ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT HINWEISE / ERLÄUTERUNGEN BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE ANTRAG

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1 ANTRAG PKW Stand Druck

2 VHV Allgemeine Versicherung AG VHV-Platz 1 / Hannover Briefanschrift: VHV / Hannover service@vhv.de / Kundenberatung Vertrag: T F Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an und füllen Sie den Antrag sorgfältig und nur in den vor - ge seh enen Feldern aus. Verwenden Sie bitte nur einen blauen oder schwarzen Kugel schrei ber. Beachten Sie bitte sämtliche Hinweise und Erläuterungen zu den Hinweisziffern (z.b. 1 = Antragstellung leicht gemacht 1) = Hinweise / Erläuterungen auf der Antrags rückseite). ANTRAG AUF KRAFTFAHRTVERSICHERUNG FÜR PKW Nur vom Vermittler auszufüllen Vermittler-Hauptnr. Vermittler-Unternr. Az.Vermittler Die aufgrund dieses Antrags abgeschlossenen Verträge sind rechtlich selbstständig und voneinander unabhängig. Beantragt wird nur der angekreuzte Versicherungsumfang. Version: KN Neuvertrag Fahrzeugwechsel Bei Fahrzeugwechsel bitte unbedingt Kennzeichen des alten Fahrzeugs eintragen Versichererwechsel Dasselbe Fahrzeug wie beim Vorversicherer? Nein Ja evb-nr. 2 Bitte unbedingt eintragen! 3 Fahrzeug ist nicht als Betriebsausgabe anerkannt Fahrzeug ist als Betriebsausgabe anerkannt VERSICHERUNGSNEHMER (VN) Ich bin schon Kfz-Kunde Nein Ja Bitte Vers.-Scheinnummer eintragen bei der VHV * ) freiwillige Angabe K / natürliche Person selbstständig/freiberuflich juristische Person/Personengesellschaft Anrede Frau Herr Firma/Behörde Original für VHV / 1. Durchschrift für Vermittler / 2. Durchschrift für Versicherungsnehmer Vorname Nachname Straße (kein Postfach) Postleitzahl (kein Postfach) Geburtsdatum Telefon tagsüber* ) * ) FAHRZEUGHALTER Anrede Vorname Nachname Straße (kein Postfach) Postleitzahl (kein Postfach) Geburtsdatum BRANCHE UND BERUF Tarifgruppe Normal Beamter L (Beamter auf Lebenszeit) B-Bescheinigung liegt bei folgt bei VN anfordern Berufliche Stellung Beginn Zahlungsperiode Wohnort T T M M J J J J VN und Halter sind identisch Nein. Bitte nachfolgende Fragen unbedingt beantworten. Ja. Keine weiteren Angaben nötig. 0 natürliche Person selbstständig/freiberuflich juristische Person/Personengesellschaft Frau Herr Firma/Behörde T T M M J J J J VERSICHERUNGSDAUER / ZAHLUNGSPERIODE T T M M J J J J jährlich halbjährlich* ) vierteljährlich* ) monatlich* ) (nur im Lastschrifteinzugsverfahren möglich!) Hausnummer Hausnummer Fahrzeughalter ist Partner behindertes Kind/behinderter Elternteil Leasinggeber Werksangehöriger Ablauf ist der 1.1. des folgenden Jahres 0 Uhr Wohnort Firmenverbund (Halter/VN) Geschäftsführer/Gesellschafter/Inhaber Kind Sonstiger Branche bzw. Beruf Bitte entsprechende Ziffern aus der Tabelle unter Antragstellung leicht gemacht eintragen. 4 5 Staatsangehörigkeit* ) Mobil* ) technischer Beginn Bei Saisonkennzeichen Beginn (Monat) M M Ende (Monat) Kurzzeitkennzeichen * ) Nicht bei einer Einstufung in die Klasse 0 möglich verrechnen M M 1

3 FAHRZEUGDATEN / ALLGEMEINE ANGABEN 6 * ) Zeile in Zulassungsbescheinigung Teil I Kennzeichen Hersteller (2)* ) Typ (D.2)* ) Historisches Kennzeichen Schlüssel-Nr. (2.1)* ) Schlüssel-Nr. (2.2)* ) Fahrgestell-Nr. (E)* ) Leistung/kW (P.2)* ) Erstzulassung (B)* ) Aktueller Wert inklusive Sonderausstattung 7 T T M M J J Zulassung auf VN/Halter (I)* ) T T M M J J EUR (Angabe bei Abschluss einer Kasko zwingend erforderlich!) Finanzierung Eigenfinanziert Kreditfinanziert Leasing Gesamtlaufzeit Jahre Ablauf T T M M J J TARIFMERKMALE Wichtiger Hinweis: Füllen Sie bitte die folgenden Angaben zu den Tarifmerkmalen vollständig aus. Bei unrichtigen Angaben kann eine Vertragsstrafe erhoben werden. Änderungen teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Bitte beachten Sie hierzu die Ziffern 6 und 8 auf der Antragsrückseite! Bitte kreuzen Sie an wer das Fahrzeug fährt und ergänzen Sie auch die Angaben zu den Nutzern in den entsprechenden Zeilen. Werden keine Angaben zu den Nutzern gemacht gilt ein erhöhter Beitrag. Fahrzeug ist nicht als Betriebsausgabe anerkannt Nutzung nur ich (VN) Bitte 1 ergänzen! ich und mein Ehe-/Partner* ) Bitte 1 und 2 ergänzen! ich und/oder meine Familie** ) Bitte 1 3 und 4 ergänzen! beliebige Personen Bitte 1 ergänzen! im Alter von 25 bis 60 Jahre beliebige Personen Bitte 1 ergänzen! Meine Daten/ Geburtsjahr Teilnahme am Daten zu den Nutzern Begleiteten Fahren (wenn