Herzlich Willkommen. Machen Sie Ihren Verein jetzt SEPA - fit. Andrea Krachtus Beraterin Electronic Banking
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- Christoph Diefenbach
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1 Herzlich Willkommen Machen Sie Ihren Verein jetzt SEPA - fit Andrea Krachtus Beraterin Electronic Banking Norbert Lichtenberg Berater Electronic Banking
2 SEPA in Ihrem Verein Ihre Fragen??? Seite 2
3 SEPA = Single Euro Payments Area Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 Wir wollen, dass Sie ab den 1. Februar 2014 Ihre Beiträge und sonstigen Zahlungen rechtssicher einziehen bzw. ausführen können. Seite 3
4 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Vereinsverwaltung Vereinsmeister Seite 4
5 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Vereinsverwaltung Vereinsmeister Seite 5
6 Allgemeines SEPA = Single Euro Payments Area Mit SEPA wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Am 31. März 2012 trat die EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA- Migrationsverordnung) in Kraft. Diese schreibt die Ablösung der nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die entsprechenden SEPA- Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 vor. Es war bisher schon möglich, im SEPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der SEPA-Überweisung zu zahlen oder per SEPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. Seite 6
7 Allgemeines Ab Februar 2014 wird es jedoch nur noch die SEPA-Verfahren geben und dies sowohl für nationale Zahlungen als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Folge: auch Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands ab 1. Februar 2014 ausschließlich mittels SEPA Verfahren Seite 7
8 Allgemeines Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten: Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 8
9 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Vereinsverwaltung Vereinsmeister Seite 9
10 IBAN und BIC IBAN und BIC sind die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr und ersetzen die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. => Wenn Ihr Verein mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben! Seite 10
11 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Kontonummer tritt die IBAN! IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen Beispiel für IBAN eines Konto bei der Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer des Kunden (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) DE Seite 11
12 IBAN und BIC Anstelle der nationalen Bankleitzahl tritt der BIC! BIC Bank Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Stelle 5 6 Stelle 7 ff. Der BIC der lautet: Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes Bezeichnet das Land Bezeichnet den Ort/Filiale BYLA DE M1SFU Ihren BIC und Ihre IBAN können Sie bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten. Seite 12
13 IBAN und BIC Seite 13
14 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Vereinsverwaltung Vereinsmeister Seite 14
15 SEPA-Überweisung Merkmale im Überblick Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard- Überweisung mit der seit Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards abgewickelt werden können. Transaktionswährung ist immer Euro europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages keine Betragsgrenze Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts Kosten nicht höher als bei gewöhnlicher Inlandszahlung keine Sammelüberweisungen bei beleghaften Zahlungsverkehr Seite 15
16 SEPA - Überweisung Neue Überweisungsformulare IBAN des Begünstigten BIC des Begünstigten IBAN des Zahlungspflichtigen Seite 16
17 SEPA Überweisung Checkliste Bei Überweisungen beachten! Benutzung von IBAN und ggf. BIC des Zahlungsempfängers IBAN und BIC des Zahlungsempfängers z. B. auf der Rechnung/Lieferschein etc. enthalten Alternativ: Umrechung der bekannten Kontonummer/Bankleitzahl mittels IBAN-Rechner im Internet oder Zahlungsverkehrssoftware (z. B. SFirm oder StarMoney 9.0, SMB 6.0) Daueraufträge, terminierte Überweisungen und Empfängerliste im Internet-Banking (Homepage) werden automatisch auf IBAN- und BIC umgestellt (voraussichtlich Nov. 2013) Zahlungsverkehrssoftware beherrscht das neue SEPA-Datenformat? (xml-format für Zahlungen, camt-format für Kontoinformationen) für den Zahlungseingang: Kennen Ihre Kunden/Mitglieder Ihre IBAN und Ihren BIC? Rechnungsformulare, Lieferscheine, Briefformulare etc. mit IBAN und BIC ergänzen! Seite 17
18 SEPA in Ihrem Verein Ihre Fragen??? Seite 18
19 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Vereinsverwaltung Vereinsmeister Seite 19
20 SEPA Lastschrift Allgemein Grenzüberschreitende Lastschriften waren bisher aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Regelungen zu Erstattungsansprüchen nicht möglich. Mit der SEPA-Lastschrift wurde eine bislang bestehende Lücke im europäischen Zahlungsverkehr geschlossen. Das Spektrum der Zahlungsverkehrskulturen in Europa ist sehr breit und reicht von äußerst effizienten und preisgünstigen Verfahren (wie z. B. in Deutschland) bis hin zu sehr komplexen und wenig genutzten Verfahren. Seite 20
21 SEPA Lastschrift Merkmale im Überblick Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: Gläubiger-ID (Identifikationsmerkmal des Lastschrifteinreichers) SEPA-Lastschriftmandat (Vereinbarung zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungspflichtigen) Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum Seite 21
22 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 22
23 Gläubiger ID Beantragung Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch (bei der Bundesbank) gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengemeinschaft, juristische Person) kein e. V. bei e. V. Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Seite 23
24 Gläubiger ID Beantragung Es werden auch folgende Daten benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse Seite 24
25 Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen -Adresse eine mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per an die angegebene -Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Seite 25
26 Gläubiger-ID Aufbau Gläubiger ID hat für Deutschland immer exakt 18 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen: ISO- Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) => unterschiedliche Gläubiger IDs für verschiedene Vereinsabteilungen möglich) Seite 26
27 Gläubiger-ID Beispiele Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TVF Turnverein DE 02 F Fussball 01 DE 02 F Fussball 99 DE 02 GM Gymnastik Männer 1 DE 02 GD Gymnastik Damen 4 DE 02 TJ Turnen Jugend 5 Seite 27
28 Gläubiger ID wichtiger Hinweis Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-ID ein! Seite 28
29 Ihre Gläubiger-ID Seite 29
30 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 30
31 SEPA Lastschriftmandat Allgemein Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (= Verein) und Zahlungspflichtigen (=Mitglied) zum Einzug von Lastschriften Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. Seite 31
32 SEPA - Lastschriftmandat Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA-Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Name des Kontoinhabers Adresse IBAN und BIC Seite 32
33 Musterformulare erhalten Sie bei Ihrer! Seite 33
34 Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift für Vereine M U S T E R-Verein e. V., R O S E N W E G 2, I R G E N D W O Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Mandatsreferenz: CB2 oder (wird mit separaten Schreiben mitgeteilt) SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrend) Ich ermächtige den Muster-Verein e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Muster-Verein e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift Seite 34
35 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA-Mandat umgedeutet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger- ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt auf SEPA Verfahren oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren. Seite 35
36 SEPA Lastschriftmandat (Umdeutung) Weiternutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 (Beispiel) Beitragseinzug ab per Sepa-Lastschrift Unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsnummer Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen, bei der SEPA Lastschrift künftig nur noch 4 x 35 Zeichen zur Verfügung. Seite 36
