Tarif BUZ. Und wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

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1 Und wenn ich nicht mehr arbeiten kann? Tarif BUZ Die Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Genossenschaften Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG 1

2 Berufsunfähig und dann? Bin ich von Berufsunfähigkeit bedroht? Grundsätzlich ja. Jeder fünfte Deutsche wird berufsunfähig. Es kann also jeden treffen auch junge Menschen. Durchschnittlich tritt in Deutschland eine verminderte Erwerbsfähigkeit noch vor dem 50. Lebensjahr ein! Warum wird man berufsunfähig? Viele meinen, es läge überwiegend an Unfällen, an Krankheiten des Herz- Kreislaufsystems oder an Krankheiten der Bewegungsorgane. Aber das ist so nicht mehr richtig. Die Hauptursachen, dass man nicht mehr arbeiten kann, haben sich verändert. Es haben psychische Erkrankungen und bösartige Neubildungen (Tumorerkrankungen) zugenommen. Herz-,Kreislauferkrankungen 13,3% Bösartige Neubildungen 12,3% Skelett, Muskeln, Bindegewebe 13,7% Sonstige Diagnosen 10,2% Nerven, Sinne 5,7% Stoffwechsel, Verdauung 4,3% Atmung 3,7% Haut 0,3% Psychische Erkrankungen 36,5% Aktiven-Einkommen p.a. brutto netto **) , , , ,00 gesetzlich volle Erwerbsminderungsrente brutto *) netto**) Versorgungslücke , , , , , ,00 gesetzlich teilweise Erwerbsminderungsrente brutto *) netto**) Versorgungslücke 5.784, , , , , ,00 Quelle: DRV-Schriften, Band 22: Rentenversicherung in Zeitreihen mit Erscheinungsdatum Oktober 2014 Reicht dann die gesetzliche Rente aus? Schätzung der Versorgungslücke einer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Person bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im Alter 50 *) gemäß dem steuerlich anerkannten Näherungsverfahren **) gemäß Lohnsteuertarif 2015, Lohnsteuerklasse III/0, 9,35 % RV-, 1,5 % AL-, 8,2 % KV und 1,425 % PV-Beitrag (ohne Beitragszuschlag für Kinderlose und somit gültig für Personen unter 24 Jahren) Oftmals nicht. Die gesetzliche Rentenversicherung hat ihre Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit stark eingeschränkt. Wenn man nicht mehr arbeiten kann, drohen unter Umständen hohe Einkommensverluste. Eine Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeit trägt zur Reduzierung der Versorgungslücke bei. 2

3 BUZ Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch

4 BUZ Vertrauen Sie auf den zusätzlichen Versicherungsschutz Ihrer Pensionskasse Welche Rentenleistungen bietet der Tarif BUZ? Folgende monatliche Festrenten können alternativ versichert werden: 250, 500, 750, 1.000, 1.250, Die Höchstgrenze einer Monatsrente von insgesamt bzw. von 30 % des jeweiligen monatlichen steuerpflichtigen Bruttogehaltes darf nicht überschritten werden. Außerdem darf eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wie der Name schon sagt nur in Ergänzung zu einem laufenden Hauptvertrag abgeschlossen werden. Der Beitrag für den Hauptvertrag, der für die Ansparung der Altersrente verwendet wird, muss dabei mehr als 50 % des Gesamtbeitrages (BUZ und Hauptvertrag) betragen. 4 Berufsunfähig, erwerbsunfähig, vermindert erwerbsfähig. Gibt es einen Unterschied? Wurde der Antrag zur BUZ -Versicherung vorbehaltlos angenommen, zahlt die Pensionskasse Ihre monatliche Zusatzrente, sobald die Deutsche Rentenversicherung oder der Vertrauensarzt der Kasse die Berufsunfähigkeit, die teilweise Erwerbsminderung oder die volle Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI 43 anerkannt hat. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise die (volle) Berufsunfähigkeits-Zusatzrente von der Pensionskasse verlangen können, auch wenn laut Ihrem Sozialversicherungsträger noch verminderte Erwerbsfähigkeit gegeben ist.

