Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007"

Transkript

1 Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007 Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

2 Inhalt Seite I. Hintergrund des Berichts 3 II. Darstellung unserer Unternehmensstruktur 4 II. 1. Entwicklung und Unternehmensleitbild 4 II. 2. Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur 4 II. 3. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten 5 II. 4. Angaben zu dem Unternehmen i.s.d. 319a Abs. 1 Satz 1 HGB 6 II. 5. Angaben zum Gesamtumsatz 6 III. Darstellung unseres Qualitätssicherungssystems 7 III. 1. Der Qualität verpflichtende Unternehmenskultur 7 III. 2. Auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen 8 III. 3. Wahrung der Unabhängigkeit 9 III. 4. Kontinuierliche Fortbildung und Mitarbeiterentwicklung 11 III. 5. Externe Qualitätskontrolle 13 2

3 I. Hintergrund des Berichts Mit der Veröffentlichung dieses Transparenzberichts tragen wir den Erfordernissen des 55c WPO Rechnung. Indem wir die Struktur der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH und unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen offen legen, möchten wir allen, die auf unseren Bestätigungsvermerk vertrauen, einen Einblick in die Prinzipien und Maßnahmen geben, mittels derer wir dieses Vertrauen rechtfertigen. Seit Bestehen unserer Gesellschaft stehen für uns Integrität und Qualität unserer Leistungen im Vordergrund. Es ist heute jedoch wichtiger denn je Unternehmenseigner, Aufsichtsräte, die Regulierungsbehörden der Kapitalmärkte und die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Maßnahmen wir intern setzen, damit berufsständische Grundsätze wie Integrität, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität und Gewissenhaftigkeit kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern die Leitlinien darstellen, an denen sich unsere Berufspraxis orientiert. Der vorliegende Bericht der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH bezieht sich auf das Kalenderjahr 2007 als Berichtsjahr. 3

4 II. Darstellung unserer Unternehmensstruktur II. 1. Entwicklung und Unternehmensleitbild Die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH wurde im Jahr 1971 von Dipl.-Kfm. Kurt Heller WP, StB, RB gegründet und betreut seitdem Mandanten verschiedener Größenklassen auf lokaler, aber auch internationaler Ebene. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei zum einen die Wirtschaftsprüfung und zum anderen die Steuerberatung und Unternehmensberatung, sowie Dienstleistungen im Rechnungswesen wie beispielsweise Lohn- und Finanzbuchhaltung. Gerade im Bereich der Abschlussprüfung sind die Anforderungen an unseren Berufsstand massiv gestiegen. Wir haben uns der neuen Herausforderung gestellt und sind zuversichtlich, dass sich unsere Arbeitsweise, die auf einem soliden Verständnis der Unternehmen unserer Mandanten sowie der Erfahrung und Sachkenntnis unserer Mitarbeiter beruht, auch unter den neuen Gegebenheiten bewährt. II. 2. Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur Die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH ist unter der Nummer HR B 4858 beim Handelsregister Köln eingetragen. Sie ist Mitglied bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie bei der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK). 4

5 Gesellschafter der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH sind die folgenden Personen: Name Anteil Marcus Heller BA hons. 99 % Dipl.-Kfm. Kurt Heller 1 % 100 % Die Geschäftsführer der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH sind Dipl.-Kfm. Kurt Heller WP, StB, RB, Marcus Heller WP, StB, BA hons. und Dipl.-Kfm. Walter Steckenborn WP, StB. Alle Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt. Die Auftragsannahme sowie die zeitliche und personelle Gesamtplanung aller Aufträge erfolgt unter Mitwirkung des mandatsverantwortlichen Geschäftsführers. Unternehmensstrategische Entscheidungen obliegen vorrangig Herrn Marcus Heller. II. 3. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten Unsere leitenden Mitarbeiter erhalten ein Festgehalt und variable Bezüge in Abhängigkeit von den produktiven Stunden. Weiterhin erhalten die Gesellschaftergeschäftsführer eine gewinnabhängige Tantieme. 5

