Konzept. zur Betreuung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im Kanton Solothurn
|
|
- Teresa Maus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konzept zur Betreuung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im Kanton Solothurn 1. Ausgangslage / Rechtsgrundlagen UMAs sind minderjährige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die sich ohne Inhaber der elterlichen Sorge in der Schweiz befinden. Definition nach den UNHCR-Richtlinien 1997: Als unbegleitetes Kind gilt, wer folgende Kriterien kumulativ erfüllt: - wer jünger ist als 18 Jahre - wer von beiden Eltern getrennt ist - wer nicht von einem Erwachsenen betreut wird, der recht- oder gewohnheitsmässig für diese Person verantwortlich ist. - Ausgenommen sind Personen, die nach der für sie geltenden Rechtsprechung die Volljährigkeit früher erreichen. Gemäss diesen Richtlinien hat der Aufenthaltsstaat für UMAs in geeigneter Weise zu sorgen. Mit der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention KRK ( New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes ) hat sich die Schweiz verpflichtet, asylsuchenden Kindern sowie minderjährigen Flüchtlingen denselben Schutz zu gewähren wie jedem anderem Kind, das aus irgend einem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist. Nach Art. 17. Abs. 3 des Asylgesetzes hat der Kanton unmittelbar nach der Zuweisung eines UMA eine Vertrauensperson zu bestimmen, welche während dem Asylverfahren die Interessen des UMA wahrnimmt. Dies gilt jedoch nur, wenn keine vormundschaftlichen Massnahmen ergriffen worden sind. Nach Art. 368 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) und Art. 20 KRK ist der Kanton verpflichtet, vormundschaftliche Massnahmen zu ergreifen. UMAs, welche gemäss Asylentscheid des BFF nicht als minderjährig gelten, sind von diesem Vorgehen ausgeschlossen, das heisst, die betroffene Person ist sowohl umgehend von den vormundschaftlichen Massnahmen zu entlassen wie auch aus den dafür vorgesehenen Betreuungsstrukturen auszuschliessen. Dabei muss der Einzelfall geprüft werden. Im Zweifelsfall muss das Wohl des jungen Menschen höher bewertet werden. Es gibt konkrete Beispiele, die für diese Regelung sprechen. 1 1 Ein, sowohl von der äusseren Erscheinung, wie auch vom Verhalten her eindeutig minderjähriges Mädchen (junge Frau) aus Aethiopien galt als volljährig. Das Mädchen war schwer traumatisiert. Trotz offizieller Volljährigkeit konnte sich das Mädchen dank der Platzierung in einer Pflegefamilie erholen. 1
2 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1) UNO-Kinderrechtskonvention KRK, vom ; in der Schweiz in Kraft getreten am , insbesondere Art. 3, 5, 6, 12, 20 und 22 2) Übereinkommen über die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen, (Haager Minderjährigenschutzabkommen), insbesondere Artikel 1 und 9 3) Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, Art ) Asylgesetz, Art. 17, Abs. 3 5) Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV1 vom ): Art. 1 über den Begriff der Minderjährigkeit Art. 7, Abs. 1 bis 7: Altersbestimmung, Vertrauensperson, Mitteilung, Anhörungen Art. 8: Asylgesuch bei Minderjährigen unter 14 Jahren mit Eltern in der Schweiz 6) Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV2 vom ) 7) Weisung zum Asylgesetz über Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen und nicht urteilsfähigen Erwachsenen vom ) Weisung zum Asylgesetz über wichtige Grundsätze im Asylverfahren vom ) Weisung über die Entgegennahme und Behandlung von Asylgesuchen am Flughafen vom ) Gesetz über heilpäd. Institutionen des Kantons Solothurn vom , 1 und Vorgehen Primär galt es, ein realistisches und kostengünstiges Konzept zu entwickeln, das sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der UMAs orientiert. Im Vorfeld dieses Konzeptes wurden verschiedenste Möglichkeiten und Alternativen zur Bewältigung der Problemstellung geprüft. Einige erwiesen sich als zu kostenintensiv, andere wiederum scheiterten an den Absagen der dafür ins Auge gefassten Partner. Abklärungen fanden statt mit: Caritas, Oberämter, Vormundschaftsamt Stadt Solothurn, Kompass etc. Zur Erarbeitung des vorliegenden Konzeptes wurden diverse Amtsstellen, die Caritas Schweiz, das Kinderplatzierungsangebot Kompass und die jetzige Vertrauensperson für unbegleitete minderjährige Asylsuchende einbezogen. Um dieser nicht einfachen Zielsetzung gerecht zu werden, hat sich das AGS durch Herrn Thomas Elber, Asylkoordinator des Kantons Schaffhausen beraten lassen. Herr Elber hat das Konzept zur Betreuung und Begleitung von UMAs im Kanton Zürich aufgebaut und geleitet. Danach hat er im Rahmen des internationalen Sozialdienstes an Rückkehrprojekten für UMAs gearbeitet und berät nebenberuflich andere Kantone bei der Entwicklung von Konzepten zur Begleitung und Betreuung von UMAs. Dabei gelang es mit einem ähnlichen Projekt, die Bundespauschalen für die Sonderunterbringung beim BFF geltend zu machen. Siehe auch unter 6. und 7. Somit kann der Kanton Solothurn auf etwas Bewährtem aufbauen. 2
3 1.3 Anzahl UMAs im Kanton Solothurn UMAs UMAs UMAs UMAs Von den gegenwärtig 56 UMAs sind zur Zeit 22 in Gemeinden platziert. Davon sind 4 Personen privat bei Verwandten, 2 im Projekt Kompass Platzierung in Familien und ein UMA ist in einer Pflegefamilie platziert. Die restlichen 34 UMAs sind zur Zeit in den Zentren für Asylsuchende untergebracht. Von den erwähnten 56 UMAs, welche zur Zeit im Kanton Solothurn leben, können ca. 40 als echte UMAs bezeichnet werden, d.h. sie sind mit Sicherheit unter 18 Jahre alt. 5 bis 8 UMAs sind zur Zeit fehlplatziert, d.h. sie bräuchten eine Struktur, die ihrer Bedürftigkeit besser gerecht würde. Für diese UMA s ist primär die vorliegende Konzeption der Unterbringung in Wohngruppen geschaffen. Gemäss heutigem Stand wäre der Bedarf an 2 Wohngruppen vorhanden. Es empfiehlt sich vorerst mit 1 Wohngruppe zu starten und je nach Bedürfnis und ersten Erfahrungen sukzessive aufzubauen. Platzierungen in Kinderheimen sind enorm kostenintensiv (Tagesansätze zwischen Fr und Fr ).und werden vom Bund nur mit zusätzlich Fr pro Tag und pro UMA abgegolten, so dass auch aus finanzieller Sicht, andere Lösungen anzustreben sind. 2. Grundsätzliches zur Konzeptentwicklung Es geht um die Erfüllung - von internationalen Abkommen; - des gesetzlichen Auftrages von Bund und Kanton und - um die Erfüllung des ethischen Auftrags bezüglich Kindsschutz Das Konzept muss kostengünstig sein und so gestaltet werden, dass die zur Verfügung stehenden Bundesmittel geltend gemacht werden können (Heimanerkennung usw.). Die angemessene Betreuung und Begleitung von UMAs soll auch eine präventive Wirkung haben, welche wiederum zu Kosteneinsparungen in andern Bereichen (Justiz, Polizei usw.) führen kann. Wie schon erwähnt, soll die Entwicklung pragmatisch erfolgen, d.h. Schritt für Schritt und sich nach der jeweiligen Bedürftigkeit / Problematik der UMAs richten. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass UMAs in der Regel eine beschränkte Zeit in der Schweiz leben. Luxusvarianten sind zu vermeiden, gleichzeitig ist den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. 3