5 rente aus dem für Sie bestehenden Haupttarif bei Ihrer Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG. Wie lange wird die Berufsunfähigkeits-Zusatzrente gezahlt? Die Rentenzahlung aus dem Tarif BUZ endet mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Rentenzahlungen aus dem Haupttarif bleiben hiervon unberührt. Wie hoch sind die Beiträge? Die Monatsbeiträge sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genossenschaftlicher Arbeitgeber sehr günstig (siehe Seite 8). Ein weiterer Vorteil: Auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist Bestandteil Ihrer betrieblichen Altersversorgung! Diese wird vom Staat gefördert - Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge fallen innerhalb großzügiger Grenzen nicht an. Alternativ wäre auch eine Rürupförderung auf Ihre Beiträge möglich. Kann auch ich diesen Tarif abschließen? Fallen Gesundheitsfragen an? Grundsätzlich ja. Es ist aber lediglich ein vereinfachter Fragebogen zum Gesundheitszustand auszufüllen und bei der Pensionskasse einzureichen. Gibt es ein Höchsteintrittsalter? Der Tarif BUZ kann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres abgeschlossen werden. Ab wann kann ich Leistungen beziehen? Die Zahlung der Rente aus dem Tarif BUZ beginnt grundsätzlich mit der Zahlung der Berufsunfähigkeits- Die Versicherungstarife der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG können von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die bei einem der folgenden Arbeitgeber beschäftigt sind: dem Gründungsmitglied Genossenschaftsverband Bayern e.v. sowie alle im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber oder diesen nahestehende Einrichtungen. Der Abschluss des Tarifs BUZ setzt voraus, dass eine Versicherung mit laufenden Beiträgen in einem unserer Haupttarife (Tarif 65, Tarif 60 oder einem unserer AVmG-Tarife) besteht. Ist dies (noch) nicht der Fall, berechnet die Pensionskasse gern ein Angebot. Noch einfacher: Nutzen Sie den Tarifrechner unter 5

