Grundsteinlegung. Volkszählungsurteil 1983

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1 ista 2015 Würzburg Hausverwalter und Datenschutz Reinhold Okon Datenschutzbeauftragter

2 Reinhold Okon 52 Jahre alt verheiratet (Spielzeug-Mechaniker, Hausmeister, Geldautomat, Einkaufstaschenschlepperprofi, Chauffeur für einen 10-jährigen Präsidenten, Machmal-Papa, EDV-Fuzzi) seit 1990 IT-Consultant (selbst. seit 2001) Referent für Soldan-GmbH, RAK-München, Hannover, Oldenburg, Bremen, Seit 2006 externer Datenschutzbeauftragter. DSB für BVI, BFW, und einige namhafte Hausverwaltungen. Spezialisiert auf Haus- und Immobilienverwaltungen angehender EDV-Sachverständiger (Prüfung im November 2015)

3 Grundsteinlegung Volkszählungsurteil 1983 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen."

4 Wie lerne ich JA zu sagen? Ganz einfach

5 Ergänzen Sie bitte! Datenschutz ist unfassbar sagenhaft echt krass sooo irre super unglaublich der Wahnsinn mega der Hammer ja genial jaaaa lustvoll Cool große Klasse jaa 1A stark voll total Fat der Hit spitzejaaaaaaaaa Toll bombig Sexy großartig erste Sahne Crazy Hype top voi geil fantastisch

6 Datenschutz ist mein Leben Warum dieses Thema?

7 Sagen Sie mir wer Sie sind? Geben Sie mir Ihre Daten???

8 Warum geben Sie Ihnen Daten? Sie haben das 20 Jahrhundert nachhaltig verändert Software ohne Datengrabbing. Geht das?

9 Daten für Microsoft? Microsoft Windows 10 kommt Windows 10 Technical Preview. Einen Blick in die Daten schutz bestimmungen : Wenn Sie das Programm erwerben, installieren und verwenden, sammelt Microsoft Informationen über Sie, Ihre Geräte, Anwendungen und Netzwerke sowie über Ihre Verwendung dieser Geräte, Anwendungen und Netzwerke. Beispiele für erfasste Daten: Name, -Adresse, Einstellungen und Interessen, Browser-, Such und Dateiverlauf, Daten zu Anrufen und SMS, Gerätekonfigurations- und Sensordaten und Anwendungsnutzung.

10 Daten für Apple Mavericks / Yosemit Nutzungsbedingungen

11 Daten an facebook Mein Bild gehört aber mir oder?

12 Daten an facebook facebook AGBs Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich anzuzeigen. Wenn du eine bestimmtes Publikum für deine Inhalte oder Informationen ausgewählt hast, werden wir deine Auswahl bei deren Nutzung respektieren.

13 Das dürfen die doch nicht oder? Das BDSG verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, erlaubt diese aber unter bestimmten Voraussetzungen (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Datenerhebung ist somit zulässig, wenn sie... Einführung in den Datenschutz Seite erlaubt wird. durch das BDSG selbst... Beispiel: öffentlich zugängliche Daten oder durch eine andere Rechtsvorschrift... Beispiel: Steuern, Abgaben oder durch die Einwilligung des Betroffenen... Beispiel: Einverständniserklärung zur Datennutzung

