Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Bas, Elke Ferner, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/14357 Versorgungslage chronisch schmerzkranker Menschen Vorbemerkung der Fragesteller InDeutschlandleidenmehrereMillionenMenschenanchronischenSchmerzen. Gleichzeitigfehltesaneinerausdifferenzierten,flächendeckendenVersorgung. DieWartezeitenbiszurrichtigenDiagnosesindlang,oftmalsweitübereinJahr, teilweisesogarsechsjahre.nebendenspeziellenproblemeneineradäquaten VersorgungimBereichAkutschmerzstelltdiechronischeSchmerzerkrankung fürpatientinnenundpatienteneinegroßeindividuellebelastungdar.schmerz tritthiernebendergrunderkrankungalseigenständigeskrankheitsbildinden VordergrundundbedarfdringendeinerspezialisiertenTherapie.DieVersorgungslage hingegen ist noch immer extrem lückenhaft. Vorbemerkung der Bundesregierung Schmerzenstelleneinsehrkomplexes,auchmitstarkenpsychischenKomponentenverbundenesPhänomenmitunterschiedlichenQualitäten,Stärkenund Formendar,dasvonkurzzeitigenundbegrenztenSchmerzen (akuterschmerz) überlängeranhaltendeschmerzzuständebishinzuchronischenschmerzenund chronischenschmerzsyndromenimsinneeigenständigerkrankheitsbilderreichenkann.eineeinheitlichedefinitiondeschronischenschmerzesgibtesaber nicht. ChronischeSchmerzenführennichtnurzueinererheblichenEinschränkungder LebensqualitätdesBetroffenen,siesindauchvolkswirtschaftlichrelevant,da sie nicht selten zu Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung führen. EinebesondereAufgabeunseresGesundheitswesensistesdaher,Patientinnen undpatientendurcheinebestmöglichemedizinischeversorgungunnötige Schmerzenzuersparen.EsgehörtnachderBerufsordnungzudenPflichtender ÄrztinnenundÄrzte,LeidenderPatientinnenundPatientenzulindern.Daher gehörtesauchzuihrenaufgaben,schmerzenzuerkennenundangemessenzu behandeln.diearbeitsgemeinschaftderwissenschaftlichenmedizinischen FachgesellschaftenhatfürverschiedeneBereichederschmerztherapeutischen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom22.August2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VersorgunghochwertigeLeitlinienveröffentlicht,diedenaktuellenStandder medizinischenerkenntnisseauchimbereichderschmerztherapiedarstellen. AndiesenLeitlinienkönnensichdieÄrztinnenundÄrztebeiderjeweiligen Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten orientieren. DieBundesregierungsetztsichfürdieStärkungderSchmerztherapiebzw.der Schmerz-undPalliativmedizinaufunterschiedlicheWeiseein.Umbereitsdie angehendenärztinnenundärztebesserinderschmerzmedizinauszubilden,ist SchmerzmedizinkünftigausdrücklichalsPflichtlehr-undPrüfungsfachim Medizinstudiumvorgegeben.ChronischeSchmerzenundSchmerzmedizinstellenQuerschnittsbereichederMedizindar,sodassauchdieseAspektebeider gesundheitspolitischengesetzgebungdervergangenenjahre,beispielsweise durchdasgkv-versorgungsstrukturgesetz,mitberücksichtigtsind (unteranderembeidenneuregelungenzurvergütung,bedarfsplanung,verbesserungder sektorenübergreifenden Versorgung). InitiativenundProjektezumAusbauderSchmerztherapieinDeutschlandwerdenfinanziellgefördert.SoenthältbeispielsweisedievomBundesministerium fürgesundheit (BMG)unterstütztePlattformNationaleGesundheitszielemit demneuengesundheitsziel Gesundälterwerden einenwichtigenbaustein zurverbesserungderschmerzsituationimalter.diebundesregierungfördert unterdemdachdesrahmenprogrammsgesundheitsforschungverschiedene ForschungsvorhabenimBereichSchmerz.DieSchmerzforschungwirddabei querschnitthaftinunterschiedlichenfördermaßnahmenunterstützt.esistbeabsichtigt,forschungzuursachenundtherapiemöglichkeitenvonschmerzerkrankungenauchzukünftigüberdasrahmenprogrammgesundheitsforschung zu fördern. DasThema Schmerzundchronische (Schmerz-)Erkrankungen mussimversorgungskontextgesehenwerden.dabeispielenverschiedenebereichewie z.b.diefacharztversorgung,diearzneimittelversorgung,diepalliativversorgungoderdieselbsthilfeeinerolle.indiesemkontextistdasangesprochene ThemenfeldseitlangemregelmäßigerBestandteilderPresse-undÖffentlichkeitsarbeit des BMG. 1.WievieleMenschenleidennachKenntnisderBundesregierunginderBundesrepublik Deutschland an chronischen Schmerzen? AufwelcheDiagnosegruppenverteilensichdieLeidenderchronischen Schmerzkranken? Bei welchen Erkrankungen spielt Schmerz eine große Rolle? WiehochistdieZahlchronischschmerzkrankerKinderundJugendlicher bzw. Seniorinnen und Senioren? DieexakteErmittlungderPrävalenzvonchronischenSchmerzen,alsoderHäufigkeitundVerbreitunginderBevölkerung,istaufgrundderunterschiedlichen Erhebungsmethoden,derangewandtendiagnostischenInstrumente,derunterschiedlichenSchmerzdefinitionenundeinernichtverbindlichabgestimmten EinteilungderSchweregradeschwierig.DiePrävalenzchronischerSchmerzen liegtindeutschlandlauteuropäischemweißbuchschmerzzwischen10und20 Prozent;betroffenwärendamitetwazwischen6,7und13MillionenPersonen imalterüber18jahren.eineübersichtsarbeitausdemjahr2011nenntebenfallsprävalenzenindiesembereich,verweistaberauchaufstudien,wodieprävalenzdeutlichniedrigeroderhöherlag.eineinternationale,2003durchgeführtebefragungsstudiezuchronischenschmerzenergabfürdeutschlandeine PrävalenzchronischerSchmerzenvon17Prozent.DiePrävalenzlagdamitniedrigeralsimDurchschnittder16untersuchteneuropäischenLänder (19Prozent)

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14631 undniedrigeralsinvergleichbarenländernwiedenniederlanden,schweden oder Österreich. HäufigsteUrsachenfürchronischeSchmerzensindErkrankungendesBewegungsapparates,SchmerzendurchGefäß-undNervenerkrankungensowieTumorschmerzen.IneineraufGrundlagevonSekundärdaten (Versichertendaten derdeutschenangestellten-krankenkasse (DAK))durchgeführtenquantitativenAnalysezumZusammenhangzwischenbestimmtenKrankheitsdiagnosen undchronischenschmerzzuständenkonnten77prozentderschmerzpatientinnenund-patienteninsgesamtneunhauptgruppenvonkrankheitsdiagnosenzugeordnetwerden.derhöchsteanteilentfielmit26prozentaufarthrosebedingte Schmerzen,gefolgtvonSchmerzenbeiBandscheibenleidenzu18Prozent,anderenspezifischenRückenschmerzenzu13Prozent,neuropathischenSchmerzenzu7Prozent,nichtspezifischenRückenschmerzenzu5ProzentundKopfschmerzen zu 4 Prozent. RepräsentativeDatenzuchronischenSchmerzenbeiKindernundJugendlichen indeutschlandliegennichtvor.lautdeutscherschmerzgesellschaft (DGSS) leidenindeutschland300000bis350000kinderundjugendlicheimaltervon 8 bis 18 Jahren unter chronischen Schmerzen. ZurAnzahlchronischschmerzkrankerSeniorinnenundSenioreninDeutschlandliegenkeineexaktenZahlenvor.ÄltereGesamtschätzungenvonmindestens5MillionenMenschenmitchronischenSchmerzenberuhenaufExtrapolationen von Daten aus den USA. 2.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzurVersorgungslageimBereich Akutschmerz? Welche Daten zur Versorgungssituation bestehen? WelcheErkenntnisseüberQualitätsunterschiedeinderVersorgungzwischen den Krankenhäusern sind der Bundesregierung bekannt? EineStudieindeutschenFacharztpraxenausdenJahren2005/2006kommt zudemergebnis,dass42prozentderpatientenamuntersuchungstagakute oderchronischeschmerzenalsgrundfürdenarztbesuchangaben.40prozent derbefragtenlittenseitmehralssechsmonatenunterchronischenschmerzen. 14 Prozent der Berufstätigen fielen wegen der Schmerzen tageweise aus. ImJahr2011veröffentlichtenAuswertungenvonDatendergesetzlichenKrankenkassenzufolgeliegtdiemittlereAnzahlderArztkontakteproJahrfürchronischeSchmerzpatienteninallenAltersgruppenundfürbeideGeschlechter deutlichhöheralsindervergleichsgruppederversicherten (insgesamt44arztkontakteimvergleichzu16,4arztkontaktenimdurchschnittfürdasjahr 2004).ValideDatenüberdiestationäreVersorgungssituationliegenderBundesregierung nicht vor (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 17). NachdemvomDeutschenInstitutfürMedizinischeDokumentationundInformation (DIMDI)herausgegebenenHTA-Bericht (HTA:HealthTechnology Assessment) AkutschmerztherapieaufoperativenundkonservativenStationen ausdemjahr2013 ( pdf)konnte aufgrundlagevondatenausstudienvon2005bis2012 unter einerakutschmerztherapiedieanzahlderpatientenmitmoderatenoderschwerenschmerzengegenüberdemjahr2000reduziertwerden.allerdingsfanden dieautorenheraus,dasshäufignochkeineoptimaleakutschmerztherapieindie Routineversorgung integriert sei. DieAutorendesHTA-Berichtshabendarausgeschlussfolgert,dassdie AkutschmerztherapieaufdenpostoperativenundkonservativenStationenwirksamundkosteneffektivist (durchverkürzungderliegezeiten),abernochweiter