Geburtsjahr 1987 oder später bitte ankreuzen) * ) in häuslicher Gemeinschaft ** ) Ehe-/Partner Eltern Kinder und Geschwister in häuslicher Gemeinschaft Fahrzeug ist als Betriebsausgabe anerkannt nur ich (VN) nur möglich wenn VN = Selbsständiger/Freiberufler! Firmen-/Einzelfahrer Bitte 5 und 6 beantworten! Firmen-/Einzelfahrer und Ehe-/Lebensgemeinschaftspartner Bitte 5 und 6 beantworten! Firmen-/Einzelfahrer und Familie** ) Bitte 5 und 6 beantworten! beliebige Personen 5 Es gibt Fahrer unter 23 Jahre? Nein Ja 6 Es gibt Fahrer über 70 Jahre? Nein Ja 1 Versicherungsnehmer siehe Seite 1 Ja 2 Ehe-/Partner Ja 3 jüngster Nutzer (außer mir) Ja 4 ältester Nutzer (außer mir) Ja Kfz. wird zur entgeltlichen Warenbeförderung genutzt Nein Ja Kfz. wird zur entgeltl. Personenbeförderung genutzt Nein Ja Kfz wird vermietet Nein Ja Kfz wird (auch nur gelegentlich) zur entgeltlichen Warenbeförderung genutzt 8 Nein Ja Fahrleistung Jährliche/saisonale Fahrleistung / km Derzeitiger Kilometerstand / km Jährliche/saisonale Fahrleistung / km Derzeitiger Kilometerstand / km Nächtlicher Abstellplatz Einzel-/Doppelgarage Carport /Privatgrundstück Tiefgarage/Parkhaus Öffentlicher Parkplatz/Straßenrand Einzel-/Doppelgarage Carport /Privatgrundstück Tiefgarage/Parkhaus Öffentlicher Parkplatz/Straßenrand Selbstgenutztes Wohneigentum Ein-/Mehrfamilienhaus VHV versichert anderweitig versichert Eigentumswohnung VERSICHERUNGSUMFANG Kfz-Haftpflicht X * ) In der Teilkasko ist nur die gleiche Selbstbeteiligung (SB) wie in der Vollkasko möglich ** ) Nur für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge in Verbindung mit einer Vollkasko möglich 100 Mio. EUR pauschal 5) S/SF- Klasse Beitragssatz in % Beitrag in EUR gem. Zahlungsperiode inkl. Vers.-Steuer Fahrzeugversicherung/ Kasko nur Teilkasko (TK) TK-SB: 150 EUR 500 EUR Vollkasko (VK) inklusive TK VK-SB: 150 EUR 300 EUR 500 EUR EUR* ) TK-SB: 150 EUR wie VK Zusatzleistungen Zusatzpaket EXKLUSIV 10) Rabattschutz 11) Werkstattbindung 12) nicht für geleaste Pkw GAP-Deckung** )13) Schutzbrief (PLUS) 14) Verkehrs-Rechtsschutz 15) Fahrerschutz 16) Auslandschutz 17) Kraftfahrtunfall Todesfallsumme Invaliditätssumme EUR EUR EUR EUR EUR EUR Gesamtbeitrag in EUR 2

4 EINSTUFUNG 9 * ) Bitte ergänzen Sie die Angaben unter VORVERSICHERUNG / VERSICHERUNG DES ERSTFAHRZEUGS Ich versichere Führerscheinregelung Einstufung aufgrund Führerscheinbesitz (3 Jahre) in SF 1/2 Führerschein seit T T M M J J erstmals ein Kfz auf meinen Namen Ehegattenregelung Erstfahrzeug des Ehegatten mindestens SF 1/2 neues Fahrzeug wird Zweitwagen SF 1/2 Klasse ohne anrechenbaren Vorvertrag Verbesserte Ehegattenregelung Erstfahrzeug des Ehegatten mindestens SF 2 neues Fahrzeug erhält SF 2 Kopie: folgt liegt bei anfordern Fahranfängerregelung Erstfahrzeug der Eltern mindestens SF 2 neues Fahrzeug erhält SF 1/2 Verbesserte Fahranfängerregelung Erstfahrzeug der Eltern mindestens SF 2 neues Fahrzeug erhält SF 2 Einstufung in Klasse 0 Ich möchte den SF aus einem Vorvertrag übernehmen* ) Fahrzeugwechsel Das bisherige Fahrzeug wurde abgemeldet/verkauft und wird durch ein neues ersetzt Versichererwechsel Ich möchte mit dem derzeit versicherten Fahrzeug zur VHV wechseln SF einer Privatperson (Mitversicherungsnehmer) wird in einen Firmenvertrag eingebracht Name der Privatperson SF-Übertragung von einer anderen Person/Betriebsübergang ununterbrochener Zeitraum der Nutzung T T M M J J bis M M J J Führerschein seit T T M M J J Kopie: folgt liegt bei anfordern Formular: folgt liegt bei anfordern Ich versichere ein Zweitwagenregelung Erstfahrzeug mindestens SF 1/2 neues Fahrzeug wird Zweitwagen SF 1/2 zusätzliches Fahrzeug (Zweitfahrzeug)* Verbesserte Zweitfahrzeugregelung ) Erstfahrzeug mindestens SF 2 neues Fahrzeug erhält SF 2 Zweitfahrzeugregelung für Alleinnutzer Erstwagen mindestens SF 1/2 neues Fahrzeug erhält gleiche SF-Klasse wie Erstwagen Rabatttausch Bisheriges Fahrzeug wird Zweitfahrzeug neues Fahrzeug wird Erstfahrzeug VORVERSICHERUNG / VERSICHERUNG DES ERSTFAHRZEUGS Vor-/Erstvertrag besteht bei der VHV besteht bei anderem Versicherer Fahrzeug wurde abgemeldet / verkauft / Leasingrückgabe gekündigt durch Antragsteller gekündigt durch Vorversicherer am T T M M J J Angaben zum Vor- bzw. Erstvertrag Name des Versicherers (falls nicht VHV) Versicherungsnr. des Vor-/Erstvertrags Kennzeichen des Fahrzeugs aus Vor-/Erstvertrag SF/S-Klasse beim Vorversicherer Haftpflicht Vollkasko Anzahl der gemeldeten Schäden Haftpflicht Vollkasko im laufenden Kalenderjahr seit 1.1. bis heute im vorigen Kalenderjahr im vorigen Kalenderjahr EINZUGSERMÄCHTIGUNG Gilt widerruflich für alle meine Verträge zu denen bei der VHV noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde nur für diesen Vertrag die der VHV vorliegende Bankverbindung gilt unverändert Geldinstitut BLZ Kontoinhaber (wenn nicht Versicherungsnehmer) Konto Ort Unterschrift des Kontoinhabers (wenn nicht Versicherungsnehmer) EMPFANGSBESTÄTIGUNG Die dem Vertrag zugrunde liegende Verbraucherinformation sowie das Produktinformationsblatt habe ich in Papier als oder als Download erhalten. Verbraucherinformation-Nr. K 2 0 Unterschrift des Antragstellers (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) VORLÄUFIGE DECKUNG besteht nach Ausgabe der evb-nr. durch den Vermittler nur in der Kfz-Haft - pflicht versicherung mit ihren Zusatzleistungen frühestens ab Zulassung des Fahrzeugs. In allen an deren Fällen nur wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Kasko erteilt am T T M M J J J J um h h m m Datum Unterschrift des Vermittlers HINWEISE / UNTERSCHRIFT Bitte achten Sie auf eine vollständige und richtige Beantwortung der Fragen zu risikoerheblichen Umständen im Antrag. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben lesen Sie bitte die Hinweise/Erläuterungen und die Schlusserklärung auf der Rückseite des Antrags. Sie sind wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags. Eine Durchschrift dieses Antrags habe ich erhalten. Ich willige bis auf Widerruf ein dass der Versicherer mich per Telefon oder per auf weitere Produkte der VHV Gruppe aufmerksam macht. Datum Unterschrift des Antragstellers (bei Minderjährigen des gesetzl. Vertreters) Firmenstempel des Vermittlers Firmenstempel des Versicherungsnehmers 3

5 ANTRAGSTELLUNG LEICHT GEMACHT BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE Neuvertrag/Fahrzeugwechsel/Versichererwechsel: Neuvertrag bedeutet: Das zu versichernde Fahrzeug wird erstmalig bei uns versichert und ist kein Ersatz für ein bereits bei uns versichertes Fahrzeug. Fahrzeugwechsel bedeutet: Sie versichern bei uns ein neues Fahrzeug weil Ihr bisheriges bei uns versichertes Fahrzeug verkauft oder außer Betrieb gesetzt wurde. Bitte das Kennzeichen des alten Fahrzeugs angeben. Versichererwechsel bedeutet: Sie wechseln mit Ihrem Fahrzeug von einem anderen Versicherer zu uns. Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (evb): Tragen Sie bitte unbedingt hier Ihre 7-stellige evb-nr. ein. Sie beginnt mit VH oder V0. Anerkennung des Fahrzeugs als Betriebsausgabe: Bitte unbedingt angeben: Ist Ihr Pkw vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt oder nicht? Ihre berufliche Tätigkeit: Bitte ermitteln Sie aus der folgenden Tabelle die Ziffern die Ihrer beruflichen Stellung und Ihrer Branche/ Ihrem Beruf entsprechen und tragen Sie diese in die entsprechenden Felder im Antrag ein. TARIFGRUPPE N B / L N BERUFLICHE STELLUNG 1 Angestellter 2 Arbeiter 5 Rentner Pensionär 6 Schüler Student Azubi Wehr-/Zivildienst 7 Hausfrau 8 Arbeitslos / Ohne Beschäftigung 9 Sonstige / Firmen 4 Selbstständiger / Freiberufler 1 Angestellter im öffentlichen Dienst 2 Arbeiter im öffentlichen Dienst 3 Beamter 5 Rentner Pensionär 9 Familienangehöriger / Sonstige 4 Selbstständiger / Freiberufler 9 Firmen BRANCHE/BERUF FÜR FAHRZEUGE DIE NICHT ALS BETRIEBSAUSGABE ANERKANNT SIND 11 Automobilindustrie 19 Baugewerbe 17 Bergbau (nicht Stahlindustrie) 12 Chemische Industrie (nicht Pharma) 26 Datenverarbeitung 28 Druck / Medien 20 Einzelhandel / Großhandel 15 Elektrotechnik 24 Energie / Wasserversorgung 25 Entsorgung / Recycling 29 Gastgewerbe 30 Gesundheitswesen / Sozialwesen 21 Kfz-Handel / -Handwerk 81 Architekt 83 Bauingenieur 98 Bauunternehmen Bauhandwerker 12 Chemische Industrie (nicht Pharma) 86 Garten- und Landschaftsarchitekten 92 Haus- und Grundstücksverwalter 80 Immobilienmakler 84 Innenarchitekten 01 Bildung / Wissenschaft / Forschung / Entwicklung / Kultur 04 Deutsche Bahn 03 Kirche / Sonstige Hilfsorganisation 05 Post FÜR FAHRZEUGE DIE ALS BETRIEBSAUSGABE ANERKANNT SIND ohne Bauwirtschaft und baunahe Bereiche 11 Automobilindustrie 17 Bergbau (nicht Stahlindustrie) 12 Chemische Industrie (nicht Pharma) 26 Datenverarbeitung / IT Dienstleister 28 Druck / Medien 40 Einzelhandel 15 Elektrotechnik (nicht Elektroinstallationshandwerk) 24 Energie- / Wasserversorgung 25 Entsorgung / Recycling 29 Gastgewerbe 42 Gebäude- und Schornsteinreinigung 30 Gesundheitswesen / Sozialwesen 41 Großhandel 21 Kfz-Handel / -Handwerk 32 Kreditinstitut / Versicherung 50 Land-/Forstwirtschaft / Gartenbau Bauwirtschaft und baunahe Bereiche 81 Architekt 69 Bauhauptgewerbe (Hoch-/ Tiefbau / Garten- / Landschaftsbau / vorb. Baustellenarbeiten) 34 Bauindustrie 83 Bauingenieur 37 Baumaschinenhersteller 91 Baumaschinenvermietung / -verkauf 36 Baustoffhandel 35 Baustoffhersteller 61 Elektroinstallations-Handwerk 32 Kreditinstitut / Versicherung 50 Land-/Forstwirtschaft / Gartenbau 14 Maschinenbau 13 Pharma 31 Sicherheitsgewerbe 16 Stahlindustrie (nicht Bergbau) 27 Telekommunikation 23 Transport / Verkehr 33 Sonstige Dienstleistungen 22 Sonstiges Handwerk 18 Sonstige Industrie / Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 49 Keine der aufgeführten Branchen 13 Pharma 85 Rechtsanwalt Notar 87 Steuerberater Wirtschaftsprüfer 89 Unternehmensberater 90 Versicherungsvermittler 82 Sonstiger Ingenieur 99 Sonstiges 06 Polizei / Feuerwehr / BGS / Bundeswehr / THW o.ä. 02 Öffentliche Verwaltung / Justiz 10 Keine der aufgeführten Branchen 14 Maschinenbau (ohne Baumaschinenhersteller) 38 Nahrungsmittel Industrie 39 Nahrungsmittel Handwerk 13 Pharma 85 Rechtsanwalt Notar 31 Sicherheitsgewerbe 16 Stahlindustrie (nicht Bergbau) 87 Steuerberater Wirtschaftsprüfer 27 Telekommunikation 23 Transport / Verkehr 89 Unternehmensberater 90 Versicherungsvermittler 33 Sonstige Dienstleistungen 22 Sonstiges Handwerk 18 Sonstige Industrie/sonstiges verarb. Gewerbe 82 Sonstiger Ingenieur 62 Fliesenleger-Handwerk 86 Garten- und Landschaftsarchitekten 88 Gutachter / Sachverständiger im Bauwesen 92 Haus- und Grundstücksverwaltung 80 Immobilienmakler 84 Innenarchitekten 63 Maler-Handwerk 64 Raumausstatter-Handwerk 65 Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk 66 Schlosser-Handwerk 67 Tischler-Handwerk 96 Sonstiges Bauhandwerk (Bauneben-/Ausbaugewerbe) 97 Selbstständiger / Freiberufller in keiner der aufg. Branchen 49 Firma in keiner der aufgeführten Branchen Zahlungsperiode: Eine unterjährige Zahlungsperiode ist nicht möglich bei Saisonkennzeichen sowie bei einer Einstufung in die Klassen 0 S oder M. Fahrzeugdaten: Tragen Sie bitte alle abgefragten Angaben zu Ihrem Kfz ein insbesondere die vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnr.) das Datum der Erstzulassung und der Zulassung auf Ihren Namen. Aktueller Wert: Bei einem Neuwagen geben Sie bitte den Gesamtneuwert des Fahrzeugs inklusive etwaiger Sonderausstattung an. Bei einem Gebrauchtwagen tragen Sie bitte den Kaufpreis des Fahrzeugs ein. Fahrtzweck: Die Frage ist mit ja zu beantworten wenn das Fahrzeug auch nur gelegentlich für eine entgeltliche Beförderung für Dritte genutzt wird (Kurierdienste Heimservice wie z.b. Pizza-Auslieferung Arzneimittelaus - lieferung Automatenbestückung sonstige Beförderung/Lieferung von Waren). Einstufung: Der folgenden Tabelle können Sie die möglichen SF-Einstufungen und ihre Voraussetzungen entnehmen. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. EINSTUFUNG NACH VORAUSSETZUNGEN EINSTUFUNG IN KFZ-HAFTPFLICHT UND VOLLKASKO Zweitwagenregelung bestehender Vertrag für einen auf Sie zugelassenen Pkw mit mind. SF 1/2 SF 1/2 Ehegattenregelung bestehender Vertrag für einen auf Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Partner zugelassenen Pkw mit mind. SF 1/2 SF 1/2 Führerscheinregelung Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (erteilt von einem Mitgliedstaat des EWR) die seit mind. 3 Jahren zum Führen SF 1/2 von Pkw oder Krafträdern die ein amtliches Kennzeichen führen müssen berechtigt Fahranfängerregelung bei der VHV bestehender Vertrag für einen auf einen Ihrer Elternteile zugelassenen Pkw mit mind. SF 2 SF 1/2 Verbesserte bestehender Vertrag für einen auf Sie zugelassenen Pkw Kraftrad Trike Quad oder Wohnmobil mit mind. SF 2 SF 2 Zweitfahrzeugregelung Zweitfahrzeug wird auf Sie Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Partner den Werksangehörigen eines Automobilherstellers Leasinggeber Geschäftsführer Gesellschafter Firmeninhaber behindertes Kind/Elternteil zugelassen beide Fahrzeuge sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw. werden überwiegend privat genutzt Verbesserte bestehender Vertrag für einen auf Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Partner zugelassenen Pkw SF 2 Ehegattenregelung Kraftrad Trike Quad oder Wohnmobil mit mind. SF 2 Zweitfahrzeug wird auf Sie Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Partner den Werksangehörigen eines Automobilherstellers Leasinggeber behindertes Kind/Elternteil zugelassen beide Fahrzeuge sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw. werden überwiegend privat genutzt Verbesserte bei der VHV bestehender Vertrag für auf einen Ihrer Elternteile zugelassenen Pkw Kraftrad Trike Quad oder Wohnmobil mit mind. SF 2 SF 2 Fahranfängerregelung Zweitfahrzeug wird auf Sie Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Partner den Werksangehörigen eines Automobilherstellers Leasinggeber behindertes Kind/Elternteil zugelassen beide Fahrzeuge sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw. werden überwiegend privat genutzt Zweitfahrzeugregelung bestehender Vertrag für einen auf Sie zugelassenen Pkw mit mind. SF 1/2 wie Erstfahrzeug für Alleinnutzer Zweitfahrzeug wird ebenfalls auf Sie zugelassen beide Fahrzeuge sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt bzw. werden überwiegend privat und ausschließlich von Ihnen genutzt

6 HINWEISE / ERLÄUTERUNGEN 1 Selbstständigkeit der Verträge: Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung sowie der Fahrerschutz der Auslandschutz und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge. 2 Vertragsgrundlage: Für die Versicherungsverhältnisse gelten die im Versicherungsschein näher bezeichneten Allgemei - nen Versicherungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen (z.b. Besondere Bedingungen Zusatz- und Sonder bedingun - gen und Klauseln). In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind insbesondere die Art der Umfang und die Fälligkeit der Versicherungsleistung sowie die vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte und Vertragsstrafen konkret geregelt. 3 Annahmefristen: Der Antrag auf Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Per sonen- und Kombina - tionskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflversG) gilt zu den für unseren Ge - schäfts betrieb maßgeblichen Grundsätzen und zum allgemeinen Unter nehmenstarif als angenommen wenn wir ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Eingang des Antrags an schriftlich ablehnen oder wegen einer nachweislich höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes Angebot unterbreiten. In der Fahrzeug- Kraftfahrt- Unfall- und der Verkehrs-Rechts schutz ver sicherung können wir den Antrag innerhalb von vier Wochen annehmen. 4 Vertragsdauer: Beträgt in der Kraftfahrtversicherung die vereinbarte Vertragsdauer ein Jahr so verlängert sich der Ver - trag jeweils um ein Jahr wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Dies gilt auch dann wenn die Ver tragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt weil als Beginn des nächsten Versiche rungsjahres ein vom Ver - trags beginn abweichender Termin vereinbart worden ist. Verträge für Saison- und Old timer kennzeichen sind Jahresverträge. Bei Saisonkennzeichen besteht der Versicherungsschutz während des auf der Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen angegebenen Zeitraums (Saison); außerhalb der Saison besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei einer Außerbetriebsetzung. Die Verkehrs-Rechtsschutzver siche rung steht unter der auflösenden Bedingung des Fort - bestands der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese Regelung gilt auch für den Fahrerschutz und den Auslandschutz. Die Zusatzleistungen EXKLUSIV Werkstattbindung und GAP-Deckung stehen unter der auflösenden Bedingung des Fortbe - stan ds der Fahr zeugversicherung. 5 Versicherungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Die gesetzlichen Versicherungssummen betragen für Personenschäden 75 Mio. EUR für Sachschäden 112 Mio. EUR und für Vermögens schäden EUR. Für Fahrzeuge die der Beförderung von Personen dienen und mehr als 9 Plätze (ohne Fahrersitz) aufweisen er höhen sich diese Beträge nach Maßgabe der Anlage zu 4 Abs. 2 des PflversG. Bei Verträgen mit einer pauschalen Versicherungssumme für Personen- Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. Euro bzw. 100 Mio. EUR (je nach Vereinbarung) beträgt die Versi che - rungssumme für Personenschäden max. 12 Mio. EUR je geschädigte Person. Bei Verträgen für Pkw und Krafträdern mit einer pauschalen Versicherungssumme von 50 Mio. EUR bzw. 100 Mio. EUR (je nach Vereinbarung) sind Haftpflicht ansprü - che bei Urlaubs fahrten im euro päischen Ausland mit einem dort gemieteten Selbstfahrer vermietfahr zeug beitragsfrei mit - versichert (so genannte Mallorca-Police). Für Schäden die unter die Kfz-Umweltschadensversicherung (KFZ-USV) fallen be - trägt die vereinbarte Versicherungssumme pauschal 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall höchstens jedoch 10 Mio. EUR pro Versiche rungsjahr. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind auch Sachschäden bei Kollision eigener Pkw so ge - nann te Eigenschäden (nicht auf eigenem Grundstück 500 EUR Selbstbeteiligung) mitversichert. 6 Beitragsberechnung: In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung richtet sich der Beitrag nach der jeweiligen Typklasse des Fahrzeugs. Diese ergibt sich aus dem Typklassenverzeichnis. Soweit das Fahrzeug noch nicht im Typ klas senverzeichnis aufgeführt ist wird der Beitrag vorbehaltlich vereinbart. Mit Aufnahme in das Typklassenverzeichnis er folgt gegebenenfalls eine rückwirkende Korrektur. Des Weiteren richtet sich der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- Fahrzeugvoll- und teilversicherung nach gefahrerheblichen Umständen. Hierzu zählen alle Umstände nach denen wir im Antrag fragen es sei denn sie werden nur für statistische Zwecke benötigt worauf im Antrag besonders hingewiesen wird. Zu den gefahrerheblichen Umständen zählen z. B.: die jährliche Fahrleistung; der regelmäßige nächtliche Abstellplatz (als Einzel- oder Doppelgarage gelten in diesem Zusammenhang auch abschließbare Käfige oder Boxen in Sammel- und Tiefgaragen); das Vorhandensein von selbstgenutztem ständig bewohntem und im Inland liegendem Wohneigentum (Wohngebäude und Eigentumswohnung) bzw. einer Wohngebäudeversicherung; die Finanzierung des Fahrzeugs; die Nutzung des Fahrzeugs; die Zulassung auf einen anderen Halter d. h. der Fahrzeughalter und Sie sind nicht identisch (abweichende Halterschaft). Unter Firmenverbund wird die abweichende Halterschaft verstanden die aus der Zulassung des Fahrzeugs auf Tochterunternehmen/Betriebe des Unternehmens resultiert; das Alter des Fahrzeugs als Sie es erworben haben; Ihr Alter und das der Fahrzeugnutzer; Ihr Hauptberuf und die Branche in der Sie tätig sind bzw. waren. Teilnahme am Begleiteten Fahren Fahrtzweck Fehlen bei Abschluss des Vertrags Angaben wird der Beitrag berechnet als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigsten Angaben gemacht. 7 Begleitetes Fahren/Führerschein mit 17: Das Begleitete Fahren umgangssprachlich auch Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung in Deutschland. Die Fahrberechtigung mit 17 ist mit besonderen Auflagen verbunden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfbescheinigung darf bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson gefahren werden die vorher benannt und deren Name in die Prüfungsbescheinigung eingetragen wurde. Anzugeben ist ob Sie und/oder weitere Fahrzeugnutzer als Fahrer am Be glei teten Fahren teilnehmen/teilnimmt oder teilgenommen haben/hat. 8 Rechtsfolgen bei unrichtigen Angaben: Angaben zu gefahrerheblichen Umständen (z. B. Jahresfahrleistung Nutzer - kreis) sind wahrheitsgemäß zu machen. Spätere Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen. Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt neu berechnet ab dem die Änderung eingetreten ist bzw. bei der jährlichen Fahrleistung mit Beginn des Monats in dem die Änderungsmitteilung beim Versicherer eingegangen ist. Bei vorsätzlich unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Versicherungsbeginn nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. Bei einer vorsätzlich unterlassenen Anzeige wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche - rungs jahres nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet. In beiden Fällen wird eine Vertrags strafe in Höhe von 50 % eines Versicherungsbeitrags für das laufende Versicherungsjahr erhoben die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen berechnet wird und sofort fällig ist. Wir sind berechtigt die gefahrerheblichen Umstände zu überprüfen. Kommen Sie dieser Aufforderung Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen schuldhaft nicht nach sind wir berechtigt den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten Annahmen zu berechnen wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die zu Grunde gelegten Annahmen hingewiesen haben und wir Ihnen eine Antwortfrist von einem Monat gesetzt haben. 9 Tarifänderung: Auf die Möglichkeit einer Tarifänderung in der Kraftfahrtversicherung gem. J.3.1 AKB wird hingewiesen. 10 Zusatzpaket EXKLUSIV: Bei Abschluss des Zusatzpaketes EXKLUSIV sind auch folgende Leistungen mitversichert: erweiterte Eigenschadendeckung (auch auf eigenem Grundstück und an eigenen Gebäuden/Sachen) Neupreisentschä di - gung bis 24 Monate Wertminderungs pau schale (5% der Reparaturkosten) kein Abzug neu für alt für Autoradios und Navi gationsgeräte hälftige Kostenüber nahme für den Austausch von Schlüsseln/Schlössern bei Liegenlassen oder Verlust der Schlüssel Versicherungsschutz auf Fähren erweiterte Unterschlagungsdeckung Schäden am ziehenden Fahrzeug durch angekoppelte Anhänger. 11 Rabattschutz: Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem belastenden Schaden. Tritt kein weiterer Schaden ein wird der Vertrag im Folgejahr sogar in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Der Rabattschutz kann vereinbart werden wenn sich der Vertrag bei Abschluss des Rabattschutzes in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht- und sofern vereinbart in der Fahrzeugvollversicherung mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Wird neben der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- auch eine Fahrzeugvollversicherung abgeschlossen kann der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen werden. Stellt sich nachträglich heraus dass die genannten Voraussetzungen bei Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt sind entfällt dieser rückwirkend für beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt sofern zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist eine Rückstufung des Vertrags gemäß Anhang 1 der AKB. 12 Werkstattbindung: Die Werkstattbindung kann im Rahmen der Fahr zeugversicherung vereinbart werden. Sie verpflichten sich damit bei einem in Deutschland eingetretenen Kas ko scha den die Reparatur in einer unserer Partnerwerk stät - ten durchführen zu lassen. Haben Sie sich für Werkstattbindung entschieden und lassen im Schadenfall die Reparatur in einer von Ihnen frei ausgewählten Werkstatt durchführen wird bei der Regulierung generell eine um 300 EUR erhöhte Selbstbeteili gung zugrunde gelegt. Glei ches gilt bei einer gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt. 13 GAP-Deckung: Die GAP-Deckung bieten wir Ihnen als Zusatzleistung zur Fahrzeugvollversicherung an. Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Zer störung oder Verlust des finanzierten oder geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingver trags den offen stehenden Finanzie rungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung der Rest- und Altteile sowie der Selbstbeteiligung. Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten anteiliger Restrate abgezinsten Lea - sing-restwert und noch nicht verbrauchter Leasing-Vorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schaden falls fällig gewesene nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung/Kündigung des Darlehens - vertrags an die Bank zu zahlen ist. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen. Die Leistung aus der GAP-Deckung gilt für Leasingverträge auf der Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten. Glei ches gilt für Kreditverträge wobei nachgewiesen werden muss dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahr zeugs aufgenommen wurde. Der Leasing- bzw. Kredit-Vertrag ist uns auf Verlangen vorzulegen. 14 Schutzbrief (PLUS): Die VHV-Schutzbriefleistungen bieten Ihnen auf Fahrten oder Reisen im In- und Ausland die vielfältige Hilfe eines modernen Schutzbriefs. 15 Verkehrs-Rechtsschutz: Der Verkehrs-Rechtsschutz rundet den Versicherungsschutz perfekt ab. Sie erhalten für das versicherte Fahrzeug die komplette marktübliche Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit unbegrenzter Deckungs summe bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR je Rechtsschutzfall. Außerdem ist der erweiterte Fußgänger-Rechtsschutz enthalten. Das heißt für Sie als Versiche rungsnehmer Ihren Lebens partner und die minderjährigen Kinder besteht Rechtsschutz als Fußgänger Radfahrer und Fahr gast in öffentlichen und priva ten Verkehrsmitteln sowie als Eigentümer Halter oder Fahrer von Klein-/Leichtkraft rädern und Fahrrädern mit Hilfs mo tor. (Risikoträger: Neue Rechts schutz-versicherungsgesellschaft AG Mannheim (NRV)). 16 Fahrerschutz: Der Fahrerschutz deckt Personenschäden des Fahrers ab die durch selbst- bzw. teilverschuldete Un - fälle oder durch unbekannte Schädiger entstanden sind. Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen für Personen - schäden wie sie auch die Mitfahrer aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erhalten und zwar bis zu einer Höhe von 12 Mio. EUR. Der Fahrerschutz kann für Pkw Lieferwagen und Lkw abgeschlossen werden sofern die beantragte Versicherungssumme in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht versicherung die gesetzlichen Versicherungssummen übersteigt. 17 Auslandschutz: Der Auslandschutz deckt die Versicherungslücken ab die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen können. Er ersetzt Personen- und Sachschäden so als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei uns haftpflichtversichert wäre nach deutschem Recht und deutschen Standards. Die Ansprüche können direkt bei uns geltend gemacht werden. Der Auslandschutz kann als Ergänzung zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung ist dass in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von mindestens 50 Mio. EUR pauschal (max. 12 Mio. EUR bei Personenschäden) vereinbart ist. Es gelten die vertraglich für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht versicherung vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. 18 Vorversicherung/SF-Einstufung: Bei Versichererwechsel ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollver - siche rung die Bescheinigung des letzten Versicherers über den Verlauf der letzten Vorversicherung maßgebend für die Bei - trags höhe. Sie ermächtigen uns die in 5 Abs. 7 PflversG genannten Daten beim Vorversicherer abzufragen. Wir sind be rechtigt Ihrer Verpflichtung aus 5 Abs. 7 PflversG (Bescheinigung über den Vertragsverlauf bei Beendigung des Ver - siche rungs verhältnisses) durch Übermittlung der entsprechenden Daten an den Nachversicherer auf dessen Anfrage hin nachzukommen. In der Fahrzeugvollversicherung sofern vereinbart sind wir ggf. nur zur Bescheinigung der in der Verbrau - cherinformation bezeichneten Angaben verpflichtet. Nähere Informationen zur Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabatts und den verschiedenen Einstufungsmöglichkeiten finden Sie unter Punkt I der Verbraucherinformation. SCHLUSSERKLÄRUNG DATENSCHUTZKLAUSEL Ich willige ein dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertrags - durch führung (Versicherungsfälle Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein dass die Versicherer der VHV-Gruppe und die Neue Rechtsschutz-Versiche - rungsgesellschaft AG meine allgemeinen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Ver - siche rungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein dass der Vermittler meine allgemeinen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merk - blatts Kenntnis nehmen konnte EINWILLIGUNGSKLAUSEL Ich bin damit einverstanden dass der Versicherer zur Prüfung eines Vertragsabschlusses bei Vertragsänderungen bei Zahlungsverzug und bei einem Leistungsfall Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von der SCHUFA der InFoScore oder vergleichbaren Unternehmen einholt und nutzt (vgl. Nr. 7. im Merkblatt). Ebenso willige ich ein dass zum gleichen Zweck von der Auskunftei eine in einem Scorewert zusammengefasste Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit die auf der Grundlage mathematisch-statistischer Daten erzeugt wird eingeholt und genutzt wird. Ich kann meine Ein willi - gung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem ist der Versicherer verpflichtet mir Auskunft zu geben über die zu meiner Person gespeicherten Daten deren Herkunft und Empfänger sowie zum Zweck der Speicherung. VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / Hannover / Briefanschrift: Hannover / T / F Bankverbindung: Nord/LB Hannover / BLZ / Konto / IBAN Nr. DE / SWIFT-BIC: NOLADE2H Vorstand: Thomas Voigt Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Jürgen A. Junker / Dietrich Werner / Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter Registergericht: Amtsgericht Hannover HRB / Sitz der Gesellschaft: Hannover / UST-IdNr. DE / service@vhv.de /

Illerstraße 3, 87435 Kempten Mobil: 0172/ 8141730 Tel.: 0831/ 6972153 Fax: 0831/ 6972154 Email: marcel.dyk@t-online.de

Illerstraße 3, 87435 Kempten Mobil: 0172/ 8141730 Tel.: 0831/ 6972153 Fax: 0831/ 6972154 Email: marcel.dyk@t-online.de Illerstraße 3, 87435 Kempten Mobil: 0172/ 8141730 Tel.: 0831/ 6972153 Fax: 0831/ 6972154 Email: marcel.dyk@t-online.de Kfz-Fragebogen zur Prämienermittlung Private Anmeldung Persönliche Daten Versicherungsnehmer

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