14 Das Handy zeigt uns den Weg Quelle und Kopie:

15 Und..Handys und Apps sind Verräter!! Testen unter:

16 Big Brother Telekom Quelle:

17 Amokläufer oder Befreier? Was bringt die Zukunft?

18 Wohin geht es in der Zukunft?

19 Wohin geht es in der Zukunft?

20 Wohin geht es in der Zukunft?

21 Wohin geht es in der Zukunft?

22 Wohin geht es in der Zukunft

23 Totalüberwachung durch Kleidung Quelle und Kopie:

24 Dabei liefern wir doch selbst Quelle:

25 Dabei liefern wir doch selbst Quelle:

26 Komische Welt! Kennen Sie Vibe?

27 Das Internet der Dinge.

28 Wir liefern Daten selbst. Kennen Sie Vibe?

29 Wir liefern Daten selbst. Kennen Sie Vibe? Wir betreten Neuland. Jeden Tag. Das Internet ist Neuland Quelle:

30 Jeder will Daten haben

31 Wie viele Daten wurden schon gesammelt? Vergleich STASI und NSA Testen unter: Quelle:

32 Welche Wege nehmen Ihre Daten? Testen unter:

33 Neuland Der Spruch des Jahres

34 Neuland ohne Kontrolle Denken Sie jetzt mal bitte nicht, dass Deswegen ist Datenschutz Pflicht

35 Digitaler Erfahrungsaustausch Wohnungssuche inkl. passender Nachbarschaft?

36 Digitaler Erfahrungsaustausch Wohnungssuche inkl. passender Nachbarschaft?

37 Digitaler Erfahrungsaustausch Um den freien Austausch von Ideen und umfassender Informationen zu fördern, hat jeder schwedischer Staatsbürger das Recht, öffentliche Dokumente einzusehen. "Pressefreiheit, 2 Ch. 1 Quelle:

38 Warum Datenschutz? Weil der Verwalter nicht alles wissen muss

39 Was soll/will der Verwalter alles wissen?

40 Was soll/will der Verwalter alles wissen?

41 Was soll/will der Verwalter alles wissen? Es werden zu viele Daten erhoben.

42 Denn ein Gesetzt verlangt Auszug Praxiskommentar Bundesdatenschutzgesetz von Dr. Horst G. Abel

43 Aber das Gesetz sagt auch Datenschutz ist ein Gesetz! Also eine Pflicht

44 Datenschutz ist Pflicht Vereinbarungen sind heute Pflicht

45 Vielleicht war es einfach zu viel? Lieber Reinhold - kannst Du mir erklären, was den reitet? Was sollen wir denn noch machen - unsere Firma schließen? Und ziehen alle bei ihm ein und lassen uns von ihm versorgen? wäre vor Weihnachten sicher eine lustige Sache:-@ also erarbeiten wir eine Selbstauskunft in 3 Stufen? - je nach dem Stand der Gespräche leuchtet das zu dem Zeitpunkt geltende Formular auf - nur das darf der Kunde sehen - am besten, wir machen das über einen sog. Gefühlschip, den jeder Mietinteressent gleich beim 1. Kontakt sacht unter das rechte Ohrläppchen gepflanzt bekommt. So können wir auch sein Verhalten während der Mietzeit überwachen, auf Befindlichkeiten eingehen - eventuell unseren Service so erweitern, dass wir seine Einkaufswünsche sozusagen vom Ohrläppchen ablesen - oder durch einen leichten Reiz über den Chip auf seinen Durstnerv beeinflussen, dass er die Miete zu uns und nicht in die Kneipe bringt - was sagst Du? Problem: Mieterselbstauskunft

46 Fall: Mieterselbstauskunft

47 Fall: Mieterselbstauskunft

48 Fall: Mieterselbstauskunft

49 Fundgrube für die Behörde: Die Website des Verwalters

50 Fundgrube für die Behörde: Die Website des Verwalters

51 Fundgrube für die Behörde: Die Website des Verwalters

52 Fall: Mieterselbstauskunft

53 Fall: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

54 Fall: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

55 Die Aufsichtsbehörde sieht es so: Im Zusammenhang mit der Bewerbung um eine Mietwohnung scheidet eine wirksame Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung deswegen aus, weil die Betroffenen regelmäßig keine freie Entscheidung treffen. Sie müssen davon ausgehen, dass die weitere Berücksichtigung ihrer Bewerbung um die Wohnung von der Preisgabe der verlangten Daten abhängig ist und eine Auskunftsverweigerung die Erfolgsaussichten der Mietbewerbung zunichte macht. Den Mietinteressierten bleibt nichts anderes übrig, als die erbetenen Auskünfte zu erteilen, weil sie sonst nicht in die weitere Auswahl gelangen. Damit fehlt es mangels Handlungsalternative an der in 4 a Abs. 1 Satz 1 BDSG vorausgesetzten Freiwilligkeit. Deshalb ist eine Befragung auf der Grundlage einer Einwilligung datenschutzrechtlich unzulässig. Quelle:

56 Fall: Belegprüfung

57 Wer kriegt welche Daten?

58 Fall: Aktenvernichtung

59 Der Personalausweis! Häufigster Fehler der Verwalter

60 Das dürfen Sie fragen: Besichtigung Beim Besichtigungstermin dürfen nur folgende Daten erhoben werden: Name, Telefonnummer, (wirklich nur freiwillig und muss gekennzeichnet sein) Wohnberechtigungsschein (aber nur wenn für die angebotene Wohnung erforderlich) Anzahl der Personen, die einziehen(erwachsene, Kinder) Haustiere vorhanden Wenn die Mietinteressierten weiter Angebote zu Wohnungen wünschen, dann auch Art Größe Ausstattung Mietzins Zu diesem Zeitpunkt ist die Abfrage zur Bonität NICHT erlaubt.

