ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von AgroLingua BV, hinterlegt bei der niederländischen Industrieund Handelskammer in Venlo unter der Nr Artikel 1 - Geltungsbereich 1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Übersetzungsbüro : das auf landwirtschaftliche und technische Texte spezialisierte Übersetzungsbüro AgroLingua B.V., auch handelnd unter den Firmennamen MedicalLingua, Legal-Lingua, Tech-Lingua und AGRAR-Übersetzer, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer , oder eine mit ihm verbundenen Gesellschaft Dienstleistung oder Dienstleistungen : vom Übersetzungsbüro angebotene oder erbrachte Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes Auftraggeber : juristische oder natürliche Person, die dem Übersetzungsbüro einen Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen erteilt 1.2 Diese AGB gelten für alle Angebote des Übersetzungsbüros und alle Verträge, die das Übersetzungsbüro mit einem Auftraggeber abgeschlossen hat, sowie für die Ausführung derselben. Sie gelten ebenso für alle Änderungen eines Vertrages. 1.3 Diese AGB gelten unter Ausschluss jeglicher allgemeiner Geschäftsbedingungen von (potenziellen) Auftraggebern. 1.4 Auf von diesen AGB abweichende Bestimmungen kann sich der Auftraggeber nur dann berufen, wenn diese vom Übersetzungsbüro schriftlich akzeptiert wurden. Artikel 2 Zustandekommen des Vertrages 2.1 Allgemeingültige Angebote und Preisangaben des Übersetzungsbüros sind immer unverbindlich. Aufträge und Angebotsannahmen des Auftraggebers sind unwiderruflich. 2.2 Preisangaben und angegebene Fristen können jederzeit widerrufen werden, wenn dem Übersetzungsbüro der zu übersetzenden Gesamttext und/oder zu überarbeitende Text des Auftraggebers vor Erstellung des Angebots nicht zur inhaltlichen Einsicht und/oder Beurteilung zugänglich gemacht wurde. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Angebots des Übersetzungsbüros durch den Auftraggeber oder falls kein Angebot vorliegt durch schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch das Übersetzungsbüro zustande. Fehler in der Auftragsbestätigung des Übersetzungsbüros müssen dem Übersetzungsbüro innerhalb von zwei Tagen nach Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt und dass der Auftraggeber daran gebunden ist. 2.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, zur Auftragsausführung nach eigenem Ermessen einen oder mehrere Dritte einzusetzen. Das Übersetzungsbüro bestimmt unter größtmöglicher Inachtnahme der Wünsche des Auftraggebers, wie und von welchen Personen der Auftrag ausgeführt wird. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Auftrag unter Außerachtlassung der Bestimmungen in Artikel 7:404 des niederländischen BGB und 7:407 Absatz 2 des niederländischen BGB ausschließlich dem Übersetzungsbüro erteilt und von diesem angenommen wird. 2.4 Wenn der Auftraggeber im Namen einer oder mehrerer anderer Personen auftritt, ist er unbeschadet der Haftung dieser anderen Person(en) dem Übersetzungsbüro gegenüber haftbar, als wäre er selbst der Auftraggeber. Wenn das Übersetzungsbüro einen Vertrag mit einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Person(en) schließt, haften dem Übersetzungsbüro gegenüber alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für das Ganze. Wenn das Übersetzungsbüro einen Vertrag mit einem Unternehmen in Gründung schließt, bleiben alle Gründer auch nach der Bestätigung des Vertrages gesamtschuldnerisch haftbar. 2.5 Mündliche Zusagen oder Absprachen von oder mit seinem Personal sind für das Übersetzungsbüro nur nach vorhergehender schriftlicher Bestätigung bindend. 2.6 Das Übersetzungsbüro ist jederzeit berechtigt, vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen und/oder auf andere Weise Zahlungssicherheit zu erlangen. Artikel 3 Änderungen und Auftragsstornierungen 3.1 Das Übersetzungsbüro ist jederzeit berechtigt, den Liefertermin und/oder den Preis für einen Auftrag zu ändern oder den Auftrag nachträglich abzulehnen, wenn der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrages Vertragsänderungen durchführt, es sei denn, es handelt sich

