Spielregeln im Netz Social Media & Recht
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- Stephanie Tiedeman
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Rechtsanwalt Tim Günther Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover/Berlin Spielregeln im Netz Social Media & Recht
2 Überblick I. II. III. IV. V. VI. Zivilrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht Urheber- und Markenrecht IT-Recht
3 Zustandekommen von Verträgen Grundsatz: Wirksame Willenserklärungen decken sich: Angebot Annahme Vertrag
4 Hinweispflichten Fernabsatz / e-commerce Informationspflichten Belehrung über Widerrufsrechte Abmahnung und unendlich laufende Fristen
5 Überblick I. II. III. IV. V. VI. Zivilrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht Urheber- und Markenrecht IT-Recht
6 Arbeitsrecht - Guidelines Regelung von privater und beruflicher Nutzung Kein Pflicht zur Anmeldung bei Facebook od. XING Datenlöschung nach Ausscheiden (LAG Hessen) Keine Nutzung während Krankheit Geheimhaltung und Herabsetzung
7 Arbeitsrecht - Kündigung Boah kotzen die mich an von 02, da sperren sie einfach das Handy, obwohl schon man schon bezahlt hat... und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche Penner... Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter... (VGH München, Beschluss vom )
8 Arbeitsrecht - Kündigung Keine Kündigung wegen grober Beleidigung von Kollegen auf facebook bei Handlung im Affek (ArbG Duisburg , 5 Ca 949/12)
9 Arbeitsrecht - Kündigung Beleidigende Äußerungen gegen Ausbilder Menschenschinder und Ausbeuter (LAG Hamm, Urt. V , Az. 5 S 451/12)
10 Arbeitsrecht - Kündigung Ab zum Arzt und dann Koffer packen (ArbG Düssledorf, 7 Ca 2591/11)
11 Arbeitsrecht - Suspendierung Erst wenn der eigene Bürostuhl brennt, wird Herr Elbers erkennen, dass man mit Infopavillons keine Brände löscht. Dass es im Rathaus "im richtigen Flügel" brenne und der Hausherr nicht in fernen Ländern weile, sei "so unwahrscheinlich wie ein 6er im Lotto".
12 Überblick I. II. III. IV. V. VI. Zivilrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht Urheber- und Markenrecht IT-Recht
13 Mailings Die Zusendung einer Werbe- ohne Einwilligung des Empfängers verstößt gegen 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Einwilligung muss vorher ausdrücklich klar erfolgen.
14 Mailings Ein Geschäftsführer haftet persönlich auf Unterlassung, wenn dieser im Unternehmen keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um unlautere -Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressbestände zu verhindern. (OLG Düsseldorf, Urteil v )
15 Mailings AGB Ausschluss unwirksam! Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten für an mich gerichtete Werbung (z.b. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder -Newsletter)... Verstoß gegen Inhaltskontrolle ( 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB): wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (BGH, Urteil v )
16 Wettbewerbsrecht - UWG Gekaufte Nutzermeinungen unlauter nach 4 Nr. 3 UWG und nach Nr. 11 black list
17 Wettbewerbsrecht - UWG Das Abwerben über XING ist unlauter, wenn Formulierungen wie Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben? und Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind? verwendet werden. (LG Heidelberg, Urteil vom )
18 Werbeaussagen Keine Anmaßung Keine Irreführung Keine Unwahrheiten Keine Selbstverständlichkeiten Preiswerbung nur unter Angaben der PAngV Vorsicht vor Gewinnspiele (Kopplung, Druck, Transparenz)
19 Überblick I. II. III. IV. V. VI. Zivilrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht Urheber- und Markenrecht IT-Recht
20 BDSG Datenschutzerklärung immer dann, wenn selbst Daten erfasst werden Nach 4 Abs. 1 BDSG sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Nach Abs. 2 sind personenbezogene Daten beim Betroffenen (unter dessen Mitwirkung) zu erheben.
21 BDSG 13 Pflichten des Diensteanbieters (1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten [ ] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. (KG Beschl. v )
22 BDSG sog. Follow up- und After Sales -Kontakte, d. h. Anrufe, in denen bspw. angefragt wird, ob angefordertes Informationsmaterial oder die bestellte Ware zufrieden stellend waren, oder warum der Kunde die Geschäftsbeziehung beendet hat, nur zulässig, wenn jeweils eine den Gegenstand des Anrufs betreffende Einwilligung vorliegt.
23 Überblick I. II. III. IV. V. VI. Zivilrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht Urheber- und Markenrecht IT-Recht
24 Umfang des Schutzes Ideen sind nicht schutzfähig Urheberrecht beginnt mit Verkörperung (schriftlich oder mündlich) Gewisse Schöpfungshöhe ( Individuell ) als Voraussetzung Praxis: Seminarunterlagen, Hand-Outs etc. sind in der Regel bereits bei eigener Formulierung und Aufbereitung geschützt
25 Inhalt des Urheberrechts Urheberpersönlichkeitsrecht Veröffentlichungsrecht Recht zur ersten Inhaltsmitteilung Recht auf Bestimmung der Urheberbezeichnung Verbot von Beeinträchtigung / Entstellung
26 Inhalt des Urheberrechts Vorsicht vorm Posten /Liken mit fremden Bildern (bspw. Miniaturansicht bei Facebook).
27 Umfang des Urheberrechts Identität des Urhebers bekannt 70 Jahre nach dessen Tod Identität des Urhebers unbekannt 70 Jahre nach Veröffentlichung
28 Verwendung von fremdem Inhalten Bilder, Texte, Musik von Dritten nur mit einer Lizensierung verwenden Musiklizenzen bei der GEMA; eigene Abänderung oder eigenes Komponieren bereits Urheberrechtsverletzung
29 In Deutschland ohne Bedeutung Der Copyright-Vermerk Urheberrecht entsteht bereits mit der Schaffung eines Werkes und bedarf keines Hinweises
30 22 KunstUrhG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. (Ausnahmen! 23)
31 22 KunstUrhG Konkludente Einwilligung in Suchmaschinenverwendung durch Einstellen eines Fotos in Facebook-Profil (OLG Köln, Urteil v )
32 Eingetragene Marke Markenanmeldung beim DPMA Aufnahme der Benutzung innerhalb von fünf Jahren Vorsicht bei Verwendung des
33 Markenschutz kraft Verkehrsgeltung Produktbezogener Erwerb in dem Moment der Erlangung einer Verkehrsgeltung Bei quattro reichte Verkehrsgeltung bei 51,2 % der befragten Verkehrsteilnehmer nicht aus! BGH GRUR 1992, 73 quattro
34 Ausschließlichkeitsrechte des Markeninhabers Ohne seine Zustimmung verboten: identisches Zeichen für identische Waren oder Dienstleistungen zu benutzen Zeichen zu benutzen, das Verwechselungsgefahr hervorruft (Produktähnlichkeit) Zeichen außerhalb Produktähnlichkeit zu benutzen und dadurch Wertschätzung der Marke unlauter auszunutzen oder zu beeinträchtigen
35 Überblick I. II. III. IV. V. VI. Zivilrecht Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht Urheber- und Markenrecht IT-Recht
36 Impressum Notwendiger Inhalt (nach 5 Abs. 1 TMG) muss auf der jeweiligen Internetseite erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein Insbesondere: Name und Anschrift der Niederlassung Adresse zur Kontaktaufnahme (einschließlich Mail-Adresse) zuständige Aufsichtsbehörde
37 Impressum Handelsregister (o.ä.) + Registernummer Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ( 27a UStG) oder der Wirtschaftsidentifikationsnummer ( 139c AO) Beachte: bei juristischen Personen die Angabe der Rechtsform sowie des Vertretungsberechtigten
38 Impressum Impressum hannoverimpuls GmbH Vahrenwalder Straße 7, Hannover Telefon info@hannoverimpuls.de Geschäftsführer: Ralf Meyer Sitz der Gesellschaft: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB USt-IdNr. DE , Steuer-Nr. 25/211/11265
39 Impressum bei Facebook Der Impressumspflicht des 5 TMG ist nicht genügt, wenn ein gewerblicher Facebook-Auftritt kein eigenes Impressum enthält, sondern dieses lediglich über einen dort vorhandenen Link auf die eigentliche Website und dort auf das Impressum erreichbar ist. LG Aschaffenburg, Urteil v sowie LG Regensburg, Urteil v
40 Blogs Rechnung vom Anwalt bekommen für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein. (AG Bergisch-Gladbach, Urteil v ) Gleiches gilt für Fotos mit verächtliche Kommentaren (u.a. Pack ) (LG Köln, Urteil v )
41 Links Haftung für Links, wenn die fremde Meinung und der Inhalt zu eigen gemacht wird (bspw. Twitter-Link).
42 Pinnwände Haftung für Beiträge, wenn keine ausdrückliche, unmissverständliche und ernsthafte Distanzierung erfolgt. (KG, Urteil v )
43 Rechtsanwalt Tim Günther Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover/Berlin Spielregeln im Netz Social Media & Recht
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