61 Vor Vertragsabschluss ist folgendes zu beachten: Familienstand = ist ohne Relevanz und daher unzulässig Personen im Haushalt = Anzahl ist zulässig, weitere Daten nicht. Vorheriger Vermieter = Unzulässig Wohnungswechsel = unzulässig Ausweiskopie = unzulässig Das sagt die Behörde: Kopien von Ausweispapieren Der Vermieter kann für die Identitätsprüfung keine Kopie, sondern nur die Vorlage von Ausweispapieren verlangen. Denn mit der Kopie eines Ausweises würden auch Daten erhoben und gespeichert, die für ein Mietvertragsverhältnis nicht erforderlich sind. Um bei Meldebehörden Auskunft über die gegenwärtige Anschrift von Mieterinnen oder Mietern zu erhalten, wenn diese die Wohnung mit einem Mietrückstand verlassen haben und sich an einem anderen Wohnsitz aufhalten, benötigt eine Vermieterin oder ein Vermieter nach den melderechtlichen Vorschriften weder Personalausweis- noch Passnummer. Auch für eine gegebenenfalls erforderliche Einleitung gerichtlicher Maßnahmen werden die weitergehenden Ausweisdaten nicht benötigt. Quelle:

62 Vor Vertragsabschluss ist folgendes zu beachten: Beruf, Arbeitgeber = zulässig Aber Dauer = unzulässig Telefon = unzulässig Das sagt die Behörde: Zur Entscheidung über einen konkreten Vertragsschluss kann nach dem Beruf und dem Arbeitgeber als Kriterium zur Beurteilung der Bonität der Bewerberin oder des Bewerbers gefragt werden. Demgegenüber bietet die Dauer der Beschäftigung in einer mobilen Wirtschaftsgesellschaft keine Gewissheit über die Fortdauer und Beständigkeit des Beschäftigungsverhältnisses und ist daher ungeeignet, das Sicherungsbedürfnis der Vermieterinnen und Vermieter zu erfüllen. Eine entsprechende Auskunft darf daher nicht verlangt werden. Die Frage nach der Telefonnummer des Arbeitgebers verbietet sich generell auch unmittelbar vor Vertragsschluss. Die Telefonnummer wäre nur für eine weitergehende unzulässige Datenerhebung unmittelbar beim Arbeitgeber nützlich, wenn Erkundigungen nach dem Arbeitsverhältnis beabsichtigt sind. Hiermit wäre jedoch eine Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten verbunden, die ohne Mitwirkung des Betroffenen gemäß 4 Abs. 2 BDSG unzulässig ist. Im Übrigen darf der Arbeitgeber keine Beschäftigtendaten an Vermieterinnen oder Vermieter übermitteln. Quelle:

63 Vor Vertragsabschluss ist folgendes zu beachten: Finanzielle Verhältnisse = zulässig Das sagt die Behörde: Vermieterinnen und Vermieter dürfen als Entscheidungsgrundlage für einen konkreten Vertragsabschluss nach den für ein künftiges Mietverhältnis relevanten Einkommensverhältnissen sowie nach dem Betrag fragen, der nach Abzug regelmäßiger monatlicher Belastungen zur Begleichung der Mietkosten zur Verfügung steht. Darüber hinaus darf sich die Vermieterin oder der Vermieter danach erkundigen, ob ein Eintrag in einem bei einem Amtsgericht geführten Schuldnerverzeichnis besteht (zum Beispiel eidesstattliche Versicherung), ein Räumungstitel ergangen, eine einstweilige Verfügung in Mietsachen erfolgt und ob die Bewerberin oder der Bewerber von einer Privatinsolvenz betroffen ist. Erst nach Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers kann vor Abschluss des Mietvertrages ein geeigneter Nachweis über die finanziellen Verhältnisse verlangt werden (zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Kontoauszug oder der Einkommenssteuerbescheid jeweils unter Schwärzung nicht erforderlicher Angaben). Quelle:

64 Da wäre noch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

65 Die Behörde wird stärker kontrollieren

66 Die Behörde wartet auf den Ruf Auskunftsrecht der Betroffenen Betroffene können jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen ( 34 BDSG). Weiterhin haben sie das Recht, dass diese Daten wieder gelöscht werden. Daten für Vertrags-, Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Löschung nicht berührt. Welche Daten? Zu welchem Zweck? Woher kommen diese Daten Wer bekommt diese Daten noch?

67 Die Behörde langt hin

68 Die Behörde kommt. Und nun? Es macht keinen Sinn sich doof zu stellen, oder den Unwissenden zu spielen!

69 Die Behörde kommt. Und nun? Es klingelt an der Tür! Darf die Behörde das Gebäude betreten? Ja.. nach 38 Abs. 4 BDSG sind die von der Aufsichtsbehörde mit der Kontrolle beauftragten Personen befugt, soweit es zur Erfüllung der Aufsichtsbehörde übertragenden Aufgaben erforderlich ist, während der Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Geschäftsräume der Stelle (also das Büro des Hausverwalters) zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Außerdem können geschäftliche Unterlagen, insbesondere die Übersicht nach 4 Abs. 2 Satz 1 sowie die gespeicherten personenbezogenen Daten und die Datenverarbeitungsprogramme, eingesehen werden. Der Auskunftspflichtige (Hausverwalter) hat diese Maßnahmen zu dulden. Verweigert der Hausverwalter die Einsichtnahme in Unterlagen und kommt der Aufforderung zur Erteilung von Auskünften nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld belegt werden kann.

70 Die Behörde kommt. Und nun? Wenn schickt die Behörde? EDV-Profi Juristen DSB des Landes

71 Die Behörde kommt. Und nun? Was möchte die Behörde alles wissen? DSB bestellt? Informationen und Vorlage über den Nachweis, dass alle Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Gemeint ist, alle Mitarbeiter müssen nach 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und an einer entsprechende jährlichen Schulung, die der DSB hält, teilnehmen. Informationen über die derzeitige Datenschutzorganisation, Organisation der Verarbeitung, Speicherung, Archivierung, Vernichtung von Daten. Prüfung, ob ein öffentliches Verfahrensverzeichnis über die eingesetzten Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Informationen über die herrschende IT-Sicherheit, (Virenschutz, Firewall, Patch- Management) Informationen über derzeit eingesetzten Betriebssysteme auf den Computern und Servern (viele Unternehmen setzen immer noch Windows XP ein, obwohl dieses äußerst angriffsgefährdet und unsicher ist) Informationen zur Benutzerberechtigung (Berechtigungskonzept) Informationen zum Einsatz von Verschlüsselung (ganz besonders im Bereich ) allgemeine räumliche Ausstattung der Geschäftsräume (wer kann, wenn er die Geschäftsräume des Hausverwalters betritt, was sehen, hören oder lesen?).

72 Die Behörde kommt. Und nun? Wenn hat die Behörde im Visier? Unternehmen mit viel personenbezogenen Daten Unternehmen die angezeigt werden Unternehmen die schon Probleme hatten Unternehmen die den Internetauftritt falsch gestaltet haben Gerade kleine Verwaltungen stehen im Visier, da kein DSB bestellt werden muss. Bei Datenverlust bringen Sie sich selber in den Focus

73 42 a BDSG: Informationspflicht Unternehmen müssen über Datenschutzverstöße....pro-aktiv informieren Seit dem 1. September 2009 müssen private Stellen, von der Privatperson bis zum Konzern, sowie Wettbewerbsunternehmen des Bundes und der Länder gravierende Datenschutzpannen der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen und die Betroffenen informieren. 42a des ** Bundesdatenschutzgesetzes sieht diese Informationspflicht vor, wenn sensible personenbezogene Daten unrechtmäßig in die Hände Dritter gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Betroffenen drohen. Bei Verstoß: Geldbuße bis zu Neu: Bis zu EUR oder bei Unternehmen bis zu 2% des Jahresumsatzes

74 Wenn eine Datenpanne passiert ist 42 a BDSG: Informationspflicht Soweit die Benachrichtigung der Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, insbesondere aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle, tritt an ihre Stelle die Information der Öffentlichkeit durch Anzeigen, die mindestens eine halbe Seite umfassen, in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen oder durch eine andere, in ihrer Wirksamkeit hinsichtlich der Information der Betroffenen gleich geeignete Maßnahme.

75 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Aber Datenschutz geht immer

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