Finanzbuchhalter IHK Finanzbuchhalterin IHK
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- Insa Hartmann
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1 Finanzbuchhalter IHK Finanzbuchhalterin IHK Zertifikatslehrgang Ansprechpartnerin Vicky Hammes Telefon Telefax IHK-Akademie e.v. Josef-Görres-Platz Akademie Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können z. B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein.
2 Inhaltsverzeichnis Ziele und Zielgruppen... 2 Lehrgangskonzept... 2 Zugangsvoraussetzungen... 2 Kursort... 2 Informationen und Anmeldung... 3 Termine und Preise... 3 Berufsbegleitende Seminare... 5 Tagesseminare... 7 Finanzielle Förderung... 8 Finanzbuchhaltung I Grundlagen... 9 Finanzbuchhaltung II Vertiefung Jahresabschluss Betriebliche Steuern: Ertragsteuern Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer Abschlussmodul Anmeldeformular Erteilung einer Einzugsermächtigung Teilnahme- und Zahlungsbedingungen Richtlinien für die Zertifizierung zum/zur Finanzbuchhalter/in (IHK) fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 1
3 Ziele und Zielgruppen Finanzbuchhalter sind Spezialisten im betrieblichen Rechnungswesen. Sie verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten für die qualifizierte Sachbearbeitung bis hin zur Vorbereitung des Jahresabschlusses. Sie verfügen darüber hinaus über gute Basiskenntnisse der betrieblichen Steuern. Das Studienangebot richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rechnungswesen und an solche, die eine entsprechende Tätigkeit anstreben. Lehrgangskonzept Der Lehrgang kann entweder als Komplettveranstaltung oder in Modulen belegt werden. Alle Module schließen mit einer eigenen Modulprüfung ab. Grundsätzlich können alle Module auch einzeln gebucht werden, wenn die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Bedingungen für die Zertifizierung zum/zur Finanzbuchhalter/in (IHK) sind in den Richtlinien für die Zertifizierung zum/zur Finanzbuchhalter IHK wiedergegeben. Finanzbuchhalter/in (IHK) Abschlussmodule Fachgespräch Fallstudie Pflichtmodule Jahresabschluss Betriebliche Steuern: Ertragsteuern Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer Fakultativmodule Finanzbuchhaltung I Grundlagen Finanzbuchhaltung II Vertiefung Zugangsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen sind flexibel gestaltet: Interessenten ohne Vorkenntnisse in Buchführung belegen den Komplettlehrgang. Soweit Vorkenntnisse entsprechend der Module Finanzbuchhaltung I und Finanzbuchhaltung II vorhanden sind (Inhalte siehe Modulbeschreibungen), kann auf deren Belegung verzichtet werden. Für die Kursteilnahme wird außerdem die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums vorausgesetzt. Die IHK Akademie e.v. behält sich vor, Bewerber abzulehnen oder zurückzustellen. Kursort Kursort ist fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 2
4 Informationen und Anmeldung Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte das beigeheftete Anmeldeformular. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie von IHK-Akademie e.v. Josef-Görres-Platz Vicky Hammes Telefon Telefax Termine und Preise Gesamt-Lehrgänge Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (Komplettlehrgang) Preis: 2.584,80 (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 12 Monatsraten à 215,40 ) Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (Komplettlehrgang) Preis: 2.610,00 (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 12 Monatsraten à 217,50 ) Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (ohne Modul Finanzbuchhaltung I) Preis: 2.340,-- (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 10 Monatsraten à 234,-- ) Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (ohne Modul Finanzbuchhaltung I) Preis: 2.390,-- (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 10 Monatsraten à 239,-- ) Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (ohne Module Finanzbuchhaltung I und Finanzbuchhaltung II) Preis: 1.866,-- (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 8 Monatsraten à 233,25 Stunden (Unterrichtsstunden = 45 Minuten) Termine (kein Unterricht während der rheinland-pfälzischen Schulferien) montags und mittwochs Abschlussmodul: 3 Samstage dienstags und donnerstags Abschlussmodul: 3 Samstage montags und mittwochs Abschlussmodul: 3 Samstage dienstags und donnerstags Abschlussmodul: 3 Samstage montags und mittwochs Abschlussmodul: 3 Samstage Kursort fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 3