4 Möglich sind - Wohngruppen in einem Zentrum. Dabei wären klar abgetrennte Wohngruppen nur in Zentren mit durchmischter Struktur möglich (auch Familien als Bewohner). In diesem Fall bestünden positive Synergien). - Wohngruppen in speziell dafür gemieteten Wohnungen sowie - das Nutzen bestehender Einrichtungen (z.b. Kompass und andere geeignete Einrichtungen). - Die Zuweisung ist im Einzelfall zu prüfen. In Zweifelsfällen ( echte oder unechte UMAs) ist, so weit möglich, der Einzelfall zu prüfen. Dabei soll bei der Beurteilung der geeigneten Massnahme eher aus der Sicht der zu Grunde liegenden, tatsächlichen Bedürftigkeit / Problematik entschieden werden. UMAs sollen nach Möglichkeit nicht mit asylsuchenden Einzelpersonen gemischt werden, die zudem vorwiegend Männer sind (Drogenprobleme, Kriminalität usw.). Zusätzlich gilt es bei UMAs den Blickwinkel zu öffnen für Zukunftsperspektiven im Heimatland. UMAs sind soweit möglich mit erziehungsberechtigten oder erziehungswilligen Personen zusammenzuführen. WohngruppenbetreuerInnen mit ähnlichem kulturellem Hintergrund haben sich vielfach bewährt. Diese sollen in die Betreuung einbezogen und entsprechend weitergebildet werden. Siehe unter 3. und unter
5 3. Organisationsmodell Asyl-Koordination Logistik Albert Weibel, Gruppenleiter Vormundschaftswesen 1 Vormundschaftsbehörde Vertragsgemeinde. Erstellt alle Erziehungsbeistandschaften, Administrative Angelegenheit, Betreuung durch Fachstelle UMA Heimanerkennung Finanzierung Bund (Fr ) AföS Rückkehrberatung JE 2 Bestehende Einrichtungen 3 Fachstelle UMA zu Beginn: 60 % Arbeitsort: Solothurn, ev. Vertragsgemeinde - Administration: BFF / AföS / AGS - Vertrauensperson UMAs - Betreuung / Weiterbildung WohngruppenbetreuerInnen - Erarbeiten von Perspektiven falls möglich - Bei Befragungen dabei sein Praktika Arbeit / Beschäftigung Gesundheit Zentren Rechtsberatung Rekurse Option Wohngruppe in Zentrum (Mitbewohner dürfen keine Einzelpersonen sein) Wohngruppen WG-UMA echte und geeignete UMAs 5 und mehr UMAs plus je ein/e BetreuerIn, ev. Ehepaar (AS im Verfahren, Besch. Projekt) Start mit 1 WG Tagesstruktur: Unterricht, Projekte, Freizeit, Sport, Konflikttraining alle UMAs Beistandschaften ZGB 308 bei Vertragsgemeinde Betreuung durch Fachstelle 1 Entlastung Aufnahmeschlüssel Rückkehrprojekte, bzw. Perspektiven 4 2 Jugendeinrichtungen (Vernetzung) 3 Bestehende Einrichtungen wie Kompass, Christhof usw. sind zu nutzen (siehe Bericht Itel) 4 Auch Kontakt mit internationalem Sozialdienst 5
6 4. Aufbau, Organisation, Funktion einzelner Bereiche 4.1 Fachstelle UMA Der Regierungsrat beauftragt das AGS, eine Fachstelle einzurichten, welche als eigentliche Schaltstelle für die Umsetzung der Begleitung und Betreuung von UMAs funktioniert. Der Auftrag beinhaltet die Realisierung eines Betriebskonzeptes. Unter den gegebenen kantonalen Umständen und unter Berücksichtigung der oben erwähnten Leitlinien ist der Aufbau einer Fachstelle primäres Ziel. Die Hauptaufgaben können dem Organisationsmodell entnommen werden (siehe unter 3.). Die Fachstelle ist der Abteilung Sozialhilfe und Asyl, Asyl-Koordination Logistik unterstellt. Die Räumlichkeiten der Fachstelle UMA sollen ausserhalb der Verwaltung in Solothurn sein. Die Fachstelle muss niederschwelligen Charakter haben, d.h. für UMAs leicht zugänglich sein. Es ist erwiesen, dass Jugendliche, die eine Vertrauensperson haben, an die sie sich möglichst unkompliziert und ohne Terminzwang wenden können, bessere Entwicklungschancen haben und auch ihrerseits Vertrauen entwickeln können. Die Fachstelle arbeitet vernetzt mit den Zentren für Asylsuchende, mit Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereinen, Arbeitgebern, Einrichtungen des Gesundheitswesens, dem AföS, dem AGS usw. Die Fachstelle wird von einer fachlich und menschlich geeigneten Person geleitet, z.b. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge, SozialarbeiterIn mit entsprechendem Erfahrungshintergrund. Vorläufig sind dafür 60 % vorgesehen (Diskussionsbasis). Diese Fachperson muss gleichzeitig eine Vertrauensperson für die UMAs sein, d.h. sie muss den Jugendlichen ein echtes Beziehungsangebot machen können, Freude an der Arbeit mit Jugendlichen haben, sich aber auch abgrenzen können Organigramm Fachstelle 2 Sozialhilfe und Asyl Leiter Asylkoordination Logistik Gruppenleiter Asylkoordination Finanzen Fachstelle UMA Leiter / Leiterin Wohngruppe 1 Wohngruppe 2 Wohngruppe 3 übrige UMAs 2 siehe auch Organisationsmodell unter 3. 6
