Den Reichtum umverteilen für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung
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- Thilo Linden
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE. Den Reichtum umverteilen für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DaszuübertragendeVermögenpotentiellerErblasserhatinderBundesrepublikDeutschlandeinenRekordstanderreicht.AlleinindenJahren1999bis 2002erbtenprivateHaushaltejährlich36Mrd.Euro.InklusiveSchenkungen wurdenprojahr50mrd.eurozwischendengenerationentransferiert.fürdie nächstenjahrewirdvoneinemansteigendenjährlichenerbvolumenbisin Höhevondurchschnittlich130Mrd.Euroausgegangen.Erbschaftenwerden zunehmend zu einem wesentlichen Faktor der Vermögensbildung. AllerdingsistdieChancederBürgerinnenundBürger,durcheineErbschaftzu Vermögenzugelangenodereszuvergrößernungleichverteilt.Soerbtenin 2001/2002rund30ProzentallerHaushaltewenigerals13000Euro,rund60 ProzentallerHaushalteerhielteneinErbevonwenigerals51000Euro.Demgegenübererbtenknapp10ProzentallerHaushaltemehrals250000Euro.Durch unterschiedlicheanalysenindenvergangenenjahrenwurdemehrfachnachgewiesen,dassangehörigehöherereinkommensschichtenhöhereerbchancen besitzenundhöherebeträgeerben.nichtzuletztdieshatindenvergangenen JahrenzueinerzunehmendenVermögenskonzentrationinderBundesrepublik Deutschland beigetragen. TrotzdeshohenErbvolumensspieltdieErbschaft-undSchenkungsteuergemessenamGesamtsteueraufkommenundamBruttoinlandsproduktnureineuntergeordneteRolle:Mit4,097Mrd.EurobetrugihrAnteilamGesamtsteueraufkommenin2005rund0,8Prozent,amBruttoinlandsproduktrund0,18Prozent. UrsachedafüristihreaktuelleAusgestaltung.Sostehtz.B.dieHöhederSteuerlast nebenderbegünstigungverschiedenervermögensarteninsbesondere desbetriebs-undgrundvermögens inunmittelbaremzusammenhangmitdem persönlichenverhältniszwischenerblasserunderben.privilegiertwerdendamitfinanzielleundsozialemachtpositionenquageburt.diesträgtwesentlich zur Konservierung sozioökonomischer Verhältnisse bei. MitderErbschaftsteuerstehteingeeignetesInstrumentzurAuflösungder VermögenskonzentrationinRichtungeinergleichmäßigerenVermögensverteilungsowiederBekämpfungderArmutderöffentlichenHandzurVerfügung. DarüberhinausbietendasanstehendeUrteildesBundesverfassungsgerichtszur BewertungunterschiedlicherVermögensartenunddiediesbezüglichnotwendi-
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gengesetzlichenänderungenanlassfüreineumfassendereformdererbschaftsbesteuerung. II.DerDeutscheBundestagfordertdieBundesregierungauf,einenGesetzentwurfvorzulegen,dereinesozialgerechteReformderErbschafts-undSchenkungsbesteuerunggewährleistetundihrPotentialzurErschließungvonsteuerlichen Mehreinnahmen nutzt. Dazu gehören folgende Eckpunkte: 1.NotwendigfüreinegerechteErbschaftsbesteuerungistdieGleichbehandlung allerdersteuerzugrundeliegendenvermögensvorteile.diessetzteinerealitätsnahebewertungallervermögensartenvoraus.vordiesemhintergrund istinsbesondereeinekorrekturderwertermittlungsowohldesgrundund BodensalsauchdesBetriebsvermögensmitdemZieleinerBewertungzum gemeinen Wert notwendig. ZudiesemZweckistbeiunbebautenGrundstückenweiterhinvondenBodenrichtwertenauszugehen,allerdingsunterVerbesserungderPraxisihrer Ermittlung.DarüberhinaussollderallgemeinangewendeteAbschlagfürdie BesonderheitendesGrundstücksabgeschafftwerden.Wahlweisestehtdem SteuerpflichtigenderNachweiseinesgeringerengemeinenWertsdesGrundstücks frei. FürbebauteGrundstücke,fürdieeinerealeMietenichtvorliegtbzw.eine üblichemietenichtnachgewiesenwerdenkann,istdassachwertverfahren anzuwenden.hierempfiehltsichdasgrundflächenverfahrenaufbasisder Normalherstellungskosten1995 (NHK95).Dieseenthaltenanerkannteund teilweisebereitsverbindlichewerteundersparendemgesetzgeberumfangreicheeigeneermittlungen.fürmietwohngrundstücke (Gebäudemitmehr als2wohnungen,gewerblichenutzung)solldasertragswertverfahrennach der Wertermittlungsverordnung (WertV) genutzt werden. DerWertdesübertragenenBetriebsvermögenswirdkünftignichtmehrnach densteuerbilanzwerten,sonderngesonderterfasst.anzuwendenistdabeiein Verfahren,dasnebendemSubstanz-undErtragswertauchZukunftserwartungendesUnternehmenseinbeziehtundsomitweitgehenddemVerkehrswert entspricht. 2.Diederzeitexistierenden3SteuerklassensindzueinerSteuerklassezusammenzufassen. NatürlichenPersonenistfürdieSummederErwerbevonTodeswegen, SchenkungenundZweckzuwendungeneineinheitlicherFreibetragunabhängigvomVerwandtschaftsgradzumErblasserzugewähren.DieHöhedes FreibetragessollsichanderVorgabedesBundesverfassungsgerichtsorientieren,wonachdas durchschnittliche Gebrauchsvermögenerbschaftsteuerlichzuverschonenbzw. kleinerevermögen völligsteuerfreizustellensind. Erben,diedas60.Lebensjahrvollendethaben,minderjährigeKinder,hinterbliebeneEhegattenbzw.einevomErblasser/derErblasserinbenanntePerson erhalten überdenallgemeinenfreibetraghinaus einenzusätzlichenversorgungsfreibetrag. EntsprechendderVereinheitlichungderSteuerklassensinddieererbtenVermögenzueinemeinheitlichenTarif zukünftigmitteilmengenstaffelung zubesteuern.durchdieteilmengenstaffelungentfälltdienotwendigkeitdes derzeitigen Härtefallausgleichs bei Tarifübergängen. 3.DieaktuellenVorschriftenzurBehandlungdesBetriebsvermögensentfallen. StattderundifferenziertenBegünstigungvonBetriebsvermögendurch BewertungsabschlagundzusätzlichenFreibetragistdieFortführungvon UnternehmendurchRegelungenzusichern,dieeinerseitsdenkonkreten wirtschaftlichenverhältnissendesunternehmenssowieandererseitsdem ZieleinerumverteilendenAusgestaltungderErbschaftsteuerentsprechen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/3348 DeshalbermäßigtsichimErbfalloderimWegdervorweggenommenenErbfolgedieErbschaftsteueraufdiegegenständlichenWirtschaftsgüterdes AnlagevermögensunddamitaufdiewesentlicheBetriebsgrundlagedesUnternehmens.BeiÜbertragungvonBeteiligungenvonmehrals25Prozentist dieermäßigungimverhältnisderbeteiligungzumgesamtenstammkapital zu gewähren. DieSteuerermäßigungfälltmitWirkungfürdieVergangenheitweg,sofern innerhalbvon5jahrennachdemerwerbdasunternehmenbzw.dieanteile am Betriebsvermögen aufgegeben bzw. veräußert werden. 4.DiederzeitexistierendensachlichenSteuerbefreiungenbleibenausVereinfachungsgründenimWesentlichenerhalten.SteuerbefreiungenfürHausrat werdenzukünftigallensteuerpflichtigeningleicherhöhegewährt.zuwendungenzukirchlichen,gemeinnützigenundmildtätigenzweckensowiean politische Parteien bleiben weiterhin steuerfrei. NachdemgeltendenErbschaftsteuerrechtistdieaufBetriebsvermögenoder land-undforstwirtschaftlichesvermögenentfallendeerbschaftsteuerauf Antragbiszu10Jahrezustunden.DieseZahlungserleichterungistaufeinen Zeitraumvon15Jahrenzuerweitern.DarüberhinauswirddieÜbertragung vonwohneigentum,sofernesdurchdensteuerpflichtigenzueigenenwohnzweckengenutztwird,indieregelungzurzahlungserleichterungaufgenommen. Berlin, den 8. November 2006 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion Begründung GrundsätzlichwerdenderErbschaftsteuersowohleinefiskalischealsaucheine umverteilendefunktionzugewiesen.sieknüpftunmittelbarandiebereicherungvonsteuerpflichtigendurchererbtesvermögenan.aktuellistdieerbschaftsteuerjedochimhinblickaufdieihrzugeschriebenenfunktionenzurbedeutungslosigkeitverurteilt.darauserwächstdaserforderniseinergrundlegendenreformdererbschaft-undschenkungsteuer.sokannz.b.davonausgegangenwerden,dass beieinemjährlichensteueraufkommeninhöhevonrund 4Mrd.Euro nureinteildesanfallendenerbvolumensindiebemessungsgrundlageeingeht.entsprechendwirddurchberechnungendesdeutscheninstitutsfürwirtschaftsforschungnachgewiesen,dassbeiänderungderermittlung derbemessungsgrundlagesowiederfreibeträgeundtarifedurchdieerbschaftsteuerinsgesamtbiszurund10mrd.eurosteueraufkommenzuerzielenwären. Zu Nummer 1 EntscheidendfüreinegerechteErbschaftsbesteuerungistdieBewertungderunterschiedlichenVermögensartennacheinheitlichenGrundsätzen.DieErbschaftsteuer privilegiert jedoch den Grundbesitz und das Betriebsvermögen. DasBundesverfassungsgerichthatinseinenEinheitswertbeschlüssenbereitsim Jahr1995dasmassiveMissverhältnisbeiderBewertungvonGrundvermögen einerseitsundgeldvermögenandererseitsfürdieerbschaftsbesteuerungkritisiert.diesesproblemwurdebisheutenichtgelöst.diederzeitangewendeten VerfahrenzurBewertungvonGrundundBodenhabennochimmernichtsmit einerrealitätsnahenbewertunggemein.durchverschiedenegutachtenwurde