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode verbessertwerdenkönnte.dazuempfahlensieunteranderemdenweiterensystematischenausbauderakutschmerzdienste,regelmäßigeschulungendespersonalszurakutschmerztherapiesowieeineumfassendeundregelmäßigedokumentationderdurchgeführtenschmerzerfassungsowiedermedikamentösen Behandlung einschließlich Nebenwirkungen. SpezifischeErkenntnisseüberQualitätsunterschiedeinderakutschmerztherapeutischenVersorgungzwischendenKrankenhäusernliegenderBundesregierungnichtvor.Allgemeinkanndavonausgegangenwerden,dassKrankenhäuser,diedasgesetzlichgefordertesystematischeQualitätsmanagementsachgerechteingeführthaben,ihrinternesBehandlungsmanagementsogestalten,dass auchschmerzpatientenadäquaterkanntundderenbehandlungfachlichkompetent gesichert wird. 3.WelcheInformationenbesitztdieBundesregierungüberdieDimensionder SchmerzbelastungderBevölkerung,dasheißtvorallemzurschmerzbedingtenInanspruchnahmeambulanterundstationärerEinrichtungen,zurschmerzbedingtenArbeitsunfähigkeit,zurschmerzbedingtenBerufs-bzw.Erwerbsunfähigkeit und Frühverrentung? ZudenderBundesregierungzurVerfügungstehendenInformationenüberdie DimensionderSchmerzbelastungderBevölkerungundderschmerzbedingten InanspruchnahmeambulanterundstationärerEinrichtungenwirdaufdieAntwort zu Frage 2 verwiesen. MitSchmerzeneinhergehendeBeschwerdebildersindfürdieDeutscheRentenversicherung (DRV)vermutlichdiehäufigsteUrsachefürRehabilitationenund BerentungenwegenErwerbsminderung,wobeisichdietatsächlicheZahlder BetroffenenimVersorgungsbereichderDRVnichtgenaubeziffernlässt.In dermehrzahlderfälleliegtbereitseinechronifizierungderbeschwerdenvor, sodassimfallevonbegutachtungenwegenschmerzenmeistvoneinem chronischenschmerzsyndrom auszugehenist.mitchronischenschmerzen assoziiertekrankheitsbilderfindensichindericd-10-klassifikationandiversenstellen.siemüssenabernichtzwangsläufigalsrenten-oderrehabilitationsbegründendediagnosegenanntwerden.indenreha-undrentenstatistikender RentenversicherungkönnenstattdessendieursächlichensomatischenoderpsychischenGrunderkrankungenvorden Schmerzdiagnosen genanntwerden. DieAngabenkonzentrierensichaufdieinderTabelle1 (siehes.5)genannten Erstdiagnosen ( Schmerzdiagnosen ),wohlwissend,dasshierdurchdietatsächlicheanzahlder Schmerzpatienten inderrehabilitationundbeierwerbsminderungsrente nicht adäquat abgebildet werden kann. ImJahr2012erfolgtenknapp100000medizinischeRehabilitationen (ca.10prozentallerrehabilitationen)miteinerunmittelbarschmerzbezogenerstdiagnose. DieüberwiegendeMehrheit (87Prozent)dieserRehabilitandenlittanchronischen Rückenschmerzen (ICD-10 M54, siehe Tabelle 1). DesWeiterenfindensich7600RehabilitandenmitderErstdiagnose AnhaltendeSchmerzstörung (ICD-10F45.4)undknapp2900Rehabilitandenmit einem sogenannten Fibromyalgiesyndrom (ICD-10 M79.7).

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14631 Tabelle 1: Medizinische Rehabilitation der DRV bei ausgewählten Schmerzdiagnosen 2012 ICD-10 CodeDiagnose Männer und Frauen F45.4Anhaltende Schmerzstörung7610 F62.80 Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom62 G44Sonstige Kopfschmerzsyndrome335 G50Trigeminusneuralgie160 G54.6Phantomschmerz3 G56.4Kausalgie22 G57.8 Neuropathie untere Extremität19 M54Rückenschmerz87103 M79.7Fibromyalgie2878 M89.0Neurodystrophie [Algodystrophie]532 R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz80 R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz1020 Gesamt99824 BezüglichdesReha-ZugangswirdvondenTrägernderRentenversicherung stetsgeprüft,inwelchemumfangundinwelchereinrichtungdieleistungfür chronischschmerzkrankemenschenamsinnvollstenundumfassendstenerbrachtwerdenkann.hierfüristeserforderlich,dassderbehandelndearztim BefundberichtaufdenGrundundVerlaufderBeschwerdendesPatientendetaillierteingeht.DemnachentscheidetdersozialmedizinischeDienstdesRentenversicherungsträgers,obvorrangigeinesomatischeoderpsychosomatische RehabilitationdesVersichertennotwendigist.WährendeineRehabilitationmit FokusaufdiesomatischeGrunderkrankungimSchnittfürdreibisvierWochen bewilligtwird,kanneinerehabilitationmitpsychosomatischemschwerpunkt fürfünfbissechswochenbewilligtwerden.beimedizinischererforderniskönnenbeidemaßnahmendurchdenträgerauchverlängertwerden.diedrvkann aufvielereha-zentrenmitentsprechenderexpertisezurückgreifen (siehe Tabelle2).ImRahmenderZuweisungwirddurchdieSonderanforderungen spezielleschmerztherapie und psychologischeschmerztherapie,diebei gegebenerqualifikationundkonzeptionellereinbindungfürdiejeweiligeeinrichtunghinterlegtsind,sichergestellt,dassderversicherteineinefürsein Krankheitsbild adäquate Einrichtung eingewiesen wird. Tabelle 2: Reha-Einrichtungen mit Expertise auf dem Gebiet der Schmerztherapie Indikation Anzahl der Einrichtungen Orthopädie + spezielle Schmerztherapie130 Orthopädie + psychologische Schmerztherapie8 Psychosomatik + spezielle Schmerztherapie32 Psychosomatik + psychologische Schmerztherapie14 andere Indikationen + spezielle Schmerztherapie (überwiegend Neurologie)ca. 100 andere Indikationen + psychologische Schmerztherapie4

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AllegenanntenEinrichtungensindaufdieBehandlungvonchronischschmerzkrankenMenschenvorbereitet,sieverfügenüberentsprechendqualifiziertes therapeutischespersonalunddiegeeigneteräumlicheausstattung.diezentren sinddurchihremultimodalentherapiekonzeptegutgeeignet,diegrunderkrankungzubehandelnbzw.derenvoranschreitenzuverzögernundresultierende somatischeundseelischebeeinträchtigungenzumindern.durchdiversenachsorgeleistungensollunteranderemderrehabilitationserfolgverstetigtoder ausgebautwerden.nebenfunktionstrainingundrehabilitationssportkanndie RehabilitationambulantamHeimatortfortgesetztwerden.Hierzukannbeispielsweise IRENA (intensivierte Rehabilitationsnachsorge) verordnet werden. BezüglichderErhaltungderMobilitätundErwerbsfähigkeitwurdeninden letztenjahrzehntenfürdiebetroffenenvielfältigeleistungenzurberuflichen Rehabilitationbewilligt.VorallemfürVersichertemitchronischenRückenschmerzenwurdenLeistungenzurTeilhabeamArbeitsleben (LTA)verordnet undbewilligt.insgesamtwurdenfürdieintabelle1genanntenrehabilitanden knapp23000leistungenbewilligt.daswaren18prozentallerdurchgeführten LTA im genannten Jahr. SoweitchronischeSchmerzenalsFolgeanerkannterArbeitsunfälleundBerufskrankheitenauftreten,sindinderDokumentationderDeutschenGesetzlichenUnfallversicherunge.V.,demSpitzenverbanddergesetzlichenUnfallversicherungsträger,dieRentenfälleausgewiesen,beidenenalsVerletzungsfolgeSchmerzenangegebensind.DieUnterteilungnachbestimmten Schmerzformen ist in der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Tabelle 3: Rentenfälle 2011 mit Schmerzen als Verletzungsfolge Verletzungsfolge Rentenfälle mit Schmerzen als Verletzungsfolge einer Verletzung ObundinwieweitdieSchmerzenimEinzelfallfürdenGradderErwerbsminderung (mit) relevant waren, ist nicht gesondert erfasst. ZuArbeitsunfällenoderBerufskrankheiten,dienichtzueinemRentenanspruch geführt haben, liegen keine statistischen Daten vor. davon Fälle mit Schmerzen als Verletzungsfolge der schwersten Verletzung und keine weiteren Verletzungsfolgen Schmerzzustand an Stümpfen61186 Phantomschmerz40721 Neuralgie48977 Neurombildung928 Gelenkschmerzen chronisches Kopfschmerzsyndrom sonstige Schmerzzustände Gesamt WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberbesonderserfolgreiche Programme der Integration von Schmerzpatienten in den Arbeitsmarkt vor? GibteshierzueinenkoordiniertenFachdialogzwischendemBundesministeriumfürArbeitundSozialordnung,demBundesministeriumfürGesundheit und den Behörden in den Geschäftsbereichen der beiden Häuser? Wie sehen die Maßnahmen und Ergebnisse dieser Zusammenarbeit aus?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14631 DiezurQualitätssicherungundausepidemiologischenGründendurchgeführte AuswertungvonRehabilitationsverläufenerlaubteineungefähreAbschätzung dessozialmedizinischenverbleibsderversichertenzweijahrenachderleistungzurteilhabe.dieauswertungderdatenvon2010 (Rehabilitandenaus 2008) ergab die folgende Tabelle 4. Tabelle 4: Sozialmedizinischer Verlauf 24 Monate nach Reha-Ende 2008 Spaltennummer DiagnoseICD-10 Code Tabelle4zeigt,dassdieüberwiegendeMehrheit (79ProzentderRehabilitanden miteiner Schmerzdiagnose )nacheinerrehabilitationerwerbsfähigbliebbeziehungsweisewiederindaserwerbslebenintegriertwerdenkonnte.dabeiist zubedenken,dassdiebeitragszahlungenzumteilundzeitlichbegrenztbeispielsweiseauchvonanderenträgerndersozialversicherungstammenkönnen. Rehabilitanden 2008 Status des Versichertenkontos im Zwei-Jahres-Verlauf nach Reha in Anteil in Prozent von Spalte 3 Lückenloser Beitragseingang (inklusive Beiträgeaus AU,AL und AG) Lückenhafter Beitragseingang Erwerbsminderungsrente Altersrente Anhaltende SchmerzstörungF ,2 Persönlichkeitsänderung bei chronischem SchmerzsyndromF ,0 Sonstige KopfschmerzsyndromeG ,4 TrigeminusneuralgieG ,0 PhantomschmerzG ,0 KausalgieG ,0 Neuropathie untere ExtremitätG ,0 Rückenschmerz M ,3 FibromyalgieM ,0 Neurodystrophie (Algodystrophie)M ,9 Chronischer unbeeinflussbarer SchmerzR ,1 Sonstiger chronischer SchmerzR ,3 Gesamt ,3 AU =Arbeitsunfähigkeit (BeiträgevonKrankenkasse),AL =Arbeitslosigkeit (BeiträgevonArbeitsagentur), AG = Beitragszahlungen von Arbeitgeber und anderen Tod

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Nurbei5ProzentderRehabilitandenwurdeeineBerentungwegenErwerbsminderungnötig.4ProzenterreichtenimZweijahresverlaufdiereguläreAltersrente.DieRehabilitandenmiteinersomatoformenStörung (F-Diagnosen)hatten bezogenaufdensozialmedizinischenverlauf dieungünstigsteprognose. ImBereichdergesetzlichenUnfallversicherungwerdenchronischeSchmerzpatienten,insbesonderePersonenmiteinemkomplexenregionalenSchmerzsyndrom,imReha-ManagementderUnfallversicherungsträgerbetreut.Eine großerollebeidersteuerungdieserfällespielendieschmerzmedizinischen undschmerztherapeutischenangebotederspeziellenberufsgenossenschaftlichenunfallkliniken.dieseklinikenverfügenüberspezialisierteschmerzambulanzenmitentsprechendensprechstundensowieüberstationäreschmerztherapeutischeangebote.aufgrunddergroßenversorgungspolitischenbedeutung desthemasplantdiedeutschegesetzlicheunfallversicherungnochindiesem JahrmitdemKlinikverbund,dieAnforderungenaneineschmerztherapeutische VersorgungindergesetzlichenUnfallversicherungzudefinierenundgemeinsame Behandlungsstandards abzustimmen. DieBundesagenturfürArbeit (BA)hatbereitsimFebruar2012mitdemSpitzenverbanddergesetzlichenKrankenversicherungeineKooperationsvereinbarungzumThema ArbeitslosigkeitundGesundheit abgeschlossen.schwerpunktthemaderkooperationin2013istdiezusammenarbeitaufdemgebietder GesundheitspräventionmitdemZiel,erleichterteZugangsvoraussetzungenfür sozialbenachteiligtezupräventionskursendergesetzlichenkrankenkassenzu vereinbaren. SoweitdieBAalsRehabilitationsträgerfürLeistungenzurTeilhabeamArbeitslebenzuständigist,istdaraufhinzuweisen,dassaufdiekonkretenAuswirkungeneinerBehinderungimEinzelfallunddendarausresultierendenindividuellenFörder-undUnterstützungsbedarfabzustellenist.ImHinblickaufdiese individuelleausrichtungderintegrationsstrategiesindzielgruppenspezifische Programme nicht vorgesehen. 5.WelcheepidemiologischenErkenntnisseliegenderBundesregierungüber diethemenzusammenhänge KinderundSchmerz sowie Seniorenund Schmerz vor? BereitsKinderundJugendlichesindhäufigvonSchmerzenbetroffen.Nach DatenderStudiezurGesundheitvonKindernundJugendlicheninDeutschland (KiGGS),erhobenindenJahren2003bis2006,haben71Prozentder3-bis 17-JährigeninnerhalbvondreiMonatenmindestenseinmalSchmerzen,47ProzentsogarwiederkehrendeSchmerzen,55ProzentSchmerzenanmindestens zweilokalisationenund27prozentwiederkehrendeschmerzenanmindestens zweilokalisationen.kopf-undbauchschmerzenwurdenamhäufigstenberichtet.mitzunehmendemalterwerdenhäufigerschmerzenangegeben.inallen AltersgruppenberichtenMädchenhäufigerüberwiederkehrendeSchmerzenals gleichaltrigejungen.diearztinanspruchnahmewegenschmerzennimmtmit steigendemalterab,dagegennimmtdiemedikamenteneinnahmewegen Schmerzen mit dem Alter zu. IndererstenErhebungswellederStudiezurGesundheitErwachsenerin Deutschland (DEGS1)2008bis2011desRobertKoch-Instituts (RKI)gabetwa eindrittel (Männer:31Prozent;Frauen30Prozent)imAltervon18bis79Jahren sehrleichteundleichteschmerzenindenletztenvierwochenan.stärkere Schmerzen wurden häufiger von Frauen als von Männern angegeben. DiePrävalenzvonSchmerzen,insbesonderevonmäßigenundstarkenodersehr starkenschmerzen,steigtbeibeidengeschlechternmitzunehmendemlebensalter bis zum 60. Lebensjahr an.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14631 Inderbundesweiten,vomRKIregelmäßigdurchgeführtenBefragungsstudie GesundheitinDeutschlandAktuell (GEDA)2009und2010wurdedieHäufigkeitchronischerRückenschmerzenerhoben.DiesoerfassteLebenszeitprävalenzchronischerRückenschmerzenstiegimAltersverlaufbeiFrauensignifikantundkontinuierlichvon15ProzentinderAltersgruppe18bis29Jahreauf 35ProzentinderAltersgruppe65bis74Jahrean,umbeiFrauenab75Jahren mit35prozentstabilaufdiesemniveauzubleiben.beimännernwurdeein signifikanteranstiegbiszuraltersgruppe50bis64jahremiteinemanteilvon 22Prozentbeobachtet.IndenhöherenAltersgruppenfandsichkeineweitere Zunahme.InallenAltersgruppenlagdiePrävalenzbeiFrauensignifikanthöher als bei Männern. DieSchmerzprävalenzbeiälterenMenscheninPflegeheimenwirdmit49bis 86Prozentalsbesondershocheingeschätzt;gleichzeitiggibtesHinweiseauf eineunzureichendeschmerzbehandlungindieservulnerablenseniorenpopulation.diedatenlagefürdeutschlandistineinemjüngstvombundesministerium fürbildungundforschung (BMBF)imRahmendesForschungsschwerpunkts GesundheitimAlter gefördertenforschungsvorhaben (siehedazuantwortzu Frage30)näherbeleuchtetworden.ErsteErgebnisseineinerStichprobevon 217Personen,dieumfassendbefragtunduntersuchtwerdenkonnten,ergaben, dass65prozentvonschmerzenbetroffenwarenund31prozentsowohlschmerzenangabenalsaucheineschmerzdauermedikationerhielten.detailliertebewertungenderqualitätderschmerzbehandlungvonpflegeheimbewohnerinnen und-bewohnernwurdensowohlindirekterbefragungundanalysevonkrankenaktenalsauchaufderbasisvonsekundärdatenanalysen (DatenderDeutschenBetriebskrankenkasse)durchgeführtundzeigtenerheblicheDefiziteauf. VordiesemHintergrundistvondenAutoreneineinterdisziplinäreHandlungsempfehlungzumManagementvonSchmerzenbeiälterenMenscheninPflegeheimen erarbeitet worden. 