5 Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (ohne Module Finanzbuchhaltung I und Finanzbuchhaltung II) Preis: 1.872,-- (bei Ratenzahlung durch Lastschrifteinzug: 8 Monatsraten à 234, dienstags und donnerstags Abschlussmodul: 3 Samstage fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 4
6 Einzelne Module Berufsbegleitende Seminare Stunden* Preis** Termine *** Kursort Finanzbuchhaltung I Grundlagen , montags und mittwochs ,-- dienstags und donnerstags Finanzbuchhaltung II Vertiefung , montags und mittwochs ,-- dienstags und donnerstags Jahresabschluss , montags und mittwochs , dienstags und donnerstags , dienstags und donnerstags Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer , montags und mittwochs , dienstags und donnerstags , dienstags und donnerstags Betriebliche Steuern: Ertragsteuern , montags und mittwochs , dienstags und donnerstags fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 5
7 220,-- Übungen zur Fallstudie: , Uhr Fallstudie: bis ca Uhr Fachgespräch: ab Uhr Abschlussmodul (Siehe Richtlinien für die Zertifizierung zum/zur Finanzbuchhalter/in (IHK)) 220,-- Übungen zur Fallstudie: , Uhr Fallstudie: bis ca Uhr Fachgespräch: ab Uhr 220,-- Übungen zur Fallstudie: , Uhr Fallstudie: bis ca Uhr Fachgespräch: ab Uhr *) Unterrichtsstunden = 45 Minuten **) Tagesseminare einschließlich Getränke ***) kein Unterricht während der rheinland-pfälzischen Schulferien und an Brückentagen fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 6
8 Tagesseminare Stunden* Preis** Termine Kursort Finanzbuchhaltung I Grundlagen , Do, Fr jeweils bis Uhr Montag von bis Uhr Finanzbuchhaltung II Vertiefung , Mi, Do, Fr, Mo, Di jeweils bis Uhr Mittwoch bis Uhr Jahresabschluss , Termine: , , , , , , , jeweils bis Uhr Donnerstag (09.07.) bis Uhr Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer ,-- Betriebliche Steuern: Ertragsteuern ,-- *) Unterrichtsstunden = 45 Minuten **) Tagesseminare einschließlich Getränke Do, Fr, Mo, Di jeweils bis Uhr Mittwoch bis Uhr Termine:07.09., , , , jeweils bis Uhr Donnerstag (17.09.) bis Uhr fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 7
9 Finanzielle Förderung Weiterbildungsfonds der Industrie- und Handelskammer Die Lehrgangsteilnahme kann durch den Weiterbildungsfonds der Industrie- und Handelskammer für Maßnahmen gefördert werden. Unternehmen, die der IHK angehören, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühren bis zu 1000,--. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie unter Qualischeck Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz für Maßnahmen eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung ist abhängig vom Einkommen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter oder unter der Telefonnummer Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 8
10 Lehrgangsmodul Finanzbuchhaltung I Grundlagen Ziele Vermittlung der Kenntnisse des Systems der doppelten Buchführung und grundlegender Buchungsvorgänge Voraussetzungen Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich Stoffplan Rechtsgrundlagen Aufgaben und Begriff der Buchführung Buchführungspflicht und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Das System der doppelten Buchführung Inventur Inventar Bilanz Auflösung der Bilanz in einzelne Konten, Buchungssätze Eröffnung, laufende Buchungen und Abschluss von Bestandskonten Laufende Buchungen und Abschluss von Erfolgskonten Organisation und Technik der Buchführung Abschluss Teilnahmebescheinigung Prüfung Selbsttest mit Musterlösung und Besprechung Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in Das Modul Finanzbuchhaltung I ist kein Pflichtmodul für die Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in. Die im Modul Finanzbuchhaltung I vermittelten Kenntnisse werden jedoch für die Belegung des Moduls Finanzbuchhaltung II vorausgesetzt. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 9
