Berliner Anwaltsblatt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berliner Anwaltsblatt"

Transkript

1 Berliner Anwaltsblatt HEFT 4/2015 APRIL 64. JAHRGANG THEMA Aktuelles zur Vorratsdatenspeicherung WISSEN Anwaltliches Berufsrecht versus Wettbewerbsrecht KAMMERTON Die neuen Vorstands- Mitglieder Vorratsdatenspeicherung unglaublich effektiv! HERAUSGEGEBEN VOM BERLINER ANWALTSVEREIN E.V IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER RECHTSANWALTSKAMMER BERLIN, MIT DER NOTARKAMMER BERLIN

2 Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Berlin in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e. V. DAI Mai/Juni 2015 Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Berlin in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e. V. Anmeldung beim Deutschen Anwaltsinstitut e. V.: Tel Fax oder unter ARBEITSRECHT Praxisschwerpunkte des einstweiligen Rechtsschutzes im Arbeitsgerichtsverfahren Fr Uhr DAI Berlin Michael H. Korinth, Richter am Arbeits gericht, Berlin 130, 5 Zeitstunden 15 FAO Arbeitsrecht aktuell Teil Fr Uhr DAI Berlin Werner Ziemann, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht, Hamm 130, 5 Zeitstunden 15 FAO ARBEITSRECHT/ HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Arbeitsrechtliche Probleme bei Umstrukturierungen Unternehmensumwandlungen Betriebs(teil)übertragung Fremdvergabe Do Uhr DAI Berlin Wolfgang Arens, RA und Notar, FA für Arbeitsrecht, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, FA für Steuerrecht, Bielefeld 130, 5 Zeitstunden 15 FAO BANK- UND KAPITALMARKTRECHT Update Kapitalmarktrecht Fr Uhr RAK Berlin Dr. Martin Lange, RA, FA für Bank- und Kapitalmarktrecht, Hamm 130, 5 Zeitstunden 15 FAO FAMILIENRECHT Gebührenoptimierung im Familienrecht Beratungshilfe Verfahrenskostenhilfe Mi Uhr DAI Berlin Edith Kindermann, RAin und Notarin, FAin für Familienrecht, Bremen 130, 5 Zeitstunden 15 FAO GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ/ INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT/ URHEBER- UND MEDIENRECHT Aktuelles Internetrecht Sa Uhr DAI Berlin Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster 130, 5 Zeitstunden 15 FAO KANZLEIMANAGEMENT Aktuelle Entwicklungen RVG, Beratungskostenhilfe, Verfahrens-/Prozesskostenhilfe Seminar für Rechtsanwälte und qualifizierte Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Do Uhr RAK Berlin Sabine Jungbauer, Rechtsfachwirtin, München 100, 5 Zeitstunden MEDIZINRECHT Taktik im arzthaftungsrechtlichen Zivilprozess Fr Uhr DAI Berlin Dr. med. Helge Hölzer, RA, Facharzt für Chirurgie, Sindelfingen 130, 5 Zeitstunden 15 FAO MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT Aktuelle Brennpunkte des Gewerberaummietrechts Mi Uhr DAI Berlin Kai-Jochen Neuhaus, RA, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht, Dortmund 130, 5 Zeitstunden 15 FAO SOZIALRECHT SGB II und SGB XII Neueste Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis Mi Uhr DAI Berlin Astrid Lente-Poertgen, Vors. Richterin am Landessozialgericht, Essen 130, 5 Zeitstunden 15 FAO TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT/ VERSICHERUNGSRECHT Neuere Entwicklungen und Strategien im Transportund Speditionsrecht Teil Mo Uhr RAK Berlin Armin Walther, RA, FA für Transport- und Speditionsrecht, Köln 130, 5 Zeitstunden 15 FAO VERSICHERUNGSRECHT/VERKEHRSRECHT Aktuelle Rechtsprechung Kaskoversicherung und Rechtsschutzversicherung Fr Uhr RAK Berlin Prof. Dr. Karl Maier, Fachhochschule Köln, Institut für Versicherungswesen 130, 5 Zeitstunden 15 FAO Die Kostenbeiträge gelten nur für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin. Veranstaltungsorte: DAI-Ausbildungscenter Berlin (DAI Berlin) Voltairestraße Berlin Rechtsanwaltskammer Berlin Geschäftsstelle (RAK Berlin) Littenstraße 9 (4. Etage) Berlin Diese und weitere Fortbildungsveranstaltungen sind auf abrufbar.

3 EDITORIAL EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt "Da die Zigeuner sich in weitem Maße einer Sesshaftmachung und damit der Anpassung an die sesshafte Bevölkerung widersetzt haben, gelten sie als asozial. Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist. Sie wurden deshalb allgemein von der Bevölkerung als Landplage empfunden." Mit diesen Erwägungen begründete der BGH 1956 seine Ansicht, dass Sinti und Roma, die bis 1943 aufgrund eines Erlasses der SS nach Polen "umgesiedelt" wurden, nicht aus rassistischen Gründen verfolgt seien und ihnen keinen Anspruch auf eine Haftentschädigung zustünde. Diese Rechtsprechung änderte der BGH ab Bei einem Besuch des Dokumentationszentrums der Sinti und Roma in Heidelberg erklärte BGH-Präsidentin Bettina Limperg zu Recht, es stehe ihr zwar nicht zu, Entscheidungen des BGH und deren Begründungen nachträglich zu kommentieren. Angesichts der Tragweite des historischen Unrechts könne man sich für diese Ausführungen des BGH aber nur schämen. Die Verantwortung für historisches Unrecht endet nicht bei einer "Stunde null". Staatliches Unrecht gab es auch im demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Westdeutschland: Zwischen 1950 und 1969 kam es zu ca Verturteilungen aufgrund des 175 StGB in der von den Nationalsozialisten tatbestandlich und im Strafmaß verschärften Fassung. Allein die Verfolungsaktion in Frankfurt 1950/51 trieb 6 Männer in den Selbstmord. Der Preußen-Historiker Hans-Joachim Schoeps befand hierzu 1963 bitter: "Für die Homosexuellen ist das dritte Reich noch nicht zu Ende." Der Deutsche Juristentag hatte sich bereits 1951 für die Abschaffung des 175 StGB ausgesprochen, während das Bundesverfassungsgericht die Strafverfolgung noch 1957 für verfassungsgemäß erklärte. Welche Erwägungen lagen dieser Strafverfolgung zugrunde? "Die von interessierten Kreisen in den letzten Jahrzehnten wiederholt aufgestellte Behauptung, daß es sich bei dem gleichgeschlechtlichen Verkehr um einen natürlichen und deshalb nicht anstößigen Trieb handele, für den das gleiche Recht in Anspruch zu nehmen sei (...), kann nur als Zweckbehauptung zurückgewiesen werden. Wollte man den ihr zugrunde liegenden Gesichtspunkt anerkennen, so müßte die Gesellschaft jede Spielart menschlichen Wesens, sei sie auch noch so abartig, als naturgewollt hinnehmen und achten. Daß dies nicht zutreffen kann, lehrt schon die geschichtliche Erfahrung. Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kräfte die Folge," so die Regierungsbegründung der Regierung Erhard (Bundesjustizminister Wolfgang Stammberger, FDP) von 1962 für die Beibehaltung des 175 im Regierungsentwurf für das neue StGB. Wie der Spiegel berichtet, hält auch Bundesjustizminister Maas die Urteile für "Unrecht" und sieht 175 StGB als "von Anfang an verfassungswidrig" an. Das Bundesjustizministerium prüfe derzeit die Rehabilitierung der Verurteilten - und noch heute als "vorbestraft" geltenden Männer. Ein solcher Schritt ist überfällig. Auch die für das bis 1969 begangene staatliche Unrecht damals verantwortlichen Parteien täten gut daran, Ihre Verantwortung aufzuarbeiten und diese Bestrebung zu unterstützen. Ihr Ulrich Schellenberg 93 BERLINER ANWALTSBLATT

4 IMPRESSUM Herausgeber: Berliner Anwaltsverein e.v. Littenstr. 11, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Redaktionsleitung: Dr. Eckart Yersin Redaktion: Christian Christiani, German von Blumenthal, Eike Böttcher, Gregor Samimi, Benno Schick, Thomas Vetter, Dr. Eckart Yersin Redaktionsanschrift: Littenstr. 11, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Verantwortlich für Kammerton (der RAK Berlin): Marion Pietrusky, Benno Schick, Dr. Andreas Linde Rechtsanwaltskammer Berlin, Hans-Litten-Haus, Littenstr. 9, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Verantwortlich für Mitteilungen der Notarkammer Berlin: Elke Holthausen-Dux Notarkammer Berlin Littenstraße 10, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Verantwortlich für Mitteilungen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin: Dr. Vera von Doetinchem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Walter-Benjamin-Platz 6, Berlin Verantwortlich für alle anderen Rubriken: Dr. Eckart Yersin Meierottostr. 7, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Verantwortlich für Anzeigen: Peter Gesellius Baseler Straße 80, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 21 vom Anzeigenschluss ist der 25. des Vormonates. Zeichnungen: Philipp Heinisch Dortmunder Str. 12, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Verlag: Das Berliner Anwaltsblatt erscheint monatlich im CB-Verlag Carl-Boldt Baseler Str. 80, Berlin, Telefon (030) , Fax (030) Bezugspreis im Jahresabo 90 Euro, Einzelheft 10 Euro. Druck: Globus-Druck GmbH & Co. Print KG, Berlin Telefon (030) , Fax (030) Redaktionsschluss ist der 20. des Vormonats. BERLINER ANWALTSBLATT 94

5 INHALT TITELTHEMA Der drohende politische Konsens Aktuelles zur Vorratsdatenspeicherung.. 97 AKTUELL Das Recht auf berufspolitische Teilhabe Interview mit Gregor Samimi über die Kammerversammlung, Syndikusanwälte, Laienkapitäne und den freien Anwaltsberuf 99 Syndizi im RAK-Vorstand Gewissenhaft und im Interesse aller Kollegen Neulinge im RAK-Vorstand Das Ehrenamt liegt mir förmlich im Blut 102 Feindliche Übernahme? Ein Plädoyer für die Briefwahl Kammerversammlung 2015 Das war erst der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich.- hoffentlich nicht! Deutscher Erbrechtstag in Berlin Neuer Fachanwalt Vergaberecht Berufsgeheimnis auch bei Ärzten schützen! Zuwachs bei den Rechtsanwaltszahlen gebremst URTEILE Einmal Streitwert, immer Streitwert Kfz-Versicherung: Klausel zur Neupreisentschädigung enthält keine Herstellerbindung Anwälte, behaltet den Posteingang im Auge! 123 WISSEN Fachanwalt werden ohne Prüfung: Die Verdrängung des anwaltlichen Berufsrechts durch das Wettbewerbsrecht 124 FORUM Der Richter und sein Opfer Wenn die Justiz sich irrt BUCHBESPRECHUNGEN TERMINE INSERATE BEILAGENHINWEIS Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Firma Juristische Fachseminare, Bonn, bei. Wir bitten um freundliche Beachtung. Deutscher Anwaltstag 2015 jetzt anmelden! BERLINER ANWALTSVEREIN Pioniere im E-Commerce zu Gast beim BAV Richter und Anwaltschaft im Dialog Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Versicherungsrecht Bericht zum Treffen des AK Verwaltungsrecht am 26. Februar BAV-Veranstaltungen 114 KAMMERTON Dr. Marcus Mollnau als Kammerpräsident wiedergewählt Die neuen Vorstandsmitglieder BERLINER ANWALTSBLATT

6 BERLINER ANWALTSVEREIN Berliner Anwaltsverein e.v. Berliner Anwaltsverein e.v. Littenstraße Berlin per Fax: Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Berliner Anwaltsverein e.v. Name, Vorname: Kanzlei: Straße / PLZ / Ort: Telefon / Telefax: Geburtsdatum: Zulassungsdatum: Ort / Datum / Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87BAV Mandatsreferenz: entspricht der DAV-Mitgliedsnummer, die Ihnen separat mitgeteilt wird. Ich ermächtige den Berliner Anwaltsverein e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Berliner Anwaltsverein e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname / Name (Kontoinhaber): Kreditinstitut (Name / BIC): IBAN: DE Ort / Datum / Unterschrift BERLINER ANWALTSBLATT 96

7 THEMA DER DROHENDE POLITISCHE KONSENS AKTUELLES ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG In technischer Hinsicht bedeutet Vorratsdatenspeicherung, dass Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten aller TK-Verbindungen ihrer Kunden für einen bestimmten Zeitraum auf Vorrat speichern und für staatliche Stellen zur Verfügung halten sollen. Dadurch wird nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Diese Daten sollen ohne einen bestimmten Anlass oder Verdacht von allen Bürgern gespeichert werden. Dadurch entstehen große Datenbanken, mit deren Hilfe von allen Bürgern Bewegungsprofile erstellt oder geschäftliche Kontakte nachvollzogen werden können. Ebenso können familiäre Verhältnisse oder Freundschaftsbeziehungen offengelegt werden. In vielen Fällen lassen die Verbindungsdaten auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, die persönlichen Interessen oder die Lebenssituation einer Person zu. RA German von Blumenthal, Mitglied der Redaktion Von Zeit zu Zeit und in unregelmäßigen Abständen taucht die Vorratsdatenspeicherung in der öffentlichen Diskussion auf. Man wundert sich, denn mit dem EuGH-Urteil vom 8. April 2014 in den verbundenen Rechtssachen C- 293/12 und C-594/12 endete vergangenes Jahr vorerst eine lange Reihe europäischer Gerichtsurteile. Sie kamen jeweils zu der Entscheidung, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt und daher unzulässig ist. POLITIK CONTRA RECHTSPRECHUNG Gibt es also Neues zu berichten? Eigentlich nicht. Befremdlich ist nur, dass Teile der Politik trotz der klaren Rechtsprechung immer wieder Forderungen nach einem solchen Gesetz stellen. Noch befremdlicher ist allerdings, dass die Bürger immer wieder dieselben Argumente hören müssen, die durch Gutachten oder Rechtsprechung seit langem widerlegt sind. Im Januar nun forderte die SPD-Führung unter Sigmar Gabriel ein solches Gesetz und SPD-Justizminister Heiko Maas kündigte jüngst an, schnell ein solches vorlegen zu wollen. Bürgerrechtler sehen darin einen Betrug am Wähler, denn im Vorfeld der Europawahl hatte die SPD noch ablehnende Positionen zur Vorratsdatenspeicherung vertreten. In Anbetracht ihrer erheblichen Auswirkungen auf das private Leben der Bürger, aber vor allem auf die anwaltliche Berufsausübung, wollen wir nochmals kurz die wichtigsten Punkte zusammenfassen: WAS STECKT HINTER DER VORRATSDATENSPEICHERUNG? SOZIALDEMOKRATEN WOLLEN JETZT AUCH SPEICHERN Gefordert wurde Vorratsdatenspeicherung früher von konservativen Politikern der CDU/CSU sowie von staatlichen Stellen wie Polizei oder Verfassungsschutz. Seit Januar nun fordert auch der SPD-Koalitionspartner die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten. Die gesetzgeberische Geschichte der Vorratsdatenspeicherung begann mit einer ersten Diskussion auf EU- Ebene im Jahre 2002 und fand mit der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom ihren Abschluss. Die Umsetzung hätte bis März 2009 erfolgen müssen. In Deutschland erfolgte diese unter anderem durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (BGBI I S. 3198) KLAGEN GEGEN DAS SPEICHERN AUF VORRAT In einem bis dahin beispiellosen Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begehrten über Kläger die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Mit Urteil vom (AZ: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 und 1 BvR 586/08) gab das Gericht den Anträgen statt. Es lag ein Verstoß gegen Art. 10 GG vor, da die Vorratsdatenspeicherung nicht verhältnismäßig sei. Nach Art. 10 GG sind nicht nur die Inhalte der Kommunikation, sondern auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs geschützt. Dazu gehöre insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Das Gericht hielt eine grundrechtskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zwar für grundsätzlich möglich, jedoch unter hohen Anforderungen. Eine grundgesetzkonforme Umsetzung erfolgte unter der FDP-Justizministerin Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht mehr. Sie wollte Vorratsdaten nur nach konkretem Verdacht speichern lassen. VERFASSUNGSGERICHTE KIPPEN RICHTLINIE ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG Auch die Richtlinie selbst war Gegenstand richterli- 97 BERLINER ANWALTSBLATT

8 THEMA cher Überprüfung. Vorabentscheidungsersuchen aus Irland (Rs. C-293/12, Digital Rights Ireland) und aus Österreich (Rs. C594/12, Kärntner Landesregierung) betrafen die Rechtmäßigkeit der Richtlinie. Der EuGH erklärte die Richtlinie für ungültig (Urteil vom ). Das Urteil war sehr deutlich, denn das Gericht ging in seiner Entscheidung noch über die Empfehlungen des Generalanwalts hinaus. Aufgrund der Nichtigkeit der Richtlinie waren die europäischen Umsetzungsgesetze ebenfalls nichtig. Für Deutschland bestand keine Verpflichtung mehr, die bis dahin unterbliebene Umsetzung voranzutreiben. Auch die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedsstaaten haben ähnlich zu den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen entschieden. Zuletzt die Verfassungsgerichte Bulgariens (am ) und der Niederlande (am ). Die Kommission plant wohl vorerst keine Vorgaben für die Mitgliedstaten. Diese sollen vielmehr eigene Vorschriften erlassen. AKTUELLE FORDERUNGEN NACH NATIONAL-GESETZLICHER REGELUNG Dies könnte die aktuellen Forderungen einzelner deutscher Politiker erklären. Die Begründungen sind jedoch weder neu noch aktuell. Vielmehr war zu erwarten, dass die Diskussion trotz der eindeutigen Rechtsprechung nicht zum Stillstand kommen sollte. Die Befürworter nutzen jeden vermeintlichen Anlass, um die Forderungen erneut zu erheben.vorratsdatenspeicherung sei notwendig aufgrund der Bedrohung durch Kriminelle und Terroristen. Vorratsdatenspeicherung diene dem Schutz vor schlimmen Straftaten. Die Sicherheitsbehörden bräuchten alle nötigen Mittel. Doch bringt mehr Überwachung auch mehr Sicherheit? Die Vorratsdatenspeicherung überwacht die Kommunikation aller Bürger ohne den Anlass eines Verdachtes - da sind Zweifel angebracht. Tatsächlich ist gar nicht erwiesen, dass mehr Überwachung zu weniger Kriminalität oder mehr Sicherheit führt. Bei näherer Betrachtung stellt sich auch heraus, dass es sich lediglich um Behauptungen der Befürworter handelt. Die damalige Bundesministerin für Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), wollte diese Thesen im Jahre 2012 überprüfen und beauftragte das Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Das Gutachten konnte keine Verbesserung der Sicherheitslage durch Vorratsdatenspeicherung feststellen. Untersucht wurde die Zeit vor und während der Vorratsdatenspeicherung, außerdem wurden Ermittler befragt. Der Spiegel ( ) zitiert das Fazit: Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als typisch aus, ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre. VORRATSDATENSPEICHERUNG ERHÖHT AUFKLÄRUNGSRATE KAUM Ein Anstieg der Aufklärungsquote gemäß der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts konnte nicht beobachtet werden. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass die Aufklärungsrate mit Vorratsdatenspeicherung um weniger als einen Prozentpunkt ansteigt. Auch die EU-Kommission wollte die Richtlinie aufgrund der Umsetzungsprobleme evaluieren. Eine Studie sollte Nutzen und Mehrwert der Vorratsdatenspeicherung wissenschaftlich untersuchen. Das Ergebnis der Studie blieb allerdings unter Verschluss. Teile daraus veröffentlichte eine österreichische Bürgerinitiative im Internet. Ein Beleg für die Brauchbarkeit der Vorratsdatenspeicherung sucht man vergeblich. Besonders problematisch bei der anlasslosen Überwachung gemäß der bisherigen Regelung ist die Verfolgung von Bürgern, die zu Verdächtigen werden. Plötzlich werden diese Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Ihre Unschuld stellt sich erst später heraus oder es kann ihre Schuld im weiteren Verlauf nicht festgestellt werden. Damit treffen die Instrumente der Strafverfolgungsbehörden in vielen Fällen Unschuldige; jeder kann schnell Opfer eines Irrtums oder einer Falschverdächtigung werden. Sicherheit für die Bürger bedeutet daher, dass staatliche Macht begrenzt bleibt. DATENSCHUTZ SCHÜTZT UNSCHULDIGE, NICHT DIE TÄTER Durch Datenschutz werden nicht die Täter, sondern unschuldige Menschen geschützt. Es besteht kein Grund, dass der Staat unbegrenzt Informationen über Bürger sammelt und deren Daten beliebig rastert. Je mehr nämlich der Staat über Bürger weiß, desto mehr Ansatzpunkte für Ermittlungen und Risiken von Falschverdächtigungen bestehen. Nur am Rande sei erwähnt, dass umfangreiche Datenbestände auch die Gefahr von Missbrauch bergen. Nicht ohne Grund sieht 3a BDSG daher die Grundsätze von Datensparsamkeit und Datenvermeidung vor: Bei Verarbeitung personenbezogener Daten sollen lediglich so viele Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Das unnötige Sammeln von Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen stellt einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. UNVERHÄLTNISMÄßIGER EINGRIFF IN DIE PRIVATSPHÄRE Was Vorratsdatenspeicherung erreicht, sind Einschränkungen der persönlichen Freiheit jedes einzelnen Bürgers. Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden alle Bürger sowie die Gesellschaft als Ganzes leiden, denn eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein. Viele berufliche Aktivitäten setzten Vertraulichkeit voraus. Vorratsdatenspeicherung schränkt diese Vertraulichkeit ein. Sie schadet damit der Berufsausübung von Medizinern, Anwälten, der Kirche oder Journalisten. Wenn sich ein Mandant nicht mehr vertrauensvoll an einen Anwalt wenden kann, schränkt dies die anwaltliche Berufsausübung ganz erheblich ein. Dadurch schaden solche Datensammlungen letztlich der freiheitlichen Gesellschaft insgesamt. BERLINER ANWALTSBLATT 98