37 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 37
38 SEPA Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe ist: fortlaufende Nummer / Mitgliedsnummer Bezug zum Zahlerkonto Seite 38
39 SEPA Lastschrift Beispiele Mandatsreferenznummer Bezug zum Vereinsmitglied Thomas Meier - nicht geeignet Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung 01/02/ nicht geeignet Fussball - nicht geeignet Bezug zum Zahlerkonto DE bedingt geeignet fortlaufende Nummer, Mitgliedsnummer geeignet Seite 39
40 SEPA Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umdeutung möglich! Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten? Seite 40
41 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 41
42 SEPA Lastschrift Vorankündigung Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten normalen Lastschrift-Einzug), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. = Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Seite 42
43 SEPA Lastschrift Vorankündigung Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Mitgliedsbeitrag, usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 15. eingezogen..." (Problem 15. kann auch mal kein Buchungstag sein) besser "..wird monatlich zum 1, 2, 3,.Buchungstag eingezogen..." "...wird jährlich zum ersten Buchungstag im März eingezogen... Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetrag ändern, ist eine erneute Pre-Notification notwendig. Selbiges gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Diese Frist kann jedoch zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abweichend vereinbart werden - beispielsweise in den AGB des Zahlungsempfängers. Seite 43
44 SEPA Lastschrift Vorankündigung schon bei Umdeutung möglich! Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Beitragseinzug ab per SEPA-Lastschrift wie Buchungsbetrag jährlich wiederkehrend zum 1. Buchungstag im März Unsere Gläubiger ID DE02TSV Ihre Mandatsreferenz 12345Testmitglied Seite 44
45 Beispiel Information mit Firma und Verein Seite 45
46 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 46
47 SEPA Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift: 6 Buchungstage vor Fälligkeit (D 6) Vorlagetermin bei der Folgelastschriften: 3 Buchungstage vor Fälligkeit (D 3) Vorlagetermin bei der Seite 47
48 SEPA Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: 5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Bank des Zahlungspflichtigen mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen wg. Widerspruch 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 48
49 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 49
50 Sonstiges Wegfall von Beleghaften Lastschriften (im SEPA Verfahren, damit spätestens ab ) und Datenträgern (z. Bsp. Disketten USB-Stick, CD-ROM) (seit nicht mehr möglich) Über zeitgemäße und bequeme Alternativen berät Sie Ihre gerne! Electronic Banking Tel Mail: Seite 50
51 Sonstiges Die Technik Gleiches Datenformat in 32 Ländern vorgegeben Die Bankrechner sprechen eine andere Sprache Dolmetscher: Ist Ihre Vereinsoftware SEPA-fähig? Das neue Datenformat XML Extensible Markup Language DTAUS XML / STA CAMT Unterstützung durch Ihre : Umstellung nationaler Bestandsdaten SEPA Account Converter Umstellung einzelner Bankverbindungen IBAN-Rechner SEPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware/Vereinsoftware Seite 51
52 Sonstiges Die Technik Wie können Sie zukünftig Ihren Zahlungsverkehr mit SEPA gestalten? 1. Internetbanking auf der Homepage der (sukzessive SEPA Fähigkeit in 2013) insbesondere, wenn Sie nur wenige Lastschriften einziehen 2. Zahlungsverkehrssoftware Bezug und Support direkt von Ihrer : SFirm, StarMoney 9.0 und SMB 6.0 (bereits SEPA fähig) 3. Vereinsverwaltungssoftware inkl. Zahlungsverkehr z. B. Firma u. Verein, Vereinsmeister auf SEPA-Fähigkeit achten bei Fremdsoftware Bezug u. Support über Hersteller Vereinsmeister über die Sprechen Sie mit uns über die passende Lösung! Seite 52
53 Agenda 1. Allgemeines 2. IBAN und BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung Fristen 5. Sonstiges 6. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 53
