Bildung und Kultur. Statistisches Bundesamt. Finanzen der Hochschulen. Fachserie 11 Reihe 4.5

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 11 Reihe 4.5 Bildung und Kultur Finanzen der Hochschulen 211 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 22. Mai 213 Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 ()611/ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 213 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhalt Textteil Seite Allgemeine und methodische Erläuterungen 1. Aufgaben der Hochschulfinanzstatistik Rechtsgrundlagen Berichtskreis Erhebungstatbestände Berichtsweg und Erhebungsverfahren Ergebnisdarstellung Vergleichbarkeit der Ergebnisse Analyse der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik Weitere Informationen Tabellenteil 1 Zusammenfassende Übersichten 1.1 der Hochschulen 1995, 2, 25, 29, 21 und 211 nach gefassten Hochschularten in jeweiligen Preisen der Hochschulen 1995, 2, 25, 29, 21 und nach Hochschularten in Millionen EUR nach Hochschularten in Prozent, 25 = nach n , Verwaltungseinnahmen, Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 1995 und 2, 23 bis 211 nach Ländern der Hochschulen 21 und 211 nach Ausgabearten nach Hochschularten nach n der Hochschulen 211 nach Hochschularten, n sowie Lehr- und Forschungsbereichen der Hochschulen 21 und 211 nach Ausgabearten, Ländern und Hochschularten Einnahmen der Hochschulen 21 und 211 nach Einnahmearten nach Hochschularten nach n nach Ländern Drittmitteleinnahmen der Hochschulen 21 und 211 nach Drittmittelquellen nach Hochschularten nach Ländern der Hochschulen 211 nach Ausgabearten, Hochschularten, n sowie Lehr- und Forschungsbereichen Einnahmen der Hochschulen 211 nach Einnahmearten, Hochschularten, n sowie Lehr- und Forschungsbereichen Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 2

3 4, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen 4.1 der Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen (ohne medizinische Einrichtungen) 211 nach Ländern und n der medizinischen Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften der Universitäten der Hochschulen 211 nach Ländern und n der Fachhochschulen 211 nach Ländern und n der Hochschulen insgesamt 211 nach Ländern und n der Hochschulen in 21 und 211 nach Ausgabearten 5.1 und Hochschularten und Ländern Einnahmen der Hochschulen in 21 und 211 nach Einnahmenarten 6.1 und Hochschularten und Ländern Anhang 1 Übersicht über die Anzahl der Hochschulen nach Ländern, Hochschularten und Trägerschaft Systematisches Verzeichnis der Zuordnung der Fachgebiete zu den n/ Lehr- und Forschungsbereichen Verzeichnis der Ausgabe- und Einnahmearten mit Erläuterungen Fragebogen der Hochschulfinanzstatistik Literaturverzeichnis Übersicht über das elektronische Datenangebot für den Bereich für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anschriftenverzeichnis der Statistischen Landesämter Angaben für die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem Die Angaben für die Alten Flächenländer beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum Die Angaben für die Neuen Flächenländer beziehen sich auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Zeichenerklärung Abkürzungen = weniger als die Hälfte von 1 Mrd. = Milliarden in der letzten besetzten Stelle, FG = jedoch mehr als nichts BGBl. = Bundesgesetzblatt - = nichts vorhanden FH = Fachhochschule. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten VerwFH = Verwaltungsfachhochschule Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 3

4 Allgemeine und methodische Erläuterungen 1. Aufgaben der Hochschulfinanzstatistik Die Einnahmen und der öffentlichen Hochschulen werden seit langem im Rahmen der Jahresrechnungsstatistik der öffentlichen Haushalte nachgewiesen. Sie werden gefasst nach Hochschularten und untergliedert nach allen Einnahme- und Ausgabearten der Haushaltssystematik. Für Zwecke der Wissenschaftspolitik reichen jedoch diese Angaben nicht aus. Daher wurde in den Hochschulstatistikgesetzen eine spezielle Hochschulfinanzstatistik angeordnet, die Angaben über die einzelnen Hochschulen in fachlicher und haushaltsmäßiger Gliederung bereitstellt und sich sowohl auf die öffentlichen als auch privaten Hochschulen bezieht. Die Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik sind die Basis für eine Vielzahl von bildungs- und forschungspolitischen Entscheidungen. Diese Statistik stellt Informationen über die Lehr- und Forschungsstruktur der Hochschulen zur Verfügung und zeigt insbesondere die Unterschiede in der Finanzausstattung zwischen den einzelnen Lehr- und Forschungsbereichen und den einzelnen Hochschulen auf. In Kombination mit den Hochschulstatistiken über Personal, Studierende und Prüfungen lassen sich auf ihrer Basis finanzstatistische Kennzahlen (z.b zur fächerspezifischen Finanzausstattung je Studierenden bzw. zu der Höhe des Trägerzuschusses für ein Studium in der durchschnittlichen Fachstudiendauer) und das fächerspezifische Forschungspotential der Hochschulen berechnen. Die Hochschulfinanzstatistik liefert wichtige Daten für die Rahmenplanung für den Ausbau und Neubau von Hochschulen. Bis zum Berichtsjahr 26 gilt die in Art. 91 a Grundgesetz enthaltene gemeinsame Finanzierung von Hochschulbau und Großgeräten durch Bund und Länder. Nach Inkrafttreten der Föderalismusreform liegt zukünftig ab Berichtsjahr 27 der allgemeine Bau und Ausbau von Hochschulen und Hochschulkliniken in der alleinigen Verantwortung der Länder. Des Weiteren dient die Hochschulfinanzstatistik der Erstellung von Hochschulentwicklungsplänen, sie ist hilfreich für die Aufstellung der Haushaltspläne und für die Beurteilung der Effizienz des Hochschulwesens. Schließlich ist sie für die Forschungs- und Technologiepolitik von großer Bedeutung. 2. Rechtsgrundlagen Die Hochschulfinanzstatistik wird auf der Basis des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz-HStatG) vom 2. November 199, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 25 (BGBl. I, S. 186) erstellt. Das Gesetz ordnet eine jährliche Totalerhebung aller Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben, jeweils einschließlich der über Verwahrkonten vereinnahmten Drittmittel und der internen Leistungsverrechnung an. Die Erhebung erstreckt sich auf alle staatlichen und privaten Hochschulen. Auskunftspflichtig sind nach 5 Abs. 2 HStatG die Leiter der Hochschulen, der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studierenden dienenden Krankenanstalten. Für die staatlichen Hochschulen ist darüber hinaus noch das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 26 (BGBl. I, S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 21 (BGBl. I S. 671) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I, S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 27 (BGBl. I, S. 2246) relevant, wenn hochschulexterne Stellen (z.b. Bauämter, Besoldungs- und Beihilfestellen) Mittel für die Hochschulen verwalten. Die Leiter dieser Stellen sind nach 11 Abs. 2 Nr. 1a FPStatG zur Auskunftserteilung verpflichtet. Ihre Auskunftspflicht erstreckt sich laut 3 Abs. 1d auf die gleichen Merkmale, für die nach dem Hochschulstatistikgesetz die Leiter der Hochschulen berichtspflichtig sind. 3. Berichtskreis Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich unabhängig von der Trägerschaft auf alle Hochschulen und Hochschulkliniken. Hierzu zählen alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werden Akademien und vergleichbare Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde. Hochschulen dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Die meisten Hochschulen sind Landeseinrichtungen, deren Aufgaben weitgehend von dem Gesetzgeber bestimmt werden. Das bedeutet, dass die einzelnen Hochschulen mit unterschiedlicher Intensität Lehr-, Forschungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen können. Für die ihr übertragenen Aufgaben erhält die Hochschule eine finanzielle Grundausstattung, ohne dass hierbei nach Einzelaufgaben differenziert wird. Der Landesgesetzgeber legt fest, aus welchen Einrichtungen die Hochschule bestehen soll. So können beispielsweise ein Hygieneinstitut oder eine Materialprüfanstalt als selbständige Landeseinrichtung oder als Hochschulinstitut geführt werden. Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich auf die Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben aller Einrichtungen, die Teil der Hochschule sind. Nicht einbezogen werden Einrichtungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, auch dann nicht, wenn sie Hochschuleinrichtungen mitbenutzen (z. B. rechtlich selbständige Forschungsinstitute an Hochschulen). Auch die und Einnahmen bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben von mit der Hochschule verbundenen Einrichtungen, die ein eigenes Kapitel im Landeshaushalt haben, werden in der Regel nicht in der Hochschulfinanzstatistik erfasst, auch dann nicht, wenn diese Einrichtungen von Studierenden und Hochschulpersonal für Lehr- und Forschungszwecke genutzt werden. 4. Erhebungstatbestände Nach 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochschulstatistikgesetzes sind ab Berichtsjahr 26 jährlich: - von Hochschulen mit kameralistischem Rechnungswesen die und Einnahmen nach Arten, in fachlicher und organisatorischer Gliederung, jeweils einschließlich der auf Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel und der internen Leistungsverrechnungen zu erheben. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 4

