PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
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- Kurt Krause
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1 64 ( ) Nr. 1 PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT SITZUNGSPERIODE Eupen, den 18. Februar 2011 VORSCHLAG EINES BESCHLUSSES ZUR GENEHMIGUNG DES ENTWURFS EINES GESCHÄFTSFÜHRUNGSVERTRAGS MIT DER VoG VERBRAUCHERSCHUTZZENTRALE Antrag auf Genehmigung in Anwendung von Artikel 105 des Dekrets über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
2 64 ( ) Nr ANHANG GESCHÄFTSFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vertreten durch Herrn Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden, Frau Isabelle Weykmans, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus und durch Herrn Harald Mollers, Minister für Familie, Gesundheit und Soziales, hiernach Regierung genannt, und der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten Verbraucherschutzzentrale vertreten durch Herrn René Kalfa, Geschäftsführer und durch Herrn Günter Klüttgens, zuständiges Verwaltungsratmitglied hiernach Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien VoG genannt
3 ( ) Nr. 1 I. GEGENSTAND UND GRUNDLAGE DES VERTRAGES Vorliegender Geschäftsführungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (im Folgenden als Regierung bezeichnet) und der Verbraucherschutzzentrale VoG (im Folgenden als VSZ bezeichnet). Der Geschäftsführungsvertrag beschreibt einerseits die von der VSZ zu erbringenden Leistungen und andererseits die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft (im Folgenden als DG bezeichnet) für die Dauer des Vertrages zugesagten Finanzmittel, deren Aufteilung und deren Zahlungsmodalitäten. Die Schuldnerberatung wird auf Grund der Anerkennung der VSZ als Schuldnerberatungsstelle und als Referenzzentrum in Anwendung des Dekretes vom 29. April 1996 über Schuldnerberatung und Entschuldung sowie dem Erlass der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung geregelt. Die Nachhaltige Entwicklung wird anhand des ministeriellen Rundschreibens vom 29. Januar 2004 geregelt. Grundlage des Geschäftführungsvertrags ist Artikel 105 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. II. AUFGABENBESCHREIBUNG a) BASISAUFGABEN: Die grundlegenden Aufgaben, die die VSZ im Norden sowie im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen dieses Geschäftsführungsvertrags zu erfüllen hat, betreffen 3 Aspekte: Die Schuldnerberatung, Die Information und Beratung der Verbraucher sowie Die Kommunikation im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung. Diese 3 Bereiche müssen sowohl Prävention, Information, Beratung und Begleitung umfassen. Die VSZ kann jegliche Handlungen durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrer Zielsetzung haben. Sie kann Dienste oder Institutionen gründen und leiten, um diese Zielsetzung zu erreichen. Zudem kann sie im Auftrag Dritter Aufgaben wahrnehmen, die den Zielsetzungen der Vereinigung entsprechen. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten wird die VSZ die Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung beachten. Aufgaben der Schuldnerberatung: Auf Grund der Anerkennung der VSZ als Referenzzentrum zur Schuldnerberatung übt die VSZ im Bereich der Schuldnerberatung folgende Aufgaben aus: Schuldnerberatung bei Akten von Selbständigen; Schuldnerberatung bei Akten mit Immobilienbesitz; Schuldnerberatung bei grenzüberschreitenden Akten; Anträge auf Akten der kollektiven Schuldenregelung; Finanzielle Begleitung von Personen, die über den Schuldnerberatungsdienst der VSZ vom Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Darlehen erhalten haben; Arbeit in der Prävention von Überschuldung; Sammlung und zur Verfügungstellen von Fachliteratur im Bereich der Überschuldung;
4 64 ( ) Nr Erstellung auf Anfrage von Schulungsmodulen zur Schuldnerberatung und zur Verfügungstellen an die betroffenen Dienste, Organisationen, Einrichtungen, Verbraucherschulen und Personen; Übernahme zusätzlicher Aufgaben bei der Begleitung und der finanziellen Hilfe sozial benachteiligter Personen im Rahmen der Energieversorgung, in Anwendung von Artikel 3, 2 des Erlasses vom zur Schuldnerberatung oder von Artikel 5 des Gesetzes vom Aufgaben der Information und Verbraucherberatung: Die Verbraucherberatung informiert, vermittelt, berät und interveniert. Sie informiert und berät den Verbraucher über seine Rechte und Pflichten beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen und unterstützt ihn bei der Durchsetzung seiner Interessen. Als Anlaufstelle für verbraucherrelevante Fragen bietet sie mit einer möglichst großen Objektivität dem Verbraucher ein Beratungs-, Vermittlungs- und Informationsangebot, das unabhängig ist von Anbieter, Hersteller und Politik. Anfragen können schriftlich, persönlich, telefonisch oder via Internet gestellt werden. Die VSZ erteilt umfassende Informationen, um es den Verbrauchern zu ermöglichen, konsumbewusst und aufgeklärt im Rahmen der Nachhaltigkeit zu entscheiden. Die VSZ setzt sich zum Ziel, sich für die Rechte und Interessen der Verbraucher bei Behörden und Wirtschaftsunternehmen einzusetzen. In diesem Sinne und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen übernimmt die VSZ die Vertretung von Verbraucherinteressen in verschiedenen Gremien. Da die Gesetzgebung im Bereich des Verbraucherschutzes vor allem auf europäischer Ebene konzipiert wird, soll neben der regionalen, auch die grenzüberschreitende und europaweite Zusammenarbeit in Verbraucherfragen angestrebt, bzw. verstärkt werden. Verbraucherrelevante Aktionen und Projekte sollen den aktuellen Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Aufgaben im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung: Inhaltlich liegen die Schwerpunkte weiterhin auf der Bewusstseinsbildung im lokalen Bereich hin zu globalen Zusammenhängen und Herausforderungen. Unter Berücksichtigung der integrierten Chancengleichheit in ihrer gesamten Arbeit sowie den prinzipiellen Rahmenbedingungen der UNO-Konferenz in Rio, sollen folgende Aufgaben durchgeführt werden: - Unterstützung und Begleitung von Initiativen im Bereich der Nachhaltigkeit, insbesondere für Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Jugendeinrichtungen und Vereine; - Präsenz in den Massenmedien; - Aktualisierung der Rubrik Nachhaltige Entwicklung auf der Webseite der VSZ; - Aktualisierung des Katalogs guter Beispiele; - Entwicklung und Betreuung der Infothek zum Thema Nachhaltigkeit; - Verbreitung von Informationen und Resultaten von Projekten zum Thema nachhaltige Entwicklung, die durch andere Vereinigungen organisiert wurden. b) ANSTEHENDE PROJEKTE: Interreg Projekt im Bereich der Schuldnerberatung: Dieses Projekt wird sich während drei Jahren mit Schuldenprävention befassen. Ferner werden auch die psycho-sozialen Aspekte der Überschuldung untersucht und neue Wege für die Begleitung überschuldeter Haushalte eingeschlagen.
5 ( ) Nr. 1 Aktualisierung der Internetseite: In 2011 wird der Internetauftritt der Verbraucherschutzzentrale neu gestaltet. Dazu zählen eine neue Struktur und eine bessere Benutzbarkeit um Daten selbst, schnell und einfach zu bearbeiten. Ziel ist es die Aktualität und den Service zu steigern. c) AUFGABENENTWICKLUNG: Zur Umsetzung neuer Aufgaben und Projekte, die gegebenenfalls in der Zeitspanne dieses Geschäftsführungsvertrags in Angriff genommen werden, sind in der Regel zusätzliche finanzielle Mittel nötig. Über die Umsetzung entscheidet die Regierung nach Gutachten des Begleitausschusses im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Der Begleitausschuss wird mit in die Entwicklung der VSZ eingebunden. Durch eine dynamische Mitgestaltung werden Konzepte und Ziele gemeinsam analysiert. Jedes Jahr soll ein präziser Aufgabenplan erstellt werden. Die Annahme neuer Projekte durch die VSZ ohne vorherige Absprache mit der Regierung, darf nur erfolgen, insofern diese neuen Projekte die Umsetzung des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags nicht negativ beeinflussen. III. QUANTITATIVE UND QUALITATIVE KRITERIEN Schuldnerberatung: Die Qualifikation des Personals in der Schuldnerberatung wird festgelegt anhand des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung sowie des Dekretes vom 29. April 1996 über Schuldnerberatung und Entschuldung, abgeändert durch das Programmdekret vom 1. März Die Schuldnerberatung findet auf Termin statt. In ihrer Funktion als Referenzzentrum begleitet die VSZ in der Schuldnerberatung mindestens 80 Haushalte pro Jahr. Information und Verbraucherberatung: Die VSZ ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen auf die Anfragen der Verbraucher einzugehen, die Anfrage gegebenenfalls an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten oder Dokumentationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Für die telefonische Beratungszeit sowie für die direkten Beratungen werden Öffnungszeiten von mindestens 14 Stunden pro Woche vorgesehen. Von diesen 14 Stunden werden zwei halbe Tage pro Monat in St. Vith für persönliche Beratungen nach Terminabsprache vorgesehen. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden, nach Terminabsprache, während 4 Stunden pro Woche Beratungsgespräche angeboten. Zusätzlich zu der Aktenbearbeitung garantiert die VSZ in ihrer Funktion als Verbraucherberatungszentrum die Bearbeitung von mindestens telefonischen und direkten Beratungsanfragen pro Jahr. Neben diesen Beratungszeiten muss die VSZ auch präventive Arbeit leisten durch Information in den Massenmedien (Presse, Internet,...). Dabei ist die Neugestaltung der Internetseite der VSZ als benutzerfreundliches und attraktives Instrument ein Schwerpunkt.