2 um geringfügige Änderungen. Wenn das Übersetzungsbüro beschließt, einen Auftrag nachträglich abzulehnen, ist der Auftraggeber zur Zahlung bereits ausgeführter Teilarbeiten eines Auftrags sowie zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, in jedem Fall einschließlich der in Artikel 3.3 genannten Vergütung. 3.2 Wenn der Auftraggeber einen Auftrag vollständig oder teilweise storniert, ist der Auftraggeber zur vollständigen Zahlung der bereits durchgeführten Teilarbeiten eines Auftrags verpflichtet. Darüber hinaus muss der Auftraggeber gegebenenfalls für bereits ausgeführte Recherchen zum übrigen Teil des Auftrags eine Vergütung auf Stundenbasis zahlen. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber die bereits angefertigte Arbeit auf Wunsch zur Verfügung. Die Qualität der erbrachten Leistung kann in diesem Fall nicht garantiert werden. 3.3 Wenn das Übersetzungsbüro für die Ausführung des stornierten Auftrags Zeit reserviert hat, ist das Übersetzungsbüro dazu berechtigt, dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags eine Vergütung von 50 % des für den Gesamtauftrag geschuldeten Betrages inklusive Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Artikel 4 Ausführung und Vertraulichkeit 4.1 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der nötigen Sachkenntnis und unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber vorgegebenen Zieles der vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Texte auszuführen. 4.2 Das Übersetzungsbüro wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, soweit dies im Rahmen der Auftragsausführung möglich ist, vertraulich behandeln. Das Übersetzungsbüro wird seine Mitarbeiter und die von ihm eingesetzten Dritten zur Geheimhaltung verpflichten. Das Übersetzungsbüro haftet dennoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch diese Mitarbeiter und eingesetzten Dritten. 4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzungsbüro auf erste Aufforderung hin inhaltliche Fragen zu beantworten beziehungsweise Erläuterungen zum Inhalt des zu übersetzenden Textes und/oder relevante Unterlagen, Dateien und Terminologie zur Verfügung zu stellen. Der Versand der angeforderten Informationen und Unterlagen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Artikel 5 - Lieferfristen und Liefertermin 5.1 Die vom Übersetzungsbüro angegebenen und mit ihm vereinbarten Fristen und/oder Termine sind lediglich geschätzt und gelten nicht als feste Frist. Eine Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet das Übersetzungsbüro nicht zur Schadensersatzleistung und gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, seine Vertragspflichten nicht zu erfüllen oder ihre Erfüllung auszusetzen. Der Auftraggeber ist jedoch zur Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn und soweit das Übersetzungsbüro den Auftrag nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nachträglich ausgeführt hat. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro nicht zu Schadensersatzleistung verpflichtet. Wenn zum Zeitpunkt der Auflösung bereits ein Teil des Auftrags vom Übersetzungsbüro ausgeführt wurde, ist das Übersetzungsbüro dazu berechtigt, dem Auftraggeber den für diesen Teil geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. 5.2 Die Lieferung durch das Übersetzungsbüro geschieht zum Zeitpunkt des Versandes der Übersetzung an den Auftraggeber. Als Zeitpunkt der Versandes gilt, abhängig von der Versandart, der Moment der Übergabe an die Post oder den Kurier durch das Übersetzungsbüro beziehungsweise im Falle eines elektronischen Versandes (Fax, , Modem, FTP usw.) der Zeitpunkt, zu dem das Medium den Versand beendet hat. 5.3 Der Liefertermin beruht auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen und der fristgerechten Bereitstellung der vom Übersetzungsbüro für die Vertragserfüllung benötigten Sachen und/oder Dienstleistungen. Falls infolge einer Änderung der Arbeitsbedingungen und/oder der nicht fristgerechten Bereitstellung der vom Übersetzungsbüro benötigten Sachen und/oder Dienstleistungen eine Verzögerung entsteht, wird die Lieferfrist, sofern nötig, verlängert. Die Lieferfrist wird in jedem Fall um die Dauer der Verzögerung, die für das Übersetzungsbüro infolge der Nichterfüllung von Vertragspflichten durch den Auftraggeber oder der geforderten Unterstützung bezüglich der Vertragsausführung entsteht, verlängert.