6.WelcheepidemiologischenErkenntnisseliegenderBundesregierungüber diethemenzusammenhänge GenderundSchmerz sowie Migrantenund Schmerz vor? ÜberalleSchmerzlokalisationenundAltersgruppenhinwegzeigenFrauen durchgängigdiegrößereprävalenzvonschmerzen.währendbeijüngeren FrauenübereinelängereZeitbisetwazudemAltervon40JahrenKopfschmerzendieamhäufigstengenanntenSchmerzendarstellen,sindbeiMännern Rückenschmerzendominierend.DiehöhereSchmerzprävalenzvonFrauenim VergleichzuMännernzeigtsichauchbeichronischenRückenschmerzen,diein GEDA 2009 und 2010 detailliert erfasst wurden. ZurGesundheitvonErwachsenenmitMigrationshintergrundsindnurwenige Datenverfügbar.KinderundJugendlichemitMigrationshintergrundwarenin derkiggsentsprechendihremanteilanderbevölkerungvertreten.insgesamt scheinensichsowohldieprävalenzvonschmerzenalsauchdiemedikamenteneinnahmeundarztbesucheaufgrundvonschmerzenbeikindernundjugendlichenmitmigrationshintergrundnichtvongleichaltrigenohnemigrationshintergrundzuunterscheiden.aucheinedifferenzierungnachherkunftsland ergibtsogutwiekeineunterschiede.allerdingswarendieanzahlderarztbesucheundindertendenzauchmedikamenteneinnahmenwegenschmerzen etwashäufigerbeikindernmitmigrationshintergrund,trotzgleichhoheroder sogaretwasniedrigererschmerzprävalenzenundzwarauch,wennnochweitere ParameterwieAlter,GeschlechtundSozialstatusgleichzeitigberücksichtigt werden.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WelcheBedeutungkommtnachAuffassungderBundesregierungdenverschiedenen Formen der Schmerzprävention zu? WelchenStellenwertmisstdieBundesregierungderPräventionimVorfeld derschmerzkrankheitzurvermeidungvonchronifizierungundzurerfolgreichen Rehabilitation bei? DiePräventionzurVermeidungderEntwicklungeinerSchmerzkrankheithat zweifelloseinehohebedeutungimrahmenderschmerztherapie.neuetherapieansätzestellendabeiaufdieproblematikdes Schmerzlernens ab.esgibt Hinweise,dassz.B.einesuboptimaleSchmerzversorgunginderunmittelbaren NachsorgevonOperationenzurEntwicklungchronischerSchmerzen,zum Schmerzlernen führenkann.diessolldurcheinenverbessertenundkonsequenteneinsatzvonschmerzmittelnimanschlussanoperativeeingriffeverhindert werden. 8.WelchenStellenwerthatnachAuffassungderBundesregierungdie SchmerztherapiebeidergesundheitlichenVersorgungderBevölkerungin derbundesrepublikdeutschland,undwiebewertetsiediesenimvergleich zudemrang,dendieseinstaatenderorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeit und Entwicklung bzw. EU-Mitgliedsländern einnimmt? DieSchmerztherapiehatindergesundheitlichenVersorgungderBevölkerung einenhohenstellenwert.dabeiistzuberücksichtigen,dassdietherapiechronischerschmerzenunddieschmerzmedizinquerschnittsbereichedermedizin darstellen,dieinallenmedizinischendisziplinenmitberücksichtigtwerdenund somitauchindererforschungunterschiedlicherkrankheitsbilderrelevantsind. Eineinternationale,2006publizierteStudie,diein13EU-Mitgliedstaaten (darunterdänemark,deutschland,schweden,finnland,denniederlanden,österreich undfrankreich)sowieindenoecd-mitgliedstaaten (OECD:Organisationfür wirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung)norwegen,schweizund IsraelmittelsTelefoninterviewsdurchgeführtwurde,kommtzudemErgebnis, dassindeutschlanddiezufriedenheitmitderschmerzbehandlungvergleichsweisehochist.währendimdurchschnittetwa40prozentderbefragtenvoneiner unzureichendenschmerzbehandlungberichtensindesindeutschlandnur29prozent. 9.WelcheMaßnahmen,ProgrammeundInitiativenwerdenaufEU-Ebeneunter Beteiligung der Bundesregierung durchgeführt? InwelchemMaßwirddieBundesregierungdasThemaSchmerzzumGegenstand der EU-Gesundheitspolitik sowie EU-Forschungspolitik machen? WelchenationalenInitiativenderEU-MitgliedsländersindderBundesregierung bezüglich des Themas Schmerz bekannt? DieBundesregierungistdurchdasBMBFanzweieuropäischenMaßnahmen beteiligt,diedasthema Schmerz aufgreifen:andergemeinsamentechnologieinitiative InnovativeMedicinesInitiative (IMI) sowieandereuropäischen Innovationspartnerschaft ActiveandHealthyAgeing (EIP-AHA).Weiterhin hatdiebundesregierunganderinhaltlichenausgestaltungdes7.eu-forschungsrahmenprogrammsmitgewirkt,durchdasauchvorhabenzumthema Schmerz gefördertwurden.imspezifischenprogrammdes8.eu-forschungsrahmenprogramms (Horizon2020)istdasThema chronischerschmerz innerhalbdersogenanntenchallenge1 ( Health,DemographicChangeundWell- Being )angesiedelt.dasspezifischeprogrammwirddurcharbeitsprogramme umgesetztwerden,andereninhaltlichergestaltungdiebundesregierungmitwirkt.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14631 DieBundesregierunghatkeineKenntnisübernationaleInitiativeninanderen EU-Mitgliedsländern. 10.Vonwelchen,durchdieSchmerzkrankheitverursachten,volkswirtschaftlichen Kosten geht die Bundesregierung aus? Auf welche Quellen stützt sie sich dabei? DiedurchchronischeSchmerzenentstehendenvolkswirtschaftlichenKostenin Deutschlandsindhoch,verlässlicheAngabenzurgenauenHöhesindaber schwierig.dieangabenbewegensichzwischen20,5undknapp29mrd.euro, bestehendausdirektenkostenwieetwafürbehandlung,rehabilitationoder MedikamenteundindirektenKostendurchvorzeitigeVerrentungoderArbeitsunfähigkeit.EsgibtauchhöhereSchätzungenbiszu38MrdEuro.DieAngaben sinddemhta-berichtdesdimdizur VersorgungssituationinderSchmerztherapieinDeutschlandiminternationalenVergleichhinsichtlichÜber-,UnteroderFehlversorgung entnommensowieeinerpublikationvonnobis,rolke und Baumann aus dem Jahr WievieleschmerztherapeutischeEinrichtungengibtesnachKenntnisder Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität dieser Einrichtungen? WelcheKriteriensindderBundesregierungbekannt,umVerbrauchernund PatienteneineWahlentscheidungbeiihrerSuchenacheinerbesonders qualifizierten Einrichtung zur Schmerzbehandlung zu unterstützten? DieBundesregierunghatkeineKenntnisvonderZahlderstationärenschmerztherapeutischenEinrichtungeninderBundesrepublikDeutschland.DieKrankenhauspläneweiseninderRegelkeinereinschmerzmedizinischausgerichteten Einrichtungen aus. LautderDeutschenSchmerzgesellschaft,dieimRahmenderErstellungdes HTA-Berichtszur VersorgungssituationinderSchmerztherapieinDeutschland iminternationalenvergleichhinsichtlichüber-,unter-oderfehlversorgung vomdimdiangefragtwurde,gabes2010indeutschland1479niedergelassene Schmerztherapeuten.EineErfassungalleraufSchmerztherapiespezialisierten ÄrztinnenundÄrzteoderEinrichtungenindervertragsärztlichenVersorgung liegt der Bundesregierung nicht vor. NachAngabendesQualitätsberichts2012derKassenärztlichenBundesvereinigung (KBV)nehmeninsgesamt1043ÄrztinnenundÄrzteanderQualitätssicherungsvereinbarungzurschmerztherapeutischenVersorgungchronischschmerzkrankerPatientenaufGrundlagedes 135Absatz2desFünftenBuches Sozialgesetzbuch (SGBV)teil.IndemBerichtistauchdargelegt,welcheQualitätssicherungsmaßnahmendieKassenärztlichenVereinigungen (KVen)durchgeführt haben. PatientinnenundPatientenkönnenbeiihrerSuchenacheinerstationärenEinrichtunginderSchmerzbehandlungauchaufdieQualitätsberichtederKrankenhäuserzurückgreifen,daOPS-Kodes (OPS:Operationen-undProzedurenschlüssel)auchindenQualitätsberichtenderKrankenhäuserzuveröffentlichen sind.hieristjedochdaraufhinzuweisen,dassnichtjedeschmerztherapiekodierbarundindenqualitätsberichtenauffindbarist.dieschmerztherapiegehört grundsätzlichzurallgemeinenkrankenhausbehandlungundwirdnurdanngesondertkodiert,wennessichumeinedarüberhinausgehendespeziellebehandlungsformhandelt,wiez.b.diedirekteinjektionvonschmerztherapeutikaim BereichderNervenbahnen.InderamtlichenKlassifikationdesDIMDIfür

