SOZIALINFO. für Studierende an Potsdamer Hochschulen.

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1 SOZIALINFO für Studierende an Potsdamer Hochschulen

2 GEW-Studis Brandenburg Studierende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Brandenburg Sozialinfo für Studierende an Potsdamer Hochschulen Auflage: Erste Auflage: 3000 Stück, März 2004; Zweite, überarbeitete Auflage: 3000 Stück, Mai 2005; Dritte, überarbeitete Auflage: 3000 Stück, Januar 2007; Vierte, überarbeitete Auflage: 2000 Stück, September 2008; Fünfte, überarbeitete Auflage: 1600 Stück, September 2009; Sechste, überarbeitete Auflage: 2000 Stück, September 2010; Siebte, überarbeitete Auflage: 1800 Stück, September 2011; Achte, überarbeitete Auflage: Stück, September 2012; Neunte, überarbeitete Auflage, Stück, September 2013 Redaktion: Susanne Eckler (V.i.S.d.P.) Autor*innen: Niels Gatzke, Arne Karrasch, Andreas Schackert, Marco Tullney, Hannah Grün, Susanne Eckler Layout: Tamás Blénessy, Marco Tullney, Niels Gatzke, Susanne Eckler, Alexander Gayko Herausgeber: GEW-Studis Brandenburg Alleestraße 6a, Potsdam Telefon: (0331) Fax: (0331) Internet: Die Sozialinfo 2014 wurde mit finanzieller Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Potsdam (AStA UP) gedruckt. Es handelt sich bei dieser Sozialinfo lediglich um Tipps von Studierenden für Studierende. Alle Informationen und Auskünfte, die in der Sozialinfo gegeben werden, sind nicht rechtsverbindlich. Informationsstand: September 2013

3 Liebe*r Studierende*r, für viele von uns beginnt mit dem Studium ein neuer Lebensabschnitt. Man muss sich zum ersten Mal allein durch den Behördendschungel kämpfen wenn es um das BAföG, um Kranken- und Rentenversicherung oder auch um rechtliche Probleme geht. Oft ist es dann nicht einfach, schnell an die richtigen Informationen zu kommen, die man braucht, um größere Schwierigkeiten zu vermeiden. Aber auch in den höheren Semestern treffen wir im Unialltag auf immer neue Fragen, Probleme und Unklarheiten im Zusammenhang mit Studienfinanzierung, Versicherungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Sozialinfo bietet nicht nur Studierenden im ersten Semester eine hilfreiche Orientierung, sondern kann eine stetige Begleiterin im Studium sein. Diese achte und überarbeitete Auflage des Sozialinfos der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) soll dir wichtige Informationen über deine Rechte und Pflichten liefern. Gleichzeitig enthält sie auch Tipps, Tricks und Fakten, die dir eine erste Hilfestellung geben sollen, wenn es um den Umgang mit Behörden geht. Allerdings können hier nur einige ausgewählte Themenbereiche dargestellt werden und natürlich ist die Sozialinfo noch nicht perfekt. Der Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag im September 2013, spätere Entwicklungen konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachte, dass alle Informationen in dieser Sozialinfo nicht rechtsverbindlich sind. Kontaktiere im Zweifelsfall am besten die entsprechenden Beratungsstellen oder einen Rechtsbeistand. Übrigens: Die in dieser Sozialinfo genannten Beratungsangebote, sofern nicht explizit Gegenteiliges erwähnt ist, stehen generell den Studierenden aller (Potsdamer) Hochschulen offen. Scheue dich also nicht, zu einer Beratung zu gehen, welche von einer anderen Hochschule als der deinen angeboten wird. Susanne Eckler Diese Broschüre findest du auch im Internet auf der Seite:

4 INHALTSVERZEICHNIS SOZIALINFO INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Beratungen 6 Jobberatung des DGB und des AStA UP 7 BAföG- und Sozialberatung des AStA UP 7 Sozialberatungsstelle des Studentenwerks 8 Prüfungsrechtsberatung des AStA UP 8 Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks 8 Psychologische Beratung der Uni 9 Nightline Potsdam Das Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende 10 Weißer Ring Beratung von Opfern körperlicher und psychischer Gewalt 10 AIDS-Hilfe Potsdam 10 Chill Out Fachstelle für Konsumkompetenz 11 Unabhängige Patientenberatung Deutschland 11 Mietrechtsberatung des Mieterbundes Brandenburg 12 Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale 12 Schuldner*innenberatung an der FH Potsdam 13 Sonstige Rechtsberatung des AStA UP Umgang mit Behörden 15 Einleitung 16 Bescheide 16 Die Fristen 17 Der Widerspruch 18 Die Klage 18 Beratung und Auskunft Studienfinanzierung 20 BAföG 21 Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 27 Stipendien / Stiftungen 29 Studienkredite Studium und Erwerbstätigkeit 34 Die Jobsuche 35 Der Arbeitsvertrag 35 Einkommensgrenzen 38 Beschäftigungsverhältnisse 38 Dein Recht im Job 41 40

5 SOZIALINFO2014 INHALTSVERZEICHNIS 5. Versicherungen 42 Krankenversicherung 43 Haftpflichtversicherung 49 Unfallversicherung 49 Berufshaftpflicht-/Berufsunfallversicherung 50 Hausratversicherung 50 Rechtsschutzversicherung 50 Preisgünstige Kombi-Versicherungen Semesterticket 51 Das Ticket 52 Verlust des Semestertickets 52 Befreiungstatbestände 52 Rückerstattung aus sozialen Gründen 53 Rückerstattung aus sonstigen Gründen Wohnen 57 Wohnungssuche 58 Zweitwohnsitzsteuer 59 Wohnberechtigungsschein 60 Begrüßungsgeld 60 Wohngeld Studium und Kind 62 Während der Schwangerschaft 63 Nach der Geburt Studium und Behinderung 70 Beratungsstellen 71 Besondere Regelungen Dies und Das 73 Rundfunkbeitrag und Befreiung 74 Förderung von Fort- und Weiterbildungen 75 Prozesskosten- und Beratungshilfe 76 Härtefalldarlehen des BAföG-Amtes / Einmalige Beihilfen des Studentenwerks Euro-Klage 77 Reisen 78

6 1. ALL GEMEI NE BERATUNGEN ALLGEMEINE BERATUNGEN SOZIALINFO ALLGEMEINE BERATUNGEN Jobberatung des DGB und des AStA UP 7 BAföG- und Sozialberatung des AStA UP 7 Sozialberatungsstelle des Studentenwerks 8 Prüfungsrechtsberatung des AStA UP 8 Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks 8 Psychologische Beratung der Uni 9 Nightline Potsdam Das Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende 10 Weißer Ring Beratung von Opfern körperlicher und psychischer Gewalt 10 AIDS-Hilfe Potsdam 10 Chill Out Fachstelle für Konsumkompetenz 11 Unabhängige Patientenberatung Deutschland 11 Mietrechtsberatung des Mieterbundes Brandenburg 12 Verbraucherberatung der Verbraucherzentrale 12 Schuldner*innenberatung an der FH Potsdam 13 Sonstige Rechtsberatung des AStA UP 13