6 64 ( ) Nr Nachhaltige Entwicklung: Die VSZ legt zu Beginn des Jahres 2011 das Kommunikationskonzept zur Nachhaltigen Entwicklung dem Begleitausschuss vor. Die Umsetzung wird im jährlichen Tätigkeitsbericht dokumentiert. Unter anderem werden folgende Messwerte zu diesem Zweck verwendet: aussagekräftige Statistiken der Nutzung der Internetseite Anzahl der Vorträge und Initiativen Ermittlung der Kundenzufriedenheit (Anzahl verteilte und beantwortete Fragebögen, Anzahl Teilnehmer bei den Vorträgen und Initiativen, usw.) IV. WEITERBILDUNG DES PERSONALS: Die VSZ erarbeitet ein Konzept zur Personalentwicklung, ohne die Personalkosten zu erhöhen. Dieses Konzept wird nach Genehmigung im Verwaltungsrat dem Begleitausschuss vorgelegt. Für alle Aufgabenbereiche wird im Rahmen des genehmigten Konzeptes jährlich ein Weiterbildungsprogramm erstellt, Die Umsetzung dieses Planes wird im jährlichen Tätigkeitsbericht dokumentiert und analysiert. Diese Maßnahmen sind Teil des Qualitätsmanagements. Durch die Vertiefung von Kenntnissen und Optimierung von Kompetenzen soll die Bereitschaft zu neuen fachlichen und sozialen Herausforderungen am Arbeitsplatz gestärkt werden. V. NUTZNIEßER DER DIENSTLEISTUNGEN Schuldnerberatung: Nutznießer der Schuldnerberatungsstelle sowie des Referenzzentrums der VSZ sind die in Artikel 3 Punkt 1 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung genannten Personen. Neben der Organisation von Präventionsmaßnahmen und der zur Verfügungsstellung von Fachliteratur, arbeitet die VSZ in folgenden Aufgabenbereichen: Akten von Selbstständigen; Akten mit Immobilienbesitz; Grenzüberschreitende Akten; Kollektive Schuldenregelung; Begleitung und finanzielle Hilfe im Rahmen der Energieversorgung für sozialbenachteiligte Personen. Information und Verbraucherberatung: Die VSZ setzt sich zum Ziel Privatpersonen zu sachlicher, unabhängiger und kritischer Information und Beratung zu verhelfen; dies gilt insbesondere für alle Fragen, die den Verbraucher und seinen Haushalt angehen. Sie kann sowohl die Interessen einzelner Verbraucher als auch die kollektiven Interessen der Verbraucher außergerichtlich oder gerichtlich vertreten. Nachhaltige Entwicklung: In der Nachhaltigen Entwicklung ist es wichtig Bürger, Organisationen und Institutionen pro-aktiv bei der Umsetzung von lokalen Initiativen der Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die VSZ ist prioritär bemüht, die nachhaltige Entwicklung von ihrem abstrakten Umfeld zu befreien und sie somit den Verbrauchern zugänglich zu machen. Unter anderem unterstützt die VSZ die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft: bei ihren Bemühungen, die Akteure im Bereich Nachhaltigkeit zusammen zu führen
7 ( ) Nr. 1 bei der Umsetzung der im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung relevanten Zukunftsprojekte des Regionalen Entwicklungskonzeptes der DG. VI. BEWERTUNG DER AUFGABENUMSETZUNG Die Verbraucherschutzzentrale setzt ab 2011 ein System der Messung der Kundenzufriedenheit im Bereich der Verbraucherberatung ein. Die VSZ erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser Bericht enthält eine ausführliche Beschreibung der Umsetzung der in vorliegendem Geschäftsführungsvertrag vorgesehenen Aufgaben und Projekte. Zudem gibt der Bericht Auskunft über die nach den verschiedenen Aufgabenbereichen aufgeschlüsselte Statistik, die Umsetzung des Kommunikationskonzeptes im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung, die Zeiterfassung der Anfragen sowie die Resultate und Schlussfolgerungen zu den Kundenzufriedenheitsanalysen. Im Bereich der Schuldnerberatung wird die Anzahl positiv abgeschlossener Akten aufgeschlüsselt. Im jährlichen Tätigkeitsbericht werden die Entwicklungen und Verbesserungen in den Bereichen Struktur, Organisation und Personaleinsatz inklusive der Auswertung des Weiterbildungskonzepts dokumentiert und analysiert. Der Bericht muss in zwei Exemplaren bis spätestens Ende März des darauf folgenden Jahres beim Ministerium der DG, Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten hinterlegt werden. Der Begleitausschuss nimmt eine jährliche Evaluation der im Geschäftsführungsvertrag beschriebenen 3 Aufgabenbereiche vor. VII. FINANZEN Zur Durchführung ihrer unter Kapitel II erwähnten Aufgaben Schuldner- und Verbraucherberatung erhält die VSZ im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss in Organisationsbereich 40, Programm 12, Zuweisung Die jährliche Subvention umfasst die in nachfolgender Aufstellung aufgeführten Beträge: 2011: ,- Euro 2012: ,- Euro 2013: ,- Euro 2014: ,- Euro Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2011 bis 2014 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen. Sollte die im Parlament verabschiedete Summe niedriger liegen, werden die Aufgabenbereiche der Schuldner- und Verbraucherberatung im gegenseitigen Einverständnis entsprechend angepasst. Die VSZ erhält einen Zuschuss durch die Regierung der DG über den Organisationsbereich 40, Programm 12, Zuweisung (Subventionen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung), der ausschließlich zur Deckung projektgebundener Kosten im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung dient. Die jährliche Finanzierung ist wie folgt: 2011: ,- Euro 2012: ,- Euro 2013: ,- Euro 2014: ,- Euro
8 64 ( ) Nr Die Kosten des Aufgabenbereichs Nachhaltige Entwicklung sind gesondert in der Buchhaltung zu verbuchen. Für die Auszahlung der Subvention über Organisationsbereich 40, Programm 12, Zuweisung und Organisationsbereich 40, Programm 12, Zuweisung wird Folgendes vereinbart: Der Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölfteln ausgezahlt (zu 100%). Jährlich bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres wird ein Jahresbericht, der die Erfüllung der unter Punkt II vorgesehenen Aufgaben und unter Punkt III erwähnten Kriterien nachweist, eingereicht. Jährlich bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres werden eine Bilanz und eine Ergebnisrechnung des Geschäftsjahres eingereicht. Die Korrektheit von Bilanz und Ergebnisrechnung muss durch die Unterschriften einer durch die VoG Verbraucherschutzzentrale befugten Person sowie des Kassierers oder des externen Kassenrevisors bestätigt werden. Jährlich bis zum 31. März des betreffenden Jahres wird ein Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr eingereicht. Die einzelnen Belege müssen 6 Jahre nach Zuschuss aufbewahrt werden und können vom zuständigen Beamten sowie vom belgischen Rechnungshof jederzeit überprüft werden. Zur Überprüfung der zur Umsetzung des Geschäftsführungsvertrags zweckgebundenen Kosten legt die VSZ auf einfache Anfrage die Rechnungsbelege und seine gesamte Buchhaltung vor und lässt die Kontrolle der Buchhaltung und der Tätigkeiten vor Ort zu. Die Buchhaltung vermittelt klare Auskünfte über strukturelle Ausgaben und Einnahmen sowie über die Ausgaben und Einnahmen pro Projekt. VIII. PERSONALKADER Zur Durchführung der unter Punkt II a) erwähnten Basisaufgaben soll: für die Schuldnerberatung mindestens 2 Vollzeitäquivalentstellen; für die Information und Beratung der Verbraucher mindestens 2 Vollzeitäquivalentstellen; und für die Nachhaltige Entwicklung mindestens 1 Vollzeitäquivalentstelle eingesetzt werden. IX. FOLGEN DER NICHT-EINHALTUNG DES VERTRAGES Bei Nichteinhaltung einzelner Vertragsbestimmungen weist die zuständige Fachabteilung des Ministeriums die VSZ auf die Problematik hin und fordert diese auf, innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen und im Bedarfsfall das Versäumte nachzuholen. Die Fachabteilung des Ministeriums informiert die zuständigen Minister über die Nichteinhaltung. Nach Verstreichen der o.e. Frist oder bei unzureichender Antwort auf die Beanstandungen sowie nach Rücksprache mit dem Begleitausschuss kann die Regierung: Rückzahlungen einfordern, insofern diese durch die zuständige Fachabteilung des Ministeriums gerechtfertigt werden können; den Vertrag fristlos aufkündigen. Jeder Rechtsstreit, der sich aus der Anwendung der Konvention ergibt, wird an die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen verwiesen, die allein zuständig sind. X. BEGLEITAUSSCHUSS
9 ( ) Nr. 1 Es wird ein Begleitausschuss geschaffen, der damit beauftragt ist, die Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags zu überwachen und zu bewerten. Er bemüht sich im Konsens, eventuell notwendige Verbesserungen der Umsetzung zu vereinbaren und Ziele zu definieren. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Verwaltungsrates der VoG VSZ; dem Geschäftsführer der VSZ; jeweils einem Vertreter, der in der VSZ mit den in der vorliegenden Konvention genannten Aufgabenbereiche beauftragt ist; jeweils einem Vertreter der beiden zuständigen Minister; jeweils zwei Vertretern der zuständigen Fachabteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten. Der Vertreter der Regierung für den Erwachsenenbildungsbereich übernimmt den Vorsitz des Ausschusses. Ein Vertreter des Ministeriums übernimmt das Sekretariat. Der Vorsitzende lädt ein und bestimmt die Tagesordnung nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates. Der Begleitausschuss tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen und bewertet die Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen und überprüft die Aktualität des im Anhang 1 des Geschäftsführungsvertrags beiliegenden Dienstleistungskatalogs der VSZ. Er bemüht sich im Konsens eventuell notwendige Verbesserungen der Umsetzung zu vereinbaren. Die Einladungen werden den Mitgliedern durch einfachen Brief oder per mindestens 20 Tage vor dem Tag der Versammlung zugeschickt. Eine detaillierte Tagesordnung mitsamt Dokumenten wird spätestens acht Tage vor der Versammlung geschickt. XI. BEOBACHTERSTATUT Die Regierung benennt eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbraucherschutzzentrale teilnimmt. Dieser Vertreter hat kein Stimmrecht. XII. DAUER DES VERTRAGES Vorliegender Geschäftsführungsvertrag wird für vier Jahre abgeschlossen. Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft und endet am 31. Dezember Spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags bemühen sich die Partner um den Abschluss eines neuen Geschäftsführungsvertrags. In Ermangelung eines Geschäftsführungsvertrages und in allen Fällen seiner Unwirksamkeit legt die Regierung gegebenenfalls die Aufgaben und Modalitäten der Bezuschussung fest. Ausgestellt zu Eupen in zweifacher Ausfertigung am... Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
10 64 ( ) Nr Karl-Heinz LAMBERTZ Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden
11 ( ) Nr. 1 Isabelle WEYKMANS Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus Harald MOLLERS Minister für Familie, Gesundheit und Soziales, Für die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgiens VoG René KALFA, Geschäftsführer Zuständiges Verwaltungsratmitglied Günter KLÜTTGENS
12 64 ( ) Nr ANHANG 1 Der Dienstleistungskatalog der Verbraucherberatung beinhaltet: 1. Mietrecht (Hauptaufenthaltsort, Studentenwohnungen, Ferienwohnungen, Garagen): Information, Beratung und Intervention 2. Telekommunikation: Information, Vermittlung, Beratung und Intervention 3. Garantie: Information, Beratung und Intervention 4. Geschäftspraktiken: Information, Vermittlung, Beratung und Intervention 5. Energie: Energie sparen, alternative Energiequellen - und alternative Baustoffe: Information & Vermittlung 6. Energie: Wasserqualität: Information & Vermittlung 7. Energie: Probleme mit Strom- und Gasanbietern, außer Tarifüberprüfung, Information, Vermittlung, Beratung und Intervention 8. Energie: Suche nach einem geeigneten Anbieter: Information 9. Reisen & Tourismus: Information, Vermittlung, Beratung und Intervention 10. Bauen & Wohnen: Erste Hilfe bei Problemen mit Architekten und Immobilienmaklern: Information & Vermittlung 11. Mobilität: Autokauf und reparatur: Information, Vermittlung, Beratung und Intervention 12. Mobilität: Probleme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln: Information, Vermittlung, Beratung und Intervention 13. Behörden: Vermittlung 14. Müllsteuer: Information, Beratung und Intervention 15. Radio- & Fernsehgebühren: Information, Beratung und Intervention 16. Gesundheit: Information & Vermittlung 17. Medizinische Einrichtungen und Behörden: Vermittlung 18. Lebensmittelsicherheit: Information & Vermittlung 19. Nachbarschaftsstreitigkeiten: Information & Vermittlung, 20. Banken & Versicherungen: Information, Vermittlung und Beratung. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann bei Bedarf angepasst werden.
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