6 II. 4. Angaben zu dem Unternehmen i.s.d. 319a Abs. 1 Satz 1 HGB Bei folgendem Unternehmen des öffentlichen Interesses im Sinne des 319a Abs. 1 Satz 1 HGB wurde im vorangegangenen Kalenderjahr eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchgeführt: - Eifelhöhen - Klinik AG II. 5. Angaben zum Gesamtumsatz Im Berichtsjahr 2007 stellt sich der im Sinne des 285 Satz 1 Nr. 17 nach Honoraren aufgeschlüsselte Gesamtumsatz der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH wie folgt dar: Umsätze in TEUR 2007 Abschlussprüfung 736 sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen 45 Steuerberatungsleistungen 378 sonstige Leistungen 48 Gesamt

7 III. Darstellung unseres Qualitätssicherungssystems III. 1. Der Qualität verpflichtete Unternehmenskultur Nur indem wir in der Ausübung unserer Tätigkeit, in der Organisation unserer Gesellschaft sowie in der internen und externen Kommunikation klar zum Ausdruck bringen, dass die Qualität unserer Leistungen und die Einhaltung der Berufsgrundsätze unsere oberste Maxime ist, können wir in unseren Mitarbeitern das Bewusstsein schaffen, dass diese Prinzipien das Fundament all unserer Unternehmensentscheidungen bilden müssen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in unseren Berufsstand und unsere Gesellschaft zu rechtfertigen. Diese der Qualität verpflichtete Unternehmenskultur wird durch dokumentierte Qualitätssicherungsrichtlinien unterstützt, die fortwährend aktualisiert und an geänderte Erfordernisse angepasst werden. Diese Richtlinien werden unseren Mitarbeitern unter anderem durch interne Schulungen nahe gebracht. Nur wenn unsere Mitarbeiter mit den berufsrechtlichen Bestimmungen und unseren Grundsätzen vertraut sind, können sie auch in der täglichen Berufspraxis gelebt werden. Fachliche Standards, wie die vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards und auch Deutsche Rechnungslegungsstandards stehen jedem Berufsträger gleichermaßen zur Verfügung. Diese müssen vorrangig und uneingeschränkt eingehalten werden. Die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystem ist eine allgemeine Berufspflicht, die sich bisher schon aus 43 Abs. 1 WPO, konkretisiert durch die VO 1/1995 ergab. Die gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW): Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfungspraxis (VO 1/2006) mit Wirkung vom löst die bislang einschlägige VO 1/1995 ab. Abweichungen ergeben sich durch Anpassungen an neue 7

8 internationale und nationale Vorgaben. Hierzu zählen die IFAC-Standards ISQC 1 und ISA 220 ebenso wie der durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz eingefügte 55b WPO und die modifizierte Berufssatzung. Unsere Qualitätssicherungsrichtlinien stehen im Einklang mit der Wirtschaftsprüferordnung und darüber hinaus liegt ein selbst erstelltes Handbuch zur Qualitätssicherung zugrunde, welches u.a. zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Qualitätssicherung beinhaltet und damit in strukturierter und dokumentierter Form eine Basis für ein Qualitätssicherungssystem bildet. III. 2. Auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen Unser Qualitätssicherungssystem sieht auftragsunabhängige Maßnahmen vor, welche beispielsweise die Einhaltung der Berufsgrundsätze, die Mitarbeiterentwicklung, die zeitliche und personelle Gesamtplanung aller Aufträge und unsere interne Qualitätskontrolle sowie den Umgang mit Beschwerde und Vorwürfen zum Gegenstand haben, die in einem auf die Praxis bezogenen Qualitätssicherungshandbuch dargestellt sind. Auch die Sicherstellung der Vertraulichkeit von mandantenbezogenen und klientenbezogenen Informationen, einerseits durch gezielte Information unserer Mitarbeiter über die diesbezüglichen Vorschriften und unserer internen Richtlinien, andererseits durch technische Vorkehrungen im Bereich des Datenschutzes fällt in dieses Gebiet. Weil Verschwiegenheit, Vertraulichkeit, Datenschutz und die Einhaltung der Insiderbestimmungen die Grundlage für das Vertrauen unserer Mandanten bilden, verpflichten wir unsere Mitarbeiter auch, uns die Kenntnis und Einhaltung dieser Bestimmungen schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus sieht unser Qualitätssicherungssystem auftragsbezogene Maßnahmen vor, die die qualitativ hochwertige Abwicklung von Abschlussprüfungen, die durchgängige Einhaltung der Prüfungsstandards sowie unserer Qualitätssicherungsrichtlinien während der Organisation der Auftragsabwicklung, Planung, Durchführung, Überwachung, Dokumentation und Berichterstattung sicherstellen. 8

