Energiekostenoptimierung für Unternehmen Beschaffung, EEG, Atypik
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- Stephan Waltz
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1 Energiekostenoptimierung für Unternehmen Beschaffung, EEG, Atypik
2 Agenda 1. Vorstellung VEA 2. Preisbestandteile Strom und Gas 3. Energiebeschaffung 4. Netzentgeltoptimierung 5. EEG 2.0
3 Vorstellung VEA Geschäftsstellen HAUPTGESCHÄFTSSTELLE Hannover Zeißstraße 72 Telefon Telefax Mitarbeiter Über Kunden Geschäftsstelle Rhein-Ruhr Herne Westring 303 Telefon Telefax Geschäftsstelle Koblenz Koblenz Josef-Görres-Platz 2 Telefon Telefax Geschäftsstelle Ludwigshafen Ludwigshafen Bahnhofsstraße 63 Telefon Telefax Herne Koblenz Geschäftsstelle Freiburg Staufen Brunnstubenweg 1 Telefon Telefax Ludwigshafen Freiburg Hannover Erfurt Nürnberg München (neu) Cottbus Geschäftsstelle München ab 03/2014 Geschäftsstelle Nürnberg Nürnberg Fürther Straße 27 Telefon Telefax Geschäftsstelle Cottbus Cottbus Am Nordrand 40 Telefon Telefax Geschäftsstelle Erfurt Erfurt Clara-Zetkin-Straße 40 Telefon Telefax x in Ihrer Nähe!
4 Vorstellung VEA Übersicht VEA e.v. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. ist seit 1950 die größte Energie- Interessengemeinschaft des deutschen Mittelstands. Er vertritt mehr als Industrieund Handelsunternehmen aller Branchen und öffentliche Einrichtungen mit über Abnahmestellen im gesamten Bundesgebiet. Auftrag durch den Vorstand ist eine kostengünstige Energieberatung für die mittelständische deutsche Wirtschaft anzubieten. Mitgliedsbeitrag ab 330 /a VEA Beratungs-GmbH Die VEA Beratungs-GmbH ist eine 100-prozentige Tochter des VEA e. V. Sie bietet Zusatzleistungen die ganz individuell auf ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Als Mitglied im VEA e.v. haben Sie Anspruch auf eine Dienstleistung zu ermäßigten Konditionen.
5 Vorstellung VEA Dienstleistungen Markttransparenz Controlling / Monitoring Strom- und Gas- Beschaffung Energie-Effizienz
6 Agenda 1. Vorstellung VEA 2. Preisbestandteile Strom und Gas 3. Energiebeschaffung 4. Netzentgeltoptimierung 5. EEG 2.0
7 Preisbestandteile Strom und Gas Erdgaspreisentwicklung
8 Preisbestandteile Strom und Gas Strompreisentwicklung 15,40 15,81 9,34 9,15 8,86 8,51 7,98 6,86 6,47 1,23 6,05 0,36 0,35 0,42 0,20 0,24 5,46 5,62 5,99 6,17 8,92 1,23 0,51 7,02 9,73 1,23 0,69 7,65 11,53 11,41 1,23 1,23 0,88 1,02 9,26 9,00 13,25 1,23 1,16 10,70 14,04 13,87 1,54 1,54 12,07 1,54 11,40 1,23 1,23 3,53 5,28 3,59 1,31 2,05 8,70 8,63 8,83 8,52 8,20 1,54 6,24 7, Erzeugung, Transport, Vertrieb StrEG/EEG KWK-G Offshore-Umlage Konzessionsabgabe Stromsteuer Prod. Gewerbe Quellen: VEA-Strompreisvergleiche Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahmefälle: 100 kw/1.600 h/a bis kw/ h/a Durchschnittspreise inkl. Stromsteuer Preise in Ct/kWh
9 Preisbestandteile Strom und Gas Strompreiszusammensetzung ,73% 0,74% 0,40% 0,33% 0,33% 0,06% 28,13% Strompreis 2014 Beispielkunde im RWE WWE-Gebiet: 5 Mio kwh/a, kw max Energie Netz EEG-Umlage 41,80% 14,47% Stromsteuer Konzessionsabgabe KWK-Umlage 19-Umlage Offshore-HU 18 AbLaV
10 Agenda 1. Vorstellung VEA 2. Preisbestandteile Strom und Gas 3. Energiebeschaffung 4. Netzentgeltoptimierung 5. EEG 2.0
11 Energiebeschaffung Preisentwicklung Strom
12 Energiebeschaffung Entwicklung Frontjahre Strom
13 Energiebeschaffung Empfehlungen Strombeschaffung Derzeit (historisch) günstige Preise im Handel machen einen längerfristigen Abschluss interessant. Planungssicherheit schaffen wichtig? Es gibt aber keinen Handlungsdruck hier könnte ggf. gewartet werden setzt aber eine Marktbeobachtung voraus! Potenziale durch Angebote des bisherigen Lieferanten prüfen.
