Eine Chance für Berlin: die Neuausrichtung der EU- Förderpolitik jetzt optimal und klug nutzen!
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- Erich Junge
- vor 8 Jahren
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1 Beschluss der Fraktionsklausur, 18. August 2012 Eine Chance für Berlin: die Neuausrichtung der EU- Förderpolitik jetzt optimal und klug nutzen! EU setzt stärker auf Nachhaltigkeit - Berlin muss das auch tun! Mit der EUROPA 2020 Strategie 1 hat die Europäische Union sich erstmals grundlegende strategische Ziele gesetzt, die ihr operationelles Handeln ab 2014 in allen Bereiche und Strukturen grundlegend bestimmt und verändert. Die Reform der europäischen Struktur- und Kohäsionspolitik 2 für die Zeit nach 2013 läuft derzeit auf vollen Touren. Insgesamt sollen 336 Milliarden Euro für die Instrumente der Kohäsionspolitik bereit gestellt werden, um Entwicklungsrückstände in Europa zu überwinden, Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen, die nachhaltige Entwicklung in strukturschwachen Regionen zu stärken, sowie die soziale Integration zu ermöglichen. Die Vorschläge der Kommission sehen vor, über Ressortgrenzen hinweg alle Fonds, die zur sozio-ökonomischen Entwicklung einer Region beitragen, unter ein Dach mit gemeinsamen Regeln, Abrechnungsmodi und Grundprinzipien zu fassen. Darunter fallen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds (KF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Neu dazu gehören der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), sowie der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF), die 1 Die sogenannte Langzeitstrategie "Europa 2020 setzt auf Intelligentes Wachstum (Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft), Nachhaltiges Wachstum (Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft) sowie Integratives Wachstum (Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt). In der Strategie verpflichtet sich die EU und damit die 27 Mitgliedstaaten u.a. die Treibhausgasemission um mindestens 20% gegenüber 1990 zu reduzieren und die Energieeffizienz auf 20% zu steigern. Zudem sollen Investitionen in Forschung und Entwicklung mindestens 3% des BIPs ausmachen, die Schulabrecherquote europaweit auf 10% und die Zahl der armutsgefährdeten Personen um mindestens 20 Millionen Menschen verringert werden. 2 Geplant sind 162,6 Mrd. für weniger entwickelte Regionen, 38,9 Mrd. für Übergangsregionen, 53,1 Mrd. für Regionen des Ziels regionale Wettbewerbsfähigkeit, 11,7 Mrd. für territoriale Zusammenarbeit, 68,7 Mrd. für den KF, 0,9 Mrd. für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Gebiete. 1
2 jedoch für Berlin nachrangig sind. Den Regionen bietet das die Möglichkeit, über gemeinsame Programme mehrerer Fonds leichter Synergieeffekte beim Einsatz der Mittel zu schaffen. Diese Chancen muss Berlin nutzen, um soziale Integration, Geschlechtergerechtigkeit, Bildung und die energiepolitische Wende im Sinne der Europa 2020-Ziele voranzubringen. Das ist auch genau das, was die Europäische Union mit dem neuen Ansatz für ihre Förderpolitik will, der nicht nur für wenig entwickelte Regionen gilt: Die Gelder sollen dem Kampf gegen den Klimawandel und der Ressourcenknappheit sowie dem Umgang mit dem demographischen Wandel und der damit einhergehenden veränderten Alters- und Beschäftigungsstruktur unserer Gesellschaft dienen, ebenso wie für Reformprogramme in wirtschaftlich stärkeren Regionen eingesetzt werden. Dies ist gerade in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise wichtig und grundlegendes Anliegen Grüner Politik. Die Strukturfondsmittel sollen gerade den wirtschaftlich stärkeren Regionen dabei helfen, die sich aus