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode OperationenundProzeduren (OPS2013)werdenverschiedenedieserBehandlungsformen (unteranderemmultimodaleschmerztherapie,komplexeakutschmerzbehandlung,multimodaleschmerztherapeutischekurzzeitbehandlung, teilstationäremultimodaleschmerztherapie)ineinemeigenenkodebereichaufgeführt,zusammenmithinweisenundmindestmerkmalen (z.b.mindestens dreifachdisziplinenbeidermultimodalenschmerztherapeutischenkurzzeitbehandlung), die für eine Kodierung zu erfüllen sind. DarüberhinauswirdindenQualitätsberichtenderKrankenhäuserzurbesseren TransparenzfürdiePatientinnenundPatientenangegeben,welchespeziellen Leistungsangebotez.B.zurSchmerztherapieundzumSchmerzmanagement sowie welche Zusatz-Weiterbildungsqualifikationen vorliegen. ImÜbrigenwerdendenPatientinnenundPatiententeilweiseindenLändern spezifische Schmerztherapieratgeber zurverfügunggestellt,indenen AdressenvontherapeutischenEinrichtungenundSelbsthilfegruppenimLand sowieinformationenüberschmerzartenundbehandlungsmöglichkeitenaufgeführtwerden.zudemunterliegendiekostenträgerauchgegenüberden SchmerzpatienteneinerBeratung-undAuskunftspflichtimHinblickaufdie Suche nach einer geeigneten schmerztherapeutischen Behandlung. 12.WiebeurteiltdieBundesregierungdenStandderQualitätssicherunginder Schmerztherapie? WelcheHandlungsfelderderQualitätssicherungimBereichSchmerztherapie sind nach Ansicht der Bundesregierung prioritär? WelcheInstrumenteundMaßnahmenstehendabeiderzeitdenVertragspartnernunddemSystemdergesetzlichenKrankenversicherungen (GKV) zur Verfügung? 13.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungeinleiten,umdieQualitätssicherungundQualitätsentwicklunginderSchmerztherapieinDeutschland zu verbessern? WelcheEmpfehlungengibtdieBundesregierungzurQualitätsentwicklung undqualitätssicherunginderschmerztherapieandiejeweiligenakteure? DieFragen12und13werdenwegendesengenSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieQualitätssicherunghatinallenBereichenderGesundheitsversorgungeinen hohenstellenwert.füralleleistungserbringerinderambulanten,stationären undrehabilitativenversorgungbestehtnach 135aSGBVeingesetzlichesGebotzurQualitätssicherung,dasihnendieVerantwortungfürdieQualitätihrer Leistungenausdrücklichüberträgt.Vertragsärzte,KrankenhäusersowiedieambulantenundstationärenVorsorge-undRehabilitationseinrichtungensindgesetzlichzurEinführungeinesinternenQualitätsmanagementsverpflichtet.Dazu gehörtauch,dieinterneorganisationineinereinrichtungsozugestalten,dass SchmerzpatientenadäquaterkanntundderenBehandlungfachlichkompetent gesichertwird.durchdasinstrumentderpatientenbefragungkönnensichdie Einrichtungendarüberinformieren,obundwelcherVerbesserungsbedarfbeider VersorgungderPatientenbesteht.AlleQualitätssicherungsmaßnahmenbetreffenauchdieschmerztherapeutischenBehandlungenindenjeweiligenEinrichtungen. EsgehörtnachdenVorgabendesSGBVzudenAufgabendergemeinsamen Selbstverwaltung,insbesonderedesGemeinsamenBundesausschusses (G-BA) undderbundesmantelvertragspartner (KassenärztlicheBundesvereinigungund GKV-Spitzenverband),diespezifischenAnforderungenandieLeistungserbringerzurQualitätssicherungfestzulegen.DerG-BAlegtnacheinemstruk-

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14631 turiertenverfahrenfest,inwelchenbereichenderversorgungspezifischemaßnahmenderqualitätssicherungentwickeltwerdenmüssenundbestimmtdas Nähere hierzu. EineReihevonRichtliniendesG-BAberücksichtigenschmerztherapeutische AspekteundtreffenVorgabenzurQualitätssicherung.SobeinhaltenbeispielsweisedieRegelungenzurexternenstationärenQualitätssicherunginmehreren LeistungsbereichenauchdieErhebungpräoperativerSchmerzen.Nebenden RichtliniendesG-BAhabendieBundesmantelvertragspartnerinQualitätssicherungsvereinbarungennach 135Absatz2SGBV,insbesondereinderQualitätssicherungsvereinbarungzurschmerztherapeutischenVersorgungchronisch schmerzkrankerpatienten (Schmerztherapievereinbarung)nähereVorgabenzur Qualitätssicherung geregelt. DieEntscheidungdarüber,obundwieineinerstationärenEinrichtungschmerztherapeutischeMaßnahmenangebotensowiegegebenenfallsspezifischweitergebildeteÄrztefürSchmerztherapieeingesetztwerden,obliegtdemjeweiligen TrägereinerEinrichtung.ErhatauchdieVerantwortungdafür,dassdieVoraussetzungen dafür vorliegen, um eine gute Therapie zu ermöglichen. DarüberhinaustragenetabliertefreiwilligeMaßnahmenderQualitätssicherung z.b.durcheinezertifizierungdazubei,dieversorgungderpatientinnenund Patienten mit Schmerzen zu verbessern. DieBundesregierungsetztsichaktivfürdieVerbesserungderSchmerztherapie indeutschlandeinundfördertinitiativenundforschungsprojektezurverbesserungderschmerztherapie.beispielhaftseihieraufeinmodellvorhabenzur VerbesserungderErgebnisqualitätderpostoperativenSchmerztherapiehingewiesensowieaufdieForschungsförderungdurchdieForschungsverbündezu Kopfschmerz, Rückenschmerz und neuropathischem Schmerz. 14.WelcheInitiativenzurEinführungstandardisierterMethodenzurDokumentationundWirksamkeitskontrollevonSchmerzdiagnostikund-therapie sind der Bundesregierung bekannt und werden von ihr unterstützt? 15.InwelchemAusmaßwerdennachKenntnisderBundesregierungstandardisierteInstrumentederDokumentation,QualitätundinsbesondereTherapieergebniskontrolleinschmerztherapeutischenEinrichtungenroutinemäßig eingesetzt,undwelchengesetzgeberischenhandlungsbedarfbzw.handlungsbedarf der Selbstverwaltungspartner sieht die Bundesregierung? DieFragen14und15werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Das AktionsbündnisSchmerzfreieStadtMünster analysiertineinemaufdrei JahreangelegtenProjektdiekomplexenZusammenhängeinderVersorgungvon SchmerzpatienteninnerhalbeinesstädtischenGesundheitssystems.Dabeiwird eineüberprüfungdesschmerzmanagementsinsbesondereinpalliativstationen, HospizenundPflegeeinrichtungenderStadtMünsterdurchgeführt.Zielistes, diesbezüglichewissens-undversorgungslückenandenschnittstellenvon Krankenhäusern,Alten-undPflegeeinrichtungen,SchmerzpraxenundHospizenzuerkennenundzuschließen.AufderBasisdieserErgebnissesollenVerbesserungsvorschläge für eine vernetzte Schmerzbetreuung erarbeitet werden. IndemvomDIMDIherausgegebenenHTA-Bericht Akutschmerztherapieauf operativenundkonservativenstationen wurdedargelegt,dassindeutschland dieinitiativendestechnischenüberwachungs-vereins (TÜV)Rheinlandzur Zertifizierungzur SchmerzfreienKlinik,dasBenchmarkingsystemQUIPS sowiediezertifizierungdurchdasunternehmenpaincertbestehen.alledrei AnsätzezielenaufeinverbessertesSchmerzmanagement,indemsystematisch ausgewählte Qualitätsindikatoren zur Bewertung herangezogen werden.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AlseinBeispielzurVerbesserungderQualitätundWirtschaftlichkeitinderVersorgungchronischSchmerzkrankerimRahmendervertragsärztlichenLeistungserbringungistdarüberhinausdie Qualitätssicherungsvereinbarungzur schmerztherapeutischenversorgungchronischschmerzkrankerpatientengem. 