Rente und Hinzuverdienst

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1 Rente und Hinzuverdienst Rainer Stosberg Leiter des Referats Rentenberechnung und Rentenverfahren im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Pressefachseminar am 3. und 4. Juli 2013 in Berlin 0 0

2 Rente und Hinzuverdienst Überblick Allgemeines Hinzuverdienstregelungen bei Altersrenten Hinzuverdienstregelungen bei EM-Renten Ehrenamtliche Tätigkeit und Hinzuverdienst Die Kombirente 1 AS09i00 1

3 Allgemeines Hinzuverdienstgrenzen Anwendungsbereiche Vorgezogene Altersrenten (in der Regel ab 63 Jahre bis Regelaltersgrenze, 2012: 65 Jahre und 1 Monat, 2013: 65 Jahre und 2 Monate, 2029: 67 Jahre) Erwerbsminderungsrenten Funktion von Hinzuverdienstgrenzen Sogenannte Übersicherungseinwand (BSG, Urteil vom 28. April 2004, Az.: B 5 RJ 60/03 R) Vorfinanzierungskosten 2 2

4 Allgemeines Hinzuverdienstgrenzen Allgemeine Hinzuverdienstgrenze seit bei 450 Euro Anrechnung von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbarem Einkommen, bei EM-Renten auch Anrechnung von bestimmten Sozialleistungen Monatliche Hinzuverdienstprüfung / -berücksichtigung Zweimaliges kalenderjährliches Überschreiten bis zum Doppelten zulässig ( Vormonatsprinzip ) 3 3

5 Allgemeines Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze x doppelter Hinzuverdienst Vormonats- Prinzip

6 Allgemeines Hinzuverdienstgrenzen Bei unzulässigem Überschreiten Umwandlung in niedrigere Alters- (2/3, 1/2, 1/3) bzw. nur noch teilweise zu leistende EM-Rente (3/4, 1/2, 1/4) Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze führt zum Wegfall der Altersrente bzw. zur vollständigen Nichtleistung der EM-Rente Altersrenten Bezug einer Altersvollrente führt zu Versicherungsfreiheit Bei Bezug einer besteht Versicherungspflicht Bei EM-Renten besteht Versicherungspflicht 5 5

7 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen in EUR 60 Jahre* Regelaltersgrenze Grenzen bis 450,00 Vollrente Keine Grenzen ab 450,01 * Schrittweise Anhebung, vgl. 236a ff. SGB VI

8 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei n Alte Bundesländer 34 Abs. 3 SGB VI monatliche Bezugs-größe Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn X X = nfaktor Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte

9 Altersrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenzen bei n (bei Rentebeginn im Jahre 2013) ab in EUR West Rente Mindesthinzuverdienstgrenze Durchschnittsverdiener Höchstverdiener Ost 2/3 525,53 480, ,03 961, , ,92 1/2 768,08 702, , , , ,11 1/ ,63 924, , , , ,

10 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei n Alte Bundesländer Beispiel Geringverdiener Rente Regelaltersgrenze Brutto EUR /3 0,13 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente 1,5 X X = Bezugsgröße in EUR nfaktor Hinzuverdienstgrenze (mtl.) 525,53 1/2 0, ,5 768,08 1/3 0, , ,

11 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei n Alte Bundesländer Beispiel Durchschnittsverdiener Brutto EUR Rente Regelaltersgrenze 2/3 0,13 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente 3,0 X X = Bezugsgröße in EUR nfaktor Hinzuverdienstgrenze (mtl.) 1.051,05 1/2 0, , ,15 1/3 0, , ,

12 Altersrente und Hinzuverdienst Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei n Alte Bundesländer Beispiel Höchstverdiener Rente Regelaltersgrenze Brutto EUR /3 0,13 Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente 6,2464 X X = Bezugsgröße in EUR nfaktor Hinzuverdienstgrenze (mtl.) 2.188,43 1/2 0, , ,47 1/3 0, , ,

13 Altersrente und Hinzuverdienst 1.200,00 Hinzuverdienstgrenzen Beispiel Durchschnittsverdiener (Alte Bundesländer) Vollrente 1/1 450,00 2/ ,05 1/ ,15 1/ ,

14 Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei n Neue Bundesländer 228 a Abs. 2 SGB VI X monatliche Bezugsgröße X X Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn = nfaktor Hinzuverdienstgrenze aktueller Rentenwert (Ost) aktueller Rentenwert mind.1,5 Entgeltpunkte

15 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Überblick Grundsätze Berechnung Hinzuverdienstgrenze alte Bundesländer Berechnung Hinzuverdienstgrenze neue Bundesländer Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst teilweise EM Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst volle EM 14 M35i_91 14

16 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Grundsätze Bei Rentenbeginn ab Bei Rentenbeginn vor erst ab Weder anspruchsbegründend noch anspruchserhaltend Reine Anrechnungsvorschrift, die nur Rentenhöhe beeinflusst Anrechnung von Lohnersatzleistungen bei Rentenbeginn ab

17 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze Alte Bundesländer monatliche Bezugsgröße Hinzuverdienstfaktor X X = Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte

18 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze Neue Bundesländer X monatliche Bezugsgröße X aktueller Rentenwert (Ost) aktueller Rentenwert X mind.1,5 Entgeltpunkte = Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Hinzuverdienstfaktor Hinzuverdienstgrenze

19 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst teilweise Erwerbsminderung Ab Vollrente 1/1 929,78 850,48 West Ost 1/ , ,