der EUROPA 2020-Strategie ergebenden Verpflichtungen für ein innovatives, nachhaltiges und inklusives Europa zu erfüllen und in Europa eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Auch wenn es an den einzelnen Eckpfeilern dieser Strategie aus grüner Sicht auch weiterhin so Einiges zu kritisieren gibt, entspricht die hier zum Ausdruck kommende Gleichwertigkeit ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele den Grundprinzipien des Grünen Wirtschaftens, dem Green New Deal. Wir begrüßen dies und wollen diese Chance nutzen, den Green New Deal auch für Berlin voranzubringen - mit europäischer Unterstützung! Stärkung von Innovation, Forschung und Wettbewerbsfähigkeit, CO2-armen Wirtschaftens und soziale Integration als Ziele für Berlin und Europa Angelehnt an die EUROPA-2020-Ziele soll der Geldeinsatz ab 2014 nach den aktuellen Vorschlägen der Kommission auf elf thematische Zielvorgaben 3 ausgerichtet sein. Wobei für stärker entwickelte Regionen wie Berlin das Augenmerk beim EFRE vor allem auf der Stärkung der Forschung, Entwicklung und Innovation, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, sowie der Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2- Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft liegen wird. Mindestens 80% der Mittel müssen in Berlin zukünftig für diese Ziele eingesetzt werden. 3 1.) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation; 2.) Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien; 3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, des Agrarsektors (beim ELER) und des Fischerei- und Aquakultursektors (beim EMFF); 4.) Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft; 5.) Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements; 6.) Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz; 7.) Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen; 8.) Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte; 9.) Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut; 10.) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen; 11.) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung. 2
3 Dabei müssen zudem 20 % des EFRE für das Ziel einer CO2-armen Wirtschaft eingesetzt werden. Beim ESF müssen mindestens 20 % der Mittel für das Ziel Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut verwendet werden, was wir Bündnisgrüne unterstützen. Je reicher im europäischem Vergleich die Region ist, desto stärker müssen die Mittel auf die europäischen Ziele konzentriert werden. Bisher ist noch unklar, inwieweit die nachhaltige Stadtentwicklung und der soziale Zusammenhalt im Quartier weiterhin in den Prioritätsachsen des EFRE abgebildet werden kann. Für Berlin hat diese Frage unter anderem in Hinblick auf das Programm Soziale Stadt große Bedeutung. Denn auch die Kommission sieht in ihren aktuellen Empfehlung zu einem nationalen Reformprogramm für Deutschland, dass insbesondere die hohe Anzahl von prekären Arbeitsverhältnissen bekämpft werden muss, die Schulabbrecherquoten gesenkt werden müssen - besonders bei MigrantInnen - und außerdem deutlich mehr in die Deckung des Fachkräftebedarfs und somit in Bildung und Ausbildung investiert werden muss. Die Kommission stellt insbesondere den Zusammenhang zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und Armut heraus - und das ist ein Thema, das gerade in Berlin virulent ist. Was für die gesamte BRD gilt, gilt für Berlin umso mehr: Die Kommission schlägt für Berlin daher die Konzentration auf die Förderung von Beschäftigung, die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, die Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung der Armut auf der einen Seite vor, ebenso wie auf der anderen