11 Lehrgangsmodul Finanzbuchhaltung II Vertiefung Ziele Der Lehrgang vertieft die im Finanzbuchhaltung I - Grundlagen vermittelten Buchführungskenntnisse und baut diese auf. Voraussetzungen Vorkenntnisse entsprechend den Inhalten des Kurses Finanzbuchhaltung I - Grundlagen Stoffplan Verbuchung der Umsatzsteuer Buchungen in den betrieblichen Funktionsbereichen Warenwirtschaft (Wareneinkauf, Warenverkauf, Warenbestandsmehrung u. -minderung) Finanzwirtschaft (Zahlungsverkehr mit Debitoren und Kreditoren, Geldtransit) Besonderheiten der Industriebuchführung (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse) Anlagenwirtschaft (Anschaffung, lineare und degressive Abschreibung beweglicher Sachanlagen, GWG, nachträgliche Anschaffungskosten, Veräußerung mit Buchgewinn oder -verlust) Personalwirtschaft (Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Vorschüsse, geldwerte Vorteile aus Sachzuwendungen am Beispiel der Kfz-Überlassung) Finanzwirtschaft (Anzahlungen, Disagio, Darlehen, Wertpapiergeschäfte) Buchungen im steuerlichen Bereich Betriebs- und Privatsteuern Behandlung nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten) Innergemeinschaftlicher Erwerb und innergemeinschaftliche Lieferungen Import und Export mit Drittländern (Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Ausfuhrlieferungen) Privateinlagen und Privatentnahmen Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen Prüfung Klausurarbeit Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen (Zuführung, Auflösung, Inanspruchnahme) Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in Das Modul Finanzbuchhaltung II ist kein Pflichtmodul für die Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in. Die im Modul Finanzbuchhaltung II vermittelten Kenntnisse werden jedoch für die Belegung des Moduls Jahresabschluss vorausgesetzt. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 10
12 Lehrgangsmodul Jahresabschluss Ziele Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zum Jahresabschluss Voraussetzungen Vorkenntnisse entsprechend den Inhalten der Kurse Finanzbuchhaltung I - Grundlagen und Finanzbuchhaltung II - Vertiefung Stoffplan Prüfung Klausurarbeit Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften von Jahresabschlüssen Bilanzierungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmaßstäbe Maßgeblichkeitsgrundsatz nach BilMoG Währungsumrechnung Bewertung des Anlagevermögens Bewertung der Vorräte Bewertung von Forderungen Zeitliche Abgrenzungen von Aufwendungen und Erträgen Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bildung von Rückstellungen Bilanzierung von Eigenkapital Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in Das Modul Jahresabschluss ist ein Pflichtmodul für die Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in. Die Erbringung der Zertifizierungsleistungen des Moduls Jahresabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 11
13 Lehrgangsmodul Betriebliche Steuern: Ertragsteuern Ziele Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen betrieblich relevanter Steuern vom Einkommen und Ertrag und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis. Erfolgreiche Absolventen sind in der Lage, die Bemessungsgrundlagen für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer in einfachen Fällen zu ermitteln den Gewerbeertrag aus dem Gewinn sowie die Gewerbesteuer-Rückstellung zu ermitteln Zahlungs- und Rechtsbehelfsfristen sowie Fristen im Zusammenhang mit der Abgabe von Erklärungen und Voranmeldungen zu ermitteln Voraussetzungen Vorkenntnisse entsprechend den Inhalten der Kurse Finanzbuchhaltung I - Grundlagen und Finanzbuchhaltung II - Vertiefung Stoffplan Allgemeines Steuerrecht Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten Korrekturvorschriften (Überblick) Fristen Rechtsbehelf Einkommensteuerrecht Sachliche und persönliche Steuerpflicht Einkunftsarten und Abgrenzungsprobleme Steuerfreie Einkünfte Gewinnermittlungsmethoden Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Betriebseinnahmen und ausgaben Nicht abziehbare Aufwendungen Behandlung und Bewertung von Einlagen und Entnahme Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen Gewerbesteuerrecht System der Gewerbesteuer Ermittlung des Gewerbeertrags Gewerbesteuerrückstellung Körperschaftsteuer Prüfung Klausurarbeit Sachliche und persönliche Steuerpflicht Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in Das Modul Betriebliche Steuern: Ertragsteuern ist ein Pflichtmodul für die Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in. Die Erbringung der Zertifizierungsleistungen des Moduls Betriebliche Steuern ist Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 12