54 SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm Neue Vereinbarung mit der über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC Entwicklung neuer SEPA-Mandate (z.b. Beitrittserklärungen) Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Seite 54
55 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorankündigung (Pre-Notification) des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.b. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich) Weiterleitung der Daten im XML-Format (statt DTA) Software/Zahlungsverkehrsprogramm prüfen und ggf. aktualisieren Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 55
56 SEPA in Ihrem Verein Ihre Fragen??? Seite 56
57 Die neue Vereinsverwaltung der GLS Vereinsmeister Die Vereinsverwaltung für Windows Version 6 GLSSoftw are & Systeme Seite 57
58 Framework und technische Basis Signierter Programmcode weniger anfällig für Viren und Trojaner Zertifiziert für Windows 7 und Windows 8 Microsoft Logo-Zertifizierung bestanden Office-Integration Direkte Kopplung mit Word und Excel Microsoft und SoftMaker Office Datenaustausch-Modul Einfache Verteilung von Daten im Vorstand per Synchronisation mit Cloud-Datenbank (Azure) Keine Limits Unlimitierte Anzahl Mitglieder, Sparten, Beitragsstufen, Vereine usw. Seite 58 58
59 GLS Vereinsmeister Die Highlights Einsteigerfreundliche Menüführung Intuitive Oberfläche Beitragsabrechnung Finanzbuchhaltung Kein unübersichtliches Pulldown-Menü Konsistent gleiche Bedienung aller Programmteile Zusammenarbeit Filter und Selektion Onlinebanking Skalierbare Fenster Kommunikation Listen und Auswertungen Seite 59 59
60 GLS Vereinsmeister Die Highlights Intuitive Oberfläche Automatische Abrechnung: monatsgenau altersbezogen Filter und Selektion Unterschiedliche Zahlungsarten Kommunikation Beitragsabrechnung Finanzbuchhaltung Zusammenarbeit Detaillierte Beitragsrechnungen Onlinebanking Listen und Auswertungen Aufteilung nach Sparten/Abteilungen Online-Übertragung zur Bank Seite 60 60
61 GLS Vereinsmeister Die Highlights Filter nach allen Eigenschaften Filter und Selektion Kommunikation Selektion in mehreren Ebenen Intuitive Beitragsabrechnung Oberfläche Hierarchische Gruppierung Sparten Gruppen Funktionen Finanzbuchhaltung Zusammenarbeit Dynamische Gruppen Massenänderung Onlinebanking Listen und Auswertungen Seite 61 61
62 GLS Vereinsmeister Die Highlights Intuitive Oberfläche Beitragsabrechnung Finanzbuchhaltung Serienbriefe Interne Funktion Word od. TextMaker Filter und Selektion Serien- s Sammel-Mail (BCC) Einzelmail mit Platzhaltern Bestandsmeldung LSB (DoSB) Zusammenarbeit Onlinebanking BLSV Kommunikation Listen und Auswertungen Mahnwesen Datenaustausch zwischen Anwendern Seite 62 62
63 GLS Vereinsmeister V6: Editionen Vereinsmeister Basis Alle Stammdaten- und Verarbeitungsprogramme Eingeschränktes Berichtswesen ohne Designer Nur ein Mandant (Verein) Vereinsmeister Profi Unbegrenzte Mandantenanzahl Komplettes Berichtswesen Designer und Export von Berichten Datenaustausch zwischen mehreren Anwendern Erweitertes HBCI-Modul (Banking) MS SQL-Server 2008 (Express) optional Seite 63 63
64 GLS Vereinsmeister Preise Vereinsmeister Basis Lizenz Wartungsvertrag (mtl.) inkl. Updates, Telefon-/Vor-Ort-Support, Fernwartung Zusatz-Wartungsvertrag (mtl.) je zusätzlichem Vereinsmeister - Arbeitsplatz Vereinsmeister Profi Lizenz Wartungsvertrag (mtl.) inkl. Updates, Telefon-/Vor-Ort-Support, Fernwartung Zusatz-Wartungsvertrag (mtl.) je zusätzlichem Vereinsmeister - Arbeitsplatz 90,00 6,00 1,50 170,00 10,00 2,50 Seite 64
65 GLS Vereinsmeister Preise für Kunden mit Wartungsvertrag zu Firma und Verein bei Abschluß eines neuen Wartungsvertrages Vereinsmeister Basis Lizenz kostenlos Wartungsvertrag (mtl.) inkl. Updates, Telefon-/Vor-Ort-Support, Fernwartung Zusatz-Wartungsvertrag (mtl.) je zusätzlichem Vereinsmeister - Arbeitsplatz Vereinsmeister Profi Lizenz kostenlos Wartungsvertrag (mtl.) inkl. Updates, Telefon-/Vor-Ort-Support, Fernwartung Zusatz-Wartungsvertrag (mtl.) je zusätzlichem Vereinsmeister - Arbeitsplatz 90,00 6,00 1,50 170,00 10,00 2,50 Seite 65
66 SEPA in Ihrem Verein Ihre Fragen??? Seite 66
67 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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