BetrAV Betriebliche Altersversorgung. Aus dem Inhalt. aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v.
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- Gerburg Kramer
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1 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. BetrAV Betriebliche Altersversorgung 31. Januar Jahrgang ISSN Aus dem Inhalt Der Kommentar Buntenbach, Notwendige Reformen der Alterssicherung aus gewerkschaftlicher Perspektive 1 Abhandlungen Forst/Granetzny, Wirtschaftliche Notlage regulierter Pensionskassen: Zur Ausfallhaftung und Anpassungsprüfpflicht des Arbeitgebers 3 Reinecke, Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2011/ Geberth, Internationale und europäische Fragen der Besteuerung 25 Feßner, Europäische Insolvenzsicherungssysteme Besonderheiten bei Direktversicherungen und die mögliche Einstandspflicht von Arbeitgebern 27 Informationen Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen BMF, Schreiben vom Probezeit vor Zusage einer Pension an den GGF einer Kapitalgesellschaft ( 8 Abs. 3 S. 2 KStG) BMF, Schreiben vom Alterssicherungsbericht Rechtsprechung Änderung einer Anpassungsregelung BAG, Urteil vom AZR 415/10 65
2 aba-tagungen aba-infotag Versorgungsausgleich, Mannheim aba-unterstützungskassentag, Mannheim aba-forum Arbeitsrecht, Mannheim aba-forum Steuerrecht, Mannheim 15./ aba-jahrestagung, Berlin bav-kompakt Seminar und Workshop Karlsruhe Dr. Schanz/Scholer Mainz Dr. Schanz/Scholer Zusatzseminare 2013 Internationale und neue deutsche Rechnungslegung für Pensionen u.ä. Verpflichtungen Mannheim Gohdes/Dr. Thurnes Versorgungsausgleich für Betriebsrenten Düsseldorf-Neuss Engbroks/Voucko-Glockner Grundzüge der Pensionskasse: Fortbildung für Mitarbeiter, Vorstände und Aufsichtsräte München-Unterhaching Hentschel/Jura/Dr. Krönung Obenberger/Dr. Thurnes Kapitalanlageprozess in betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen Mainz Gramke/Haferstock/Hilka/Dr. Nellshen/ Dr. Thurnes/Wagner/Wolf Für Rückfragen auch zu den im Jahr 2013 stattfindenden Grundlagenseminaren steht Ihnen unser Seminar- und Tagungsservice zur Verfügung: Tel.: 01805/ , Fax: 01805/ Die neue Anschrift der aba-geschäftsstelle lautet: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Wilhelmstraße 138, Berlin Telefon 030/ , Telefax 030/
3 Inhaltsverzeichnis Der Kommentar Buntenbach, Notwendige Reformen der Alterssicherung aus gewerkschaftlicher Perspektive 1 Abhandlungen Forst/Granetzny, Wirtschaftliche Notlage regulierter Pensionskassen: Zur Ausfallhaftung und Anpassungsprüfpflicht des Arbeitgebers 3 Reinecke, Die Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht 2011/ Meyer, Unisex aus Sicht des Vertriebs 18 Doetsch/Dreger, Melbourne Mercer Global Pension Index Geberth, Internationale und europäische Fragen der Besteuerung 25 Feßner, Europäische Insolvenzsicherungssysteme Besonderheiten bei Direktversicherungen und die mögliche Einstandspflicht von Arbeitgebern 27 Informationen Aus der Gesetzgebung Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Beitragssatzgesetz Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister 29 Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen BMF, Schreiben vom Probezeit vor Zusage einer Pension an den GGF einer Kapitalgesellschaft ( 8 Abs. 3 S. 2 KStG) BMF, Schreiben vom Steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge; Bescheinigung von Nachzahlungsbeträgen BMF, Schreiben vom BaFin zu Unisex-Tarifen in der bav 30 Aus der Politik Alterssicherung und Altersarmut von Frauen in Deutschland 31 Das Interview Richtungsansage zur Riester-Rente (Mark Ortmann) 41 Statistik Alterssicherungsbericht Kröger, Rentenversicherungsbericht 2012 Beitragssatz kann auch mittelfristig bei 18,9% stabil bleiben 53 Generation Y setzt eher auf bav als auf gesetzliche Rente 56 Europa Nationaler Sozialbericht Deutschlands an die Europäische Union 57 Europäische Kommission zum Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch 59 Veranstaltungen Borsig, Zukunftsproblem Altersarmut? Ein Austausch von Wissenschaft und Praxis 60 Zweites Berliner Demografie Forum 62 Rechtsprechung Keine Anpassung von Anwartschaften nach IFRS BAG, Beschluss vom ABR 20/10 63 Änderung einer Anpassungsregelung BAG, Urteil vom AZR 415/10 65 Verfall von Versorgungsanwartschaften BAG, Urteil vom AZR 477/10 (OS) 68 Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner BAG, Urteil vom AZR 684/10 Pressemitteilung 68 Kein neuer Ertragsanteil im Hinblick auf Rentenerhöhungen durch Überschussbeteiligung BFH, Urteil vom X R 47/09 69 Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen Versorgungseinrichtungen BFH, Beschluss vom VI R 20/10 72 Angemessenheit der Teilungskosten bei interner Teilung OLG Karlsruhe, Beschluss vom UF 260/11 74 Umfang der Teilungskosten i.s.v. 13 VersAusglG OLG Düsseldorf, Beschluss vom II-8 UF 115/10 76 Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus der Presse-Versorgung Bayerisches LSG, Urteil vom L 5 KR 161/09 78 Meinungen Standpunkte Empfehlungen Altersarmut derzeit kein Problem 42 Zahlen zu Verlusten mit Lebensversicherungen sind falsch 42 DGB zum Weißbuch Renten der EU-Kommission 43 IDW: Unisex in der Lebensversicherung 45 Abzinsungssatz von Pensionsverpflichtungen nach IAS Literatur Buchbesprechungen Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG Kommentar zum Betriebsrentengesetz mit Insolvenzsicherung und Versorgungsausgleich, 5. Auflage 80 Höfer/Reinhard/Reich, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Band I Arbeitsrecht, 13. Ergänzungslieferung 81 Schmidt, Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis 82 Inhaltsverzeichnis Betriebliche Altersversorgung 1/2013 1I
4 Literaturhinweise 82 Nachrichten Felix Hufeld neuer Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht 83 II Betriebliche Altersversorgung 1/2013 Inhaltsverzeichnis
5 Der Kommentar Annelie Buntenbach, Berlin Notwendige Reformen der Alterssicherung aus gewerkschaftlicher Perspektive Das Jahr 2012 war geprägt von einer intensiven Debatte um die Zukunft der Alterssicherung und um die drohende Altersarmut. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) war diese Auseinandersetzung längst überfällig. Schon seit mehreren Jahren ist bekannt, dass eine stetig wachsende Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von sozialem Abstieg und Armut im Alter bedroht ist. So hatte die letzte große Untersuchung zur Alterssicherung in Deutschland (AVID) bereits im Jahr 2007 gezeigt: Innerhalb von nur 15 Jahren nimmt der Anteil der Männer in Ostdeutschland mit Renten unter 600 Euro von vier auf 28 Prozent zu, bei den ostdeutschen Frauen verdoppelt sich der Anteil auf 36 Prozent. Im Westen steigt der Anteil der niedrigen Renten zwischen 500 und 800 Euro von acht auf 15 Prozent. Im Zentrum der Diskussionen der vergangenen Monate standen die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Ihr Rentenpaket zur Bekämpfung drohender Altersarmut war das Ergebnis des Rentendialogs der Bundesregierung, der bereits im September 2011 begonnen hatte. Das Kernstück dieses Pakets bildete lange Zeit die sogenannte Zuschussrente. Mittlerweile wurde daraus die Idee einer sogenannten Lebensleistungsrente, mit der langjährig Versicherten nach mindestens 40 Beitragsjahren eine Rente knapp oberhalb der Grundsicherung garantiert werden soll. Doch auch bei diesem Vorschlag ist derzeit völlig unklar, ob er jemals umgesetzt werden wird. Denn die Ministerin findet weder in der Öffentlichkeit noch bei Fachleuten die notwendige Zustimmung, und auch innerhalb der Regierungskoalition ist die Lebensleistungsrente höchst umstritten. Zuletzt legte die CSU ein deutliches Veto ein. Im Kontext der breiten Debatte um Altersarmut wurde auch intensiv über die Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung gestritten. Die Koalition hat den Rentenbeitrag zum trotz massiver Kritik und Bedenken auch aus den eigenen Reihen von 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt. Dieser Schritt ist hoch problematisch, weil die Nachhaltigkeitsrücklage in wenigen Jahren bis auf die Mindestreserve abgeschmolzen wird. In der Folge werden Beitragserhöhungen nötig sein, ohne dass die Rentenleistungen verbessert werden können. Das Rentenniveau würde also trotz der Beitragssteigerungen weiter sinken. Der DGB hat mit seinem Rentenkonzept 2012 dargelegt, dass eine Stabilisierung des heutigen Rentenniveaus finanzierbar ist. Dazu soll der Beitragssatz in jährlichen, moderaten Schritten bis zur 22-Prozent-Grenze angehoben werden. Durch die so ent- stehende Demografie-Reserve kann das heutige Rentenniveau von rund 50 Prozent auch für die kommenden Generationen finanziert werden. Außerdem kann die Erwerbsminderungsrente verbessert und die Rente mit 67 zumindest ausgesetzt werden. Das