14 Lehrgangsmodul Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer Ziele Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen der Umsatzsteuer und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis. Erfolgreiche Absolventen sind in der Lage, Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzufertigen Umsatzsteuer-Verprobungen durchzuführen Mitwirkungspflichten zu beachten Zahlungs- und Rechtsbehelfsfristen sowie Fristen im Zusammenhang mit der Abgabe von Erklärungen und Voranmeldungen zu ermitteln Voraussetzungen Vorkenntnisse entsprechend den Inhalten der Kurse Finanzbuchhaltung I - Grundlagen und Finanzbuchhaltung II - Vertiefung Stoffplan Allgemeines Steuerrecht Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten Korrekturvorschriften (Überblick) Fristen Rechtsbehelfe Umsatzsteuerrecht System der Umsatzsteuer Steuerbare Umsätze Steuerfreie Umsätze Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer Steuersätze Vorsteuerabzug Behandlung von Sacheinlagen und entnahmen Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuerverprobung Prüfung Klausurarbeit Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in Das Modul Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer ist ein Pflichtmodul für die Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in. Die Erbringung der Zertifizierungsleistungen des Moduls Betriebliche Steuern ist Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 13
15 Lehrgangsmodul Abschlussmodul Fallstudie und Fachgespräch Ziele Im Rahmen des Abschlussmoduls weisen die Teilnehmer nach, dass sie die Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, die zum Erwerb des Zertifikates Finanzbuchhalter/in erforderlich sind. Das Abschlussmodul besteht aus einem vorbereitenden Übungsteil, der Fallstudie und dem Fachgespräch. Voraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul ist die Vorlage der Zertifikate Inhalte Jahresabschluss Betriebliche Steuern: Ertragsteuern Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer. Übungen zur Fallstudie Fallstudie Fachgespräch. Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in Die Durchführung der Zertifikatsprüfung richtet sich nach den Richtlinien für die Zertifizierung zum/ zur Finanzbuchhalter/in (IHK) in der jeweils aktuellen Fassung. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 14
16 Anmeldeformular IHK-Akademie e.v. Bildungsstätte Josef-Görres-Platz Fax: 0261/ Hiermit melde ich mich verbindlich zu den folgenden Modulen des Zertifikatslehrganges an (bitte gewünschte Veranstaltungen ankreuzen bzw. Termin eintragen). Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese als verbindlich an. Rechnung(en) an den Arbeitgeber Rechnung(en) an meine Privatanschrift ich wünsche die Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug; Einzugsermächtigung liegt bei Kurs Beginn Ende Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (Komplettlehrgang) Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (ohne Modul Finanzbuchhaltung I) Berufsbegleitender Lehrgang Finanzbuchhalter/in (ohne Module Finanzbuchhaltung I und II) Finanzbuchhaltung I (Grundlagen) Finanzbuchhaltung II (Vertiefung) Jahresabschluss Betriebliche Steuern: Ertragsteuern Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer Abschlussmodul Fallstudie Name Straße PLZ, Ort Tel. privat geboren am geboren in Arbeitgeber Straße PLZ, Ort Tel. dienstl. Ort Datum Unterschrift (Bei Firmenanmeldung Unterschrift der berechtigten Person und Firmenstempel) fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 15