9 AKTUELL DAS RECHT AUF BERUFSPOLITISCHE TEILHABE Gregor Samimi über den Ansturm auf die ordentliche Kammerversammlung, Syndikusanwälte, Laienkapitäne und den freien Anwaltsberuf RA Gregor Samimi (49)* BAB: Herr Samimi, nach 12 Jahren Mitgliedschaft im Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer haben Sie für das Amt nicht mehr kandidiert. Wie fühlen Sie sich jetzt? Samimi: Irgendwie erleichtert. Die Vorstandsarbeit bindet viel Arbeitszeit und gibt auch Anlass zu heftigen Meinungsverschiedenheiten, wenn es zum Beispiel um die Frage der Einführung der Briefwahl bei der Besetzung der Vorstandsposten geht. Die Auseinandersetzung um diese Frage hat vor rund zwei Jahren auf der Kammerversammlung die Gemüter erhitzt. Die Gegner hatten im Kern die Sorge, die Kammerversammlung könnte als Souverän an Bedeutung verlieren und vielleicht insgeheim zu Veränderung bei der Besetzung des Vorstandes führen. BAB: Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf der Kammerversammlung dürfte die Sorge nicht ganz unberechtigt gewesen sein.viele der bisherigen Vorstandsmitglieder sind nicht wieder in den Vorstand gewählt worden Kammermitglieder stürmten die Kammerversammlung. Samimi: Das ist bedauerlich aber in der Demokratie hinzunehmen und als Chance zu begreifen. Auch den Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälten muss selbstverständlich das Recht auf berufspolitische Teilhabe *Gregor Samimi ist Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gehörte er von 2003 bis 2015 an. Der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer gehört er seit 2011 an. ERMITTLUNGEN OBSERVATIONEN Anschriften- und Personenermittlungen Pfändungsmöglichkeiten Kontoermittlungen Vermögensaufstellungen Beweis- und Informationsbeschaffung Fehlverhalten in der Partnerschaft Mitarbeiterüberprüfung Unterhaltsangelegenheiten GPS-Überwachung Beweissicherung Der hohe Qualitäts- und Abwicklungsstandard sowie die innovativen Vorgehensweisen der DMP Detektei wurden nach der strengen, international gültigen Norm ISO 9001 vom TÜV Rheinland zertifiziert und ausgezeichnet. Berlin Hamburg München Kurfürstendamm Berlin Fon +49 (0) Fax +49 (0) Valentinskamp Hamburg Fon +49 (0) Fax +49 (0) Maximilianstraße 35a München Fon +49 (0) Fax +49 (0) PROFESSIONELLE BEWEIS- UND INFORMATIONSBESCHAFFUNG info@dmp-detektei.de 99 BERLINER ANWALTSBLATT

10 AKTUELL zugestanden werden. Hierzu gehört insbesondere das Recht, die Positionierung des Kammervorstandes zu einer Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte mitzugestalten und Signale zu setzen. Im Grunde ist genau das eingetreten, was wir uns alle immer gewünscht haben: Eine stärkere Partizipation an der ordentlichen Kammerversammlung. BAB: Zwölf Kammermitglieder wurden erstmals in den Vorstand gewählt. Sehen Sie die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes gefährdet? Samimi: Die Arbeit des Vorstandes wird durch eine sehr erfahrene Hauptgeschäftsführerin und eine Vielzahl von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet. Diese tragen ganz erheblich zur Professionalisierung der Vorstandsarbeit bei. Zudem wird der Vorstand alle zwei Jahre nur zur Hälfe neu gewählt. Eine weise Entscheidung des Gesetzgebers, wie sich gezeigt hat. BAB: Der Kollege Kleine-Cosack hat mal das Kammerwesen als schwerfälliges und kostspieliges Luxusboot bezeichnet. Seine Laienkapitäne steuern nicht selten einen gemeinwohlgefährlichen Kurs hin und wieder unter Außerachtlassung des geltenden Rechts, gab er im Editorial des Anwaltsblattes im Februar 2006 zu bedenken. Wie sehen Sie das rückblickend? Samimi: Hier kann man durchaus geteilter Meinung sein. Ich selbst habe die Berliner Kammer stets als sehr kostenbewusst erlebt. Ausgabepositionen wurden regelmäßig kritisch hinterfragt und nicht selten wurde auch gestritten und nach Einsparungspotentialen gesucht. Auch ohne die ehrenamtliche Arbeit der vielen Kolleginnen und Kollegen in den Gremien wäre das Kammerwesen nicht denkbar. BAB: Sehen Sie den Anwaltsberuf als freien Beruf in Gefahr? Samimi: Die Begrifflichkeit des freien Berufes wird allzu gern wie eine Monstranz hochgehalten. Dabei ist der Anwaltsberuf aufgrund der vielen berufsrechtlichen Vorschriften bei Weitem nicht so frei, wie oft behauptet wird. Viele Normen muten an wie aus der Zeit der Zünfte und Gilden entliehen. Hier stimme ich dem Kollegen Kleine- Cosack zu. Einige Kolleginnen und Kollegen haben bedauerlicherweise keine allzu hohe Meinung vom Kammerwesen. Sie begreifen die Kammer als Berufsaufsicht, was sie ja auch ist. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich von ihr überwacht, hier und da gegängelt. Da hat es die Kammer schwer zu punkten. Hier muss deutlich mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden. BAB: Was sagen Sie zur Spezialistenentscheidung des BGH? Samimi: Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass sich die Dinge erfreulicherweise im Fluss befinden. BAB: Herr Samimi, wir bedanken uns für dieses Interview. Das Interview führte RA Dr. Eckart Yersin, Redaktionsleiter des Berliner Anwaltsblattes. BERLINER ANWALTSBLATT 100

11 AKTUELL Syndizi im RAK-Vorstand GEWISSENHAFT UND IM INTERESSE ALLER KOLLEGEN Vorher zum Anwalt und als Anwalt vor Abschluss einer Versicherung RAin Dr. Clarissa Freundorfer Dass die letzte Kammerversammlung der RAK Berlin einen Besucherrekord vermelden konnte, war zu einem großen Teil den zahlreich erschienenen Syndikusanwälten geschuldet. Dr. Clarissa Freundorfer ist eine von ihnen und als Syndikusanwältin bei der Deutschen Bahn AG nun auch im Vorstand der RAK Berlin. Wir sprachen mit ihr über das große Interesse an der Kammerversammlung, ihre Motivation für die Vorstandskandidatur und wie viel Zeit sie sich für ihre neue Tätigkeit frei hält. Berliner Anwaltsblatt (BAB): Frau Kollegin Dr. Freundorfer - herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Kammervorstand! Viele sprechen ja von einem Ansturm der Syndikusanwälte auf die Kammerversammlung. Wie kam es zu dem Ansturm und wie kam es zu Ihrer Kandidatur? Dr. Freundorfer: Herzlichen Dank. In Berlin sind nach Schätzungen mindestens 20 Prozent der Anwälte Syndizi. Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen April und vor allem die darauf folgenden Reaktionen und Stellungnahmen der RAK Berlin haben bei uns die Besorgnis ausgelöst, dass die Belange der Syndizi möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt werden. Da wir Syndizi uns immer schon als Teil der Anwaltschaft gesehen haben, war es für mich und viele andere Syndikusanwälte auch ein Anliegen, dass wir künftig verstärkt an der anwaltlichen Selbstverwaltung mitwirken. Deswegen haben wir uns entschlossen, Kandidaten für den Vorstand aufzustellen. Die Schärfe, mit der die Diskussion zwischen den Syndikusanwälten und den niedergelassenen Kollegen in den Wochen und Monaten vor und auch noch in der Kammerversammlung geführt wurde, ist meines Erachtens vor allem dadurch zu erklären, dass bisher zu wenig berufsrechtlicher Austausch zwischen den verschiedenen anwaltlichen Berufsgruppen stattfand. Künftig findet dieser Austausch direkt im Vorstand der RAK Berlin statt. Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Ich habe mich für eine Kandidatur entschieden, weil mich nicht nur die Syndikus-Thematik bewegt, sondern mich Berufsrecht schon immer interessiert hat. Außerdem kenne ich als ehemalige Kanzleianwältin verschiedene Berufsbilder aus eigener Anschauung. Derzeit arbeite ich in einer der größten Rechtsabteilungen Berlins, so dass bei uns nachfragen. Wir sind eine freie Wirtschaftsvereinigung von Kollegen für Kollegen, hauptsächlich der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch schon der Rechtsreferendare und Assessoren, auch der Notare und Patentanwälte. Der Verein besteht seit fast 50 Jahren und hat derzeit etwa Mitglieder bundesweit. Durch Gruppenversicherungsverträge bieten wir unter anderem kostengünstigen Versicherungsschutz für die Krankenversicherung Krankentagegeldversicherung Krankenhaustagegeldversicherung Unfallversicherung Lebensversicherung Altersrentenversicherung Sterbegeldversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Pflichtversicherung nach 51 BRAO. Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Unsere Gruppenversicherungspartner sind die Versicherungsunternehmen der ERGO-Gruppe (insbesondere die DKV) sowie die HDI-Versicherung AG und das Rheinische Versicherungskontor. Wir gewähren Hinterbliebenen unserer Mitglieder eine Sterbefallbeihilfe von derzeit Euro 1.500,-- und unterhalten einen eigenen Hilfsfonds. Wir erteilen Ratschläge in Fragen der Sozialhilfe und zur Vorsorge für den Todesfall. Der Jahresbeitrag beträgt Euro 60,--. Für das Kalenderjahr, in dem der Beitritt erfolgt, besteht Beitragsfreiheit. Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.v. Barer Str. 3/I, München Telefon: (089) Telefax: (089) Info@selbsthilfe-ra.de Internet: BERLINER ANWALTSBLATT

