Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer
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- Nora Schräder
- vor 8 Jahren
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1 Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer Betriebswirtschaftliche Tipps zur Existenzgründung Sie möchten sich als Güterkraftverkehrsunternehmer/in selbständig machen? Bitte prüfen Sie unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften als erstes, ob sich Ihr persönliches Engagement und Ihr Kapitaleinsatz lohnen werden. Hierzu einige Anhaltspunkte: Marktsituation Ausgangspunkt für eine Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist der erzielbare Umsatz. Dieser wird u. a. beeinflusst von der Konkurrenzsituation, dem Standort und auch Ihrem Können und Einsatz. Die Konkurrenzsituation ist zurzeit gekennzeichnet durch gleichbleibend niedrige Transportpreise bei steigenden Kosten. Der Prozentsatz der Geschäftsaufgaben ist deshalb im Güterkraftverkehrsgewerbe im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen über-durchschnittlich hoch. Die Gefahr, für das wirtschaftliche Überleben zu geringe Umsätze zu erzielen, ist umso größer, je höher der Anteil der Transportaufträge ist, den Sie täglich neu akquirieren müssen. Leichter ist es, wenn Sie bereits Aussicht auf feste Auftraggeber (Industrie, Handel, Spedition) und möglichst auch Umsatzzusagen haben. Prüfen Sie die Ihnen angebotenen Verträge eingehend! Betriebskosten Stellen Sie den erwarteten oder in Aussicht gestellten Monatsumsätzen die voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens gegenüber. Das sind z. B. Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen (Reparaturen, Ersatzteile, Wartung, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reifen, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung). Hinzu kommen die Kosten, die auch dann entstehen, wenn Sie keine Transportaufträge haben, wie Finanzierungskosten für das Fahrzeug (Kreditkauf, Miete, Leasing), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung. Steuern Die Gegenüberstellung des Umsatzes und der Kosten ergibt Ihr voraussichtliches Unternehmensergebnis. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig (bei GmbH körperschaftsteuerpflichtig sind). Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben), damit Sie dann finanziell nicht überfordert sind. Machen Sie am Anfang Ihres Unternehmerdaseins gegenüber dem Finanzamt keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sie werden sonst zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert, die bezahlt werden müssen. Beachten Sie bitte ferner, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge entrichtet werden müssen. Die Finanzverwaltung gibt für Existenzgründer leider keinen Existenzgründungsbonus. Lebensunterhalt Ihre Unternehmertätigkeit dient nicht zuletzt Ihrem Lebensunterhalt. Vergessen Sie dies bei Ihren Berechnungen nicht! Sie müssen Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen (u. a. Miete, private Hypotheken, Strom, Gas) nachkommen. Außerdem müssen Sie Ihren privaten Versicherungsschutz wie Krankenkasse, Altersvorsorge, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc. ausreichend berücksichtigen. 1
2 Als Unternehmer sind Sie nicht mehr automatisch sozialversichert. Auch der Solidaritätsbeitrag ist von Ihnen allein in voller Höhe zu tragen. Oftmals sind die ersten sechs Wochen einer Erwerbsunfähigkeit nur mit besonderen Versicherungskonditionen abzudecken. Finanzplanung Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Ermitteln Sie daher sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welches Eigenkapital Sie verfügen. Kalkulieren Sie Anlaufverluste mit ein. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut zu beantragen. Vor allem: treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung steht. I. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wenn Sie als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger, unabhängig davon, ob es sich um Pkw oder Lkw handelt) betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz. Diese können Sie ebenfalls für innerdeutsche Verkehre einsetzen; sie berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre). Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können Sie u. a. mit der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sog. bilateralen Genehmigungen (für die Drittstaaten-Streckenanteile) durchführen. Für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer EU- Gemeinschaftslizenz sind im IHK-Bezirk die Verkehrsbehörden (Straßenverkehrsämter) der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig. II. Voraussetzung für die Erlaubnis bzw. Lizenzerteilung Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes die fachliche Eignung des Unternehmers oder des Verkehrsleiters. 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit darf das Eigenkapital Ihres Unternehmens nicht weniger als Euro für das erste Kraftfahrzeug und Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug betragen (Anhänger und Auflieger sind keine Kraftfahrzeuge). 2. Nachweis der Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. des Verkehrsleiters müssen Sie der Erlaubnis- bzw. Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 2
3 3. Nachweis des Unternehmenssitzes Es muss ein Unternehmenssitz im Inland nachgewiesen werden. Dieser liegt vor, wenn am betreffenden Ort nachgewiesen wird: eine Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, eine stetige und dauerhafte Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten, in denen die Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden, und eine dem Unternehmenszweck entsprechende Tätigkeit und eine zum selbstständigen Handeln befugte und mit den Geschäftsvorgängen vertraute Person. 4. Fachliche Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. 4.1 Keine Eignungsprüfung braucht abzulegen, wer eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen kann. Diese Tätigkeit muss vor dem ohne Unterbrechung in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten ausgeübt worden sein. Näherer dazu regelt 8 der GBZugV in der Fassung vom Die Prüfung der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt durch die IHK auf Grundlage der vom Antragsteller einzureichenden, aussagefähigen Unterlagen. Die IHK ist zudem berechtigt, mit dem Bewerber ein ergänzendes Bewerbungsgespräch zu führen. Hält die IHK den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie ihm eine Fachkundebescheinigung aus. Falls nicht, muss der Bewerber eine Fachkundeprüfung ablegen. Die Gebühr für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen und die Entscheidung über die Anerkennung der fachlichen Eignung beträgt 100,00 Euro. eine der folgenden Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert hat (gem. Anlage 4 zu 6 Abs. 1 der GBZugV vom in Verbindung mit 7 der GBZugV vom ) 1. Abschlussprüfung zum Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr 2. Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/Speditionskauffrau 3. Abschlussprüfung zur Fortbildung Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin 4. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirtschaft im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim 5. Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn 6. Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/ Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim 7. Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungseinrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. 3
4 III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Kommen die vorgenannten Befreiungen vom Nachweis der fachlichen Eignung nicht in Betracht, so muss der Antragsteller den Eignungsnachweis durch eine Prüfung bei der für seinen Wohnsitz zuständigen IHK erbringen. 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind: - schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort - schriftlichen Übungen / Fallstudien. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil. 2. Bewertung der Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf: schriftliche Fragen 40 % schriftliche Übungen / Fallstudie 35 % mündliche Prüfung 25 %. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden. 3. Prüfungssachgebiete Die Sachgebiete der Prüfung sind dem Orientierungsrahmen zu entnehmen. 4. Anmeldung zur Prüfung Die Einladung zur Prüfung hat schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars zu erfolgen. Die Einladung zur Prüfung erfolgt spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn. Die Prüfungsgebühr ist vor Antritt der Prüfung fällig. Die Gebühr beträgt, auch für jede Wiederholungsprüfung 200 Euro. Die eingezahlte Prüfungsgebühr verfällt bei unentschuldigtem Fernbleiben des Prüflings vom Prüfungstermin. Eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro wird einbehalten bei Rücktritt vom Prüfungstermin und bei Verzicht auf die Ablegung der Prüfung. 5. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. 6. Schulungsveranstalter Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist freiwillig und keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Fachkundeprüfung. Folgende Veranstalter bieten Vorbereitungskurse auf die Fachkundeprüfung in eigener Verantwortung an (kein Anspruch auf Vollständigkeit): 4
5 Bildungsforum Kraftverkehr, Heinz Kohoff, Zollstraße 1, Rhede (Ems); Tel , Fax , Internet: Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e. V., Lister Kirchweg 95, Hannover, Tel GBB-Gesellschaft für berufliche Bildung, Richard Stangenberg, Blumenweg 2, Holdorf, Tel , Fax: , Internet: GBK-Verkehrsseminare Rudolf Keil, Visbeker Straße 7, Ahlhorn Tel , Fax: Jokies Schulungszentrum GmbH, Joachim Sann, Normannenstraße 5, Emden, Tel , Internet: SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG, Petzvalstraße 42, Braunschweig, Tel , Fax , Internet: Verkehrsseminare Frank R. Bibow, Dorfstraße 27 a, Edewecht Tel , Fax , Internet: Verkehrsseminare Marbs, Kreßbacher Straße 5, Bad Friedrichshall, Tel , Fax: , Internet: Schulungsort: Oldenburg Zeikom GmbH Ihr Bildungspartner, Nordwest-College, Lüdeweg 48, Westoverledingen, Tel , Fax: , Internet: nordwest-college.de 7. Literatur, Lehrbücher, Prüfungsvorbereitung, Fachliteratur Hinweis: => Bitte verwenden Sie nur aktuelles Lehrmaterial! Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bzw. bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin (kein Anspruch auf Vollständigkeit): Crone-Rawe, Cordula/Durmann, Christian Fachkunde Güterkraftverkehr - Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Heinrich Vogel Verlag Jansen, Cornelis Fachkunde Güterkraftverkehr Prüfungstest. Heinrich Vogel Verlag Jansen, Cornelius/Durmann, Christian Der Güterkraftverkehrs-Unternehmer - Leitfaden für die Fachkundeprüfung. Heinrich Vogel Verlag Helf-Marx, Christiane Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK, Fachrichtung Güterkraftverkehr, Lehrbuch. Verkehrsverlag-HeMa 5
6 Helf-Marx, Christiane Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK, Fachrichtung Güterkraftverkehr, Fragenkatalog. Verkehrsverlag-HeMa Helf-Marx, Christiane Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK, Fachrichtung Güterkraftverkehr, Lösungsbuch. Verkehrsverlag-HeMa Helf-Marx, Christiane Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall, Erläuterungen und Beispiele für die Sachund Fachkundeprüfung, Fachrichtung Güterkraftverkehr. Verkehrsverlag-HeMa Helf-Marx, Christine Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer? - Eine Anleitung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Verkehrs-Verlag Fischer Helf-Marx, Christine IHK-Prüfung Güterkraftverkehr - Fragen und Antworten für die Vorbereitung auf die komplexe Prüfung. Verkehrs-Verlag Fischer Wäscher, Dagmar/Koßmann, Ulrich Prüfungsvorbereitung für Güterkraftverkehrsunternehmer: Fragen zur Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Huss-Verlag Wilken, Volker Kostensätze Gütertransport Straße (KGS) - Unverbindliche Kostensätze für Gütertransporte auf der Straße. Verkehrs-Verlag Fischer Anschriften der Verkehrsverlage Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG, Corneliusstraße 49, Düsseldorf, Tel , vvf@verkehrsverlag-fischer.de Verkehrsverlag-HeMa, Reiffstr. 2 a, Recklinghausen, Tel , info@hema-marx.de Storck Verlag, Striepenweg 31, Hamburg, Tel , info@ecomed-storck.de IV. Versicherungspflicht Der Unternehmer hat sich nach 7a GüKG in Form einer "Güterschaden-Haftpflichtversicherung" gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. Ansprechpartner der Verkehrsabteilung Ulrike Nanninga / Maike Kempe Telefon: , Fax ulrike.nanninga@emden.ihk.de / maike.kempe@emden.ihk.de Hinweis: Dieses Merkblatt kann nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 6
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