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode regelmäßigeinegroßestreubreitezwischenermitteltengrundstückswertenim VerhältniszudenausKaufpreisenabgeleitetenWertennachgewiesen.NichtzuletztdievonderdamaligenBundesregierungeingesetzteSachverständigenkommissionzurVermögensbesteuerungbelegtediesinihremGutachten BewertungdesGrundbesitzeszumZweckederVermögensbesteuerung imjahr2000. DievorgeschlagenenVerfahrenzurBewertungdesGrundbesitzesorientieren sich an den durch die Sachverständigenkommission vorgeschlagenen. DerAnsatzdesBetriebsvermögenszuSteuerbilanzwertenwurdein1992mitdem ausdrücklichenwilleneingeführt,eine EntlastungdesBetriebsvermögensvon ertragsunabhängigensteuern herbeizuführen (Bundestagsdrucksache12/1108). AllerdingsführtdiesnachMeinungzahlreicherExpertennichtzueinerzielgerichtetenundgleichmäßigenSteuerentlastungbeiUnternehmensübergängen. DieEntlastunghängthierdavonab,inwelchemUmfangUnternehmenvorEintrittdesErbfallssteuerbilanzielleGestaltungsmöglichkeiteninAnspruchgenommenhaben,wastendenziellvorallemertragsstarkenundgroßenUnternehmen möglichist.vielmehrführtderansatzdesbetriebsvermögenszusteuerbilanzwertendazu,dass sodiesachverständigenkommissionzurvermögensbesteuerunginihrembericht diebeidererbschaftsteuerberücksichtigtenwerte wenigerals10prozentderrealenwerteabbilden.deshalbistderwertdes Unternehmenszukünftiggesondertfestzustellen.DabeibietetsicheineModifizierungdessog.StuttgarterVerfahrens,insoweitalsauchZukunftserwartungen berücksichtigt werden, an. DerdringendeReformbedarfderBewertungsvorschriftenfürdieverschiedenen Vermögensartenergibtsichauchdaraus,dassderBundesfinanzhofdieseErmittlungdersteuerlichenBemessungsgrundlagealsVerstoßgegendenGleichheitsgrundsatzdesGrundgesetzeskritisiertunddemVerfassungsgerichtzurPrüfung vorgelegt hat. Zu Nummer 2 GegenwärtigwerdenfürErbschaften,SchenkungenundandereErwerbeFreibeträgeundSteuertarifeinAbhängigkeitvondempersönlichenVerhältnisdes ErbenzumErblasserangewendet.HinterbliebeneEhegattenkönnenz.B.inklusivedesVersorgungsfreibetrageseinenFreibetraginHöhevoninsgesamt Eurogeltendmachen.Demgegenübererhältderhinterbliebenenicht verheiratetelebenspartnerbzw.die-partnerineinenfreibetragvongerade 5200Euro.Dazukommt,dassimFallederZugewinngemeinschaftderEhegatteneinTeilderErbschaftgrundsätzlichnichtbesteuertwird.AusdiesersteuerlichenPrivilegierungergebensicherheblicheBelastungsdifferenzen.Diese konservierenvorhandenevermögens-unddamitmachtverhältnisse,sindjedoch angesichtsderlebenssituationzahlreichermenschennichtmehrzeitgemäß. NacheinerUntersuchungdesStatistischenBundesamtes ( LebeninDeutschland Haushalt,FamilienundGesundheit ErgebnissedesMikrozensus2005 ) istdiezahldernichtehelichenlebensgemeinschaftenseit1996umrundein Drittelauf2,4Millionenin2005gestiegen.DieZahlderEhepaareohneKinder stiegimgleichenzeitraumum5prozent (West)bzw.6Prozent (Ost)an.GleichzeitigstiegdieZahlalternativerFamilienformen (AlleinerziehendeundLebensgemeinschaftenmitKindern).Damitwirddeutlich,dassheuteMenscheninden unterschiedlichenlebensformenfamiliäreverantwortungfüreinanderübernehmen.dazukommt,dassdiezahldererblasserohnekinderwächst.imzugeder vorweggenommenenerbschaftwerdenhiernichtseltenkompliziertegestaltungen,z.b.imfalleeinerunternehmensfortführung,angewendet,diediesteuerlichen Belastungsunterschiede minimieren sollen. DieVereinheitlichungderFreibeträgeundSteuerklassenführtzurGleichbehandlungallerErben.DamitwerdendiegesellschaftlichenEntwicklungenim Erbschaftsteuerrechtnachvollzogen.Darüberhinausrechtfertigtsicheinesteu-
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/3348 erlichegleichbehandlungallererbinnenunderbenauchdurchdenumstand, dassessichbeiererbtenvermögenanerkanntermaßenumleistungslosenvermögenszuwachshandelt.gleichzeitigmachtdieskomplizierteundintransparentegestaltungsmodellebeivermögensübertragungenunternichtverwandten überflüssig. DerzusätzlicheVersorgungsfreibetrag,derauchPersonengewährtwird,dieder Erblasser/dieErblasserinvorseinemAblebenbenannthat,trägtderTatsache Rechnung,dasszunehmendMenschenauchaußerhalbvonVerehelichunginbesonderer Weise und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. DurchdieBeibehaltungderRegelungenbezüglichdesnachehelichenZugewinnausgleichsverbleibteinTeildesErbesbeidenüberlebendenEhegatten auchweiterhinsteuerfrei.allerdingsistdiebundesregierungaufgefordert,zu prüfen,inwieweitauchnichtehelichepartnerschaftenpervertragzugewinngemeinschaften begründen können. Zu Nummer 3 DieErbschaftsbesteuerungdesBetriebsvermögenswirdaktuelldurchseinen AnsatzzuSteuerbilanzwerten,denBewertungsabschlagundgesonderteFreibeträgemassivbegünstigt.EntsprechendgeringistderAnteilderaufdasBetriebsvermögenentfallendenErbschaftsteueramGesamtaufkommendieserSteuerart: Mit rund 300 Mio. Euro jährlich beträgt er nicht einmal 10 Prozent. DieSonderbehandlungdesBetriebsvermögenswirdmitderArgumentationdes Bundesverfassungsgerichtsbegründet.Diesesstellte1995fest,dassinsbesonderemittelständischeUnternehmendurchdiefinanzielleBelastungder ErbschaftsteuerinihrerExistenzgefährdetwerdenkönnen.DasGerichtverwiesweiterhinaufeinebesondereGemeinwohlbindungundGemeinwohlverpflichtungvonUnternehmenalsGarantvonProduktivitätundArbeitsplätzen. SozialeVerpflichtungengegenüberArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernsowierechtlicheBindungenimRahmendesBetriebsverfassungsgesetzeshätten einewertminderungdesvererbtenunternehmenszurfolge.diesemansatzist nichtzufolgen.primäreszielvonunternehmenistdiegewinnmaximierung unddieschnellstmöglicheverwertungdeseingesetztenkapitals.einrichtungendermitbestimmungsindwichtigerfaktorbeidererreichungdiesesunternehmensziels.indemvertretungenderarbeitnehmerundarbeitnehmerinnen dereninteressendurchsetzen,tragensiewesentlichzurwahrungdesbetriebsfriedensundzurmotivationderangestelltenbei.siesinddamitinstrument deswirtschaftlicheneinsatzesvonarbeitskräften.insoweitmindertdierechtlichebindunganbetriebverfassungs-undwirtschaftsrechtnichtwirtschaftlicheleistungsfähigkeitvonunternehmen,sondernstärktsievielmehr.dazu kommt,dassessich wiebeiderübertragunganderervermögensarten bei derübertragungvonbetriebsvermögenumeinebereicherunghandelt,der seitens der Erwerberin/des Erwerbers keine eigene Leistung gegenübersteht. WeiterhinlässtsicheineExistenzgefährdungvonUnternehmendurchdieErbschaftsteuernichtnachweisen.DieBundesregierunghatinihrerAntwortauf einekleineanfragederfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache16/1350) ausgeführt,dasskeinedatenbzw.erkenntnissedarüberexistieren,dassunternehmenaufgrundderandrohungbzw.erhebungvonerbschaftsteueraufgegeben,veräußertoderzahlungsunfähigwurden.insoweitgreifteinargumentfür die massive Begünstigung des Betriebsvermögens ins Leere. Dazukommt,dass auchbeianerkennungeinerbesonderengemeinwohlverpflichtungvonunternehmen diekumulativegewährungvonsteuerlichen EntlastungenalsVerstoßgegendenGleichheitssatzinArtikel3desGrundgesetzesbetrachtetwird.DerBundesfinanzhofhatdieRegelungenfolgerichtig dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode VordiesemHintergrundisteineReformderBehandlungdesBetriebsvermögens geboten.dieavisiertenvorschlägebeinhalteneinezielgerichtetebegünstigung derübertragungderwesentlichenbetriebsgrundlagen.damitwirddemverteilungspolitischenansatzdererbschaftsteuereinerseitssowiedemgleichheitsgebotandererseits,beiberücksichtigungderbesonderensituationinsbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, entsprochen. Zu Nummer 4 GemäßderangestrebtenGleichbehandlungallerSteuerpflichtigenkönnendiese dieaktuellgewährtenfreibeträgefürhausrateinheitlichinanspruchnehmen. DieErweiterungderStundungsregelungsolldergeringenFungibilitätvon gegenständlichemvermögenrechnungtragen.durchdieeinbeziehungselbst genutzterwohnimmobilienwirdabgesichert,dassbetroffeneerbendurchdie anfallende Erbschaftsteuer nicht in Zahlungsschwierigkeiten gelangen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrBeschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10618 17. Wahlperiode 06. 09. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne
MehrBundesgarantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UKF-Garantie) nach 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 an GASPROM
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1366 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Birgit Homburger
MehrI. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8920 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,
Mehrder Abgeordneten Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10462 16. Wahlperiode 02. 10. 2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE. Verbot
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Mehrmussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11042 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6259 16. Wahlperiode 21. 08. 2007 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Verhinderung
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12324 17. Wahlperiode 07. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht, Roland Claus, Werner Dreibus, Harald Koch, Richard Pitterle, Johanna
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2022 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/146 17. Wahlperiode 02. 12. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3435 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Kerstin Andreae,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehra)diemassenarbeitslosigkeitunddiederegulierungdesarbeitsmarkteshaben
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6698 16. Wahlperiode 11. 10. 2007 Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrlebendenmenschenalsblutspenderzugelassen.einerisikominderndeauswahlderblutspendergabesinvielenfällennicht.derindeutschlandseit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10708 17. Wahlperiode 14. 09. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz,
Mehrfürwirtschaftundausfuhrkontrollegestelltworden,undaufwelcheskalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13132 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Paul K. Friedhoff, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
MehrVieleeuropäischeLänderhabenbereitsnationalePatientenrechtegesetzeverabschiedet
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6489 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Caren Lay, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrderfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9 18. Wahlperiode 23.10.2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,
MehrUmfassende Förderstrategie für Elektromobilität mit grünem Strom entwickeln
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11915 16. Wahlperiode 11. 02. 2009 Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Hans-Josef Fell, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Cornelia Behm, Bärbel
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehreinheitlichfürallekrankenkassenmitausnahmederlandwirtschaftlichen Krankenkassen von der Bundesregierung festzulegen.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10474 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass nachfolgender Verordnung
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