Seite die Investitionen in Bildung, sowie den Erwerb von Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Bei allen Fördermaßnahmen soll zudem stärker als bisher die Auszahlung der Fonds-Gelder davon abhängen, ob die Länder die strategischen Ziele tatsächlich erreicht haben. Die Basis dafür bilden die in der Partnerschaftsvereinbarung und in den Operationellen Programmen festzulegenden Ziele und Zwischenziele der Förderungen. In Zukunft wird die Abrechung der Projekte und die Erfolgskontrolle deutlich aufwendiger und exakter erfolgen müssen als bislang. Der Senat muss endlich umdenken und das Operationelle Programm Berlins neu ausrichten! Es ist unwahrscheinlich, dass Berlin in der kommenden Förderperiode wieder mit den 1,4 Milliarden Euro von der EU rechnen kann, wie zwischen 2007 und Spielt Berlin nicht nach den Regeln der neuen Förderperiode, wird es sogar deutlich weniger werden als bislang. Klar ist, dass es bei der rot-schwarzen Landesregierung aber nicht nur aus diesem Grund zu einem Umdenken beim zukünftigen Fördermitteleinsatz kommen muss: Mit der grundsätzlichen Neuausrichtung der EU-Strukturfonds unter dem Primat der Nachhaltigkeit kann und darf es nicht einfach zu einer Wiederauflage der bisherigen 3
4 Operationellen Programme 4 (OP) Berlins kommen. So müssen sich nach den neuen Regeln alle zukünftigen OPs grundsätzlich an den Dimensionen Innovation, Nachhaltigkeit und Inklusion ausrichten. EU-Förderpolitik muss also in Berlin in Zukunft bedeuten, stärker in Bildung und Qualifizierung und die dazugehörigen Einrichtungen, sowie in Klimaschutz, VerbraucherInnenaufklärung, Arbeit und Innovationen zu investieren und weniger in Beton! Nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung ist zwar schon länger Bestandteil der politischen Strategie der Europäischen Union und ihrer Fonds. Doch bislang lässt der erwünschte Spill- Over-Effekt in Berlin auf sich warten. In der inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtung der bisherigen Operationellen Programme Berlins und vor allem in der konkreten Förderpraxis kommt dieses Element nach wie vor deutlich zu kurz. So wurden in der aktuellen Förderperiode nur 0,14 % der geplanten EFRE-Mittel für die Förderung des umweltfreundlichen Nahverkehrs eingeplant, während andere Ziel 2 Gebiete wie Madrid 17 % der Mittel in den Bereich Energieressourcen und umweltfreundlichen Verkehr investieren. Für den Straßenbau wurde hingegen fünfmal so viel Geld eingeplant. Die Mittel für den Umweltschutz dagegen wurden gegenüber der Förderperiode gekürzt. Umwelt - und Klimaschutz darf zukünftig jedoch nicht wie bisher nur ein Nischendasein innerhalb des - sehr sinnvollen - Umweltentlastungsprogramms fristen, sondern muss endlich zum Querschnittsthema werden, das alle Bereiche des Berliner OPs wie ein roter Faden durchzieht. Auch ist der Nachweis der Nachhaltigkeit und zwar im Sinne ihrer drei Dimensionen ökologisch, ökonomisch und sozial in Berlin immer noch keine Grundlage für die Förderentscheidung und ist in den aktuellen Berliner Entwürfen der strategischen Eckpunkten zur EFRE- und ESF- Förderung auch nicht genügend berücksichtigt. Es fehlt noch immer die von der Kommission geforderte Nachhaltigkeitsstrategie für Berlin! Auch aus grüner Sicht wäre dies aber notwendig, um einen sinnvollen und zielgerichteten Einsatz der Mittel sicherzustellen. Gerade in Bereichen wie der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, der Beschäftigungsförderung, aber auch Innovations- und Forschungsförderung muss künftig aus grüner Sicht z.b. viel stärker ein Augenmerk auf die Geschlechterrelevanz gelegt werden. Die Instrumente des Gender Budgeting und Gender Mainstreaming sind da - sie müssen nur konsequent eingesetzt werden. Ohne Fortschritte bei der Geschlechtergerechtigkeit sind die Lissabonziele nicht zu erreichen! 