20 Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst volle Erwerbsminderung Ab Vollrente 1/1 450,00 450,00 West Ost 3/4 687,23 628,61 1/2 929,78 850,48 1/ , ,

21 Ehrenamtliche Tätigkeit und Hinzuverdienst Ausnahmeregelung Ehrenamtliche Bürgermeister Gemeindemitglieder Mitglied der Selbstverwaltungsorgane Berücksichtigung bis Aufwandsentschädigung Arbeitseinkommen Arbeitsentgelt (nur bei Verdienstausfall) Hinweis Dies gilt sowohl bei Altersrente als auch bei Erwerbsminderungsrente

22 Kombirente Kritik am geltenden Recht Mangelnde Flexibilität für tarifvertragliche Vereinbarungen Komplizierte Rechtsanwendung bei der Regelung zum zweimaligen kalenderjährlichen Überschreiten Unverhältnismäßige Rentenkürzung bei nur geringfügigem Überschreiten Schwer vermittelbare Rückforderungen für die Vergangenheit 21 21

23 Kombirente Unverhältnismäßige Rentenkürzung bei nur geringfügigem Überschreiten der starren Hinzuverdienstgrenzen (z.b. 450-Euro-Grenze) im geltenden Recht Vollrente Vollrente Hinzuverdienst 450 Hinzuverdienst 450 Vollrente ⅔- 740 Hinzuverdienst 451 Hinzuverdienst 451 Differenz

24 Kombirente Rückforderungen: Bei unzulässigem Überschreiten Bescheidaufhebung für die Vergangenheit und Rückforderung überzahlter Beträge ( 48, 50 Abs. 1 SGB X) Aufhebung nach 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (Einkommenserzielung) ist verschuldensunabhängig und nach BSG nur in Höhe des Mehrverdienstes möglich Im Regelfall aber Aufhebung nach 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Verletzung Mitteilungspflicht) oder Nr. 4 (Bösgläubigkeit) SGB X über den Mehrverdienst hinaus, also in Höhe der Differenz der bisherigen Rente zu der beispielsweise um ein Drittel niedrigeren Geltendmachung dieser Rückforderungen - zum Teil in erheblicher Höhe - ist nicht nur verwaltungsaufwändig, sondern den Betroffenen häufig auch nur sehr schwer zu vermitteln 23 23

25 Kombirente Ziele einer Neuregelung Flexibles Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze Mehr Hinzuverdienst ermöglichen Transparenz erhöhen Rückforderungsverfahren vermeiden Spielräume für Tarifvertragspartner schaffen Neuer Ansatz zur Bestimmung der Hinzuverdienstgrenze Neue Hinzuverdienstgrenze = Bisheriges Bruttoeinkommen minus Rente 24 24

26 Kombirente Ausgestaltung Nur noch eine in der Regel deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze (bisheriges Bruttoeinkommen abzüglich Rente) Höchster Bruttoverdienst der letzten 15 Jahre maßgebend Centgenaue Anrechnung des überschreitenden Einkommens auf die Rente zum 1. Juli jährliche Einkommensprüfung und Berücksichtigung der Zuschläge an Entgeltpunkten Berücksichtigung einer Einkommensänderung nur für die Zukunft Bei Einkommensverringerung um 10%: sofortige Berücksichtigung auf Antrag 25 25

27 Kombirente Neue Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus Höchster Summe an Entgeltpunkten eines Kalenderjahrs der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn 1/12 des vorläufigen Durchschnittsentgelts Höhe der Monatsrente bei Rentenbeginn Mindestens 0,5 Entgeltpunkte

28 Kombirente Beispiel: Individuelle Hinzuverdienstgrenze für Rentner nach 43 Jahren Durchschnittsverdienst (2012: mtl Euro) für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente um 27 KM (8,1% Abschlag), Geburtsjahrgang Mai 1949 Geltendes Recht: mtl. Hinzuverdienst Rentenhöhe bis 450 Euro Vollrente Euro ⅔ Euro ½ Euro ⅓ - ab 1969 Euro Wegfall Rentenanspruch 1110 Euro 740 Euro 555 Euro 370 Euro 0 Euro Neues Recht: Bester Verdienst aus 15 Jahren: Monatliche Rente: Individuelle Hinzuverdienstgrenze: 2703 Euro 1110 Euro 1593 Euro 27 27

29 Kombirente Beispiel halber Durchschnittsverdienst: Individuelle Hinzuverdienstgrenze = Höchste Summe an EP in letzten 15 KJ vor Rb: 0,5 EP 1/12 des Durchschnittsentgelt: ,5 EP x EUR = abzüglich monatlicher Vollrente: 555 Individuelle Hinzuverdienstgrenze: 796 Wozu 450 Euro - Grenze? 28 28

30 Kombirente Kritikpunkte Anreizwirkung geht auf Vollrente, nicht Hinzuverdienstgrenze bildet letztes Einkommen nicht hinreichend genau ab (z. B. wg. Abstellen auf 15 Jahre, unterschiedlicher Besteuerung) Mangelnde Transparenz bei der Rentenberechnung Gestaltungsspielräume / Umgehungsmöglichkeiten Hoher Verwaltungsaufwand Diskrepanz Grundanspruch hohe Hinzuverdienstgrenze; bei Erwerbsminderungsrenten problematische Signale Vorfinanzierungskosten für Rentenversicherung 29 29

31 Rente und Hinzuverdienst Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rainer Stosberg Pressefachseminar am 3. Und 4. Juli 2013 in Berlin 30 30

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