HIER STEHT DER TITEL. Verhandlungsergebnis. Spezifika wissenschaftliches Personal Richard Kdolsky - BV XIII
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1 ! Kollektivvertrag Universitäten HIER STEHT DER TITEL Verhandlungsergebnis Spezifika wissenschaftliches Personal Richard Kdolsky - BV XIII
2 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 2
3 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 3
4 UniversitätsprofessorInnen Berufungsverfahren Aufgaben: Fach in FO und LE vertreten selbstständige LV abhalten Studierende, DiplomandInnen, DissertantInnen, wiss. Nachwuchs Mitwirkung Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben Entwicklung, Weiterbildung wiss. (künstl.) und allg. Personal 4
5 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 5
6 6 AssistentInnen, Senior scientists / artists, Senior lecturers Ass.: nach Diplomstudium Vertiefung und Erweiterung der fachlichen Bildung Senior scientist / artists: nach Diplomstudium nicht nur vorübergehende Verwendung Senior lecturers: nach Diplomstudium Einsatz überwiegend in der Lehre
7 AssistentInnen, Senior scientists / artists, Senior lecturers Aufgaben: Mitarbeit in FO, LE und Verwaltung der OE Mitarbeit bei Prüfungen Betreuung von Studierenden Mitarbeit bei Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben selbstständige Forschungstätigkeit selbstständige Durchführung von LV Selbstständiges Abhalten von Prüfungen Lehr- und Prüfungstätigkeit im AV festzulegen 7
8 AssistentInnen, Senior scientists / artists, Senior lecturers Arbeitsverhältnis: bestimmte oder unbestimmte Zeit mögliche Qualifikationsvereinbarung in Ausschreibung (entsprechend interne Strukturplanung gegliedert nach OE, Frauenförderplan) 8
9 Qualifikationsvereinbarung Ausschreibung entsprechend interne Strukturplanung (OE) Frauenförderplan spätestens 2 Jahre nach Tätigkeitsbeginn Qualifizierungsziele: innerhalb von 4 Jahren erreichbar schriftlich nicht mit direktem Vorgesetzten Richtlinien können durch BV betr. Modalitäten des Abschlusses bzw. Inhalt erstellt werden 9
10 Qualifikationsvereinbarung Folgen des Abschlusses einer QV: Ernennung zu: AssistenzprofessorIn Kündigungsverzicht für den Qualifikationszeitraum (ausgenommen grobe Verletzungen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen) Erreichen des Ziels der QV: Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit Verwendung entsprechend Qualifikation Ernennung zu: assoziierte(r) ProfessorIn 10
11 Assoziierte ProfessorInnen Rechte & Pflichten: selbstständige Vertretung des Fachs in LE selbstständig FO durchzuführen Mitwirkung an FO der OE selbstständige LV und Prüfungen abhalten Studierende, DiplomandInnen, DissertantInnen, wiss. Nachwuchs Mitwirkung Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben 11
12 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 12
13 ProjektmitarbeiterInnen Arbeitsvertrag: befristet für die Projektdauer (Dritte) Mitwirkung / selbstständige Abhaltung LV falls von Geldgeber gestattet UND falls von AN zugestimmt UND Innerhalb der Arbeitszeit 13
14 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 14
15 LektorInnen teilzeitbeschäftigt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Befristung mind. 6 Monate oder Vielfaches Ausnahme: Vertretung oder AN-Gründe 1 Sem.Stunde = 15 x 45 Minuten, Kategorien möglich (weitere BV) (zentrales) künstlerisches Fach? 75% immer jedoch? 50% ausschließlich zur Durchführung von LE 15
16 Wissenschaftliches Personal UniversitätsprofessorInnen UOG: 98 und 99 Assoziierte ProfessorInnen AssistenzprofessorInnen AssistentInnen Senior scientists / artists Senior lecturers ProjektmitarbeiterInnen LektorInnen Studentische MitarbeiterInnen 16
17 studentische MitarbeiterInnen Diplomstudium noch nicht abgeschlossen Normalarbeitszeit 20 h auf 2 Jahre befristet (Änderung im AV möglich) Mitwirkung bei LV, Betreuung Studierender, Verwaltung, Durchführung von Evaluationen 17
18 Arbeitszeitregelung Vollzeitbeschäftigung 40 Stunden Durchrechnungszeitraum 12 Monate Durchschnitt 40-48h max. 60 h / Einzelwoche Tagesarbeitszeit < 13h Lehrtätigkeit nur Mo-Fr zwischen 8 und 21 Uhr Sa, So, F dienstfrei (außer wichtige Gründe) Aufzeichnungspflicht Prof, assoz.prof und AssProf örtliche Bindung nur bei Zusammenarbeit mit anderen Uni-Angehörigen und universitären Aufgaben 18