9 Zu diesem Zweck wurde das KWP Prüfungsmanual aus dem KWP-Handbuch für Qualitätssicherung ausgegliedert und an die, mit der Abwicklung von Prüfungsaufträgen betrauten, Mitarbeiter ausgehändigt. Es stellt ein in sich geschlossenes Konzept für eine risikoorientierte Prüfung eines Jahresabschlusses und/oder Konzernabschlusses dar. Damit wird der risikoorientierte Prüfungsansatz, wie er den IDW Prüfungsstandards zugrunde liegt, operabel gemacht. Das heißt: der eigentliche Prüfungsprozess und das Ineinandergreifen von Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung einschließlich der Aufbauprüfung der IKS, der Feststellung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben im Abschluss und der prüferischen Reaktion des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken werden dargelegt. Dazu stellt das KWP-Prüfungsmanual zahlreiche Arbeits- und Dokumentationshilfen bereit. III. 3. Wahrung und Überprüfung der Unabhängigkeit Eines der Kernstücke unseres Qualitätssicherungssystems sind Maßnahmen im Vorfeld der Auftragsannahme, insbesondere bei siegelführenden Aufträgen, wobei eine Reihe von Überprüfungen vorzunehmen sind, um unsere Unabhängigkeit zu gewährleisten. Durch diese Überprüfung seitens der Geschäftsführer wird unter anderem sichergestellt, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß 319 und 319 a HGB vorliegen. Der für die Qualitätssicherung und Unabhängigkeit verantwortliche Geschäftsführer ist WP, StB Walter Steckenborn. Zu den zentralen Maßnahmen gehört auch die Schulung unserer Mitarbeiter in Bezug auf Unabhängigkeitserfordernisse. Nur, wenn alle unsere Mitarbeiter darüber informiert sind, wodurch Unabhängigkeitsgefährdungen gegeben sind, ist auch gewährleistet, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen können, den mandatsverantwortlichen Geschäftsführer unverzüglich auf Unabhängigkeitsgefährdungen aufmerksam zu machen. 9

10 Bei der Untersuchung des Unabhängigkeitsgrundsatzes ist insbesondere auf nahe Beziehungen des WP/vBP zum Auftraggeber bzw. einem an der Sache Beteiligten oder auf widerstreitende Interessen abzustellen. Bezogen auf diese Vorbehalte sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass Bindungen zwischen Auftraggeber und Personen, die in der WP/vBP-Unternehmung tätig sind und die die berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten, aufgedeckt bzw. vermieden werden. Der Unabhängigkeitsgrundsatz wird in den 319 ff. HGB für den Fall der gesetzlichen Abschlussprüfungen konkretisiert. Diese Vorschriften sind auch bei freiwilligen Abschlussprüfungen zu beachten, bei denen ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, der dem gesetzlichen Bestätigungsvermerk vom 322 HGB nachgebildet ist. Neu eingestellte Mitarbeiter werden von einem Geschäftsführer der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH im Rahmen eines Einstellungsgespräches hinreichend über die für ihre Tätigkeit geltenden Grundsätze und Anforderungen sowohl mündlich als auch durch Aushändigung der aktuellen Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer inkl. der VO 1/2006 unterrichtet und aufgefordert, in möglichen Konfliktfällen die Praxisleitung zu informieren. Sind an der Auftragsabwicklung externe Personen beteiligt, so werden diese auftragsbezogen von dem zuständigen Wirtschaftsprüfer über die Anforderungen an die berufliche Unabhängigkeit und die in der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH geltenden diesbezüglichen Regelungen unterrichtet. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter angehalten das Qualitätssicherungshandbuch zu studieren und erhalten ferner für ihre tägliche Berufspraxis ein Exemplar des aktuellen Prüfungsmanuals. Die Mitarbeiter müssen sich außerdem zur Beachtung der Unabhängigkeitsregel schriftlich verpflichten, wozu sie als Hilfsmittel eine aktuelle Mandantenliste erhalten. Anhand dieser Mandantenliste werden die Mitarbeiter jährlich oder auftragsbezogen schriftlich befragt, ob persönliche, finanzielle, kapitalmäßige oder sonstige gesellschaftsrechtliche oder persönliche Beziehungen zu prüfungspflichtigen Mandanten bzw. deren Gesellschaftern und leitenden Organen bestehen. Eine mandatsbezogene Abfrage erfolgt auch bei externen Personen bzw. freiberufliche tätigen Mitarbeitern, die an der Auftragsabwicklung beteiligt sind. Alle Mitarbeiter der Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH 10

