Antrag auf Zulassung/ Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Jena. zum Winter-/ Sommer - Semester 200./.*

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1 Bearbeitervermerk: ServiceZentrum Studentische Angelegenheiten Besucheranschrift: Carl Zeiss Promenade Jena Posteingangsstempel Bewerbernummer Antrag auf Zulassung/ Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Jena zum Winter-/ Sommer - Semester 200./.* *) Zutreffendes unterstreichen und Jahr angeben Stand 03/07 1. Angaben zur Person Matrikelnummer Nachname:.. Vorname:.. Geburtsdatum:.. Geschlecht m / w Geburtsname.. Geburtsort:.. Passbild (Bitte einkleben) Dringend erforderlich für Ihren Studentenausweis Staatsangehörigkeit:... Kfz-Zeichen vom Wohnort:... (z.b. J =Jena) Postanschrift: Straße, Hausnummer:... PLZ, Wohnort:...E Mail Festnetz Telefon.:... Handy: Beantragter Studiengang (siehe Ausfüllhinweise) angestrebter Abschluss angestrebter Abschluss 1. Fachsemester (Studienanfänger) 3. Beantragtes Studium (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) (51 = Diplom/ 84 = / 90 = ) höheres Fachsemester (gilt für Hochschulwechsler - gewünschtes Fachsemester eintragen Sonderantrag für Quereinsteiger beifügen) Art der Einschreibung Ersteinschreibung (hier ankreuzen, wenn Sie sich zum 1. Mal an einer dt. Hochschule einschreiben) Studienart Direktstudium Fernstudium Neueinschreibung (hier ankreuzen, wenn Sie schon einmal an einer dt. Hochschule eingeschrieben waren) Studienform Erststudium Zweitstudium Aufbaustudium (Diplom zu ) Studientyp Vollzeit Teilzeit Duales Studium Hörerstatus Haupthörer Nebenhörer Antrag auf Zulassung/ Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Jena 1

2 4. Hochschulzugangsberechtigung (HZB i.d.r. Fachoberschule o. Abitur Nachweise beilegen) Art der Hochschulzugangsberechtigung (siehe Merkblatt) Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung,.. Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung... (KFZ - Kennzeichen vom Ort) 5. Berufsausbildung mit Abschluss (Nachweise beilegen!) Vor Erwerb der HZB ja nein von... bis... Berufsbezeichnung: Dauer (Monate) Mit Erwerb der HZB ja nein von... bis... Berufsbezeichnung: Dauer (Monate) Nach Erwerb der HZB ja nein von... bis... Berufsbezeichnung: Dauer (Monate) 6. Berufstätigkeit (Nachweise beilegen!) Nachweis einer mind. dreijährigen Berufstätigkeit, Beginn der Berufstätigkeit: TT MM JJ Nach Erwerb der HZB ja nein Dauer (Monate) 7. Ableistung der Dienstpflicht (Nachweise beilegen!) ja nein ausgemustert Habe ich abgeleistet Werde ich ableisten Grundwehrdienst Freiwilliges soziales Jahr Zivildienst Freiwilliges ökologisches Jahr von... bis Vorpraktikum (Nachweise beilegen!) Das vorgeschriebene technische und soziale Vorpraktikum (notwenige Wochenanzahl siehe Merkblatt) Habe ich abgeleistet Werde ich ableisten von... bis... Ein Vorpraktikum benötigen Sie in den technischen Studiengängen! Beachten Sie die Ausnahmeregelungen. Im Studiengang Soziale Arbeit ist ein Praktikum zwingend erforderlich. Ohne Nachweis werden Ihre Unterlagen zurückgeschickt. Antrag auf Zulassung/ Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Jena 2

3 9. Studienzeiten (Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigungen beilegen) Waren Sie bereits an deutschen Hochschulen eingeschrieben? ja nein Wenn mit ja beantwortet: Hochschulen an denen Sie studiert haben * (chronologische Reihenfolge) Studiengang/ Fachrichtung Abschluss (51,84,90) von - bis Semester (Anzahl) * Haben Sie weitere Hochschulen besucht? ja nein Anlage? ja nein Anzahl der Urlaubssemester (Nachweise beilegen!) Zeitraum (Semester)... Gesamtanzahl der bisherigen Hochschulsemester (inklusive Urlaubssemester) Liegt ein Ausschluss vom Weiterstudium vor? ja nein Exmatrikulationsdatum.. Exmatrikulationsbescheinigung/en liegt/ liegen bei wird/ werden nachgereicht Bei Wechsel von FH zu FH in demselben Studiengang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung* beizulegen. *) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Diese ist eine amtliche Bestätigung, dass Sie kein Prüfungsfach endgültig nicht bestanden haben. (in diesem Fall aktuelle Studienbescheinigung des letzten Semesters beifügen) 10. Zweitstudienbewerber (beglaubigte Kopien des Hochschulabschlusses beilegen) Hochschule an der Sie studiert haben Abschluss von - bis Semester (Anzahl) Durchschnittsnote des Abschlusses, Tag der Abschlussprüfung:.. Nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen! Ein Antrag auf Nachteilsausgleich auf Verbesserung der Wartezeit bzw. Verbesserung der Durchschnittsnote ist mit amtlicher Bestätigung gesondert beizufügen. Bestätigung: Arzt, Schule, etc.. Erklärung Ich versichere, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Gemäß Landesdatenschutzgesetz stimme ich der Erfassung und Verarbeitung von auf meine Person bezogenen Daten zu, die durch das Landesdatenschutzgesetz geschützt sind. Mir ist bekannt, dass ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, von der Fachhochschule zurückzunehmen ist. Ich verpflichte mich, nach Einreichung dieses Antrages der Fachhochschule Jena unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn ich diesen Antrag nicht aufrechterhalten kann. Eingangsbestätigungen werden nur zugesandt, wenn eine adressierte und frankierte Postkarte beiliegt. Ausschließlich Bewerber mit vollständigen Bewerbungsunterlagen werden an den Vergabeverfahren beteiligt. Fehlende und nicht zuordenbare Unterlagen gehen zu Ihren Lasten Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Antrag auf Zulassung/ Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Jena 3