4 Als Operationelle Programme bezeichnet man die Anträge der Mitgliedstaaten bzw. Regionen (in Deutschland Bundesländer) auf Fördermittel aus den europäischen Strukturfonds. In ihnen werden die spezifischen Umsetzungen der Förderschwerpunkte bezogen auf das jeweilige Land oder eine Region vorgeschlagen. Die bewilligten Fördergelder dürfen dann nur nach den in den OPs festgelegten Bedingungen verwendet und weitergegeben werden. 4
5 Schon bei der Entwicklung von Maßnahmen muss außerdem künftig klar dargelegt werden, inwiefern sie zu den Zielen beitragen, wie Erfolg gemessen werden soll - und wie, sofern sich ein Projekt oder eine Maßnahme als erfolgreich herausstellt, diese bei Bedarf nach Ende der Förderperiode verstetigt werden kann. Ebenso muss zukünftig verstärkt in die Beseitigung sozialer Schieflagen und die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Stadtgesellschaft investiert werden - dazu gehören als Beispiele ebenso Programme für den sozialen Wohnungsbau, die Unterstützung von energetischer Sanierung von Wohngebäuden, als auch die Schaffung von existenzsichernden Arbeitsplätzen. Alles zusammen bedeutet, die Fördermittel der EU in Berlin nachhaltig und effizient einzusetzen. Grüne Eckpunkte für die Bewertung der Kommissionsvorschläge und Berlins zukünftige Operationellen Programme Grundlegende Strukturelle Neuausrichtung über alle Programme hinweg Wir begrüßen die Fokussierung der Mittel auf die oben genannten Ziele sowie die Konzentration der Hilfen auf kleine und mittelständische Unternehmen. Hier hat Berlin noch großes Potential. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von dem rot-schwarzen Senat, dass er die Programmplanung pro-aktiv gestaltet und sich dabei an den Schwerpunkten der Kommission orientiert. In diesem Sinne darf Nachhaltigkeit in Zukunft nicht nur in einzelnen Prioritätsachsen vorkommen, wie es das Senatsverwaltung für Wirtschaft beabsichtigt. Soziale und ökonomische Nachhaltigkeit gehört nicht in einzelne Unterpunkte versteckt, sondern muss die gesamten Operationellen Programme bestimmen. Aus bündnisgrüner Sicht dürfen zukünftig Projekte, die nicht sowohl wirtschaftlich, ökologisch als auch sozial nachhaltig wirken, keine öffentlichen Mittel erhalten. Alle Projekte, die durch Strukturfonds gefördert werden, müssen zur Entwicklung einer ökologischeren und sozialeren Metropole beitragen. Bündnis 90/Die Grünen fordern entsprechend, die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln und Garantien zukünftig insbesondere davon abhängig zu machen, ob Tariflohn bzw. ein Mindestlohn von 8,50 brutto/std. gezahlt wird, ob energie- und ressourceneffizient gearbeitet wird und ob Gleichstellungsmaßnahmen sowie familienfreundliche Beschäftigungsmaßnahmen gewährleistet werden. Zudem müssen alle geförderten baulichen Maßnahmen barrierefrei sein. Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission, die sogenannte LEADER-Methode (lokale Entwicklung unter Einbeziehung der lokalen Akteure) auf alle Regionen und auf lokale Beschäftigungsinitiativen auszuweiten, und erwarten vom Senat diese Methode in ihrem 5
