Zwischen allen Stühlen der Sozialgesetzbücher und Angebote?
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- Etta Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Kaum arbeitsfähig Kaum reha-fähig Zwischen allen Stühlen der Sozialgesetzbücher und Angebote? Möglichkeiten sehen Chance schaffen- Beschäftigung ermöglichen!
2 Zukunftsaufgabe Inklusion Einige Handlungsempfehlungen Zwischen den Stühlen: Menschen im SGB II und SGB XII Zwei praktische Vorschläge 10 Thesen zur beruflichen Rehabilitation und Integration
3 Wichtige Errungenschaften. Dauerhafte Nachteilsausgleiche zur Teilhabe am Arbeitsleben I-Projekte im SGB IX (2001) Unterstütze Beschäftigung Virtuelle Werkstatt Arbeitsplätze ( 16e) Budgets für Arbeit bewährte Leistungsgesetze, Einrichtungen, Maßnahmen.. und viele Zunftsaufgaben!
4 Handlungsbedarf: Personenzentrierte Unterstützung im Arbeitsmarkt In Deutschland sind noch intensivere Anstrengungen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, insbesondere für flexible Hilfen außerhalb von speziellen Rehabilitationseinrichtungen und Qualifizierungsmaßnahmen in der realen Arbeitswelt. Psychiatrie in Deutschland Strukturen, Leistungen, Perspektiven Herausgeberin Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2007 Stand Februar 2007
5 Handlungsbedarf: Personenzentrierte Rehabilitation. Rehabilitationsleistungen und -dienste sind z.t. nicht so differenziert, dass die individuell unterschiedlichen Bedarfe im Einzelfall adäquat gedeckt werden können. Oftmals können Leistungen der Rehabilitation nicht genutzt werden, weil durch die Defizite des Teilhabemanagements die vorab oder begleitend erforderliche soziale Rehabilitation nicht gewährleistet werden kann.
6 Handlungsbedarf: Mehr Rehabilitation Nach einer IAB-Studie (IAB-Kurzbericht) 25/2008) geht die Zahl der Anerkennungen von beruflichen Rehabilitanden erkennbar zurück.
7 Handlungsbedarf: Rehabilitation vor Rente Das Prinzip Rehabilitation vor Rente wird bei psychisch kranken Menschen eindeutig nicht umgesetzt. Die hohe Zahl erwerbsunfähiger Frührentner weist auf diese Problematik hin. Ziel muss es sein, die Frühverrentungen zu vermindern.
8 Aufgabe Inklusion Das Versprechen des Sozialgesetzbuches IX, (Vermeidung von Exklusion!) jedem behinderten Mitbürger die beruflich-soziale Teilhabe zu ermöglichen, wird nicht eingelöst. Die Umsetzung des Übereinkommens der UN über die Rechte der Menschen mit Behinderung, das Leben und Arbeiten in der Mitte der Gesellschaft einfordert, ist Zukunftsaufgabe!
9 Nichts tun fördert Erkrankung und soziale Ausgrenzung!
10 . Für psychisch kranke und behinderte Menschen ist der Arbeitsplatz vielfach einer der wenigen Orte, die Erfolgserlebnisse und soziale Kontakte ermöglichen. Arbeit stellt für psychisch kranke Menschen eine wichtige therapiesichernde Unterstützung und Rückfallprophylaxe dar. Ohne Arbeit bzw. Tätigsein, werden erfolgreich durchlaufene medizinische und psychosoziale Maßnahmen in Frage gestellt.
11 Zwischen allen Stühlen der Sozialgesetzbücher und Angebote? Erwerbsfähig oder (dauerhaft) erwerbsgemindert?
12 SGB II = Erwerbsfähig (?) BRD, Juni 2009 Pers.in Bedarfsgemeinschaften: Erwerbsfähige Hilfebedürftige: 6,5 Millionen 4,7 Millionen davon Arbeitslose: 2,3 Millionen % (psych.) erkrankt: SGB II, Arbeitslos Okt.2009, RLP Mainz Region Kaiserslautern
13 SGB II = Erwerbsfähig (?) Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB, 2006: bis 1 Million langzeitarbeitslose Menschen sind zwar rechtlich erwerbsfähig, aber faktisch nicht vermitllungsfähig!