5 - von Hochschulen mit kaufmännischem Rechnungswesen die Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben nach Arten, in fachlicher und organisatorischer Gliederung, jeweils einschließlich der auf Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel und der internen Leistungsverrechnungen zu erheben. Aus der Begründung zum Hochschulstatistikgesetz zu Nummer 1 ( 3 HStatG) ergibt sich auch die vollständige Einbeziehung von Körperschaftshaushalten. Die fachliche und organisatorische Zuordnung der Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben erfolgt dadurch, dass die Finanzen für die kleinsten organisatorischen Einheiten der Hochschulen ermittelt werden. Über die Zuordnung der organisatorischen Einheiten zu den Lehr- und Forschungsbereichen stellt man dann die fachliche Gliederung her. Die fachliche Gliederung erfolgt entsprechend dem Fächerschlüssel der Hochschulfinanzstatistik 1. Seit 1992 sind die Fächerschlüssel der Hochschulfinanzstatistik und der Hochschulpersonalstatistik identisch. Allerdings sind die Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben nicht nach einzelnen Fachgebieten, sondern nur bis zur Ebene der Lehr- und Forschungsbereiche zu gliedern. Der Fächerschlüssel enthält neben den Kategorien für die wissenschaftlichen Fachdisziplinen Positionen für Zentrale Einrichtungen, die von den verschiedensten Organisationseinheiten gemeinsam genutzt werden (z.b. Zentralbibliothek, Rechenzentrum) und die Bereiche "Hochschule insgesamt" bzw. "Klinik insgesamt".. Vor Berichtsjahr 26 wurden dort auch häufiger und Einnahmen bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben gebucht, die sich nicht unmittelbar einzelnen Instituten oder Fachbereichen zuordnen lassen (z.b. Wasser- oder Abwassergebühren für ein Gebäude, das Institute verschiedenster Fachrichtungen beherbergt). Die Hochschulen ordneten bislang in sehr unterschiedlichem Umfang ihre und Einnahmen bzw. Aufwendungen und Erträge sowie Investitionsausgaben fachlich und organisatorisch zu, mitunter weil es unterschiedliche Hochschulstrukturen gibt (z.b. Zentralbibliothek oder Fachbereichsbibliotheken, Hochhaus für alle Fachbereiche oder Einzelgebäude für die Institute). Darüber hinaus kann hierfür aber auch als Grund der unterschiedliche Detaillierungsgrad des Rechnungswesens oder des Mittelbewirtschaftungssystems angeführt werden. Außerdem ist bei der Interpretation der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik zu berücksichtigen, dass die Lehr- und Forschungsbereiche der einzelnen Hochschulen unterschiedliche Dienstleistungen erbringen und es zwischen den Lehr- und Forschungsbereichen unterschiedliche Leistungsverflechtungen geben kann. Somit ist die Interpretation der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik zwischen den Hochschulen in fachlicher und organisatorischer Gliederung eingeschränkt. Um eine Verbesserung der Aussagefähigkeit der Hochschulfinanzstatistik zu erreichen, ist eine weitestgehende Umlage der der Zentralen Einrichtungen fachlich wie organisatorisch erforderlich. Ab Berichtsjahr 26 sind die Hochschulen verpflichtet, ihre Internen Leistungsverrechnungen im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik zu melden. Das Hauptziel ist es, die Ver- 1 In einzelnen Bundesländern gelten bundeslandspezifische Fächerschlüssel, deren Einzelpositionen sich den einzelnen Kategorien des Bundesschlüssels zuordnen lassen. gleichbarkeit zwischen den Hochschulen bei der Darstellung der Finanzausstattung auf Ebene der n und in einzelnen Lehr- und Forschungsbereichen mittelfristig erheblich zu verbessern. Dabei sollten die sich aus der unterschiedlichen Hochschulorganisation ergebenden Disparitäten weitestgehend eliminiert werden. Unter der Gliederung nach Arten wird in der Hochschulfinanzstatistik der Nachweis nach Einnahme- und Ausgabearten bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben verstanden. Ab Berichtsjahr 26 werden auf Bundesebene die Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben, gegliedert nach den einzelnen Positionen aus der Systematik der Finanzen (SyF) erfasst und aufbereitet. Die SyF ist im Anhang dargestellt. Dabei werden die Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben nun detaillierter erfasst als in den Vorjahren. Die einzelnen Positionen der Systematik der Finanzen können, bei Bedarf, zu den Gruppierungsziffern der Haushaltssystematik umgeschlüsselt werden. So werden beispielsweise ab 26 die Personalausgaben weiter unterteilt in Beamtenbezüge, Beihilfen und Unterstützungen (für Beamte und Angestellte) sowie andere Personalausgaben (ohne Versorgung, ohne Beihilfe). Die Unterteilung der Personalaufwendungen erfolgt analog. Nicht einbezogen werden bzw. Aufwendungen der Länder für pensionierte Hochschullehrer und bzw. Aufwendungen der Studierendenförderung (z.b. Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Zahlungen an Studentenwerke). Unberücksichtigt bleiben bei den Einnahmen bzw. Erträgen der Hochschulen ferner die Zahlungen des Bundes für die Finanzierung der Grundausstattung der Hochschulen (z.b. die Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, nach dem Hochschulerneuerungsprogramm), da es sich hierbei um Einnahmen bzw. Erträge der Länder handelt, die sich nicht immer einzelnen Hochschulen zuordnen lassen. Erfasst werden aber die Drittmittelzahlungen des Bundes (s.u.). Die Ertrags- und Aufwendungsarten werden mittels eines Umsetzungsschlüssels den jeweils entsprechenden Einnahme- und Ausgabearten zugeordnet, so dass lediglich die Einnahme- und Ausgabearten veröffentlicht werden. Somit ist ein Vergleich zu den Vorjahren gewährleistet, zumal die Möglichkeit besteht, die einzelnen Einnahme- und Ausgabearten ab 26 zu den Einnahme- und Ausgabekategorien vor 25 zu aggregieren. So entspricht die bis einschließlich des Berichtsjahres 25 gültige Einnahmekategorie der Verwaltungseinnahmen ab Berichtsjahr 26 den Einnahmearten Beiträge der Studierenden (ohne Beiträge für Studentenwerke, Asta und Semesterticket) und wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen. Drittmittel werden aufgrund Ihrer großen Bedeutung für die Nutzer auch nach Mittelgebern im Drittmittelzusatzbogen erhoben. Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z.b. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden. In der Hochschulfinanzstatistik werden aber grundsätzlich nur solche Drittmittel erfasst, die in den Hochschulhaushalt eingestellt bzw. die Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 5

