3. Kapitel: Träger der Wirtschaftspolitik. C: Die Sozialversicherungsträger
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- Theresa Morgenstern
- vor 8 Jahren
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1 S. 1 Gliederung 3. Kapitel: Träger der Wirtschaftspolitik A: Der Staat bzw. die Gebietskörperschaften B: Das ESZB und die Deutsche Bundesbank C: Die Sozialversicherungsträger
2 3.Kap.C.1 Grundlagen der sozialen Sicherung: Eigenvorsorge nach dem Individualprinzip Kollektive Vorsorge nach dem Sozialprinzip (Grundsätze: Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip, Fürsorgeprinzip) S. 2
3 3.Kap.C.1 Das Sozialprinzip als Merkmal für eine staatliche Zwangsversicherung ist indes nicht nur durch nicht-versicherbare Risiken begründet, sondern auch durch unzureichende Bereitschaft und mangelnde Fähigkeit zu individueller Vorsorge. S. 3
4 3.Kap.C.2 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Die GRV umfasst die Rentenversicherung der Arbeiter (ArV), der Angestellten (AnV) und die knappschaftliche Rentenversicherung für Bergleute. Die Träger der GRV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Finanzierung der GRV erfolgt durch Beitragszahlungen der Versicherten bzw. deren Arbeitgeber (jeweils hälftig) und aus Bundeszuschüssen, die weniger als 20% der Gesamtausgaben der GRV ausmachen. S. 4
5 S. 5 3.Kap.C.2 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 50, S. 401 (1).
6 3.Kap.C.2 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 50, S. 401 (2). S. 6
7 3.Kap.C.2 Umlageverfahren: Umlageverfahren bedeutet, dass die Ausgaben jährlich durch entsprechende Einnahmen zu decken sind. Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, eine Schwankungsreserve zur Liquiditätssicherung von mindestens einer Monatsausgabe vorzubehalten. S. 7
8 3.Kap.C.2 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 52, S. 403 (1). S. 8
9 S. 9 3.Kap.C.2 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 52, S. 403 (2).
10 3.Kap.C.2 Generationenvertrag: Der heutige Rentner erhält demnach sein Alterseinkommen im wesentlichen aus Beiträgen der abhängig Beschäftigten. Diese erwerben Rentenansprüche für die Zukunft, die von den dann Werktätigen zu erfüllen sind. Rentenberechnung/ Rentenanpassung: Nach Maßgabe der geltenden Formel wird die Rentenanpassung von drei Faktoren bestimmt: einer Lohnkomponente (modifizierte Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer), einer Beitragskomponente (Veränderungen des Rentenversicherungsbeitrags und des Altersvorsorgeanteils) und dem Nachhaltigkeitsfaktor. S. 10
11 3.Kap.C.2 SVR (2007), S.175f. S. 11
12 3.Kap.C.2 Dynamische Rente: Verknüpfung der Rente an die allgemeine Einkommensentwicklung. Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die finanzielle Situation der Sozialversicherung hat sich als Folge der konjunkturellen Belebung und vergangener Reformen deutlich entspannt. Mit Ausnahme der Sozialen Pflegeversicherung erzielten alle Zweige in diesem Jahr Einnahmeüberschüsse. In der Gesetzlichen Rentenversicherung erlaubte die gute konjunkturelle Entwicklung des Jahres 2006 in diesem Jahr erstmals seit dem Jahr 2003 eine geringe Rentenerhöhung. Für das nächste Jahr ist eine etwas höhere Anpassung zu erwarten. Über den Nachhaltigkeitsfaktor werden die Rentner an der positiven Arbeitsmarktentwicklung beteiligt, ohne dass damit die langfristigen Beitragsziele gefährdet werden. S. 12
13 3.Kap.C.2 Mit der Rente mit 67 wurde die letzte wichtige Maßnahme zur nachhaltigen Absicherung der Rentenfinanzierung umgesetzt. Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze werden der Anstieg des Beitragssatzes gedämpft und über eine Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials die Wachstumschancen im alternden Deutschland verbessert. Die Politik sollte versuchen, diese renten- und wachstumspolitisch wichtige Reformmaßnahme weiter zu verwässern, strikt widerstehen. Nach der Konsolidierung der Gesetzlichen Rentenversicherung muss es nun darum gehen, den aus geänderten Versicherungsbiografien erwachsenden Risiken von Altersarmut zu begegnen. S. 13
14 3.Kap.C.3 Die Gesetzliche Krankenversicherung: Das Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik ist gegliedert in eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung. Etwa 90% der Bundesbürger gehören der GKV an, wobei im allgemeinen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft (Pflichtversicherte) besteht. Für die GKV gibt es keinen einheitlichen Versicherungsträger. Sie gliedert sich vielmehr in verschiedene Kassenarten. S. 14
15 S Kap.C.3 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 54, S. 405 (1).
16 S Kap.C.3 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 54, S. 405 (2).
17 3.Kap.C.3 Finanzierung der GKV: Die GKV finanziert sich hauptsächlich aus Beiträgen, die hälftig von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Die Beitragssätze sind nicht gesetzlich fixiert, sondern werden von den einzelnen Kassen festgelegt. S. 17
18 3.Kap.C.3 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 57, S. 408 (1). S. 18
19 S Kap.C.3 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 57, S. 408 (2).
20 3.Kap.C.3 Leistungen der GKV: Bei den Leistungen der GKV ist zwischen Sachleistungen (ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz usw. als Ausdruck für die Krankenpflege, neben die die Krankenhauspflege tritt) und Geldleistungen (Kranken-, Mutterschafts- und Sterbegeld) zu unterscheiden. S. 20
21 3.Kap.C.3 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 55, S. 406 (1). S. 21
22 3.Kap.C.3 Quelle: SVR, Jahresgutachten 2009/2010, Tabelle 55, S. 406 (2).
23 3.Kap.C.3 Entwicklungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung: In der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Gesundheitsreform vom März 2007 keines der finanzierungsseitigen Probleme des Gesundheitssystems namentlich die Überwindung der Segmentierung des Gesundheitsmarkts als Folge der Versicherungspflichtgrenze und die Abkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten gelöst. Der Gesundheitsfonds stellt eine dem politischen Kompromiss geschuldete Lösung dar. Sollte der Fonds wie beschlossen eingerichtet werden, würde dies zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen führen. S. 23
24 3.Kap.C.4 Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Die ALV war ursprünglich darauf ausgerichtet, das Risiko der Arbeitslosigkeit den Verlust des Arbeitsplatzes abzudecken. Heute obliegt der Arbeitsverwaltung der gesamte Bereich der Arbeitsförderung, in den die ALV als früher eigenständiger Zweig des sozialen Sicherungssystems eingebettet ist. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, deren Selbstverwaltungsorgane drittelparitätisch aus berufenen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammengesetzt sind. S. 24
25 3.Kap.C.4 Die Bundesagentur für Arbeit (BA): Die Bundesanstalt für Arbeit ging 1969 aus der zuvor bestehenden Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und der seit 1927 bestehenden Arbeitslosenversicherung hervor. Die BA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Sie wird, mit den ihr untergeordneten Landesagenturen und Agenturen, von der Bundesregierung mit arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aufgaben beauftragt und hat ihren Sitz in Nürnberg. S. 25
26 3.Kap.C.4 Die Legislative der BA stellt der Verwaltungsrat dar, welcher den Haushalt beschließt und Anordnungen zur Ausführung des AFG erlässt, insbesondere zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Eine weitere Aufgabe der BA stellen die ständige arbeitsmarktstatistische Berichterstattung sowie die ständige Arbeitsmarkt- und Berufsforschung dar. Diese Aufgabe erfolgt durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches an die BA angegliedert ist und ebenfalls in Nürnberg sitzt. S. 26
27 3.Kap.C.4 Beitragssatzsenkungspotenzial in der Arbeitslosenversicherung Im Dezember 2008 beschlossen der Bundestag und anschließend der Bundesrat die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 von 3,3 vh auf 2,8 vh. ( Unter der Bedingung, dass die Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2011 ohne einen Bundeszuschuss auskommen und Pensionsrücklagen aufbauen kann, möchte die Bundesregierung den Beitragssatz noch stärker reduzieren. Dieser Ansatz könnte allerdings zu einer zu starken Senkung des Beitragssatzes führen. Denn er lässt zu, dass die Bundesagentur für Arbeit zuvor erwirtschaftete Überschüsse bis zum Jahr 2011 aufzehrt, um mit einem möglichst niedrigen Beitragssatz ohne Bundeszuschüsse auszukommen. Abhängig von der konjunkturellen Lage könnte anschließend eine Erhöhung des Beitragssatzes mit prozyklischer Wirkung erforderlich werden. (SVR 2007/08) S. 27
28 S Kap.C.4 Probleme der sozialen Sicherung Arbeitsstruktur - Altenlastquotient vs. Jugendlastquotient - Altersarmut Beschäftigungslage Lösungsansätze Konsolidierung der GKV Einführung einer Grundrente Grundsicherung (Mindestsicherung) Solidarisches Bürgergeld
29 3.Kap.C.4 Als Alternative zu den in den letzten Jahren erfolgten schrittweisen Reformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen wird von verschiedener Seite die Abschaffung der Sozialsysteme in ihrer bisherigen Form und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gefordert. Simulationsrechnungen für das Solidarische Bürgergeld zeigen, dass seine Einführung in der von seinem Urheber, dem thüringischen Ministerpräsidenten Althaus, vorgeschlagenen Form eine immense Finanzierungslücke von fast 230 Mrd. Euro in den öffentlichen Haushalten hinterlassen würde. Modifiziert man das ursprüngliche Althaus-Konzept so, dass seine Finanzierbarkeit gewährleistet ist das ist die Mindestanforderung, die an jedes ernst zu nehmende Konzept zu stellen ist verliert der Vorschlag seine vordergründige Attraktivität. S. 29
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