17 Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug von Forderungen und eines SEPA-Lastschriftmandats Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Name und Anschrift des Kontoinhabers IHK-Akademie e.v. Josef-Görres-Platz Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen Lehrgangsgebühr Finanzbuchhalter/in (IHK) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der IBAN des Zahlungspflichtigen (max. 22 Stellen) BIC (8 oder 11 Stellen): bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein / wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber(in) fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 16
18 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen Zertifikatslehrgang 1. Geltungsbereich 1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB ) gelten für sämtliche vom Kunden bei IHK-Akademie e. V. gebuchten Veranstaltungen und werden Inhalt der mit IHK-Akademie e. V. abgeschlossenen Verträge. 1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IHK-Akademie e. V. hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt. 2. Anmeldung und Vertragsschluss 2.1 Der Kunde gibt mit seiner Anmeldung gegenüber der IHK-Akademie e. V. ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der IHK-Akademie e. V. kommt erst dann zustande, wenn die IHK-Akademie e. V. nach Prüfung der vorhandenen Kapazität und der Durchführbarkeit der Maßnahme die Durchführung der Veranstaltung ausdrücklich bestätigt. 2.2 Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt. 3. Begriffe 3.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie e. V. zu einem Zweck schließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. 3.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie e. V. zu einem Zweck schließt, der einer gewerblichen und/oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. 3.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns IHK-Akademie e.v., Josef-Görres-Platz 19, Telefax: service@ihk-biz-koblenz.de Telefon: mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: IHK-Akademie e.v., Josef-Görres-Platz 19, Telefax: service@ihk-biz-koblenz.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: bestellt am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum: (*) Unzutreffendes streichen. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 17
19 4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert. 5. Gebühren Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer / Anmelder unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Maßnahme nach Erhalt der entsprechenden Rechnung oder in Teilbeträgen per Lastschrifteinzug zu den in der Rechnung genannten Terminen zu entrichten. Ist die Teilnahmegebühr in Teilbeträgen zu entrichten, so wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Restbetrag in einer Summe fällig. Anfallende Gebühren für Prüfungen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet. 6. Stornierung Der Teilnehmer kann bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50,-- berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich oder per an service@ihk-bizkoblenz.de zu erklären. Teilnehmer, die sich nicht frist- und formgerecht abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. 7. Kündigung von Lehrgängen 7.1 Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Darüber hinaus ist die Kündigung bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten erstmals nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Der IHK-Akademie e. V. steht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung von lehrgangsbezogenen Leistungen, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs oder übler Nachrede zu. 7.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Kündigung erfolgt eine anteilige Kostenberechnung bis zum Austritt aus dem Lehrgang. 