14 SGB II = Erwerbsfähig (?) Zentralbereich SGB II, Team S22 Arbeitsgruppe Alternative Beschäftigungsformen Ca. 1,7 Mio. Menschen waren im April 2006 ein Jahr oder länger arbeitslos Jeder Zweite länger als 3 Jahre ohne Arbeit Jeder Dritte seit 6 Jahren ohne Arbeit Auch ein Konjunkturaufschwung kann strukturelle Arbeitslosigkeit dieser Größenordnung nur unzureichend beheben Arbeitsmarktferne Bezieher von Arbeitslosengeld II sind bisher kaum integrierbar
15 Handlungsbedarf: Personenzentrierte Rehabilitation Im Bereich des SGB III liegt der Anteil der individuellen rehabilitationsspezifischen Maßnahmen bei einem Drittel aller Maßnahmen, im SGB II-Bereich ist dies nur jede fünfte Maßnahme.
16 Handlungsbedarf: Personenzentrierte Rehabilitation Obwohl bei den älteren Arbeitnehmern die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Chronifizierung von Beschwerden deutlich steigt, sinkt.teilnahme an einer beruflichen Rehabilitation.
17 Kurz & knackig! Die berufliche Rehabilitation gewinnt zunehmend eine kurzfristigere, vermutlich auch Kosten reduzierende Ausrichtung. War die berufliche Rehabilitation früher stärker auf eine berufliche Neupositionierung der Rehabilitanden orientiert, richtet sich nun das Augenmerk stärker auf eine kurzfristige Rückführung in die Arbeitswelt.
18 Kurz & knackig! Alle Förderarten haben eine kurze Dauer. Für Teilnahme an einem Bewerbungstraining sind es wenige Tage bis zu zwei Wochen. Bei Eignungsfeststellungen sind es bis zu vier, bei der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bis zu acht Wochen. Eine Kombination verschiedener Trainingsmaßnahmen ist für bis zu zwölf Wochen möglich:
19 Defizit: Kurz und knackig! & 1 -Jobs Kurze Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen sind seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Ein-Euro- Jobs das am häufigsten eingesetzte Aktivierungsinstrument für Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
20 Defizit: Kurz und knackig! & 1- -Jobs Im Rechtskreis SGB II stellen Arbeitsgelegenheiten das quantitativ weitaus bedeutendste Instrument unter den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen dar. Im Oktober 2009 befanden sich Personen in Arbeitsgelegenheiten.....von 2,3 Mio. Langzeitarbeitslosen..
21 Auch keine Lösung!
22 1-Euro-Jobs: Mangelnde Arbeitsmarktnähe Werden Trainingsmaßnahmen in einem Betrieb durchgeführt, verbessert dies die Beschäftigungschancen bedürftiger Teilnehmer deutlich und auch nachhaltig.
23 Reise nach. Gewinnt, wer den SGB XII Stuhl erwischt?
24 Paradox? Arbeitsmarktnahe WfbM!? Qualifizierung Qualifizierungspraktikum Ambulanter Berufsbildungsbereich Wirtschaftsnaher Arbeitsplatz Außenarbeitsgruppe Einzelaußenarbeitsplatz Sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz
25
26 Kooperation
27 InDoc Individuelle Diagnose-, Orientierung- und Coachingmaßnahme für arbeitslose Menschen mit vorwiegend psychischen und psychosozialen sowie verhaltensbedingten Problemen und Beeinträchtigungen Phase 1: Diagnose- und Orientierungsphase Anamnese und aufsuchende Sozialarbeit Förderplan & Zielvereinbarung Arbeitsdiagnostik, Profiling, Belastungserprobung und Orientierung Phase 2: Coachingphase Training on the Job und Coaching Dauer: 3 Monate
28 Diagnostik- und Orientierungsphase Feststellung beruflicher Interessen, fachlicher und berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, persönlicher Potenziale und gesundheitlicher Probleme Analyse des bisherigen Berufsweges Gemeinsame Erstellung eines individuellen Maßnahmeplanes mit einer arbeitsbezogenen und psychosozialen Zielvereinbarung Arbeitsdiagnostik, die bei Bedarf mittels psychologischer Testungen und gpe-interner Arbeits- und Belastungserprobung erfolgt Austausch über gesundheitsbezogene Themen Weiterleitung der gemeinsam entwickelten Perspektivenempfehlung an das Job-Center Mainz
29 Coachingphase Konkretisierung der arbeitsbezogenen und psychosozialen Zielvereinbarung Gruppen- und/oder Einzeltraining sozialer Kompetenzen/ Einübung von Strategien zur Stressbewältigung Anbahnung psychosozialer Hilfen Unterstützung zur Findung eines passgenauen Praktikumsplatzes Erprobung und Erweiterung berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Berufliche Integrationsberatung Weiterleitung der gemeinsam entwickelten Perspektivenempfehlung an das Job-Center Mainz