6 BUZ Höhere Zusatzrenten versicherbar 6

7 Besondere Versicherungsbedingungen für die BUZ4 (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) 1. Für jedes stimmberechtigte versicherte Mitglied kann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BUZ4-Renten) versichert werden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch den Zugang der Annahmeerklärung beim Versicherten und wird vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht. Eine Versicherung kann nur in Ergänzung zu einem Hauptvertrag abgeschlossen werden. Als Hauptvertrag wird nur ein eigener Vertrag mit laufender Beitragszahlung anerkannt. 2. Als monatliche BUZ4-Renten können folgende alternative Festbeträge versichert werden: 250, 500, 750, 1.000, oder Eine Aufstockung kann seitens des Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen und wird vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht. Die Höchstgrenze von 1.500,- bzw. 30 % des jeweiligen monatlichen steuerpflichtigen Bruttogehaltes des Versicherten darf jedoch nicht überschritten werden. Als monatliches steuerpflichtiges Bruttogehalt gilt das arbeitsvertraglich bzw. tarifvertraglich vereinbarte regelmäßige monatliche Bruttogehalt. Als Festbetrag kann zudem höchstens der Betrag versichert werden, bei dem hinsichtlich des erforderlichen Beitrags sichergestellt ist, dass die Beiträge, die auf die im Hauptvertrag versicherte Altersrente entfallen, stets mehr als 50 % des Gesamtbeitrages für den Hauptvertrag und BUZ4-Vertrag betragen. 3. Wird durch eine Reduzierung des monatlichen steuerpflichtigen Bruttogehaltes (z. B. Teilzeitbeschäftigung) die versicherbare Höchstgrenze der BUZ4-Rente von 30 % des monatlichen steuerpflichtigen Bruttogehaltes überschritten, ist der Versicherte verpflichtet, dies der Kasse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird eine entsprechende Herabsetzung der versicherten Leistungen vorgenommen. In der Vergangenheit zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet. Unterlässt der Versicherte eine entsprechende Mitteilung an die Kasse, so gilt im Leistungsfall die BUZ4-Rente als versichert, die zum Zeitpunkt der Reduzierung des Bruttogehaltes gemäß Nr. 2 versicherbar gewesen wäre. In diesem Fall werden die für diesen Zeitraum zuviel bezahlten Beiträge wieder erstattet. 4. Die Monatsbeiträge betragen: siehe Beitragstabelle auf Seite 8. Im Falle einer Aufstockung nach Nr. 2 ermittelt sich der zusätzliche Monatsbeitrag für die Aufstockungsrente als Differenz des Monatsbeitrages der Monatsrente nach Aufstockung und des Monatsbeitrages der Monatsrente vor Aufstockung. Hierbei ist jeweils das Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Aufstockung anzuwenden. Der Monatsbeitrag für den Rententeil vor der Aufstockung bleibt unverändert. Als Eintrittsalter gilt das bürgerliche Alter des Versicherten am 1.1. des Eintritts- bzw. des Jahres der Aufstockung, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. 5. Die Zahlung der BUZ4-Rente erfolgt, wenn und solange Berufsunfähigkeit gemäß Artikel 9 b) der Versicherungsbedingungen für den Hauptvertrag vorliegt. Berufsunfähig ist der Versicherte demnach, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann ( 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz - VVG). Die Berufsunfähigkeit ist durch ein Gutachten eines Vertrauensarztes der Kasse nachzuweisen. Den Nachweis der Berufsunfähigkeit kann der Versicherte auch durch Vorlage seines Rentenbescheides eines Trägers der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung über das Vorliegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit führen; in diesem Falle gelten die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit für die Dauer der Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch einen Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung als erfüllt. Die BUZ4-Rente endet spätestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Zahlung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Leistungsvoraussetzungen erfüllt worden sind und die BUZ4-Rente beantragt worden ist. Hinterbliebenenrenten werden nicht gezahlt. 6. Die BUZ4-Versicherung erlischt bei deren Kündigung oder mit Vollendung des 62. Lebensjahres ohne Anspruch auf Erstattung von Beiträgen. Ferner erlischt die BUZ4-Versicherung bei Beitragsfreistellung des Hauptvertrages, wenn keine Anwartschaft auf Altersrente in mindestens der Höhe der versicherten BUZ4- Leistung besteht. 7. Im Übrigen gelten die Versicherungsbedingungen für den Hauptvertrag, soweit sie auf die BUZ4-Versicherung anwendbar sind. 8.a) Mit dem Versicherungsvertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Inkassokosten (b), Verwaltungskosten (c) und anlassbezogene Kosten (e). Die Inkasso- und Verwaltungskosten sind in den Beitrag einkalkuliert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. Abschlusskosten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen werden nicht erhoben, Vergütungen für die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen werden von der Kasse nicht gewährt. Auch Beiträge für die Mitgliedschaft werden von der Kasse nicht erhoben. b) Die Inkassokosten umfassen alle Kosten für die Verwaltung von beitragspflichtigen Versicherungen und Kosten, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen im Zusammenhang stehen, z. B. Ausfertigung von Vertragsunterlagen und Einrichtung des Vertrages, Erstellung von Informationsmaterial, 7