6 eigentlichen Sinne von Beteiligung und Innovation sowie dem integrierten Ansatz in den zukünftigen Operationellen Programmen breiten Raum zu gewähren. Dabei muss eine für Berlin geeignete Umsetzung gefunden werden, da die lokalen AkteurInnen auf Bezirks- und kommunaler Ebene in Berlin häufig deutlich kleiner sind als in den meisten Flächenländern. Dennoch gilt gerade für Berlin, dass die lokale Mitverantwortung und Mitgestaltung eine Schlüsselrolle für die breite Akzeptanz und damit erfolgreiche Umsetzung der kommenden Förderperiode hat. Daher ist die Schaffung einer professionelle Begleitstruktur unabdingbar, die Initiativen und lokalen AkteurInnen unterstützt, qualifiziert und berät, um die gesteigerten qualitativen Anforderungen bei der Antragsstellung und Umsetzung von EU-geförderten Projekten zu bewältigen. Die Investitionsförderung muss ebenfalls grundlegend verändert werden: In erster Linie müssen private Unternehmen mit innovativen Finanzinstrumenten, wie Mikrokrediten, Risikofonds und Darlehen unterstützt werden. Die Vergabe von Krediten muss die passive Zuschussförderung ablösen. Es ist zu prüfen, inwiefern mit Instrumenten der Investitionsförderung schwerpunktmäßig ressourcenschonendes und energiesparendes Wirtschaften und dezentrale Energieerzeugung unterstützt werden können. Die Kommission setzt sich insbesondere für die Anwendung von revolvierenden Finanzierungsinstrumenten ein, die wir in Berlin viel stärker als bislang nutzen sollten. Der Berliner Senat muss daher endlich die Möglichkeiten ausreizen, mit EU-Fördermitteln die Energiewende in Berlin mitzufinanzieren. Die stärkere Verknüpfung des ESF mit der beschäftigungspolitischen Strategie einerseits und mit den gleichstellungspolitischen Zielen der EU andererseits ist neu in dieser Förderperiode. Die Gleichstellung der Geschlechter ist Ziel und Aufgabe des ESF und dieses Querschnittsziel darf als horizontales Ziel keine geringere Bedeutung haben als andere Ziele. Die gleichstellungspolitischen Ziele sind daher unabdingbar mit den wirtschaftlichen, arbeitsmarktund beschäftigungspolitischen Zielen verknüpft. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Bildungskarrieren, dem Arbeits- und Wirtschaftsleben, einschließlich des effektiven Schutzes vor Lohndiskriminierung, muss daher selbstverständliches horizontales Ziel aller Berliner Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung sein. Die Auswertung/Evaluation der Programme muss geschlechterdifferenziert erfolgen, der Grad der Erreichung der gleichstellungspolitischen Ziele muss bilanziert werden. Die OPs müssen den Prinzipien des Gender Mainstreaming und Gender Budgeting unterworfen sein. Für die Umsetzung bedarf es spezifischer Aktionen. Darüber hinaus sind spezifische Maßnahmen für Frauen noch immer erforderlich besonders in Fällen, in denen Geschlechterungleichheiten so tief verwurzelt sind, dass nur mit gezielt entwickelten und 6
7 umgesetzten Aktionen dagegen angegangen werden kann: zum Beispiel im Bereich der beruflichen Bildung und bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Wir begrüßen die Möglichkeit, die verschiedenen Strukturfonds besser untereinander zu verknüpfen. Der Senat muss die Möglichkeit nutzen, durch eine stärkere Verzahnung von ESF und EFRE die Dimensionen sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit enger zu verbinden. Grüne Eckpunkte zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Wir begrüßen, dass die Reformvorschläge der Kommission die Einsatzbreite des EFRE erweitern, sodass der EFRE zukünftig auch als flankierendes Investitionsinstrument für den ESF, insbesondere für die soziale Inklusion und zur Verbesserung der Bildungsstruktur, genutzt werden kann. Das bietet Berlin neue Investitionsmöglichkeiten in der Bildungs-, Gesundheits- und sozialen Infrastruktur, die in dieser Stadt dringend nötig sind. Selbstverständlich muss Berlin auch hier auf bauliche Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Wert legen - denn nur so können alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen vorangebracht werden. Als Bündnisgrüne setzen wir uns dafür ein, dass EFRE-Mittel im Sinne unseres inklusiven Schulkonzepts für die dafür notwendigen Schulumbauten eingesetzt werden, der Bedarf an ausfinanzierten Studienplätzen baulich und investiv gedeckt wird, sowie die abgestimmte Verbesserung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung vorangetrieben wird. Die Möglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung aus mehreren Förderlinien müssen hier voll ausgenutzt werden! Der EFRE soll zukünftig maßgeblich zu einer CO2-armen Wirtschaft beitragen, deswegen hat die Kommission vorgeschlagen, dass mindestens 20 % der EFRE Mittel dafür eingesetzt werden müssen. Wir unterstützen dies nachdrücklich! Die Förderung der CO2-armen Wirtschaft und generell der Verringerung des Beitrags zum Klimawandel soll nach dem Willen der Kommission prioritär über die Bereiche a) Investitionen in erneuerbare Energien, b) die Energieeffizienz von Gebäuden, c) städtebauliche Maßnahmen und der Umbau der Verkehrssysteme als Beitrag zum Klimaschutz, und die d) Umstellung auf eine energiesparende- und ressourcensparende Produktion (von der gerade auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren), geschehen. Diese Impulse gilt es auch in Berlin aufzunehmen. Dazu muss eine Wende in der Förderpolitik eingeleitet werden. 7
8 Das erfolgreiche Umweltentlastungsprogramm muss auch innerhalb der neuen Prioritätensetzung wiederaufgelegt werden. Nachhaltigkeit heißt für uns Grüne auch die Förderung zukunftsweisender Entwicklungsperspektiven, sowie das Erproben von künftigen Modellen des Zusammenlebens in der Großstadt und Metropolenregion Berlin. Dazu gehört die Unterstützung von Projekten zur Schaffung sozialer und städtebaulicher Experimentierräume, ob in der Gemeinwesenorientierten Ökonomie, den Mehr- Generationen-Projekten, oder auch die Grenzen von kulturellen und gesellschaftlichen Schichten überschreitenden Projektideen. Berlin hat viel Fläche und viele kreative Ideen, und mit europäischer Hilfe kann es gelingen, hieraus Freiräume für das Erfinden und Erproben neuer, noch ungedachter Ansätze und Entwicklungen zu schaffen - denn Förderprogramme müssen immer auch Anreize für Kreativität und Innovation sein! Grüne Eckpunkte zum Europäischen Sozialfonds (ESF): Wir begrüßen die Erweiterung des ESF-Einsatzes auf Armutsbekämpfung, soziale Inklusion und Bildung einschließlich der frühkindlichen Bildung als einen wertvollen Beitrag für ein sozialeres Europa. Wir halten die europäische Vorgabe, dass ein klar definierter Anteil von 20 % für die soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Armut vorgesehen sein soll, für einen richtigen und wichtigen Schritt. Wir setzen uns dafür ein, dass Berlin in seinen OPs in Zukunft Armutsbekämpfung, soziale Inklusion, frühkindliche Bildung und inklusive Schule als Schwerpunkte aufnimmt, und der Gesamtaufgabe Bildung deutlich mehr Aufmerksamkeit als bislang widmet. Berlin mit seiner heterogenen Bevölkerung und seine Vielzahl an sozialen Brennpunkten kann hier durch eine kluge und vorausschauende Förderpolitik enorm zur Chancengleichheit und dem sozialen Frieden beitragen. Die Möglichkeit des ESF, verschiedene Formen innovativer Sozialprojekte und der sozialen Ökonomie zu fördern, sollte in der Kreativstadt Berlin beim zukünftigen Einsatz dieses Fonds stärker genutzt werden. Wir begrüßen in diesem Sinne den von der EU- Kommission vorgelegten Vorschlag eines Fonds für Soziales Unternehmertum als Meilenstein für die Anerkennung und Unterstützung der sozialen und solidarischen Ökonomie. Wir fordern als Grundlage des Fonds neben den sozialen Zielen auch die Aufnahme von ökologischen und anderen gemeinnützigen Zielsetzungen. Die Geldanlagen für den Fonds sollten auch für Private geöffnet werden. Wir wollen darüber hinaus sicherstellen, dass die Mittel des ESF so eingesetzt werden können, dass eine sozialraumorientierte und vernetzte Arbeitsmarktpolitik mit den 8