3 Artikel 6 Preise und Zahlung 6.1 Sofern nicht anders vereinbart, ergibt sich der Preis aus dem vom Übersetzungsbüro genannten Wortpreis oder Stundensatz. Das Übersetzungsbüro kann dem Auftraggeber neben seinem Honorar gleichzeitig die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Auslagen (Zusatzkosten) in Rechnung stellen. Für jeden Auftrag kann ein Mindestpreis pro Sprachkombination in Rechnung gestellt werden. 6.2 Wenn das Übersetzungsbüro zusätzliche Dienstleistungen ohne vorhergehende vertragliche Festlegung des Preises übernimmt, ist es dazu berechtigt, dafür eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen. 6.3 Wenn der Auftraggeber die zur Auftragsausführung benötigten Informationen, Unterlagen, Dateien und/oder anderen notwendigen Sachen so zur Verfügung stellt, dass das Übersetzungsbüro zusätzliche beziehungsweise andere Arbeiten ausführen muss und/oder dem Übersetzungsbüro höhere Kosten entstehen, als bei Vertragsabschluss berechtigterweise zu erwarten waren, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Es handelt sich dabei unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, um die folgenden Fälle: besonders aufwendige Texte ungeeignete Computersoftware oder Dateien schlecht lesbare Kopien 6.4 Die vom Übersetzungsbüro angegebenen oder mit dem Übersetzungsbüro vereinbarten Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben. 6.5 Sofern nicht anders vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, und ausschließlich in der auf der Rechnung angegebenen Weise zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber ohne weitere Mahnung den Rechnungsbetrag zuzüglich 2 % Zinsen p. a., gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum bis einschließlich des Zahlungstages, wobei ein angefangener Monat als ganzer Monat gerechnet wird. 6.6 Die gesamten Beitreibungskosten gehen zulasten des Auftraggebers. Außergerichtliche Inkassokosten werden anhand des Besluit vergoeding buitengerechtelijke incassokosten (niederländischer Erlass über die Gebühren für außergerichtliche Inkassokosten) berechnet und betragen mindestens 40, Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen dienen immer erst der Begleichung der fälligen Kosten, anschließend der Begleichung der fälligen Zinsen und danach der Begleichung der am längsten fälligen Rechnungen, auch wenn sich der Auftraggeber auf eine andere Rechnung bezieht. 6.8 Der Auftraggeber verzichtet auf jegliches Recht auf Aufrechnung von gegenseitig geschuldeten Beträgen. Das Übersetzungsbüro ist immer berechtigt, alle dem Auftraggeber geschuldeten Beträge mit den fälligen oder anderweitigen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber und/oder den mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen zu verrechnen. Artikel 7 Beschwerden 7.1 Beschwerden über erbrachte Dienstleistungen muss der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro so schnell wie möglich, jedoch nicht später als zehn Werktage nach Lieferung, schriftlich mit inhaltlicher Argumentation und detaillierter Begründung mitteilen. Beschwerden entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht. 7.2 Bei einer Reklamation ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Übersetzungsbüro unter Androhung der Verwirkung jeglichen Rechts auf Erfüllung, Behebung, Rücktritt und/oder (Schadens-)Ersatz Gelegenheit zur Prüfung und Feststellung der Mängel zu geben. Ist die Beschwerde des Auftraggebers nicht berechtigt und sind dem Übersetzungsbüro zur Widerlegung der Behauptung Kosten entstanden (einschließlich der damit verbundenen Arbeitszeit), so ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die in diesem Zusammenhang zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden und entstandenen sonstigen Kosten dem Auftraggeber vollständig in Rechnung zu stellen. 7.3 Der Auftraggeber muss die erbrachten Dienstleistungen unter Androhung der Verwirkung jeglichen Rechts auf Beschwerde und/oder Garantie unverzüglich nach Lieferung genau prüfen oder in seinem Auftrag prüfen lassen. Wenn der Auftraggeber innerhalb der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Beschwerde eingelegt hat, gilt die erbrachte Dienstleistung als vom Auftraggeber vollständig akzeptiert.