11 einschließlich Sekretariats- und Verwaltungsangestellte sowie Aushilfskräfte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und haben bei der Einstellung eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst auch das Verbot der Verwertung von Insiderinformationen (Insidergeschäfte sind nach 14 WpHG ebenfalls verboten). Auch wenn sie nicht Teil des Prüfungsteams sind, ist es allen Mitarbeitern untersagt, Wertpapiere des börsennotierten Mandanten, den wir prüfen, zu besitzen. III. 4. Kontinuierliche Fortbildung und Mitarbeiterentwicklung Wesentliche Ziele der Aus- und Fortbildung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sollten die Erhaltung und Verbesserung des Qualitätsstandards in der fachlichen Arbeit sein, um damit einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Personalentwicklungsziele unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie zu leisten (hier ist die Frage zu beantworten, welche Mitarbeiterqualifikationen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benötigt, um kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensziele zu erreichen), die Berücksichtigung der berufsständischen Anforderungen und des Qualitätsmanagements in der Durchführung der Aus- und Fortbildung und außerdem die Integration von Berufseinsteigern sowie im Sinne eines unternehmensinternen Knowledge-Managements der horizontale und vertikale Austausch von Wissen und Fertigkeiten. Wir sind in einem zügig veränderlichen Umfeld in einer wissensbasierten Branche tätig und sind uns der Tatsache bewusst, dass die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend davon abhängt, als Arbeitgeber für Mitarbeiter mit Potential interessant zu bleiben und die fachliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern. Um dem Anspruch unserer Mandanten auf erstklassige Facharbeit gerecht zu werden, investieren wir daher nicht nur in interne und externe Weiterbildung, sondern bemühen uns auch durch Feedbackprozesse die fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter gezielt zu unterstützen. Weil die Kompetenz unserer Mitarbeiter unsere wichtigste Ressource ist, prüfen wir bereits bei der Einstellung die Eignung der Bewerber sehr sorgfältig. 11

12 Bei der Weiterbildung sind wir bestrebt eine Synthese zwischen den Zielen unserer Gesellschaft und den persönlichen fachlichen Zielen unserer Mitarbeiter zu finden, indem wir den fachlichen Interessenschwerpunkt und Spezialisierungswünschen unserer Mitarbeiter soweit als möglich Raum geben. Die Unterstützung bei der Verwirklichung persönlicher Entwicklungsziele ist einerseits ein wichtiger Motivationsfaktor für unsere Mitarbeiter und trägt andererseits dazu bei, dass wir die Mitarbeiter ihren Stärken entsprechend einsetzen können. In verpflichtenden internen Schulungen bringen wir unseren Mitarbeitern aktuelle fachliche Themen, unsere Qualitätssicherungsrichtlinien und unseren Prüfungsansatz nahe. Zusätzlich greifen wir auf externe Seminarangebote zurück; der Besuch der Fortbildung wird dokumentiert und die weitere fachliche Entwicklung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches abgestimmt. Gerade für Berufsanfänger hat die praktische Ausbildung, das on-the-job-training, welches durch die gezielte Zusammensetzung des Teams, die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Kollegen und die umfassende Einbindung der mandatsverantwortlichen Geschäftsführer in die Prüfungsabwicklung die gezielte Vermittlung von Berufserfahrung ermöglicht, eine große Bedeutung. Der fachliche Austausch mit Berufskollegen ist jedoch auch für berufserfahrene Mitarbeiter essentiell. Nicht zuletzt stellen wir unseren Mitarbeitern mit unserer Fachbibliothek und den Fachzeitschriften, aber auch durch die Möglichkeit zur Konsultation von externen Spezialisten die Ressourcen zur Verfügung, welche ihnen die Aktualisierung und Erweiterung ihres Wissens und die Klärung von Fragen ermöglichen. Nur wenn wir die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter kennen, ist es möglich ihnen Verantwortung bewusst nach Maßgabe ihrer Fertigkeiten zu übertragen und bei der Zusammensetzung des Teams sowie bei der Planung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung darauf Bedacht zu nehmen. 12

13 III. 5. Externe Qualitätskontrolle Die Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH führt schwerpunktmäßig gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen durch und hat erstmalig im Oktober 2005 (testiert am ; Datum der Bescheinigung: ) die erfolgreiche Teilnahme an einer externen Qualitätskontrolle nach 57 a WPO nachgewiesen. Die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätskontrolle (Peer Review) wurde mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil und anschließender Teilnahmebescheinigung seitens der Wirtschaftsprüferkammer versehen. Dadurch ist insbesondere für den Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen ein entsprechend hoher Qualitätsstandard sichergestellt. Die externe Qualitätskontrolle dient gemäß 57 a Abs. 2 Satz 1 der WPO der Überwachung, ob die Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden. Davon betroffen sind gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen und sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wird. Köln, den 31. März 2008 Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft 13

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013 gemäß 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbirn,

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer

IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer Roundtable der matrix technology AG München, 6. November 2008 Lothar Schulz Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Prüfer für Qualitätskontrolle AGENDA 1. IT-Prüfung

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht!

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Interne Revision Ressourcen optimieren Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Wertetreiber Interne Revision Internationalisierung und Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen dazu, ihre

Mehr

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Transparenzbericht 2015. Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken

Transparenzbericht 2015. Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken Transparenzbericht 2015 Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Vorwort und Hintergrund dieses Berichts... 3 II.

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

DDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen. www.ddv.de

DDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen. www.ddv.de DDV-SIEGEL Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen www.ddv.de Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Adressdienstleister in den beiden DDV-Councils

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden

Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen. Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Prüfung und Zertifi zierung von Compliance-Systemen Risiken erfolgreich managen Haftung vermeiden Compliance-Risiken managen Die Sicherstellung von Compliance, also die Einhaltung von Regeln (Gesetze,

Mehr

WirtschaftsTreuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht zum 31. März 2015

WirtschaftsTreuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht zum 31. März 2015 WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Transparenzbericht zum 31. März 2015 WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Unternehmensleitbild. Vision Mission Werte Spielregeln

Unternehmensleitbild. Vision Mission Werte Spielregeln Unternehmensleitbild Vision Mission Werte Spielregeln Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir genießen heute bei unseren Geschäftspartnern einen ausgezeichneten Ruf. Dazu haben die langjährige erfolgreiche

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung (Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung

Mehr

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.

Mehr

Arbeitspapieren des Abschlussprüfers

Arbeitspapieren des Abschlussprüfers Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zu den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers (verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom März 1990 als Richtlinie AP1/R2 (nunmehr IWP/PE

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld GDV Pressegespräch am 13. März 2015 GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld Prüfungspflicht Prüfungspflicht ergibt sich aus

Mehr

Transparenzbericht. der. GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg

Transparenzbericht. der. GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg Transparenzbericht der GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg zum 31. März 2012 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Rechtliche Struktur und Vergütungsgrundlagen... 3 3. Internes

Mehr

Wir leben in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen:

Wir leben in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen: Wir leben in einer Zeit großer wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen: Bei offenen Grenzen entstehen neue Regionen und wachsende Märkte. Die Globalisierung mit all ihren positiven und negativen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