12 AKTUELL ich täglich die Interessen vieler Kollegen erfahre. BAB: Wie viele Syndizi sind eigentlich bei der Deutsche Bahn AG und ihren Tochterunternehmen in Berlin beschäftigt? Dr. Freundorfer: Die genaue Zahl für Berlin kenne ich nicht, aber sie ist im niedrigen dreistelligen Bereich. BAB: Welchen der gesetzlichen Aufgaben der RAK werden Sie sich besonders widmen? Welche Aktivitäten der RAK über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus halten Sie für richtig und wichtig? Dr. Freundorfer: Ich bin in der Abteilung, die sich mit Fachanwaltschaften befasst. Ein spannendes Thema, weil die Bedeutung des Fachanwalts als Qualifizierungsmerkmal ungebrochen ist und Anwälte im Wettbewerb mit anderen Rechtsdienstleistern durch ihre bessere Qualifikation überzeugen müssen. Ich freue mich außerdem darauf, junge Kollegen beim Antritt des Anwaltsberufes kennenzulernen. Natürlich wird die Syndikus-Thematik und die Begleitung des Gesetzgebungsvorhabens am Anfang auch ein Schwerpunkt sein. Außerdem und hier schließe ich mich den Worten des Präsidenten Dr. Marcus Mollnau in der Kammerversammlung an die RAK Berlin ist eine besondere Kammer. Wir sind die Hauptstadtkammer und können den Gesetzgeber quasi sehen. Die Auseinandersetzung mit Gesetzgebungsvorhaben über den gesetzlichen Auftrag hinaus halte ich daher für richtig und wichtig. BAB: Eine Frage kursiert immer wieder, wenn es um die Syndizi im neuen Kammervorstand geht: Wie viel Zeit planen Sie persönlich eigentlich für die Aufgaben in der Rechtsanwaltskammer ein? Dr. Freundorfer: Mein Ziel ist es die Arbeit im Vorstand mit der gleichen Qualität wie meine sonstige anwaltliche Tätigkeit, gewissenhaft und im Interesse aller Kollegen zu tun. Ich werde die Zeit aufwenden, die hierfür erforderlich ist. BAB: Sollte die Wahl zum RAK-Vorstand per Briefwahl ermöglicht werden? Dr. Freundorfer: Das ist eine spannende Frage, zu der ich aber noch keine abschließende Meinung habe. Für die Briefwahl spricht sicherlich, dass alle Kollegen die Chance haben, den Vorstand zu wählen und nicht nur diejenigen, die ob nun als Teil eines Ansturms oder generell die Zeit aufbringen, an der Kammerversammlung teilzunehmen. Gegen die Briefwahl spricht aber, dass man sich kein persönliches Bild von den Kandidaten machen kann und Klares-Juristendeutsch.de Gern ich Ihnen ein Angebot ein oder das Ihrer Michael Schmuck Rechtsanwalt Journalist Autor Dozent Berlin-Kreuzberg Der in Kreuzberg, weniger Anreiz besteht an der Kammerversammlung teilzunehmen. Der Vorstand der RAK Berlin hat das Thema in der Vergangenheit bereits behandelt. Ich bin gespannt, die Ergebnisse der bisherigen Diskussionen mit den Vorstandskollegen zu diskutieren. RA Akin Hizarci Die Fragen stellte RA Christian Christiani. Neulinge im RAK-Vorstand DAS EHRENAMT LIEGT MIR FÖRMLICH IM BLUT Rechtsanwalt Akin Hizarci überzeugte mit einer kurzen, freien Vorstellungsrede über 500 Kammermitglieder, ihm ihre Stimme bei der Vorstandswahl zu geben. Nun ist er RAK-Vorstandsmitglied und stellt sich unseren Fragen nach seinen Vorhaben für die Dauer seines Vorstandsmandates. Berliner Anwaltsblatt (BAB): Herr Hizarci, zunächst unseren herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Wahlerfolg. Nach einer angekündigt kurzen Rede haben Sie in der Kammerversammlung über 500 Stimmen bekommen und sind nun Mitglied des Vorstandes der Berliner Rechtsanwaltskammer. Haben Sie mit so vielen Stimmen gerechnet? Akin Hizarci: Vielen Dank. Die Rede war wahrlich kurz. Ich hatte keine Rede vorbereitet und mich für eine freie Rede entschlossen, was letztlich wohl doch die Kolleginnen und Kollegen überzeugt hat. Anders kann ich mir die über 500 Stimmen nicht erklären. Ich war sehr überrascht, dass der Einzug in den Vorstand bereits im ersten Wahlgang geklappt hat und möchte mich auf diesem Wege nochmals bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung bedanken. BAB: Was hat Sie bewogen zu kandidieren und was haben Sie sich für die kommenden vier Jahre vorgenommen? Akin Hizarci: Das Ehrenamt liegt mir förmlich im Blut. Bereits in der Grundschule war ich engagierter Schülerlotse. Später durfte ich verantwortungsvolle Ehrenämter in diversen Vereinen übernehmen, was mir immer sehr viel Spaß gemacht hat. Als Rechtsanwalt in Berlin interessieren mich selbstverständlich die Belange der gesamten Rechtsanwaltschaft. Deshalb habe ich mich für eine Kandidatur entschieden. BERLINER ANWALTSBLATT 102

13 AKTUELL Im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin möchte ich mich neben den allgemeinen Belangen der Kolleginnen und Kollegen vordergründig für die Interessen der Berufseinsteiger und Junganwälte einsetzen, die erfahrungsgemäß keinen leichten Start als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei haben. Hier möchte ich mich einbringen und entsprechende Hilfestellungen anbieten. Als Strafverteidiger liegen mir die Belange von Strafverteidigern sehr am Herzen. In diesem Bereich möchte ich mich im Vorstand dafür einsetzen, dass die Rechtsanwaltskammer Berlin die gängige Praxis der Pflichtverteidigerbestellung aktiv thematisiert. Die Vernetzung der Rechtsanwaltschaft auch über die Grenzen unserer Stadt hinaus ist unabdingbar. Auch in diesem Bereich möchte ich mich einsetzen, die bestehenden europaweiten und internationalen Beziehungen der Rechtsanwaltskammer Berlin aktiv pflegen und den Ausbau dieser Beziehungen mitgestalten und unterstützen. BAB: Vielen Dank für das Interview Akin Hizarci: Ich habe zu danken. Die Fragen stellte RA Gregor Samimi. FEINDLICHE ÜBERNAHME? EIN PLÄDOYER FÜR DIE BRIEFWAHL der Tatsache bewusst geworden, dass man sich schließlich in der Hauptstadt befindet und die Kammer das auch mit einigen der 29 Vorstandsmitglieder repräsentieren sollte. Man wird sehen, wie aktiv sich die Mitarbeit beispielsweise der neu gewählten Syndizi gestaltet. Vorstandsarbeit ist zum Teil schon ein recht trockenes Geschäft, und so richtig etwas bewegen kann man über den Bereich der Beantwortung von Beschwerden, Gebührenfragen und sehr alltäglicher Vorstandstätigkeiten hinaus nur sehr beschränkt. Es ist schließlich nicht der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, der über die Änderung des VI. Buches des SGB oder das Eckpunktepapier des Bundesministers der Justiz zu der Regelung des Berufsrechts, soweit Unternehmensanwälte betroffen sind, zu entscheiden hat. Der große Andrang zu der Kammerversammlung hätte einem schon zu denken geben sollen. So erfreulich der Zustrom vieler jüngerer Kollegen und Kolleginnen auch war, so irritierend war der alleinige Anlass der Diskussion um die Rechte der Syndikusanwälte. Es wurde schnell klar, dass mit dem Einsatz der Stimmen der Unternehmens- und Verbandsanwälte der Kammervorstand in seiner Zusammensetzung massiv verändert werden sollte. Nun konnte der Vorstand insgesamt nicht feindlich übernommen werden, da alle zwei Jahre nur die Hälfte neu gewählt wird. Aber die Wahl von acht Unternehmensjuristen und -juristinnen in den neuen Vorstand bei zu wählenden vierzehn Mitgliedern war wie ein Erdrutsch Jahre Schweitzer Sortiment Ihre Fachbuchhandlung in Berlin und Potsdam! RA Dr. Eckart Yersin, Redaktionsleiter des Berliner Anwaltsblattes Wer die Jahresversammlung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin am besucht und den Wahlkrimi für den Vorstand verfolgt hat, konnte sich nur verwundert die Augen reiben. Mehr als tausend Teilnehmer waren erschienen, so viel wie noch nie. In früheren Jahren konnte man sich darüber freuen, wenn um die fünfhundert Kollegen und Kolleginnen zur Kammerversammlung ihren Weg in die Kongresshalle fanden. Diesmal kamen auch Hundertschaften, denen es früher nie eingefallen wäre, die Kammerversammlung zu besuchen. Auch nicht zu Vorstandswahlen. Aber dank des Urteils des Bundessozialgerichts und mancher Tendenzen in den Kammern zu restriktiver Behandlung der Anwaltszulassung für Unternehmensjuristen waren diese aufgeschreckt worden und wollten sich in die Vorstandsarbeit einbringen. HIER SIND DIE HAUPTSTADTANWÄLTE Ganz allgemein gesprochen, sind sich nun auch Anwältinnen und Anwälte aus Unternehmen,Verbänden einerseits und großen Wirtschaftskanzleien andererseits Berlin-Mitte Französische Str Berlin Tel. 030/ Am Amtsgericht Charlottenburg Holtzendorffstr Berlin Tel. 030/ Potsdam Friedrich-Ebert-Str Potsdam Tel. 0331/ h Tel. 030/ berlin@schweitzer-online.de potsdam@schweitzer-online.de 103 BERLINER ANWALTSBLATT