4 Die nachfolgende Angabe wird auf freiwilliger Basis erhoben. Bestehen bei Ihnen Behinderungen, die von Seiten der Fachhochschule Berücksichtigung finden müssten? ja nein Wenn ja, bitte Art der Behinderung angeben, damit die Hochschule darauf reagieren kann. seh- oder hörgeschädigt körperlich behindert (z.b. Rollstuhlfahrer) chronische Erkrankungen Dem Antrag liegen bei: (Zutreffendes ankreuzen) Amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (muss beigelegt sein) Abschlusszeugnis des Erststudiums Nachweise über bisherige Studienzeiten, Beurlaubungszeiten, Exmatrikulationsbescheinigung Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Fachhochschulwechsel im gleichen Studiengang) Nachweise über Berufsabschlüsse; FA - Zeugnis oder Gesellenbrief Nachweise über Dienstpflicht/ Ersatzdienst/ Entwicklungshilfe/soziales oder ökologisches Jahr Nachweise über berufliche Tätigkeiten (wichtig bei NC-Studiengang bzw. Fernstudiengang Pflege) inhaltlicher und zeitlicher Nachweis über Vorpraktika (Originalbescheinigung o. amtl. begl. Kopie tabellarischer Lebenslauf (wenn nicht alle notwendigen Daten auf diesem Antrag erfasst werden) 1 Lichtbild (bitte aufkleben, dringend erforderlich für Ihren Studentenausweis) Härtefallantrag für NC-Studiengang mit amtlich beglaubigten Nachweisen (wenn möglich bis zum komplett einreichen) Antrag auf Nachteilsausgleich mit amtlich beglaubigten Nachweisen (Status- und Funktionsbezeichnungen gelten in jeweils männlicher und weiblicher Form) Hinweis: Einen Wohnheimantrag senden Sie bitte rechtzeitig (ab April) an das Studentenwerk Thüringen Studentenwerk Thüringen Abteilung Studentisches Wohnen Philosophenweg Jena Antrag auf Zulassung/ Immatrikulation zum Studium an der Fachhochschule Jena 4

5 Vorpraktikumsnachweis für technische Studiengänge Studiengang:... Name, Vorname:...geb. am:... hat in der Zeit von...bis... ein Vorpraktikum abgeleistet. Arbeitsgebiete/erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten: Anmerkungen/Besonderheiten: Ort/Datum: Unterschrift Firmenvertreters Unterschrift Praktikant Stempel Praktikantenamt, Frau Dr. Voigt, Carl-Zeiss-Promenade 2, Jena Telefon: 03641/ ,

6 Anlage für Bewerbung Soziale Arbeit Nachweis über abgeleistete Vorpraktika ( 6 Wochen oder 240 Stunden) Auf der Grundlage des Fachbereichsbeschlusses vom werden folgende Tätigkeiten im Sozialen Bereich als Vorpraktikum anerkannt. Freiwilliges Soziales Jahr Zivildienst im Sozial- und Gesundheitswesen Betreuertätigkeit im Ferienlager im Umfang von mindestes 6 Wochen bzw. mindestens 240 Stunden Im Rahmen der Fachoberschulausbildung ( Fachabitur) an Fachoberschulen für Soziales geleistete Praktika im Sozialen Bereich Im Rahmen einer Berufsausbildung im Sozial- oder Gesundheitswesen geleistete Praktika im Umfang von mindestens 6 Wochen bzw. 240 Stunden Entsprechende Berufstätigkeit im Sozial- und Gesundheitswesen Ehrenamtliche Arbeit in sozialen Einrichtungen im Umfang von mindestens 6 Wochen bzw. 240 Stunden. Praktikumseinrichtung Beschreibung der geleisteten Tätigkeiten Praxiszeitzeitraum von - bis Wochenanzahl Stundenanzahl Unterschrift und Stempel der Einrichtung Achtung! Kann die Bestätigung der Einrichtung nicht eingeholt werden, ist die Tabelle vom Studienbewerber selbst auszufüllen, diesem Nachweisbogen sind dann die beglaubigten Kopien über die geleisteten Praktika oder Dienstzeiten beizufügen. Diese können sein: Bestätigungen der Einrichtung über geleisteten Praktika, Zivildienstzeiten, Arbeitsverträge, bzw. Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen, oder Tätigkeitsbeschreibungen, aus denen die Soziale Tätigkeit eindeutig hervorgeht. Im Falle der noch laufenden Praktika ist der Vertrag über das laufende Praktikum beizulegen. Hinzuzufügen ist eine Bestätigung, dass das Praktikum gerade abgeleistet wird. Dieses ist durch die Einrichtung mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen. $ 4 der Studienordnung Es... ist ein mindestens sechswöchiges Praktikum im sozialen Bereich zum Einschreibungstermin nachzuweisen, entweder als bereits absolviert oder per Nachweis, dass es vor Sudienbeginn absolviert wird.