135Abs.2SGBV (QualitätssicherungsvereinbarungSchmerztherapie) zu nennen.in 7dieserVereinbarungfindensichVorgabenzurstandardisierten Dokumentation, die der KV auf Verlangen vorzulegen ist. DiebestehendengesetzlichenRegelungen,diedenSelbstverwaltungspartnern bzw.demg-badiegestaltungsverantwortungübertragen,sindgeeignet,eine gute Qualität der Schmerztherapie sicherzustellen. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdieDeckungdesschmerztherapeutischenBedarfsimRahmenderambulantenBedarfsplanungnachdem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)? Waswirdsieunternehmen,umdenschmerztherapeutischenBedarfim Rahmen der ambulanten Bedarfsplanung zu decken? SchmerztherapeutischeLeistungenfallenindasLeistungsspektrumunterschiedlicherArztgruppen.ImRahmenderBedarfsplanungwerdenaufSchmerztherapiespezialisierteÄrztinnenundÄrztedahernichtgesondertbeplant, sondernwerdenbeidemversorgungsbedarfderjeweiligenarztgruppenberücksichtigt.derg-bahatzudemimrahmenseineram1.januar2013inkraft getretenenneufassungderbedarfsplanungs-richtlinie (BPL-RL)ausdrücklich geregelt,dassbeiderneubesetzungvonarztsitzenfüranästhesieinsbesondere BewerberBerücksichtigungfindensollen,derenVersorgungsschwerpunktein der Schmerztherapie oder der Palliativmedizin liegen. DieSicherstellungdervertragsärztlichenVersorgungunddamitauchder schmerztherapeutischenversorgungobliegtdenkvenundderkbv.diejeweiligekvhatentsprechenddenbedarfsplänenallegeeignetenfinanziellenund sonstigenmaßnahmenzuergreifen,umdiesicherstellungdervertragsärztlichen Versorgungzugewährleisten,zuverbessernoderzufördern (vergleiche 105 SGBV). 99Absatz1Satz3SGBVsiehtzudemdieMöglichkeitvor,beiVorliegenregionalerBesonderheiten,insbesonderederregionalenDemografieund Morbidität,beiderAufstellungdesBedarfsplansaufLandesebenevonderBPL- RLabzuweichen,wenndiesfüreinebedarfsgerechteVersorgungerforderlich ist.darüberhinausbestehtbeivorliegeneinesentsprechendenversorgungsbedarfsauchdiemöglichkeit,unbeschadetderanordnungvonzulassungsbeschränkungen so genannte Sonderbedarfszulassungen zu erteilen. 17.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdenGradderSpezifizierungderLandeskrankenhauspläneimBereichderSchmerzversorgung derklinikenbezüglichderakutschmerztherapieundbezüglicheinermultimodalen Schmerztherapie? Wie ist die Versorgungslage im Detail? PlantdieBundesregierungeineversorgungsorientierteDarstellungder Versorgungslage? DasBMGhatimJuli2013eineUmfragebeidenLändernzurSpezifizierungder KrankenhauspläneimHinblickaufdieSchmerztherapiedurchgeführt.Die KrankenhausplanungindenLändernorientiertsichhierandenFachgebietsbezeichnungenderWeiterbildungsordnungderjeweiligenLandesärztekammer undnichtantherapieangeboten.dadieschmerztherapiekeinsolchesfachgebietdarstellt,wirdsiealssolcheauchnichtausdrücklichbeplant.diekrankenhauspläneweisendemnachinderregelkeinereinschmerzmedizinischausgerichteten Einrichtungen aus.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/14631 DieBehandlungakuterundchronischerSchmerzenistjedochimErgebnis regelmäßigindiestationärekrankenhausversorgungindenländerneingebettet.einedezidiertedarstellungderschmerztherapeutischenkapazitätender KrankenhäuserindenLändernisthingegenaufderGrundlagederLandeskrankenhauspläneinsgesamtnichtmöglich.DieVersorgunginderSchmerztherapie istdurcheineausgeprägteinterdisziplinaritätgekennzeichnetsowieinhohem Maßsektorübergreifendausgestaltet.SoweitgleichwohlindenLändernDefizitebestehenkönnten,kanndiesindemgemeinsamenLandesgremiumnach 90aSGBVauchunterBerücksichtigungregionalerAspektesachlichaufgegriffenwerden.HierkönnengegebenenfallsauchEmpfehlungenzudiesem sektorenübergreifenden Aspekt abgegeben werden. 18.GibtesausSichtderBundesregierungeineschmerztherapeutischeUnteroderFehlversorgungakutundchronischSchmerzkranker,undwiebeabsichtigt die Bundesregierung diese gegebenenfalls zu beheben? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 13 und 15 verwiesen. 19.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungseit2009unternommen,um die Versorgung von Schmerzpatienten zu verbessern? WoundwannhatsiedazumitdenBundesländern,denKrankenkassen oder anderen beteiligten Akteuren gesprochen? DiegesundheitspolitischeGesetzgebungderBundesregierungindenvergangenenJahrenwaraufdieVerbesserungdergesundheitlichenVersorgung einschließlich der Versorgung der Schmerzpatienten ausgerichtet. ExemplarischkannimHinblickaufeineVerbesserungderVersorgungvonchronischenSchmerzpatientenauchaufdiemitdemGKV-VersorgungsstrukturgesetzerfolgteEinführungdesVersorgungsbereichsderambulantenspezialfachärztlichenVersorgungverwiesenwerden.Diein 116bSGBVenthaltene AuflistungvonKrankheitenundhochspezialisiertenLeistungenumfasstdas bisherigegesetzlichespektrumdes 116bSGBVunddievomG-BAinseiner RichtlinievorgenommenenErweiterungen.SoweitesumspezifischeLeistungenderSchmerztherapiegeht,könnendieseauchalshochspezialisierteLeistungenaufgenommenwerden.Derzeitsindbereitsz.B.CT/MRT-gestützteinterventionelleschmerztherapeutischeLeistungenimgesetzlichenKatalogdes 116bSGBValshochspezialisierteLeistungenenthalten.HierzuhatderG-BA mitbeschlussvom19.mai2011bereitsinseinerrichtliniegemäßderalten Fassungdes 116bSGBVdieKonkretisierungderhochspezialisiertenLeistungeneinschließlichderdiagnostischenundtherapeutischenBegleitmaßnahmen, dersächlichensowiederpersonellenanforderungenunddesüberweisungserfordernissesergänzt,aufderengrundlageerdiezukünftigeausgestaltunggemäß den Neuregelungen des 116b SGB V neue Fassung vornehmen kann. ZudemwurdedieFortentwicklungdes -116b-KatalogsdemG-BAübertragen, deraufantragdasleistungs-undkrankheitsspektrumerweiternundgleichzeitigdenbehandlungsumfangkonkretisierenunddienötigenqualitätsanforderungenfestlegenkann.diesbedeutet,dassauchhinsichtlichderchronischen SchmerztherapiederG-BAimRahmenderWeiterentwicklungdesVersorgungsbereichsentsprechendeRegelungenaufnehmenkann,entwederunterden jeweiligengrundkrankheitenundkrankheitsbildern (z.b.rheuma,onkologie) oderalseineeigenständigeergänzungseinerrichtliniefürchronischschmerzkranke Patienten.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImBereichderärztlichenAusbildungistdurchdieErsteVerordnungzurÄnderungderApprobationsordnungfürÄrztevom17.Juli2013Schmerzmedizin ausdrücklich als Pflichtlehr- und Prüfungsfach vorgegeben worden. IneinemdreistufigenKonzeptwurdedieVersorgungambulanterPalliativpatientenmitBetäubungsmitteln alsovorallemmitstarkenschmerzmitteln seit 2009 entscheidend verbessert. ZunächstwurdemitderFünfundzwanzigstenBetäubungsmittelrechts-Änderungsverordnungvom11.Mai2011dieMöglichkeitgeschaffen,inHospizen undeinrichtungenderspezialisiertenambulantenpalliativversorgung (SAPV) BetäubungsmittelnotfallvorrätebereitzuhaltenundsomitdieVoraussetzungen füreineunverzüglicheschmerzmittelbehandlunginakutsituationenverbessert. DanebenwurdendieinAlten-undPflegeheimensowieHospizenbestehenden MöglichkeitenzurWeiterverwendungnichtmehrbenötigter,aberweiterverwendungsfähigerBetäubungsmittelaufdieEinrichtungenderSAPVausgedehnt.HierdurchwurdeeinBeitragzurbedarfsgerechtenundwirtschaftlichen Versorgung mit Betäubungsmitteln geleistet. IneinemnächstenSchrittwurdemitderViertenVerordnungzurÄnderungder Apothekenbetriebsordnungvom5.Juni2012dieBetäubungsmittelvorratshaltunginApothekenergänzt,sodasszurSchmerztherapiebenötigteBetäubungsmitteljederzeitbereitstehenbeziehungsweisekurzfristigbeschafftwerden können. ImRahmendesZweitenGesetzeszurÄnderungarzneimittelrechtlicherund anderervorschriftenvom19.oktober2012wurdedasbetäubungsmittelgesetz