Standard-Rahmenbedingungen für Mobile Bürgerdienste am Beispiel Mobiles Parken

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1 Mobile Bürgerdienste Standard-Rahmenbedingungen für Mobile Bürgerdienste am Beispiel Mobiles Parken

2 Inhalt Impressum Herausgegeben von der Initiative D21 e.v. Siemensdamm Berlin Telefon Telefax Die vorliegende Publikation ist unter auch als PDF-Dokument verfügbar. Projektleitung: Siegfried Buck, Fujitsu Siemens Computers GmbH Telefon Thomas Weil, Stadt Köln Telefon Zertifizierer: Telematics Pro e.v. Michael Sandrock Telefon Grafische Konzeption und Gestaltung: Gordon Albrecht, Initiative D21 Karin Lang, Nürnberg 1 Hintergrund und Zielsetzung Mobile Gesellschaft Mobiles Parken Warum ist Mobiles Parken bisher nicht weit verbreitet Skandinavische Erfahrungen mit Handy-Parken Mobiles Parken aus Sicht der Parkscheinautomatenhersteller Zielsetzung des Projektes Mobile Bürgerdienste Hemmnisse bei der Umsetzung Rechtliche Situation Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Derzeitige Situation Lösungsvorschlag Verwarngeldhöhe nach geltender Bußgeldkatalogverordnung (BkatV) Derzeitige Situation Lösungsvorschlag Bezahlen via Mobilfunkabrechung Ausgangslage Änderungsbedarf Fazit Hemmnisse bei der Umsetzung technische Situation Ausgangslage Zielsetzung Betrieb des Portals Hemmnisse bei der Umsetzung Kompatibilität und Qualität Zielsetzung Schritte zur Zertifzierung Zertifizierungsstelle Checkliste und Qualitätsstandards Bewertung Sicht der Kommunen Die Projektgruppe

3 1 1 Hintergrund und Zielsetzung Der Vorteil für die Bürger ist klar: Minutengenaue Abrechnung der tatsächlichen Parkdauer (sofern von der Stadtgemeinde unterstützt) Kein Kleingeld notwendig Einfache und sichere Art der Parkgebührentrichtung Ständige Transparenz über getätigte Parkausgaben im geschützten online-benutzerbereich Einsichtnahme sowie Ausdruck der Rechnungslegung online möglich Starten und Anhalten der persönlichen Parkuhr dank Check-In/Check-Out Vorabinformation kurz vor Ablauf der bezahlten Parkdauer 1.3 Warum ist Mobiles Parken bisher nicht weit verbreitet In Berlin und Saarbrücken wurden im Februar 2005 Pilotimplementierungen des so genannten Handy- Parkens gestartet. Die Angebote erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei den nutzenden Kraftfahrern und bei den anwendenden Kommunalverwaltungen. Inzwischen bieten auch die Städte Paderborn (Start im Juni 2005) und Wiesbaden (Start im Oktober 2005) ihren Bürgern die Möglichkeit an, die Parkgebühren mit dem Mobiltelefon zu entrichten. Weitere Städte, unter anderem Duisburg, Flensburg und Potsdam, haben den Systembetrieb aufgenommen oder bereiten den Einsatz vor. Nach einem Jahr Ausnahmegenehmigung wäre eine stärkere Verbreitung des Mobilen Parkens zu erwarten, die Kommunen zögern aber noch. 1.1 Mobile Gesellschaft Mobile Gesellschaft ist ein Zukunftsthema, das den Trend zu einem unabhängigeren privaten und beruflichen Leben aufgreift. Stand der Begriff Mobilität früher vorwiegend für Fortbewegung im weitesten Sinne, wird er heute zunehmend zum Synonym für örtlich flexibles Kommunizieren, Arbeiten und Informieren. Verbunden damit sind neue Arten des Lernens, Einkaufens, Bezahlens, der Verwaltung, des Marketings oder des Gesundheitsmanagements. Die mobile Gesellschaft entwickelt sich zum Massenphänomen, das revolutionäre Auswirkungen auf Alltag und Beruf haben wird. Daraus ergeben sich enorme Chancen für mehr Wachstum, Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit von und in Deutschland. Grundvoraussetzung für diesen Trend ist vordergründig die technologische und politische Entwicklung. So gab es Ende 2005 eine Marktdurchdringung von 95 %. Hinzu kommt eine Vielfalt mobiler Endgeräte wie PDAs, Smartphones oder internetfähige Notebooks. Die Verbreitung von Breitband, UMTS oder W-Lan wird den Trend zu mehr Mobilität genauso verstärken, wie es positive rechtliche Rahmenbedingungen für einen liberalen Marktzugang bereits tun. Wahrer Treiber der Entwicklung sind aber die Kundinnen und Kunden beziehungsweise Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Technologie selbst bedient nur ein Bedürfnis der Gesellschaft im Wandel. Der Nutzen von Hardware und Anwendungen rückt immer stärker in den Vordergrund. Die Produkte übernehmen die Funktion eines virtuellen Butlers und führen zu einem Gewinn an Lebensqualität. Dies erkennbar zu machen und den Produkten mehr Emotionalität zu verleihen, wird zu einem immer wichtigeren Faktor. 