7 Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Zulassung / Immatrikulation Bitte beachten Sie die hier angegebenen Hinweise zum Ausfüllen Ihres Antrages auf Zulassung und Immatrikulation. Tragen Sie die notwendigen Angaben sorgfältig in die entsprechenden Felder ein. Sie sichern sich so, in Ihrem Interesse, einen reibungslosen Verlauf der Antragsbearbeitung. zu 1. Angaben zur Person Hier tragen Sie ihre persönlichen Daten ein. Verwenden Sie ein Passfoto vom Fotografen. Dieses Bild wird für Ihre Thoska- Karte verwendet. Informationen zur Thoska- Karte sind auf unserer Homepage zu finden. Betreffend der Angabe der Telefonnummer und der -Adresse. Die FH-Jena wird zunehmend den Kontakt per Telefon und in Anspruch nehmen. Bitte geben Sie daher eine Telefonnummer an, unter der wir Sie schnellstmöglich erreichen können. Dies betrifft auch die Angabe einer -Adresse, diese sollten Sie regelmäßig abrufen, da wir Sie darüber über eventuell nachzureichende Unterlagen benachrichtigen oder Ihnen Formulare zusenden. zu 2. Beantragter Studiengang Ein Eintrag eines zweiten Studienganges empfiehlt sich nur wenn Ihr Erstwunsch ein zulassungsbeschränkter Studiengang ist. Die Angaben zum angestrebten Studienabschluss sind wie folgt zu verschlüsseln: Diplom: 51 : 84 : 90 zu 4. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Tragen Sie hier die erforderlichen Daten ihrer HZB ein (alle Felder ausfüllen!) Bei Ort des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung das aktuelle Kfz-Kennzeichnen angeben! Die Art der Hochschulzugangsberechtigung ist wie folgt zu verschlüsseln (Auswahl): Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Gymnasium 03 Fachoberschule (einjährig und zweijährig) 66 Gesamtschule 06 Berufsfachschule 72 Erweiterte Oberschule (DDR-Abschluss) 09 Kolleg 75 Fachgymnasium 18 Fachschulabschluss 49 Berufsoberschule 21 Ausländische Fachhochschulreife 79 Abendgymnasium/Volkshochschule 27 Kolleg 29 Ausländische Hochschulzugangsberechtigung 39 zu 5. Berufsausbildung mit Abschluss Haben Sie eine Berufsausbildung durchlaufen und einen Abschluss erlangt, dann tragen Sie hier die notwendigen Informationen ein und fügen Sie Ihrer Bewerbung die Nachweise (Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis) bei! Für die im regulären Bewerbungsverfahren, voraussichtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge, ist es für die Anrechnung der Wartesemester wichtig, genau einzutragen, wann die Berufsausbildung erfolgte. Weitere Informationen finden Sie unter: Zulassungsverfahren Wartezeit Weiterhin wird an der Fachhochschule Jena in den technischen Studiengängen ein Vorpraktikum verlangt, hier kann ihre Berufsausbildung von Bedeutung sein Lesen Sie dazu Punkt 8 Vorpraktikum Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Zulassung / Immatrikulation 1

8 zu 6. Berufstätigkeit Waren Sie, vor oder nach dem Erwerb der HZB beruflich tätig (auch ohne Berufsausbildung), dann nehmen Sie hier die notwendigen Eintragungen vor Weitere Informationen finden Sie unter: Zulassungsverfahren Wartezeit zu 7. Ableistung der Dienstpflicht Haben Sie einen Grundwehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr abgeleistet, so tragen Sie die Zeiten ein und legen einen entsprechenden Nachweis ihres abgeleisteten Dienstes bei. (Die Verpflichtung zur Ableistung reicht nicht aus) Beachten Sie: (betreffend Grundwehrdienst, Zivildienst) wenn sie einen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben, so reicht für eine Anerkennung ihres Dienstes der Einberufungsbescheid nicht aus! Beachten Sie: (betreffend freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) Um Ihr freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr anerkennen zu können, muss es auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom (BGBl. I S ff.) bzw. auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres FÖJ- Förderungsgesetz (FÖJG) vom 15. Juli 2002 (BGBl I 2002 Nr. 48) in der derzeit gültigen Fassung beruhen. Dies muss in der Bestätigung über Ihren freiwilligen Dienst vom Träger des FsJ oder FöJ bescheinigt sein, fehlt dieser Hinweis, so können wir Ihren geleisteten Dienst nicht berücksichtigen. zu 8. Vorpraktikum In den technischen Studiengängen ist ein technisches Vorpraktikum von 8-12 Wochen erforderlich. Die jeweiligen Informationen darüber entnehmen bitte der Übersicht über die Studiengänge. Eine Berufsausbildung in einem technischen Berufszweig wird i. d. R. als Vorpraktikum anerkannt. Legen Sie eine beglaubigte Kopie des Gesellen- bzw. Facharbeiterbriefes bei! Für den Studiengang Soziale Arbeit ist ebenfalls ein Vorpraktikum erforderlich. Ein entsprechendes Formular liegt dem Bewerbungsbogen bei. Ohne Nachweis werden die Bewerbungsunterlagen zurückgesendet. zu 9. und 10. Studienzeiten/ Zweitstudienbewerber Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, so tragen Sie bitte alle notwendigen Angaben auf dem Formular ein bzw. kreuzen die jeweilige Auswahl an. Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Zulassung / Immatrikulation 2

9 Informationen zum Vorpraktikum der technischen Studiengänge Studiengang Augenoptik /Optometrie Wirtschaftsingenieurwesen- Industrie Wirtschaftsingenieurwesen- Informationstechnik Elektrotechnik / Automatisierungstechnik Kommunikations- und Medientechnik Technische Informatik Umfang und Inhalte des Vorpraktikums Augenoptikerabschluss (kann bis zum Vorlesungsbeginn nachgereicht werden) 8-wöchiges Vorpraktikum zusammenhängend ohne Unterbrechung (kann innerhalb der ersten 3 Semester nachgeholt werden) Inhalte des Vorpraktikum Kenntnisse vom Verhalten von Werkstoffen und deren Bearbeitung, Verfahrensabläufe von Produktionstechniken, Einsatz von Bauelementen sowie deren Handhabung 8-wöchiges technisches Vorpraktikum vor Studienbeginn oder eine einschlägige Berufsausbildung Inhalte des Vorpraktikums Kennen lernen von Eigenschaften der wichtigsten Werkstoffe der Gerätetechnik und deren mechanische Bearbeitung, (Formgebung und Verbindungstechniken) Verfahren der Elektronikfertigung, insbesondere Kleinstserienfertigung (Labormuster) Anfertigen und Lesen von technischen Zeichnungen Grundfertigkeiten beim Aufbau einfacher elektrischer Baugruppen und Versuchschaltungen Anerkannte Berufsgruppen Elektromonteur, BMSR - Monteur, Mechaniker, Elektroniker, Techniker, Installateur, o. ä. Praxisstätten Unternehmen der Elektroindustrie, Messgerätehersteller, Hersteller von Nachrichtentechnik, Reparatur- und Wartungszentren, Prüfstellen (Dekra, TÜV) Siehe Elektrotechnik / Automatisierungstechnik Oder Softwareentwicklung, Multimedia- Applikationen, Hardwaretätigkeiten Siehe Elektrotechnik / Automatisierungstechnik und Kommunikations- und Medientechnik Feinwerktechnik/Precision Engineering Maschinenbau Mechatronik Werkstofftechnik Physikalische Technik Proz.Umweltschutz Laser- und Optotechnologien Biotechnologie Medizintechnik 12-wöchiges technisches Vorpraktikum vor Studienbeginn oder eine einschlägige Berufsausbildung (kann innerhalb der ersten 3 Semester nachgeholt werden) Inhalte des Vorpraktikums Üben einiger wesentlicher Grundfertigkeiten und einfacher Mess- und Prüfmittel (Anreißen, Sägen, Feilen, Bohren, Messen mit verschiedenen Messgeräten) Erlangen von Grundkenntnissen zu wesentlichen Fertigungsverfahren wie Bohren, Fräsen, Schleifen etc. Feinstbearbeitung, Fertigungsverfahren wie Schweißen und Löten, Wärme-, Oberflächenbehandlung, Blechbearbeitung, Gießverfahren, Umformverfahren, Kunststoffverarbeitung Anerkannte Berufsgruppen Monteure, Techniker, Schlosser, Maschinenbauer, PTA, CTA, etc. Praxisstätten s. Elektrotechnik / Automatisierungstechnik 8-wöchiges technisches Vorpraktikum oder einschlägige Berufsausbildung (kann innerhalb der ersten 3 Semester nachgeholt werden) Inhalte des Vorpraktikums Üben einiger wesentlicher Grundfertigkeiten und einfacher Mess- und Prüfmittel (Anreißen, Sägen, Feilen, Bohren, Messen mit verschiedenen Messgeräten) Erlangen von Grundkenntnissen zu wesentlichen Fertigungsverfahren wie Bohren, Fräsen, Schleifen etc. Feinstbearbeitung, Fertigungsverfahren wie Schweißen und Löten, Wärme-, Oberflächenbehandlung, Blechbearbeitung, Gießverfahren, Umformverfahren, Kunststoffverarbeitung Erwerb von Fertigkeiten zur Durchführung mikrobiologischer und/oder biochemischer Arbeitstechniken Kenntnisse über biotechnologische Verfahrensabläufe und ihre Spezifika Anerkannte Berufsgruppen Laborant mit technischer Orientierung Praxisstätten Serviceabteilungen in Krankenhäusern, Medizingerätehersteller, Reparatur- und Wartungszentren für medizinische Geräte, Prüfstellen für med. Geräte, Forschungseinrichtungen Ein Berufsabschluss auf technischem Gebiet wird i. d. R. als Vorpraktikum anerkannt. Die aufgeführten Berufsgruppen sind als Beispiele zu sehen. Ein Bewerber muss sich einen Vorpraktikumsplatz selbst besorgen. Die Fachhochschule kann nur in beratender Funktion tätig werden. Hat der Bewerber das Vorpraktikum zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, so ist ein Praktikantenvertrag einzureichen. Ist das Vorpraktikum abgeschlossen, so ist ein schriftlicher Nachweis einzureichen, aus dem die Zeitdauer und die konkreten Inhalte hervorgehen. Dieser Nachweis muss von der Praktikantenstelle/Firma abgezeichnet sein. Es werden nur Originale oder beglaubigte Kopien anerkannt. Beratung und Information: Praktikantenamt :Frau Dr. Voigt, Tel.(03641) , Fax: (03641) , sabine.voigt@fh-jena.de, Sprechzeiten: Mo und Di Uhr und Do Uhr Studiengang WI: Frau Jäger, Tel. (03641) , veronika.jäger@fh-jena.de

10 Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 (Semesterbeginn: , Vorlesungsbeginn: ) 1. Studienmöglichkeiten an der Fachhochschule Jena 1.1 Zulassungsfreie Studiengänge (Tabelle 1) Studiengang / Abschluss/ Regelstudienzeit Augenoptik / Optometrie Elektrotechnik/Automatisierungstechnik Feinwerktechnik/Precision Engineering Erforderliche Vorpraktika/ Berufsabschlüsse o. ä. Gesellenbrief: Augenoptiker (kann bis zum Vorlesungsbeginn nachgereicht werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8-wöchiges Vorpraktikum (ohne Nachweis werden die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (das VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Bewerbungsende (Ausschlussfrist) Laser- und Optotechnologien Physikalische Technik Prozessintegrierter Umweltschutz Technische Informatik Werkstofftechnik Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (das VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Abgeschlossen Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (das VP kann im Grundstudium nachgeholt werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (das VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8-wöchiges Vorpraktikum (ohne Nachweis werden die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) In den zulassungsfreien Studiengängen (Tabelle 1) erhalten Sie bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen, unabhängig von Ihrer erreichten Durchschnittsnote, einen Studienplatz. Bewerben Sie sich daher nur für den Studienplatz den Sie auch wirklich studieren wollen. Doppel bzw. Dreifachbewerbungen sind nicht nötig und verlängern die Bearbeitungszeit. Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 1

11 1.2 Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Tabelle 2) Studiengang / Abschluss / Regelstudienzeit Business Administration Erforderliche Vorpraktika / Berufsabschlüsse o. ä. Bewerbungsende (Ausschlussfrist) Biotechnologie Kommunikations- u. Medientechnik Maschinenbau Mechatronik Medizintechnik Soziale Arbeit Wirtschaftsingenieurwesen Industrie Wirtschaftsingenieurwesen- Informationstechnik Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8-wöchiges Vorpraktikum (VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8 wöchiges Vorpraktikum (VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden, es werden nur 4 Wochen-Blöcke anerkannt) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum (VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8-wöchiges Vorprakikum (VP kann bis zum 3. Fachsemester nachgeholt werden) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 6-wöchiges Vorpraktikum (Ohne Nachweis werden die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt). Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8-wöchiges Vorpraktikum (VP kann im Grundstudium nachgeholt) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mind. 8-wöchiges Vorpraktikum (VP kann im Grundstudium nachgeholt werden) In diesen Studiengängen (Tab.2) findet ein Auswahlverfahren (NC-Verfahren) statt. Das Verfahren ist angelehnt an das Verfahren der ZVS (Zentrale Vergabestelle Dortmund) und wird nach Thüringer Zulassungsverordnung (ThürVVO vom 27. März 2001) durchgeführt. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen dringend, sich ein aktuelles Heft der ZVS zu besorgen. Die Hefte sind erhältlich bei der Agentur für Arbeit, in der Zentralen Studienberatung oder ggf. an Ihrer Schule. Ein entsprechendes Merkblatt liegt den Bewerbungsunterlagen bei. Telefonische Auskünfte sind nicht immer in ausreichendem Umfang möglich. Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 2