7 4.1.2 Anerkennung als Einrichtung zur Förderung von Jugendlichen Der Regierungsrat beauftragt das AGS, die Heimanerkennung gemäss dem Gesetz über heilpädagogische Institutionen (837.11) zu erreichen. Gemäss 1, Buchstabe c des Gesetzes über heilpädagogische Institutionen fördert der Kanton private, kommunale und andere öffentlichrechtliche Einrichtungen und Heime, die unter anderem folgendem Zweck dienen: der erzieherischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, für die aus andern Gründen die Erziehung in einer Familie nicht möglich ist. Der Regierungsrat stellt fest, dass mit vorliegendem Konzept der im genannten Gesetz formulierte Zweck verfolgt wird. (Zeitrahmen siehe unter 7.) Pflichtenheft Gruppenleiter Asyl-Koordination Logistik Das AGS, Abteilung Sozialhilfe und Asyl, wird mit der Ergänzung des Pflichtenheftes beauftragt Pflichtenheft der Leiterin / des Leiters der Fachstelle Die Abteilung Sozialhilfe und Asyl, AGS wird beauftragt, ein Pflichtenheft auszuarbeiten, das unter anderem die untenstehenden Aufgaben umfasst: Der Leiter / die Leiterin der Fachstelle UMA wird über das Stellenkontingent der Caritas Schweiz angestellt und via Betreuungskostenpauschale durch den Bund selbst finanziert. a) Aufbau und Betrieb der Fachstelle b) Vernetzung mit bestehenden Einrichtungen Vertragsgemeinde Vormundschaftswesen AföS Jugendeinrichtungen Bestehende, pädagogische Einrichtungen Zentren für Asylsuchende Einrichtungen Gesundheitswesen Fachstelle der Caritas CH, Ausbildung und Beschäftigung, potentielle Arbeitgeber Rechtsberatung Rückkehrberatung weitere c) Vertrauensperson für alle UMAs Betreuung bei den kantonalen Befragungen Regelmässige Sprechstunden in der Fachstelle Besuche am Wohnort der UMAs Bedürfnisabklärungen bei verhaltensauffälligen (Vernetzung mit den zuständigen Fachpersonen, Institutionen) Prävention: Drogenmissbrauch, Aids usw. Erarbeiten von Perspektiven falls möglich 7
8 d) Aufbau und Betrieb von Wohngruppen mit geeigneter Tagesstruktur e) Selektion und Betreuung der WohngruppenbetreuerInnen / Organisation der Weiterbildung f) Sicherstellen der Administration BFF / AföS / AGS 4.2 Wohngruppe / Wohngruppen Das AGS wird beauftragt, eine oder mehrere Wohngruppen aufzubauen, welche dem vorgängig erläuterten Zwecke dienen. Es soll vorerst mit einer Wohneinheit gestartet werden. Darin wohnen nach Möglichkeit minimal 5 UMAs. Je nach Bedarf können zusätzliche Wohngruppen geschaffen werden WohngruppenbetreuerInnen Im Gegensatz zum Kanton Zürich, wo für diese Arbeit der Begriff Mediator verwendet wird, wird hier der Begriff WohngruppenbetreuerIn verwendet. Wie weiter oben erwähnt, sollen diese jedoch aus einem ähnlichen Kulturkreis stammen wie die zu betreuenden UMAs. Die Fachstelle rekrutiert geeignete WohngruppenbetreuerInnen und bildet diese aus- und weiter. Der Auswahl und Weiterbildung geeigneter Personen ist grosse Bedeutung beizumessen. Diese Arbeit, dieser Prozess ist mit grosser Sorgfalt zu betreiben. Dabei sind bereits gemachte Erfahrungen in anderen Kantonen zu berücksichtigen und miteinzubeziehen, was im vorliegenden Konzept schon praktiziert wird. Eine eingehende Abklärung der Motivation ist unbedingt vorzunehmen. Echtes Interesse an der Arbeit mit Jugendlichen ist unabdingbar. Da es sich bei den WohngruppenbetreuerInnen in der Regel um Asylsuchende handelt, ist bei der Auswahl auch der Stand ihres Asylverfahrens zu berücksichtigen. Ein zumindest mittelfristiger Verbleib in der Schweiz sollte wahrscheinlich sein. Dabei können WohngruppenbetreuerInnen von ihrer Tätigkeit her keine Rechte auf das Asylverfahren ableiten. In der Wohnung hat / haben der / die WohngruppenbetreuerIn ein Zimmer. In Frage kommt auch ein Ehepaar: Erfahrung der Elternbeziehung als Modell. Dabei ist es vorteilhaft wenn BetreuerInnen von gleicher / ähnlicher Ethnie und Sprache sind wie die Bewohner der Wohngruppen Entlöhnung WohngruppenbetreuerInnen Die WohngruppenbetreuerInnen arbeiten im Rahmen eines Beschäftigungsprojektes (Zusammenarbeit mit der Fachstelle Ausbildung und Beschäftigung der Caritas). Bewährte WohngruppenbetreuerInnen erhalten eine Entschädigung von ca. Fr bis Fr In einer Probezeit von 6 Monaten soll der Ansatz etwas tiefer sein. Der höhere Ansatz wie auch der Zugang zu Weiterbildungsveranstaltungen sind Formen der Anerkennung und des Anreizes. 8
9 4.2.3 Weiterbildung / Begleitung Die WohngruppenbetreuerInnen werden vornehmlich in den dafür vorgesehenen Wohngruppen eingesetzt. WohngruppenbetreuerInnen brauchen eine gute Begleitung. Einzelgespräche und Erfahrungsgruppen sind wichtig. Jährliche Treffen mit WohngruppenbetreuerInnen in ähnlicher Funktion aus andern Kantonen sind anzustreben. Ausserdem sollen sie Zugang haben zu allgemeinen Weiterbildungsveranstaltungen im Asylbereich. 5. Vormundschaftswesen Das AGS wird beauftragt, mit einer Einwohnergemeinde (Vertragsgemeinde) einen Leistungsvertrag abzuschliessen. Dieser beinhaltet die Errichtung der Beistandschaften für alle UMAs im Kanton. Dafür erhält die Gemeinde eine Entschädigung von Fr pro UMA. Zusätzlich wird diese Arbeit dem Aufnahmekontingent der Vertragsgemeinde angerechnet. Dies im gleichen Ausmass wie der Standort eines kantonalen Durchgangszentrum einer Standortgemeinde angerechnet wird. 5.1 Funktion der Vertragsgemeinde Für die UMA s wird durch die Fachstelle Antrag auf Errichtung einer vormundschaftlichen Massnahme an die Vertragsgemeinde gestellt. Die Vormundschaftsbehörde der Vertragsgemeinde erstellt für diese Personen in der Regel eine Erziehungsbeistandschaft nach ZGB. Sie ernennt in der Regel den / die FachstellenleiterIn als Erziehungsbeistand. Diese Aufgabe ist Bestandteil des Pflichtenheftes FachstellenleiterIn. Die Vertragsgemeinde regelt alle administrativen Belange im Zusammenhang mit der Errichtung der vormundschaftlichen Massnahme. Sie ist von der Rechnungsführung für UMA s ausdrücklich entbunden. Im Bedarfsfall wird diese vom / von der FachstellenleiterIn sichergestellt. Die Zuständigkeit einer einzigen Agglomerationsgemeinde für alle UMAs ist von grossem Vorteil. Das administrative Verfahren ist so einfach wie möglich (standardisiert) zu gestalten. Diesbezüglich hat man im Kt. ZH gute Erfahrungen gemacht. 9
10 6. Budget für 2004 / Finanzielles (Aufgebaut auf 1 Wohngruppe. Der Finanzbedarf steigert sich entsprechend der Anzahl Wohngruppen. Dieser steigt aber nicht linear zur Anzahl Wohngruppen.) Was? Aufwand Ertrag Fachstelle UMA: 60 % Stelle. Ungefähre Kosten pro Jahr (Annahme LK 13/14 E 8/9 inkl. Sozialleistungen): Miete Büroräumlichkeiten, inkl. Besprechungszimmer *) entfällt u.u Büromaterial Vormundschaftliche Belange / Vertragsgemeinde-Pauschale: Fr pro UMA = 50 x Fr im 1 Betriebsjahr / anschliessend ca. 15 x Fr pro Jahr Aufwand und Ertrag Wohngruppe Miete UMA-Wohnung / Wohnungen (2004 = eine Wohnung) Bundespauschale pro UMA in Wohngruppe: Fr / pro UMA / pro Tag für Sonderunterbringung 5 UMAs x Fr x 365 Tage Bundespauschale für Unterbringung: Fr / pro UMA / pro Tag. 5 UMAs x Fr