1.2 Mobiles Parken Mobiles Parken stellt technologisch betrachtet ein komfortables System zur Verfügung, um mittels Mobiltelefon die Parkgebühren-Bezahlung zu vereinfachen. Seit Februar 2005 gibt es für den 13 StVO eine Ausnahmegenehmigung, die das Bezahlen von Parkgebühren mittels Mobiltelefon ermöglicht. Damit ist für die Kommunen die gesetzliche Grundlage gegeben, um das Bedürfnis der Bürger nach Komfort und einfacher Handhabung beim Parken zu bedienen. Bequeme, einfache und ortsunabhängige Möglichkeit zum Verlängern der Parkdauer (z.b. wenn der Einkauf etwas länger dauert als geplant) Kein Suchen von Parkautomaten Aber auch die Kommunen profitieren von diesem System: Erfahrungen aus den bisher anwendenden Städten zeigen, dass Kommunen viele Vorteile aus der Einführung des Handy-Parkens ziehen. Zum einen erhöht sich durch die Vorteile für Autofahrer, beziehungsweise Bürger, auch deren Zufriedenheit. Zum zweiten haben die Mitarbeiter im Innen- und Außendienst der Parkraumbewirtschaftung positive Erfahrungen gemacht, zum Beispiel bei der Erleichterung der statistischen Auswertung und deren Nutzung für eine bessere Parkraumplanung. Zum dritten lässt sich eine Optimierung der kommunalen Einnahmen als Vorteil definieren, denn bei hoher Nutzung des Handy-Parkens verringern sich die Bewirtschaftungskosten für die übli-chen Parkautomaten. Zudem gehen den Kommunen durch minutengenaues Abrechnen keine Einnahmen verloren und ortsansässige Einzelhändler freuen sich, wenn Kunden nicht gegen die Parkuhr hetzen, sondern entspannt im Laden verweilen können. Kurzum, das Image des Handy-Parkens ist in den Vorreiter-Kommunen positiv. Was sind die Gründe? Zum einen gibt es eine relativ große Anzahl von europäischen Providern, die ihren Service mit unterschiedlichen technischen Konzepten und verschiedenen Geschäftsmodellen anbieten. Es ist auch bei bestehendem Interesse der Kommunen nicht einfach, die für die eigene Stadt am besten geeignete Lösung zu identifizieren. Zudem unterliegt das Handy-Parken einem schnellen Wandel, sowohl in technischer Hinsicht als auch aufgrund der Wirkung von Marktmechanismen. Was ein Anbieter gestern in Stadt A implementiert hat, muss morgen nicht notwendigerweise die passende Lösung für Stadt B sein. Zum anderen gibt es in Deutschland derzeit keine abschließende Rechtssicherheit für den Einsatz von Lösungen der elektronischen Parkraumbewirtschaftung. Dies betrifft unter anderem die zivilrechtliche Stellung des Serviceanbieters (Ist er ein so genannter unselbständiger Verwaltungshelfer? Kann er als solcher Verträge mit den Kraftfahrern schließen?) und die Problematik der unmittelbaren Verwendung des Kfz-Kennzeichens für die Überwachung von Handy-Parkern ( = aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Personen identifizierbares Datum, das erfasst, verarbeitet und gespeichert wird), um nur einiges zu nennen. 4 5

4 1 Hintergrund und Zielsetzung 1.4 Skandinavische Erfahrungen mit Handy-Parken 1.5 Mobiles Parken aus Sicht der Parkscheinautomatenhersteller In Skandinavien betreibt beispielsweise die Firma EasyPark seit 5 Jahren Mobiles Parken, mittlerweile in über 70 Städten. Die Überlegungen und Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, fließen in diesen Bericht ein. Die skandinavischen Kommunen sind überwiegend der Ansicht, dass es ihre Aufgabe ist, gleiche Rahmenbedingungen für die Anbieter aufzustellen und den Kampf um die Kunden den Anbietern zu überlassen, statt eine Ausschreibung durchzuführen. Diese Einstellung basiert darauf, dass Wettbewerb die Akzeptanz und das Service-Niveau von Mobilem Parken erhöht. Ein Verantwortlicher der Vertragsstädte formuliert: Es ist nicht unsere Aufgabe zu wählen, welchen Anbieter die Kunden haben müssen. Auch skandinavische Kommunen haben Bedenken in Bezug auf unterschiedliche Kontrollmethoden innerhalb einer Stadt. Es zeigt sich aber, dass es in der Praxis nur ein geringes Problem ist, solange das Volumen von Handy-Parken niedrig ist. Überwachungskräfte erfüllen viel komplexere Aufgaben, als verschiedene Kontrollmethoden zu handhaben. Je länger die Stadt mit der Einführung einer endgültigen und gemeinsamen Kontrollmethode wartet, desto weiter gehen die technologische Entwicklung und ihre Erprobung in den Kommunen voran. Man kann dann entweder gemeinsam die beste und schnellste Kontrollmethode