12 Zur Orientierung die NC-Grenzen nach dem Hauptverfahren des Wintersemester 2006/2007 (Die Grenzwerte errechnen sich jedes Jahr neu) Business Administration: Maschinenbau: Mechatronik: Fernstudiengang Nursing: Kommunikations- u. Medientechnik: Soziale Arbeit: Wirtschaftsingenieurwesen Industrie: Wirtschaftsingenieurwesen Informationstechnik: Note 2,1 oder 4 Wartesemester Note 2,3 oder 1 Wartesemester es wurden alle Bewerber zugelassen Note 2,1 oder 16 Wartesemester Note 2,1 oder 5 Wartesemester Note 1,6 oder 8 Wartesemester Note 2,1 oder 2 Wartesemster es wurden alle Bewerber zugelassen 1.3 Aufbaustudiengänge (Tabelle 3) Studiengang / Abschluss / Regelstudienzeit Laser- und Optotechnologien 4 Semester Maschinenbau 3 Semester Medizintechnik 4 Semester Pharma-Biotechnologie 4 Semester Scientific Instrumentation 4 Semester Der Studiengang wird nur in englischer Sprache angeboten. System Design in Electrical Engineering 3 Semester Wirtschaftsingenieurwesen 3 Semester Werkstofftechnik/ Materials Enginnering 4 Semester Erforderliche Vorpraktika / Berufsabschlüsse o. ä. abschluss auf dem Gebiet optischer Technologien oder artverwandter Gebiete bzw. Diplomabschluss in einer techn. Richtung abschluss oder Diplomabschluss in einer technischen Richtung. Abschlussnote mind. 2,0 oder 210 ECTS abschluss oder Diplomabschluss im gleichen Studiengang abschluss oder einen Diplomabschluss im gleichen Studiengang abschluss oder Diplomabschluss in technischnaturwissenschaftlichen Studiengängen abschluss oder Diplomabschluss im gleichen oder einem artverwandten Studiengang. abschluss mit mind. Gut abgeschlossen. abschluss oder Diplomabschluss im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen abschluss oder Diplomabschluss im Bereich Werkstofftechnik oder einer ähnlichen Richtung Bewerbungsende (Ausschlussfrist) Der Fachbereich führt mit dem Studienbewerber einen Eignungstest durch eventuell wird ein Eignungstest durchgeführt Es findet ein Eignungsfeststellungsverfahren statt Es findet ein Eignungsfeststellungsvefahren statt Der Fachbereich führt mit dem Studienbewerber einen Eignungstest durch, es besteht die Möglichkeit das Studium in Teilzeit durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit das Studium auch in Teilzeit durchzuführen Eignungsprüfung Es können Langzeitstudiengebühren anfallen, bitte informieren Sie sich vor Aufnahme eines Studiums darüber. Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 3

13 1.4 Fernstudiengänge (Tabelle 4) Studiengang / Abschluss / Regelstudienzeit Fernstudiengang Nursing Fernstudiengang Nursing 4 Semester Fernstudiengang Palliative Care Nursing 4 Semester Der Studiengang wird weiterbildend geführt. Es werden Studiengebühren erhoben. Erforderliche Vorpraktika / Bewerbungsende Berufsabschlüsse o. ä. (Ausschlussfrist) Pflegerischer Berufsabschluss Auswahlverfahren Diplomabschluss oder abschluss im gleichen oder artverwandten Studiengang Diplomabschluss oder abschluss im gleichem oder artverwandten Studiengang Für die angebotenen Fernstudiengänge stehen Ihnen beratend zur Seite: Herr Prof. Dorschner, Frau Lümkemann und Frau Döhler. Erreichbar über folgende Telefonnummer: 03641/ oder per Mail: über pflege@fh-jena.de. 1.5 Sonderstudienangebote (Tabelle 5) Studiengang / Abschluss / Regelstudienzeit Wirtschaftsingenieurwesen Studium Plus Duales Studium Betriebswirtschaft Maschinenbau Mechatronik Wirtschaftsingenieurwesen Industrie Wirtschaftsingenieurwesen Informationstechnik abschluss und Berufsabschluss 9 Semester Erforderliche Vorpraktika / Berufsabschlüsse o. ä. Es findet ein Eignungsfeststellungsverfahren statt. Verantwortlich: Frau Anke Schmaltz Anke.Schmaltz@fhjena.de Praktikumsvereinbarung zur beruflichen Ausbildung mit einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung. Verantwortlich: Frau Anke Schmaltz Anke.Schmaltz@fhjena.de Bewerbungsende (Ausschlussfrist) Informationsangebot an der Fachhochschule Jena Die Zentrale Anlaufstelle, der Info-Point befindet sich auf dem Hochschulcampus, in der Carl-Zeiss- Promenade 2, Haus 1, Erdgeschoss, Raum Nr. 10. Der Info-Point ist gleichzeitig das Studentensekretariat der Fachhochschule Jena. Hier erhalten Sie Informationen zur Studienbewerbung, zum Auswahlverfahren (NC-Verfahren), zum Studienbeginn und zur Immatrikulation. Die entsprechenden Informationsbroschüren und Bewerbungsformulare sind ebenfalls hier erhältlich. Beachten Sie bitte, das im Bewerbungszeitraum die telefonische Erreichbarkeit des Studentensekretariates eingeschränkt ist. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Studienmöglichkeiten. Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 4

14 Weitere Informationen sind über die Zentrale Studienberatung, die Praktikantenämter und das Akademische Auslandsamt erhältlich. Öffnungszeiten und Telefonnummern der einzelnen Servicebereiche: Zentrale Studienberatung Sprechzeiten: Di Uhr u. Do Uhr Telefon: 03641/ / Studentensekretariat Sprechzeiten: Mo Fr Uhr u. Di und Do Uhr Telefon: 03641/ / -32/-33 ; Fax. (03641) studentensekretariat@fh-jena.de Achtung vom Sprechzeiten: Di Mi Uhr, Do Uhr, nach telefonischer Vereinbarung Praktikantenamt für die techn. Sprechzeiten: Mo und Di Uhr u. Do Uhr Studiengänge (nicht für WI) Telefon: 03641/ sabine.voigt@fh-jena.de Praktikantenamt für Sozial- Sprechzeiten: Mo u.di Uhr, Mi Uhr, wesen Fr Uhr Telefon: 03641/ / praxisamt@sw.fh-jena.de Akademisches Auslandsamt Sprechzeiten: Di Uhr u. Do Uhr Telefon: auslandsamt@fh-jena.de Informationen für ausländische Sprechzeiten: Di Uhr u. Do Uhr u. staatenlose Bewerber sowie für Staatsangehörige eine EU Landes u. Bildungsinländer Telefon: 03641/ uwe.scharlock@fh-jena.de Für die sozialen und finanziellen Belange vor und während des Studiums ist das Studentenwerk Thüringen zuständig. Beratung und Informationen erhalten Sie bei folgenden Einrichtungen des Studentenwerkes. Amt für Ausbildungsförderung Sprechzeiten: Mo Do Uhr u. Fr Uhr Telefon: 03641/ bafoeg@stw.uni-jena.de Studentisches Wohnen Sprechzeiten: Mo Do Uhr u. Di Uhr Telefon: 03641/ Fr Uhr studentenwerk@uni-jena.de INFOtake Sprechzeiten: Mo Do Uhr u. Fr Uhr Ernst-Abbe-Platz 5, Jena 3. Organisatorische Hinweise - Verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich das Bewerbungsformular der Fachhochschule Jena. - Füllen Sie das Bewerbungsformular bitte deutlich und in Druckschrift aus. - Beachten Sie unbedingt das beiliegende Blatt Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsformulars. - Senden Sie uns Ihre Bewerbung in einer Klarsichthülle und in einem C4 Umschlag zu. Verwenden Sie keine Schnellhefter, Kletthefter oder Bewerbungsmappen. Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 5

15 - Alle Zeugnisse müssen in beglaubigter Form eingereicht werden. Beglaubigungen nehmen Notariate, Einwohnermeldeämter, Pfarrämter, gesetzliche Krankenkassen, Schulen sowie alle anderen staatlichen Behörden vor. - Senden Sie uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen zu. Unvollständige Bewerbungsformulare können nicht bearbeitet werden. Nachreichungen sind nur zuordenbar, wenn der Studienwunsch angegeben wurde. - Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst nach dem Bewerbungsende erhalten, besteht die Möglichkeit sich von Ihrer Schule, eine Vorabbestätigung über Ihre erreichte Durchschnittnote ausstellen zu lassen. - Prüfen Sie, ob für Sie ein Hochschulzugang in Thüringen möglich ist. Auf dem Zeungis muss vermerkt sein, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung bundesweit anerkannt wird. Sollte auf Ihrem Zeugnis eine Einschränkung erfolgt sein, ohne Aufführung des Landes Thüringen, ist davon auszugehen, dass Ihre erlangte Hochschulzugangsberechtigung in Thüringen nicht anerkannt wird. Fehlt ein entsprechender Hinweis, lassen Sie sich schriftlich von Ihrer Schule, Schulamt oder Thüringer Kultusministerium bestätigen, dass Ihre Hochschulzugangs berechtigung in Thüringen anerkannt wird. - Die Fachhochschulreife an einem Gymnasium (Abgangszeugnis und schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einem Praktikum oder einer Berufsausbildung (praktischer Teil) wird in Thüringen nicht anerkannt. - Alle Angaben im Bewerbungsformular müssen nachgewiesen werden. Wenn Ihre Angaben nicht mit Zeugnissen oder Bescheinigungen nachgewiesen werden, so werden Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt. - Verzichten Sie auf das Beilegen von Hauptschul-, Realschul-, Arbeitszeugnissen, Beurteilungen, Zertifikaten, Au-pair Bescheinigungen, Arbeitsverträgen, diese finden keinerlei Berücksichtigungen im Bewerbungsverfahren und erschweren die Bearbeitung der Bewerbungen. - Gem. Gebührenordnung der Fachhochschule Jena werden ab dem Wintersemester 2007/2008 Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 je Semester von jedem Studierenden erhoben. Diese Gebühr ist mit dem Semesterbeitrag zu entrichten. - Für Studierende, die in einem grundständigen, konsekutiven Studiengang immatrikuliert sind und die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten haben, werden gem. Thüringer Hochschulgesetz, Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500,00 je Semester erhoben. - Für Studierende, die in einem grundständigen oder konsekutiven Studiengang immatrikuliert sind und das 60.Lebensjahr vollendet haben, werden 250,00 Studiengebühren je Semester erhoben. - Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die vielfältigen Studienmöglichkeiten an der Fachhochschule Jena bei der Studienberatung, in den Fachbereichen und im Studentensekretariat. Beachten Sie unbedingt, das es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt. Informationen über das Zulassungsverfahren gibt es bei der Studienberatung, im Studentensekretariat, bei den Arbeitsämtern und über das Informationsheft der ZVS. - Für einen zulassungsfreien Studiengang bekommen Sie, bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und entsprechender Praktika, immer eine Zulassung. Überlegen Sie bitte genau welchen Studiengang Sie belegen möchten, Bewerbungen für alle angebotenen Studiengänge sind in diesem Fall nicht nötig. - Auf Antrag kann der Studierende von der Immatrikulation zurücktreten, wenn er nachweist, daß er an einer anderen Hochschule zugelassen wurde. Diese Anträge werden bis zum d. J. angenommen, der Studierende wird aus den Matrikellisten gelöscht und erhält seinen eingezahlten Semesterbeitrag zurück. Die Verwaltungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Studieninformationen Wintersemester 2007/2008 6