9 integrierten Entwicklungskonzepten der Kommunen auf Quartiersebene koordiniert werden kann. ESF-Mittel müssen auch weiterhin für Projekte der sozialen Stadt, für lokale Beschäftigungsförderung und für kleine Träger zur Verfügung stehen. Der ESF bietet die Möglichkeit, die Arbeitsfähigkeit von Arbeitslosen, benachteiligten Jugendlichen und Erwachsenen im allgemeinen, Menschen mit Behinderungen, älteren ArbeitnehmerInnen und MigrantInnen zu verbessern und sie beim Erwerb von Berufsabschlüssen und Qualifikationen zu unterstützen. Diesen Aspekt wollen wir stärken, was mit Blick auf die zunehmende Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften auch wirtschaftlich geboten ist. Dazu gehören unter anderem auch Programme, die höhere Bildung und Studium neben Beruf und/oder mit Familie ermöglichen und damit Personengruppen ansprechen, denen bislang ein Studium aus sozialen oder ökonomischen Gründen verschlossen war - denn Berlin hat mit seiner Vielzahl an unterschiedlichen Hochschulen ein enormes Potential, hervorragend qualifizierte Menschen aus eher bildungsfernen Bevölkerungsgruppen auszubilden. In Berlin finden nach wie vor viele junge Menschen aufgrund fehlender, für sie passender, Angebote bzw. unzureichender Schulabschlüsse keinen Ausbildungsplatz. Die Mittel des ESF sollten hierfür sinnvoll eingesetzt werden. Für junge Menschen mit besonderen Schwierigkeiten im Zugang zu Ausbildung und Beruf sollen berufsorientierende und berufsübergreifende Maßnahmen an allgemein- und berufsbildenden Schulen förderfähig bleiben, ebenso wie Kooperationsmodelle zwischen diesen Schultypen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Aufbrechen von geschlechtstypischen Berufswahlmustern. Die vom ESF geförderte Aus- und Fortbildung muss Hand in Hand mit dem ökologischen Umbau der Wirtschaft gehen, sowohl bezüglich der Ausbildungsinhalte als auch bezüglich der Berufsorientierung, damit der Fachkräftebedarf für eine CO2-arme Wirtschaft gedeckt werden kann. Das Potenzial unseres Landes für grüne Jobs und Wirtschaft ist enorm, und Berlin sollte sein Potential nutzen, um von Nehmerland zum Vorzeigemodell der EU zu werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung (Studium)/Beruf muss weiterhin Förderschwerpunkt bleiben. Hier müssen die Hoch-, Fachschulen und Universitäten einbezogen werden. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben etwa nach Familien- oder Pflegezeiten ist häufig besonders schwer und das Prinzip des Lebenslangen Lernens kann bislang in der Realität kaum umgesetzt werden. Aufgrund der immer noch deutlich spürbaren Benachteiligung von Frauen in Berufen ist es weiterhin notwendig und gut, dass die Karrieremöglichkeiten von Frauen in Berlin gefördert werden. Mentorinnenprogramme für alle Ausbildungsebenen sollten deshalb 9
10 als Förderschwerpunkt ausgebaut werden. Zudem muss der Senat endlich ein Existenzgründerinnen-Programm auflegen, verbunden mit Sonderkonditionen für weibliche Gründungsinitiativen. Dabei sind insbesondere Initiativen zu fördern, die potentiellen ExistenzgründerInnen im komplexen Bereich der Existenzgründung im Vorfeld der Gründung eine gezielte Orientierungshilfe bieten, und mit dazu beitragen können Angebote zu harmonisieren, aufeinander abzustimmen und besser zu vermarkten bzw. zu nutzen. Erfolgreiche Beispiele hierfür sind die Gründerinnenzentrale Berlin und die Career Center an Hochschulen. Aufgrund des geschlechterspezifischen Gründungsverhaltens eignen sich die männlich