5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,

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1 5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, ,

2 Die ASR A1.7 Türen und Tore Rheda-Wiedenbrück, , Sonja Frieß, Fachbereich Bauliche Einrichtungen und Handel Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

3 Agenda 1. Vorschriften Warum braucht es eine ASR Türen, Tore? 2. Inhalte der ASR A1.7 Türen und Tore 3. Auswirkungen der ASR A 1.7 für die Praxis

4 Europäische Richtlinien - Bauprodukten-Verordnung / endgültig Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG - Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG - EMV-Richtlinie 2004/108/EG

5 Europäische harmonisierte Normen Die Arbeitsstättenregel ASR DIN EN Produktnorm DIN EN Nutzungssicherheit kraftbetätigte Tore DIN EN Prüfverfahren DIN EN Tore - Mechanische Aspekte DIN EN Prüfverfahren Antriebsnormen: DIN EN DIN EN und DIN EN

6 Adressaten der Regelungen Die Arbeitsstättenregel ASR Normen (DIN, EN, ISO Hersteller Arbeitsstättenverordnung mit ASR Arbeitgeber /Betreiber

7 BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore?

8 Konkretisierung der ArbStättV durch ASR Die vorliegende Arbeitsstättenregel wurde in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) erarbeitet und übernimmt die grundlegenden Inhalte der BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. BGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore Die Arbeitsstättenregel ASR Die Arbeitsstättenregel ASR

9 Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.v. Industrieverband Tore, Türen, Zargen Herstellerfirmen Fenster, Türen, Tore Bundesverband Deutscher Heim-, Bau- und Gartenmärkte e.v. Deutscher Gewerkschaftsbund -ver.di- Institut für Fenstertechnik e. V. (i.f.t.) Fachverband Türautomationen (FTA) Bundesländer/LASI BVT - Verband Tore Architektenkammer Bundesministerium für Arbeit und Soziales IFA Institut für Arbeitsschutz Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

10 Aus vier ASR wurde eine! ASR A1.7 ersetzt: Die Arbeitsstättenregel ASR ASR 10/1 Türen, Tore ASR 10/5 Glastüren, Türen mit Glaseinsatz ASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und Tore

11 Inhalt der ASR A1.7 1 Zielstellung 2 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Planung von Türen und Toren 4 Auswahl von Türen und Toren 5 Sicherung gegen mechanische Gefährdungen 6 Sicherung der Flügelbewegung 7 Sicherheit der Steuerung 8 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen 9 Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung Die Arbeitsstättenregel ASR

12 Auswahl von Türen und Toren Zitat aus ASR A1.7: 5 Auswahl von Türen und Toren... ist beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte über die EG-Konformitätsbewertung hinaus die Eignung und Verwendbarkeit von Türen und Toren für die vorgesehene Nutzung zu prüfen und ggf. die erforderlichen baulichen Maßnahmen und Veränderungen am Einbauort vorzunehmen...

13 Die Produktnormen (CE) für Türen und Tore enthalten Anforderungen an die Nutzungssicherheit, aber kaum an den Einbauort oder dessen Umgebung. Deshalb sind zur Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen für das Einrichten und Betreiben Detailregelungen zum Standort und zur Beschaffenheit weiterhin erforderlich; z. B. Sicherheitsabstände zu bewegten Flügeln.

14 Sicherheitsabstand durch Fensterbrett eingeengt

15 5 Auswahl von Türen und Toren Beispiel: Zertifizierte Schiebetür und Einbausituation

16 5 Auswahl von Türen und Toren Zertifizierte Schiebetür - Scherstelle durch Einbausituation

17 Definition Türen Bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Fußgängerverkehr Tore Bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und für den Transport von Lasten mit und ohne Personenbegleitung Die Arbeitsstättenregel ASR

18 Definition Handbetätigt Die zur Flügelbewegung erforderliche Energie wird ausschließlich durch Muskelkraft zugeführt (keine halbautomatischen Türen) Forderungen aus ASR A1.7 für kraftbetätigte Türen und Tore: - nicht nur für Türen sondern auch für Tore Handbetätigung, wenn nicht bei Stromausfall selbstständig öffnen. Die Arbeitsstättenregel ASR - mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sein,

19 max. Kraftaufwand für Handbetätigung: 260 N Die Arbeitsstättenregel ASR Sicherung gegen Eingeschlossenwerden Kettenzug zur Handbetätigung ASR A1.7: Bei schweren Toren ist der Einsatz von Notstromaggregaten möglich.