finden. Oder die Stadt bestimmt dann übergreifende Rahmenbedingungen und mehrere Kommunen akzeptieren gegenseitig die verschiedenen Kontrollmethoden. Sie haben sich jedoch abgesichert, indem sie im Vertrag eingeführt haben, dass der Anbieter jederzeit die Rahmenbedingungen der Stadt erfüllen muss. Aus diesem Grund gibt es in Skandinavien auch keine stadtübergreifende Plattform, obwohl man in den meisten Großstädten mehr als nur einen Anbieter hat. Der Parkscheinautomat (PSA) stellt derzeit die modernste Technologie der im öffentlichen Straßenraum verwendeten traditionellen Parkraumbewirtschaftungsgeräte dar. Er ist das meist verbreitete System in Europa und löst auch in Nordamerika zunehmend die klassischen Parkuhren besonders in Ballungsgebieten ab. Durch den Einsatz von PSA werden gleichzeitig mehrere Parkplätze bewirtschaftet, so dass sowohl Anschaffungskosten als auch Betreiberkosten für die Kommune gesenkt werden können. Durch die Bauweise und die technologische Weiterentwicklung können alternative Bezahlmedien wie Banknoten, Wertkarten, elektronische Geldbörsen und Kreditkarten neben der Münze integriert werden. Alle Alternativen hatten das Ziel, den Komfort für den Benutzer zu erhöhen sowie die Wartungs- und Serviceaufwendungen für den Betreiber zu minimieren. Das Bezahlen mit dem Mobiltelefon stellt nun eine weitere attraktive Alternative zur Bezahlung mit Münzen dar. Zusätzlich können sogar Funktionen wie Echtzeitparken (Bezahlung für die benutzte Parkzeit) realisiert werden, die mit Münzen so nicht machbar wären. Auch neue Konzepte wie Ermittlung und Darstellung der belegten Parkflächen können umgesetzt werden. In diesem Fall entsteht eine Wettbewerbssituation zum PSA, der sich nun ebenfalls den technologischen Fortschritten aus dem IT Bereich stellen muss. Die Parkscheinautomatenhersteller beobachten mit großer Sorgfalt die Entwicklungen im Bereich des mobilen Parkens. Einige Hersteller haben sogar bereits selbst Produktlösungen hervorgebracht. Das mobile Parken wird zurzeit als eine "parallele Schiene" zum Parkscheinautomaten gesehen, die aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eine Ergänzung zum Parkscheinautomaten darstellt aber noch keinen Ersatz. Diese These gilt natürlich nur für den öffentlichen Raum. Für privat betriebene Parkräume stellt sich die Lage anders dar. Als wesentliche Herausforderung zeigt sich jedoch mehr und mehr das Thema Überwachung, denn Mobiles Parken und PSA sollten mit einheitlichen Systemen (Enforcement-Handhelds etc.) zu betreiben sein. Die Parkscheinautomatenhersteller haben mit ihren Systemen und Maschinen großen Wert auf redundante Überprüfungsmöglichkeiten für die Finanzströme gelegt. Aus dieser Sicht wird das mobile Parken an dieser zentralen Stelle noch immer mit großer Skepsis betrachtet. Andererseits bietet sich für einen Hersteller der beiden Plattformen, Automat und virtuelle Welt, anbietet die Möglichkeit einer entsprechenden Integration der Daten. Die Zukunft wird aus heutiger Sicht eine Koexistenz beider Systeme sein, denn die nun angestoßene Entwicklung wird nicht vom Markt verschwinden. Man kann von weiteren Annäherungen an Neuentwicklungen ausgehen, aber letztlich und endlich werden sich mobile Bürgerdienste durchsetzen und ihren Platz am Markt finden. Abzuwarten bleibt die Entwicklung, wenn die Mobiltelefonanbieter selbst in diesen Markt eingreifen und das Bezahlen für das Parken oder auch andere Micropayments als Dienstleistung für ihre Kunden entdecken. Das Mobile Parken wird aber den Automaten kaum komplett ersetzen können, da immer eine Grundversorgung seitens der Kommunen gegenüber dem Autofahrer angeboten werden muss. 6 7

5 2 3 Hemmnisse bei der Umsetzung Rechtliche Situation Bei der Einschätzung von Erfolgsaussichten mobiler Dienste ist es wesentlich, den Mehrwert für die Nutzer des Systems herauszuarbeiten. 