Anmeldung für das automatische Mitteilungs- und Auskunftsverfahren bei der Registerbehörde (AuMiAu)
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- Britta Arnold
- vor 8 Jahren
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1 1. Allgemeiner Teil 1.1 Antragsteller (auskunftsberechtigte Behörde) Genaue Bezeichnung und Anschrift der Auskunft ersuchenden Behörde Behördenkennziffer (BKZ) der beantragenden Behörde: Hinweis 1 Rückfragen zu diesem Antrag beantwortet bei der Behörde: Name: 1.2 Bisheriges Anfrageverfahren der Behörde Geben Sie hier bitte an, in welcher Form Sie bisher beim Bundesamt für Justiz angefragt wird. Anfragen auf Papier Anfragen auf Diskette U *) Anfragen per Fax Anfragen auf Leitungsweg U *) Teilnahme an InFormJu Hinweis 2 *) bitte Kennzeichen der übermittelnden Stelle eintragen falls bekannt Hinweis 3 1 Hinweis 1: Behördenkennziffer (BKZ) ist eine fünfstellige Bezeichnung, die mit einem Buchstaben beginnt, der vier Ziffern folgen müssen. Die Erweiterung um einen weiteren Buchstaben ist für bestimmte Fachbereiche möglich. Die Auskunftsrechte nach dem BZRG, das Kennzeichen der übermittelnden Stelle (KZU Hinweis 3 ) und die vom Antragsteller ausgewählte Versandart ( 1.3) sind in der Behördentabelle des BfJ mit der BKZ verknüpft, die somit im AuMiAu- Verfahren eine zentrale Bedeutung hat. Jeder eingehende Anfragesatz wird auf eine gültige Kombination von BKZ und KZU geprüft. Datensätze mit einer ungültigen Kombination werden nicht bearbeitet und lösen eine Fehlerbehandlung aus. Die in Einzelfällen notwendige Vergabe einer neuen BKZ erfolgt während der Bearbeitung Ihres Antrages. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen an aumiau@bfj.bund.de. 2 Hinweis 2: InFormJu: (Web-gestütztes Anfrageverfahren): Bitte prüfen Sie, ob neben der Teilnahme am AuMiAu- Verfahren weiterhin Bedarf für InFormJu im genehmigtem Umfang besteht. Kündigen Sie bitte die InFormJu-Teilnahme oder nicht erforderliche Funktionen, wenn dafür in Ihrem Geschäftsbereich kein Bedarf mehr besteht. 3 Hinweis 3: Kennzeichen der übermittelnden Stelle (KZU): Mit der KZU werden technische und organisatorische Merkmale eines Teilnehmers am AuMiAu-Verfahren beim BfJ hinterlegt. Sie dient der Identifizierung der Teilnehmer und beschreibt den technischen Weg zwischen den Kommunikationspartnern. Behörden, die am Datenträgeraustausch über Diskette oder Magnetband teilgenommen haben, können u. U. beim Wechsel zu AuMiAu das KZU des Datenträgeraustausches weiter verwenden. Neuen Teilnehmern wird ein KZU vom BfJ zugewiesen und mit der Bestätigung des Antrags bekannt gegeben Bonn Seite 1/6
2 1.3 Benötigte Anfragearten BZR und Bezug der Auskünfte OU Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Erledigung hoheitlicher Aufgaben, soweit eine Aufforderung an die betroffene Person zur Vorlage eines Führungszeugnisses nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt( 31, 32 Abs. 3 BZRG) (Vordruck BZR3) nur Papierauskünfte möglich OW Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Erledigung hoheitlicher Aufgaben für eine gewerberechtliche Entscheidung nach 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO, soweit eine Aufforderung an die betroffene Person zur Vorlage eines Führungszeugnisses nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt ( 31, 32 Abs. 4 BZRG) (Vordruck BZR3) nur Papierauskünfte möglich RB Ersuchen einer Behörde um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister (Vordruck BZR 4) Berechtigung als Gericht, Gerichtsvorstand, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsstelle ( 68a des Strafgesetzbuchs) für Zwecke der Rechtspflege Justizvollzugsbehörde für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen oberste Bundes-/Landesbehörde Verfassungsschutzbehörde des Bundes/der Länder, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben Finanzbehörde für die Verfolgung von Straftaten, die zu ihrer Zuständigkeit gehört Kriminaldienst verrichtende Dienststelle der Polizei für Zwecke der Verhütung und Verfolgung von Straftaten Einbürgerungsbehörde für Einbürgerungsverfahren Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn sich die Auskunft auf einen Ausländer bezieht Gnadenbehörde für Gnadensachen für sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständige Behörde für die Erteilung von Jagdscheinen zuständige Behörde für Erlaubnisse zum Halten eines gefährlichen Hundes zuständige Behörde Bonn Seite 2/6
3 für Erlaubnisse für das Bewachungsgewerbe und die Überprüfung des Überwachungspersonals zuständige Behörde Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz Rechtsanwaltskammer/Patentanwaltskammer für die Entscheidung in Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder der Patentanwaltsordnung Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Atomgesetz. Luftsicherheitsbehörde für Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 des Luftsicherheitsgesetzes SB Ersuchen um Auskunft aus dem Erziehungsregister (Vordruck BZR4) Berechtigung als Strafgericht, Staatsanwaltschaft für Zwecke der Rechtspflege Justizvollzugsbehörde für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen Vormundschaftsgericht, Familiengericht für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen Jugendamt, Landesjugendamt für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe Gnadenbehörde für sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständige Behörde TR Ersuchen um Auskunft aus dem Zentral- und Erziehungsregister (Vordruck BZR 4) Berechtigung als Strafgericht, Staatsanwaltschaft für Zwecke der Rechtspflege Justizvollzugsbehörde für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen Bonn Seite 3/6
