulen bieten mit ihren Bildungsgängen der Sekundarstufe II vielfältige Möglichkeiten, eine berufliche Qualifikation mit dem Erwerb einer schulischen

Mehr

Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger (m/w)

Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger (m/w) A u s in b 3 berufsbegleitende Jahren i d l n u g Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger (m/w) Ein zukunftsorientierter Beruf, der viele Karrierewege und Arbeitsfelder in der Praxis bietet Von

Mehr

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung

Mehr

Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching

Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Der Bogen wird anonym ausgewertet, deshalb wird auch nicht nach Ihrem Namen gefragt, und auch keine Kontaktdaten erhoben! Alle erhobenen Daten werden vertraulich

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Hinweise zur Bewerbung Master of Industrial Sales and Innovation Management

Hinweise zur Bewerbung Master of Industrial Sales and Innovation Management Hinweise zur Bewerbung Master of Industrial Sales and Innovation Management Es gelten alle Anforderungen des Bewerbungsverfahrens der HTW, siehe onlinebewerbung.htw-berlin.de Nach der Online-Bewerbung

Mehr

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL

BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche

Mehr

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen

Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..

Mehr

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern aktion zusammen wachsen Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg Bildung legt den Grundstein für den Erfolg. Für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien

Mehr

Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden

Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden Fragebogen für eine qualitative/quantitative Befragung zur Mediencommunity 2.0 aus Sicht der Lernenden Vor dem eigentlichen Fragebogen muss eine kurze Erläuterung zu den Zielen und zum Ablauf des Projektes

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

LEITFADEN ZUR ERFOLGREICHEN ONLINE-BEWERBUNG

LEITFADEN ZUR ERFOLGREICHEN ONLINE-BEWERBUNG Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit bei SCHÖLLY interessieren. Anhand unseres Leitfadens zeigen wir Ihnen, wie Sie sich erfolgreich in 7 Schritten über unser Online-Bewerbungsformular bewerben

Mehr

Elternfragebogen Mediation

Elternfragebogen Mediation Elternfragebogen Mediation Wenn Sie an einer Mediation interessiert sind oder Sie mehr über die Möglichkeiten der Mediation erfahren möchten, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen. Dazu wäre es

Mehr

Bewerbungsbogen. Mitarbeiter/in Informationstechnik. im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Berlin

Bewerbungsbogen. Mitarbeiter/in Informationstechnik. im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Berlin 1 / 11 Bewerbungsbogen Mitarbeiter/in Informationstechnik im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Berlin Kennziffer: BfV-IT-18-2015 Behörde: BfV Ausschreibungsende: 30.11.2015 23:59:59 Onlinebewerbung:

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld?

2.1 An welchen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie bisher teilgenommen? Beurteilen Sie bitte rückblickend deren Relevanz für Ihr Tätigkeitsfeld? E X P E R T E N I N T E R V I E W 1. Allgemeine Daten und Berufsbiografie Name: Vorname: Gruppe/Abteilung: weiblich männlich Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Aktuelle Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung: 1.1 Welchen

Mehr