7 SOZIALINFO2014 ALLGEMEINE BERATUNGEN Jobberatung des DGB und des AStA UP Du hast Stress im Job oder Praktikum? Ärger mit der Chefin? Oder suchst du einen Job und willst dich vorher erst einmal über deine Rechte und Pflichten schlau machen? Dann komm in die Sprechstunde! Für erwerbstätige Studierende bietet der AStA UP gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eine arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anfangsberatung an. Die Beratung wird von dafür ausgebildeten Gewerkschaftsmitgliedern durchgeführt, die selbst auch studieren. Wir beraten individuell und vertraulich, wenn du Probleme im Job oder Fragen zu deinem Beschäftigungsverhältnis hast. Sei es der Arbeitsvertrag, Anspruch auf Urlaub, Kündigung, Sozialversicherungen oder für dich geltende Tarifbestimmungen. AStA der Universität Potsdam Hochschulinformationsbüro im studentischen Kulturzentrum (HiB im KuZe) Hermann-Elflein-Straße 10 (über den Hof, hinten links), Potsdam Telefon: (0331) und Berater*innen: Caroline Bollien, Elisabeth Strauch, Wiebke Ilsitz, Benjamin Mosebach, Hannah Grün Aktuelle Sprechzeiten findest du unter: BAföG- und Sozialberatung des AStA UP Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leider ist dem teilweise so. ein Buch mit sieben Siegeln? 7 Die Gesetzesvorgaben, Verwaltungsvorschriften sowie die ganze Antragsprozedur sind nicht gerade leicht zu durchschauen. Deshalb ist die BAföG- und Sozialberatung des AStA der Uni Potsdam stets bemüht, deine Fragen zu beantworten und dir nützliche Tipps mit auf den Weg zu geben. Wenn also Unklarheiten bezüglich Anspruch, Antragstellung, Fachrichtungswechsel, Leistungsnachweis, Auslandsstudium und ähnlichen Themen bestehen, steht dir die BAföG- und Sozialberatung zur Beantwortung deiner Fragen zur Verfügung. Wenn aber die einzige Reaktion der BAföG-Sachbearbeiter*innen aus einem mitleidigen Lächeln besteht und die Stiftungen auf deine Briefe nicht einmal antworten, rutscht du endgültig in den Sumpf der studentischen Geldbeschaffung. Deshalb berät die BAföG- und Sozialberatung auch zu Fragen bezüglich Sozialgeld, Wohngeld, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Krankenversicherung, Kindergeld und vielem anderen. Auch ausländischen Studierenden und (werdenden) Müttern und Vätern steht die Beratung zur Seite. AStA der Universität Potsdam BAföG- und Sozialberatung Hermann-Elflein-Straße 10 (über den Hof, hinten links), Potsdam Telefon: (0331) und sozialberatung@asta.uni-potsdam.de bafoegberatung@asta.uni-potsdam.de Beraterin: Juliane Arndt Aktuelle Sprechzeiten findest du unter:

8 ALLGEMEINE BERATUNGEN SOZIALINFO2014 Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Die Sozialberatung des Studentenwerks Potsdam bietet Informationen und Beratung für alle Studierenden zu folgenden Themen an: Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Wohnberechtigungsscheine, Wohngeld, Kindergeld und -zuschlag, Kinderbetreuung, Jobben und Studium, Ermäßigungen für Studierende, Sozialversicherungsfragen, Studieren mit Kind, Studieren mit Behinderung und Probleme ausländischer Studierender. Studentenwerk Potsdam Sozialberatungsstelle Babelsberger Straße 2, Potsdam (Eingang Lange Brücke) Telefon: (0331) Homepage: Beraterin: Karolin Kozur Sprechzeiten: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Prüfungsrechtsberatung des AStA UP 8 Neue Prüfungsordnungen, die Nichtzulassung in einzelne Kurse, Komplikationen mit PULS, Probleme bei der Anerkennung von Leistungen, Einklagen oder eine drohende Zwangsexmatrikulation dies ist nur ein geringer Auszug aus der Bandbreite der prüfungsrechtlichen Problematiken. Persönliche Beratungen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Dafür brauchst du keine Anmeldung. Bitte nutze für den Erstkontakt primär die Möglichkeiten anzurufen oder im Beratungsbüro vorbei zu kommen, da sich die oft komplexen Fragen per nur schwer klären lassen. Für die wirklich schweren Fälle gibt es auch die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin*einen Rechtsanwalt mit einer ersten Rechtsberatung zu beauftragen. Der AStA arbeitet mit einem auf Hochschulrecht spezialisierten Fachanwalt zusammen. AStA der Universität Potsdam Prüfungsrechtsberatung Hermann-Elflein-Straße 10 (über den Hof, hinten links), Potsdam Telefon: (0331) pruefungsrechtsberatung@asta.uni-potsdam.de Berater: Matthias Wernicke Aktuelle Sprechzeiten findest du unter: Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Oft fällt der Entschluss schwer, sich beraten oder behandeln zu lassen, denn oft ist es auch recht umständlich, zu fachgerechter Hilfe zu kommen. Das Studentenwerk Potsdam hat deshalb eine psychotherapeutische Beratungsstelle eingerichtet und bietet somit einen kürzeren Weg zur Therapie an. Situationen, in denen möglicherweise geholfen werden kann, sind: Prüfungsängste und andere Ängste, Stimmungsschwankungen, Antriebsarmut oder Lern- und Arbeitsstörungen, Unruhe, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche oder körperliche Beschwerden mit nervlicher Ursache, Probleme mit dem

9 SOZIALINFO2014 ALLGEMEINE BERATUNGEN Essverhalten oder dem Genussmittelverbrauch, Angehörige oder Partner*innen werden als süchtig oder suchtgefährdet erlebt. Auch bei wichtigen Entscheidungen oder Schwierigkeiten kann man sich mit einer neutralen Person aussprechen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos. In den ersten Beratungsgesprächen geht es darum, die aktuelle Situation und mögliche Problemhintergründe zu verstehen. Manchmal genügt das bereits, um die Lage zu klären und eigenständige Lösungen zu finden. Studentenwerk Potsdam Psychotherapeutische Beratungsstelle Babelsberger Straße 2, Potsdam (Hauptbahnhof - Eingang Lange Brücke) Telefon: (0331) hermanns@studentenwerk-potsdam.de Beraterin: Anne Hermanns Sprechzeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Psychologische Beratung der Uni Auch Studierende verlieren manchmal ihr seelisches Gleichgewicht: Der Druck in den Bachelor- und Masterstudiengängen wächst durch häufige Leistungskontrollen, eine selbständige Finanzierung des Studiums wird aufgrund der begrenzten zeitlichen Ressourcen immer belastender, und oft fehlen berufliche Perspektiven. Deshalb gibt es die psychologische Beratungsstelle an der Universität Potsdam. Hier findest du eine*n Ansprechpartner*in bei Problemen rund um das Studium, wie z.b.: Arbeits- und Lernstörungen, Motivationsproblemen, Prüfungs- und Redeängsten, Schreibblockaden oder Kontaktschwierigkeiten, aber auch bei Schwierigkeiten und Sorgen, die sich eher indirekt auf die Studienleistung und Zufriedenheit im Studium auswirken können, wie z.b.: Beziehungsproblemen, Partner*innenschafts- und Familienkonflikten, Selbstwertproblemen oder persönlichen Krisen. 9 Beratungstermine können per , telefonisch oder persönlich im Rahmen der offenen Sprechstunden vereinbart werden. In einem ersten Gespräch wird versucht gemeinsam herauszufinden, wie es weitergehen kann. Weitere Einzeltermine können folgen oder es wird ein*e Therapeut*in bzw. ein geeignetes Gruppenangebot vermittelt. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Universität Potsdam Dezernat 2 Psychologische Beratungsstelle Am Neuen Palais 10 (Haus 8, Raum 0.82), Potsdam Telefon: (0331) psychologische-beratung@uni-potsdam.de Beraterin: Julie Zech Offene Sprechzeiten: Dienstag Uhr Freitag Uhr

10 ALLGEMEINE BERATUNGEN SOZIALINFO2014 Nightline Potsdam Das Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende Die Nightline Potsdam ist ein Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende während der Nachtstunden. Die Liste studentischer Sorgen ist lang. Egal, ob Prüfungsangst, Zweifel an der Wahl des Studienfachs, Stress in der WG, Heimweh oder Liebeskummer, wir sind für dich da. Dabei gilt ganz besonders: Alle Anrufe werden vertraulich behandelt, du musst deinen Namen nicht nennen. Am anderen Ende der Leitung hören Studierende aus verschiedenen Fachrichtungen und Fakultäten zu, die sich ehrenamtlich bei uns engagieren und immer ein offenes Ohr haben. Wenn wir bei einem Gespräch an unsere eigenen Grenzen stoßen oder das Gefühl haben, dir nicht weiterhelfen zu können, können wir dir Kontaktadressen professioneller Beratungsstellen nennen, an die du dich bei Bedarf wenden kannst. Unsere Beratung ist anonym, vertraulich, unabhängig und vorurteilsfrei. Nightline Potsdam Telefon: (0331) Homepage: Die aktuellen Sprechzeiten findest du unter: Die Nightline ist stets auf der Suche nach Verstärkung für das Team. Wenn du also auch mal am anderen einfach per Mail an 10 Weißer Ring Beratung von Opfern körperlicher und psychischer Gewalt Die Hilfsmöglichkeiten des Weißen Rings sind vielfältig und werden in jedem einzelnen Fall auf die besondere persönliche Situation des Opfers abgestimmt. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind oft die ersten Menschen, die sich um Kriminalitätsopfer kümmern und mit denen die Betroffenen über ihre Probleme sprechen können. Schon ein Telefongespräch, der Besuch am Krankenbett, die Hilfestellung im Umgang mit den Behörden können den Betroffenen wieder neuen Mut und Hoffnung geben. Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat oft auch mit Kleinigkeiten des täglichen Lebens zu kämpfen, die plötzlich zu großen Problemen werden können. Hier leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Weißen Rings schnelle und unbürokratische Hilfe vor allem dann, wenn sie am nötigsten ist. Weißer Ring e.v. Potsdam Opferberatung Telefon: (0331) Ansprechpartnerin: Christa Eibisch AIDS-Hilfe Potsdam Die AIDS-Beratung bietet, neben Betreuung und Begleitung von Menschen mit HIV, regelmäßig anonyme AIDS-Schnelltests an. Die Mitarbeiter*innen der AIDS-Hilfe Potsdam gehen individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit HIV ein, beantworten Fragen zu Infektion und Erkrankung, helfen bei Anträgen an Behörden und Stiftungen oder haben einfach nur ein offenes Ohr. Für Menschen mit einem HIV-positiven Testergebnis bieten sie kurzfristig psychosoziale Gespräche und Unterstützung an.

11 SOZIALINFO2014 ALLGEMEINE BERATUNGEN Die AIDS-Beratung berät zu allen Fragen bezüglich HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten persönlich, telefonisch oder per . Die persönliche Beratung kann nach Absprache auch in einer Fremdsprache erfolgen. AIDS-Hilfe Potsdam AIDS-Beratung Jägerallee 2, Potsdam Telefon: (0331) Homepage: Telefonische Sprechzeiten: Montag Uhr Mittwoch Uhr Chill Out Fachstelle für Konsumkompetenz "Chill Out" ist eine Suchtpräventions- und Beratungsstelle für Jugendliche, Angehörige und Pädagog*innen, die Informationen und Unterstützung bezüglich des Umgangs mit Drogen und allen anderen Arten von Konsum suchen. Neben Angeboten zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention bieten wir Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Angehörige und alle an der Erziehung, Bildung und Betreuung Beteiligten - anonym und kostenlos! Jedes Beratungsgespräch ist als (Einzel-)Klient*innengespräch, als Familien- bzw. Angehörigenintervention oder als Multiplikator*innenberatung auch mit mehreren Personen möglich. Chill Out - Fachstelle für Konsumkompetenz Potsdam Drogen-, Sucht- und Präventionsberatung Friedrich-Engels-Str. 22, Potsdam (Haus 1, 1. OG) 11 Telefon: (0331) sfp@chillout-pdm.de Homepage: Offene Beratung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Für individuelle Beratungsgespräche wird - soweit möglich - um vorherige Anmeldung oder gesonderte Terminvereinbarung gebeten. In dringenden Fällen kann auch das offene Beratungsangebot wahrgenommen werden. Unabhängige Patientenberatung Deutschland Das Gesundheitssystem ist für Patient*innen oft unübersichtlich. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert kostenfrei über Patient*innenrechte, Leistungen von Krankenkassen, allgemeine Fragen über Behandlungsmöglichkeiten und kosten und hilft bei der Suche nach Ärzt*innen, Therapeut*innen und Selbsthilfegruppen. Außerdem gibt sie Hilfestellung bei Konflikten mit Ärzt*innen oder mit der Krankenkasse.

12 ALLGEMEINE BERATUNGEN SOZIALINFO2014 Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Regionale Beratungsstelle in Potsdam Babelsberger Straße 10-12, Potsdam (Bahnhofspassagen, Ausgang Babelsberger Straße) Telefon: (0331) Berater*innen: Andrea Fabis, Ralf Krüger, Holger Zenk Sprechzeiten: Montag und Mittwoch Uhr Dienstag und Donnerstag Uhr Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist rollstuhlgerecht. Mietrechtsberatung des Mieterbundes Brandenburg Im Mieterbund Brandenburg e.v. sind verschiedene Mieter*innenvereine zusammengefasst, die die Interessen der Mieter*innen von Wohnraum vertreten. Wenn du Beratungsbedarf zu Mietrechtsfragen hast, kannst du dich per Mail an den AStA der Uni Potsdam wenden oder persönlich zu den Sprechzeiten des AStAs kommen. Der AStA stellt dir dann einen Beratungsgutschein aus, mit dem du zu einem von zur Zeit 13 Mieter*innenvereinen deiner Wahl gehen kannst, um dich beraten zu lassen. Dazu gehört übrigens auch der Online-Mieterverein. Nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung kannst du für ein ganzes Jahr die Leistungen, wie Beratungen in Anspruch nehmen. Diese Gutscheine gelten auch für Wohngemeinschaften. Ebenso ist ein Wechsel zwischen den beratenden Mieter*innenvereinen problemlos möglich. 12 Da sich auch der Online-Mieter*innenverein im Kooperationsverbund befindet, ist dieses Angebot insbesondere für Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen vorteilhaft, können sie doch so kurzfristig online ihre Fragen beantwortet bekommen. Die kooperierenden Mieter*innenvereine und ihre Kontaktdaten findest du unter: AStA der Uni Potsdam Am Neuen Palais 10 (Haus 6, Raum 0.16), Potsdam Telefon: (0331) Fax: (0331) Homepage: (Übersicht der kooperierenden Mieter*innenvereine) Aktuelle Sprechzeiten findest du unter: der Verbraucherzentrale Wer kennt sie nicht: meterlange kleingeschriebene Vertrags- und Versicherungsbedingungen, die man sich schon deshalb nicht durchliest, weil man meint, sie nicht verstehen zu können. Und wer hat nicht schon einmal erlebt, dass plötzlich eine unerwartete Rechnung kommt oder der Händler das kaputte Handy nicht reparieren möchte? Was kann ich tun? Durch eine Kooperation zwischen dem AStA der Uni und der Verbraucherzentrale Brandenburg können Studierende sich dort kostenlos von spezialisierten Berater*innen zu Problemen des Verbraucherrechts und Finanzdienstleistungen beraten lassen.

13 SOZIALINFO2014 ALLGEMEINE BERATUNGEN Verbraucherzentrale Brandenburg Verbraucherrechts-, Versicherungs- und Ernährungsberatung Beratungszentrum Potsdam, Friedrich-Engels-Straße 101 (Hauptbahnhof, Eingang links neben dem Wasserturm), Potsdam Telefon: Mo-Fr, Uhr, (01805) (14 ct./min. aus dem Festnetz Mobil max. 42 ct./min.) Sprechzeiten: Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Eine vorherige Anmeldung per Telefon ist erforderlich. Die Beratung findet zudem nur statt, wenn durch das Vorzeigen des Studierendenausweises die Zugehörigkeit zur Studierendenschaft der Universität bzw. der Fachhochschule Potsdam nachgewiesen wird. Schuldner*innenberatung an der FH Potsdam Zum Beratungsangebot gehören eine Bestandsaufnahme der Schulden, das Sichten der Unterlagen für einen Überblick über die Gläubiger, eine Begrenzung des Schuldenanstiegs, das Erstellen von Haushaltsplänen zur besseren Einschätzung des vorhandenen Budgets sowie spezifische Informationen zur Schuldnerberatungsstelle und anderen sozialen Einrichtungen. Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Studierende, die mit finanziellen Problemen konfrontiert sind. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. AWO Familienzentrum an der FHP Schuldnerberatung Friedrich-Ebert-Straße 4 (Am Alten Markt), Potsdam 13 Telefon: (0331) schuldnerberatung@fh-potsdam.de Beraterin: Nicole Böttner Sprechzeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Individuelle Termine sind nach telefonischer Absprache möglich. Sonstige Rechtsberatung des AStA UP Es handelt sich um eine Eingangsberatung durch vom AStA UP hierfür bezahlte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem zeitlichen Umfang von ca. 20 Minuten. Es wird ein individueller Termin mit einem Rechtsanwalt*einer Rechtsanwältin vereinbart, dessen*deren Tätigkeitsschwerpunkt zu deinem individuellen Problem passt. Dieses Angebot richtet sich an Studierende der Uni und der FH Potsdam dies ist zu Beginn einer jeden Beratung durch Vorlage deines Studierendenausweises nachzuweisen. Ausnahmen werden nur für abgelehnte Studienbewerber*innen zu Fragen der Rechtmäßigkeit ihrer Ablehnung, zum diesbezüglichen

14 ALLGEMEINE BERATUNGEN SOZIALINFO2014 Widerspruch und möglicher Klage gemacht. Die kostenlose Rechtseingangsberatung setzt eine Kontaktaufnahme per an die Adresse voraus. Deine Mail sollte Folgendes enthalten: eine Schilderung des fraglichen Sachverhalts und was ggf. bisher unternommen wurde, deine Telefonnummer bzw. Kontaktdaten, ggf. ein von dir präferierter Ort der Beratung (Potsdam oder Berlin), ggf. von dir präferierte Beratungszeiten (an welchen Wochentagen von wann bis wann). Du erhältst dann zeitnah eine Antwort, in der auch der Kooperationsanwalt*die Kooperationsanwältin mit den jeweiligen Kontaktdaten sowie der Beratungs-Code angegeben sind. In der Regel kannst du den Termin dann individuell mit dem Anwalt*der Anwältin selbst vereinbaren, der*die auch entsprechend vorinformiert wird. 14

15 2. UMGANG MIT BEHÖ RDEN SOZIALINFO2014 UMGANG MIT BEHÖRDEN Einleitung 16 Bescheide 16 Die Fristen 17 Der Widerspruch 18 Die Klage 18 Beratung und Auskunft UMGANG MIT BEHÖRDEN

16 UMGANG MIT BEHÖRDEN SOZIALINFO2014 Einleitung aber schon seit Monaten kein Geld. euch hat gesagt, mein Antrag sei in Ordnung. Nun kommt Dienstes, hier geht grundsätzlich nichts schnell, wer weiß, wen Sie angerufen haben. Wann haben Sie denn den Antrag gestellt Hier brechen wir den Dialog mal ab. Er zeigt ganz gut, was du im Umgang mit Behörden unbedingt beachten solltest. Zunächst solltest du eine eigene Akte führen und jede Korrespondenz mit dem Amt dort als Kopie abheften. Dazu gehört auch ein Telefonvermerk, in dem Zeitpunkt des Telefonats und Name des bewirkt nebenbei manchmal kleine Wunder auf der Gegenseite, die nun entweder gar keine Auskunft mehr gibt oder sehr bedacht und damit auch genau antwortet. Zumindest wenn du dich gegen Behördenbescheide wehren oder juristische Hilfe/Beratung in Anspruch nehmen möchtest, wird eine solche Akte dir eine große Hilfe sein. Wichtige Dinge, wie die oben dargestellte Nachfrage, sollte man immer schriftlich erledigen. Die Antwort folgt dann auch schriftlich und so hat man etwas in der Hand, um z.b. ein Widerspruchsverfahren in die Wege zu leiten oder fehlende Unterlagen nachzureichen. Wird zu einem Antrag eine Begründung verlangt, mach dir eine eigene Kopie von deinem Text, sonst weißt du später nicht mehr, welche Gründe du angegeben hast. Halte deine Begründung so knapp wie möglich, so hältst du erstens deine*n Sachbearbeiter*in bei Laune und kannst zweitens im Bedarfsfall noch nachbessern. 16 So gerüstet kannst du dann auch mit besseren Karten einer eventuellen Auseinandersetzung mit den Entscheidungen eines Amtes, einer Versicherung oder einer Behörde entgegensehen. Also: Für jeden neuen Vorgang (BAföG-, Wohngeldantrag, Abschluss einer Versicherung, usw.): eine eigene Akte anlegen, alle Schreiben von Versicherungen/Behörden chronologisch abheften, alle eigenen Schreiben in Kopie (auch die Antragsangaben) abheften, über alle Telefongespräche eine Aktennotiz anlegen. Bescheide Es sind nicht nur Studierende, die im Leben mit vielen Behörden und ihren Entscheidungen klarzukommen haben. Aber oft ist die Studienzeit jene Zeit, in der man erstmals alleine mit diesen amtlichen Bescheiden umzugehen hat. Da gilt es, Fristen nicht zu versäumen und eben auch die eigenen Rechte wahrzunehmen, oder durch rechtzeitiges Stellen von Anträgen bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen. Vieles werden wir in anderen Kapiteln zusammenfassen. So zum Beispiel, wann und wo du Wohngeld, BAföG oder die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen kannst. -Bescheid, ein Wohngeldbescheid, ein Bescheid vom Prüfungsamt oder ein Kindergeldbescheid ist, stets gilt es zunächst festzustellen, ob der Bescheid inhaltlich richtig ist und ob du ihn für rechtens hältst und mithin damit einverstanden bist. Wenn du Zweifel hast, such eine Beratungsstelle deines Vertrauens auf und frag nach. Dies kann auch das ausstellende Amt sein. So erläutern dir z.b. die sogenannten BAföG-Ämter auf Nachfrage ausführlich, wie der Bescheid zustande gekommen ist.

17 SOZIALINFO2014 UMGANG MIT BEHÖRDEN Die Fristen Für dich ist dabei von Bedeutung, dass mit Zusendung des Bescheides eine Zeituhr läuft, nämlich die der Widerspruchsfrist. Behördenbescheide enthalten in der Regel eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung, in der erläutert wird, in welcher Zeit ein Widerspruch gegen diesen Bescheid erhoben werden muss und welche Stelle dafür zuständig ist. In der Regel beträgt die Frist einen Monat nach der Zustellung. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so endet die Widerspruchsfrist zwölf Monate nach der Zustellung. Entweder erfolgt die Bekanntgabe per Postzustellungsurkunde, dann ist der Zustellungstag der Benachrichtigungstermin. Dies ist der Tag, an dem den*die Postzusteller*in die Benachrichtigungskarte über eine Postzustellungsurkunde in deinen Briefkasten wirft, nicht etwa der Zeitpunkt, an dem du sie dann später bei der Post abholst. Bei normaler Post gilt sie am dritten Tag nach Absendung als bekannt gegeben, wobei hier im Zweifel das Amt die Zustellung beweisen müsste. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe folgt. Versäumst du schuldhaft diese Frist, so wird der Bescheid rechtswirksam und du musst mit den Folgen leben oder versuchen, den bestandskräftigen Bescheid aus der Welt zu schaffen. Solche Verfahren bei den Verwaltungsgerichten sind oft sehr langwierig. So kann leicht ein Jahr vergehen, bis es zur Verhandlung kommt. Weitaus unangenehmer ist, dass du nun während der gesamten Verfahrenszeit mit den Folgen des Bescheides leben mu ein Gericht zu deinen Gunsten, erhältst du das Geld zurück. Im Widerspruchsverfahren hingegen wäre das Bußgeld erst fällig, wenn ein Gericht deinen Widerspruch nicht anerkennt. Die in vielen Beratungsheften an dieser Stelle immer anzutreffenden Hinweise auf einen Antrag auf du z.b. nach einem Urlaub wieder zu Hause eintriffst, solltest du mit Vorsicht genießen. Ihre Handhabung erfolgt in der Praxis bei den Behörden durchaus nicht so locker, wie manche Ratgeber weismachen wollen. Auch bei einem längeren Urlaub musst du Vorsorge treffen, dass dich amtliche Schreiben in einer angemessenen Frist erreichen. 17 Hindert dich - oder Klagefrist wird Liegt die Ursache für einen ablehnenden Bescheid darin, dass du (oder deine Eltern) unvollständige Angaben gemacht hast, und wurde die Widerspruchsfrist versäumt, so stell umgehend einen erneuten Antrag. Damit stellst du sicher, dass du wenigstens ab der erneuten Antragstellung einen Anspruch auf Leistung hast. Vom Wohngeld-, BAföG- oder Sozialamt gibt es nämlich einen Leistungsanspruch nicht rückwirkend, sondern frühestens vom Monat der Antragstellung an. Sorg deshalb bitte aus den vorgenannten Gründen vordringlich dafür, dass dich amtliche Schreiben auf schnellstem Wege erreichen und nicht etwa wochenlang bei deinen Eltern herumliegen und auf deinen gelegentlichen Besuch warten. Betrau im Falle deiner Abwesenheit (am besten schriftlich) Eltern, Mitbewohner*innen oder Freunde mit dem Entgegennehmen und Öffnen der Post. Der Widerspruch Bist du in zeitlichem Verzug und willst noch eine Beratung aufsuchen, bevor du die Gründe für deinen Widerspruch darlegst, so hilft zur Fristwahrung auch die Einlegung eines Widerspruchs mit einer erst später nachgereichten Begründung.

18 UMGANG MIT BEHÖRDEN SOZIALINFO2014 Der Wortlaut lautete dann ungefähr: [Datum] ein. Entweder setzt dir das Amt nun eine Nachfrist zur Begründung des Widerspruchs oder du hast noch etwa vier weitere Wochen Zeit, bevor der Widerspruch wegen fehlender Begründung zurückgewiesen wird. In der Regel geht es ja nicht darum, eine Behörde möglichst lange zu beschäftigen, sondern darum, möglichst bald einen Bescheid aus der Welt zu schaffen, der dir Nachteile bringt. Es sollte daher dein vordringliches Anliegen sein, zeitig alle deine Argumente gegen diesen Bescheid zu formulieren und den Verwaltungsbehörden darzulegen. Dabei sollte natürlich auf eine Beratung nicht verzichtet werden. Ist von Seiten des Amtes nur etwas vergessen worden, kann das Verfahren jedoch unter Umständen schon in dieser Phase für dich erfolgreich beendet werden. Im weiteren Verfahren prüft nun das Amt, welches den Bescheid erlassen hat, ob es etwas übersehen hat und deshalb aufgrund deiner Begründung seine Entscheidung überdenken und ändern oder zurücknehmen muss. Ist dies nicht der Fall, gelangt dein Widerspruch zur Widerspruchsstelle und wird dort geprüft. Es ergeht sodann ein Widerspruchsbescheid, in dem du entweder ganz oder teilweise Recht bekommst oder eben nicht. Erst mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid steht dir der Klageweg vor einem Verwaltungsgericht offen. 18 Die Klage Auch der Widerspruchsbescheid enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung und eine dort aufgeführte Klagefrist. Eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht (in der Regel am Sitz der Behörde) hat keinen Anwaltszwang. Ist bislang noch keine Begründung erfolgt und siehst du dich außerstande, eine zu verfassen, helfen dir die Beratungsstellen des Verwaltungsgerichtes bei der Formulierung deines Anliegens. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann dich Geld kosten! Zwar sind die Gerichtskosten niedrig, wird jedoch die Gegenseite von einem Anwalt vertreten, sind dessen Kosten zu erstatten, wenn du den Prozess verlierst. Das Gleiche gilt natürlich für deine eigenen Anwaltskosten, wenn du dich vertreten lässt. Hier hilft eine Prüfung, ob Prozesskosten- und Beratungshilfe in Frage kommen, nachlesen kannst du dies im Kapitel Dies und Das dieser Sozialinfo. Denk bitte daran, auch während eines Streites im Widerspruchs- oder Klageverfahren alle Wiederholungsanträge rechtzeitig zu stellen. Nur so wird der eigene Anspruch auf diese Leistung gesichert. Auch wenn das bescheidende Amt diese zunächst erneut ablehnen sollte. Beratung und Auskunft Auch in Behörden sind mehrheitlich Menschen mit Stärken und Schwächen, guter und schlechter Laune beschäftigt. Hier, wie überall, kann es zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen, aber eben auch zu Unhöflichkeiten kommen. Ein klein wenig Gelassenheit und Freundlichkeit gegenüber einem Morgenmuffel in der Amtsstube erspart dir manchmal jede Menge Zeit und Nerven. Wenn du ößt, deren höchstes Ziel das Abwimmeln von Antragsteller*innen oder das Ausleben von eigenen Gemütszuständen zu Lasten ihrer Klient*innen ist, dann wird es höchste Zeit, selber aktiv dagegen vorzugehen. S dir und deinem Sachbearbeiter*deiner Sachbearbeiterin nicht, reicht oft schon der Wechsel zu einem*r

19 SOZIALINFO2014 UMGANG MIT BEHÖRDEN anderen Sachbearbeiter*in. Dies erreichst du in der Regel durch ein klärendes Gespräch mit den unmittelbaren Vorgesetzten (Hauptsachbearbeiter*in oder Gruppenleiter*in). Kommst du so nicht weiter, ist der Gang zum*zur Behörden- oder Amtsleiter*in angesagt. Da Behörden ungern ihre mühsam erarbeiteten Buchstabenschlüssel ändern, sollte die Ursache schon sehr nachhaltig sein. Du hast natürlich keinen Anspruch auf Bearbeitung durch jene Person, die dir persönlich am besten gefällt. Sollte sich jemand weigern, deinen Antrag anzunehmen, ist in jedem Fall der Gang zur Behördenleitung ratsam. Lass dich nicht wegschicken, insbesondere nicht, wenn es um dein Geld geht wie beispielsweise im BAföG-Amt oder bei der Wohngeldstelle. Gib deinen Antrag beim Amtsleiter*der Amtsleiterin ab und kläre diesen über die Annahmeverweigerung seitens des Personals auf oder schick den Antrag per Post. Wenn du nach einer angemessenen Zeit (vier Wochen) noch nichts gehört hast, frag zunächst bei deinem*deiner Sachbearbeiter*in nach. Regt sich dort nichts oder hört sich die Antwort nach Ausflucht an, frag schriftlich nach dem Verfahrensstand oder frag den*die Hauptsachbearbeiter*in. Nach sechs bis acht Wochen sollte eine Antwort der Behörde vorliegen, sonst ist ein Gang zur Amtsleitung angesagt, mit der bei Bedarf hervorgezogenen Drohung einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Dies ist formal ein schweres Geschütz und letztlich in der Sache oft wirkungslos, aber es macht dem Amt viel Ärger. Überleg daher gut, ob es angebracht ist und dir weiterhilft. Zur Beibehaltung des netten Umgangstones ist es sicher nicht geeignet. Sollte eine im Grunde bewilligte Leistung z.b. nur wegen Personalmangels nicht schnell genug ausgezahlt werden können, so ist es besser, mit der Amtsleitung über ein Überbrückungsdarlehen zu verhandeln, wenn du das Geld nötig brauchst. Bedenk bei allem, dass hier die Sachbearbeiter*innen nicht immer die richtigen Ansprechpartner*innen sind, da ihnen oft die nötige Zeit fehlt und sie in der Regel auch nicht die letzte Stelle in der Entscheidungskette sind, wenn es um Ermessensentscheidungen geht. Wende dich daher eher an angegliederte Beratungsstellen oder den*die Gruppenleiter*in bzw. die Amtsleitung, auch wenn hierzu ein gesonderter Termin vereinbart werden muss. Bist du unsicher (in der Sprache oder der Sache), nimm eine Person deines Vertrauens mit. Sozialleistungsbehörden sind auch zur Beratung verpflichtet, aber gelegentlich nicht der richtige Ort, um objektiv beraten zu werden. Dennoch erlebt man oft eine angenehme Überraschung, wenn man sich nur zu fragen traut. Und vergiss nicht: Einige wichtige Beratungsstellen, wie BAföG-, Sozial-, Job-, Prüfungsrechts-, Verbraucher- und Rechtsberatung kannst du in dieser Sozialinfo im Kapitel Beratungen finden. 19

20 3. STUDIENFINA NZIERUNG STUDIENFINANZIERUNG SOZIALINFO STUDIENFINANZIERUNG BAföG 21 Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 27 Stipendien / Stiftungen 29 Studienkredite 32

21 SOZIALINFO2014 STUDIENFINANZIERUNG Wer sein Studium aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kann oder wessen Eltern nicht eine ausreichende Menge Geld zu Verfügung stellen (können), muss notgedrungen auf andere Einkommensquellen zurückgreifen. Zu diesen zählen: Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Finanzierung über staatlich geförderte Stiftungen, Finanzierung über private Stiftungen, Staatliche Finanzierung über ausbildungsbezogene Leistungen wie o BAföG, o Kindergeld, o Waisengeld/Waisenrente. Überleg dir gut, welche Leistungen du beanspruchen willst und welche nicht. Die meisten staatlichen Leistungen sind nicht rückwirkend zu beziehen und können auch nicht aufgespart werden, um sie dann, wenn sie benötigt werden, abzurufen. (Es gibt also kein Bildungsguthaben oder -budget.) Wer z.b., aus welchen Gründen auch immer, in den ersten zwei Semestern keinen Antrag auf BAföG gestellt hat, für den*die ist diese Leistung der zwei Semester verloren. Bedenke auch bitte, dass Erwerbstätigkeit zur Aufbringung des gesamten Lebensunterhaltes nicht immer sinnerfüllte Arbeit bedeutet und auf jeden Fall kostbare Zeit vom Studium raubt. BAföG Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Studierenden, die sich ein Studium aus finanziellen Gründen nicht leisten könnten, die Möglichkeit trotzdem zu studieren. Es gibt hierbei natürlich viele Regeln, Vorgaben und Vorschriften zu beachten, z.b. bezüglich der generellen Anspruchsberechtigung, einzureichender Unterlagen oder der Förderungsdauer. Es sollen hier die Förderbedingungen und einige wichtige Regeln dargestellt werden. Dabei ersetzen diese Tipps natürlich keine persönliche Beratung. Wende dich aus diesem Grund bei wichtigen Fragen und Problemen einfach an die BAföG- und Sozialberatung im studentischen Kulturzentrum (siehe Kap. 1 Beratungen). 21 BAföG für Studierende wird innerhalb der Förderungshöchstdauer zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer (in Raten), bei Bachelor und Master bezogen auf den Beginn des Bachelorstudiums. Studierende, die ihre Hochschulausbildung nach dem 28. Februar 2001 beginnen, kommen in den Genuss einer gesetzlichen Darlehensbegrenzung auf Euro das heißt, dass du maximal Euro nach dem Studium zurückzahlen musst, wenn du BAföG erhalten hast. Der Darlehensteil wird nicht als Einkommen angerechnet, dies ist wichtig in Bezug auf Kindergeld und Jobben beim Studium. Wer bekommt BAföG? Ein Recht auf BAföG haben insbesondere alle, die eine Schulausbildung abgeschlossen haben, die sie befähigt, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist zum einen der Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft (bzw. der Status als Bildungsinländer*in ( 8 BAföG)), zum anderen darf zu Studienbeginn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Die Altersbegrenzung gilt jedoch beispielsweise nicht, wenn die Hochschulzulassung über den zweiten Bildungsweg erworben wurde (Abendgymnasium, Kolleg, Fachoberschule, etc.); wenn ein Masterstudium aufgenommen wurde. Hier liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren; wenn man aus persönlichen oder familiären Gründen, z. B. Kindererziehung, nicht in der Lage war ein Studium aufzunehmen;

22 STUDIENFINANZIERUNG SOZIALINFO2014 wenn man durch eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse (z.b. Scheidung oder Tod der*des Ehepartner*in) bedürftig geworden ist und noch keine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat, die durch BAföG gefördert wurde. Anspruch auf BAföG besteht in oben genannten oder ähnlichen Fällen nur, wenn das Studium nach Erreichen der Hochschulzugangsberechtigung oder nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich aufgenommen wird. Die Altersgrenze gilt auch bei Aufnahme eines Masterstudiums. Damit ein Master förderungsfähig ist, muss er konsekutiv sein, d. h. es darf sich nicht um einen Weiterbildungs-Master handeln. Vor dem Master muss ein Bachelorstudium abgeschlossen sein, d. h. ein Master nach einem Diplomstudium ist nicht förderungsfähig. ACHTUNG: Die Vermögensgrenze liegt bei Euro. Ist diese überschritten, wird trotz eines Anspruchs (dem Grunde nach) auf BAföG, nicht gezahlt. Als Vermögen gelten auch Wertpapiere, zum Beispiel Aktien. Ausschlaggebend ist der Wert der Papiere am Tag der Antragstellung. Ein Antrag ist bei einem Vermögen über Euro erst sinnvoll, wenn die über dem Betrag liegenden Reserven in nächster Zeit aufgebraucht sein werden oder diese den Freibetrag nur knapp übersteigen. Die Berechnungsgrundlage Der Bedarf einer*s Studierenden, die*der sich fördern lassen will, wird anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Diese sind Grundbedarf, Miete, Krankenversicherung und Pflegeversicherung, es wird hierbei noch zwischen bei den Eltern wohnenden Studierenden und solchen mit eigenständigem Haushalt unterschieden. 22 Der Grundbedarf jedes*r Studierenden beträgt 373 Euro, der Mietzuschlag beträgt 224 Euro bei eigenständigem Wohnen und 49 Euro, wenn man bei den Eltern wohnt. Es ergibt sich demnach ein Gesamt- Grundbedarf von 597 Euro bzw. 422 Euro. Falls noch monatliche Kosten bestehen, die durch den Grundbedarf nicht gedeckt sind, wird dies durch das BAföG ausgeglichen: Für den Fall, dass die Miete bei eigenständigem Wohnen den Mietzuschlag überschreitet, wird die Mietzahlung mit bis zu 72 Euro mehr gefördert. Für den Fall, dass man nicht familienversichert ist, werden für die Krankenversicherung 62 Euro und für die Pflegeversicherung 11 Euro zum Bedarf hinzugerechnet. Daraus ergibt sich eine mögliche Höchstforderung von 670 Euro (bzw. 495 Euro). Um festzustellen, in welcher Höhe der*die Studierende gefördert wird, wird das Einkommen der Eltern herangezogen. Des Weiteren zählen Geschwister, die noch daheim wohnen, als Unterhaltsberechtigte und erhöhen dadurch die Freibeträge. Die Freibeträge lauten: verheiratete Eltern, die nicht getrennt leben: Euro dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eltern: Euro (je Elternteil) Ehepartner*in der*des Auszubildenden: 1.070Euro Kinder der*des Einkommensbezieherin*s und weitere nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte, die sich nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden: 485 Euro (ausgenommen ist der*die Antragsteller*in) für nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum*zur Auszubildenden stehenden Ehepartner*innen der Einkommensbezieherin*des Einkommensbeziehers: 535 Euro Beim Einkommen der Eltern dient immer das Einkommen als Berechnungsgrundlage, welches zwei Jahre vor Beginn des Förderungszeitraums erzielt wurde. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen

23 SOZIALINFO2014 STUDIENFINANZIERUNG en haben. Im Falle einer Schwerbehinderung eines Elternteils werden die Freibeträge entsprechend erhöht. Liegt das Einkommen der Eltern über den Freibeträgen, wird die positive Summe mit dem Grundbedarf des*der Studierenden verrechnet, das heißt, dass eventuell eine Teilförderung bewilligt wird. Kleines Rechenbeispiel: Die*der Studierende hat einen Grundbedarf von 512 Euro, das Einkommen der Eltern liegt alles in allem mit 150 Euro über den Freibeträgen. Dies bedeutet, dass das Studentenwerk 362 Euro als Förderung überweist und die Eltern die restlichen 150 Euro zu zahlen haben. Wenn du einmal ausrechnen willst, ob du BAföG-berechtigt bist, ist der BAföG-Rechner von Studis-Online zu empfehlen. Du findest ihn im Internet unter Eine Ausnahme von der oben beschriebenen Festsetzung des zu zahlenden BAföGs bildet das elternunabhängige BAföG. Hierbei bleibt die Bedarfsrechnung gleich, das Einkommen der Eltern wird jedoch nicht zur Bedarfsfeststellung herangezogen. Elternunabhängiges BAföG steht insbesondere den Personen zu, die zu Beginn ihres Studiums das 30. Lebensjahr vollendet haben, ab 18 Jahren fünf Jahre erwerbstätig waren, nach Abschluss einer vorhergehenden, mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre erwerbstätig waren. Weiterhin spielen beim elternunabhängigen BAföG auch Zeiten der Erwerbslosigkeit, Wehr- und Zivildienst (bis 2011), freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Haushaltsführung mit Kind bis zu zehn Jahren und Betreuung eines behinderten Kindes eine Rolle. Voraussetzung ist jedoch, dass man in der gesamten Zeit in der Lage war, sich selbst zu unterhalten, das heißt konkret: Der Bruttolohn muss im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Prozent über dem BAföG-Bedarfssatz gelegen haben. Antragsstellung 23 Wenn man auf BAföG angewiesen ist, sollte man so schnell wie möglich einen Antrag stellen, denn die Bearbeitungszeit eines Antrages beträgt etwa zwei bis drei Monate. Ein Erstantrag auf BAföG sollte für das Sommersemester spätestens am 30. April, für das Wintersemester spätestens am 31. Oktober beim Studentenwerk eingegangen sein, da sonst für April bzw. Oktober kein Anspruch auf Förderung mehr besteht. Es ist bei der Einreichung des Antrags egal, ob er vollständig ist oder nicht, die fehlenden Belege können auch noch nachträglich (aber nur in einem Zeitraum von drei Monaten nach Antragsstellung, sonst wird der Antrag abgelehnt) vorgelegt werden. Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung Babelsberger Straße 2,, Potsdam Telefon: (0331) Fax: (0331) Homepage: Sprechzeiten: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr

24 STUDIENFINANZIERUNG SOZIALINFO2014 In der übrigen Zeit steht das BAföG-Beratungsbüro des Studentenwerks Potsdam für Fragen zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag Donnerstag Uhr Freitag Uhr Leistungsnachweis Nach dem vierten Semester muss man einen Nachweis erbringen, der bescheinigt, dass man die bis zu diesem Zeitpunkt der Regelstudienzeit üblichen Leistungen erbracht hat, sonst wird die Förderung bis zur Vorlage des Leistungsnachweises eingestellt. Welche Nachweise du erbringen musst, steht in der Regel in deiner Studienordnung. Bei einer Einstellung der Förderung verlängert sich die Regelstudienzeit nicht um die Semester, in denen keine Förderung stattgefunden hat. Eine Förderung für ein weiteres Semester ohne Erbringung des Leistungsnachweises kann aufgrund einer Mitwirkung in studentischen Gremien (AStA, StuPa, StuRa, Fachschaftsräte oder ähnliches), bei Verschulden der Hochschule, aufgrund von Spracherwerb, Auslandsaufenthalt, Ableistung eines vorgeschriebenen Schwangerschaft, Kindererziehung oder wegen einmaligen Nichtbestehens der Prüfung genehmigt werden. Krankheit während des Bezugs von BAföG 24 Gerade bei schwerwiegenden Krankheiten denkt natürlich niemand daran, sich in dieser Zeit auch noch um seinen*ihren Förderungsanspruch zu kümmern. Um dir die notwendigen Formalitäten zu erleichtern, sind die eine Schwangerschaft oder Krankheit betreffenden Regelungen hier noch einmal zusammengefasst. Dabei sind mehrere Dinge zu beachten: Du musst zwischen Krankheit (im Allgemeinen) und Schwangerschaft (bzw. eine die Schwangerschaft berührende Krankheit) unterscheiden. Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehn geleistet. Länger gefördert wird der Zeitverlust, den du durch die Erkrankung als Ursache erlitten hast. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr; wer aufgrund einer Erkrankung an einer Klausur nicht teilnehmen kann, die erst im nächsten Semester wiederholt wird, wird aufgrund dieser Tatsache ein Semester länger gefördert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Erkrankung ursächlich für die Verzögerung ist. Wird der nächste mögliche Wiederholungstermin nicht wahrgenommen, wird die Förderung ausgesetzt. Studienfachwechsel Bei einem Studienfachwechsel ist eine Weiterförderung durch BAföG nur möglich, wenn der Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vollzogen wurde. Wechselst du innerhalb des ersten Studienjahres, brauchst du in der Regel keine Begründung anzugeben, bei einem Fachwechsel im dritten Fachsemester musst du nachweisen, dass triftige Gründe für den Wechsel vorliegen, so z.b.: wenn man erkennt, dass das aufgenommene Studium nicht den eigenen Neigungen entspricht (Neigungswandel), Eignungsmangel, also trotz entsprechender Bemühungen keine durchschnittlichen Leistungen erzielen zu können, Weltanschauungswandel bei einer weltanschaulich gebundenen Ausbildung, Wechsel von einem Überbrückungsstudium in ein Wunschstudium mit Numerus Clausus.

25 SOZIALINFO2014 STUDIENFINANZIERUNG In Fällen des Fachrichtungswechsels ist es grundsätzlich empfohlen die BAföG- und Sozialberatung des AStAs der Uni Potsdam aufzusuchen. Die Gründe für einen Wechsel sind dem Studentenwerk schriftlich (auf einem speziellen Formular) und begründet mitzuteilen und dann heißt es: Hoffen. Ein Wechsel in einem höheren Fachsemester von einem Diplom- oder Magisterstudiengang in ein Bachelor- oder Masterstudium sollte kein Problem mit dem BAföG nach sich ziehen, solange das alte und neue Studienfach eng verwandt sind und die bisher erbrachten Studienleistungen zum großen Teil angerechnet werden können. Solltest du einen solchen Wechsel in Erwägung ziehen, ist es in jedem Fall besser, in die Beratung zu gehen. Bei einem Fachrichtungswechsel in einem Masterstudium darf kein Verlust von Fachsemestern erfolgen. Hilfe zum Studienabschluss Wer die Förderungshöchstdauer beim BAföG überschritten hat, aber dann innerhalb von vier Semestern zur Abschlussprüfung zugelassen wird, kann eine Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Sie wird für bis zu zwei Semester gewährt, kann die Höhe des BAföGs (Anspruch wird wie üblich errechnet) erreichen und wird als vollverzinsliches Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Zusätzlich zur Hilfe zum Studienabschluss wird gegebenenfalls der Kinderzuschlag gezahlt (als Zuschuss, nicht als Darlehen). BAföG im Ausland Wer im Ausland studiert, kann dort trotzdem BAföG beziehen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und der Aufenthalt für das Studium förderlich ist. Zusätzlich werden Reisekosten (in der Regel pauschal) und Studiengebühren finanziert. Für Studierende, die außerhalb der EU studieren, gibt es einen Auslandszugschlag. Bei einem Studium in einem Nicht-EU-Land gilt nach wie vor, dass höchstens ein Jahr durch das BAföG gefördert wird. Innerhalb der EU ist es inzwischen sogar möglich, das gesamte Studium im Ausland zu absolvieren. 25 Allerdings solltest du den Antrag rechtzeitig (am besten schon sechs Monate vor deinem Aufenthalt im Ausland) bei dem für dein Zielland zuständigen BAföG-Amt stellen - Amt. Welches Amt für welche Länder zuständig ist, kannst du im Internet unter: erfahren. BAföG und Praktikum Ist ein Praktikum verpflichtend in der Studienordnung vorgeschrieben, wird auch während des Praktikums weiter regulär BAföG gezahlt. Ebenso kann ein BAföG-Anspruch bestehen, wenn du vor Aufnahme eines Studiums ein Vorpraktikum ableistest, das Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist. Ein Pflichtpraktikum, das im Ausland abgeleistet wird, wird wie ein Auslandsstudium gefördert. Ein Praktikumsentgelt aus einem Pflichtpraktikum wird aber immer eins zu eins auf das BAföG angerechnet, ein Freibetrag wird nicht gewährt. Je nach Höhe des Praktikumsentgeltes kann also das BAföG in den Monaten des Pflichtpraktikums auch ganz entfallen. Entgelt aus einem freiwilligen Praktikum wird als normales Einkommen betrachtet, es gelten die regulären Freibeträge, mehr dazu im Kapitel Studium und Erwerbstätigkeit, Einkommensgrenzen. ACHTUNG: Wer beurlaubt ist, erhält in dieser Zeit kein BAföG. Überlege also genau, ob du dich für ein Praktikum beurlauben lässt.

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