30 Reise nach. Gewinnt, wer den SGB XII Stuhl erwischt?
31 SGB XII BRD 25% (psych) Erkrankt: HLU: Personen Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsmin.: Personen 50% davon unter 64 Jahren = Personen RLP: Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsmin.: Personen 50% davon unter 64 Jahren = Personen SGB VI Erwerbsminderungsrente: 1,6 Millionen Personen ca. 1/3 wegen psychischer Erkrankungen
32 Diakonie Texte Handreichung.2009 Handlungsbedarf: Vielfalt für vielfältige Bedürfnisse Für die meisten Menschen mit Behinderungen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, stellt zurzeit eine Beschäftigung in einer WfbM häufig die einzige Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
33 Handlungsbedarf: Personenbezogene Leistungen Im Mittelpunkt der aktuellen Sozialgesetzgebung im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben stehen die Leistungen der WfbM. Demgegenüber unterliegen die alternativen Angebote einem eingeschränkten Leistungskatalog..
34 Handlungsbedarf: Erweiterung der Leistungen Sollen jedoch mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auf eine Beschäftigung außerhalb der WfbM erhalten können, benötigen auch alternative Beschäftigungsformen (Integrationsfirmen als auch Zuverdienstprojekte) eine dauerhafte und verbindliche Finanzierung, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleicht, personelle Unterstützung sicherstellt und den besonderen Mehraufwand für den Arbeitgeber berücksichtigt. Chance: Leistungen werden an die Person gebunden Aber Achtung: Risiken und Nebenwirkungen!
35 Alternative Beschäftigungsformen mit abgestuften Leistungsanforderungen und Teilzeitmöglichkeiten genießen teilweise eine hohe Akzeptanz bei Menschen mit psychischen Erkrankungen..
36 Zuverdienstprojekte
37 Seit Juli 2005 ist MOLLYWOOD in der Mainzer Innenstadt zu finden Hier arbeiten Mitarbeiterinnen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung. Je nach ihren Wünschen und Fähigkeiten beraten sie tage- oder stundenweise Kundinnen und Kunden, präsentieren die Ware, machen die Kasse, betreiben eben ihren Laden. Besonderer Arbeitsmarkt mollywood
38 2nd Hand Modegeschäft Mollywood 10 Zuverdienstplätze für Frauen die Grundsicherung oder EU- Rente beziehen Finanzierung: Persönliches Budget Erfolgsfaktoren: Engagement der KollegInnen des gpz
39 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Er (der DV) hat den Gesetzgeber aufgerufen, Zuverdienst als Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben ausdrücklich gesetzlich zu verankern. Zusätzlich hat er an die Leistungsträger appelliert, Zuverdienstprojekte übergreifend zu fördern ( Arbeitshilfe des DV zu Zuverdienstmöglichkeiten im Bereich des SGB XII )
40 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Zuverdienstprojekte im Sinne dieser Arbeitshilfe richten sich an Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen und für die kein anderweitiges geeignetes Angebot vorhanden ist. Dies gilt nach den bisherigen Erfahrungen vor allem für Menschen mit psychischen Behinderungen.