16 Zulassungsverfahren Auswahlverfahren nach ThürVVO vom begrenzte Studienplätze Danach werden die Studienplätze wie folgt vergeben: Von den Zulassungszahlen werden vorweg abgezogen: 2% für außergewöhnliche Härtefälle, bis zu 8% für ausländische Bewerber, die nicht Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten sind, sowie Staatenlose und 3% für Zweitstudiumsbewerber. Weitere Studienplätze werden an vorweg auszuwählende Bewerber vergeben. Hier werden nur Anträge von Bewerbern berücksichtigt, die bereits während des Wehr-/Zivildienstes, einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder während der Betreuung eines Kindes eine Zulassung für denselben Studiengang erhalten hatten und das Studium nicht aufnehmen konnten. Die verbleibenden Studienplätze werden zu: 60% nach der Durchschnittsnote und zu 40% nach der Wartezeit vergeben. Bewerber für einen NC-Studiengang erhalten einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid nach dem Auswahlverfahren. Dieses Verfahren findet ca. 1 Woche nach Bewerbungsschluss (15.07.des jeweiligen Jahres.) statt. Bewerber die einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen den Studienplatz innerhalb einer Frist (ist auf dem Bescheid vermerkt) annehmen. Die nicht angenommenen Studienplätze werden in einem Nachrückverfahren weiter vergeben. Bewerber die im Nachrückverfahren keinen Studienplatz zugewiesen bekommen, werden nicht benachrichtigt. Wartezeit Jedes voll vergangene Halbjahr nach Abschluss Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird Ihnen automatisch als Wartezeit anerkannt, soweit Sie während dieser Zeit nicht bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren. Wenn Sie vor dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierten Abschluss erlangt haben, verbessert sich die Anzahl ihrer Wartesemester um 2 haben sie dazu Ihre HZB vor dem erlangt, verbessert sich die Anzahl ihrer Wartesemester um 4. Haben Sie nach dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierten Abschluss erlangt (Ausbildung muss vor dem aufgenommen worden sein) verbessert sich die Anzahl Ihrer Wartesemester um 1. Beachten Sie: Ein gleichzeitiger Erwerb der HZB mit einem berufsqualifizierenden Abschluss zählt nicht als Wartezeitverbesserung. Wenn Sie nach dem Erwerb der HZB mind. 3 Jahre berufstätig waren und die Berufstätigkeit vor dem aufgenommen haben, verbessert sich die Anzahl ihrer Wartesemester um 1. Vorstudienzeiten Über den Zeitraum der Vorstudienzeiten muss eine Bescheinigung der entsprechenden Hochschulen vorgelegt werden, aus der folgende Angaben hervorgehen: Immatrikulationsdatum, Exmatrikulationsdatum (falls bereits erfolgt), Anzahl der Studien-, Praxis- und Urlaubssemester, bei gleichem Studiengang und Hochschultyp eine Aussage darüber, ob der Prüfungsanspruch noch besteht (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Härtefallantrag Ein Härtefallantrag kann formlos gestellt werden und ist mit Begründung und Nachweisen (z.b. fachärztliches Gutachten) den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt nur vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, dass ihm auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Beachten Sie: Probleme, die Krankheit der Eltern oder ein ortsbezogenes Studium auf Grund eines Kindes sind i. d. R. keine ausreichende Begründung für einen Härtefallantrag. Antrag auf Nachteilsausgleich Im Antrag auf Nachteilsausgleich kann eine Verbesserung der Durchschnittsnote der HZB oder eine Erhöhung der Wartezeit beantragt werden. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote kommt bspw. dann in Betracht, wenn der Bewerber durch Leistungsbeeinträchtigungen daran gehindert war, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen. Nachweis: Schulgutachten

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