14 AKTUELL Das war spannender als der Sonntagsabend-Tatort. Von den Mitgliedern des alten Vorstands, die sich erneut der Wahl gestellt hatten, erhielt nur der Präsident Dr. Marcus Mollnau im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit. ANWESENHEIT ERMÄCHTIGT NICHT ZUR ALLEINIGEN REPRÄSENTANZ Nun muss man nicht ernsthaft befürchten, dass die bisherige Arbeit des Vorstands lahmgelegt wird. Und der Vorstand wird auch nicht übernommen und schon gar nicht feindlich. Nur muss man konstatieren, dass ein Überraschungscoup so nur möglich ist, weil die zufällige Anwesenheit der Teilnehmer an der Versammlung einmal im Jahr die Entscheidung bringt. Das ist bei der Festlegung des Haushaltsplans und des Jahresbeitrags genauso wie bei weitreichenderen Entscheidungen z. B. der frühere Erwerb der Büroetage für die Kammer. Nun kann man sagen, das ist nun einmal so, wer da ist entscheidet. Die Anwesenden sind aber nicht die alleinigen Repräsentanten der Anwaltschaft. Daher sollten ganz wesentliche Fragen der Anwaltschaft, zu denen unbedingt die Wahl der Vorstandsmitglieder gehört, allen Anwälten und Anwältinnen zur Abstimmung vorgelegt werden. Das geht nur durch Briefwahl oder schriftliche Urabstimmung. So hätte die weitreichende Entscheidung über die Frage des Erwerbs der Büroeinheit für die Rechtsanwaltskammer Berlin im Wege der schriftlichen Urabstimmung erfolgen sollen. Entschieden hatten aber nur die anwesenden Kammermitglieder in der Jahresversammlung. DIE LEHREN DES JAHRES 1984 Man hätte aus der Kammerversammlung des Jahres 1984 lernen können, in der im ersten Anlauf über die Schaffung eines Versorgungswerks für die Berliner Anwaltschaft entschieden wurde. Kammervorstand und der Vorstand des Berliner Anwaltsvereins hatten sich intensiv und mit sorgfältigster Vorarbeit um eine Vorlage eines Entwurfs für ein Versorgungswerk der Rechtsanwälte für die Kammermitglieder bemüht. Das Modell Nordrhein- Westfalen wurde vorgestellt und dementsprechend als Vorschlag konzipiert. Aber die Zufallsmehrheit in der Kammerversammlung lehnte die Einführung einer Altersvorsorge für die Anwälte und Anwältinnen in einem berufsständischen Versorgungswerk ab. Nachdem einige ältere Kollegen weitschweifige und teilweise nebulöse Ausführungen in der Kammerversammlung über die Freiheit des Anwaltsberufes gemacht hatten Freiheit wovon, wozu? Zu Altersarmut? Zu Problemen mit Scheinselbstständigkeit? stimmte die Mehrheit der Kolleginnen (in noch recht geringer Zahl) und Kollegen gegen die Errichtung eines Versorgungswerks, und zwar vor allem die, die selbst ohne Probleme aus Altersgründen einen Beitritt hätten ablehnen können. Diese Zufallsmehrheit verbaute damals der jüngeren Kollegenschaft die Möglichkeit einer berufsständischen Altersversorgung und verharrte damit in einem alten Standesdenken. Dies wurde übrigens erst Jahre später durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu dem Disziplinarrecht der Anwälte und zu Werbemöglichkeiten aufgebrochen. Es war erschütternd zu sehen, wie durch eine nicht repräsentative Mehrheit eine für die Anwaltschaft ganz wesentliche Frage negativ entschieden wurde. PER BRIEFWAHL ZUM VERSORGUNGSWERK Davon hatte sich die Kammer zehn Jahre lang nicht erholt, soweit das Thema Errichtung eines Versorgungswerks betroffen war. Der zweite Anlauf lief dann besser. Vorstandsmitglieder der Kammer, des Berliner Anwaltsvereins, des Deutschen Anwaltvereins und Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern stellten in vielen einzelnen Versammlungen der Kollegenschaft das zu errichtende Versorgungswerk vor und schafften auf diese Weise einen breiten Kenntnisstand. Mit hoher Wahlbeteiligung wurde mit klarer Mehrheit per Briefabstimmung über die Einführung des Versorgungswerks entschieden. BERLINER ANWALTSBLATT 104

15 AKTUELL Das war der Bedeutung der Frage angemessen. Wer weiß, was bei einer Abstimmung nur in der Jahreskammerversammlung herausgekommen wäre. Das Ergebnis der Briefwahl war jedenfalls überzeugend. Jeder Anwalt und jede Anwältin konnte mit abstimmen, und die Anwaltschaft honorierte dies durch eine hohe Wahlbeteiligung. Eine wirkliche Mehrheit hat also über die Einführung des Versorgungswerks für die Berliner Anwälte und Anwältinnen entschieden. Es waren nicht die Kammer oder die Funktionäre. Echte Repräsentanten der Anwaltschaft sitzen auch in der Satzungsversammlung. Die Mitglieder werden durch Briefwahl bestimmt, sie stellen sich im Newsletter der Rechtsanwaltskammer Berlin und im Berliner Anwaltsblatt vor, und jeder kann abstimmen. Wenn der Vorstand der Kammer dies wollte, könnte er auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen nur zu dem Zweck der Vorstellung der Kandidaten für die Satzungsversammlung. Die Mitglieder werden also wirklich von der Anwaltschaft gewählt und nicht in einer Momentaufnahme der zufälligen Anwesenheit in einer Kammerversammlung von den Anwesenden bestimmt. VOTUM FÜR DIE EINHEIT DER ANWALTSCHAFT Sind die Stimmenmehrheiten vom nun etwas Schlechtes? An sich nicht. Es kommt darauf an, was der neue Vorstand daraus macht. Jedenfalls ist die Stimmenabgabe insgesamt ein Votum für die Einheit der Anwaltschaft. Ein Rechtsanwalt ist ein Rechtsanwalt mit aller Vielfalt des Berufs. Der Seitenblick auf die eventuell sicherere wirtschaftliche Basis des Unternehmens- und Verbandsjuristen darf jedenfalls kein Maßstab für die Entscheidung über die Zugehörigkeit zur Anwaltschaft und damit zum Vorstand der Kammer sein. Die Unabhängigkeit oder Abhängigkeit angestellter Anwältinnen und Anwälte in Großkanzleien oder von Kolleginnen und Kollegen, die von einem größeren Mandanten ihr wesentliches Auftragsvolumen beziehen, unterscheiden sich von der der Unternehmensanwälte nicht. BREITERE PLATTFORM DER BRIEFWAHL BIETET MEHR TRANSPARENZ Es stieß einem, der jahrelang Kammerversammlungen besucht, allerdings schon etwas bitter auf, wie verdiente und noch aktiv tätige Vorstandsmitglieder nicht wiedergewählt und damit "abserviert" wurden. Sie waren - auch in ihren im Kammervorstand gebrauchten Funktionen - einfach vielen Teilnehmern nicht bekannt. Sie hätten einen guten Übergang auch in einen sich verjüngenden Vorstand schaffen können. Bei einer Briefwahl wäre die Plattform breiter gewesen und bei entsprechender Darstellung und Vorstellung hätte durchaus ein anderes Ergebnis herauskommen können. Wohlgemerkt, auch die Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung durch die anwesenden Kollegen und Kolleginnen ist demokratisch und Demokratie ist manchmal hart. Aber die Anwaltschaft nimmt keinen Schaden. Erstens kann in zwei Jahren die andere Hälfte des Vorstands gewählt werden und zweitens hat der neue Vorstand noch gute Chancen, verjüngt und mit viel Engagement der neuen Mitglieder auch der Unternehmensjuristen sofern sie ihr Versprechen halten - die Körperschaft öffentlich gut zu vertreten. Man sollte aber daraus lernen, was für die älteren bewährten und ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder zu spät kommt, dass die breitere Plattform einer Briefwahl den Kandidaten und Kandidatinnen und der Anwaltschaft als solche größere und transparentere Möglichkeiten eröffnet als eine Wahl durch Zufallsmehrheit in der Kammerversammlung. Die Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen kann im Berliner Anwaltsblatt erfolgen, über die Newsletter der Rechtsanwaltskammer Berlin und auch durch persönliche Vorstellung in der Kammerversammlung. Die Briefwahl könnte nach einer solchen umfassenden Vorstellung durchgeführt werden, wobei man mit Sicherheit eine größere Wahlbeteiligung erwarten könnte. Übrigens, die nächste Wahl zur Satzungsversammlung steht an - eine Briefwahl. Die Kandidatenvorstellung erfolgt auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Berlin und im Berliner Anwaltsblatt. Auch daran sollten sich die Unternehmenssyndizi rege beteiligen, denn in der Satzungsversammlung, die zwar nicht die BRAO neu formulieren kann, gibt es durchaus Gestaltungsfragen, die gerade auch für ihre anwaltliche Berufsausübung von Bedeutung sind. Dolmetscher und Übersetzer Tel Fax Mo-Fr 9-19 Uhr post@zaenker.de Norbert Zänker & Kollegen beeidigte Dolmetscher und Übersetzer ( Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch ) Übersetzungen: Fachtexte aus verschiedenen Gebieten, ferner Texte allgemeiner Art, Privatbriefe, Geschäftsbriefe, Familienstandsurkunden, Zeugnisse. Wir versehen von uns gefertigte Übersetzungen mit der Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit. Fachgebiete: Außenhandel, Bank und Börse, Bildung, Film, Funk, Fernsehen, Handel, Recht (Zivilrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht), Messewesen, Patente, Politik, Steuern und Finanzen, Versicherung, Verträge, Werbung, Wirtschaft, Zollwesen. Termine und Kosten: Für kürzere Texte müssen Sie im allgemeinen mit 1 bis 3 Tagen rechnen; Genaueres können wir Ihnen bei Vorlage des Textes sagen. Die Kosten werden nach 8, 11 & 12 JVEG berechnet; die Kalkulation erfolgt bei Vorlage des Textes. Dolmetschen: Gerichtsdolmetschen, Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen, Vortragsdolmetschen, Simultandolmetschen. Kosten und Bedingungen nennen wir auf Anfrage. Lietzenburger Str Berlin zwischen Bleibtreu- und Schlüterstraße 105 BERLINER ANWALTSBLATT