2 Zielsetzung des Projektes Mobile Bürgerdienste Mobile Bürgerdienste wie zum Beispiel Mobiles Parken und die erfolgreiche Umsetzung dieser mobilen Applikationen werden in Deutschland wesentlich davon abhängig sein, dass die offenen großen Fragen sowohl auf Seiten der Betreiberkommunen als auch der anbietenden Unternehmen erfolgsorientiert, praxisbezogen, kundenorientiert und nachhaltig umsetzungsfähig bearbeitet werden müssen. Wesentliche Ankerpunkte der Fragestellungen sind hierbei: Datensicherheit Abrechnungssicherheit Umsetzungsfähigkeit des Systems (technische Machbarkeit) Fragen des Kontroll- beziehungsweise Überwachungsprozesses und der nachfolgenden Arbeitsabläufe Straßenverkehrsrechtliche Regelungen im Hinblick auf die Akzeptanz von Mobilen Park-Systemen wie die Möglichkeit der Nutzung einer Parkscheibe bei Ausfall des Parkscheinautomaten gemäß 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung oder auch die Höhe der Sanktionsmaßnahmen im Verwarngeldbereich Zertifizierungsprozesse möglicher Anbieter Konzept einer zentralen Plattform zur Verarbeitung der Prozesse Vernetzung zu weiteren mobilen Applikationen Die Projektgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, Hemmnisse für die Einführung solcher Systeme aufzuzeigen, Lösungen vorzuschlagen und deren Umsetzung anzuregen. Der Service Mobiles Parken dient dabei nur als Beispiel, die Fragen betreffen auch alle anderen Dienste wie Mobiles Ticketing, Mobiles Einkaufen etc Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Derzeitige Situation Im Bereich des Parkens auf öffentlichen Straßen beinhaltet 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hierzu einen kontraproduktiven Ansatz. Gemäß 13 Abs. 1 StVO kann an einem defekten Parkscheinautomaten unter Beachtung der Höchstparkdauer bei Verwendung einer Parkscheibe geparkt werden. Diese Regelung stellt im europäischen Vergleich eine Ausnahme dar. In fast allen europäischen Staaten ist der Parker bei einem Defekt des Automaten gezwungen, ein Ticket an einem anderen Parkscheinautomaten zu ziehen und dort die Gebühr zu entrichten beziehungsweise die Parkfläche sofort zu verlassen. Die rechtliche Situation in Deutschland führt jedoch dazu, dass der Autofahrer in der Mehrzahl der Fälle einen defekten Parkscheinautomaten als willkommene Gelegenheit des kostenlosen Parkens ansieht. Hieraus resultiert unter anderem auch, dass Parkscheinautomaten nur aus diesem Grund durch das Blockieren des Münzeinwurfs mutwillig in ihrer Funktion gestört werden. Ein defekter Parkscheinautomat wird nur selten durch den Parkenden an die betreibenden Kommunen gemeldet, mit der Bitte, diesen wieder instand zu setzen. In Ländern, in denen diese Regelung nicht gilt, haben Autofahrer ein hohes Interesse, ihre Parkgebühren vor Ort zu entrichten, da sie andernfalls umständliche und zeitraubende Umwege zu weiteren Parkscheinautomaten in Kauf nehmen müssen. Die in Deutschland bestehende Rechtslage des 13 Abs. 1 StVO resultiert aus der ehemaligen Nutzung von Parkuhren, bei denen ein anderes Verfahren kaum zu realisieren war Lösungsvorschlag Parkscheinautomaten stellen mittlerweile aber in Deutschland die weit überwiegende Mehrheit der Bewirtschaftungseinrichtungen dar. Die Regelung des 13 Abs. 1 StVO sind an die Möglichkeiten der Parkscheinautomaten aber nicht angepasst worden. Es wäre hierbei zu empfehlen, die Situation des 13 Abs. 1 StVO so zu modifizieren, dass bei einem Ausfall des Parkscheinautomaten der nächste zur Verfügung stehende Parkscheinautomat zur Entrichtung der Gebühr verwendet werden muss. Die Möglichkeit, seine Parkgebühren vor Ort ohne weitere Umstände mittels eines mobilen Endgerätes zu entrichten, erhält mit einer entsprechenden Regelung einen deutlichen Vorteil gegenüber der derzeitigen Situation und lässt eine hohe Akzeptanz sowie einen entsprechenden Anwendungsgrad erwarten. Gleichzeitig wird hierbei auch der Betrieb von Parkscheinautomaten gefördert, da mit einem Rückgang von Störungen der Parkscheinautomaten zu rechnen. Der Lösungsvorschlag wurde im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) diskutiert und wird von dort in die Bund-Länder-Arbeitsgruppen weitergeleitet. 8 9

6 3 Hemmnisse bei der Umsetzung Rechtliche Situation 3.2 Verwarngeldhöhe nach geltender Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) Derzeitige Situation Kunden - enge Grenzen durch den Gesetzgeber vorgegeben. Prinzipiell ist nur die Abrechnung von Diensten vorgesehen, die mobilfunknah sind. Beispiele dafür sind Klingeltöne, Wallpaper, SMS Voting, etc. Die Nutzung mobiler Endgeräte zur Begleichung der Parkgebühr wird wesentlich durch die ordnungsrechtlichen Sanktionen einer Nichtbenutzung der Parkbewirtschaftungseinrichtung (PSA, PU, mobile Systeme) beeinflusst. Allein in Köln zeigt sich, dass bei über einem Drittel der Verwarngelder Verwarnungen zu Tatbeständen ausgesprochen wurden, bei denen Kraftfahrzeugführer weniger als 30 Minuten parkten. Das Verwarngeld beträgt zurzeit