8 BUZ Günstige Beiträge, faire Bedingungen Beitragstabelle ( monatlich ) Eintrittsalter Für 250,- monatliche BUZ 4-Rente Für 500,- monatliche BUZ 4-Rente Für 750,- monatliche BUZ 4-Rente Für 1.000,- monatliche BUZ 4-Rente Für 1.250,- monatliche BUZ 4-Rente Für 1.500,- monatliche BUZ 4-Rente 20 7,20 14,30 21,50 28,70 35,90 43, ,40 14,80 22,20 29,60 37,00 44, ,60 15,20 22,80 30,50 38,10 45, ,80 15,70 23,50 31,40 39,20 47, ,10 16,20 24,20 32,30 40,40 48, ,30 16,60 25,00 33,30 41,60 49, ,60 17,10 25,70 34,30 42,80 51, ,80 17,60 26,50 35,30 44,10 52, ,10 18,20 27,20 36,30 45,40 54, ,30 18,70 28,00 37,40 46,70 56, ,60 19,20 28,80 38,40 48,00 57, ,90 19,80 29,60 39,50 49,40 59, ,20 20,30 30,50 40,60 50,80 60, ,40 20,90 31,30 41,80 52,20 62, ,70 21,40 32,20 42,90 53,60 64, ,00 22,00 33,00 44,00 55,00 66, ,30 22,60 33,80 45,10 56,40 67, ,60 23,10 34,70 46,20 57,80 69, ,80 23,70 35,50 47,30 59,20 71, ,10 24,20 36,30 48,40 60,50 72, ,40 24,70 37,10 49,50 61,90 74, ,60 25,30 37,90 50,60 63,20 75, ,90 25,80 38,80 51,70 64,60 77, ,20 26,40 39,60 52,80 66,10 79, ,50 27,00 40,50 54,00 67,50 81, ,80 27,60 41,50 55,30 69,10 82, ,10 28,30 42,40 56,60 70,70 84, ,50 28,90 43,40 57,90 72,40 86, ,80 29,60 44,40 59,20 74,10 88, ,20 30,30 45,50 60,60 75,80 91, ,50 31,00 46,50 62,00 77,50 93,10 8

9 Schulungen, Beitragseinzug mit Rentenberechnung, Sach- und Materialkosten. Die Kasse belastet den Versicherungsvertrag mit Inkassokosten in Form eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. c) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrages. Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag belastet mit Verwaltungskosten in Form eines festen Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Ab Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag belastet mit Verwaltungskosten in Form eines festen Prozentsatzes der gezahlten Leistung. d) Die Höhe der einkalkulierten Inkasso- und Verwaltungskosten kann dem technischen Geschäftsplan der Kasse entnommen werden. e) Zusätzlich entstehen Kosten bei Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, und zwar in Höhe der im technischen Geschäftsplan der Kasse festgelegten Beträge. 10. Der Versorgungsausgleich aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich richtet sich nach den Grundsätzen des von der Aufsichtsbehörde genehmigten technischen Geschäftsplans. Der Ausgleichswert beträgt 50 % des Ehezeitanteils. Es erfolgt ausschließlich eine interne Teilung. Diese hat eine Rentenkürzung der Ansprüche des versicherten Mitglieds in dessen Haupttarif zur Folge. Der Hauptvertrag kann dabei maximal bis auf den Wert Null gekürzt werden. Die Leistungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bleiben durch den Versorgungsausgleich unberührt. Das von der versorgungsberechtigten Person erworbene Anrecht wird als eigenes Anrecht ausschließlich im Haupttarif fortgeführt. Die Kosten der Teilung werden auf das Mitglied und die versorgungsausgleichsberechtigte Person verteilt. 11. Dieser Tarif kann ab dem als Zusatzversicherung zu einem Hauptvertrag gewählt werden. Letzte Änderung genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom ; Geschäftszeichen: VA 13-I /0002. f) Über die a bis e hinaus entstehen nur dann Kostenbelastungen, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist. 9. Die Versicherten werden an den Bewertungsreserven entsprechend der Regelung in 9 Nr. 4 der Satzung beteiligt. 9