14 Energiebeschaffung Preisentwicklung Gas
15 Energiebeschaffung Entwicklung Frontjahr Gas (NCG)
16 Energiebeschaffung Empfehlungen Gasbeschaffung Risikofaktor Ukraine Kurzfristig für 2015 beschaffen Starker Wettbewerb (milder Winter) Langfristige Verträge vermeiden aber dennoch prüfen!
17 Energiebeschaffung VEA-Preiswächter Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt abzuschließen? Jetzt schon für 20xx abschließen? Habe doch gerade eingekauft! Wie bekomme ich rechtzeitig entsprechende Preisinformationen? Welche Potenziale sind möglich? Unsere Lösung: VEA-Preiswächter Bezogen auf die bekannte Struktur wird in von Ihnen wählbaren Abständen eine Indikation erstellt/versandt Potenziale werden aufgezeigt Sie können Preisober- und Preisuntergrenzen festlegen und sobald diese erreicht werden, erhalten Sie eine gesonderte Nachricht. Lässt sich auch mit einer Ausschreibung (wird dann gestartet) kombinieren.
18 Energiebeschaffung VEA Preiswächter Erdgas Obere Schranke Auslöser für den Start der Ausschreibung Untere Schranke Info-Mail Preisschranke unterschritten
19 Energiebeschaffung VEA Preiswächter Erdgas Jahr Vertrag bereits abgeschlossen Lieferant EP [Ct/kWh] EP min [Ct/kWh] EP max [Ct/kWh] Delta zu 2014 [ ] 2014 ja, Tranchenvertrag GAS-Lieferant 2, Preiswächter PI: 2,50 2,50 3, Preiswächter PI: 2,55 2,50 3, Preiswächter PI: 2,52 2,50 3,
20 Energiebeschaffung Internetmarktplatz für Energieverträge Vom VEA wurden seit 2005 mehr als 75 TWh Strom und Gas ausgeschrieben bzw. verauktioniert. mehr als Auktionen bzw. Ausschreibungen durchgeführt. Mehr als 650 EVU sind registriert. Mehr als Vertriebsmitar-beiter werden regelmäßig über Ausschreibungen/Auktionen informiert. Teilnahme für EVU kostenfrei
21 Ênergiebeschaffung Verschiedene Beschaffungswege Vorteil Aufwand im Unternehmen VEA-Online-Ausschreibung VEA-Online-Auktion VEA-Aktiv (VEA handelt in Vollmacht für VEA-Pool > 150 GWh) hohe Marktdurchdringung, schnelles Ergebnis, Kunde entscheidet schnelle Vergabe zum günstigsten Preis, keine Vertragsdiskussion (Mustervertrag), interner Aufwand beim Kunden wird reduziert, VEA entscheidet
22 Energiebeschaffung Auktionsverlauf Gebote in % (TOP1 = 100%) 112,5 110,0 107,5 105,0 102,5 100,0 97,5 95,0 92,5 90,0 87,5 Gebote TOP 1 Preisschranke Auktionszeit in min Auktionszeit Karenzzeit Voraussetzung: - Vertragsfreiheit bzw. Kündigung möglich - Akzeptanz der automatischen Vergabe
23 Agenda 1. Vorstellung VEA 2. Preisbestandteile Strom und Gas 3. Energiebeschaffung 4. Netzentgeltoptimierung 5. EEG 2.0
24 Netzentgeltoptimierung Atypische Netznutzung 19 Absatz 2 Satz 1 Atypik: Weicht die Höchstlast eines Letztverbrauchers (LV) vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast ab, ist ein individuelles Entgelt anzubieten. Hierzu werden sog. Hochlastzeitfenster von jedem Netzbetreiber definiert Wenn die maximale Leistung des LV innerhalb mehr als 20 % (Niederspannung 30 %) niedriger ist als außerhalb des Fenster und die Differenz mindestens 100 kw beträgt, so wird die maximale Spitze innerhalb für die Berechnung der Netznutzung herangezogen. Im Rahmen der Mitgliedschaft prüfen wir, ob ein atypischen Verhalten vorliegt und informieren über das Ergebnis (ja, mit Potenzial oder nein, nicht möglich)
25 Netzentgeltoptimierung Atypische Netznutzung - Hochlastzeitfenster Atypische Netznutzung Strom Leistungsspitzen Hochlastfenster Hochlastfenster
26 Netzentgeltoptimierung Atypische Netznutzung Schwelle: 2.094,4 kw Spitze kw Max. im HLZF: kw Vorteil: ( ) kw * 40,27 /kw = !!
27 Netzentgeltoptimierung Atypische Netznutzung Rd Abnahmestellen betrachtet Davon wäre bei 601 Abnahmestellen eine atypische Netznutzung 2014 möglich Bei 320 Abnahmestellen wurde der Schwellenwert lediglich um maximal 5 % überschritten hier wären ggf. technische Maßnahmen zur Erreichung der Atypik sinnvoll Potenziale von an aufwärts vorhanden
28 Netzentgeltoptimierung Atypische Netznutzung -Was ist zu tun? Prüfung des Lastgangs auf atypisches Verhalten Ermittlung des Einsparpotenzials Falls dieses geringer ist als 500 /a, dann ist eine Atypik nicht gegeben (Bagatellgrenze) Einigung mit dem Netzbetreiber (ggf. unter Einbeziehung des Lieferanten hängt ab von der Vertragsgestaltung des Liefervertrages bzw. dem Netzbetreiber) Anzeige bei der BNetzA durch den Letztverbraucher Frist für das jeweilige Kalenderjahr LV kann einen Dritten bevollmächtigen Keine Verwaltungsgebühren mehr (bisher mindestens 500 )
29 Agenda 1. Vorstellung VEA 2. Preisbestandteile Strom und Gas 3. Energiebeschaffung 4. Netzentgeltoptimierung 5. EEG 2.0
30 EEG 2.0 Gabriel stellt EEG 2.0 Eckpunktepapier vor! Vier Wochen nach seinem Amtsantritt legt er ein Eckpunkte-Papier für eine erste Reform bei der Energiewende vor. Sein Hauptziel: Die Förderkosten bei den erneuerbaren Energien deutlich drücken.
31 EEG 2.0 Inhalt Ziel: Steigerung des EEG-Anteils auf 40-45% bis 2025 und % bis 2035 unter Berücksichtigung von Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit. Die Förderkosten für neue Ökostrom-Anlagen sollen deutlich gesenkt werden. Von bisher durchschnittlich 17 Cent je Kilowattstunde für Windräder, Solar- und Biogasanlagen soll die Vergütung im Jahr 2015 durch die Reform auf im Schnitt nur noch 12 Cent sinken. Bisherige Förderzusagen werden aber strikt eingehalten - das heißt, alle schon angeschlossenen Ökoenergie-Anlagen bekommen weiter für 20 Jahre garantierte Vergütungen. Mehr Wettbewerb durch Einführung einer gleitende Marktprämie. Keine garantierte Einspeisevergütungen sondern Selbstvermarktung. Absicherung durch feste Aufschläge (Marktprämie). Ab 2015 für Neuanlagen ab 500kW (2016 ab 250 kw, 2017 ab 100 kw).
32 EEG 2.0 Energiemix der Zukunft
33 EEG 2.0 Vergütungsstruktur
34 EEG 2.0 Aktuelles EEG 2012: Besondere Ausgleichsregelung (BA) Stromintensität an der Bruttowertschöpfung (BWS) > 14 % Bei der Ermittlung der BWS dürfen Kosten für Leiharbeiter etc. abgezogen werden. Mindestverbrauch 1 Mio. kwh Unternehmen des prod. Gewerbes Internationaler Wettbewerb EnMS nach DIN ISO bzw. EMAS (wenn Verbrauch > 10 Mio. kwh) Antragsfrist materielle Ausschlussfirst Antrag über ELAN K2-Plattform des BAFA oder per Post Eigenerzeugung von der Umlage befreit
35 EEG 2.0 Kabinettbeschluss Eigenerzeugung( 58) Der ÜNB kann von Eigenversorgern eine EEG-Umlage verlangen. Der Anspruch entfällt bei: Bestandsanlagen, die vor dem betrieben und zur Eigenversorgung genutzt wurden Sonstige Bestandsanlagen nach Absatz 3 Kraftwerkseigenverbrauch Eigenversorgern, die weder mittel- noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen sind Vollständige Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbarer Energie (EE) Kleine Anlagen (10 kw installierte Leistung und max kwh/a Verbrauch)
36 EEG 2.0 sonstige Bestandsanlagen Als Bestandsanlage im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt jede Stromerzeugungsanlage, die der Eigenversorger vor dem 1. August 2014 betrieben und zur Eigenversorgung genutzt hat, die vor dem 23. Januar 2014 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden ist und vor dem 1. Januar 2015 zur Eigenversorgung genutzt worden ist oder die eine Stromerzeugungsanlage nach Nummer 1 oder 2 an demselben Standort erneuert, erweitert oder ersetzt, es sei denn, die installierte Leistung ist durch die Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung um mehr als 30 Prozent erhöht worden.
37 EEG 2.0 Eigenerzeugung sonstige Anlagen Für den Strom aus der Stromerzeugungsanlage eines Eigenversorgers, der nicht unter die Absätze 2 bis 5 fällt und den der Eigenversorger in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht und nicht durch ein Netz durchleitet, verringert sich die EEG-Umlage Um 50 % bei Anlagen, die Strom aus EE erzeugen oder Hocheffizienten KWK-Anlagen mit einem Wirkungsgrad von mind. 70 % Um 85 % bei Anlagen, sofern der Eigenversorger ein Unternehmen des prod. Gewerbes ist (WZ 2008!)
38 EEG 2.0 BA - Teilnehmerkreis Privilegierte Unternehmen werden in der Anlage 4, Liste 1 und 2 aufgeführt es reicht nicht mehr aus, ein Unternehmen des prod. Gewerbes zu sein. Liste 1: Annex 3 Beihilferichtlinie 68 Branchen Liste 2: Annex 5 Beihilferichtlinie 151 Branchen Branchennachweis ist zu erbringen (Basis WZ 2008!) Bestandsschutz für Unternehmen, die für das Jahr 2014 über einen pos. BAFA-Bescheid verfügen - 99
39 EEG 2.0 BA weitere Eckpunkte Mindestverbrauch 1 Mio. kwh (unverändert) Verhältnis der Stromkosten zur BWS Für Liste 1 Unternehmen 16 % im Antragsjahr 2014 (17% im AJ 2015) Für Liste 2 Unternehmen 20 % Für Unternehmen nach % Bruttowertschöpfung die Bruttowertschöpfung des Unternehmens zu Faktorkosten nach der Definition des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3, Wiesbaden 2007, ohne Abzug der Personalkosten für Leiharbeitsverhältnisse EnMS nach DIN ISO bzw. EMAS vorhanden ist Ausnahme für Unternehmen < 10 Mio. kwh im Antragsjahr 2014, ab dem Antragsjahr 2015 verpflichtend Antragsstellung ab dem Antragsjahr 2015 nur über das elektronische Verfahren des BAFA möglich Ausnahmeregelung Antragsjahr 2014:
40 EEG 2.0 BA Vergünstigungen Für Unternehmen der Liste 1: Sockelverbrauch (Selbstbehalt) 1 Mio. kwh mit der vollen Umlage Alle weiteren mit 15 % der Umlage Aber mindestens 0,1 ct/kwh Und maximal 0,4% der BWS, wenn SK:BWS>20% Bzw. maximal 4,0 % der BWS, wenn SK:BWS<20% Für Unternehmen der Liste 2: Sockelverbrauch (Selbstbehalt) 1 Mio. kwh mit der vollen Umlage Alle weiteren mit 15 % der Umlage Aber mindestens 0,1 ct/kwh Und maximal 0,4% der BWS, wenn SK:BWS>20% Bzw. maximal 4,0 % der BWS, wenn SK:BWS<20%
41 EEG 2.0 BA Vergünstigungen Unternehmen nach 99 (Bestandsschutz) Gilt sowohl für Unternehmen als auch selbständige Unternehmensteile Sockelverbrauch (Selbstbehalt) 1 Mio. kwh mit der vollen Umlage Alle weiteren mit 20 % der Umlage Maximal aber die Höhe der EEG-Kosten des Jahres vor dem Antragsjahr (=Nachweisjahr, derzeit 2013)
42 EEG 2.0 selbständiger Unternehmensteil Die Absätze 1 bis 4 sind für selbständige Teile eines Unternehmens, das einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zuzuordnen ist, entsprechend anzuwenden. Ein selbständiger Unternehmensteil liegt nur vor, wenn es sich um einen Teilbetrieb mit eigenem Standort oder einen vom übrigen Unternehmen am Standort abgegrenzten Betrieb mit den wesentlichen Funktionen eines Unternehmens handelt, der Unternehmensteil jederzeit als rechtlich selbständiges Unternehmen seine Geschäfte führen könnte, seine Erlöse wesentlich mit externen Dritten erzielt und über eine eigene Abnahmestelle verfügt. Für den selbständigen Unternehmensteil sind eine eigene Bilanz und eine eigene Gewinnund Verlustrechnung in entsprechender Anwendung der für alle Kaufleute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach Satz 3 sind in entsprechender Anwendung der 317 bis 323 des Handelsgesetzbuches zu prüfen.
43 EEG 2.0 Schema Besondere Ausgleichsregelung SKI > 16% SKI 20%
44 Agenda 1. Vorstellung VEA 2. Preisbestandteile Strom und Gas 3. Energiebeschaffung 4. Netzentgeltoptimierung 5. EEG 2.0
45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Christian Otto Zeißstraße 72, Hannover Telefon: 0511/ Fax: 0511/ Internet: Online-Marktplatz:
46 Ein Vortrag im Rahmen der Die Leitveranstaltung für Energieeffizienz in Deutschland fand in diesem Jahr vom 19. bis zum 21. Mai 2014 im Ludwig Erhard Haus in Berlin statt. Weitere Informationen und alle Vortragsunterlagen zu über 250 Vorträgen aus 47 Veranstaltungen im Rahmen der Berliner Energietage 2014 finden Sie unter Eine kommerzielle Weiterverbreitung darf nur nach schriftlicher Genehmigung der Rechteinhaberin erfolgen Referent(in) / ARGE Berliner ImpulsE Diese Seite darf nicht entfernt werden. Für die in diesen Unterlagen bereit gestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.
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