6 von der Hochschule auf Verwahrkonten verwaltet werden. Werden die Mittel von rechtlich selbständigen Instituten an Hochschulen oder von einzelnen Wissenschaftlern auf Sonderkonten verwaltet, so werden sie nicht in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen. Zu den Drittmitteln zählen insbesondere Projektmittel der Forschungsförderung des Bundes, der Länder, der EU und anderer öffentlicher Stellen, Mittel der Wirtschaft, die für die Durchführung von Forschungsaufträgen bzw. als Spende zur Wissenschaftsförderung gezahlt werden, Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (für Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, für im Rahmen des Normal- und Schwerpunktverfahrens geförderte Projekte, sowie ab 29 für die Exzellenzinitiative), Mittel der Bundesagentur für Arbeit für FuE-Personal, im Rahmen von ABM Stiftungslehrstühle und professuren, Mittel für Forschungszwecke von anderen Ländern (nicht vom Träger), Mittel für Graduierten-, Doktoranden-, Postdoktoranden-, Habilitandenstipendien (soweit die Mittel von der Hochschule verwaltet werden), Mittel des Bundes im Rahmen der Förderung von Spitzenuniversitäten und Exzellenzzentren, Mittel der Hochschulfördergesellschaften, Geldspenden für Lehre und Forschung, Wissenschaftspreise (soweit eine Zweckbindung für Lehre und Forschung besteht, wie z.b. Leibniz-Preis), Mittel aus Technologietransfers (mit nennenswertem Element von Weiterentwicklung), Forschungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (für den Wissens- und Technologietransfer mit Unternehmen), Mittel für die Durchführung von speziellen Weiterbildungsveranstaltungen, für die Entwicklung neuer Lehrveranstaltung und -methoden. Nicht als Drittmittel anzusehen sind Mittel der Grundausstattung der Hochschulen, Zuweisungen und Zuschüsse des Hochschulträgers, Zuweisungen der Länder an private Hochschulen zur Finanzierung der Grundausstattung, Mittel aus Zentral- und Fremdkapiteln des Trägerlandes, Mittel aus dem Programm zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und zum Offenhalten der Hochschulen in besonders belasteten Fachrichtungen u. dgl. (sog. Überlastprogramme), Mittel nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, Mittel der Strukturförderung, Mittel der indirekten Forschungsförderung (Bundes und Landesmittel zur Finanzierung der DFG, der Begabtenförderungswerke usw.), Wissenschaftspreise (soweit keine Zweckbindung für Lehre und Forschung besteht), Mittel der Vorhaben, die von Hochschulmitgliedern in Nebentätigkeit verwendet werden, Mittel für Forschungsprojekte, die nicht über Hochschul- oder Verwahrkonten abgewickelt werden, Mittel der rechtlich selbständigen Institute an Hochschulen, Leihgaben der Wirtschaft, von Stiftungen und der DFG, die nur für begrenzte Dauer der Hochschule zur Verfügung gestellt werden, Mittel personenbezogener Förderung (z.b. Doktoranden, Postdoktoranden- bzw. Habilitationsstipendien), Gebühren, Einnahmen aus der Veräußerung von Sachvermögen sowie aus wirtschaftlicher Tätigkeit (Ausnahme: Forschungsaufträge), Zusatzmittel zur Förderung der Krankenbehandlung, Umsatzsteuer, die bei umsatzsteuerpflichtigen Drittmitteleinnahmen von der Hochschule vereinnahmt wird, Mittel für Franchising von Studiengängen, Mittel für Technologieberatung, Patentrecherchen, Mittel aus Technologietransfer (ohne Weiterentwicklung), Mittel aus Beratungsleistungen, Gutachten (ohne Weiterentwicklung), Mittel aus der Veräußerung von Patenten, Lizenzen u. dgl., Studiengebühren, Sponsoringeinnahmen, Sachspenden, Mittel aus der Programlinie Lehre (Hochschulpakt 22) und Mittel für energetische Sanierung (Konjunkturpakt II), Deutschlandstipendium und Mittel nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz. Für viele Nutzer der Statistik sind die Drittmittelangaben von großer Bedeutung, da sie als Indikator für die wissenschaftliche Reputation der Hochschule angesehen werden. Bei der Interpretation der Daten muss jedoch beachtet werden, dass die Regelungen zum Nachweis der Drittmittel in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind. So werden z.b. die Mittel, welche die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Normal- bzw. Schwerpunktverfahrens an Hochschulangehörige vergibt, in einigen Bundesländern in den Haushalt eingestellt, in anderen Bundesländern auf Verwahrkonten von der Hochschule oder von den Hochschulangehörigen selbst auf Privat- oder Sonderkonten verwaltet. Auch eine Kombination dieser Varianten ist möglich. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es in einigen Bundesländern eine Reihe von rechtlich selbständigen Instituten an Hochschulen gibt, die in der Regel von einem Professor geleitet werden, der im Hauptamt an der Universität lehrt und forscht. Spezielle Forschungsmittel werden in diesem Fall häufig von dem rechtlich selbständigen Institut eingeworben. Auf Privatund Sonderkonten bzw. von Instituten an Hochschulen bewirtschaftete Drittmittel werden jedoch nicht in der Hochschulfinanzstatistik erfasst. 5. Berichtsweg und Erhebungsverfahren Die Hochschulfinanzstatistik ist eine dezentral durchgeführte Erhebung. Das bedeutet, dass die Statistischen Landesämter die Erhebung durchführen und aufbereitete Ergebnisse an das Statistische Bundesamt übermitteln. In den letzten Jahren wurden viele Hochschulen ausgegliedert und mit einem Globalhaushalt ausgestattet. Außerdem sind einzelne Bundesländer (z.b. Hessen) dabei, Ihren Staatshaushalt auf kaufmännisches Rechnungswesen umzustellen bzw. wenden bereits die Doppik für ihren Staatshaushalt (z.b. Hamburg) an. Ferner stellen immer mehr Hochschulen ihr Rechnungswesen von Kameralistik auf Doppik um. Da sich die Doppik jedoch mitunter deutlich vom kameralistischen Rechnungswesen unterscheidet, wurde vom Statistischen Bundesamt zum Berichtsjahr 26 je ein Satz von Erhebungsbögen für kameralistisch und kaufmännisch buchende Hochschulen eingeführt. Neben den eben erörterten Punkten weist das Erhebungsverfahren bei den einzelnen Hochschulgruppen eine Reihe weiterer Besonderheiten auf, die nachfolgend dargstellt sind. 5.1 Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Bei den meisten Hochschulen handelt es sich um Einrichtungen der Länder. Bis vor einigen Jahren buchten alle Hochschulen nach dem kameralistischen Rechnungswesen. Die Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben der Hochschulen sind dem Haushaltsplan des jeweiligen Landes zu entnehmen. Die uneinheitliche Vorgehensweise zur Erfassung hochschulfinanzstatistischer Daten ist auch damit begründet, dass in einigen Bundesländern die Hochschulen sämtliche Einnahmen und bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben an das Statistische Landesamt berichten. In anderen Bundesländern erheben die Statistischen Landesämter die Angaben unmittelbar bei den Hochschulen, den Staatsbauämtern, den Besoldungsstellen usw. und fassen dann alle entsprechenden Daten zum Ergebnis für die Hochschule. Bei den kameralistisch buchenden Hochschulen ist der Ausgangspunkt der Hochschulfinanzstatistik die jeweilige Jahresabschlussrechnung des Landes, in der grundsätzlich alle Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 6

7 Ist-Einnahmen und Ist- der Landeseinrichtungen in einer Gliederung nach Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln erfasst werden. Die Statistischen Landesämter ermitteln bei den Landesfinanzministern die Haushaltstitel, auf denen Einnahmen und für die Hochschulen verbucht werden. Die Einnahmen- und beträge werden dann den Hochschulen und anderen Berichtsstellen vorgegeben und sind von diesen auf die einzelnen Lehr- und Forschungsbereiche aufzugliedern. Die Einnahmen und für die Hochschule können aus dem Kapitel der Hochschule, aus Zentralkapiteln des Wissenschaftsministeriums und aus Kapiteln anderer Ministerien stammen. Hinzu kommen noch Einnahmen und, die über Verwahrkonten sowie Körperschaftshaushalte abgerechnet werden. Relativ unproblematisch ist die Ermittlung der Einnahmen und aus dem Kapitel der Hochschule, da grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass hier nur Zahlungen für die betreffende Hochschule verbucht werden. Auf Titeln der Zentralkapitel der Wissenschaftsministerien werden aber grundsätzlich mehrerer Hochschulen verbucht. Hier können die Statistischen Landesämter den Hochschulen nur dann Eckdaten vorgeben, wenn die Wissenschaftsministerien eine hochschulweise Zuordnung vornehmen. Die Baumaßnahmen für die Hochschulen werden in der Regel mit den anderen Baumaßnahmen des Landes in gesonderten Einzelplänen gefasst. Üblich ist es dabei aber, für die einzelnen Hochschulen gesonderte Titel vorzusehen. Lediglich bei kleineren Baumaßnahmen werden häufiger Sammeltitel für mehrere Hochschulen gebildet. In geringerem Umfang werden auch aus anderen Fremdkapiteln für die Hochschulen getätigt. So können z.b. die für die an der Hochschule eingerichtete Technologietransferstelle auf einem für die Technologieförderung vorgesehenen Spezialtitel des Wirtschaftsministeriums verbucht werden. Die haushaltsmäßige Zuordnung der der Hochschulen ist in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. So weisen beispielsweise einige Länder die Mittel aus dem Überlastprogramm direkt bei den einzelnen Hochschulen nach, während andere die Mittel in einem Zentralkapitel des Wissenschaftsministeriums belassen, weil es sich um befristete Mittel handelt bzw. der Wettbewerb der Hochschulen um diese Mittel gewünscht wird. In der Hochschulfinanzstatistik sind unabhängig von ihrer Veranschlagung alle Landesmittel, die für Hochschulen ausgegeben werden, differenziert 2 zu erfassen, da nur so die finanzielle Ausstattung der einzelnen Hochschulen befriedigend verglichen werden kann. Eine vollständige Erfassung aller Hochschulmittel wird vielfach dadurch erschwert, dass Mittel aus Fremdkapiteln in der Regel nicht von der Hochschulverwaltung selbst bewirtschaftet werden und die mittelbewirtschaftende Stelle nicht immer die Hochschule als Begünstigte registriert. Auch sind viele unentgeltlich der Hochschule zur Verfügung gestellte Sachleistungen in der Hochschulfinanzstatistik bisher nicht in vergleichbarer Form zu erfassen (z.b. wenn die Hochschule in Landesbesitz befindliche Grundstücke oder Gebäude, die für andere Zwecke beschafft wurden, nutzen kann, die Verwaltungsleistungen von Besoldungsstellen, Bauämtern u. dgl.). 2 Ab Berichtsjahr 26 sind die Hochschulen verpflichtet ihre Einnahmen (ohne fachliche Gliederung) vom Hochschulträger differenziert (z. B. Unterscheidung nach Grund- und Ergänzungsfinanzierung) zu berichten. Bei den kaufmännisch buchenden Hochschulen werden die Daten der Hochschulfinanzstatistik aus dem betrieblichen Rechnungswesen entnommen. Bei den Erträgen und Aufwendungen werden die Soll- oder Habenbuchungen auf bestimmten Konten erhoben. Bei den Bestandskonten werden nur die Zugänge von Anlagegütern (ohne Umbuchungen) bzw. die Restbuchwerte veräußerter Anlagegüter ermittelt, um die Investitionsausgaben bzw. die Verkäufen von Anlagegütern der Hochschulen darstellen zu können. Grundsätzlich werden die speziellen Angaben der kaufmännisch buchenden Hochschulen von den Statistischen Landesämtern in einem ab Berichtsjahr 26 neu eingeführten Erhebungsbogensatz für kaufmännisch buchende Hochschulen eingetragen und später bei der bundeseinheitlichen Aufbereitung durch das Statistische Bundesamt in das kameralistische Rechnungswesen umgeschlüsselt und anschließend gegliedert nach Einnahme- und Ausgabearten veröffentlicht. Auf Grund der unterschiedlichen Prinzipien sind die auf der kameralistischen Basis ermittelten Angaben nur bedingt mit den umgeschlüsselten Angaben aus der kaufmännischen Buchführung vergleichbar. Dies betrifft insbesondere die zeitliche Zuordnung. Auf die Umschlüsselung der kaufmännischen Angaben in das kameralistische System kann jedoch nicht verzichtet werden. Nur auf diese Weise wird eine finanzwirtschaftliche Darstellung für den gesamten Hochschulbereich gesichert bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Hochschulen auf das kaufmännische Rechnungswesen umgestellt haben werden. 5.2 Verwaltungsfachhochschulen Für die Verwaltungsfachhochschulen in Trägerschaft von Bund und Ländern ist in der Regel ebenfalls ein spezielles Kapitel im Haushaltsplan vorgesehen. Insofern gelten die obigen Ausführungen analog. Besonders ist aber zu beachten, dass diese Einrichtungen vielfach auch Aufgaben in der Ausbildung von Beamten des mittleren Dienstes bzw. in der Weiterbildung wahrnehmen und dass Wohnheime, in denen die Beamtenanwärter in der Ausbildungsphase wohnen, üblicherweise Bestandteil der Einrichtung sind. Da auch in einem teilweise beträchtlichen Umfang Lehrtätigkeiten von Personen wahrgenommen werden, deren Haupttätigkeit im Verwaltungsbereich liegt, lassen sich die Personalausgaben für das Lehrpersonal nicht exakt aus dem Haushalt ermitteln. Zu beachten ist ferner, dass außerhochschulische Einrichtungen Serviceleistungen erbringen können (z.b. Verwaltung der Hochschule, Bewirtschaftung der Gebäude), die ebenfalls nicht gesondert im Haushalt dargestellt werden. In der Hochschulfinanzstatistik wird angestrebt, alle für den Hochschulbereich getätigten gesondert darzustellen. Einzelne können jedoch nur näherungsweise mittels hochschulinterner Schlüssel dem Hochschulbereich bzw. den Lehr- und Forschungsbereichen zugeordnet werden. 5.3 Hochschulkliniken Die Hochschulkliniken haben ihr Rechnungswesen nach dem Prinzip der kaufmännischen Buchführung aufgebaut. In diesem in der Krankenhausbuchführungsverordnung für die Hochschulkliniken angeordneten Rechnungssystem werden Aufwendungen und Erträge sowie Investitionsausgaben aufgezeichnet. Die Krankenhausbuchführungsverordnung schreibt einen Mindestkontenplan vor, der von den Kliniken zu beachten ist. Die meisten Hochschulkliniken sind in öffentlicher Trägerschaft. Jedoch ist ein Trend zur Fusionierung und Privatisierung von einzelnen Hochschulkliniken zu erkennen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 7

8 Die Verfahrensweise ist dieselbe wie bei den kaufmännisch buchenden Hochschulen. Es erfolgt im Nachgang der Erfassung eine Umsetzung der von den kaufmännisch buchenden Hochschulen gewonnenen Daten in das kameralistische System. Zugleich verbessert sich dadurch die regionale Vergleichbarkeit, da in einigen Bundesländern bestimmte Investitionsmaßnahmen im Landeshaushalt gebucht werden, während diese in anderen Bundesländern in der kaufmännischen Buchführung der Kliniken enthalten sind. Außerdem ist zu beachten, dass die Hochschulklinik nach Landesrecht von der Hochschule, mit der sie verbunden ist, abgegrenzt wird. Dies hat zu unterschiedlichen Zuordnungen von vorklinischen und klinisch-theoretischen Instituten geführt. Um vergleichbare Daten für die einzelnen Bundesländer im Bereich der Humanmedizin bereitstellen zu können, werden deshalb in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes die Lehr- und Forschungsbereiche der Humanmedizin der Hochschule mit der Hochschulklinik zu den "Medizinischen Einrichtungen / Gesundheitswissenschaften" gefasst Kirchliche und private Hochschulen Den kirchlichen und privaten Hochschulen werden von den Statistischen Landesämtern Erhebungsbogen zugeleitet, welche diese entsprechend der fachlichen Vorgaben auf der Basis hochschulinterner Unterlagen ausfüllen. Deren Rechnungssysteme sind teils nach kameralistischen Prinzipien (z.b. bei den kirchlichen Hochschulen), teils nach kaufmännischen Prinzipien aufgebaut. Bei der Abgrenzung des Hochschulbereichs treten grundsätzlich ähnliche Probleme auf, wie sie in den vorherigen Abschnitten dargestellt worden sind. Die dort angeführten statistischen Regelungen gelten analog. An kirchlichen Hochschulen lehren und forschen zum Teil Ordensmitglieder, die u.u. kein oder nur ein geringes Gehalt erhalten. Dies ist bei der Interpretation der zu berücksichtigen. Ab dem Erscheinungsjahr 213 wird der Bereich der privaten Hochschulen differenziert nach kirchlicher und privater Trägerschaft. 6. Ergebnisdarstellung Die Bundesergebnisse der Hochschulfinanzstatistik werden im Statistischen Bundesamt auf der Basis der von den Statistischen Landesämtern aufbereiteten und Einnahmen der einzelnen Hochschulen ermittelt. Das Statistische Bundesamt publiziert die Ergebnisse entsprechend des vom Ausschuss für die Hochschulstatistik verabschiedeten Tabellenprogramms in dieser Fachserie. Neben langen Reihen mit Vergleichsdaten ab 1995 werden die Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik in einer Gliederung nach Ländern, Hochschularten, ausgewählten Einnahme- und Ausgabearten sowie Lehr- und Forschungsbereichen dargestellt. Tiefer gegliederte Tabellen können mit Hilfe des Statistischen Informationssystems erstellt werden. Für die Gliederung der Hochschulfinanzen nach Ländern ist der Sitz der Hochschule ausschlaggebend. Das bedeutet z.b., dass die und Einnahmen der Universitäten der Bundeswehr in den Angaben der Hochschulen Bayerns bzw. Hamburgs einbezogen sind. 3 Die Krankenhausstatistik stellt ebenfalls Grunddaten über die Hochschulklinken zur Verfügung (z.b. Betten, Patientenzu- und - abgänge, Personal, Kosten). Vgl. hierzu Statistisches Bundesamt, Fachserie 12 Gesundheitswesen, Reihe 6.1 bzw Bei der Gliederung der Einnahmen und nach Hochschularten gelten folgende Abgrenzungen: Zu den Universitäten zählen auch die technischen Universitäten und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer pädagogischen und theologischen Hochschulen). Pädagogische Hochschulen sind überwiegend wissenschaftliche Hochschulen mit Promotionsrecht. Sie bestehen nur noch in Baden-Württemberg als selbständige Einrichtungen. In den übrigen Ländern werden sie den Universitäten zugeordnet. Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische und theologische Hochschulen (ohne die theologischen Fakultäten/Fachbereiche der Universitäten). Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann auf Grund von Begabungs- oder Eignungsnachweisen erfolgen. Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik. Die verwaltungsinternen Fachhochschulen werden bei den Verwaltungsfachhochschulen nachgewiesen. In den Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen gefasst, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nicht-technischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Daneben bestehen auch behörden-interne Hochschulen, die anderen Hochschularten zugeordnet sind. Ab dem Erscheinungsjahr 213 wird mit Hannover, Kommunale FH für Verwaltung in Niedersachsen eine private Verwaltungsfachhochschule nachgewiesen. Die Ergebnisse für die Universitäten werden teils einschließlich, teils ohne Medizinische Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften dargestellt. Falls die Medizinischen Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften gesondert dargestellt werden, so ist zu beachten, dass sich die Angaben auf die nach Landesrecht abgegrenzte Hochschulklinik einschl. der Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften der zugehörigen Universität beziehen. In fassenden Tabellen sind darüber hinaus die Hochschulen, die üblicherweise das Promotionsrecht haben, zur Kategorie Universitäten (einschl. pädagogischer und theologischer Hochschulen) gefasst worden. Ferner werden die Einnahmen und nach Arten und Lehr- und Forschungsbereichen bzw. n aufbereitet. Diese Gliederungen sowie die Abgrenzung der einzelnen Kategorien sind im Anhang 2 bzw. 3 dargestellt. Sofern die Einnahmen und in einigen Tabellen nur in komprimierter Form enthalten sind, können die Daten in voller Gliederungstiefe über Zusatzaufbereitungen bereitgestellt werden. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 8

9 7. Vergleichbarkeit der Ergebnisse 7.1 Unterschiede zwischen Jahresrechnungsstatistik der öffentlichen Haushalte und der Hochschulfinanzstatistik In der Jahresrechnungsstatistik werden die Einnahmen und der öffentlichen Haushalte erfasst und in einer Gliederung nach Aufgabenbereichen und Arten aufbereitet. Die Basis ist dabei der einzelne Haushaltstitel, der entsprechend dem Funktionen- und Gruppierungsplan der staatlichen Haushalte in der Haushaltsrechnung verschlüsselt wird. Jeder Haushaltstitel ist grundsätzlich nur einer Funktion und einer Ausgabe- oder Einnahmeart zugeordnet. Die Ergebnisse werden dann nach Funktionen und Einnahme- bzw. Ausgabearten aufbereitet. Die Funktionen sind weitgehend identisch mit den Hochschularten der Hochschulfinanzstatistik. Die Einnahme- und Ausgabearten der beiden Statistiken unterscheiden sich, denn in der Jahresrechnungsstatistik erfolgt die Gliederung nach Arten dem Gruppierungsplan, während sie in der Hochschulfinanzstatistik der Systematik der Finanzen (SyF) folgt. Jedoch ermöglicht eine Schlüsseltabelle eine Umsetzung zum Gruppierungsplan, so dass die Ergebnisse inhaltlich auch weitgehend vergleichbar sind. Es bestehen aber dennoch einige Unterschiede. So werden in der Hochschulfinanzstatistik die der privaten Hochschulen vollständig erfasst, während in der Jahresrechnungsstatistik nur die Zuschüsse der öffentlichen Haushalte an die privaten Hochschulen berücksichtigt werden können. Bei öffentlichen Hochschulen, die aus dem Kernhaushalt ausgegliedert wurden, wird in der Jahresrechnung bei den lediglich noch nach laufenden und investiven Zuschüssen unterschieden, während in der Hochschulfinanzstatistik weiterhin detaillierte Angaben nach einzelnen Einnahme- und Ausgabearten für diese Hochschulen verfügbar sind. Ferner werden in die Hochschulfinanzstatistik auch und Einnahmen einbezogen, die auf Verwahrkonten und Körperschaftshaushalten, d.h. außerhalb der Haushaltsrechnung, bewirtschaftet werden. Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 1998 die und Einnahmen der Hochschulkliniken nur in Höhe der Zuschüsse der öffentlichen Haushalte in die Jahresrechnungsstatistik einbezogen, während in der Hochschulfinanzstatistik weiterhin alle Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsausgaben der Hochschulkliniken erfasst werden. Eine weitere Abweichung ergibt sich daraus, dass der Hochschulbereich in den beiden Statistiken unterschiedlich abgegrenzt bzw. gegliedert wird. So werden in der Jahresrechnungsstatistik nur die und Einnahmen dem Hochschulbereich zugeordnet, die in der Jahresrechnung unter den Funktionsziffern der Oberfunktion 13 Hochschulen verbucht sind. Ein Teil der der Verwaltungsfachhochschulen und der Bundeswehrhochschulen werden aber rechnungsmäßig unter anderen Funktionen nachgewiesen (z. B. bei der Verteidigung). Dies gilt zum Teil auch für aus Fremdkapiteln (z.b. bei Forschungsmitteln aus speziellen Förderprogrammen des Landes). In der Hochschulfinanzstatistik sind jedoch alle für die Hochschulen, unabhängig von ihrer Zuordnung zur Funktionsziffer, erfasst. Umgekehrt werden allerdings auch bestimmte, die in der Jahresrechnungsstatistik dem Hochschulbereich zugeordnet werden, nicht in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen. So werden z.b. die Zuschüsse an die Hochschulinformationssystem-GmbH, an die Hochschulrektorenkonferenz sowie an den Wissenschaftsrat sowie für die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nicht einbezogen, weil diese hochschulübergreifend tätig sind. Weitere Abweichungen sind auf der Ebene der einzelnen Hochschularten bzw. Aufgabenbereiche festzustellen. Die unter den Funktionen 137 Deutsche Forschungsgemeinschaft und 139 Sonstige Hochschulaufgaben in den Länderhaushalten (Jahresrechnung) nachgewiesenen werden in der Hochschulfinanzstatzistik entweder nicht erfasst (z.b. Zahlungen des Landes an die Deutsche Forschungsgemeinschaft) oder direkt den einzelnen Hochschularten zugeordnet. So sind beispielsweise die Sonderforschungsbereiche grundsätzlich einer Universität oder Hochschulklinik angegliedert und deshalb in der Hochschulfinanzstatistik in den Angaben für diese Hochschularten enthalten. Des Weiteren werden allgemeine Titel für den Hochschulbau, für Hochschulsonderprogramme oder für die Forschungsförderung in den Haushalten einiger Länder zu einem beträchtlichen Teil der Funktion 139 zugeordnet. Diese Mittel werden aber für einzelne Hochschulen verausgabt und deshalb in der Hochschulfinanzstatistik auch unter den jeweiligen Hochschularten nachgewiesen. Die medizinischen Einrichtungen der Hochschulkliniken umfassen ferner in der Hochschulfinanzstatistik auch die medizinischen Institute, die in den Haushalt der Universität einbezogen werden. In der Jahresrechnungsstatistik werden die Einnahmen und aber unter der Funktion 131 Universitäten nachgewiesen. 7.2 Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik und der übrigen Hochschulstatistiken Der Berichtskreis der Hochschulfinanzstatistik deckt sich in der Regel mit dem Berichtskreis der übrigen Hochschulstatistiken (Studierenden-, Prüfungs- und Personalstatistiken). Allerdings lassen sich auch hier aus erhebungstechnischen und haushaltswirtschaftlichen Gründen gewisse Abweichungen nicht vermeiden. Die neugegründeter Hochschulen werden häufig noch nicht im Gründungsjahr, sondern erst in den Folgejahren in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen. In der Hochschulfinanzstatistik und der Hochschulpersonalstatistik wird ab 1992 der gleiche Schlüssel der Lehr- und Forschungsbereiche verwendet. Aus diesem Grunde dürfte die Verknüpfung der finanzstatistischen Daten mit den Ergebnissen der Hochschulpersonalstatistik grundsätzlich keine gravierenden methodischen Probleme aufwerfen, zumal auch in der Personalstatistik die Zugehörigkeit zur kleinsten organisatorischen Einheit die Basis für die fachliche Zuordnung ist. Bei der Verknüpfung der Daten der Hochschulfinanzstatistik und der Studierenden- bzw. Prüfungsstatistik sind die methodischen Unterschiede bei der fachlichen Gliederung gravierender, weil bei letzterer die Studienfächer als Gliederungsbasis verwendet werden. Studierende bestimmter Studienfächer können jedoch die Lehrkapazitäten verschiedener organisatorischer Einheiten der Hochschule nutzen. Bei einem Vergleich sind daher die Lehrverflechtungen zu berücksichtigen. 7.3 Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen früherer Jahre Berichtskreis Die Berichtspflicht zur Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich, unabhängig von der Trägerschaft, auf alle nach Landesrecht als Hochschulen anerkannten Einrichtungen. In die Hochschulfinanzstatistik 211 wurden die und Einnahmen von insgesamt 458 Hochschulen, darunter 35 Hochschulkliniken einbezogen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 9

10 Die Hochschulen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Hochschularten: 18 Universitäten 35 Hochschulkliniken 6 Pädagogische Hochschulen 16 Theologische Hochschulen 51 Kunsthochschulen 25 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) 37 Verwaltungsfachhochschulen Insgesamt 296 davon: in Trägerschaft der Länder 12 in Trägerschaft des Bundes 113 in privater Trägerschaft 37 in kirchlicher Trägerschaft Wegen fehlenden Daten konnten folgende Hochschule in der Hochschulfinanzstatistik 211 nicht berücksichtigt werden: Nordrhein-Westfalen FH für Logistik und Wirtschaft Hamm (Priv. FH) Folgende Hochschule wurde 211 geschlossen: Berlin Internationale FH für Exekutives Management, Berlin (Priv. FH) Folgende Hochschule wurde 211 in eine andere Hochschule eingegliedert: Mecklenburg-Vorpommern Medizinische Fakultät Greifswald in U Greifswald (Klinikum) In 211 wurden folgende Hochschulen neu in den Berichtskreis der Hochschulfinanzstatistik aufgenommen: Baden-Württemberg Internationale Hochschule Liebenzell (FH), Bad Liebenzell Berlin ECLA of Bard, a Liberal Arts University, Berlin (Priv. H) German open Business School, H für Wirtschaft und Verwaltung, Berlin (Priv. FH) Bremen Hochschule für intern. Wirtschaft und Logistik (HIWL), Bremen (Priv. FH) Hessen FH Bund, FB Wetterdienst in Langen FH Bund, FB Landwirtschaftliche Sozialversicherung in Kassel Nordrhein-Westfalen Fachhochschule für Gesundheitsberufe in NRW, Bochum Schleswig-Holstein FH Bund, FB Bundespolizei in Lübeck Darstellung nach Hochschularten Zu beachten ist, dass die und Einnahmen der Universitäten und Gesamthochschulen, welche die Humanmedizin betreffen, ab 1992 mit den Finanzen der Hochschulkliniken gefasst werden, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer zu verbessern. Bei der Interpretation von Zeitreihendaten ist zu berücksichtigen, dass in einer Reihe von Bundesländern die pädagogischen Hochschulen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Universitäten oder Gesamthochschulen integriert wurden und dass das Rechnungswesen der Hochschulen sukzessiv vom kameralistischen auf das kaufmännische Rechnungswesen umgestellt wird wurde von drei niedersächsischen Hochschulen ein kaufmännisches Rechnungswesen eingeführt, 21 von allen niedersächsischen Hochschulen, mittlerweile gibt es in allen Bundesländern zumindest einige staatliche Hochschulen, die kaufmännisch buchen. Die Daten mussten von den Hochschulen im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik in die durch die Kameralistik geprägten Einnahme- und Ausgabekategorien der Hochschulfinanzstatistik umgesetzt werden. Auch wenn die Hochschulen auf außerhalb des Kontensystems vorhandene Aufzeichnungen zurückgegriffen haben und die bei den kameralistisch buchenden Hochschulen nicht anfallenden Vorgänge (z.b. Abschreibungen, Zahlungsverkehr mit dem Träger) eliminiert wurden, können kleinere methodisch bedingte Unschärfen die Vergleichbarkeit beeinträchtigen. Seit 22 leisten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, seit 29 die Hochschulen in Rheinland- Pfalz, Mietzahlungen an das Land. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der laufenden. Die Gebäude der Hochschulkliniken in Nordrhein-Westfalen wurden demgegenüber den Kliniken selbst übertragen, so dass hier keine Mietzahlungen anfallen. Alle Gesamthochschulen wurden in Universitäten umgewandelt. Ab dem Berichtsjahr 22 werden daher und Einnahmen der ehemaligen Gesamthochschulen bei den Universitäten ausgewiesen. Hamburg Kühne Logistics University - The KLU, Hamburg (Priv. H) 4 Die Abteilungen der FH Bund für öffentliche Verwaltung werden als einzelne Hochschulen gezählt. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 1

11 7.3.3 Darstellung nach Einnahme- und Ausgabearten Ab 26 werden die Daten nach den Merkmalsausprägungen der revidierten Hochschulfinanzstatistik erhoben. Um jedoch eine weitgehende Vergleichbarkeit zu den Vorjahren sicherzustellen, werden die Einnahme- und Ausgabekategorien für Berichtsjahr 26 weitgehend wie in den Vorjahren dargestellt: nach Arten (z. B. Personalausgaben, Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude, übrige laufende, Baumaßnahmen), nach fachlicher Gliederung (nach Lehr- und Forschungsbereichen) sowie ohne fachliche Gliederung nach Ausgabearten (z. B. Vergütungen der Beamten, gezahlte Mieten und Pachten für Grundstücke und Gebäude, Investitionsausgaben), Einnahmen nach Arten (z. B. Beiträge der Studierenden, wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen, Drittmittel für Lehre und Forschung), nach fachlicher Gliederung (nach Lehr- und Forschungsbereichen), sowie ohne fachliche Gliederung nach Einnahmearten (z. B. Einnahmen aus Vermögen (ohne Zinseinnahmen), sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeit, andere Zuweisungen und Zuschüssen (ohne Träger)), Drittmittel nach Mittelgebern (z. B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Europäischen Union, Stiftungen oder Mittelgebern aus der Wirtschaft). Einen zuwachs kann auf eine Vielzahl von Faktoren zurückgeführt werden. So könnte beispielsweise die Erweiterung der Studienkapazitäten im Rahmen des Hochschulpakts, Neugründung von Hochschulen, Zusatzmittel aus dem Konjunkturprogramm, die Ausweitung der Drittmittelforschung sowie auf Umstrukturierung im Rahmen der Hochschulmedizin ein Grund dafür sein Darstellung nach Lehr- und Forschungsbereichen Analog zu den nicht-monetären Hochschulstatistiken wurde ab dem Berichtsjahr 24 die Humanmedizin um den Lehr- und Forschungsbereich Gesundheitswissenschaften allgemein erweitert und dementsprechend zur Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften umbenannt Sonstige Hinweise zur Vergleichbarkeit Als Anhang ist eine Tabelle über die Anzahl der Hochschulen nach Ländern und Hochschularten sowie ein Zuordnungsverzeichnis der Fachgebiete zu den Lehr- und Forschungsbereichen beigefügt. 8. Analyse der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik Die Arbeiten des Statistischen Bundesamtes enden nicht mit der Bereitstellung der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik. Vielmehr schließt sich eine Reihe von weiteren Aktivitäten an. Die amtliche Statistik stellt aus verschiedenen Quellen regelmäßig ein breites und detailliertes Datenangebot über den Hochschulbereich zur Verfügung. Um Entwicklungstendenzen im Hochschulbereich und strukturelle Unterschiede zwischen Hochschulen, Hochschularten und n zu verdeutlichen, berechnet das Statistische Bundesamt eine Reihe von hochschulstatistischen Kennzahlen 5 ). Für die Berechnungen dieser Kennzahlen müssen die Daten der Hochschulfinanzstatistik problemadäquat aufbereitet werden. Bis 1991 wurden diese Kennzahlen nur für die Landes- bzw. Bundesebene ermittelt. Ab 1992 ist die Berechnung der hochschulstatistischen Kennzahlen auch für einzelne Hochschulen möglich. Für die Forschungs- und Technologiepolitik sind Informationen über die Forschungsaktivitäten der Hochschulen von großer Bedeutung. Da auf Grund des Prinzips der Einheit von Lehre und Forschung bei der Mittelzuweisung nicht nach Aufgabenbereichen unterschieden wird, können in der Hochschulfinanzstatistik die und Einnahmen der Hochschulen für die Aufgabe Forschung und Entwicklung (FuE) aber nicht gesondert erfasst werden. Um die FuE- der Hochschulen darstellen zu können, wurde ein spezielles Berechnungsverfahren entwickelt, mit dem das Statistische Bundesamt jährlich auf der Basis der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik die FuE- des Hochschulsektors ermittelt Weitere Informationen Weitere Informationen zur jährlichen Hochschulfinanzstatistik sind im Qualitätsbericht enthalten. Dieser steht auf der Internetseite Publikationen Qualitätsberichte Bildung, Forschung und Kultur als Download zur Verfügung. 5 Vgl. Hetmeier, H.-W.: Finanzstatistische Kennzahlen für den Hochschulbereich in WiSta 8/1992, S. 545 ff; Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3 Hochschulstatistische Kennzahlen. 6 Zur Methodik siehe Hetmeier, H.-W.: Methodik der Berechnung der und des Personals der Hochschulen für Forschung und experimentelle Entwicklung ab dem Berichtsjahr 1995 in WiSta 2/1998, S. 153 ff. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

12 1 Zusammenfassende Übersichten 1.1 der Hochschulen 1995, 2, 25, 29, 21 und 211 nach gefassten Hochschularten 1) in jeweiligen Preisen Hochschulart Deutschland Ausgabeart Universitäten (ohne Medizinische Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften), Pädagogische, Theologische Hochschulen und Kunsthochschulen Laufende Investitionsausgaben Zusammen Medizinische Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften der Universitäten Laufende Investitionsausgaben Zusammen Fach- und Verwaltungsfachhochschulen Laufende Investitionsausgaben Zusammen Hochschulen insgesamt Laufende Investitionsausgaben Zusammen Universitäten (ohne Medizinische Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften), Pädagogische, Theologische Hochschulen und Kunsthochschulen Laufende... 81,2 87, 1 12,7 127,3 133,6 Investitionsausgaben ,8 117, ,4 175,8 23,3 Zusammen... 83,9 89, ,6 131,6 139,8 Medizinische Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften der Universitäten Laufende... 79,1 88, ,7 132,5 139,3 Investitionsausgaben... 74,7 77, ,2 121,8 131,6 Zusammen... 78,7 87, ,4 131,5 138,5 Fach- und Verwaltungsfachhochschulen Laufende... 68,3 82, ,8 146,8 156,7 Investitionsausgaben , 149, ,2 154,1 187,8 Zusammen... 76,2 89, , 147,6 16, Hochschulen insgesamt in Prozent, 25 = 1 Laufende... 78,9 87, ,3 131,6 138,5 Investitionsausgaben... 97,3 11, ,9 147,3 166,9 Zusammen... 8,7 88, ,5 133,1 141,3 1) Ab 22 sind die ehemaligen Gesamthochschulen den Universitäten zugeordnet. Für die Jahre davor beinhalten die Universitäten auch die Gesamthochschulen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

13 1 Zusammenfassende Übersichten 1.2 der Hochschulen 1995, 2, 25, 29, 21 und nach Hochschularten 1) Hochschulart Deutschland Millionen EUR Universitäten (ohne Medizin. Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten)... Medizinische Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften der Universitäten... Universitäten... Pädagogische Hochschulen... Theologische Hochschulen Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen davon: Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen (ohne Medizin. Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten) Kunsthochschulen... Staatliche Fachhochschulen... Private Fachhochschulen... Kirchliche Fachhochschulen... Fachhochschulen... Verwaltungsfachhochschulen Hochschulen insgesamt ) Ab 22 sind die ehemaligen Gesamthochschulen den Universitäten zugeordnet. Für die Jahre davor beinhalten die Universitäten auch die Gesamthochschulen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

14 1 Zusammenfassende Übersichten 1.2 der Hochschulen 1995, 2, 25, 29, 21 und nach Hochschularten 1) in Prozent, 25 = 1 Hochschulart Deutschland Universitäten (ohne Medizin. Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten)... Medizinische Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften der Universitäten... Universitäten... Pädagogische Hochschulen... Theologische Hochschulen... 83,9 83, ,9 132,1 14,5 78,7 85, ,4 131,5 138,5 81,2 84, ,7 131,8 139,5 79,1 88, ,7 127,6 134,5 97,6 17, ,5 14,6 15,2 Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen... 81,2 88, ,7 131,7 139,5 davon: Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen (ohne Medizin. Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten)... 83,9 89, , 132,1 14,5 Kunsthochschulen... Staatliche Fachhochschulen... Private Fachhochschulen... Kirchliche Fachhochschulen... Fachhochschulen... Verwaltungsfachhochschulen... 82,9 94, ,6 119,5 122, 76,3 89, ,6 144,7 156,6 4,9 66, ,9 297,5 335,6 76,6 92,3 1 17,3 114,4 119,9 74,8 89, 1 135,9 15,5 163,4 91,9 94, ,5 114,9 122,5 Hochschulen insgesamt... 8,7 88, ,5 133,1 141,3 1) Ab 22 sind die ehemaligen Gesamthochschulen den Universitäten zugeordnet. Für die Jahre davor beinhalten die Universitäten auch die Gesamthochschulen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

15 1 Zusammenfassende Übersichten 1.2 der Hochschulen 1995, 2, 25, 29, 21 und nach n Deutschland Millionen EUR Sprach- und Kulturwissenschaften... Sport... Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften... Mathematik, Naturwissenschaften... Humanmedizin / Gesundheitswiss. (einschl. Zentrale Einrichtungen der HS-Kliniken)... Veterinärmedizin... Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften... Ingenieurwissenschaften... Kunst, Kunstwissenschaft... Z u s a m m e n... Zentrale Einrichtungen (ohne Zentrale Einrichtungen der HS-Kliniken)... I n s g e s a m t Darunter: Mit der Hochschule verbundene/ hochschulfremde Einrichtungen in Prozent, 25 = 1 Sprach- und Kulturwissenschaften... Sport... Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften... Mathematik, Naturwissenschaften... Humanmedizin / Gesundheitswiss. (einschl. Zentrale Einrichtungen der HS-Kliniken)... Veterinärmedizin... Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften... Ingenieurwissenschaften... Kunst, Kunstwissenschaft... Z u s a m m e n... Zentrale Einrichtungen (ohne Zentrale Einrichtungen der HS-Kliniken)... I n s g e s a m t... 96,3 15, ,2 142,2 15,5 86,2 95, 1 126,3 137, 139,5 82,7 97, ,2 16,5 17,5 9,5 12, ,4 144,7 154,5 78,6 87, ,6 131,6 138,8 115,8 16, ,7 128,3 129,3 117,5 113, ,6 136,6 134,1 98,3 13, ,4 141,6 151,5 9,2 96, ,2 134,7 139,2 84,6 93, ,7 137, 144,8 66,8 71, , 119,3 128,7 8,7 88, ,5 133,1 141,3 Darunter: Mit der Hochschule verbundene/ hochschulfremde Einrichtungen... 26,9 63, ,4 163,7 188, Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

16 1 Zusammenfassende Übersichten und Einnahmen der Hochschulen, Verwaltungseinnahmen, Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 1995, 2 und 23 bis 211 nach Ländern Land Ausgabe-/Einnahneart Millionen EUR Baden-Württemberg 1) Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Bayern Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Berlin Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Brandenburg Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Bremen Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Hamburg Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Hessen 3) Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Mecklenburg-Vorpommern Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Niedersachsen Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Fußnoten siehe folgende Seite Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

17 1 Zusammenfassende Übersichten und Einnahmen der Hochschulen, Verwaltungseinnahmen, Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 1995, 2 und 23 bis 211 nach Ländern Land Ausgabe-/Einnahneart Millionen EUR Nordrhein-Westfalen Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Rheinland-Pfalz Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Saarland 4) Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Sachsen Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Sachsen-Anhalt Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Schleswig-Holstein Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Thüringen Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel Länder insgesamt Laufende 2) Investitionsausgaben insgesamt Verwaltungseinnahmen Drittmittel Grundmittel ) Die Verwaltungseinnahmen einer Hochschulklinik wurden teilweise geschätzt (2). 2) Ab Berichtsjahr 26 einschl. Beihilfen und Unterstützung für Beamte und Angestellte. 3) Neuordnung der Hochschulmedizin. 4) Ab Berichtsjahr 211 einschließlich der Drittmittelausgaben der Universitäten. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

18 1 Zusammenfassende Übersichten 1.3 der Hochschulen 21 und 211 nach Ausgabearten nach Hochschularten Hochschulart Laufende Rechnungsjahr insgesamt Personalausgaben Sachaufwand laufender 1 EUR Investitionsausgaben Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen übrige Investitionen Universitäten (ohne Medizinische Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten) Medizinische Einrichtungen/Gesundheitswissenschaften der Universitäten Universitäten Pädagogische Hochschulen Theologische Hochschulen Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen davon: Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen (ohne Medizin. Einrichtungen/ Gesundheitswissenschaften der Universitäten) Kunsthochschulen Staatliche Fachhochschulen Private Fachhochschulen Kirchliche Fachhochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Hochschulen i n s g e s a m t davon: Hochschulen in Trägerschaft des Landes Hochschulen in Trägerschaft des Bundes Private Hochschulen Kirchliche Hochschulen Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

19 1 Zusammenfassende Übersichten 1.3 der Hochschulen 21 und 211 nach Ausgabearten nach n Laufende Investitionsausgaben sonstige Personalausgabenahmetionen Baumaß- übrige Investi- insgesamt laufende Rechnungsjahr 1 EUR Sprach- und Kulturwissenschaften Sport Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften (einschl Zentrale Einrichtungen der HS-Kliniken) darunter: Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken Veterinärmedizin Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Ingenieurwissenschaften Kunst, Kunstwissenschaft Hochschule insgesamt, Zentrale Einrichtungen (ohne Zentrale Einrichtungen der HS-Kliniken) I N S G E S A M T darunter: Mit der Hochschule/Klinik verbundene sowie hochschul-/klinikfremde Einrichtungen Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5,

20 1 Zusammenfassende Übersichten 1.4 der Hochschulen 211 nach Hochschularten, n sowie Lehr- und Forschungsbereichen Lehr- und Forschungsbereich Universitäten, Pädagogische und Theologische Hochschulen davon insgesamt Univers., PäH., ThH. ohne Medizin. E. Medizin. Einricht. Kunsthochschulen Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen insgesamt Trägerschaft des Landes Hochschulen insgesamt Trägerschaft des Bundes davon in... Privater Trägerschaft Kirchlicher Trägerschaft Sprach- u. Kulturwissenschaften Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein Evangelische Theologie Katholische Theologie Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik Allgemeine und vergleichende Literatur- u. Sprachwissensch Altphilologie (klassische Philologie) Germanistik (Deutsch, german. Sprachen ohne Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno- Ugristik Sonstige/Außereuropäische Sprach- u. Kulturwissensch Kulturwissenschaften i.e.s Psychologie Erziehungswissenschaften Sonderpädagogik Sport Sport Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften allgemein Regionalwissenschaften (soweit nicht einzelnen Lehrund Forschungsbereichen oder and. Fächergr. zuzuordnen) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen Rechtswissenschaften Verwaltungswissenschaft Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkt Mathematik, Naturwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften allgemein Mathematik Informatik Physik, Astronomie Chemie Pharmazie Biologie Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften Humanmedizin allgemein Gesundheitswiss. allgemein Vorklinische Humanmedizin (einschl. Zahnmedizin) Klinisch-theoretische Humanmedizin (einschl. Zahnmed.) Klinische-praktische Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) Zahnmedizin (klinisch-praktisch) Veterinärmedizin Veterinärmedizin allgemein Vorklinische Veterinärmedizin Klinisch-theoretische Veterinärmedizin Klinisch-praktische Veterinärmedizin Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, 211 2

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