41 Was kennzeichnet Zuverdienstangebote? ZV ist ein gemeindenahes, niederschwelliges Angebot Arbeit ist das Medium zu sozialen Rehabilitation und Teilhabe ZV ist (in der Regel) KEINE Erwerbsarbeit im klassischen Sinn Es entsteht ( in der Regel) kein Arbeitsverhältnis Sie passen ihre Arbeitsorganisation den Fähigkeiten und Handicaps ihrer MitarbeiterInnen an
42 Was kennzeichnet Zuverdienstangebote? Sie ermöglichen richtiges Arbeiten, weil wirtschaftlich verwertbare Produkte hergestellt, bzw. Dienstleistungen erbracht werden Der Erwerbscharakter der Arbeit steht im Vordergrund MitarbeiterInnen werden entsprechend ihrer Leistung und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens entlohnt Ein relevanter Teil der Kosten wird selbst erwirtschaftet
43 Was macht den Zuverdienst so attraktiv und sinnvoll? Flexibilität in den Arbeitszeiten Abgestufte Anforderungen an Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitsproduktivität Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle Keine zeitliche Begrenzung der Beschäftigungsdauer Kein Reha - Druck zur Erreichung vorgegebener Ziele beruflicher Rehabilitation MAN KANN SO BLEIBEN
44 Kooperation im gemeindepsychiatrischen Hilfesystem Hilfe zur Arbeit und Beschäftigung ist Teil einer personenzentrierten, individuellen Hilfeplanung... wird - wenn notwendig- als Teil einer Komplexleistung erbracht... wird über Hilfeplankonferenzen (oder ähnliche Instrumente) gesteuert Die Arbeitsaufnahme im Zuverdienst muss kurzfristig, unbürokratisch und ohne lange Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgen können!
45 Positive Effekte Verlaufsanalyse 644 Personen Verbesserung der Kontaktfähigkeit 58% Selbständigkeit 55% Ausdauer 38% Verantwortung 38% Antrieb 38% Übergänge: Erster Arbeitsmarkt 15% Reha., bzw. Qualimassnahme 11% Geringfügige Beschäftigung 8% Deutliche Verringerung der Krankheitszeiten und Klinikaufenthalte
46 Zuverdienst: Keine Billiglösung und falsche Alternative! Zuverdienst ist eine Form der Teilhabe am Arbeitsleben Zuverdienst ist nicht der kostengünstige Ersatz für bewährte Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und zur Teilhabe! Menschen, die heute Zuverdienstangebote nutzen, müssen morgen die Möglichkeit haben, weitergehende beruflichen Rehabilitationsleistungen zu erhalten
47 Zuverdienstfirmen brauchen klare Rahmenbedingungen: Nachteilsausgleiche/Betreuungsaufwand Leistungs-/Entgeltvereinbarungen mit Kostenträgern
48 Nachteilsausgleich / Betreuungsaufwand Zuverdienstfirmen /-projekte sind am Markt tätig Zuverdienstfirmen /-projekte brauchen Mittel, um ihren durch ihre besondere Aufgabe entstandenen Wettbewerbsnachteil auszugleichen die notwendigen Förder- und Unterstützungsleistungen gegenüber den MitarbeiterInnen zu erbringen
49 Beispiel Mainz Hilfebedarfsfeststellung über den IHP (Individueller Hilfeplan, u.a. Bedarf an Hilfe zur Arbeit und Beschäftigung z.b. 4 x wöchentlich 3 Std. Arbeit in einem Zuverdienstprojekt Antragstellung auf Budget durch den Hilfebedürftigen Empfehlung der Hilfeplankonferenz Leistungsvereinbarung mit gpe Festlegung des finanziellen Rahmens (z.b. pro Beschäftigungsstunde für Betreuung, Anleitung, Overhead) Kostenübernahme zu je 50% durch Land und Kommune
50 Zuverdienstfirmen haben gesetzliche Grundlagen: Für Empfänger von HLU und Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII besteht eine Unterstützungspflicht durch den örtlichen Sozialhilfeträger, wenn der Bedarf nachweisbar und konkret vorhanden ist
51 SGB XII 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung Soweit Leistungsberechtigte zumutbar einer Tätigkeit nachgehen können, umfasst die Unterstützung auch das Angebot einer Tätigkeit sowie die Vorbereitung und Begleitung der Leistungsberechtigten.
52 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, - den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, - ihnen die Ausbildung eines angemessenen Berufs, - oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen, -.
53 Rechtsgutachten Mrozynski Angebot einer Tätigkeit heißt, dass der Sozialhilfeträger Angebote so konkret vorhalten muss, dass bei Bedarf ohne weiteres darauf zurückgegriffen werden kann.
54 Zuverdienst: Es gibt ein breites und vielfältiges Angebot als Basis ausreichende Praxiserfahrungen bewährte Regelungen in einzelnen Regionen kreative und kooperationsbereite Träger eine akzeptierte Arbeitshilfe der BAG Integrationsfirmen..aber auch. große regionale Unterschiede in der Rechtsanwendung starke Versorgungsdispäritäten und -lücken
55 Zuverdienst ermöglichen? Man muss es wollen! Strategie (Interne) Bedingungen schaffen! Verantwortung Bündnispartner finden! GPV / Leistungsträger Erfahrungen nutzen! Reisen bildet Geschäftsideen entwickeln! Auch mal mutig klein anfangen!
56 Chancen schaffen! Geringfügig Chancen sind schon oft der Beginn großer Unternehmungen geworden Domesthenes (384 v. Chr)
57 Chancen schaffen! Zehn Thesen
58 I. Personenzentriert Bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ist der personzentrierte Ansatz handlungsleitend. Insofern orientiert sich die Unterstützungsleistung am individuellen Bedarf. Erfahrungsgemäß ist häufig eine Begleitung von Vorteil, die flexibel Rückschläge und Wiederholungen, wechselnde Prozessgeschwindigkeiten sowie Erfolge berücksichtigen kann.
59 II. Ganzheitlich Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gelingt dann besser, wenn die Leistungen der beruflichen und sozialen Teilhabe im Sinne eines stabilisierenden Gesamtsettings miteinander abgestimmt und koordiniert werden.
60 III. Keine Brüche! Durch die Abstimmung und Koordinierung von Übergangsprozessen zwischen einzelnen Lebensphasen und gesellschaftlichen Teilsystemen nehmen sowohl das Spektrum der Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch nachhaltige Integrationschancen für Menschen mit Behinderungen zu.
61 IV. Selbstbestimmung - Selbstverantwortung Selbstbestimmung und Selbstverantwortung bilden die Grundlage für die Subjektorientierung der beruflichen Rehabilitation und tragen zu mehr Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit bei. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung stärken das Beschäftigungspotenzial von Menschen mit Behinderung
62 V. Unabhängige Beratung Unabhängige Berufs-, Bildungs- und Lebensberatung etablieren und flächendeckend einführen. Unabhängige Beratungsangebote sind wesentliche Voraussetzung für Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
63 VI. Kooperation - Vernetzung Leistungserbringer und Kostenträger, die untereinander und mit weiteren Leistungserbringern personzentriert und nach dem individuellen Bedarfsprinzip flexibel und konstruktiv agieren, befördern die Integration von Menschen mit Behinderung.
64 VII. Arbeitsmöglichkeiten erschließen Der allgemeine Arbeitsmarkt hält kaum geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereit. Es hat sich als positiv erwiesen, gemeinsam mit potenziellen Arbeitgebern ein passendes Stellenprofil beziehungsweise eine passende Stellenbeschreibung sowie das für den jeweiligen Menschen mit Behinderung und den Arbeitgeber geeignete Unterstützungsarrangement zu entwickeln und zuverlässige zu sichern.
65 Die elektrische Spülmaschine beendete schlagartig den Traum Vom Tellerwäscher zum Millionär!
66 VIII. Vernetzungen mit der Arbeitswelt realisieren Systematische Kooperationen mit Unternehmen sind erforderlich und selbstverständlich.
67 IX. Agenturen für angepasste Arbeit Als erfolgreich erweisen sich selbständige und kleine Projekte mit Anbindung an große Träger oft in übersichtlichen sozialen Gefügen, die intern alternative und sich steigernde Beschäftigungsangebote vorhalten und extern mit vielen Akteuren des Arbeitsmarktes vernetzt sind.
68 X. Ressourcen bereitstellen Die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben erfordert die Bereitstellung entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen
69 Blick weiten Erfahrungen austauschen Lösungen suchen Leistungsträger: Jeder bekommt was er braucht. Keine Über-, Unter bzw. Fehlversorgung Leistungserbringer: Wir sind doch erfolgreich! Strukturen müssen nicht grundlegend geändert werden. Leistungsberechtigte: Zugang ist mühselig und schwierig! Mehr Transparenz der Entscheidungen! Unterstützung auf Augenhöhe und weniger `Behördenlogik`!
70 LUC CIOMPI: Optimistische Zukunftserwartungen sollten gefördert werden, damit die Patienten aktiv am Behandlungsprozess teilnehmen
71 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
72 Informationen: Zuverdiensthandbuch BAG-IF / Broschüre Freudenbergstiftung (Zuverdienst) Arbeitshilfen DV (Zuverdienst) Diakonie: Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben.. Rehafutur: Stellungnahme zur Zukunft der berufl. Rehabilitation GMK-Bericht: Psychiatrie in Deutschland (Zuverdienst)
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