Der Rechtsrahmen für die Erfassung und Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Rechtsrahmen für die Erfassung und Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen"

Transkript

1 Der Rechtsrahmen für die Erfassung und Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen AAV-Fachtagung Altlasten und das Neue Kommunale Finanzmanagement - NKF Hattingen, Nikolaus Söntgerath AAV NRW Werksstraße Hattingen Tel.-Nr.: Fax-Nr.: n.soentgerath@aav-nrw.de

2 Gliederung 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen für die Bewertung von Altlasten im NKF 3. Beteiligte am Neuen Kommunalen Finanzmanagement 4. Stufen der Altlastenbearbeitung und Verantwortliche 5. Abgrenzung der Begriffe 6. Schlussfolgerungen

3 Einführung (1) Erfassung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gesetzessystematisch der Verantwortung der nach LBodSchG zuständigen Behörden zugewiesen. Im Kontext der bundesgesetzlich vorgegebenen Methodik der gestuften Altlastenbearbeitung dienen beide Bearbeitungsschritte dazu, Maßnahmen der Gefahrerforschung und ggf. der Gefahrenabwehr systematisch einleiten zu können. Durch das am in Kraft getretene Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW NKFG NRW) vom erhält das BBodSchG aktuelle Bedeutung in bilanzrechtlicher Hinsicht.

4 Einführung (2) Gemeinden und Gemeindeverbände haben gemäß NKFG zum Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln hat. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden zu enthalten. Die Passivseite der Bilanz hat u. a. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien und die Sanierung von Altlasten auszuweisen.

5 Einführung (3) Das NKF NRW trifft erstmals die Grundsatzentscheidung zugunsten des kaufmännischen Rechnungswesens (ab ) und beendet die Ära des kameralistischen Rechnungswesens. Es erfolgt insoweit eine Orientierung an das HGB und an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die zentralen Änderungen des NKFG NRW konzentrieren sich auf die Regelungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

6 Rechtliche Grundlagen für die Bewertung von Altlasten im NKF Gesetze: NKFG NRW NKFEG NRW GO HGB BBodSchG LBodSchG KrW-/AbfG BauGB Rechtsverordnungen: GemHVO NRW BBodSchV WertV Richtlinien -WertR Erlasse des IM zur Umsetzung des NKF mit Mustern zur GemHVO Bewertungs- bzw. Schätzungsmethoden Arbeitshilfen (z. B. Checkliste für Wertermittler - hrsg. v. ITVA)

7 Beteiligte am Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kämmerer Wirtschaftsprüfer Umweltämter Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten nach GemHVO Externe Gutachter Liegenschaften Gutachterausschuss/ Kommunale Bewertungsstelle

8 Rückstellungsverpflichtung für die Sanierung von Altlasten 36 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW: Für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sind Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten.

9 Klärungsbedürftige Fragen Welche Fälle erfasst 36 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW? - Nur Altlasten i. S. d. BBodSchG? - Auch schädliche Bodenveränderungen? - Nur eigene Altlasten oder auch fremde? Wann liegt eine Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung vor, für die gesetzlich (nach 4 Abs. 3, 5 oder 6 BBodSchG) oder vertraglich eine Sanierungspflicht besteht?

10 Stufen der Altlastenbearbeitung Arbeitsschritte: Erfassung Orientierende Untersuchung Detailuntersuchung Gefährdungsabschätzung Sanierungsuntersuchung Sanierungsplanung Sanierung Zuständigkeit: (i. d. R.) Untere Bodenschutzbehörde (i. d. R.) Untere Bodenschutzbehörde Pflichtiger Pflichtiger Pflichtiger Pflichtiger Pflichtiger

11 Verantwortliche Personen Verursacher Gesamtrechtsnachfolger Grundstückseigentümer Inhaber der tatsächlichen Gewalt Handels- oder gesellschaftsrechtlich Einstandspflichtiger Derelinquent (Eigentumsaufgabe) Früherer bösgläubiger Eigentümer, falls Eigentumsübertragung nach

12 Verdachtsflächen ( ( 2 Abs. 4 BBodSchG) Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Eine schädliche Bodenveränderung wurde noch nicht festgestellt, sondern wird nur vermutet. Erfasst werden sollen alle Bodenflächen, die in irgendeiner Form beeinträchtigt sind. An das Vorliegen eines Verdacht sind nicht allzu hohe Anforderungen zu stellen (nach der Gesetzesbegründung müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen).

13 Altlastenverdächtige Flächen 2 Abs. 6 BBodSchG Altablagerungen Altstandorte bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

14 Altlasten i. i. S. S. d. d. BBodSchG ( ( 2 Abs. 5) 5) Altablagerungen Altstandorte Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle zur Beseitigung behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden

15 Schädliche Bodenveränderungen 2 Abs. 3 BBodSchG Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen. 2 Prüfungsstufen 1. Stufe 2. Stufe Beeinträchtigung der Bodenfunktionen Eignung der Beeinträchtigung zur Herbeiführung einer Gefahr

16 Prüf- und Maßnahmenwerte dienen der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe Schädliche Bodenveränderung und Altlast Prüfwerte gemäß 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBodSchG Maßnahmewerte gemäß 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBodSchG Werte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind.

17 Schlussfolgerungen Eine Rückstellungsverpflichtung besteht nach 36 Abs. 2 Satz 2 GemHVO bei objektivem Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung. Trifft dies zu, besteht kraft Gesetzes eine materielle Sanierungspflicht gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG (str.). in den Fällen, in denen die nach LBodSchG zuständigen unteren Bodenschutzbehörden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durchführen müssen.

AAV-Fachtagung am 17.06.2015. Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht

AAV-Fachtagung am 17.06.2015. Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de AAV-Fachtagung am 17.06.2015 Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger

ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger ITVA-Regionaltreffen Nord 29. Oktober 2014 in Hamburg Historie ITVA-AK-IED

Mehr

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten

Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik

Mehr

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351

Mehr

Altlasten im Entwicklungsprozess: Der Umgang mit Risiken

Altlasten im Entwicklungsprozess: Der Umgang mit Risiken Mittelstand im Mittelpunkt Altlasten im Entwicklungsprozess: Der Umgang mit Risiken Fachtagung Konversion nur ein Thema für Stadtplaner und Architekten? 4. Juli 2012 stadtregal Ulm Referentin: Christiane

Mehr

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02 1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?

Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle? Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?

Mehr

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:...

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:... Bewerbungsbogen für Sachverständige Bitte zurücksenden an: Handwerkskammer Lübeck Abtlg.2.1.3 Breite Str. 10-12 23552 Lübeck 1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Altlasten in der Insolvenz aus Sicht der Kreditwirtschaft. Referent: Andreas Binder AAV Fachtagung am 12. Juni 2007 in Hattingen

Altlasten in der Insolvenz aus Sicht der Kreditwirtschaft. Referent: Andreas Binder AAV Fachtagung am 12. Juni 2007 in Hattingen Altlasten in der Insolvenz aus Sicht der Kreditwirtschaft Referent: Andreas Binder AAV Fachtagung am 12. Juni 2007 in Hattingen Fokus Haftung der Banken für Altlasten auf beliehenen Grundstücken Strategien

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Neuerungen in ReviPS Version 12g

Neuerungen in ReviPS Version 12g Neuerungen in ReviPS Version 12g Review-Aufgaben... 2 Offene Reviews... 4 Offene Arbeiten... 7 AuditCockpit... 8 Bilanz, Erfolgsrechung, Kennzahlen und sonstige Auswertungen... 9 Pendenzen, Risikofälle,

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite

BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Die Software, die Verwaltung und Bewertung von Inventar umfassend erleichtert

Die Software, die Verwaltung und Bewertung von Inventar umfassend erleichtert Die Software, die Verwaltung und Bewertung von Inventar umfassend erleichtert Vermögensverwaltung mit -bewertung (zahlreiche Bewertungsverfahren werden unterstützt) Web-basierte Lösung, dadurch dezentrale

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern $ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts

Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts Zivilistisches Seminar, Schanzeneckstrasse 1, Postfach 8573, CH-3001 Bern Rechtswissenschaftliche Fakultät Departement für Privatrecht Zivilistisches Seminar Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Restaurant Alfsee Piazza 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Innenansicht des Restaurants Restaurant Alfsee Piazza Anschrift Alfsee GmbH Am Campingpark 10 49597 Rieste

Mehr

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige

Mehr

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss

Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss Referent: Dipl.-Kfm. Michael Engels Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Seite 1 Agenda Der Anlass Die gesetzlichen Fristen (NKF) Die Ausgangssituation Die Ziele Der

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl

Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl Dipl. Kfm. Thomas Heil, Brühl Festwertbildung am Beispiel von Schulen Konzeption NetzwerkThemenworkshop zu Bewertung und Inventarisierung Bezirksregierung Detmold Dokumentation Mittwoch, 31.08.2005 Grundsätze

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de

Mehr

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten FAQ 1.7 Zuordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten Stand erstellt am 02.12.2011 Komplex Stichworte Frage Bilanz Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten Ob Sie mir bei

Mehr

Abgrenzungsfragen zwischen Bodenschutz- und Bergrecht

Abgrenzungsfragen zwischen Bodenschutz- und Bergrecht Josten Müggenborg Weyers Rechtsanwälte Abgrenzungsfragen zwischen Bodenschutz- und Bergrecht AAV-Fachtagung am 13.07.2011 in Hattingen Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit?

Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Folie 1 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheksbeständen mit der Kosten und Leistungsrechnung zu tun? Folie 2 Möglichkeiten Anschaffungskosten

Mehr

Behördliches Management ökologischer Altlasten in der Stadt Cottbus

Behördliches Management ökologischer Altlasten in der Stadt Cottbus Behördliches Management ökologischer Altlasten in der Stadt Cottbus Definition Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind: 1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, 2. Grundstücke auf denen

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen 85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig

Mehr

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Onlinekurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement soll Ihnen die Technik der Vertragsgestaltung

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Haus sanieren profitieren! 27. Februar 2014

Haus sanieren profitieren! 27. Februar 2014 27. Februar 2014 Gliederung Untersuchungsdesign Bekanntheit der Kampagne Der Energie Check aus Sicht der Handwerker Die Zufriedenheit der Hausbesitzer mit dem Energie Check Energie Check und kostenpflichtige

Mehr

Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen

Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen Inhalt Begriff und gesetzliche Grundlagen Rückstellungskategorien Grundlagen der Erfassung und Bewertung Einzelne RückstellungenR Fazit Begriff

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Vom Inventar zur Bilanz

Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Mehr

Umweltschadengesetz und Umweltversicherung

Umweltschadengesetz und Umweltversicherung Umweltschadengesetz und Umweltversicherung Dr. Robert Schmidt-Thomé Risk Management Versicherungskammer Bayern Seite 1 Umweltschadengesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

GESCHÄFTSREISEUMFRAGE 2014

GESCHÄFTSREISEUMFRAGE 2014 Österreichs Manager reisen gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5 Tage wenig! Telefon- und Videokonferenzen werden stärker genutzt. Die Anforderungen für Führungskräfte steigen in allen Bereichen

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung

16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht Hyatt Regency Hotel, Köln, 20.09.2013 Babette Christophers Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

Bericht für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Bericht für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen Bericht für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen Barrierefreiheit geprüft Bericht St. Michaelis 1/5 Abbildung 1: Außenansicht der Kirche St. Michaelis Anschrift St. Michaelis Turm GmbH Englische

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006 GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr