HIER STEHT DER TITEL. Verhandlungsergebnis. Spezifika wissenschaftliches Personal Richard Kdolsky - BV XIII

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HIER STEHT DER TITEL. Verhandlungsergebnis. Spezifika wissenschaftliches Personal Richard Kdolsky - BV XIII"

Transkript

1 ! Kollektivvertrag Universitäten HIER STEHT DER TITEL Verhandlungsergebnis Spezifika wissenschaftliches Personal Richard Kdolsky - BV XIII

2 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 2

3 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 3

4 UniversitätsprofessorInnen Berufungsverfahren Aufgaben: Fach in FO und LE vertreten selbstständige LV abhalten Studierende, DiplomandInnen, DissertantInnen, wiss. Nachwuchs Mitwirkung Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben Entwicklung, Weiterbildung wiss. (künstl.) und allg. Personal 4

5 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 5

6 6 AssistentInnen, Senior scientists / artists, Senior lecturers Ass.: nach Diplomstudium Vertiefung und Erweiterung der fachlichen Bildung Senior scientist / artists: nach Diplomstudium nicht nur vorübergehende Verwendung Senior lecturers: nach Diplomstudium Einsatz überwiegend in der Lehre

7 AssistentInnen, Senior scientists / artists, Senior lecturers Aufgaben: Mitarbeit in FO, LE und Verwaltung der OE Mitarbeit bei Prüfungen Betreuung von Studierenden Mitarbeit bei Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben selbstständige Forschungstätigkeit selbstständige Durchführung von LV Selbstständiges Abhalten von Prüfungen Lehr- und Prüfungstätigkeit im AV festzulegen 7

8 AssistentInnen, Senior scientists / artists, Senior lecturers Arbeitsverhältnis: bestimmte oder unbestimmte Zeit mögliche Qualifikationsvereinbarung in Ausschreibung (entsprechend interne Strukturplanung gegliedert nach OE, Frauenförderplan) 8

9 Qualifikationsvereinbarung Ausschreibung entsprechend interne Strukturplanung (OE) Frauenförderplan spätestens 2 Jahre nach Tätigkeitsbeginn Qualifizierungsziele: innerhalb von 4 Jahren erreichbar schriftlich nicht mit direktem Vorgesetzten Richtlinien können durch BV betr. Modalitäten des Abschlusses bzw. Inhalt erstellt werden 9

10 Qualifikationsvereinbarung Folgen des Abschlusses einer QV: Ernennung zu: AssistenzprofessorIn Kündigungsverzicht für den Qualifikationszeitraum (ausgenommen grobe Verletzungen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen) Erreichen des Ziels der QV: Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit Verwendung entsprechend Qualifikation Ernennung zu: assoziierte(r) ProfessorIn 10

11 Assoziierte ProfessorInnen Rechte & Pflichten: selbstständige Vertretung des Fachs in LE selbstständig FO durchzuführen Mitwirkung an FO der OE selbstständige LV und Prüfungen abhalten Studierende, DiplomandInnen, DissertantInnen, wiss. Nachwuchs Mitwirkung Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben 11

12 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 12

13 ProjektmitarbeiterInnen Arbeitsvertrag: befristet für die Projektdauer (Dritte) Mitwirkung / selbstständige Abhaltung LV falls von Geldgeber gestattet UND falls von AN zugestimmt UND Innerhalb der Arbeitszeit 13

14 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 14

15 LektorInnen teilzeitbeschäftigt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Befristung mind. 6 Monate oder Vielfaches Ausnahme: Vertretung oder AN-Gründe 1 Sem.Stunde = 15 x 45 Minuten, Kategorien möglich (weitere BV) (zentrales) künstlerisches Fach? 75% immer jedoch? 50% ausschließlich zur Durchführung von LE 15

16 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 16

17 studentische MitarbeiterInnen Diplomstudium noch nicht abgeschlossen Normalarbeitszeit 20 h auf 2 Jahre befristet (Änderung im AV möglich) Mitwirkung bei LV, Betreuung Studierender, Verwaltung, Durchführung von Evaluationen 17

18 Arbeitszeitregelung Vollzeitbeschäftigung 40 Stunden Durchrechnungszeitraum 12 Monate Durchschnitt 40-48h max. 60 h / Einzelwoche Tagesarbeitszeit < 13h Lehrtätigkeit nur Mo-Fr zwischen 8 und 21 Uhr Sa, So, F dienstfrei (außer wichtige Gründe) Aufzeichnungspflicht Prof, assoz.prof und AssProf örtliche Bindung nur bei Zusammenarbeit mit anderen Uni-Angehörigen und universitären Aufgaben 18

19 Studienurlaub Anspruch nach 7 Jahren Bis zu 6 Monaten Nähere Regelungen BV 19

20 Gehaltsordnung Einreihung durch Universitätsleitung entsprechend Qualifikation KEIN Automatismus (z.b. student. Mitarbeiter) Schema: A1: UniversitätsprofessorInnen A2: wissenschaftliche Mitarbeiter nach Abschluss einer QV B1: AssistentInnen, senior scientists / artists, senior lecturer, ProjektmitarbeiterInnen B2: LektorInnen C: studentische MitarbeiterInnen 20

21 Gehaltsschema A1 monatlich brutto (14x) nach 6a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 12a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 18a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 24a Tätigkeit und positiver Evaluierung

22 Gehaltsschema A2 monatlich brutto (14x) bzw.: 3.587,50 (bei AN mit einschlägigem Doktorat / PhD) nach Erfüllung der Qualifikationsvereinbarung nach 6a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 12a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 18a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 24a Tätigkeit und positiver Evaluierung

23 Gehaltsschema B1 monatlich brutto (14x) nach 3-jähriger Tätigkeit (Vorerfahrungen anrechenbar) 2.690,60 nach weiteren 8a Tätigkeit 3.023,80 nach weiteren 8a Tätigkeit 3.356,90 nach weiteren 8a Tätigkeit 3.536,60 B2: Lektoren: 7,7% pro Sem.Stunde wiss. Lehre 23

24 Gehaltsschema C monatlich brutto (14x) 1281,30 Alle Angaben für Vollzeittätigkeit Innerhalb der AZ sämtliche Leistungen abgegolten. 24

25 Regelausmaß wiss. LE A2: 4 Semesterstunden, Assoz. ProfessorIn: 8 Semesterstunden B: 2 Semesterstunden, nach 3 Jahren: 4 Semesterstunden Durchrechnung über 2 Studienjahre möglich, max. Obergrenzen pro Sem.: A2 6 (12 als assoz.prof.) B 3 (6) Sen. lecturer: 18 Senior lecturer: 16 Semesterstunden 25

26 ! HIER STEHT DER TITEL Kollektivvertrag Universitäten Verhandlungsergebnis Sonderbestimmungen MU und VUW Richard Kdolsky - BV XIII

27 zusätzliche Personalkategorien Krankenpflegepersonal GuKG, MTD-G, MTF-SHD-G, HebG bzw. Tätigkeiten verr. ÄrztInnen zur ausschl. Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Krankenanstalt ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, FachärztInnen, ZahnärztInnen zur ausschließlichen Erfüllung der Gesundheitsversorgung. Nach Maßgabe Lehr- und Prüfungstätigkeit möglich ÄrztInnen in Facharztausbildung Berechtigt, Aufgaben in FO und LE wahrzunehmen 27

28 Qualifikationsvereinbarung Sonderbestimmung Voraussetzung: call an der OE (BV!) spätestens 3 Jahre nach Tätigkeitsbeginn nach Abschluß der QV: Verlängerung des AV um zwei Jahre bis zum FA-Abschluß: Assistenzarzt/ -ärztin als FA: AssistenzprofessorIn 28

29 Gehaltsordnung Sonderbestimmung Krankenpflegepersonal: monatliche Zulage 6,25% bei Arbeit im klinischen Bereich: I und IIIb: zusätzlich 6,25% Iia, Iib, IIIa, Ivb: zusätzlich 12,5% (jeweils IIIb,R1) ÄrztInnen zur ausschl. Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Krankenanstalt: Einordnung in Verwendungsgruppe B1 ÄrztInnen in Facharztausbildung: Einordnung in Verwendungsgruppe B1, bei Abschluß QV A2 29

30 Gehaltsordnung Sonderbestimmung Arbeitnehmer in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung Zulage von 7,5% Arbeitnehmer in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung im klinischen Bereich: Zulage von 22,5% (jeweils IIIb,R1) Journaldienste: Mo-Sa für jede Stunde zwischen 6 und 22 Uhr 1,07% Mo-Sa für jede Stunde zwischen 22 und 6 Uhr 1,43% So und F für jede erste bis achte Stunde 1,43% So und F für jede ab der neunten Stunde 2,15%» (jeweils IIIb,R1) 30

31 Gehaltsordnung Sonderbestimmung Rufbereitschaft: Mo-Sa für jede Stunde zwischen 6 und 22 Uhr 0,21% Mo-Sa für jede Stunde zwischen 22 und 6 Uhr 0,29% So und F für jede erste bis achte Stunde 0,29% So und F für jede ab der neunten Stunde 0,43%» (jeweils IIIb,R1) bei Heranziehen zur Arbeitsleistung als Mehrleistung/ Überstunde abzugelten. 31

Abschlussinformationen 2015

Abschlussinformationen 2015 Arb./Ang. Universitäten / Beilage / Lohn/Gehalt - 0.0.205 Stichtag: 9.05.205 INHALTSVERZEICHNIS Änderungen im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten: 6. Nachtrag vom 22. Dezember

Mehr

Betrauungsrichtlinien

Betrauungsrichtlinien Betrauungsrichtlinien ProfessorInnen gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1975 (BDG) K Kollegiengeld für ProfessorInnen ( 165 BDG) 12 Stunden/Semester (unter 3 Stunden/Semester besteht kein Anspruch auf Abgeltung)

Mehr

A. Wissenschaftliches/ künstlerisches Universitätspersonal

A. Wissenschaftliches/ künstlerisches Universitätspersonal nähere Festlegung und das jeweilige Ausmaß dieser Aufgaben sind nach Maßgabe des Arbeitsvertrages in den individuellen Zielvereinbarungen oder im Rahmen eines Mitarbeiter(inn)engespräches ( 9 Abs. 4) mit

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 Personalmitteilungsblatt

Mehr

1) Dienstverhältnisse allgemein. 2) Wissenschaftliches Universitätspersonal. Kollektivvertrag

1) Dienstverhältnisse allgemein. 2) Wissenschaftliches Universitätspersonal. Kollektivvertrag An alle MitarbeiterInnen der Universität Salzburg Rektor O. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schmidinger Reinhold Kirisits Leiter der SE Personal Kapitelgasse 4-6 A-5020 Salzburg Austria Europe Tel.: +43 / (0)

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Betriebsversammlung. wissenschaftliches Personal

Betriebsversammlung. wissenschaftliches Personal Betriebsversammlung wissenschaftliches Personal Tagesordnung 1. Berichte 1. Wen trifft der Uni-Kollektivvertrag 2. Folgewirkungen für Angestellte 3. BV für wissenschaftliches Personal 4. Journaldienste

Mehr

172.220.113.11 Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

172.220.113.11 Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich 172.220.113.11 Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom 12. Dezember 2005 (Stand am 1. August 2008) Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der UniversitÄten

Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der UniversitÄten Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der UniversitÄten 1. Vertragspartner 2. Geltungsbereich 3. Geltungsbeginn und Geltungsdauer 4. Betriebsvereinbarungen Übersicht 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Resident-Ausbildung. an der Vetmeduni Vienna. Stand: 27.03.2012. Veterinärmedizinische Universität Wien

Resident-Ausbildung. an der Vetmeduni Vienna. Stand: 27.03.2012. Veterinärmedizinische Universität Wien Resident-Ausbildung an der Vetmeduni Vienna Stand: 27.03.2012. Veterinärmedizinische Universität Wien Inhalt 1. Präambel 3 2. Ausbildungsstruktur 3 2.1. Universitäre Voraussetzungen 3 2.2. Ausbildungsinhalte

Mehr

An alle MitarbeiterInnen der JKU Linz. Kollektivvertrag. Sehr geehrte Damen und Herren,

An alle MitarbeiterInnen der JKU Linz. Kollektivvertrag. Sehr geehrte Damen und Herren, Rektor o.univ.prof. DI Dr. RICHARD HAGELAUER An alle MitarbeiterInnen der JKU Linz Tel.: +43 732 2468-3366 Fax: +43 732 2468-3365 rektor@jku.at Leiter Personalmanagement ADir. PETER MERIGHI DW 3250 peter.merighi@jku.at

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 15 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 14.07.2010 Inhalt: Seite 1. Richtlinie der Fachhochschule Gelsenkirchen für das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen

Mehr

Antrag auf ExpertInnenstatus (PA / EXP)

Antrag auf ExpertInnenstatus (PA / EXP) Name des/der MitarbeiterIn: Rektorat der Universität Wien im Wege der DLE Personalwesen und Frauenförderung Dr. Karl Lueger-Ring 1 A 1010 Wien oder per Mail an: kollektivvertrag@univie.ac.at Antrag auf

Mehr

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband

Mehr

Weiterbildungsberatung der VHS des Kreises Olpe

Weiterbildungsberatung der VHS des Kreises Olpe der VHS des Kreises Olpe 20.11.2012 Fachkräfte sichern Zukunft gestalten! 1 Beratungsangebot Bildungsscheck Bildungsprämie Beratung zur beruflichen Entwicklung Ansprechpartner 20.11.2012 Fachkräfte sichern

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand 26.05.2003 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 2 1.2. Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst 3-5

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 51 AUSGEGEBEN AM 21. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 5 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten

Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten Erster Entwurf 14.09. 2007, Überarbeitung 01.01.2009 Valorisierung der Gehälter, Endfassung vom 05.05.2009 1. Vertragspartner 2. Geltungsbereich

Mehr

Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen. Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder

Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen. Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder Schichtarbeit - arbeitsrechtliche Grundlagen Eva-Elisabeth Szymanski, Hans Binder Definition Schichtarbeit Ein Arbeitsplatz wird im Laufe des Tages durch verschiedene Arbeitnehmer/innen besetzt Arbeitszeit

Mehr

Analyse ausgewählter Gender Indikatoren der Wissensbilanz: Gender Pay Gap und Geschlechterrepräsentanz im Berufungsverfahren

Analyse ausgewählter Gender Indikatoren der Wissensbilanz: Gender Pay Gap und Geschlechterrepräsentanz im Berufungsverfahren Analyse ausgewählter Gender Indikatoren der Wissensbilanz: Gender Pay Gap und Geschlechterrepräsentanz im Berufungsverfahren Dr. in Andrea Leitner Dr. in Angela Wroblewski BMWF 3. Dezember 2013 Leitner/

Mehr

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1 EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

1.10.2009 Abschluss PK

1.10.2009 Abschluss PK I. Dienstverhältnis begonnen ab 1.1.2004 auch vom KV Uni erfasst, wenn vor 1.1.2004 begonnen und dann verlängert (befristet oder unbefristet) auch, wenn Dienstverhältnis vor 1.1.2004 begonnen und Option

Mehr

Volkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter

Volkshochschulsatzung. Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus. Rechtscharakter Satzung für die Volkshochschule des VHS-Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus 1 Rechtscharakter Die Volkshochschule ist als nichtrechtsfähige Anstalt des Zweckverbandes eine öffentliche Einrichtung im Sinne

Mehr

Praktikant/innen-Arbeitsvertrag

Praktikant/innen-Arbeitsvertrag Praktikant/innen-Arbeitsvertrag Arbeitgeber/in: Telefon: Arbeitnehmer/in: Geburtsdatum: Besuchte Schule: Jahrgang/Klasse: Gesetzliche Vertreter/in: Telefon: 1 Zur Erfüllung des im Lehrplan vorgeschriebenen

Mehr

Betriebsversammlung. wissenschaftliches Personal

Betriebsversammlung. wissenschaftliches Personal Betriebsversammlung wissenschaftliches Personal Tagesordnung 1. Berichte 1. Wen trifft der Uni-Kollektivvertrag 2. Folgewirkungen für Angestellte 3. BV für wissenschaftliches Personal 4. Journaldienste

Mehr

Eingabe einer E-Learning Fortbildung im DFP-Kalender

Eingabe einer E-Learning Fortbildung im DFP-Kalender 1 Eingabe einer E-Learning Fortbildung im DFP-Kalender Als ärztlicher Fortbildungsanbieter haben Sie nach erfolgter Registrierung auf www.dfpkalender.at die Möglichkeit, Fortbildungen selbstständig im

Mehr

Zukunft der Call-Center mitbestimmen

Zukunft der Call-Center mitbestimmen Zukunft der Call-Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte Fachtagung für Interessenvertretungen und Interessierte 25. - 27. Oktober in Berlin Forum 2 Betriebliche Herausforderungen Folie

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Die Hochschule hat in der Fakultät Technologie und Bionik am Campus Kleve zum 01.09.2015 folgende Position zu besetzen:

Die Hochschule hat in der Fakultät Technologie und Bionik am Campus Kleve zum 01.09.2015 folgende Position zu besetzen: Die Hochschule Rhein-Waal in Kleve und Kamp-Lintfort bietet Ihnen ein innovatives und internationales Umfeld, verbunden mit hoher Qualität der Lehre in interdisziplinären Bachelor- und Masterstudiengängen,

Mehr

Klinikstipendien für Studierende Förderung und Bindung

Klinikstipendien für Studierende Förderung und Bindung Klinikstipendien für Studierende Förderung und Bindung Klinikstipendien Das grobe Konzept Studenten brauchen: Geld Förderung Kliniken brauchen: Nachwuchs Werbung Die Klinik verpflichtet sich, den Studenten

Mehr

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen

???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen

Mehr

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt. Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG BETRIEBSVEREINBARUNG zur ARBEITSZEIT gemäß 3 Abs. 3 und 4, 4 KA-AZG der nach dem UG 2002 ab 1. Jänner 2004 aufgenommenen und als Ärzte oder Zahnärzte im Klinischen Bereich der Medizinischen Universität

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG ARBEITNEHMERINNEN D A C H V E R B A N D UNIVERSITÄTEN. Fassung mit 6. NACHTRAG 1 FÜR DIE DER UNIVERSITÄTEN

KOLLEKTIVVERTRAG ARBEITNEHMERINNEN D A C H V E R B A N D UNIVERSITÄTEN. Fassung mit 6. NACHTRAG 1 FÜR DIE DER UNIVERSITÄTEN D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ARBEITNEHMERINNEN DER UNIVERSITÄTEN 2015 Fassung mit 6. NACHTRAG 1 1 Veröffentlicht in der Wiener Zeitung am 04.02.2015 1 Kollektivvertrag

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Campus Lübeck. Kurzvorstellung ROTA Software zur IT-gestützten Rotationsplanung

Campus Lübeck. Kurzvorstellung ROTA Software zur IT-gestützten Rotationsplanung Campus Lübeck Klinik für Allgemeine Chirurgie Direktor Prof. Dr. Tobias Keck, MBA Projekt FamSurg Telefon: 0451 500-4381 E-Mail: info@famsurg.de www.famsurg.de www.chirurgie.uni-luebeck.de Kurzvorstellung

Mehr

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie. Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag

Mehr

2. Studienabschnitt. Medizinische Fakultät

2. Studienabschnitt. Medizinische Fakultät MentoMed Medizinische Fakultät Mentoring bedeutet im Kern die direkte Beziehung zwischen einer erfahrenen, meist älteren Person - Mentor oder Mentorin - und einer weniger erfahrenen, oft jüngeren Person

Mehr

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung

Rahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor of Science (B.Sc.) Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Rahmenstudienordnung

Mehr

Akademische Personalentwicklung

Akademische Personalentwicklung Akademische Personalentwicklung Herausforderungen und Chancen für FHs/HAWs Prof. Dr. Christiane Fritze Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Inhalt Ausgangssituation Personalentwicklungskonzepte

Mehr

Karrieremodell Uni-Kollektivvertragsentwurf vom

Karrieremodell Uni-Kollektivvertragsentwurf vom Karrieremodell Uni-Kollektivvertragsentwurf 4 6 Jahre Wissenschaftl. Mitarb. 3 Jahre, Qualifikationsvereinbarung 2 6 Jahre z.b.doktorat Assist.4Jahre z.b.postdoc, PhD-Stud 4 Jahre, Assistenzprofessor/in

Mehr

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge

Mehr

Praxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik

Praxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik Druck- und Medientechnik Infoveranstaltung zur 1/14 Praxisphase copyright: David Ausserhofer Ansprechpartner Ziele und Grundsätze Voraussetzungen und Dauer Planung und Durchführung Anerkennung Fragen?

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2010. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Thema Mitarbeitergespräche

Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2010. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Thema Mitarbeitergespräche Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2010 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Thema Mitarbeitergespräche Zielsetzung & Durchführung Im März/April 2010 wurden seitens der

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Was lehrt die Hochschulforschung? Akademische Karrieren in Österreich aus vergleichender Perspektive. Hans Pechar Universität Klagenfurt

Was lehrt die Hochschulforschung? Akademische Karrieren in Österreich aus vergleichender Perspektive. Hans Pechar Universität Klagenfurt Was lehrt die Hochschulforschung? Akademische Karrieren in Österreich aus vergleichender Perspektive Hans Pechar Universität Klagenfurt Fragestellung Umbrüche im letzten Jahrzehnt Interpretation und Bewertung

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009

Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009 Bundeskollektivvertrag für die Taxi- und Mietwagenbranche ab 1.1.2009 Zu den wichtigsten Inhalten des Kollektivvertrages: 1. Geltungsbereich Räumlich: Fachlich: Persönlich: für das gesamte Bundesgebiet

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Gagenempfehlung Filmton 2011

Gagenempfehlung Filmton 2011 Seite 1 von 5 Die unten angegebenen Gagenempfehlungen stellen Mindestgagen für projektweise beschäftigte Filmtonschaffende dar, gestaffelt nach Art der Produktion und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung,

Mehr

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV)

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) c WER WIR SIND: Der Wiener Krankenanstaltenverbund... c ist einer der größten Gesundheitseinrichtungen in Europa und größter Ausbildner für Gesundheitsberufe in

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Fehlerhafter Text: Die Erfüllung der sachlichen und räumlichen Anforderungen muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern

Fehlerhafter Text: Die Erfüllung der sachlichen und räumlichen Anforderungen muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern Empfehlungen nach 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V hier: Seite 7 Fehlerhafter Text: Die Erfüllung der sachlichen und räumlichen Anforderungen muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern Die Erfüllung der allgemeinen,

Mehr

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M. Ärzteausbildung Neu Mag. Michaela Röhle PLL.M. 09.12.2014 www.aekwien.at 1 Zeit AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer 72 48 42 36 6 Mo LP 27 Mo Spitalsturnus 36 Mo Schwerp unkt: Kardio,

Mehr

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung?

Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Dienstvereinbarung zur Führung von Jahresarbeitszeitkonten (DV JAZK) Frank Hüttmann November 2014 Jahresarbeitszeit: Souveränität! Erfassung? Ist mal wieder

Mehr

Prüfungsmodalitäten Bachelor-Studiengang Medieninformatik

Prüfungsmodalitäten Bachelor-Studiengang Medieninformatik Prüfungsmodalitäten Bachelor-Studiengang Medieninformatik Stand: 04.04.2012 Festlegungen gemäß Modulhandbuch FB-Rat Beschluss FBR VI/05/133.o vom 18.06.2013 Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Heike Ripphausen-Lipa

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

5 SHK-Stellen im Projekt KomBiA - Kompetenzbilanzierung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

5 SHK-Stellen im Projekt KomBiA - Kompetenzbilanzierung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 SHK-Stellen im Projekt KomBiA - Kompetenzbilanzierung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zum 1. Januar 2016 sind im Forschungs- und Entwicklungsprojekt-Projekt KomBiA fünf Stellen einer studentischen

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23 59. STELLENAUSSCHREIBUNG: ADMINISTRATIVE/R MITARBEITER/IN, ABTEILUNG MALEREI 60.

Mehr

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort

über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort Verordnung vom 12. Dezember 2006 Inkrafttreten: 01.01.2007 über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 101 des Gesetzes

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Tag der Bekanntmachung im NBL: 22.08.2008, S. 164 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der Musikhochschule Lübeck: 09.07.2008

Tag der Bekanntmachung im NBL: 22.08.2008, S. 164 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der Musikhochschule Lübeck: 09.07.2008 Satzung zum Verfahren und zu den Voraussetzungen zur Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen an der Musikhochschule Lübeck (Leistungsbezügesatzung) vom 09.05.2006 i.d.f. der Änderungssatzung

Mehr

Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2.

Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2. Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2. Fachgebiet / Romanistik (Französisch) / Verantwortlich Prof. Dr. Isabella

Mehr

Wer sind wir? Was sind und machen Doktoranden? Was verdienen Doktoranden? Was wollen wir? Was sind unsere aktuellen Themen?

Wer sind wir? Was sind und machen Doktoranden? Was verdienen Doktoranden? Was wollen wir? Was sind unsere aktuellen Themen? Wer sind wir? Was sind und machen Doktoranden? Was verdienen Doktoranden? Was wollen wir? Was sind unsere aktuellen Themen? Wie kann man uns erreichen? Wer sind wir? eine Gruppe von engagierten Doktoranden

Mehr

Schiedsrichterordnung

Schiedsrichterordnung 1 Gültigkeit Stand: 19.08.2015 (Vereinheitlichung C-+B-Schein-Gültigkeit mit DSQV-Schiriordnung) Die HSQV-Schiedsrichterordnung tritt ab dem 26.04.2003 in Kraft. Alle früheren Schiedsrichterordnungen und

Mehr

Bachelor of Arts Kunstpädagogik Wahlbereich

Bachelor of Arts Kunstpädagogik Wahlbereich Modulhandbuch (gültig: Studienbeginn ab Wintersemester 01/013) Stand: WS 014/15 Bitte unbedingt lesen Anmerkungen zur Modulstruktur Die Module im können einzeln gewählt werden. Es müssen nicht alle Module

Mehr

Kurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline

Kurzanleitung. Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Kurzanleitung Zuordnung eines Moodle-Kurses in TUMonline Inhalt 1 Allgemeine Informationen... 2 2 Kategorie elearning zuordnen... 2 3 Wo ist die Kategorie nach der Zuteilung zu finden?... 4 4 Wann wird

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Weiterbildungen und Fortbildungen für Hochschulangehörige

Weiterbildungen und Fortbildungen für Hochschulangehörige 1 Lenneuferstraße 16 58119 Hagen 0 23 3444 44 15 0 171 17 32 256 schumacher@lernenalsweg.de constructif Weiterbildungen und Fortbildungen für Hochschulangehörige LC Lerncoaching in der Lehre SC Studierendencoaching

Mehr

Executive Education Global Mobility Partner Program. Lufthansa Angebot für Universitäten. Batch PDF Merger FRA XP/E

Executive Education Global Mobility Partner Program. Lufthansa Angebot für Universitäten. Batch PDF Merger FRA XP/E Lufthansa Angebot für Universitäten Batch PDF Merger Das Lufthansa Executive Education Mobility Partner Program Lufthansa bietet Ihnen ein Netzwerk von mehr als 200 Zielen in über 80 Ländern weltweit Das

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Zukunftssicherheit von PKV und GKV

Zukunftssicherheit von PKV und GKV Zukunftssicherheit von PKV und GKV Wer sichert dauerhaft eine gute medizinische Versorgung? ausschließlich die PKV 37% die PKV 73% PKV und GKV 36% die GKV 45% ausschließlich die GKV 9% weder PKV noch GKV

Mehr

Dienstleistungsangebote ZAV Incoming und EURES Deutschland

Dienstleistungsangebote ZAV Incoming und EURES Deutschland Dienstleistungsangebote ZAV Incoming und EURES Deutschland Handlungsfelder zur Steigerung des Fachkräfteangebots Bundesagentur für Arbeit, Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland, 2011. Seite 2 Steigender

Mehr

Leitfaden zur Auditzertifizierung im 7. Forschungsrahmenprogramm an der LMU

Leitfaden zur Auditzertifizierung im 7. Forschungsrahmenprogramm an der LMU ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG STABSSTELLE CONTROLLING UND INNENREVISION Leitfaden zur Auditzertifizierung im 7. Forschungsrahmenprogramm an der LMU Ansprechpartner: Controlling und Innenrevision, Giselastr.

Mehr

Überblick: Die Bausteine im SCOUT-Projekt

Überblick: Die Bausteine im SCOUT-Projekt Überblick: Die Bausteine im SCOUT-Projekt 1 3 5 Ausbildung der Selbstständiges deutschsprachigen Literaturstudium & Studierenden zu Vor- und SCOUTs Nachbereitung der Interkulturelles Training & Termine

Mehr

Satzung der Fachhochschule

Satzung der Fachhochschule Fachhochschule Kufstein Tirol Bildungs GmbH Satzung der Fachhochschule Kufstein Tirol Gemäß 10 (3), Satz 10 FHStG Kapitel 6 Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens Beschlossen durch das FH-Kollegium

Mehr