x 365 Tage Bundespauschale für Lebensunterhalt: Fr / pro UMA / pro Tag. 5 UMAs x Fr x 365 Tage Lebensunterhalt UMAs: 5 UMAs x Fr x 365 Tage Tagesstruktur Wohngruppe (Reisekosten, Kurskosten für Ausbildungsund Beschäftigungsprojekte) Entschädigung WohngruppenbetreuerInnen pro 2004: 12 x Fr Weiterbildung WohngruppenbetreuerInnen Diverses / Unvorhergesehenes Total insgesamt Ausgabenüberschuss * wenn Büromiete entfällt: 6.1 Investitionen '625 Büroeinrichtung Fachstelle: PC, Arbeitsplatz, Besprechungszimmer (einmalig) Einrichtung pro Wohngruppe (aus bestehenden Beständen soweit möglich) Der Betrieb der Fachstelle, die Personalkosten und alle übrigen im Zusammenhang mit diesem Konzept erwachsenden finanziellen Folgen werden aus den Bundesmitteln für das Asylwesen abgedeckt. Sie belasten den Staatshaushalt nicht. Ein allfälliger Aufwandüberschuss geht zu Lasten der Asylrechnung und hat lediglich Einfluss auf die Zuweisungen / Entnahmen aus dem Asylfonds. 10
11 6.2 Wirtschaftlichkeit Das vorliegende Konzept zeigt auf, dass die Errichtung einer Fachstelle UMA im vorgenannten Sinne funktioniert und weitaus wirtschaftlicher ist, als individuelle Lösungen mit der Unterbringung in Kinder- und / oder Jugendheimen. Ein durchschnittlicher Heimaufenthalt kostet pro Jahr ca. Fr. 90' Demgegenüber stehen lediglich Einnahmen aus Bundespauschalen von ca. Fr. 26'000.- Person / Jahr. Bei 5 Heimunterbringungen würden sich z.b. die ungedeckten Kosten auf Fr. 320'000.- / Jahr belaufen. Mit dem vorliegenden Konzept ist es möglich, einerseits die kantonale Heimanerkennung zu erlangen, welche Voraussetzung ist, die Bundespauschalen für die Sonderunterbringung geltend machen zu können. 7. Zeitliche Planung / Weiteres Vorgehen / Controlling Oktober 2003 November 2003 nach der Genehmigung durch den Regierungsrat Monat zwei nach Entscheid Regierungsrat Monat drei nach Entscheid Regierungsrat 1 Jahr nach Umsetzung Fertigstellung Konzept Antrag an den Regierungsrat Personalentscheid: Auswahl der Leiterin / Leiters der Fachstelle Anerkennung als Einrichtung gemäss Gesetz über heilpädagogische Institutionen Eingabe an BFF (Sonderabgeltung) Entscheid Büroräumlichkeiten Stellenantritt Leiterin / Leiter Fachstelle Einrichtung und organisatorischer Aufbau der Fachstelle Weiterbetreuung der UMAs durch die Vertrauensperson Rekrutierung der ersten WohngruppenbetreuerInnen Beginn der Errichtung von Beistandschaften durch Vertragsgemeinde Einrichtung der ersten Wohngruppe Konzeptverfeinerung Beginn der Arbeit mit den WohngruppenbetreuerInnen Evaluation und Dokumentation Allenfalls nötige Anpassungen vornehmen Für das Konzept: AGS Sozialhilfe und Asyl sig. Bernhard Felder, Leiter sig. Albert Weibel, GL Asyl Logistik Solothurn, 24. Oktober
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrGönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt
Gönner der Junioren Patenschaft für Tennistalente im Freiamt GÖNNER DER JUNIOREN Lieben Sie den Tennissport? Möchten Sie etwas Gutes für die Jugend tun oder sind Sie begeisterter Fan vom Spitzensport?
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrDie Antworten von der SPD
9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrGebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen
StRB betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen vom 21. Dezember 1999 1. Der Stadtratsbeschluss vom 24. März 1994 betreffend Gebühren und Entschädigungen in Vormundschaftssachen wird
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrWas wir gut und wichtig finden
Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 1 Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 2 Zuallererst Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrEndlich in Sicherheit?
Endlich in Sicherheit? Eine Fotoreportage über junge Flüchtlinge in Deutschland Von Christine Rohrer Wie sieht das Leben junger Flüchtlinge aus, die alleine nach Deutschland gekommen sind? Dieses Video
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
Mehr3 Great Place to Work Institut Deutschland
3 Great Place to Work Institut Deutschland +9 Respekt -9-8 Fairness +7 +5-10 Teamgeist Glaubwürdigkeit Stolz Ergebnisindex 6 Great Place to Work Institut Deutschland Teamgeist Stolz Fairness Respekt Glaubwürdigkeit
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrIntegrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert
Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrWohnort der Kinder (oder eines der Kinder)
Auswertung: Fragebogen "Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder" (vgl. Infobrief Nr. / Herbst, Rücklauf: ausgefüllte Fragebogen). Verhältnis der Eltern Verhältnis Eltern Ergänzung: waren ein Paar,
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
MehrAnleitung Scharbefragung
Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrFamilienbegleitung. Coaching & Lernförderung. Systemische Beratung. Fallberatung & Weiterbildung. Mediation & Moderation. Besuchsrechtsbegleitung
Familienbegleitung Coaching & Lernförderung Systemische Beratung Fallberatung & Weiterbildung Mediation & Moderation Besuchsrechtsbegleitung Herzlich willkommen! Beratung 3plus bietet Ihnen: Coaching,
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Trainerauswahl
I.O. BUSINESS Checkliste Trainerauswahl Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Trainerauswahl Den richtigen Trainer zu finden, gestaltet sich oft gar nicht so leicht. Nicht jeder Trainer hält auch,
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrErgänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom
MehrFachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014
Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt
MehrTrennung und Scheidung
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrConnecting People: Patenschaftsprojekt für unbegleitete junge Flüchtlinge in Korneuburg. Infoabend am 9.9.2015, 18.00 Uhr im GH Barenth
Connecting People: Patenschaftsprojekt für unbegleitete junge Flüchtlinge in Korneuburg Infoabend am 9.9.2015, 18.00 Uhr im GH Barenth Zeit schenken, Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Für Jugendliche,
MehrCome to Company. Unser Besuch im Personalstudio Dünnbier. Volksschule Neuhof a. d. Zenn
Come to Company Unser Besuch im Personalstudio Dünnbier Schule: Volksschule Neuhof a. d. Zenn Klasse: 8bM Inhaltsverzeichnis 1.1 Unsere Idee ins Personalstudio zu gehen 1.2 Vorbereitung des Besuchs 2.
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrSchritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik
Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
MehrINDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline
Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrBundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen
Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)
MehrVerordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule
40.44 Verordnung über die der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule vom 9. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 64, 65, 67 und 88 des
MehrSozialbegleitung für Familien in den Sozialen Diensten der Stadt Zürich
Sozialbegleitung für Familien in den Sozialen Diensten der Schule für Sozialbegleitung 19. Juni 2014 Inhalt Organisation der Sozialen Dienste der Was ist «Sozialbegleitung für Familien», kurz «SOF»? Erfahrungen
MehrVerordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget
Mehrakti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache
akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache Vorwort Die Vorworte stehen am Anfang vom Buch. Christine
MehrMustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium
Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten
MehrHohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel»
«Wer das HMO- Ärztenetzwerk wählt, bleibt auch in Sachen Gesundheit am Ball» Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel» Hohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley ist Geschäftsleiterin von «Gsünder
MehrDatenexport aus JS - Software
Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrLehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010
Lehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich in Schule, Beruf
MehrHäufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z.
Häufig gestellte Fragen Die wichtigsten Fragen und Antworten von A bis Z. Seite 2 7 A Aufnahme Wer kann nicht aufgenommen werden? Akut Selbst- und/oder Fremdgefährdete sowie akut Weglaufgefährdete. Gibt
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
MehrFragebogen zur Masterarbeit Betriebliche Beurteilungspraxis von Auszubildenden. 1. Welcher Gruppe von Kreditinstituten gehören Sie an?
Dr. Andreas Rausch Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik Otto-Friedrich-Universität Bamberg Kärntenstraße 7 96052 Bamberg http://www.uni-ba.de/wipaed Tel.: 0951/863-2767 andreas.rausch@uni-bamberg.de Fragebogen
MehrCheckliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDas Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben.
Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben. » Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
Mehr