geändert.danachdarfderarzteinemambulantversorgtenpalliativpatientenin engbegrenztenausnahmefällenbetäubungsmittelzurüberbrückungeinerabsehbarenpalliativmedizinischenkrisensituationüberlassen,wenndasbetäubungsmittel aus der Apotheke nicht rechtzeitig besorgt werden kann. 20.WelcheMaßnahmenhatdieBundesregierungimBereichSchmerzim Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) angeregt? PlantdieBundesregierung,dasThemaUnter-/FehlversorgungbeiSchmerzenimRahmeneinesGutachtensdesSachverständigenrateszurBegutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen behandeln zu lassen? Falls nein, warum nicht? DasThema Schmerz istalsgesondertertagesordnungspunktindenletzten JahrennichtaufderGesundheitsministerkonferenzbehandeltworden.AllerdingshabendievonderGMKgefasstenBeschlüssezurVerbesserungderpalliativmedizinischenundpalliativpflegerischenVersorgungindenJahren2006und 2008 Aspekte der Schmerzversorgung berührt. DerSachverständigenratzurBegutachtungderEntwicklungimGesundheitswesenhatsichzuletztinseinemGutachtenausdemJahr2009 Koordination undintegration GesundheitsversorgungineinerGesellschaftdeslängerenLebens imkontextspeziellerversorgungsanforderungenbeiälterenundalten MenschenmitdemThema chronischerschmerz beschäftigt.dabeistanden diebedeutungchronischerschmerzzuständebeimehrfacherkrankungen,die SpezifikderArzneimitteltherapieimAltersowiedieVermeidungderChronifizierungvonSchmerzzurPräventionvonPflegebedürftigkeitundauchdieBerücksichtigungvonSchmerzeninentsprechendenLeitlinienimMittelpunkt. AuchinkünftigenGutachtendürftedieVersorgungbeiSchmerzeneineRolle spielen,weileinebestmöglichkoordinierte,integrierteundganzheitlicheversorgunggeradeauchbeimehrfacherkrankungeneingrundanliegendessachverständigenrates ist.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/ WelchebesonderenInitiativenoderVerträgederKrankenkassenimBereichdermultimodalenSchmerztherapiesindderBundesregierungbekannt? EsexistierenmehrerezumTeilbundesweiteVerträgezurschmerztherapeutischenVersorgung.ZudemhabendieKrankenkassenzurUmsetzungdesauch dieschmerzbehandlungumfassendenanspruchsderversichertenaufspezialisierteambulantepalliativversorgung ( 37bSGBV)bundesweit224Verträge abgeschlossen. 22.WelcheModellprogrammezurmultimodalenSchmerztherapiefördertdie BundesregierunginwelchemUmfang,undwelcheModellprogrammebeabsichtigt sie zu fördern? EineFörderungvonModellprogrammenzurmultimodalenSchmerztherapie findet nicht statt und ist derzeit auch nicht geplant. 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdiespezielleSchmerztherapieimBereich der kassenärztlichen Versorgung? WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,wielangees dauert,bispatientinnenundpatientenerstmalseinemschmerzspezialisten vorgestellt werden? DiespezielleSchmerztherapieimBereichdervertragsärztlichenVersorgungist inderqualitätssicherungsvereinbarungderbundesmantelvertragspartnerzur schmerztherapeutischenversorgungchronischschmerzkrankerpatientengemäß 135Absatz2SGBV (Schmerztherapievereinbarung)geregelt.DieseVereinbarungdientderSicherungvonQualitätundWirtschaftlichkeitinderVersorgungchronischSchmerzkrankerimRahmendervertragsärztlichenLeistungserbringung.DieVereinbarungregeltdieAnforderungenandiefachlicheBefähigung,dieOrganisationsowiedieräumlicheundapparativeAusstattungals VoraussetzungfürdieAusführungundAbrechnungvonLeistungenzurschmerztherapeutischenVersorgungchronischschmerzkrankerPatientennachdem EinheitlichenBewertungsmaßstabes (EBM).Zielistes,dieBehandlungvon PatientenmitakutenundchronischenSchmerzenleitliniengerechtundevidenzbasiertzugestalten.VordiesemHintergrundbegrüßtdieBundesregierungdie Qualitätssicherungsvereinbarung. EsobliegtdabeidenBundesmantelvertragspartnernzuprüfen,inwieweitVeränderungenimVersorgungsgeschehenAnlassfüreineAnpassungderQualitätsvereinbarung geben. ValideDatenüberdieWartezeiteninderschmerztherapeutischenVersorgung liegen dem BMG nicht vor. 24.WelcheAnreizebestehenausSichtderBundesregierungimGesundheitswesen,umeinumfassendesambulantesundstationäresAngeboteiner multimodalen schmerztherapeutischen Versorgung aufzubauen? InderambulantenVersorgungbestehenaufBundes-,Landes-undKrankenkassenebenediverseFördermöglichkeitenauchzumAufbaueinermultimodalen schmerztherapeutischenversorgung.aufbundesebeneisthierinsbesonderedie bereitsinderantwortzufrage23erwähnteschmerztherapievereinbarung gemäß 135Absatz2SGBVsowiedieBestimmungundBewertungabrechnungsfähigerLeistungenimEBM,derimsogenanntenBewertungsausschuss vonvertreternderkbvundvertreterndesspitzenverbandesbundderkran-

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kenkassenbeschlossenwird,zunennen.derebmsiehtnebenderzusatzpauschalefürdieeinleitungoderfortführungeinerumfassendenschmerztherapeutischenversorgungchronischschmerzkrankerpatienten,dieaucheine konsiliarischeberatungderkooperierendenärzteumfasst,insbesondereeine ZuschlagspositionfürdieLeistungserbringunginhochspezialisiertenschmerztherapeutischenZentrenvor.AuchfürdieDurchführungmultidisziplinärerFallkonferenzengemäßderQualitätssicherungsvereinbarungkönnendieteilnehmendenÄrztinnenundÄrzteeinegesonderteEBM-Zifferberechnen.Nachdem EBMdürfenzudemCT-gesteuerteschmerztherapeutischeInterventionenbei akutemoderchronischemschmerzimrahmeneinesmultimodalenschmerztherapiekonzepteserbrachtwerden.diegesamtvertragspartnerentscheiden darüberhinausimrahmenvon 87aSGBVgemeinsamundeinheitlichüber dienotwendigkeitweitererfördermaßnahmenzurberücksichtigungregionaler BesonderheitenderVersorgungsstrukturenundzurVerbesserungderregionalen VersorgungderVersicherten.DiesgiltinsbesondereauchfürdieMöglichkeit zurextrabudgetärenvergütungqualitätsgesicherterbrachterbesondersförderungswürdigervertragsärztlicherleistungenzudenpreisendereuro-gebührenordnungaufgrundlagedervombewertungsausschusshierzuzubeschließendenempfehlungen.zusätzlichzumkollektivvertragsrechthatder GesetzgeberdenKrankenkassendieKompetenzübertragen,aucheinzelne BereichederambulantenärztlichenVersorgungzumGegenstandvonVersorgungsaufträgen nach den 73c, 140a SGB V zu machen. AuchimstationärenBereichbestehtdieMöglichkeitzurAbrechnungdermultimodalenSchmerztherapie.DerEntgeltkatalogfürdasJahr2013siehthierfür verschiedene Fallpauschalen vor. 25.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdasEntlassungsmanagement von Schmerzpatienten vor, und wie beurteilt sie diese? WelcheKostenentstehendenLeistungsträgernderSozialversicherung durchabgerocheneoderfalschfortgesetzteschmerzbehandlungennach stationärenbehandlungenoderreha-behandlungenoderaufgrundvon fehlenden Strukturen zur ambulanten Weiterbehandlung? ImRahmendesGesetzeszurVerbesserungderVersorgungsstruktureninder gesetzlichenkrankenversicherung (GKV-VStG)wurdendieRegelungenzum Entlassmanagementeffektiverausgestaltet. 39Absatz1Satz4SGBVregelt ausdrücklich,dassdiekrankenhausbehandlungaucheinentlassmanagement zurlösungvonproblemenbeimübergangindieversorgungnachderkrankenhausbehandlungenthaltenmuss.indenzweiseitigenverträgenüberkrankenhausbehandlung,diezwischendenverbändenderkrankenkassenauflandesebeneunddenvertreternderkrankenhäuserauflandesebeneabzuschließen sind,sinddieeinzelheitendesentlassmanagementszuregeln ( 112SGBV). GesonderteErkenntnisseübereinEntlassmanagementvonSchmerzpatienten liegenderbundesregierungnichtvor.ausgaben,diedergesetzlichenkrankenversicherungdurchabgebrocheneoderfalschfortgesetztetherapienentstehen, sindinderamtlichenstatistikdergesetzlichenkrankenversicherungnichtgesondert erfasst.