8. Änderungen und Absagen von Bildungsveranstaltungen 8.1 Die IHK-Akademie e. V. behält sich vor, fachliche Inhalte weiterzuentwickeln und die Veranstaltungsdauer geringfügig anzupassen. In diesem Fall ist die IHK-Akademie e. V. bemüht, notwendige Änderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 8.2 Die IHK-Akademie e. V. behält sich vor, Bildungsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten bei höherer Gewalt kurzfristig bis 12 Uhr mittags des Vortages der Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit die IHK-Akademie e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 9. Haftung 9.1 Die IHK-Akademie e. V. haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit die IHK-Akademie e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 9.2 Die IHK-Akademie e. V. haftet auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der -ausschluss gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden. 9.3 Die IHK-Akademie e. V. haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Die IHK-Akademie e. V. behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen. 10. Urheberrecht Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der IHK-Akademie e. V. vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Stand: Juni 2014 fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 18
20 Richtlinien für die Zertifizierung zum/zur Finanzbuchhalter/in (IHK) (Änderungen vorbehalten) 1. Die Zertifizierung zum/zur Finanzbuchhalter/in (IHK) durch die IHK-Akademie e.v. setzt die Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen (Modulen) sowie die Erbringung der im Rahmen dieser Module geforderten Zertifizierungsleistungen voraus: 1. Jahresabschluss 2. Betriebliche Steuern: Ertragsteuern 3. Betriebliche Steuern: Umsatzsteuer 4. Abschlussmodul (Fallstudie und Fachgespräch). 2. Die Zertifizierungsleistungen der Module Nr. 1 bis Nr. 3 bestehen in jeweils einer unter Aufsicht zu fertigenden Klausurarbeit. In den Klausurarbeiten sollen die Teilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, praxisbezogene Fälle sachgerecht zu lösen. Die Klausurarbeiten können auch bis maximal 20% aus offen gestellten Wissensfragen bestehen. Die zu prüfenden Themen richten sich nach den in der jeweilig aktuellen Modulausschreibung dokumentierten Inhalten. Die Bearbeitungsdauer beträgt für das Modul 1 mindestens 120 und höchstens 180 Minuten und für die Module 2 und 3 jeweils mindestens 60 und höchstens 120 Minuten. Zur Erbringung der Zertifizierungsleistungen sind mindestens 50% der maximal erreichbaren Punktzahl notwendig. 3. Die Zertifizierungsleistung des Moduls Nr. 4 besteht in einer unter Aufsicht zu bearbeitenden Fallstudie sowie einem Fachgespräch. In der Fallstudie ist ein Jahresabschluss zum des Vorjahres zu erstellen. In diesem Rahmen sind Aufgaben zu lösen, die verschiedene Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens berühren. Die Themen richten sich nach den in den jeweilig aktuellen Beschreibungen der Module Nr. 1 bis 3 dokumentierten Inhalten. Die Bearbeitungsdauer der Fallstudie beträgt mindestens 180 und höchstens 240 Minuten. Eine Zulassung zu den Veranstaltungen des Moduls 4 erfolgt nur, wenn die Zertifizierungsleistungen für die Module 1 bis 3 vollständig erbracht wurden. Im Fachgespräch sollen die Teilnehmer nachweisen, dass sie über das erforderliche Berufswissen eines Finanzbuchhalters verfügen. Die Themen des Fachgesprächs richten sich nach den in den jeweilig aktuellen Beschreibungen der Module Nr. 1. bis 3. dokumentierten Inhalten. Das Fachgespräch dauert ca. 15 Minuten je Teilnehmer. Es kann als Einzel- oder Gruppengespräch geführt werden. Die Zertifizierungsleistung des Moduls Nr. 4 ist erbracht, wenn sowohl in der Fallstudie als auch im Fachgespräch mindestens 50% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht wurden. 4. Alle nicht bestandenen Zertifizierungsleistungen können beliebig oft wiederholt werden. Zwischen der ersten und der letzten Zertifizierungsleistung dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen. 5. Leistungen, die in anderen Veranstaltungen der IHK-Akademie e.v. erbracht wurden, können auf die Zertifizierung zum / zur Finanzbuchhalter/in (IHK) angerechnet werden, soweit sie inhaltlich den Anforderungen der Module 1 bis 3 entsprechen. Eine Anrechnung der Leistungen nach Ziffer 3 dieser Richtlinien kommt nicht in Betracht. 6. Über die Leistungen gemäß Nr. 2 und Nr. 3 stellt die IHK-Akademie e.v. ein Zeugnis aus. Für die Leistungen nach Nr. 3 werden dabei die Einzelnoten für die Fallstudie und das Fachgespräch ausgewiesen., den IHK-Akademie e.v. fibu2015_2016.docx/rev. 3.2/ /Ernst Stehling Seite 19
für kleine und mittlere Unternehmen
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