4 Vormundschaftsgericht, Familiengericht für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen Gnadenbehörde für sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständige Behörde TS Ersuchen eines Strafgerichts oder einer Staatsanwaltschaft um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentral- und Erziehungsregister für ein Strafverfahren gegen den Betroffenen (Vordruck BZR 4) 1.4 Nutzt die beantragende Behörde eine bestehende AuMiAu-Einrichtung? Rückfragen zur technischen Anbindung richten Sie bitte an Nummer 2 und 3 der Anmeldung müssen Sie nicht ausfüllen, wenn Sie eine bestehende technische Einrichtung bei einem Dienstleister nutzen wollen, der bereits am Datenaustausch im AuMiAu- Verfahren mit dem BfJ teilnimmt. die AuMiAu-Anbindung wird technisch neu eingerichtet weiter mit Punkt 2 die Behörde nutzt eine bestehende Verbindung bei einem Dienstleister Nennen Sie den Dienstleister, der die Datenübertragung im AuMiAu-Verfahren für die beantragende Behörde durchführen wird, erfragen Sie bitte dessen Kennzeichen der übermittelnden Stelle (KZU) und tragen es nachstehend ein (siehe auch Hinweis 3 auf Seite 1): Kennzeichen der übermittelnden Stelle U Genaue Bezeichnung und Anschrift des Dienstleisters: Benennen Sie bitte für Rückfragen einen Ansprechpartner beim Dienstleister: Name: weiter mit Punkt Bonn Seite 4/6
5 2. Technischer Teil (Voraussetzung für den Datenaustausch) Hinweis Zugang zum DOI-Netz Nähere Informationen zu DOI erhalten Sie unter Die Teilnahme am AuMiAu-Verfahren setzt einen Anschluss an das DOI-Behördennetz voraus. Die beantragende Behörde verfügt über einen eigenen DOI-Zugang Die beantragende Behörde verfügt nicht über einen eigenen DOI-Zugang. Der Zugang wird von einem Dienstleister bereit gestellt. Bitte nennen Sie die Einrichtung (Dienststelle; Netzdienstleister), bei der der DOI-Anschluss liegt. Benennen Sie bitte für Rückfragen einen Ansprechpartner für die DOI-Zuständigkeit: Name: DOI-Adresse der beantragenden Behörde DOI-IP-Adresse Port DOI-Adresse Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Auswahl der DOI-IP-Adresse: Die IP-Adresse des Teilnehmers muss eindeutig zugeordnet werden können. Für den Datenaustausch wird ausschließlich Port 102 verwendet Die Übertragung der Auskunftsdaten (siehe 1.3) wird immer vom BfJ ausgelöst. Die Abholung der Daten ist nicht möglich! DOI-Adresse beim Bundesamt für Justiz DOI-IP-Adresse Port Testsystem Filetransfer Wirksystem Filetransfer Hinweis Hinweis 4: Implementierung und Datentest: Nach Prüfung des Antrags, der Behördenkennzahl und der Vergabe des Kennzeichens der übermittelnden Stelle wird der neue AuMiAu-Partner im Test- und Produktivsystem bekannt gemacht. Der Antragsteller erhält die Zugangsdaten und führt mit dem Mitarbeiter der IT- Abteilung einen technischen Funktionstest durch, dem sich die Übertragung von Testdateien anschließt, die maximal 10 Anfragen enthalten dürfen. Auskünfte aus dem Testsystem werden ausschließlich als Datensatz für berechtigte Behörden ausgegeben. Melden Sie bitte Testdaten, die von der Fachabteilung begutachtet werden, unter der Angabe des Teilnehmerkennzeichen (KZU), der Behördenkennzahl (BKZ) und der Kontaktdaten bei it-bzrgzr@bjf.bund.de an. 5 Hinweis 5: Der Zugang zum Wirksystem wird erst nach erfolgreichem Test und nach ausdrücklicher Freigabe des BfJ zugelassen Bonn Seite 5/6
6 2.2 Wahl der Datenübertragungssoftware Für den Datenaustausch mit dem BfJ müssen Sie ein Filetransferprogramm verwenden. Das Filetransferprotokoll (nach Siemens-Norm FTNEA/FTAM) wird von den meisten Teilnehmern wegen der einfacheren Handhabung und der umfangreichen Protokollierung genutzt. Zwei Softwarehersteller bieten entsprechende Programme an. Informieren Sie sich bitte im Internet unter oder Das BfJ setzt openft (fujitsu-siemens) auf Solaris ein. Wählen Sie bitte das Übertragungsprogramm für den Filetransfer aus: openft (Siemens) LOG-FT (logics) Wählen Sie hier bitte, in welcher Form die Anbindung realisiert werden soll. Wer ist für die Datenübertragung (Filetransfer) zuständig? Einzelanbindung: die Datenübertragung wird von der teilnehmenden Behörde direkt ausgelöst. Kopfstelle: mit der Datenübertragung wird ein externer Dienstleister (z.b. ein regionales Rechenzentrum) von der teilnehmenden Behörde beauftragt. Nennen Sie in diesem Fall den externen Dienstleister der die Datenübertragung im Auftrag der Behörde ausführt: Benennen Sie bitte für Rückfragen einen Ansprechpartner für die Datenübertragung: Name: Mainframe-Systemverwaltung Bei Rückfragen zur technischen Anbindung wenden Sie sich bitte an: 3. Unterschrift des Antragstellers / Siegel Datum Unterschrift Dienstsiegel Bitte senden Sie diese Formblätter unterschrieben und gesiegelt an: Bundesamt für Justiz Sachgebiet V Bonn Bonn Seite 6/6
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