20 Anwesenheitserkennung Die Arbeitsstättenregel ASR Lichtgitter Radar / Infrarot

21 Schwachstellen von Sensoren im Bestand Totbereich cm - meist keine Detektion bis zum Boden (Totbereich) - Erfassungsvermögen unterschiedlich, je nach Farbe, Form und Oberflächenstruktur des zu erkennenden Objektes - leicht manipulierbar

22 Selbsttätig wirkende Sicherungen Schaltleiste Schematische Darstellung eines Gummiprofils mit Beispiel für die Auslösetechnik

23 Sicherung gegen Abstürzen angehobener Torflügel Federbruchfangvorrichtung Die Arbeitsstättenregel ASR Seilbruchsicherung

24 Forderung nach Absturzsicherung von vertikal bewegten Flügeln 1975 Arbeitsstättenverordnung 1986 Technische Lösungen / geprüfte Produkte auf dem Markt 2000 DIN EN neue Arbeitsstättenverordnung (kein Bestandschutz)

25 Not-Aus wurde zu Not-Halt Zitat aus ASR A1.7: 8.3 Abschalt- und NOT-HALT-Einrichtungen (3) Eine NOT-HALT-Einrichtung ist dann erforderlich, wenn im Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass durch diese Maßnahme eine zusätzliche Sicherheit erreicht werden kann.

26 Verwechselungsgefahr Not-Halt und Not-Auf Not-Befehlseinrichtungen

27 Sicherung der Steuerung Zitat aus ASR A1.7: 8.3 Abschalt- und NOT-HALT-Einrichtungen (4) Türen und Tore mit elektrischem Antrieb dürfen nur verwendet werden, wenn sie eine Netztrenneinrichtung (z. B. Hauptschalter, geeignete Steckverbindungen (richtiger: Steckvorrichtung!) besitzen, mit der die Anlage allpolig vom Stromnetz getrennt werden kann. Die Netztrenneinrichtung muss gegen irrtümliches oder unbefugtes Einschalten gesichert sein.

28 Automatische Schiebetüren in Fluchtwegen AutSchR - Richtlinie für automatische Schiebetüren im Rettungsweg: - keine Schwellen - aus jeder Stellung mit 220N aufschwenkbar oder - auch bei Versagen des Antriebs öffnen und - bei Stromausfall automatisch öffnen - Betriebsanleitung mit Wartungsfristen

29 Schnelllauftore im Fluchtweg Die Arbeitsstättenregel ASR

30 Sicherheitstechnische Prüfung Zitat aus ASR A1.7: 10.2 Sicherheitstechnische Prüfung (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. (2) Sachkundige die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, z.b. die den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können Die Arbeitsstättenregel ASR

31

32 Kraftkurve aus DIN EN Fd maximale Kraft, während der dynamischen Zeitdauer Td Fs maximale Kraft, nach der dynamischen Zeitdauer Td Td Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 150N übersteigt Tt Zeitdauer, in der die gemessene Kraft 25N übersteigt

33 Wichtig z.b. für leichte Folientore A.2.2 Zulässige statische Kraft (aus DIN EN 12453, Anhang A) Nachdem Td abgelaufen ist, ist keine statische Kraft > 150N erlaubt. Diese statische Kraft muss nach einer Gesamtdauer Tt von maximal 5 s auf < 25N absinken. Diese Begrenzung von Tt auf 5 s kann unbeachtet bleiben, vorausgesetzt, die Kraft bleibt < 50N und der Flügel kann auf eine Strecke von mindestens 50mm mit einer Kraft von < 50N zurückgedrückt werden. Nach Td werden jedoch Kraftspitzen akzeptiert, wenn - diese schwächer von Mal zu Mal werden und - die Periode der Oszillation kleiner 1 s ist und - die über die statische Zeitdauer errechnete Durchschnittskraft kl. 150N ist.

34 Schließkraftmessgeräte für die regelmäßige Tür- und Torprüfung Die Arbeitsstättenregel ASR

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36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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