geprägten Existenzgründungsprogramme für Frauen leider nur bedingt. Mit Blick auf die steigende Zahl von Unternehmensinsolvenzen (für FreiberuflerInnen und KleinstunternehmerInnen meist verbunden mit einer Privatinsolvenz) ist das Projekt Beratung für Frauen in Krisensituationen, das wesentlich zur Vermeidung von Insolvenzen und zur Revitalisierung von Mikrounternehmen beigetragen hat, wieder aufzulegen und für andere Bereiche und Zielgruppen auszuweiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den rot-schwarzen Senat auf: 1. zügig eine Nachhaltigkeitsstrategie als Basis für die Vorbereitung der neuen Programme zu erarbeiten und vorzustellen. 2. mit der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie, welche die Grundlage für die OPs bildet, auf Grundlage der oben vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsevaluation zu beginnen und dabei mindestens die in der Strukturfondsverordnung vorgesehenen Partner, wozu die Bezirke, die Sozialpartner, die Umweltpartner und Nichtregierungsorganisationen im Bereich von Gleichstellung von Männer und Frauen, MigrantInnen und Antidiskriminierung zählen, von Anfang an (!) zu beteiligen. Die Entwicklungsstrategie soll dabei in offenen Foren landesweit diskutiert werden, so wie es Rheinland-Pfalz vorgemacht hat. 3. die frühzeitige und umfassende parlamentarische Beteiligung während des gesamten Prozesses einschließlich der Entscheidungen über die bei der Kommission einzureichenden und dann umzusetzenden Schwerpunkte zu garantieren. 4. die Reformschritte der Europäischen Kommission und die neue thematische Ausrichtung auf die EUROPA 2020-Strategie anzuerkennen und aktiv zu unterstützen. Insbesondere die 10
11 Mindestquote von 20 % für den Klimaschutz und die substanzielle Erhöhung des ESF-Anteils an den zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln der EU-Fonds zur Erfüllung der ESF-relevanten Europa-2020-Ziele (Beschäftigungserhöhung, Senkung der Schulabbrecherquote, Erhöhung der tertiären Bildungsabschlüsse und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung mit einer Mindestquote von 20 %) müssen konsequent umgesetzt werden. Die neuen Aufgaben im ESF- Bereich liegen in alleiniger Verantwortung des Landes, und das muss Berlin endlich für sich nutzen! 5. dafür zu sorgen, dass die verschärften Abrechnungsmodalitäten und Qualitätsnachweise der neuen Förderperiode von Anfang an umgesetzt werden und Berlin nicht wieder durch Abrechnungsfehler und mangelnde Verwendungsnachweise hohe Verluste und Regressforderungen entstehen. Dazu ist eine professionelle und unabhängig arbeitende Struktur wie ein regionales Entwicklungsbüro zu schaffen, welches die Antragsstellung, Abrechnung und Umsetzung der geförderten Projekte begleitet und insbesondere kleine Initiativen und Projektträger unterstützt. Denn es sind gerade die Kleinst- und Kleinprojekte, die innovativ sind und Lösungen für Berliner Probleme anstoßen, und die besonders unterstützt werden müssen. 6. zusätzlich zur laufenden Evaluierung der OPs auszuwerten, inwieweit die aktuellen Förderund Investitionsprogramme dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, d. h. den klimapolitischen Herausforderungen, dem Schutz der natürlichen Ressourcen und der Schaffung von fairen sozialen Standards, sowie der Bekämpfung von Armut gerecht werden. 7. die Spielräume in den aktuellen OPs und bei der Umgestaltung derselben auf die oben genannte Neuausrichtung der Fonds bereits jetzt zu nutzen. Insbesondere muss die Möglichkeit genutzt werden, schon jetzt bis zu 4% der EFRE-Gelder für die sozialverträgliche energetische Sanierung von Gebäuden einzusetzen. 11
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