Das BAföG. Ein kurzer Überblick. (Grundlagen und Härtefallregelung) Sven Drebes
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- Stephan Maus
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Transkript
1 Das BAföG Ein kurzer Überblick (Grundlagen und Härtefallregelung) Referent*innen Jeanette Krell Sven Drebes
2 Inhalt Was bedeutet BAföG? Fragen zur Antragstellung Fragen während des Studiums Rückzahlung 23. BAföG Novelle wichtige Änderungen
3 Was bedeutet BAföG? Bundesausbildungsförderungsgesetz staatlicher Zuschuss, den Schüler*innen und Studierende, während der Ausbildung oder des Studiums, vom Staat zum bestreiten des Lebensunterhalts, bekommen (Quelle: siehe Anhang Förderungsbetrag besteht i.d.r. zu 50% Zuschuss und zu 50% aus unverzinstem Darlehen
4 Fragen zur Antragstellung
5 Wann erhalte ich BAföG? Ausbildung/ Studium wird als förderungsfähig eingestuft Studienbeginn innerhalb der Altersgrenze (Bachelor 30 Jahre) Einkommen/ Vermögen des Studies liegt innerhalb der Grenzen Einkommen der Eltern/ Ehepartner*in liegt innerhalb der Grenzen Ausnahme elternunabhängige Förderung
6 Wann erhalte ich BAföG? - elternunabhängige Förderung Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt Eltern leben im Ausland und sind dort rechtlich oder tatsächlich gehindert, Unterhalt im Inland zu leisten Azubi hat 30. Lebensjahr vollendet Nach dem 18. Lebensjahr bereits 5 Jahre erwerbstätig gewesen 3 jährige Ausbildung absolviert + 3 jährige Erwerbstätigkeit
7 Wann erhalte ich BAföG? weitere Ausnahmeregelungen Masterstudium (Grenze 35 Jahre) Zugangsberechtigung über 2ten Bildungsweg + unverzüglicher Studienbeginn Pflege und Erziehung von Kindern bis 10 Jahre Krankheit oder Behinderung haben den rechtzeitigen Studienbeginn verhindert
8 Wichtig: Studium muss unmittelbar nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes bzw. nach dem verspäteten Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung begonnen werden!
9 Was muss bei Antragstellung beachtet werden? - Teil 1 Förderungsanspruch hat man ab dem Monat in dem die Vorlesungen beginnen (Ausnahme vorgelagertes Pflichtpraktikum) Zur Fristwahrung reicht ein formloser Antrag Zahlungsanspruch besteht frühestens ab Antragsmonat Ein Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate
10 Was muss bei Antragstellung beachtet werden? - Teil 2 Immer die Formblätter nutzen Folgeanträge ca. 2 Monate vor Bewilligungsende (möglichst vollständig) stellen gewährleistet Anspruch auf ununterbrochene Leistung Leistungsnachweis Ende 4tes Semester (Bachelorstudium)
11 Wie viel bekomme ich? Bei den Eltern wohnend In eigenem Wohnraum Grundbedarf 373,00 373,00 Wohnbedarf 49,00 224,00 KV-Zuschlag 62,00 62,00 PV-Zuschlag 11,00 11,00 Max. Bedarfssatz 495,00 670,00 Keine Berücksichtigung von behinderungsbedingten (Mehr-)Kosten, keine Zuschläge bei Behinderung oder Krankheit
12 Bedürftigkeit Zusätzliche Freibeträge bei Berechnung des Einkommens der Eltern für jedes behinderte Familienmitglied Keine Berücksichtigung bei Ermittlung des eigenen Einkommens
13 Fragen während des Studiums
14 Fachrichtungswechsel Unterscheidung nach BAföG in Wichtiger Grund Unabweisbarer Grund
15 Fachrichtungswechsel wichtiger Grund Erstmaliger Wechsel innerhalb der ersten 3 Semester gänzlich neue Förderung Verlust von max. 3 Semester (Einstufung in ein niedrigeres Semester) gänzlich neue Förderung Mehrmaliger Wechsel verlorene Semester werden angerechnet zeitliche Reduzierung der normalen Förderungsart im neuen Studiengang
16 Fachrichtungswechsel Unabweisbarer Grund i.d.r keine Anrechnung der Semester aus dem vorherigen Studium gänzlich neue Förderung Studiengangwechsel immer möglich, wenn bisheriges Studium aus unabweisbaren Grund nicht fortgesetzt werden kann Gesundheitliche Gründe sind unabweisbare Gründe
17 Wie lange bekomme ich BAföG? Die Regelstudienzeit gilt als Förderungshöchstdauer Negative sowie positive Ausnahmen möglich Negativ nicht anrechenbare Semester in einer vorherigen förderungsfähigen Ausbildung (z. B. Fachrichtungswechsel)
18 Förderung über die Höchstdauer hinaus positive Ausnahmen Schwerwiegende Gründe Engagement in Hochschule oder Studentenwerk z. B. stud. Selbstverwaltung, Gremien Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr
19 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung bedeutet Vorhandensein einer Behinderung reicht nicht Entscheidend ist die Verzögerung des Studiums aufgrund der Behinderung UND die Unvermeidlichkeit der Verzögerung
20 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung Nachweis Ärztliches Attest Stellungnahme anderer Experten Persönliche Stellungnahme
21 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung Folge Weiterzahlung Als Vollzuschuss Für eine angemessene Zeit Am Einzelfall orientiert Je mehr, umso schwieriger Konfliktpunkt Teilzeitstudium
22 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Krankheit bedeutet Vorhandensein einer Krankheit reicht nicht Entscheidend ist die Verzögerung des Studiums aufgrund der Krankheit UND die Unvermeidlichkeit der Verzögerung
23 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Krankheit Nachweis Ärztliches Attest Stellungnahme anderer Experten Persönliche Stellungnahme
24 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Krankheit Folge Weiterzahlung 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen Für eine angemessene Zeit Am Einzelfall orientiert Je mehr, umso schwieriger Konfliktpunkt Teilzeitstudium
25 Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer chronischen Krankheit Problem in der Praxis BAföG-Ämter behandeln chronische Erkrankungen oft als Krankheit, nicht als Behinderung Bei Antrag beachten!
26 Rückzahlung Beginn ca. 5 Jahre nach Förderungshöchstdauer i.d.r. mindestens 105 monatlich Höherer Freibetrag (wie Steuer) Keine Berücksichtigung von Teilerlässen wenn Ausbildungsende nach dem Zeiten der Kindererziehung
27 23. BAföG Novelle wichtige Änderungen Erhöhung der Bedarfssätze um 2% Erhöhung der Freibeträge um 3% Fahrzeug wird voll angerechnet Wegfall des Wohnzuschlages/ Mietkostenzuschläge pauschaliert Erhöhung der Krankenversicherung aufgrund des erhöhten Grundbedarfs (BAföG)
28 23. BAföG Novelle wichtige Änderungen Erhöhung der Altersgrenze beim Masterstudium (35 Jahre) Ehepartnerregelung gilt nun auch für eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaften Erstmaliger Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund wirkt sich nicht mehr negativ auf Folgestudiengang aus Normalförderung gesamte Förderungshöchstdauer des neuen Studiengangs
29 Quellen
30 Vielen Dank
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