4 Wenn das Übersetzungsbüro auf Wunsch des Auftraggebers oder anderweitig Änderungen am übersetzten oder bearbeiteten Text vornimmt, so beinhaltet dies keine Anerkennung von Mängeln oder Schlechtleistung vonseiten des Übersetzungsbüros. Daher können hieraus auch keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. 7.4 Bei einer berechtigten Beschwerde ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die erbrachten Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu verbessern oder zu ersetzen; kann das Übersetzungsbüro die Verbesserungs- oder Ersatzwünsche nicht in angemessener Weise erfüllen, kann es eine Preisminderung gewähren. Erachtet das Übersetzungsbüro die Beschwerde für begründet, wird es die betreffende Dienstleistung wahlweise und ausschließlich nach eigenem Ermessen erneut erbringen, verbessern oder ändern beziehungsweise einen angemessenen Preisnachlass gewähren. 7.5 Wenn der Auftraggeber, ungeachtet dessen, ob er die erbrachte Dienstleistung anschließend an einen Dritten weitergegeben hat, den Teil der erbrachten Dienstleistung, auf den sich die Beschwerde bezieht, bearbeitet hat oder bearbeiten hat lassen beziehungsweise auf irgendeine Weise geändert hat sowie wenn der Auftraggeber irgendeine seiner Vertragspflichten gegenüber dem Übersetzungsbüro nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht erfüllt, erlischt jegliches Recht auf Beschwerde. 7.6 Nach Feststellung eines Mangels in der erbrachten Dienstleistung ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, alles zur Schadensvermeidung oder -begrenzung Mögliche zu unternehmen, darunter ausdrücklich auch die eventuelle Einstellung der Verwendung der erbrachten Dienstleistung. Artikel 8 - Haftung und Gewährleistung 8.1 Nur in Fällen, in denen eine Pflichtverletzung vonseiten des Übersetzungsbüros vorliegt, haftet das Übersetzungsbüro für Schäden, die eine unmittelbare und nachweisliche Folge der Pflichtverletzung sind. Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für andere Schäden wie mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Verzugsschäden, Gewinnausfälle, Forderungen Dritter, für den Auftraggeber geltende Vertragsstrafenklauseln und jegliche andere Schadensformen, unabhängig von der Ursache, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Übersetzungsbüros vor. 8.2 In allen Fällen, in denen das Übersetzungsbüro zur Leistung eines Schadensersatzes verpflichtet ist, wird dieser niemals die Höhe des Rechnungswertes (ohne Umsatzsteuer) der Dienstleistung, durch die der Schaden verursacht wurde, übersteigen. Es gilt ein Höchstbetrag von ,- je Ereignis oder zusammenhängender Ereignisse. Wenn der Schaden von der (Betriebs-)Haftpflichtversicherung des Übersetzungsbüros gedeckt ist, wird die Höhe des Schadensersatzes außerdem niemals den Betrag übersteigen, der im betreffenden Fall tatsächlich vom Versicherer ausgezahlt wird, zuzüglich der in der Police genannten Selbstbeteiligung. 8.3 Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für die Folgen von Doppeldeutigkeiten und/oder Unklarheiten im zu übersetzenden Text. 8.4 Die Beurteilung der Frage, ob (ein zu übersetzender oder zu bearbeitender Text (bzw. seine Verwendung) oder die vom Übersetzungsbüro geleistete Übersetzung oder Bearbeitung einer Übersetzung zu Personenschäden führen können, bleibt vollständig auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 8.5 Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust der zur Vertragserfüllung bereitgestellten Unterlagen, Informationen oder Informationsträger. Das Übersetzungsbüro übernimmt ebenso keine Haftung für Kosten und/oder Schäden, die sich aus der Anwendung von Informationstechnologie und Kommunikationsmitteln, aus dem Transport oder dem Versand von Informationen bzw. Informationsträgern oder aus der Anwesenheit von Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Informationsträgern ergeben. 8.6 Das Übersetzungsbüro erbringt die Dienstleistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der erbrachten Dienstleistungen ergeben.

5 8.7 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Texte verantwortlich und stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter aufgrund eines Verstoßes gegen beziehungsweise einer Verletzung eines (angeblichen) geistigen Eigentumsrechts oder jeglichen sonstigen mit der Vertragsausführung in Zusammenhang stehenden Rechts frei. 8.8 Jede Forderung gegenüber dem Übersetzungsbüro verliert durch den bloßen Ablauf von 12 Monaten nach Entstehung der Forderung seine Gültigkeit, es sei denn, sie wurde vom Übersetzungsbüro anerkannt. Artikel 9 - Vertragsauflösung und höhere Gewalt 9.1 Das Übersetzungsbüro ist ohne jegliche Schadensersatzpflicht dazu befugt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen beziehungsweise seine Ausführung auszusetzen, wenn (i) der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, (ii) der Auftraggeber für insolvent erklärt wurde oder seine Insolvenz beantragt wird, (iii) der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder dieser gewährt wurde, (iv) in Bezug auf den Auftraggeber ein privater Schuldenbereinigungsplan für anwendbar erklärt wurde oder (v) wenn das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst wird. Das Übersetzungsbüro ist in einem derartigen Fall berechtigt, die sofortige Zahlung des ihm zustehenden Betrages zu fordern. 9.2 Wenn das Übersetzungsbüro durch höhere Gewalt an der Vertragserfüllung gehindert wird, so ist es berechtigt, die Vertragserfüllung aufzuschieben oder den Vertrag zu beenden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall kein Recht auf Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen. 9.3 Unter höherer Gewalt wird unter anderem verstanden: Krieg, Kriegsgefahr, Arbeitsniederlegungen, Brand, Unfall bzw. Krankheit von Mitarbeitern, beauftragten Dritten oder der Geschäftsleitung, Betriebsstörung, Beeinträchtigung durch Rechtsvorschriften, Störungen bei den Dienstleistungen von Internetanbietern, Nachlässigkeit von Lieferanten und jeder andere Umstand, der nicht ausschließlich vom Willen des Übersetzungsbüros abhängig ist. 9.4 Wenn das Übersetzungsbüro bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder aufgrund dessen seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist es berechtigt, die bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. den lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, diese Rechnung zu zahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Artikel 10 Urheberrecht Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, behält das Übersetzungsbüro das Urheberrecht der von ihm ausgeführten Übersetzungen und anderen Texte. Artikel 11 - Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1 Auf alle vom Übersetzungsbüro abgeschlossenen Verträge, deren Ausführung und alle eventuellen anderen Rechtsverhältnisse zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung Sämtliche Streitfälle zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber werden in erster Instanz ausschließlich vom zuständigen Gericht am Niederlassungsort des Übersetzungsbüros behandelt, es sei denn, ein anderes niederländisches Gericht ist aufgrund zwingenden Rechts zuständig. Abweichend davon ist das Übersetzungsbüro berechtigt, sich an das Gericht des Niederlassungsortes des Auftraggebers zu wenden. Artikel 12 Schlussbestimmungen 12.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer der Bestimmungen in diesen AGB oder in Verträgen, für die diese AGB gelten, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Das Übersetzungsbüro und der Auftraggeber sind verpflichtet, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen, durch gültige Bestimmungen mit möglichst gleichem Inhalt zu ersetzen Maßgeblich für die Erläuterung und Auslegung dieser AGB ist der niederländische Text.

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