F. Die neuen Erklärungsvordrucke 2013
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- Erich Gerstle
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1 F. Die neuen Erklärungsvordrucke 2013 Erklärungsvordrucke 2013 I. Einkommensteuererklärung Anlage St 2013 ist statistisches Jahr, so dass die Anlage St zwingend abzugeben ist. Keine Änderungen bei folgenden Vordrucken: Anlage KAP Anlage AUS Anlage V Anlage SO Anlage R Anlage AV Anlage Unterhalt Anlage G Anlage S Anlage 34a
2 Erklärungsvordrucke Anlage EÜR neu
3 Erklärungsvordrucke 2013 B. Anlage EÜR neu
4 Erklärungsvordrucke 2013 B. Anlage EÜR neu
5 Erklärungsvordrucke 2013 B. Anlage EÜR neu
6 Erklärungsvordrucke 2013 neu
7 Erklärungsvordrucke 2013 B. Anlage EÜR neu
8 Erklärungsvordrucke Anlage EÜR neu
9 Erklärungsvordrucke Mantelbogen Der Mantelbogen ist gegenüber dem Vorjahr in einigen Bereichen nicht wiederzuerkennen. Grund hierfür ist unter anderem das Verfahren GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer), das alle relevanten Stammdaten einer steuerpflichtigen Person verwaltet. Um den nunmehr festgelegten Vorgaben zu entsprechen, hat sich der Umfang der Grunddaten wesentlich verändert, wie unschwer durch die Ausweitung der notwendigen Angaben bis auf Seite 2 zu erkennen ist. Als praktische Folge musste auf die bisherige Anlagensicherung verzichtet werden. Zu den bereits erwähnten Steueränderungsgesetzen zählen auch die Folgen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern. Auch die Einkommensteuererklärungsvordrucke und amtlichen Anleitungen erfüllen jetzt die Vorgaben des "Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013". Aus automationstechnischer Sicht ist eine Eindeutigkeit der Lebenspartner erforderlich, sodass eine weitergehende Bezeichnung mit Lebenspartner "A" und "B" erfolgen muss.
10 2. Mantelbogen Erklärungsvordrucke 2013
11 2. Mantelbogen Erklärungsvordrucke 2013
12 2. Mantelbogen, S. 2 Erklärungsvordrucke 2013
13 2. Mantelbogen, S. 2 Erklärungsvordrucke 2013
14 Erklärungsvordrucke Mantelbogen Haushaltsnahe Dienstleistungen Das bisherige BMF-Schreiben zu 35a EStG (Steuerermäßigung haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde angepasst und enthält unter anderem neue Ausführungen zur Gewährung des Abzugsbetrags in den Fällen, in denen zwei Personen während des VZ einen gemeinsamen Haushalt begründen oder auflösen. Um diesen Tatbestand richtig erklären zu können, wurde die Zeile 78 eingefügt.
15 2. Mantelbogen Erklärungsvordrucke 2013
16 3. Anlage Vorsorgeaufwand Erklärungsvordrucke 2013
17 4. Anlage Kind Erklärungsvordrucke 2013
18 4. Anlage Kind Erklärungsvordrucke 2013
19 Erklärungsvordrucke Anlage N Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Auf der Anlage N haben sich große Änderungen im Bereich der doppelten Haushaltsführung (Seite 3) und damit in Zusammenhang stehende Folgeänderungen ergeben. Die Abfragen für diese Sachverhalte wurden neu strukturiert und teilweise (z.b. für Wegverlegungsfälle und die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Sammelbeförderung oder der Nutzung eines Firmenwagens) ergänzt. Summen oder Zwischenergebnisse müssen nicht mehr gezogen werden; dies erfolgt nunmehr im Rahmen des Festsetzungsprogramms.
20 5. Anlage N Erklärungsvordrucke 2013
21 6. Anlage N Erklärungsvordrucke 2013
22 6. Anlage N Erklärungsvordrucke 2013
23 7. Anlage St Erklärungsvordrucke 2013
24 7. Anlage St Erklärungsvordrucke 2013
25 7. Anlage St Erklärungsvordrucke 2013
26 7. Anlage St Erklärungsvordrucke 2013
27 Erklärungsvordrucke 2013 II. Körperschaftsteuererklärung 1. KSt 1 A Entfall der Kontonummer und BLZ (nur noch IBAN und BIC) Kürzung der steuerfreien Dividenden um stpfl. Dividenden aus Streubesitz
28 Erklärungsvordrucke 2013 II. Körperschaftsteuererklärung 1. KSt 1 A Entfall der Kontonummer und BLZ (nur noch IBAN und BIC) Kürzung der steuerfreien Dividenden um stpfl. Dividenden aus Streubesitz
29 Erklärungsvordrucke Anlage WA Angaben zu Steuerbescheinigungen in den Fällen des Vordrucks KSt 1 Fa (Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art)
30 Erklärungsvordrucke Anlage WA Angaben falls die Steuerbescheinigung mittels Vordruck erstellt wurde
31 Erklärungsvordrucke 2013 III. Umsatzsteuererklärung (USt 1 A) Entstandene EUSt als Vorsteuer (früher: entrichtete EUSt) 15 UStG Vorsteuerabzug (1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: ; 2.die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach 1 Absatz 1 Nummer 4 eingeführt worden sind;
32 Erklärungsvordrucke 2013 IV. Gewerbesteuererklärung Keine Änderungen im Vordruck V. Feststellungserklärung Keine Änderungen im Vordruck
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