19 Studienurlaub Anspruch nach 7 Jahren Bis zu 6 Monaten Nähere Regelungen BV 19
20 Gehaltsordnung Einreihung durch Universitätsleitung entsprechend Qualifikation KEIN Automatismus (z.b. student. Mitarbeiter) Schema: A1: UniversitätsprofessorInnen A2: wissenschaftliche Mitarbeiter nach Abschluss einer QV B1: AssistentInnen, senior scientists / artists, senior lecturer, ProjektmitarbeiterInnen B2: LektorInnen C: studentische MitarbeiterInnen 20
21 Gehaltsschema A1 monatlich brutto (14x) nach 6a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 12a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 18a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 24a Tätigkeit und positiver Evaluierung
22 Gehaltsschema A2 monatlich brutto (14x) bzw.: 3.587,50 (bei AN mit einschlägigem Doktorat / PhD) nach Erfüllung der Qualifikationsvereinbarung nach 6a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 12a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 18a Tätigkeit und positiver Evaluierung nach 24a Tätigkeit und positiver Evaluierung
23 Gehaltsschema B1 monatlich brutto (14x) nach 3-jähriger Tätigkeit (Vorerfahrungen anrechenbar) 2.690,60 nach weiteren 8a Tätigkeit 3.023,80 nach weiteren 8a Tätigkeit 3.356,90 nach weiteren 8a Tätigkeit 3.536,60 B2: Lektoren: 7,7% pro Sem.Stunde wiss. Lehre 23
24 Gehaltsschema C monatlich brutto (14x) 1281,30 Alle Angaben für Vollzeittätigkeit Innerhalb der AZ sämtliche Leistungen abgegolten. 24
25 Regelausmaß wiss. LE A2: 4 Semesterstunden, Assoz. ProfessorIn: 8 Semesterstunden B: 2 Semesterstunden, nach 3 Jahren: 4 Semesterstunden Durchrechnung über 2 Studienjahre möglich, max. Obergrenzen pro Sem.: A2 6 (12 als assoz.prof.) B 3 (6) Sen. lecturer: 18 Senior lecturer: 16 Semesterstunden 25
26 ! HIER STEHT DER TITEL Kollektivvertrag Universitäten Verhandlungsergebnis Sonderbestimmungen MU und VUW Richard Kdolsky - BV XIII
27 zusätzliche Personalkategorien Krankenpflegepersonal GuKG, MTD-G, MTF-SHD-G, HebG bzw. Tätigkeiten verr. ÄrztInnen zur ausschl. Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Krankenanstalt ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, FachärztInnen, ZahnärztInnen zur ausschließlichen Erfüllung der Gesundheitsversorgung. Nach Maßgabe Lehr- und Prüfungstätigkeit möglich ÄrztInnen in Facharztausbildung Berechtigt, Aufgaben in FO und LE wahrzunehmen 27
28 Qualifikationsvereinbarung Sonderbestimmung Voraussetzung: call an der OE (BV!) spätestens 3 Jahre nach Tätigkeitsbeginn nach Abschluß der QV: Verlängerung des AV um zwei Jahre bis zum FA-Abschluß: Assistenzarzt/ -ärztin als FA: AssistenzprofessorIn 28
29 Gehaltsordnung Sonderbestimmung Krankenpflegepersonal: monatliche Zulage 6,25% bei Arbeit im klinischen Bereich: I und IIIb: zusätzlich 6,25% Iia, Iib, IIIa, Ivb: zusätzlich 12,5% (jeweils IIIb,R1) ÄrztInnen zur ausschl. Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Krankenanstalt: Einordnung in Verwendungsgruppe B1 ÄrztInnen in Facharztausbildung: Einordnung in Verwendungsgruppe B1, bei Abschluß QV A2 29
30 Gehaltsordnung Sonderbestimmung Arbeitnehmer in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung Zulage von 7,5% Arbeitnehmer in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung im klinischen Bereich: Zulage von 22,5% (jeweils IIIb,R1) Journaldienste: Mo-Sa für jede Stunde zwischen 6 und 22 Uhr 1,07% Mo-Sa für jede Stunde zwischen 22 und 6 Uhr 1,43% So und F für jede erste bis achte Stunde 1,43% So und F für jede ab der neunten Stunde 2,15%» (jeweils IIIb,R1) 30
31 Gehaltsordnung Sonderbestimmung Rufbereitschaft: Mo-Sa für jede Stunde zwischen 6 und 22 Uhr 0,21% Mo-Sa für jede Stunde zwischen 22 und 6 Uhr 0,29% So und F für jede erste bis achte Stunde 0,29% So und F für jede ab der neunten Stunde 0,43%» (jeweils IIIb,R1) bei Heranziehen zur Arbeitsleistung als Mehrleistung/ Überstunde abzugelten. 31
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