in einem solchen Fall 5,00, während die Parkgebühr in dem Innenstadtbereich regelmäßig bei 1,00 / 30 Minuten liegt. Bei einem Vergleich der zu entrichtenden Parkgebühren und der Höhe des zu erwartenden Verwarngeldes entscheiden sich Autofahrer in einer Vielzahl von Fällen dazu, keine Parkgebühren zu entrichten und das mutmaßlich geringe Risiko einer Verwarnung einzugehen. Außer der hiermit schwierigen Situation zur Regelung des ruhenden Verkehrs im Allgemeinen, wirkt diese Situation auch auf den Nutzungsgrad von Parksystemen auf der Basis mobiler Endgeräte Lösungsvorschlag Der Bußgeldkatalog sollte im Interesse der Kommunen im Hinblick auf die Höhe der derzeitigen Parkgebühren moderat angepasst werden. Der Lösungsvorschlag wurde im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) diskutiert. Da das Thema Verwarngeld auch generelle Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen hat, wurde dieser Vorschlag bereits unabhängig vom D21-Projekt in die Bund-Länder-Arbeitsgruppen weitergeleitet. 3.3 Bezahlen via Mobilfunkabrechung Ausgangslage Für die Bezahlung von Dienstleistungen via Mobilfunkabrechnung sind derzeit - insbesondere bei Prepaid Änderungsbedarf Um eine Abrechung von Parkgebühren auf der Mobilfunkrechnung zu ermöglichen wären daher langfristig regulatorische beziehungsweise gesetzliche Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene zu ändern. Zudem stellt sich für den Mobilfunkanbieter die Frage, wie ein Prepaid-Kunde, der in der Regel nur über begrenzte Guthaben auf seinem (Mobilfunk-) Konto verfügt, die gegebenenfalls regelmäßig wiederkehrenden Parkgebühren über seine Prepaid-Karte bezahlt und ob damit Telefonie-Budget mit entsprechenden Margen für die Mobilfunkanbieter verdrängt wird Fazit Eine Abrechung der Parkgebühren via Mobilfunkrechnung wäre also insbesondere bei Prepaid-Kunden nur langfristig umsetzbar. Realistisch ist daher kurzfristig zunächst eine Abrechnung des Handy-Parkens bei Mobilfunkanschlüssen mit einem Laufzeitvertrag. Zudem empfiehlt sich für eine schnelle Umsetzung das bisher praktizierte Verfahren einer Anmeldung des Nutzers an einem Portal sinnvoll verbunden mit einer Einzugsermächtigung oder Kreditkartenzahlung bezogen auf das jeweilige Portal. Der im Rahmen des D21-Projekts entstandene Vorschlag zu einen Deutschlandweiten Portal Handy-Parken wäre ein Richtung weisender Schritt. Man könnte mit dem Portal einen zentralen Konzentrator für eine Abrechung von Parkgebühren auf der Mobilfunkrechnung erhalten. Eine genaue Analyse der möglichen Rahmenbedingungen und ein detailliertes Portal-Konzept sollten im Nachgang der D21-Projektarbeit durch die Betreiber erfolgen. Dabei wären sowohl technische, als auch regulatorische Fragen zu klären. 4 Hemmnisse bei der Umsetzung technische Situation 4.1 Ausgangslage Zurzeit haben vier Anbieter in Deutschland Systeme zur Parkgebührenentrichtung mittels Mobiltelefon installiert. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere folgen werden. Alle Anbieter arbeiten mit proprietären Systemen, wodurch eine inhomogene Systemlandschaft und damit eine Einschränkung für die registrierten Nutzer des Systems gegeben ist. Jeder Nutzer muss bei allen Anbietern registriert sein, wenn er den Service in allen verfügbaren Städten nutzen möchte. 4.2 Zielsetzung Zielsetzung des Projektes war es zum einen, einen Qualitätsmerkmalkatalog zu erarbeiten, den eine zu bestimmende Zertifizierungsinstanz als Grundlage nutzt, um die potenziellen Handy-Parken Anbieter in Deutschland zu zertifizieren. Deutsche Städte können durch die Zertifizierung sicher sein, dass der entsprechende Anbieter diese Qualitätsmerkmale erfüllt. Zielsetzung das Projektes war zum anderen, den Vorschlag eines deutschlandweiten Handy-Parken Portals zu entwickeln, in das alle zertifizierten Anbieter integriert werden können und das den Endkunden ermöglicht, das Handy-Parken in jeder deutschen Stadt einheitlich zu nutzen - unabhängig vom lokalen Anbieter. 4.3 Betrieb des Portals Zwischen den Anbietern von Handy-Parken besteht Einigkeit, dass der Betrieb eines überregionalen Portals durch die Anbieter erfolgt. Dazu werden die Anbieter eine gemeinsame Plattform zur Verfügung stellen. Vorweg ist bereits festzuhalten, dass über diese Plattform unabhängig von einem Provider sichergestellt wird, dass Handy-Parken in jeder Stadt für alle Kunden möglich ist, eine einheitliche Überwachung der Parkvorgänge durch die Kommune erfolgen kann, eine revisionssichere Datenarchivierung erfolgt und Auswertungen der Parkvorgänge für die Kommunen möglich sind. Die wichtigste Voraussetzung zur Realisierung der Plattform ist aus Sicht der Betreiber, dass die zurzeit bestehende Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums entfällt. Das Handy-Parken muss Normalbetrieb in Deutschland werden. Ein detailliertes Konzept für den Portalbetrieb wird nach Abschluss der D21-Projektarbeit von den Anbietern erstellt