19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/ WelcheBedeutunghatnachAuffassungderBundesregierungdieSchmerztherapiefürdieunterschiedlichenFormenderHospizversorgung,undin welchemumfangwirdsiedortnachkenntnisderbundesregierungimambulanten und stationären Bereich praktiziert? DieSchmerztherapieistfürdieambulanteundstationäreHospiz-undPalliativversorgung,unabhängigdavon,wiedieseregionalgestaltetist,vonhoherBedeutung. Versicherte,diekeinerKrankenhausbehandlungbedürfen,habennach 39a Absatz1SGBVAnspruchaufeinenZuschusszustationäreroderteilstationärer VersorgunginHospizen,indenenpalliativmedizinischeBehandlungerbracht wird.zuderpalliativmedizinischenversorgunggehörtaucheineschmerztherapeutische Behandlung. DieKrankenkassehatnach 39aAbsatz2SGBVambulanteHospizdienstezu fördern,diefürversicherte,diekeinerkrankenhausbehandlungundkeinerstationärenoderteilstationärenversorgunganeinemhospizbedürfen,qualifizierte ehrenamtlichesterbebegleitungerbringen.voraussetzungderförderungambulanterhospizdiensteistnach 39aAbsatz2SGBVunteranderem,dassderambulanteHospizdienstmitpalliativmedizinischerfahrenenPflegedienstenund Ärztenzusammenarbeitet.Esistdavonauszugehen,dassdiegenanntenPartner der Zusammenarbeit auch eine schmerztherapeutische Behandlung erbringen. 27.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausdemstanddervorbereitungendermedizinischenfakultätenaufdie AnforderungenderAusbildungimBereichdesbeiderletztenNovelleder ÄrztlichenApprobationsordnungneueingeführtenQuerschnittsbereichs Schmerzmedizin Q14? WiewilldieBundesregierungdieBundesländerbeiderEinführungeines entsprechendeninnovativenlehrangebotsunddemerfahrungsaustausch unterstützen? DieBundesregierunghatmitderÄnderungderApprobationsordnungfürÄrzte imbundesrechtdiegrundlagendafürgeschaffen,daslehrangebotimbereich derschmerzmedizinzuverstärken.esistnundieaufgabederhochschulen, diesevorgabenumzusetzenundihrecurriculaentsprechendauszugestalten. Hierzuliegtz.B.einvondenFachgesellschaftenempfohlenesCurriculum Schmerztherapievor,dasvonverschiedenenmedizinischenFakultätenauch schon implementiert wurde. 28.WiebeabsichtigtdieBundesregierungdieBundesländerdabeizuunterstützen,dasProblemfeldSchmerzinderuniversitärenundnach-universitären AusbildungzumPsychologenentsprechendseinerBedeutungfürdie Schmerztherapie im Curriculum zu verankern bzw. zu verstärken? PsychologenwerdenaufgrundeinesHochschulstudiumsderPsychologie qualifiziert.einereglementierungderausbildunggibtesnicht.vielmehrsind diehochschulenaufgrundderkultushoheitderländerundderfreiheitvon ForschungundLehrefürdieInhaltezuständig.DerBundhathieraufkeinen Einfluss. SoweitdieFrageaufeineVerankerungdesProblemfeldesSchmerztherapiein derbundesrechtlichgeregeltenausbildungzumpsychologischenpsychotherapeutenoderkinder-undjugendlichenpsychotherapeutenabzielt,wirddarauf verwiesen,dassbereitsheutediekenntnisse,fähigkeitenundfertigkeitenin derpsychotherapeutenausbildungzuvermittelnsind,dieerforderlichsind,um unteranderem beidertherapiepsychischerursachen,begleiterscheinungen

20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undfolgenvonkörperlichenerkrankungenunterberücksichtigungderärztlich erhobenenbefundezumkörperlichenstatusunddersozialenlagedespatientenaufdenwissenschaftlichen,geistigenundethischengrundlagenderpsychotherapieeigenverantwortlichundselbständighandelnzukönnen.damitist auchdasproblemfeldschmerz,soweitausbildungsrelevant,bereitserfasst.für diegestaltungdercurriculareninhaltederausbildungsinddieländerbzw.die Ausbildungsinstitute verantwortlich. DieBundesregierungwirdbeidervorgesehenenÜberarbeitungderPsychotherapeutenausbildungsicherstellen,dassdasProblemfeld Schmerz weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. 29.WirdsichdieBundesregierungbeidenBundesländernfürdieSchaffung von zusätzlichen Lehrstühlen für Schmerztherapie einsetzen? DieEntscheidungüberdieEinrichtungvonLehrstühlenbestimmterFachrichtungobliegtdenLändernbzw.Hochschulen,diedannauchfürdiefinanzielle Ausstattung zu sorgen haben. 30. Mit welchen Programmen fördert die Bundesregierung derzeit a)die experimentelle Forschung, b)die klinische Forschung, c)die sozialwissenschaftliche Forschung, d)die Versorgungsforschung und e) die epidemiologische Forschung im Bereich Schmerz? DieBundesregierungfördertSchmerzforschungunterdemDachdesRahmenprogrammsGesundheitsforschung.EsistthematischinAktionsfeldergegliedert,dienichteinzelnenKrankheitsbildernzuzuordnensind.DieSchmerzforschungwirddaherquerschnitthaftinunterschiedlichenMaßnahmengefördert. JenachFragestellungderjeweiligenFördermaßnahmekönnendieeinzelnen ForschungsvorhabenihrenSchwerpunktindenunterFrage30abis30egenannten Bereichen haben. DanebenerfolgenepidemiologischeErhebungenzuSchmerzregelmäßigim RahmendeskontinuierlichenGesundheitsmonitoringsamRKI,dasausjährlichenBefragungen (GEDA)unddenabwechselnddurchgeführtenUntersuchungssurveysanErwachsenen (DEGS)undanKindernundJugendlichen (KiGGS) besteht. 31.WieverhältsichderUmfangdervonderBundesregierunggeförderten ProgrammeimVergleichzuanderenFörderprogrammenderBundesregierung mit Medizinbezug? DieBundesregierungfördertunterdemDachdesRahmenprogrammsGesundheitsforschungderzeitlaufendeForschungsvorhabenimBereich Schmerz in Höhevonrund12Mio.Euro.ImZeitraumvon2002bis2013durchgeführte oderbegonneneforschungsvorhabenzumthema Schmerz wurdenmitinsgesamt44mio.eurounterstützt.imgleichenzeitraumwurdeetwadiedepressionsforschung ebenfalls mit 44 Mio. Euro gefördert.

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