9001 Kontext der Organisation

9001 Kontext der Organisation 1. Strategische Ausrichtung der Organisation Die oberste Leitung muss zeigen, dass die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation vereinbar

Mehr

Personalentwicklung im Berliner Mittelstand. Darstellung der Studienergebnisse Berlin, 12.02.2008

Personalentwicklung im Berliner Mittelstand. Darstellung der Studienergebnisse Berlin, 12.02.2008 Personalentwicklung im Berliner Mittelstand Darstellung der Studienergebnisse Berlin, 12.02.2008 Gliederung 1. Ausgangssituation.3 2. Die Studie..4 3. Zentrale Ergebnisse...5 4. Bewertung der Ergebnisse.7

Mehr

TRANSPARENZBERICHT T r a n s p a r e n z b e r i c h t

TRANSPARENZBERICHT T r a n s p a r e n z b e r i c h t T R A N S P A R E N Z B E R I C H T Transparenzbericht der für das Jahr 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT...1 2. OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN...2 2.1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 2 2.2.

Mehr

Sicher auf Erfolgskurs. Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich

Sicher auf Erfolgskurs. Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich Sicher auf Erfolgskurs Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich Leistungsübersicht Der neue Treuhand-IBV eines der besten Instrumente für Ihre Unternehmensführung Weil Sie jetzt ganz leicht den Überblick behalten

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der IDEAL Lebensversicherung a.g. zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen

Mehr

AMS Leitbild. April 2013. Willkommen in der mobile family...

AMS Leitbild. April 2013. Willkommen in der mobile family... AMS Leitbild April 2013 Willkommen in der mobile family... AMS Leitbild Unser Leitbild Das AMS-Leitbild zeigt unseren Mitarbeitenden, unseren Kunden, Partnern und Lieferanten auf, welche Werte (Verhalten),

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

Jugend in Arbeit plus

Jugend in Arbeit plus Jugend in Arbeit plus - Eine starke Marke seit 1998 in NRW und der Region Köln Seit 1998 beteiligt sich die Industrie- und Handelskammer erfolgreich an der Umsetzung des NRW-Programms Jugend in Arbeit

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Prüfung nach. 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1

Prüfung nach. 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1 Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1 Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften Durch die Übernahme hoheitlicher Aufgaben und/oder Verwendung

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher. Kodex

Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher. Kodex Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher Kodex Präambel Unsere Verantwortung Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes sind sich ihrer Verantwortung als Kredit geber bewusst. Sie vergeben Kredite

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien

RSP International. Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Interne Kontrolle Empfehlungen des Finanzministeriums und praktische Aspekte Hamburg, 4. Juli 2014 RSP International Ihr Partner in Osteuropa und Zentralasien Internes Kontrollsystem (IKS) als Element

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Ablauf Vorstellungsgespräch

Ablauf Vorstellungsgespräch Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf

Mehr

GS-Programme 2015 Allgemeines Zentralupdate

GS-Programme 2015 Allgemeines Zentralupdate GS-Programme 2015 Allgemeines Zentralupdate Impressum Business Software GmbH Primoschgasse 3 9020 Klagenfurt Copyright 2014 Business Software GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit

Mehr

Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf. München, den 22.08.2014

Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf. München, den 22.08.2014 wp.net e.v. 80333 München Theatinerstr. 8 Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung Vereinsregister München Nr. 18850 Geschäftsführender

Mehr

Compliance. Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall

Compliance. Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall Compliance Grundsätze guter Unternehmensführung der Servicegesellschaft mbh für Mitglieder der IG Metall Inhaltsverzeichnis WAS BEDEUTET COMPLIANCE FÜR UNS? 2 UNSERE UNTERNEHMENSSTRATEGIE 2 WERTE UND PERSÖNLICHE

Mehr

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich! Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Mehr

Der Wunschkunden- Test

Der Wunschkunden- Test Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Nutzung in saarländischen Unternehmen Umfrage vom 06.05.2014 28.05.2014 Zehn Fragen 174 Teilnehmer Social

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr