Zusätzliche individuelle Begleitung für Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahre
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- Emilia Vogel
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1 Konzept: Zusätzliche individuelle Begleitung für Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich Zürich, 16. Mai Allgemeines Definition Zweck Indikation Schulische und/oder stoffliche Überforderung Leistungshemmende Persönlichkeitsmerkmale Leistungshemmende Umfeldfaktoren Multifaktorielle oder unbekannte Ursachen Zuständigkeiten und Ablauf Professionalität Finanzierung Standards für die zib-schulkonzepte Verortung im schulischen Angebot Ablauf Zuständigkeiten und interne Kooperation Externe Kooperation Abschluss und Evaluation Qualitätssicherung Genehmigung und Inkraftsetzung... 5 Bildungsdirektion Kanton Zürich Mittelschul- und Berufsbildungsamt Berufsintegration und Förderung Ausstellungsstrasse 80, Postfach 8090 Zürich
2 1. Allgemeines Zusätzliche individuelle Begleitung ist ein Angebot für Lernende der Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahren (BVJ), welche für das erfolgreiche Absolvieren des BVJ zusätzliche Unterstützung zum bereits bestehenden Stütz- und Förderangebot gemäss Rahmenlehrplan benötigen. 1.1 Definition Zusätzliche individuelle Begleitung (zib) ist professionelle Beratungsarbeit. ZiB ist definiert durch die Merkmale: kriteriengeleitete Indikation, Kontraktbindung und zeitliche Beschränkung. Nach Möglichkeit ist in allen Phasen eines zib-prozesses die Zustimmung der massgeblich Beteiligten (Lernende Eltern Schule) anzustreben. Der Verlauf einer professionelle Beratungsarbeit umfasst die Phasen Diagnose - Entwicklungsplanung Evaluation. Der Prozess stärkt die individuellen Ressourcen der Lernenden und bedient sich der bestehenden Angebote der Schulen (in der eigenen Schule oder Partnerschulen). ZiB kann weiterführende Massnahmen wie Therapien, Time-Out oder soziale Interventionen einleiten. Zur Illustration der Bandbreite, in welcher eine zib angezeigt und erfolgversprechend ist, dient das Spektrum von Fallbeispielen (Anhang 1). 1.2 Zweck ZiB bezweckt, Probleme von Lernenden in einem professionellen Setting genauer abzuklären und mit gezielten Massnahmen Entwicklungsschritte einzuleiten. ZiB liegt eine Vereinbarung zugrunde, welche die Zielsetzung und die Schritte zur Zielerreichung beinhaltet. Die Vereinbarungen sind grundsätzlich das Resultat von gegenseitigen Absprachen und werden von der Lernenden bzw. dem Lernenden und den Erziehungsverantwortlichen unterschrieben. Vereinbarungen sind ihrem Wesen nach förderorientiert: Rückstände und Defizite werden in Verbindung mit Fähigkeiten und Ressourcen bearbeitet. 1.3 Indikation Eine individuelle Zusatzbegleitung ist dann angezeigt, wenn die Lernende bzw. der Lernende dem Unterricht in fachlicher und/oder überfachlicher Hinsicht nicht folgen kann, verbunden mit einer schlechten Prognose oder einer vorhersehbaren Belastung für die Klasse. Die Indikation ist gegeben, wenn sich der festgestellte Befund mittelfristig nicht ändern wird, bzw. eine Gefährdungssituation vorliegt. Die Kriterien für eine zib sind beobachtbare Defizite, die Interventionen 2/6
3 im Rahmen einer zib bauen auf den Stärken und vorhandenen Kompetenzen der Lernenden auf Schulische und/oder stoffliche Überforderung Massgebliche Lernziele sind zu anspruchsvoll im vorgegebenen Zeitrahmen, die stofflichen Voraussetzungen fehlen und müssen aufgearbeitet werden oder es mangelt an adäquaten Lernund Arbeitstechniken Leistungshemmende Persönlichkeitsmerkmale Ungenügende Motivation, psychische Instabilität, somatische oder psychosomatische Belastungen sind die (manifeste oder mutmassliche) Ursache für die Lernleistungsdefizite Leistungshemmende Umfeldfaktoren Soziale, kulturelle, ethnische Faktoren können die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung ungünstig beeinflussen. Diese Kriterien sind jedoch nur bedingt dienlich für pädagogische Interventionen. Die aufgeführten Indikationen sollten daher sorgfältig geprüft und mit grosser Zurückhaltung beigezogen werden Multifaktorielle oder unbekannte Ursachen Leistungsdefizite haben häufig mehrere Ursachen bzw. man kann von vielschichtigen Wechselwirkungen zwischen diesen, den Persönlichkeitsmerkmalen und den Umfeldfaktoren ausgehen. Aus schulischer Sicht und im Hinblick auf eine zib sollten die schulrelevanten Kompetenzen und die sicht- und messbare Performanz im Zentrum stehen; Mutmassungen über Ursachen und unabgeklärte Zuschreibungen festigen eher Vorurteile als dass sie zu Lernfortschritt führen. 1.4 Zuständigkeiten und Ablauf Die Schulleitung genehmigt auf Antrag der oder unter Rücksprache mit den involvierten Lehrpersonen eine zib. Der Antrag bzw. die Begründung stützt sich auf die in Ziff bis genannten Kriterien und beinhaltet die Befristung der Massnahme, die je nach vereinbarten Zielen und individuellem Bedarf veranschlagt wird (Anhang 2). Die zib setzt im Idealfall frühzeitig ein (im ersten Quartal), kann aber je nach Indikation jederzeit veranlasst werden. 3/6
4 1.5 Professionalität Personen die für die zib zuständig sind, verfügen über eine Zusatzausbildung gemäss Verordnung über die Anforderungen an Lehrpersonen in Berufsvorbereitungsjahren vom 16. Juni 2014 (LS ). 1.6 Finanzierung (VEG BBG vom 30. April 2014, 8 und VFIN BBG vom 40. April 2014, Anhang 3) Für die zib leistet der Kanton Zürich einen Staatsbeitrag für max. 10% der Lernenden der Schule. Massgeblich für die Abgeltung ist die Anzahl der Lernenden, welche zum Zeitpunkt der halbjährlich stattfindenden Datenerhebung der Bildungsstatistik die Schule besuchen. Voraussetzung für die Ausrichtung des Staatsbeitrages ist einerseits ein vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) genehmigtes Schulkonzept zib. Andrerseits haben die Lernenden die Kriterien gemäss Ziff bis zu erfüllen. Die Überprüfung der Kriterien erfolgt durch das MBA. Der Staatsbeitrag wird in Form einer Pauschale ausgerichtet. Für die Ausrichtung eines Staatsbeitrages sind dem MBA bis am 15. September folgende Unterlagen an die bzw. den Verantwortliche/n für die Berufsvorbereitungsjahre des MBA einzureichen: - Evaluationsbericht zum abgeschlossenen Schuljahr: Anzahl der Lernenden mit zib, hauptsächliche Indikationen für zib, total der aufgewendeten Stunden bzw. Lektionen sowie die Wirkung des zib - Für das laufende Schuljahr: Anzahl der Lernenden mit zib Pro Lernende bzw. Lernendem mit zib wird eine Jahreslektion vergütet (vgl. VEG BBG 8). 2. Standards für die zib-schulkonzepte Schulen, welche Anspruch auf kantonale Beiträge für eine zib geltend machen, erstellen auf der Basis dieses Konzepts ein zib-schulkonzept. Dieses beschreibt die schulinternen Abläufe und Besonderheiten gemäss nachfolgenden Punkten 2.1 bis Verortung im schulischen Angebot Die bestehenden Angebote und Massnahmen benennen ZiB als zusätzliche Massnahme innerhalb der bestehenden Angebote einordnen, die Wechselbeziehungen und Überlappungen beschreiben 4/6
5 2.2 Ablauf Den Ablauf einer zib-massnahme festhalten inklusive der damit einhergehenden Implikationen (siehe Klammeranmerkungen). Erfassung (Ort, Zeitraum, Zuständigkeit, Kriterien, ev. Instrumente) Entscheidung (Zuständigkeit, Kommunikationsweg) Begleitprozess (Instrumente, Setting, Zuständigkeiten, Kooperationen, Kommunikation) Dokumentation (Art, Zweck, Zugänglichkeit, Vertraulichkeit, Datenschutz) 2.3 Zuständigkeiten und interne Kooperation Falls nicht schon unter 2.2 festgehalten werden die Zuständigkeiten der jeweiligen Akteure beschrieben und die Kooperation zwischen diesen. 2.4 Externe Kooperation Allfällige bestehende oder vorgesehene Kooperationen mit anderen BVJ-Schulen oder sonstigen Akteuren (Anlaufs-, Beratungsstellen, Fachstellen etc.). 2.5 Abschluss und Evaluation Eine zib-massnahme ist ein befristeter Begleitprozess, der anhand der vereinbarten Zielsetzung auf den Erfolg hin ausgewertet werden kann und je nachdem geeignete Folgemassnahmen nach sich zieht. 2.6 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der zib wird ins schuleigene Qualitätsmanagementsystem integriert (Anhang 3). 3. Genehmigung und Inkraftsetzung Das Schulkonzept bedarf der Genehmigung durch die bzw. den Verantwortliche/n für die Berufsvorbereitungsjahre des MBA. Geprüft wird die Vereinbarkeit mit dem Rahmenkonzept Zusätzliche individuelle Begleitung für Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich 5/6
6 Das Konzept Zusätzliche individuelle Begleitung für Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich tritt am 18. August 2014 in Kraft. Eine Überprüfung des Konzeptes erfolgt Anhang 1 Spektrum der Fallbeispiele 2 Kriterien-Raster 3 Zusatzangebote und -Massnahmen in BVJ 4 Elemente und Massnahmen der Qualitätssicherung 6/6
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