10 BUZ Einfache Antragstellung So beantragen Sie Ihre BUZ Zusatzversicherung 1. Drucken Sie sich Antrag und Gesundheitsfragebogen aus. Diese finden Sie in unserem Downloadbereich unter 2. Senden Sie alles ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück - Einfach und schnell - oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Stand: April Angaben zum Gesundheitszustand - Seite 1 von 6 Angaben zum Gesundheitszustand Rückantwort an: Name / Vorname Geschlecht männlich weiblich Pensionskasse der Geburtsdatum Genossenschaftsorganisation VVaG Mitglieds-Nr. Herzog-Heinrich-Str München Die Pensionskasse verzichtet in den AVmG-Tarifen in folgenden Fällen auf die Gesundheitsangaben: Sofern Sie a) Barlohn in Versorgungslohn umwandeln (Entgeltumwandlung) bis zu einem Beitrag von max. 4% der BBG* p.a. oder b) vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung erhalten bis zu einem Beitrag von max. 4 % der BBG* p.a. oder c) auf vermögenswirksame Leistungen (VL) zu Gunsten betrieblicher Altersversorgung verzichten bis zur jährlich max. möglichen Höhe der VL und soweit jeweils belegt werden kann, dass für alle Beschäftigten eines Arbeitgebers ein nachgewiesener Beschluss besteht, dass die betriebliche Altersversorgung ausschließlich über die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG möglich ist und sich jeweils innerhalb der unter a), b) und/oder c) genannten Beitragshöchstgrenzen bewegt. *Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) Für die Tarife 65, 60 sowie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind immer Gesundheitsfragen auszufüllen! Die/der zu Versichernde hat die Fragen zum Gesundheitszustand nach bestem Wissen richtig und vollständig zu beantworten. Hinweis, wenn der Pensionskasse Kosten in Rechnung gestellt werden: (gilt auch, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt) Sollten Sie Vorerkrankungen oder kontrollbedürftige Vorsorgeuntersuchungen angekreuzt haben, werden durch die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG von den behandelnden Ärzten Berichte angefordert. Die Kosten trägt gemäß Artikel 2 Nr. 3 der Versicherungsbedingungen für den jeweiligen Tarif der Arbeitgeber. Nur bei 100 % Eigenanteil des Arbeitnehmers trägt dieser die anfallenden Kosten selbst. Bitte unbedingt alle Gesundheitsfragen beantworten, da ansonsten keine Bearbeitung möglich ist! Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren in Beratung, Behandlung oder zur Untersuchung? bei Ihrem Hausarzt ja nein Name und Anschrift, Telefonnummer (bitte immer angeben) bei Fachärzten ja nein wenn ja, Name und Anschrift, Fachrichtung, Telefonnummer, wann zuletzt in Krankenhäusern oder Rehakliniken ja nein wenn ja, Name und Anschrift, Telefonnummer, wann zuletzt bei heilberuflich fähigen Personen (Arzt, Heilpraktiker, Psychologe, Psychotherapeut, Therapeut etc.) ja nein wenn ja, Name und Anschrift, Telefonnummer, wann zuletzt Wurden Vorsorge-, Routine- oder Kontrolluntersuchungen durchgeführt? ja nein Wenn ja, wann und welcher Art: Ist das Ergebnis unauffällig kontrollbedürftig 1 von 6 10

11 Und das sagen unsere Versicherten: Ich habe natürlich bei der Pensionskasse meine Hauptversorgung gemacht! Michael Thomeier (Bankkaufmann) Eine lebenslange Rente statt einer Einmalkapitalauszahlung! Günter Edbauer (Mitarbeiter Molkereigenossenschaft) Entgeltumwandlung zur gesetzlichen Rente dazugepackt! Thomas Landes (Bankkaufmann):

12 Sicher in s Alter mit den Tarifen AVmG v und AVmGb Die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Genossenschaften. Broschüren unter: Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Herzog-Heinrich-Straße München Telefon: 089 / Telefax: 089 /

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