DGB-Rentenkonzept zeigt, dass die Stabilisierung des Rentenniveaus auch bei einer Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis zum Jahr 2030 möglich ist. Diese Form der Beitragssatzstabilität ist jedoch nicht vorrangiges Ziel des DGB. Es war und ist vielmehr der Fokus des Paradigmenwechsels in der Rentenpolitik vor gut zehn Jahren. Die Begrenzung des Rentenbeitrags auf 22 Prozent wurde zum Dogma erhoben. Die Funktion der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung wurde aufgegeben und durch den Aufbau eines Drei-Säulen-Systems der Alterssicherung abgelöst. Dadurch wurde die Leistungsseite der Rentenversicherung dem Beitragsziel untergeordnet. Das Ergebnis ist ein sinkendes Rentenniveau in der ersten Säule. Die Idee des Gesetzgebers war es dabei, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das sinkende Leistungsniveau durch eine staatlich geförderte Privatvorsorge ausgleichen. Allerdings blieb der Riester-Faktor, also das schrittweise Senken des Rentenniveaus um vier Prozent, bei weitem nicht die einzige Rentenkürzung. Insgesamt führen die gesetzlichen Eingriffe in den vergangenen rund zwölf Jahren dazu, dass die Rente bis 2030 um insgesamt bis zu 25 Prozent zusammengekürzt wird. Diese Entwicklung aber wird, besonders im Zusammenwirken mit der Unordnung am Arbeitsmarkt mit einem ausufernden Niedriglohnsektor und dem Der Kommentar Betriebliche Altersversorgung 1/2013 1
6 Anstieg atypischer Beschäftigungsverhältnisse, für immer breitere Teile der Gesellschaft zu Armut im Alter führen. Dies gilt zunehmend selbst für Versicherte mit langen Versicherungsbiografien und auskömmlichen Erwerbseinkommen, also für die sogenannte Mittelschicht. Denn bis zum Jahr 2030 kann das Rentenniveau bis auf 43 Prozent sinken. Hätten wir diesen Tiefpunkt der Leistungen der gesetzlichen Rente bereits heute erreicht, würde die durchschnittliche Altersrente auf rund 750 Euro absinken. Der theoretische Eckrentner mit 45 Beitragsjahren in Vollzeit und kontinuierlichem Durchschnittsverdienst würde nur noch etwa Euro Rente erhalten. Im Vergleich zum aktuellen Rentenniveau wäre das ein Minus von 175 Euro pro Monat. Durchschnittsverdienende müssten bei einem Rentenniveau von 43 Prozent mindestens 33 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt sein, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung im Alter zu erhalten. Die Senkung des Rentenniveaus wirkt sich jedoch sehr viel drastischer aus, weil der Eckrentner immer mehr zum Auslaufmodell wird. Heute arbeiten nur noch zwei Drittel der Beschäftigten in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis. 22 Prozent sind im Niedriglohnsektor beschäftigt. Bei einem Einkommen von Euro wären 45 Beitragsjahre nötig, nur um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu bekommen. Es ist also zwingend nötig, sowohl den Arbeitsmarkt in Ordnung zu bringen als auch das Rentenniveau zu stabilisieren. Andernfalls wird Altersarmut künftig ungeahnte Ausmaße annehmen und das gesamte Rentensystem delegitimieren. Dazu kommt, dass spätestens die Wirtschafts- und Finanzkrise ab dem Jahr 2008 schonungslos offengelegt hat, dass der Kapitalmarkt der falsche Ort ist, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen, mit der die Leistungskürzungen der ersten Säule ausgeglichen werden sollen. Der soeben veröffentlichte Rentenversicherungsbericht 2012 der Bundesregierung weist für die nächsten Jahre ein Gesamtversorgungsniveau vor Steuern aus gesetzlicher Rente und Riester- Rente aus, das bis 2025 kontinuierlich maximal im Bereich des Niveaus liegen wird, das zuletzt allein die gesetzliche Rentenversicherung erreicht hat. Dabei gelten allerdings als Voraussetzungen, dass die Verzinsung der Riester-Rente bei jährlich vier Prozent liegt und die Verwaltungskosten lediglich zehn Prozent ausmachen. Zudem muss der Altersvorsorgeaufwand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontinuierlich bei vier Prozent liegen. In der Praxis jedoch sind die Renditen am Kapitalmarkt derzeit im Keller, die Garantieverzinsung wurde im Lauf der Jahre kontinuierlich reduziert. Zudem herrscht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern große Verunsicherung hinsichtlich der Qualität und Kosten für Riester-Produkte. Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, hier für die notwendige Transparenz und Kostenbegrenzung zu sorgen. Zwar ist das geplante Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Bei den Abschluss- und Verwaltungskosten setzt die Bundesregierung aber lediglich auf Marktmechanismen infolge gestiegenen Wettbewerbs. Die damit verbundene Hoffnung, dass dadurch die Kostenbelastung für die Verbraucher zwangsläufig fällt, dürfte aber enttäuscht werden, weil eine echte Marktübersicht kaum hergestellt werden kann. Besonders problematisch wird die Lücke, die der Gesetzgeber in die gesetzliche Rente gerissen hat, für diejenigen, denen es nicht oder höchstens teilweise gelingt, etwas für das Alter zurück zu legen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden bislang 15,6 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Demnach liegt der Verbreitungsgrad bei weniger als 40 Prozent. Auch hat die Dynamik bei der Zahl der Neuverträge zuletzt deutlich nachgelassen. Zudem wird etwa ein Fünftel der Verträge derzeit gar nicht mehr bespart, und häufig werden nicht die für die Höchstförderung notwendigen Beiträge eingezahlt. Insgesamt fällt das Fazit nach elf Jahren Riester-Rente somit ernüchternd aus. Offensichtlich gelingt es vielen Menschen nicht, das sinkende Leistungsniveau in der gesetzlichen Rente durch einen Riester-Vertrag auszugleichen. Besser fällt hingegen das Urteil über die zweite Säule des Alterssicherungssystems aus. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bav) konnte in den vergangenen Jahren gesteigert werden, was auch den tarifpolitischen Anstrengungen der Gewerkschaften geschuldet ist. Mittlerweile bestehen fast 20 Mio. aktive Betriebsrentenanwartschaften. Gleichwohl ist der Verbreitungsgrad der bav mit etwas über 40 Prozent der abhängig Beschäftigten (ohne Öffentlichen Dienst) ebenfalls noch zu gering. Besonders in den Bereichen niedriger Einkommen und in Branchen, in denen den Gewerkschaften gute Tarifverträge derzeit nicht gelingen, sind viele Beschäftigte kaum in der Lage, ausreichend zusätzlich vorzusorgen. Der DGB setzt sich daher für eine weitere Stärkung der bav ein. Ziel muss die flächendeckende Verbreitung als zusätzliche Versorgung für das Alter sein. Allerdings betrachten wir die bav in erster Linie als Ergänzung eines stabilen Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rente, nicht als deren Ersatz. Um dabei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell nicht zu überfordern, sehen wir die Arbeitgeber in der Pflicht, sich stärker als bisher am Aufbau dieser zusätzlichen Versorgung zu beteiligen. Hier fehlt bislang eine verbindliche Regelung zur mindestens hälftigen Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der bav. Nicht unerwähnt bleiben darf dabei zudem, dass eine Ausweitung der bav die Gefahr von weiteren Spekulationsblasen vergrößert bzw. die Verzinsung auf sichere Anlagen noch weiter zurückgehen könnte. Daher muss die bav vornehmlich in Durchführungswegen erfolgen, die nicht den Problemen auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt sind bzw. die diese Probleme noch weiter vergrößern würden. Und noch ein anderer Punkt bereitet dem DGB im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung unverändert Sorge: das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Sicherungsregelungen für Versicherungsunternehmen auch für die bav zu übernehmen. Ohne Zweifel sind Sicherheit und Risikobegrenzung am Kapitalmarkt von zentraler Bedeutung. Gleichwohl ist es nicht sinnvoll, ein ohnehin schon sicheres System wie die bav mit bürokratischen und teuren Sicherungsregeln zu überziehen. Wenn aber die sogenannten Solvency- II-Regelungen auch auf die zweite Säule unseres Systems der Alterssicherung Anwendung finden sollen, gefährdet dies den Bestand und die weitere Entwicklung der bav. Schon heute entspricht die tarifliche und betriebliche Altersversorgung den von der Europäischen Union geforderten Zielen und Mindestanforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Sicherheit, Portabilität und Information. Der DGB fordert daher, alle Initiativen auf der europäischen Ebene zu unterbinden, die den bestehenden bewährten Rahmen der bav in Deutschland negativ beeinflussen können. Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch die Bundesregierung, die sich in diesem Punkt der vollen Unterstützung der Gewerkschaften sicher sein kann. Annelie Buntenbach DGB-Vorstandsmitglied 2 Betriebliche Altersversorgung 1/2013 Der Kommentar
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