Literaturhinweise. Genanalyse und diagnostik
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- Mona Bergmann
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1 Literaturhinweise Genanalyse und diagnostik Wiese, Gendiagnostikgesetz und Arbeitsleben, BB 2009 Schultz, DNA-Tests in der Migrationskontrolle, ZRP 2009, 115 Präve, Das Gendiagnostikgesetz aus versicherungsrechtlicher Sicht, VersR 2009, 857 Damm / König, Rechtliche Regulierung prädiktiver Gesundheitsinformationen und genetischer "Exzeptionalismus, MedR 2008, 62 Ronellenfitsch, Genanalyse und Datenschutz, NJW 2006, 321
2 Genanalyse und -diagnostik Möglichkeiten der Genanalyse und - diagnostik Identifizierung von Lebewesen Aufspüren und Nachweisen von Erkrankungen
3 Untersuchungsebenen in der medizinischen Diagnostik Phänotypische Untersuchungen klinische Diagnose ( Blickdiagnose ) Zytogenetische Untersuchungen Chromosomenanalyse (Karyotyp) Biochemische Untersuchungen Genproduktanalysen (Proteine) Molekulargenetische Untersu- chungen Gen-Analysen nach Winter / Fenger / Schreiber, Genmedizin und Recht, Rz 9
4 Verfügungsrechte über Daten? Mann: Erich Muster Disposition: Genmutation auf dem 18. Chromosom Frau: Erika Muster Disposition:...
5 Internationale Regelungen zur Genanalyse und -diagnostik Charta der Grundrechte der EU Art. 7 u. 8 Europäische Menschenrechtskonvention Art. 8 UNESCO- Erklärung über Bioethik und Menschenrechte von 2005 Art. 9 Internationale Regelungen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates Art. 10, 12 UNESCO - Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte von 1997 Art. 5 c), Art. 7, Art. 9 Zusatzprotokoll betreffend Gentests zu gesundheitlichen Zwecken
6 Gendiagnostikgesetz Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG) v (BGBl. I., S. 2529) erlassen aufgrund v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG Inkrafttreten: : 6, 20 Abs. 3, 23, : alle Vorschriften, soweit keine Sonderregelung : : 7 Abs. 3
7 Gesetzeszweck des GenDG 1 GenDG: Zweck des Gesetzes ist es, Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und Analysen und für die Verwendung der gewonnenen Daten zu bestimmen Benachteiligung aufgrund genetischer Eigenschaften zu verhindern Würde des Menschen und Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren
8 Anwendungsbereich, 2 GenDG trifft Regelungen über die genetische Untersuchung am Menschen und bei Embryonen und Föten während der Schwangerschaft und die Verwendung genetischer Proben und Daten 2 Abs. 1 GenDG erfasst sind Untersuchungen: - für medizinische Zwecke - zur Klärung der Abstammung - im Versicherungsbereich - im Arbeitsleben 2 Abs. 2 GenDG nicht erfasst sind Untersuchungen: - zu Forschungszwecken - im Strafverfahren u. Polizeirecht - im Bereich des Infektionsschutzgesetzes
9 Allgemeines Benachteiligungsverbot, 4 GenDG Allgemeines Benachteiligungsverbot 4 GenDG Verbietet Benachteiligungen - wegen genetischer Eigenschaften einer Person oder eines mit der Person Verwandten, - wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung - wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse Rechtfertigung Unterschiedliche Behandlung aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich Adressaten Staatliche Organe und Privatpersonen
10 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, 7 ff. GenDG Ziel: Patienten sollen ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht ausüben und eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen können Mittel zur Zielerreichung: Qualifizierte genetische Beratung Instrumente: - Arztvorbehalt, 7 - Einwilligung u. Aufklärung, 8 f. - Genetische Beratung / Mitteilung der Ergebnisse, 10 f. - Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung von Untersuchungsergebnissen und Proben, 12 f. Besondere Vorschriften für: - Nicht einwilligungsfähige Personen, 14 - Vorgeburtliche Untersuchungen, 15 - Genetische Reihenuntersuchungen, 16
11 Klärung der Abstammung, 17 GenDG Grundlegende Regelung:? 17 Abs. 1: genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung nur bei Aufklärung und Einwilligung 17 Abs. 3: bei Nicht-Einwilligungsfähigen (insb. Kindern): 1. Aufklärung, soweit möglich, und keine Ablehnung 2. Aufklärung und Einwilligung des Vertreters 17 Abs. 7: Der Einwilligung steht eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nach 1598a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gleich. 17 Abs. 8: Sonderregelungen für Ausländer im Rahmen von Pass- und Personalausweisangelegenheiten und beim Familiennachzug
12 Versicherungsbereich, 18 GenDG - I 18 GenDG konkretisiert das allgemeine Benachteiligungsverbot im Versicherungsbereich Ziel: Zugang zu privaten Kranken- oder Lebensversicherungen soll nicht aufgrund genetischer Eigenschaften erschwert oder verweigert werden.
13 Versicherungsbereich, 18 GenDG - II Regelung: Versicherer darf weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages 1. die Vornahme genetischer Untersuchungen verlangen oder 2. die Mitteilung von Ergebnissen aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen verlangen, entgegennehmen oder verwenden Einschränkungen 18 Abs. 1 S. 2 GenDG: Nicht bei Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Pflegerentenversicherung, wenn eine Leistung von mehr als Euro oder mehr als Euro Jahresrente vereinbart 18 Abs. 2 GenDG: Vorerkrankungen und Erkrankungen sind anzuzeigen und 47 VVG
14 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben, 19 ff. GenDG 19: Arbeitgeber darf weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses 1. die Vornahme genetischer Untersuchungen verlangen oder 2. die Mitteilung von Ergebnissen aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen verlangen, entgegennehmen oder verwenden 21: Benachteiligungsverbot von Beschäftigten aufgrund genetischer Eigenschaften 20 Abs. 1: Grds. keine genetischen Untersuchungen oder Ergebnisse im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen 20 Abs. 2: Ausnahme: Genproduktanalyse zulässig, soweit genetische Eigenschaft ursächlich oder mitursächlich dafür sein kann, dass bei einer bestimmten Beschäftigung eine schwerwiegende Erkrankung entstehen kann
15 Weitere Regelungen Weitere Regelungen des GenDG Qualitätssicherung 23 Gendiagnostik- Kommission 6 Beschränkung der Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
16 Genetische Untersuchungen im Strafprozess StPO e und f StPO Molekulargenetische Untersuchungen 81 g StPO Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters auch für künftige Identitätsfeststellungen 81h StPO Reihengenuntersuchungen
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