16 AKTUELL Kammerversammlung 2015 DAS WAR ERST DER ERSTE STREICH, DOCH DER ZWEITE FOLGT SOGLEICH - HOFFENTLICH NICHT! RAin Ulrike Silbermann Wer am sich die Mühe gemacht hat und dem Aufruf der RAK Berlin in die Schwangere Auster zur jährlichen Kammerversammlung gefolgt war, traute seinen Augen kaum. Während sonst zur Veranstaltung nur 450 Kolleginnen und Kollegen den Saal bevölkerten, waren es diesmal mehr als 1000.Wie kam es dazu und was folgt daraus? Die Syndizi dieser Republik haben dem Berufsrecht den Kampf angesagt. Sie wollen ihre Rentenbeiträge in das Versorgungswerk einzahlen und dazu, so muss man meinen, ist ihnen jedes Mittel recht. Das Berufsrecht soll so verändert werden, dass Syndikusanwältinnen und -anwälten weitreichende Rechte und neue Vertretungsbefugnisse vor Gericht eingeräumt werden, um zu erreichen, dass sie ihre Renten wieder ins Versorgungswerk einzahlen können. Ein Blick in 6 Abs.1 SGB VI zeigt allerdings, dass diese neuen Regelungen im Berufsrecht aller Voraussicht nach nicht zum Ziel führen. Dort heißt es: Wird der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Kammer nach dem 31. Dezember 1994 erweitert, werden diejenigen Pflichtmitglieder des berufsständischen Versorgungswerks nicht nach Satz 1 Nr. 1 befreit, die nur wegen dieser Erweiterung Pflichtmitglieder ihrer Berufskammer geworden sind. Ergo ohne Änderung des SGB VI wird auch in Zukunft kein Syndikus wieder ins Versorgungswerk einzahlen können. Die Frage, die sich daher nach dem Blockabstimmungsverhalten von 600 Syndizi in der Kammerversammlung stellt, ist, cui bono - wem nützt das neue Berufsrecht. Es nützt den großen Konzernen, die in Zukunft sich im Verwaltungsrecht, Sozialrecht und vor den Finanzgerichten selbst vertreten können und das ist nur der Anfang, sicher werden auch alsbald Arbeitsrecht und Zivilrecht folgen. Es nützt den Kapitalgesellschaften, die sich an Rechtsanwaltskanzleien beteiligen können. Im Umkehrschluss schadet es allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, da in Zukunft eine Reihe von Mandaten entweder von den Konzernen im Verwaltungsrecht, Sozialrecht oder der Finanzgerichtsbarkeit selbst übernommen werden oder die Versicherungen sich in Kanzleien einkaufen werden und die Anzahl der Mandate auf dem Markt drastisch reduzieren. Was wird mit den Rechtsanwaltsprivilegien, wie dem Beschlagnahmeverbot und der Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege, der Verschwiegenheit und auch der Unabhängigkeit? Wollen wir wirklich dies alles aufgeben? Kann uns das kalt lassen? Ich denke nicht! Grundsätzlich unterliegt der Rechtsanwaltsberuf Wandlungen, die sich im Berufsrecht wiederfinden müssen. Eine maßvolle Anpassung an die heutige Berufswelt kann aber nicht bedeuten, dass sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einer Minderheit, die gut organisiert ist, unterordnen müssen. Ich möchte Sie daher bitten, bei den Wahlen zur Satzungsversammlung zu wählen und nicht allein die Syndizi die Geschicke des Berufsrechts bestimmen zu lassen. Diese sind bundesweit bereits dabei, ihre Kandidaten zu platzieren und durchzusetzen. Nur eine hohe Wahlbeteiligung kann dies verhindern. BERLINER ANWALTSBLATT 106

17 AKTUELL 10. DEUTSCHER ERBRECHTSTAG IN BERLIN von der Universität Bochum einen Rück- und Ausblick über das Erbrecht der letzten zehn Jahre in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Darstellung der Tendenzen war wie immer lebhaft und ein echter Aufwecker. BINDUNG IM ERBRECHT Dr. Eckart Yersin, Rechtsanwalt und Notar a. D. Man glaubt es kaum, aber es war tatsächlich schon der 10. Erbrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht für den Deutschen Anwaltverein zusammen mit der Anwaltakademie in bewährter Qualität vom 12. bis 14. März 2015 veranstaltete. Circa 450 Teilnehmer waren dabei und bestätigten den Erfolg des Erbrechtstages mit ihrer hohen Aufmerksamkeit. Die zweistündige Auftaktveranstaltung am befasste sich mit einer verblüffenden Fragestellung, nämlich Warum Erbrecht?. Gegenstand der Diskussion war die gleichnamige Habilitationsschrift von Prof. Dr. Anatol Dutta, jetzt Universität Regensburg. Seine Podiumspartner waren Prof. Dr. Peter Rawert, Notar in Hamburg, und als Moderator der Vorsitzende der AG Erbrecht Prof. Dr. Andreas Frieser. Man näherte sich dem Thema über die Erörterung von Sinn, Zweck und Funktionen des Erbrechts und ihre tatsächliche Umsetzung. Wie auch der Blick auf andere Rechtsordnungen zeigt, muss die private Erbrechtssetzung nicht grundsätzlich einem gesetzlichen Erbrechtsmodell vorgehen. Sehr aktuell wurde die im Grunde gesellschaftspolitische Diskussion über die familiäre Vermögensbindung durch Vererbung im Gegensatz zu eventuell politisch gewollten Umverteilungen, sei es über das Erbrecht oder das Erbschaftsteuerrecht. ZURÜCK ZUM FAMILIENFIDEIKOMMISS? Dieses Thema beschäftigt Gesellschaftskritiker ebenso wie die Medien in Talkrunden oder über journalistische Rechercheversuche. Auch wenn die Frage Warum Erbrecht? nicht zu den aktuellen politischen Themen oder gar rechtspolitischen Themen gehört, stellt Prof. Dr. Dutta doch die berechtigte Frage, wohin sich eine Gesellschaft bewegt, wenn sich durch private Erbrechtsgestaltung das in einer Gesellschaft vorhandene große Vermögen bei immer weniger Familien bündelt. Bewegt man sich dann zurück zu einem Familienfideikommiss des 19. Jahrhunderts? Prof. Dr. Duttas Habilitationsschrift ist auch als Buch erschienen, und wer dazu noch eine journalistische Betrachtung lesen will, kann zu Julia Friedrichs Buch greifen - Wir Erben. Was Geld mit Menschen macht. Ein belebender Auftakt, der mit einem Sektempfang für die Teilnehmer abgeschlossen wurde. Nach der Begrüßung am Freitag, dem durch Prof. Dr. Frieser und die Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, gab Prof. Dr. Karlheinz Muscheler Block I widmete sich dem Thema der Bindung im Erbrecht. Dazu ging Notar Lucas Wartenburger aus Rosenheim auf deren Entstehung, Einschränkung und Beseitigung ein. Er behandelte die Bindungswirkung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen. Einen Ausweg bieten nur Erbausschlagung und im Einzelfall eine Vernichtung der bindenden Verfügung durch Anfechtung. Eine Folge der Bindungswirkung ist die mögliche Rückforderung beeinträchtigender Schenkungen gem BGB. Das betrachtete Rechtsanwalt Dr. Andreas Schindler aus Villingen-Schwenningen aus forensischer Sicht nach Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen und Hilfsansprüchen mit abschließendem Blick auf verfahrensrechtliche Fragen. Das Mittagsessen wie die Kaffeepausen bieten den Teilnehmern genügend Raum für Gespräche, wobei man sich teilweise jährlich wiederbegegnet und erfreut Mitstreiter des gemeinsamen Fachanwaltskurses begrüßen kann. Die Referentin der ersten Nachmittagsstunde, Rechtsanwältin Julia Roglmeier aus München, hatte es schwer, die Konzentration der Hörerinnen und Hörer auf den Schenkungswiderruf Gestaltung und prozessuale Auseinandersetzung zu sammeln. Das ist ihr aber gelungen. Sie begann mit der aktuellen Rechtsprechung und Fallbeispielen und gab Tipps für die Gestaltung und Formulierung sowie die Prozessstrategie. Wie auch bei den anderen Vortragenden hatte ihr gutes ausführliches Skript vorgelegen, das zum Nachlesen und Nachschlagen sehr geeignet ist. Man sollte sich selbst verpflichten, die Themen der Erbrechtstage dateimäßig zu ordnen. Für Aktuelles in der Kanzlei kann der Griff danach lohnender sein als das Nachschlagen in manchem Kommentar. Kein Schenkungswiderruf ohne Betrachtung der steuerlichen Konsequenzen, das ist klar und daher schloss auch direkt der Vortrag von Rechtsanwältin Susanne Thonemann-Mi- (v.l.) BGH-Präsidentin Bettina Limperg, KG-Präsidentin Monika Nöhre, Prof. Dr. Andreas Frieser 107 BERLINER ANWALTSBLATT