7 5 Diese Überprüfungen werden vorgenommen durch Befragungen und Praxistest. Die Befragungen werden jeweils mindestens 1x pro Jahr durchgeführt. Befragt werden die Kommunen (vor allem die Ordnungskräfte), die dem Betreiber aufgrund seiner Kompabilitätszertifizierung eine Genehmigung erteilt haben. Natürlich werden auch die Kunden des Betreibers befragt. Für deren Befragung stellt der Betreiber dem Zertifizierer ein Adressengerüst von mindestens 25 Häufigparkern aus dem Gebiet jeder Kommune zur Verfügung. Der Praxistest wird vom Zertifizierer als eingetragener Kunde des Betreibers in jedem seiner Betreiberorte durchgeführt. Die Zertifizierungsergebnisse werden bei dem Zertifizierer dokumentiert und auf seiner Webseite veröffentlicht. TelematicsPRO e.v. Die deutsche Telematikgesellschaft vertritt die Deutsche Telematikwirtschaft ( TelematicsPRO bietet eine thematisch breit gefächerte Plattform für Anwender und Anbieter von Telematikdienstleistungen und Produkten. Über Veranstaltungen, Diskussionen, Messepräsenzen und monatliche Business-Stammtische zu anwendungsspezifischen Themen wie E-Parking, E-Home, comtec und Navigationssysteme wird die Vernetzung der Betriebe innerhalb des Verbandes gestärkt und durch seine beiden Technologieinitiativen, die Anwenderinitiative Telematik ( und Galileo-OkayBB ( werden projektbezogene Synergien initiiert. Der Verband umfasst mehr als 145 Mitgliedsbetriebe. Zu den Mitgliedern zählen Unternehmen wie T-Systems, Siemens Business Service, mittelständische Betriebe wie Eurokartensysteme, DVB Logpay und Kleinbetriebe wie Xsmart, Chipsatwork. Zu den Beiräten beider Technologieinitiativen gehören unter anderem EADS, Thales, ADAC, BVG, Deutscher Städte- und Gemeindebund. 5 Hemmnisse bei der Umsetzung Kompatibilität und Qualität 5.1 Zielsetzung Zielsetzung der Qualifizierung ist die Prüfung der Systeme nach der verabschiedeten Checkliste, die sich auf folgende Merkmale fokussiert: Qualitätsstandards Kompatibilitätsstandards Interessierte Städte haben so die Sicherheit, dass ein zertifizierter Anbieter sowohl alle Qualitäts- als auch alle Kompatibilitätsstandards erfüllt. 5.2 Schritte zur Zertifizierung Der Zertifizierungsablauf gestaltet sich in drei Themenblöcke: Beantwortung (Selbstauskünfte) und Dokumentation der Fragen anhand Kriterienliste (Qualitätssicherung und Kompatibilität) Einholung von Auskünften bei Kommunen, in denen der Betreiber aktuell seine Leistungen anbietet. Der Betreiber benennt dem Zertifizierer zu diesem Zweck entsprechende Ansprechpartner. Die Auskünfte finden in Form nicht standardisierter telefonischer Interviews statt. Einholung von Auskünften bei 25 Nutzern, die vom Betreiber als Häufigparker dokumentiert sind. Die Nutzer erhalten einen standardisierten Fragebogen zum Ausfüllen. Der Betreiber unterstützt den Zertifizierer darin, dass diese Auskünfte erteilt werden können. Die Zertifizierungsergebnisse werden dem Betreiber mitgeteilt, so dass erforderliche Korrekturen vor einer offiziellen Testaterteilung gegeben werden können. Die Ergebnisse werden nach Testaterteilung bei dem Zertifizierer dokumentiert und auf seiner Webseite veröffentlicht Die Zertifizierung wird jeweils auf einen Zeitraum von 12 Monaten erteilt. Nach erteilter Zertifizierung stellt der Zertifizierer sicher, dass die Kriterien und damit deren Einhaltung eingehalten werden. Der Zertifizierer führt die in Ziffer 4) angegebenen Kontrollen nach erteilter Zertifizierung darüber hinaus stichprobenartig mindestens einmal alle 12 Monate durch. Die Ergebnisse der Kontrollen werden umgehend dem Betreiber zugesendet. Defizite werden schriftlich angemahnt. Erkannte Defizite werden durch den Betreiber umgehend abgestellt; diesbezüglich findet eine ergänzende Zusatzkontrolle statt. Sollte dieses Ergebnis ebenfalls nicht zufrieden stellend ausfallen, erfolgt dieser Kontrollprozess ein drittes Mal. Nur im Fall einer erneuten Nicht-Reaktion oder nicht genügenden Reaktion durch den Betreiber ist der Zertifizierer verpflichtet, die Zertifizierung zurückzuziehen 5.3 Zertifizierungsstelle TelematicsPRO e.v. Die deutsche Telematikgesellschaft übernimmt die Zertifizierung analog den von der D21-Projektgruppe aufgestellten Qualitätskriterien

8 5 Hemmnisse bei der Umsetzung Kompatibilität und Qualität 5.4 Checkliste und Qualitätsstandards Ziff Kriterien 1 Struktur des Betreibers 11 Betriebssitz nach deutschem Recht Ausweis der Adresse, Ansprechpartner 12 Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter in Deutschland 13 Monatlich vorhandenes Volumen von Handyparkern in Deutschland (mindestens 1.000) alternativ dazu Volumen in Europäischen Regionen. Bitte einzeln auflisten 14 Aktueller Handelsregisterauszug (2005) 15 Letzte gültige Umsatzsteuerbescheinigung (2005) 2 Zahlungsmodalitäten 21 Detaillierte Angabe der technisch verfügbaren Möglichkeiten inkl. der eingesetzten Abläufe, Beispiel pre- und postpayment 22 Nachweis einer Banklizenz bzw. Zusammenarbeit mit einem Bankinstitut zur Bereitstellung der Kautionssumme für die Gemeinde 23 Transparenzmöglichkeit für die Vertragsgemeinde für aktuelle Parktransaktionen 24 Verfahrensfolgen bei Nichtzahlung der Kunden Welche Rechtsfolgen werden ausgelöst bei mangelnder Einlösung des Rechnungsbetrages? 25 Handhabung des Ausfallrisiko (Kunde zahlt nicht, Konto ist nicht gedeckt) 3 Öffentlicher Kontrollvorgang 31 Dauer der Responsezeiten zwischen Anfrage der Überwachungskräfte und Antwort über den Server? 32 Über welche technische Funktionalität kontrollieren die Überwachungskräfte? 33 Sind die Schnittstellen offen zugänglich? (Interoperabilität) 4 IT Sicherheit und Betriebssicherheit 41 Daten sollten redundant in 2 RZ gehalten werden. Bitte auflisten bei welchen RZ dies erfolgt. 42 Wie wird die Datenhaltung bei einem potentiellen Ausfall des Systems sichergestellt? 43 Wie wird Datensicherheit gegenüber Hackern sichergestellt? 44 Welche Verfügbarkeitsanforderungen sind vorgegeben? 45 Wie lange dauert der Wiederanlauf im Fehlerfall? 5 Handhabung von An- und Abmeldungen durch den Kunden 51 Wie erfährt der Kunde, dass sein angemeldeter Parkvorgang tatsächlich ausgelöst wurde? 52 Wie wird verfahren bei SMS, wenn diese nicht rechtzeitig auf dem Server ankommen, bzw. die Kontrolle eher als die Bestätigung erfolgt? 53 Wie hoch sind die Transaktionskosten für SMS beim Kunden? 54 In welchen Zeitintervallen (Echtzeit) wird der Parkvorgang registriert? 55 Welches Verfahren wird eingesetzt, um die unterschiedlichen Parkzonen einzugeben? 56 Hotline für Kunden Darstellung der Vertragspartner, Qualifikation des Personals, Abläufe und Verfahrensweisen 57 Arbeitsabläufe zur Kundenregistrierung und Freischaltung? Detailliert beschreiben 58 Welche Kosten entstehen für den Kunden bei der Anmeldung? 59 Kosten der Parktransaktionen, variabel und fix. 6 Datenschutz 61 Wie wird sichergestellt, dass Datenschutzrichtlinien eingehalten werden? 62 Vorhandenes Datenschutzzertifikat? 63 Welche Kundendaten werden gespeichert? Und wie lange? 64 Wie und wer kann auf Kundendaten und Parktransaktionen zugegriffen werden? 65 Wie und wer kann auf die Zahlungsdaten zugreifen? 66 Nach welchen Qualitätskriterien generell erfolgt der Rechenzentrum Betrieb, liegen Zertifizierungen vor? (ISO9001 etc.) 5.5 Bewertung Für die Bewertung gilt folgendes Schema: Auskünfte lt. Kriterienaufstellung Pro geprüftem Kriterium und entsprechend zufrieden stellender Antwort wird auf einer Skala von 0 1 jeweils gepunktet. In jedem Fall muss die Summe der circa 30 bewerteten Fragen einem Wert von 25 Punkten entsprechen. Bewertungen unterhalb eines Wertes von 0,5 werden nicht vergeben. Ist die Antwort nicht zufrieden stellend, wird dem zur Zertifizierung anstehenden Betreiber eine Frist gesetzt die Antwortqualität zu optimieren. Auskünfte der kommunalen Institutionen Zufrieden stellende Auskünfte zu den Themenbereichen Kommunalvertrag (Zahlungsprozesse) und Kontrolle ergeben maximal 10 Punkte bei circa 10 Fragen. Auskünfte von 25 Nutzern Zufrieden stellende Antworten von 25 Nutzern ergeben pro Nutzer einen Wert von maximal 1 Punkt (dies bezieht sich insgesamt auf 3 Antwortmöglichkeiten, wobei die beste Antwortkonstellation einen vollen Punkt erzielen lässt). Einwahltest Der Zertifizierer wählt sich als angemeldeter Kunde des zur Zertifizierung anstehenden Unternehmens unregelmäßig 2 Mal während des Zertifizierungsablaufes ein. Jeder zufrieden stellende Vorgang wird mit maximal 3 Punkten bewertet. Insgesamt erzielt eine optimale Bewertung circa 70 Punkte. Das Ergebnis der Bewertung bezieht sich auf die Formulierungen volle Zertifizierung Zertifikatserteilung unter Auflagen Kein Zertifikat Alle Ergebnisse werden dokumentiert und dem Betreiber des Mobilen Parkens zur Verfügung gestellt. Die Zertifizierungen werden insgesamt unter der Auflage der Kompatibilitätskomponenten erteilt. Betreiber, die sich einem nationalen Kompatibilitätssystem nicht anschließen wollen, erhalten kein Zertifikat. Die Grundlage dieses Systems wurde am beschlossen und veröffentlicht. Qualitätsstufen werden wie folgt vergeben: Q1 = nach erfolgter Zertifizierung Q2 = nach positiver Bewertung der Ziffern 2, 3,4 pro Stadt in der Laufzeit von 12 Monaten nach Zertifikaterteilung. Q3 =nach weiteren 12 Monaten etc

9 6 6 Sicht der Kommunen 7 Die Projektgruppe Die D21-Projektgruppe Mobile Bürgerdienste am Beispiel Mobiles Parken greift die grundlegenden Problemlagen und Fragestellungen auf, die bisher Hemmnisse für den umfangreichen Einsatz mobiler Parkdienstleistungen sind. Die eingesetzten Pilotversuche haben einen flächendeckenden Ansatz bisher nicht realisieren können. Die entsprechenden Investitionsmittel stehen hierfür zurzeit nicht zur Verfügung. Die entwickelten Zertifizierungen und Betreiberplattformstrukturen sind Schlüsselbausteine eines umsetzungsfähigen mobilen Parksystems. Viele Kommunen prüfen die Möglichkeiten zur Umsetzung des Handy-Parkens auf der Basis der durch die D21 entwickelten Empfehlungen. Grundvoraussetzung zur Implementierung bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit die Änderung des 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beziehungsweise der Wegfall der Befristung der Ausnahmeregelung. Die am Projekt beteiligten Kommunenvertreter unterstützen die Empfehlung der Initiative D21, die Befristung zur Schaffung einer Planungs- und Investitionssicherheit aufzuheben. Das Beispiel Parken zeigt, dass mobiler E-Commerce aus kommunaler Sicht von hohem Interesse ist. Inwieweit weitere Applikationen aus dem kommunalen Leistungsangebot über entsprechende Zahlungsmechanismen abgewickelt beziehungsweise mittels mobiler Kommunikationstechnologien bereitgestellt werden können, bleibt abzuwarten. Das gemeinsame Engagement in der D21-Projekgruppe wurde seitens der Kommumen begrüßt, da es die neutrale Zusammenarbeit zwischen Betreibern und Entwicklern aus der Industrie mit öffentlichen Stellen wie der Kommunalverwaltung zu einem neuen Thema ermöglichte. Zielorientiert konnten Bedingungen analysiert werden, unter denen Handy-Parken und andere technische Systeme dieser Art eine Realisierungschance haben, bei der die öffentlichen Interessen gewahrt bleiben, aber auch ein wirtschaftlicher Erfolg darstellbar ist. Thomas Weil Stadt Köln Der Oberbürgermeister Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Projektleiter Siegfried Buck Fujitsu Siemens Computers ITPS, Stv. Projektleiter Oksana Vovk Easypark Tilo Krebs Siemens I&S ITS Stefan De Boor Hectronic Holger Haßdenteufel mobile-city GmbH Reinhard Kipka Cale Deutschland GmbH Andrea Menge Parkeon GmbH Erik Pazzi mobile-city GmbH Thomas Tampier m-parking GmbH Michael Sandrock TelematicsPro Damir Stipic DSTGB Norbert Luhnen Schweers GmbH Peter Weismann Stadt München Dirk Wittkamp T-Mobile Reinhold Heinz Landeshauptstadt Wiesbaden Gerd Dr. Bauer T-Systems 16 17

10 Initiative D21 e.v. Siemensdamm Berlin Tel. 030/ Fax 030/ Die Initiative D21 ist Europas größte Partnerschaft zwischen Politik und Wirtschaft für die Informationsgesellschaft. Sie besteht aus einem Netzwerk von 200 Mitgliedsunternehmen und -organisationen aller Branchen, die gemeinsam mehr als eine Million Menschen in der Bundesrepublik beschäftigen. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es, durch bessere Bildung, Qualifikation und Innovationsfähigkeit wirtschaftliches Wachstum zu stimulieren und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern. Dafür setzt sich die Initiative gemeinsam mit politischen Partnern in praxisorientierten und interdisziplinären Projekten ein. Alle Maßnahmen von D21 besitzen einen engen Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologien, einer entscheidenden Basis für die Zukunft Deutschlands.

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