18 AKTUELL bekannt gewordene Tatsachen und Beweismittel für ungültig erklärt und eingezogen wird. Das kann im Grunde zeitlich unbegrenzt passieren. EMPFANG IM KAMMERGERICHT cker aus Düsseldorf damit an das Zivilrecht an. Sie ging insbesondere auf 29 ErbStG ein und schlug Gestaltungsmöglichkeiten vor. VERFAHRENSRECHT IM ERBRECHT Der ausgewiesene Praktiker und vielfach Vortragende im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident des Landesgerichts Traunstein, leitete den Block II Verfahrensrecht (1.Teil) ein. Es ging ihm um das Erbscheinsverfahren nach FamFG neben oder als Alternative zur Erbenfeststellungsklage. Mit dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem Freibeweis ist dem Kontrahenten beim Erbscheinsverfahren oft in der Praxis mehr geholfen als mit Parteiherrschaft und Strengbeweis nach ZPO. Auf der anderen Seite bleibt ein Erbschein aber nur solange gültig, wie er nicht durch neu Weitere Gelegenheit zum Gedankenaustausch und zur abendlichen Entspannung bot der Empfang der Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre, als Hausherrin in dem geschichtsträchtigen Gerichtsgebäude. Frau Präsidentin Nöhre ist eine ausgezeichnete Kennerin der Geschichte des Kammergerichts und eine ausgesprochen verbindliche und zugewandte Gastgeberin. Am Samstag, den wurde der Morgen mit Block II, dem 2. Teil des Verfahrensrechts vom Vorsitzenden am Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Thomas Fleischer, begrüßt. Die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zur Antragsstellung, Tatsachenfeststellung, Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung ist doch eine recht trockene Sache, bei der das Skript für eventuelles notwendiges Nachschlagen hilfreich ist. EU ERBRECHTSVERORDNUNG Die europäische Erbrechtsverordnung war Gegenstand von Block III. Prof. Dr. Dutta behandelte erste schon jetzt erkennbare Streitstände, bevor die Verordnung überhaupt in Kraft getreten ist. Und zwar bei der Anwendbarkeit der Verordnung auf den pauschalierten Zugewinn- ILFT BEIM BERATEN GUT BERATEN ZU SEIN. Unsere Versicherungs- und Vorsorgeprodukte für Rechtsanwälte Ihr Ansprechpartner vor Ort: HDI Vertriebs AG, Gebietsdirektion Berlin Dr. Matthias Dach BERLINER ANWALTSBLATT 108

19 AKTUELL ausgleich, die Behandlung dinglich wirkender Einzelzuwendungen, die Verortung gemeinschaftlicher Testamente nach deutschem Recht und die Bindung des Erblassers an seine Rechtswahl. Auf jeden Fall haben die Teilnehmer des Erbrechtstages wieder einmal deutlich erkennen können, dass die Europäische Erbrechtsverordnung in grenzüberschreitenden Erbrechtsfällen vieles ändern wird und die Vorwirkungen jetzt schon zu beachten sind. Nach der Kaffeepause geht man gestärkt - auch durch belegte Brötchen - in die letzte Runde. Man sollte die gute Organisation durch die Veranstalter nicht unerwähnt lassen, denn man kann nicht nur unentwegt sitzen und zuhören. Notar Prof. Thomas Reich aus Ludwigsstadt trug den so gestärkten Zuhörern Vermögensgestaltungen mit Wirkung für den Todesfall vor, bei der letztwillige Verfügungen im eigentlichen Sinne umgangen werden können. Er erläuterte dies z. B. bei Schenkungen mit freiem Rückforderungsrecht und bei Treuhandverhältnissen. Damit können Streitigkeiten über anwendbare Rechtsordnungen vermieden werden. Die Europäische Erbrechtsverordnung lässt Raum für gesellschafts- und schuldrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. AKTUELLE STUNDE ZU ERBSCHAFTSTEUER UND VERFASSUNGSRECHT Als letzten Programmpunkt gestaltete Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof, die aktuelle Stunde zu Erbschaftsteuer und Verfassungsrecht. Zunächst ging es ihm um die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu Steuerbegünstigungen nach 13 c ErbStG, die abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen und die Übertragung einer Kommanditbeteiligung. Aber dann folgte seine Erörterung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer (insb. Urteil BVerfG vom ). Der Gesetzgeber muss sich beeilen, denn die Neuregelung muss bis zum in Kraft treten. Gestaltungen aufgrund der alten Rechtslage sind aber bereits jetzt nicht mehr sicher. Mit dem Hinweis durch Prof. Dr. Loose auf das Sondervotum der Verfassungsrichter Gaier, Masing und Baer schließt sich der Kreis zum Zentralthema der Auftaktveranstaltung vom , denn nach deren Auffassung soll die Erbschaftsteuer die Konzentration von Vermögen in der Hand weniger vermindern, das gebiete die soziale Gerechtigkeit. 60 % des Privatvermögens befanden sich 1993 bei 18,4 % der Bevölkerung, während im Jahre 2007 diese 60 % bereits bei nur noch 10 % der Bevölkerung kumulierten. Nach Meinung des Sondervotums können Verschonungen des Betriebsvermögens gerechtfertigt sein, sie müssen aber tatsächlich zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und für das Gemeinwohl erforderlich sein. ANMELDEEMPFEHLUNG FÜR 2016 Mit der der sehr gelungenen Fortbildungsveranstaltung konnte man insgesamt 12,5 Fortbildungspunkte erwerben. Manche der Angereisten fragten danach, ob nicht eine Erweiterung um 2,5 Stunden im Vortragsangebot möglich wäre, um mit einer Veranstaltung die jährlich erforderlichen 15 Punkte zu erstreiten. Streiten kann man wiederum durchaus darüber, ob das im Sinne einer nachhaltigen Fortbildung ist. Fachliche Fortbildungen sollen auch ein dauerndes Anliegen für die Anwaltsschaft sein. Im Übrigen nicht nur für Fachanwältinnen und Fachanwälte. Kollege Prof. Dr. Frieser ist zu beglückwünschen zu dem zehnjährigen Erfolg und der Tatsache, dass ihm Jahr für Jahr aktuelle Veranstaltungen gelungen sind. Die Teilnehmerzahl hat aufgrund dessen immer mehr zugenommen, sodass die Deutsche Anwaltakademie an eine Obergrenze der Teilnehmerzahl denkt, damit es nicht für alle zu eng wird. Da müsste man jetzt schon empfehlen, sich für 2016 anzumelden. NEUER FACHANWALT VERGABERECHT Die Satzungsversammlung hat eine neue Fachanwaltschaft beschlossen. Künftig wird es neben den bereits bestehenden 21 Fachanwaltsbezeichnungen, in denen der Erwerb eines Fachanwaltstitels möglich ist, auch Fachanwälte für Vergaberecht geben. Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im vergangenen Jahr den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Mit neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren. Der Beschluss muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt er drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft. BERUFSGEHEIMNIS AUCH BEI ÄRZTEN SCHÜTZEN! BRAK In Aufarbeitung der entsetzlichen Tragödie in den französischen Alpen wird nun überlegt, wie das Unglück hätte verhindert werden können. Dabei kommt es auch zu dem Vorschlag, die Schweigepflicht der Ärzte, also den Berufsgeheimnisträgerschutz, zu ändern. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist dies der falsche Ansatz. Die Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern ist notwendiger Bestandteil unseres Systems. Auch ist fraglich, ob das Unglück damit hätte vermieden werden können. Hierzu Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vizepräsident des DAV: Der Schutz des Berufsgeheimnisses ist kein Privileg für Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Priester. Es ist ein Privileg der Betroffenen, die die Möglichkeit haben müssen, sich bestimmten Berufsgruppen anvertrauen zu können. Dies ist bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ebenso der Fall wie bei Ärzten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Betroffene sich nicht anvertrauen. Und vor allen Dingen in dem zurzeit diskutierten 109 BERLINER ANWALTSBLATT

20 AKTUELL Fall sich auch nicht helfen lassen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erfolgt also im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Nach Ansicht des DAV gibt es auch im bestehenden System genügend Möglichkeiten, wie beispielsweise den ärztlichen Notstand. Bei Wissen um Gefährdung Dritter ist der behandelnde Arzt von seiner Schweigepflicht befreit. Sollten Schweigepflichten generell aufgeweicht werden, ergeben sich Fragen, die eben nicht zufriedenstellend beantwortet werden können: Wer entscheidet über die Ausnahme der Schweigepflicht, wo liegt die Grenze, und an wen muss man dann die Kenntnisse melden, um ggf. selbst nicht haften zu müssen? Diese praktischen Fragen zeigen, dass die ersten Rufe nach einer Aufweichung der Schweigepflicht in Unkenntnis der bestehenden Rechtslage geschehen sind und eben nicht durchdacht wurden. Vor allem ist nicht klar, ob eine Systemänderung dieses schreckliche Unglück als Einzelfall hätte verhindern können. ZUWACHS BEI DEN RECHTSANWALTSZAHLEN GEBREMST DAV Die Bundesrechtsanwaltskammer hat aktuelle Zahlen zur Anwaltschaft in Deutschland vorgelegt. Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 1.Januar 2015 insgesamt Mitglieder (Vorjahr: ), davon Rechtsanwälte (Vorjahr: ), 266 Rechtsbeistände (Vorjahr: 276), 695 Rechtsanwalts-GmbHs (Vorjahr: 654) und 37 Rechtsanwalts-AGs (Vorjahr: 26). Die Anwaltschaft hat sich damit zahlenmäßig weiter erhöht, nämlich um 875, aber längst nicht mehr so stark Berliner Anwaltsblatt Auf den Mittelseiten dieser Ausgabe ist das Jahresregister 2014 beigeheftet. Wir bitten um freundliche Beachtung. wie in den Vorjahren. Seit 2010 betrug der jährliche Zuwachs weniger als 2 Prozent, erstmals sinkt er zum auf unter 1 Prozent, konkret auf 0,53 Prozent. Das ist sogar weniger als in den 20-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die höchsten Zuwächse weisen neben der Rechtsanwaltskammer beim BGH mit 6,98 Prozent, die Rechtsanwaltskammern Frankfurt und Hamburg mit je 1,45 Prozent auf. Im Gegensatz dazu haben neun Rechtsanwaltskammern (zum : sechs Rechtsanwaltskammern) einen Mitgliederverlust zu verzeichnen. Die meisten Mitglieder hat weiterhin die Rechtsanwaltskammer München, gefolgt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Rechtsanwaltskammer Hamm. DEUTSCHER ANWALTSTAG 2015 JETZT ANMELDEN! BRAK Mit dem 66. Deutschen Anwaltstag wird die größte und bunteste Veranstaltung des Jahres für Anwältinnen und Anwälte vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg stattfinden. Neben einem umfangreichen Fortbildungsprogramm in über 50 einzelnen Veranstaltungen (u.a. mindestens vier FAO-relevante Zeitstunden im Verwaltungs-, Familien-, IT-, Miet-, Straf-, Urheber- und Medienrecht) haben Besucher auch die Möglichkeit, Rechtspolitik live zu erleben: Auf der zentralen Eröffnungsveranstaltung am 11. Juni 2014 ab 9.30 Uhr wird neben weiteren namhaften Rechtspolitikern auch Herr Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und fürverbraucherschutz, begrüßt. Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft und zuvor u.a. Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wird in diesem Jahr die Festrede halten. Die Schwerpunktveranstaltung steht unter der Thematik Streitkultur im Wandel. Am 11. Juni 2015 ab Uhr diskutieren die Referenten zunächst, ob die Gerichtsstrukturreformen tatsächlich Kosten sparen.am 12. Juni ab 9.15 Uhr gehen die Referenten, darunter Frau Bettina Limperg, Präsidentin des BGH, der Frage nach, wie sich der Wandel der Streitkultur auf das Recht an sich auswirkt.am 10. Juni 2015 haben die Veranstalter ein spezielles Tagesprogramm für Berufseinsteiger zusammengestellt. Darüber hinaus erwartet die Teilnehmer des Anwaltstages die Bürofachausstellung AdvoTec, viele gesellige Veranstaltungen zum Austauschen und Netzwerken, das traditionelle Golfturnier am 10. Juni 2015 und für alle Freizeitkicker das DAV-Fußballturnier am 13. Juni Auf der Facebook-Fanpage ( com/deutscheranwaltverein) werden bis Juni noch zwei Dauerkarten für den Anwaltstag inklusive Zuschuss zu Reise- und Übernachtungskosten verlost. Alle weiteren Informationen, Programm und Online-Anmeldung unter: DAV BERLINER ANWALTSBLATT 110

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9.

Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9. Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9. November

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v.

SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v. SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v. Name: Vorname: Straße: PLZ: Ort: Geb. am: Beruf: e-mail: Telefon: Mobil: Taucherpass -Nr.: von Verband: Aktueller Ausbildungsstand: Aufnahmeantrag Hiermit bitte ich um Aufnahme

Mehr

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)

von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Grußwort Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung Behandlungsfehler: Häufigkeiten Folgen für Arzt und Patient von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 4. April

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur support@hosting.1und1.de rechnungsstelle@1und1.de info@1und1.de KdNr.: 25228318 Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 Betreff: zwei

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach November 2010 Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung Die Ärzte in Deutschland sind außerordentlich besorgt, dass es in Zukunft verstärkt

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Fortbildungsseminare 2012

Fortbildungsseminare 2012 RECHTSANWALTSKAMMER DES LANDES BRANDENBURG Fortbildungsseminare 2012 Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg führt in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut auch in diesem Jahr viele Fortbildungsveranstaltungen

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Fragebogen für Franchise-Interessenten Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen

Mehr

Neues aus Burma. Liebe Projekt- Burma Freunde,

Neues aus Burma. Liebe Projekt- Burma Freunde, . Neues aus Burma 23. Februar 2015 Liebe Projekt- Burma Freunde, Kennen Sie das? Das neue Jahr ist noch keine 8 Wochen alt, da haben wir alle schon wieder alle Hände voll zu tun. Wir von Projekt Burma

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten

Sicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen

Mehr

9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 21. bis 22. November 2014 Bochum

9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 21. bis 22. November 2014 Bochum FACHINSTITUT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT 9. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht 21. bis 22. November 2014 Bochum Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer,

Mehr

Legasthenie Ratgeber zum Thema Legasthenie Erkennen und Verstehen

Legasthenie Ratgeber zum Thema Legasthenie Erkennen und Verstehen 1 Legasthenie Ratgeber zum Thema Legasthenie Erkennen und Verstehen 02 03 Vorwort Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne c/o EZB Bonn 04 05 Inhaltsverzeichnis 03 05 10 12 13 14 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Mehr

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email

Nachname Vorname. Straße. PLZ / Wohnort. Telefon privat Telefon mobil. Geburtsdatum Geburtsort. Staatsangehörigkeit Email NUR HIER GmbH Niendorfer Straße 25 22529 Hamburg Aktuelles Foto FRAGEBOGEN FÜR FRANCHISE-INTERESSENTEN Haben Sie Interesse, eine NUR HIER Bäckerei als Franchise-Partner zu führen? Dann füllen Sie bitte

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer

Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen und die Möglichkeiten der Kreditnehmer Herr Prof. Dr. Janssen zu der Problematik der Bearbeitungsgebühr in Verbraucherkreditverträgen. Sehr

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen

Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen Der Präsident Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Direktion D Dienstleistungen D3 Freie Berufe B-1049 BRÜSSEL BELGIEN 31. August 2004 Az.: 26-01-100-050-01/04 R 11 Go/He Bericht über den

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

S P E C T R A K T U E L L FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00. I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.

S P E C T R A K T U E L L FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00. I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu. S P E C T R A FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: A SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00 K T U E L L I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.doc Freie Wahl der Krankenversicherung: Sorgenvoller Blick in die

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Die Bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk Es gilt das gesprochene Wort Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) Telefon: 089/5597-3111

Mehr

Schenken Sie Zukunft, werden Sie Pate.

Schenken Sie Zukunft, werden Sie Pate. Schenken Sie Zukunft, werden Sie Pate. für die Kinder Kinder brauchen unsere Hilfe. Überall in den ärmsten Ländern unserer Welt gibt es Kinder, die in größter Armut leben, weil Krisen, Krieg und Katastrophen

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

WLAN "Hack" Disclaimer:

WLAN Hack Disclaimer: WLAN "Hack" Disclaimer: Diese Anleitung soll Sie nicht dazu verleiten, kriminelle Tätigkeiten durchzuführen. Sie machen sich unter Umständen strafbar. Informieren Sie sich vorher im BDSG und TDSG und anderen

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des Dokuments) zurück an: Verbraucherzentrale

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Kinder- und Jugendtennisprogramm 2014

Kinder- und Jugendtennisprogramm 2014 Kinder- und Jugendtennisprogramm 2014 1. Kinder- und Jugendtennis (nur für Mitglieder): Der Anmeldeschluss für das diesjährige Jugend für Clubmitglieder ist Freitag, der 11.04.2014. Die Gruppeneinteilung

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten

Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Tipp 1 Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Spaß zu haben ist nicht dumm oder frivol, sondern gibt wichtige Hinweise, die Sie zu Ihren Begabungen führen. Stellen Sie fest,

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht

Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis VII Außergerichtliche Streitbeilegung. Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht Arbeitskreise des 5. Deutschen Baugerichtstags: Arbeitskreis I Bauvertragsrecht Stellvertreterin: Podium/ Arbeitskreis II Vergaberecht Stellvertreterin: Arbeitskreis III Bauprozessrecht / Arbeitskreis

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

9. Leipziger Referendarmesse am 25. Juni 2015 des Leipziger Anwaltvereines

9. Leipziger Referendarmesse am 25. Juni 2015 des Leipziger Anwaltvereines LeipzigerAnwaltverein e.v Mitglied des Deutschen Anwaltvereins Münzgasse 1 04107 Leipzig Fon: 0341/99 75 20 Fax: 0341/99 75 215 e-mail: info@anwaltverein-leipzig.de Internet: www.anwaltverein-leipzig.de

Mehr

- Unsere Zusammenarbeit

- Unsere Zusammenarbeit Kunde bei - Unsere Zusammenarbeit Bitte lesen Sie zunächst diese Einleitung und beantworten Sie im Anschluss daran unseren Fragebogen. Im Namen des Teams von TaxEagle bedanken wir uns für Ihr Interesse,

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,

Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident, Rede zu Protokoll TOP 74 Straßenverkehrsrecht Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2708 Urteil Nr. 58/2004 vom 31. März 2004 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 80 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, gestellt

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch

Mehr

Wählen Sie Ihre Vertreter in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München!

Wählen Sie Ihre Vertreter in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München! Dr. Denise Blessing Andreas Dietzel Dr. Florian M. Endter Dr. Simone Powilleit Jan Zwingenberger Wählen Sie Ihre Vertreter in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München! Sehr verehrte Frau Kollegin,

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss. 8. Medizinrechtliche Jahresarbeitstagung. Maritim Hotel, Köln

Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss. 8. Medizinrechtliche Jahresarbeitstagung. Maritim Hotel, Köln 8. Medizinrechtliche Jahresarbeitstagung 1. 09. 2. 10. März November 2013 2012 Berlin, Gemeinsamer Bundesausschuss Maritim Hotel, Köln Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer,

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr