Behandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS
|
|
- Sofie Krämer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Behandlung von Zweckgesellschaften nach HGB und IFRS 06. Juni 2012
2 Agenda Relevanz der Konsolidierung von Zweckgesellschaften Zweckgesellschaften im Rahmen des HGB (i.d.f. nach BilMoG) SIC-12 (IFRS) und HGB (i.d.f. nach BilMoG) Auswirkungen IFRS 10 auf das Control-Konzepts Slide 2
3 Relevanz der Konsolidierung von Zweckgesellschaften Slide 3
4 Relevanz Konsolidierung Zweckgesellschaften Zielsetzung der Errichtung von Zweckgesellschaften Auslagerung von Vermögensgegenständen und Schulden Verbesserung der bilanziellen oder ergebnisorientierten Kennzahlen durch (legale) Bilanzpolitik Finanzierungsmöglichkeit Erzielung eines vorteilhafteren Kredit-Ratings zur Verbesserung der Finanzierungskonditionen Beispiele für Zweckgesellschaften Leasingobjektgesellschaften Verbriefungsgesellschaften Projektfinanzierungsgesellschaften Slide 4
5 Zahlenbeispiel Konsolidierung Konzernmutter AV 60 EK 50 UV 90 FK 100 Auswirkung z.b.: EK-quote fällt 33,3% 28,57% Eventualverb. steigen Konzernbilanz AV 110 EK 50 Konzerntochter UV 100 NCI 10 AV 50 EK 10 FK 150 UV 10 FK Slide 5
6 Relevanz Konsolidierung Zweckgesellschaften Interesse an der Regulierung der Konsolidierung von Zweckgesellschaften ergibt sich aus: Bilanzskandale (z.b. Enron) Finanzmarktkrise Letzte Reformen der (deutsche) Bilanzierungspraxis HGB: Einführung 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB durch BilMoG (2009) IFRS: IAS 27/SIC-12 IFRS 10 (2011) Slide 6
7 Zweckgesellschaften im Rahmen des HGB (i.d.f. nach BilMoG) Slide 7
8 Allgemeine Vorschriften der Konsolidierung gemäß BilMoG Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mutter-/Tochterverhältnisses 290 HGB idf BilMoG Abschaffung des Konzepts der einheitlichen Leitung Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses Fortführung der Typisierungen des control Konzepts Sonstige Beherrschungstatbestände Slide 8
9 Konsolidierung von Zweckgesellschaften gemäß BilMoG 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB idf BilMoG Grundlagen Einschränkung der Möglichkeiten zur Auslagerung von Risiken Tatbestandsvoraussetzungen SIC 12 Wirtschaftliche Betrachtungsweise Besondere Zurechnungsvorschrift Begriff Zweckgesellschaft Eng begrenzten/genau definierten Zielen des MU dienend Funktionale Betrachtungsweise Negativabgrenzung: eigenständige unternehmerische Entscheidungen Berücksichtigung der Interessen von mehreren Parteien Lückenfüllende Funktion ggü. den anderen Typisierungstatbeständen Slide 9
10 Konsolidierung von Zweckgesellschaften gemäß BilMoG i. V. m. SIC-12 (IFRS) 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB idf BilMoG Mehrheit der Risiken und Chancen Residual- oder Eigentümerrisiken Risikotragung auf schuld- oder gesellschaftsrechtlicher Grundlage Direkte oder indirekte Risikotragung, auch durch Tochterunternehmen Konkrete Verteilung der (Verlust-) Risiken maßgeblich Absolute Mehrheit der Risiken, ggf. Risikogewichtung erforderlich Unternehmenseigenschaft Keine Tatbestandsvoraussetzung Sonstige juristische Personen und unselbständige Sondervermögen Zebra-Gesellschaften Ausnahme: Spezialfonds Slide 10
11 Zweckgesellschaften: HGB und SIC 12 (IFRS) im Vergleich Slide 11
12 Gegenüberstellung 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB und SIC-12 (IFRS) Beherrschender Einfluss eines MU besteht, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung HGB 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB Mehrheit Chancen und Risiken Eng begrenzten/genau definierten Zielen des MU dienend SIC-12 (IFRS) Tätigkeit den Geschäftserfordernissen des Unternehmens dienend Autopilot-Mechanismus Sponsor hat das Recht einen Großteil des Nutzens aus der SPE zu ziehen Sponsor trägt überwiegenden Teil der Residual- bzw. Eigentumsrisiken aus SPE Übereinstimmung HGB zu IFRS teilweise kontrovers diskutiert; Praxis zeigt keine Unterschiede Slide 12
13 Fallbeispiel: Leasingvereinbarung Sachverhalt Unternehmen A Bank liefert/verkauft Flugzeug gewährt Finanzierungskredit Flugzeuggesellschaft schließt Leasingvertrag Unternehmen B Varianten: Entscheidung von B über Verlängerung Leasing oder Verkauf A garantiert Flugzeugges. Restwert nach 15 Jahren B muss Wartung übernehmen HGB Dient es eng begrenztem und genau definiertem Ziel? Wessen Zielen dient Gesellschaft? Wer trägt Mehrheit der Chancen und Risiken? IFRS: Zu wessen Gunsten aufgesetzt? Zu wessen Gunsten Entscheidungsstrukturen eingerichtet? Wer trägt Mehrheit der eigentümerähnlichen Chancen und Risiken? Slide 13
14 Fallbeispiel: Transfer von Risiken Sachverhalt Unternehmen A Bank gründet/ verkauft Forderungen Forderungsgesellschaft gewährt Kredit Forderungskauf weitere Fakten: Stimmrecht/Gesellschaftskapital SPE von Treuhänder gehalten Abtretung der Forderung zu 95% des Wertes und SPE besitzt keine Regressansprüche gegenüber A A erwartet regelmäßig einen Forderungsausfall von 2% Ausschüttung Überschuss von SPE nach Rückzahlung Kredit an A und Bank: Verhältnis 30/70 HGB Dient es eng begrenztem und genau definiertem Ziel? Wessen Zielen dient Gesellschaft? Wer trägt Mehrheit der Chancen und Risiken? IFRS: Zu wessen Gunsten aufgesetzt? Zu wessen Gunsten Entscheidungsstrukturen eingerichtet? Wer trägt Mehrheit der eigentümerähnlichen Chancen und Risiken? Slide 14
15 Auswirkungen IFRS 10 auf das Control-Konzept Slide 15
16 Vergleich Rule-based Approach der IAS 27/SIC 12 mit Prinicipal-based Approach des IFRS 10 IAS 27: Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik eines TU Nutzen SIC 12: Chancen und Risiken einer SPE Nutzen aus der SPE, Wirt. Entscheidungsmacht, Mehrheit Nutzen, Mehrheit der eigentümerähnlichen Risiken IFRS 10: Beherrschung Verfügungsgewalt, Rückflüsse, Möglichkeit. durch die Verfügungsgewalt Höhe der Rückflüsse zu beeinflussen Slide 16
17 Veränderung des Status quo IFRS 10 - Consolidated Financial Statements regelt, welche Unternehmen als Tochterunternehmen zu konsolidieren sind und ersetzt die bisherigen Konsolidierungsvorschriften des IAS 27 und SIC-12. Die Definition von Kontrolle wird durch IFRS 10 geändert und durch sehr ausführliche Anwendungsleitlinien erläutert. IAS 27 Separate Financial Statements Mit IFRS 10 wurde IAS 27 dahingehend geändert, dass dieser nunmehr ausschließlich die Bilanzierung von Tochterunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens regelt. Änderungen der Bilanzierungsvorschriften selbst ergeben sich hieraus nicht. Slide 17
18 IFRS 10: Control -Konzept nach neuen Prinzipien Untersuchung von Zweck und Design des Unternehmens Was sind die relevanten Aktivitäten? Ist der Investor variablen Rückflüssen ausgesetzt? Verknüpfung von Power und variablen Rückflüssen Verknüpfung von Power und variablen Rückflüssen Prinzipal/Agent Würdigung De facto Agenten Würdigung Liegt Power vor? Wie werden Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten gefällt? Hat der Investor Rechte, die ihm die Möglichkeit zur Bestimmung der relevanten Aktivitäten ermöglichen? A B C Control Slide 18
19 Prüfung des Kriteriums Power Untersuchung von Zweck und Design des Unternehmens (IFRS 10.8 f.) A A1 A2 Bestimmung der relevanten Aktivitäten und deren Lenkung Lenkung durch (Stimm-)Rechte Mehr als 50% der Stimmrechte? nein De facto Kontrolle? nein beeinflusst jeweils Bestimmung ob die Rechte des Investors die Möglichkeit zur Lenkung der relevanten Aktivitäten erlauben Lenkung allein durch Vertrag Geben (substantielle) potenzielle Stimmrechte Kontrolle? nein Geben andere Vertragsvereinbarungen, oder Kombinationen von Verträgen, Stimmrechten, potentiellen Stimmrechten Power? nein ja ja ja wenn unklar Power über strukturiertes Unternehmen? A3 Weitere Faktoren IFRS 10.B18-21 Power A4 Keine Power Slide 19
20 Prüfung des Kriteriums Power Bestimmung der relevanten Aktivität Bestimmung der relevanten Aktivitäten und der Art und Weise, wie Entscheidungen hierüber getroffen werden A1 Berücksichtigung der Reichweite der Finanzund Geschäftsaktivitäten und Ermittlung der Aktivitäten, die wesentlichen Einfluss auf die Rückflüsse haben. Wenn die relevanten Aktivitäten durch mehrere Investoren gelenkt werden, sind die Aktivitäten zu ermitteln, die die Rückflüsse am meisten beeinflussen. Berücksichtigung von Aktivitäten, die nur stattfinden, wenn bestimmte Umstände oder Ereignisse eintreten. 20
21 Prüfung des Kriteriums Power Bestimmung der relevanten Aktivität Bestimmung der relevanten Aktivitäten und der Art und Weise, wie Entscheidungen hierüber getroffen werden A1 Berücksichtigung der Reichweite der der Finanz- und Geschäftsaktivitäten und Ermittlung der Aktivitäten, die wesentlichen Einfluss auf die Rückflüsse haben. Wenn die relevanten Aktivitäten durch mehrere Investoren gelenkt werden, sind die Aktivitäten zu ermitteln, die die Rückflüsse am meisten beeinflussen. Berücksichtigung von Aktivitäten, die nur stattfinden, wenn bestimmte Umstände oder Ereignisse eintreten. Erwerb/Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen Beschaffungsprozess Forschung und Entwicklung Vermögensverwaltung Budgetentscheidungen Benennung und Abberufung des Managements 21
22 Prüfung des Kriteriums Power Bestimmung der relevanten Aktivität Bestimmung der relevanten Aktivitäten und der Art und Weise, wie Entscheidungen hierüber getroffen werden A1 Berücksichtigung der Reichweite der der Finanz- und Geschäftsaktivitäten und Ermittlung der Aktivitäten, die wesentlichen Einfluss auf die Rückflüsse haben. Wenn die relevanten Aktivitäten durch mehrere Investoren gelenkt werden, sind die Aktivitäten zu ermitteln, die die Rückflüsse am meisten beeinflussen. Berücksichtigung von Aktivitäten, die nur stattfinden, wenn bestimmte Umstände oder Ereignisse eintreten. Verantwortung von A Entwicklung Verantwortung von B Vertrieb 22
23 Praxisfall: Einfluss auf relevante Aktivitäten entscheidend Forschung & Entwicklung Investor A Medizin-GmbH 50 % 50 % 1. Was könnten alles relevante Aktivitäten sein? Investor B Produktion & Marketing F&E Genehmigungen Produktion Vermarktung 2. Was ist, wenn all diese Aktivitäten relevante Aktivitäten sind? Investor A und Investor B müssen jeweils prüfen, ob Sie die relevanten Aktivitäten beeinflussen, die den größten ( most significant ) Einfluss auf die Rückflüsse haben. 1. Welche Aktivität beeinflusst am stärksten die Rückflüsse? 2. Kann ich diese Aktivität bestimmen/beeinflussen? Slide 23
24 Prüfung des Kriteriums Power Bestimmung der relevanten Aktivität Bestimmung der relevanten Aktivitäten und der Art und Weise, wie Entscheidungen hierüber getroffen werden A1 Berücksichtigung der Reichweite der der Finanz- und Geschäftsaktivitäten und Ermittlung der Aktivitäten, die wesentlichen Einfluss auf die Rückflüsse haben. Wenn die relevanten Aktivitäten durch mehrere Investoren gelenkt werden, sind die Aktivitäten zu ermitteln, die die Rückflüsse am meisten beeinflussen. Berücksichtigung von Aktivitäten, die nur stattfinden, wenn bestimmte Umstände oder Ereignisse eintreten. z. B. Forderungsmanagement 24
25 Prüfung des Kriteriums Power Verfügungsgewalt > 50% der Stimmrechte Hat der Investor mehr als 50% der Stimmrechte? Ja A2 Relevante Aktivitäten werden durch Stimmrechtsmehrheit entschieden oder Mehrheit des Entscheidungsgremiums, dass die relevanten Aktivitäten bestimmt, wird durch Stimmrechtsmehrheit gewählt. Ja Sind die Stimmrechte substantiell? Stimmrechte können nicht substantiell sein, wenn der Investor Anweisungen von Regierung, Gericht, Konkursverwalter etc. folgen muss. Ja Geben die Stimmrechte die aktuelle Möglichkeit zur Bestimmung der relevanten Aktivitäten? Ja Power 25
26 Prüfung des Kriteriums Power De facto Kontrolle? Anzahl der vom Unternehmen gehaltenen Anteile wirkt auf Anfängliche Erwägungen (IFRS 10.B42) Möglichkeit von Dritten überstimmt zu werden Potentielle Stimmrechte des Unternehmens oder Dritter Rechte, die sich aus sonstigen Verträgen ergeben nicht eindeutig Anteile Dritter Umfang Verteilung wirkt auf Anschließende Erwägungen (IFRS 10. B45) Abstimmungsverhalten bei vergangenen Aktionärsversammlungen bei unklarer Kontrolle zu berücksichtigende Faktoren eindeutig eindeutig De facto Kontrolle A2 nicht eindeutig Keine de facto Kontrolle (IFRS 10.B46) 26
27 Prüfung des Kriteriums Power Geben potentielle Stimmrechte Kontrolle? Potentielle Stimmrechte A2 Rechte, bei deren Ausübung oder Wandlung dem Inhaber Stimmrechte am Unternehmen verliehen werden Nur Berücksichtigung von substantiellen potentiellen Stimmrechten Ob Stimmrechte substantiell sind, hängt ab von Bedingungen und Konditionen des Instruments Erwartungen und Motive des Managements bei Abschluss der Stimmrechte Achtung: anders als IAS 27! 27
28 Prüfung des Kriteriums Power Kontrolle durch andere Verträge oder Kombinationen? Vertragliche Vereinbarung mit anderen Stimmrechtsinhabern A2 Derartige Vereinbarungen können die notwendige Stimmenmehrheit vermitteln (Poolverträge) Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen Derartige Verträge könnten direkte Kontrolle der relevanten Aktivitäten erlauben, was wiederum zur Kontrolle insgesamt führen kann. Kombination der verschiedenen Punkte Bspw. Kombination von 40% Stimmrechten und 20% potentiellen Stimmrechten 28
29 Prüfung des Kriteriums Power Analyse weiterer Indikatoren (IFRS 10.B18-21)? Hauptindikatoren nicht vertragliche Möglichkeit zur Benennung Key Management nicht vertragliche Möglichkeit bedeutsame Transaktionen anzuweisen oder diese zu untersagen Ernennung Mitglieder Leitungsorgane Key Management/Aufsichtsgremien besetzt durch nahestehende Personen A3 Weitere Indikatoren ökonomische Abhängigkeit vom Investor (Finanzierung/Garantien/Technologie ) Key Management sind ehemalige Arbeitnehmer des Investors Investor ist in Aktivitäten eingebunden oder diese wurden auf seine Anweisung hin aufgesetzt disproportionale Chancen/Risikoverteilung in Relation zu den Stimmrechten Analyse der Rückflüsse übermäßiger Anteil auf variable Rückflüsse höherer Anreiz, sich Kontrollmöglichkeit über Rechte zu sichern 29
30 Prüfung des Kriteriums Power Strukturierte Unternehmen (siehe auch Appendix 1) Vertragliche Vereinbarungen stehen im Vordergrund, nicht Stimmrechte A4 a) Ist der Investor downside Risiken oder upside Potential ausgesetzt für das das strukturierte Unternehmen aufgesetzt wurde? b) Ist der Investor in die Zwecksetzung des Unternehmens von Beginn an eingebunden? Vermitteln die Bedingungen der zu treffenden Entscheidungen bei Gründung dem Investor Rechte, die insgesamt Kontrolle vermitteln? c) Vermitteln vertragliche Vereinbarungen bei der Gründung dem Investor Rechte über eng zusammenhängende Aktivitäten? d) Hat der Investor Rechte über relevante Aktivitäten, die nur bei bestimmten Ereignissen eintreten? e) Hat der Investor eine Garantie abgegeben, dass das Unternehmen operiert, wie es aufgesetzt wurde? JA De facto Kontrolle f) Deutet die Auslegung anderer Faktoren darauf hin, dass der Investor über Power verfügt (IFRS 10.B17)? 30
31 Fallbeispiel: Leasingvereinbarung Sachverhalt Unternehmen A Bank liefert/verkauft Flugzeug gewährt Finanzierungskredit Flugzeuggesellschaft schließt Leasingvertrag Unternehmen B Varianten: Nach Ende Leasingvertrag wird Flugzeug zum FV an B verkauft Nach Ende Leasingvertrag kann B entscheiden, ob Vertrag verlängert wird oder Flugzeug verkauft wird IFRS: Was sind die relevanten Aktivitäten? Welche Aktivität beeinflusst signifikant die Rückflüsse? Gibt es überhaupt noch relevante Aktivitäten? Wie kann über relevante Aktivität bestimmt werden? Slide 31
32 Prüfung auf variable Rückflüssen Bestimmung von variablen Rückflüssen B Variieren mit der Performance des beherrschten Unternehmens Können positiv und/oder negativ sein Weite Definition von variablen Rückflüssen Dividenden Beteiligung an Wertänderungen Synergien Steuervorteile Gebühren Verlustrisiko aus der Bereitstellung von Kredit- oder Liquiditätslinien, Kosteneinsparungen 32
33 Verbindung zwischen power und return Würdigung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen C Würdigung von de facto Agenten Beurteilung, ob ein Investor Prinzipal oder Agent ist Berücksichtigung von Rechten, die von einer anderen Partei für das Unternehmen als Agent gehalten werden Zu berücksichtigende Faktoren, ob ein Agent vorliegt Reichweite der Entscheidungsfreiheit und Rechte anderer Parteien Vergütung des Entscheidungsträgers und inwieweit er selbst Schwankungen aus Rückflüsse aus anderen Anteilen, die er am Unternehmen hält, ausgesetzt ist Berücksichtigung von Abberufungsrechten 33
34 Verbindung zwischen power und return Agent-Prinzipal-Beziehungen Ein Investor controls an investee if the investor not only has power over the investee and exposure or rights to variable returns from its involvement with the investee, but also has the ability to use its power to affect the investor s returns from its involvement with the investee [IFRS 10.17]. Hieraus ergibt sich, dass nicht singulär auf control oder returns abgestellt werden kann. IFRS 10: Zweckgesellschaften: gesonderte Leitlinien des SIC-12 Kein gesonderter Risk and Reward-Ansatz Slide 34
35 Agent-Prinzipal-Beziehungen Das Grundprinzip Delegiert Entscheidungsmacht Zugang zu variable returns besteht aber weiterhin Entscheidungs-macht bezüglich relevanter Aktivitäten Kein signifikantes Eigeninteresse Agent Principal Agent Investee Agent auf Grundlage vertraglicher Beziehungen oder als de facto Agent! Agiert ein Unternehmen nur als Agent, dann hat das Unternehmen keine Kontrolle. Kontrolle liegt dann beim principal [IFRS 10.B59]. Principal muss sich die Entscheidungsmacht des Agenten ggf. zurechnen lassen! Slide 35
36 Fallbeispiel: Investmentfonds Vergleich alte und neue Welt IFRS Sachverhalt Investment Manager B hält 45 % Anteile an einem Investmentfonds B managt den Fonds innerhalb vorgegebener Richtlinien B kann innerhalb dieser Richtlinien Anlageentscheidungen frei treffen Für seine Tätigkeit erhält B eine marktübliche Vergütung ohne Bindung an die Performance des Fonds Eine Abberufung von B ist nicht möglich 1. Wie wäre nach den alten Control-Prinzipien (IAS 27/SIC-12) zu verfahren? 2. Wie ist nach dem neuen Control-Prinzip (IFRS 10) zu urteilen? 3. Ergeben sich in Abhängigkeit von IFRS 10 Unterschiede zur Konsolidierung nach HGB? Slide 36
37 Früher off- heute on-balance? F vermietet Hochregallager an G. Ausgestaltung als Operate Lease; aber Call Option auf Hochregallager zu Fair Value für G. Früher Heute D SPE F E G weder D/E noch G durfte Mehrheit der Chancen und Risiken der SPE tragen Nachrangdarlehen D/E und G zu gleichen Teilen restliche Finanzierung durch Bank zu 50% Downside/Upside ausgesetzt in Zwecksetzung eingebunden vertragliche Vereinbarungen bei Gründung Auslegung weitere Indikatoren Wer könnte unter IFRS 10 ggf. Kontrolle besitzen? Slide 37
38 Wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen Wesentliche Änderung Potentielle Auswirkung Einheitliches Control-Konzept für alle Unternehmen (inkl. SPE) Implementierung eines Konzepts zu Prinzipal-Agenten-Beziehungen Regelungen zur Abgrenzung potentiell beherrschter Unternehmen (Silo) Änderungen bewirken möglicherweise erneute Divergenz von HGB und IFRS Slide 38
39 Haben Sie noch Fragen? WP/StB Eva-Maria Kuhlmann Tel.:
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2011 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich "" auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Gesellschaft.
41 Appendix 1 Ergänzungen zu IFRS 10 Slide 41
42 Abgrenzung Voting Interest Entity und Structured Entity nötig
43 Kriterien für Power über Structured Entities
44 Appendix 2 Ergänzungen zu IAS 27 und SIC-12 Slide 44
45 Die Welt des IAS 27 und SIC-12 Status quo IAS 27 control SIC-12 Den Geschäftserfordernissen des Unternehmens dienend benefits Autopilot Mehrheit der Chancen und Risiken Mehrheit der Residual- oder Eigentümerrisiken Slide 45
46 Konsolidierungskreis Einbeziehung von Tochterunternehmen Tochterunternehmen im Sinne des IAS 27: - Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen Mutterunternehmen) beherrscht wird. - Rechtliche Ausgestaltung: Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft, Fonds etc. Weltabschlussprinzip Keine expliziten Einbeziehungsverbote oder -wahlrechte, aber - Wesentlichkeitsgrundsatz des Framework - mit Weiterveräußerungsabsicht erworbene TU werden ggf. nach IFRS 5 bilanziert/konsolidiert Slide 46
47 Konsolidierungskreis Control im Sinne des IAS 27 Beherrschung ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik Entscheidung über Investitionen und Ausschüttungen; die Genehmigung des Wirtschaftsplanes; und die Genehmigung von Fremdkapitalaufnahmen Nutzenziehung Dividendenansprüche oder Rechte auf Beteiligung am Liquidationserlös; aber auch mittelbare wirtschaftliche Vorteile (z.b. Zugriff auf Kundenlisten oder Kostensenkungen aufgrund der Eindämmung von Produktionsineffizienzen Slide 47
48 Vorliegen von Control (in-)direkte Stimmrechtsmehrheit Vertragliche Stimmrechtsmehrheit Beherrschung oder Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik durch Vereinbarung oder Satzung Bestellung und Abberufung der Mehrheit der Verwaltungs- oder Leitungsorganmitglieder Stimmrechtsmehrheit bei Versammlungen des Verwaltungs- oder Leitungsorgans Slide 48
49 Konsolidierungskreis Bestimmung des Stimmrechtsanteils Beispiel MU 70% 20% Frage TU 1 40% Handelt es sich bei TU 2 um ein Tochterunternehmen von MU? Lösung Ja, MU stehen 60% der Stimmrechte an TU 2 zu TU 2 20% direkt 40% indirekt über TU 49
50 Konsolidierungskreis Potenzielle Stimmrechte (Potential Voting Rights) (1/3) Potenzielle Stimmrechte im Sinne des IAS 27: - Finanzinstrumente, die in stimmrechtsvermittelnde Eigenkapitalinstrumente umwandelbar sind - Bsp.: Aktienkaufoptionen, Wandelschuldverschreibungen Berücksichtigung potenzieller Stimmrechte bei Beurteilung von Beherrschung, wenn sie gegenwärtig ausübbar bzw. umwandelbar sind Beurteilung der Auswirkung potenzieller Stimmrechte auf Basis der Gesamtumstände, z.b.: - Ausübungsbedingungen - sonstige vertragliche Vereinbarungen Slide 50
51 Konsolidierungskreis Potenzielle Stimmrechte (Potential Voting Rights) (2/3) Bei der Beurteilung der Auswirkung potenzieller Stimmrechte nicht zu berücksichtigen sind allerdings: - Intention des Managements - finanzielle Möglichkeit der Ausübung Die Berücksichtigung potenzieller Stimmrechte hat keinen Einfluss auf Konsolidierungsquote und nicht beherrschende Anteile Instrumente, die potenzielle Stimmrechte, aber kein present ownership interest vermitteln, sind nach IAS 39 zu bewerten Beherrschung kann nur bei einem Unternehmen liegen Slide 51
52 Konsolidierungskreis Potenzielle Stimmrechte: Beispiel (3/3) Anteile an C Call-Option Resultierende Stimmrechte A 70% - 45% B 30% 25% 55% Zusatzinformationen: Die Call-Option von B ist jederzeit ausübbar. Folge: keine Vollkonsolidierung bei A; stattdessen Equity-Bewertung (70%) Bilanzierung Stillhalterverpflichtung bei A nach IAS 39 B konsolidiert voll mit 70% nicht beherrschende Anteile und Call- Option nach IAS 39 Slide 52
53 Konsolidierungskreis De facto control (1/2) Ausgangssituation Es besteht keine Stimmrechtsmehrheit und keine gesetzlichen oder vertraglichen Beherrschungsrechte im Sinne des IAS 27 Es besteht eine Präsenzmehrheit bei Hauptversammlungen (z.b. das MU hält 48% an einer AG; die übrigen Anteile befinden sich im Streubesitz) Konsolidierungspflicht? Sicht des IASB: de facto control ist in IAS 27 bereits verankert; Wortlaut jedoch nicht eindeutig Sicht der big four: Aufgrund derzeit fehlender expliziter Regelungen besteht ein Wahlrecht (policy choice) Slide 53
54 Konsolidierungskreis De facto control (2/2) Konsolidierung unter strengen Voraussetzungen, wenn: - übrige Anteile im Streubesitz; somit keine Abreden hinsichtlich einer gleichgerichteten Ausübung der Stimmrechte möglich, - bereits längere Historie der tatsächlichen Kontrolle vorliegt, - in die Zukunft gerichtet mittelfristig keine Anzeichen für eine Veränderung der Verhältnisse vorliegen. Slide 54
55 Konsolidierungskreis Special Purpose Entities/ Zweckgesellschaften Problem Ein Unternehmen (Sponsor) installiert zur Durchführung einer Transaktion eigens eine Objekt- bzw. Zweckgesellschaft (z.b. Leasingobjektgesellschaften oder Finanzierungsgesellschaften bei ABS- Transaktionen) Control-Kriterien des IAS 27 sind formal nicht erfüllt Allerdings: Beziehungen zwischen der Zweckgesellschaft und dem Sponsor lassen Beherrschung vermuten Pflicht zur Konsolidierung ergibt sich möglicherweise aus SIC-12: Consolidation-Special Purpose Entities Slide 55
56 Konsolidierungskreis Special Purpose Entities Kriterien zu Beurteilung von Control Gesamtwürdigung; wirtschaftliche Betrachtungsweise Kriterien: Aktivitäten der SPE werden nach spezifischen Erfordernissen des Sponsors geführt Auto-Pilot -Mechanismus Sponsor hat das Recht einen Großteil des Nutzens aus der SPE zu ziehen Sponsor trägt überwiegenden Teil der Residual- bzw. Eigentumsrisiken aus SPE Slide 56
57 Die neuen Regelungen im Überblick Vergleich IAS 27/SIC-12 und IFRS 10 Gibt es Änderungen im Konsolidierungskreis? Für einfach strukturierte Fälle (z.b. bei Stimmrechtsmehrheit) sind keine Änderungen im Konsolidierungskreis gegenüber IAS 27/SIC-12 zu erwarten In komplexeren Fällen (z.b. strukturierte Unternehmen, Immobilien- /Schiffsobjektgesellschaften, Investmentfonds) kann sich die bisherige Einschätzung der Konsolidierungspflicht signifikant ändern. Weniger Mehr Slide 57
www.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, 12.
www.pwc.de Fragen der aufsichtsrechtlichen und handelsrechtlichen Konsolidierung von Kreditfonds TSI Fachtagung Frankfurt, Definition Kreditfonds bisher InvG jetzt KAGB denkbare Ausgestaltungen von Kreditfonds
MehrDie neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12. IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr.
Die neuen Regelungen zur Vollkonsolidierung gem. IFRS 10 und IFRS 12 IFRS-Forum am 16.12.2011 Ruhr-Universität Bochum WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi Oder: Franst der Konsolidierungskreis der wirtschaftlichen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrZweck des Konzernabschlusses
Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrErläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen
Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung
MehrAntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrInhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick
MehrEHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT
EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrJoint-Venture- Gründungen in Russland
Go East Generationen e.v. Chancen und Risiken die Tätigkeit deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland Joint-Venture- Gründungen in Russland Rechtsanwältin Tanja Galander Russian Business
MehrKMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291
KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrDiskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )
Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
Mehr02l10. Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. I. Überblick. III. Voraussetzungen. II. Betroffene Abschlüsse
Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Erstmals in Abschlüssen für ein nach dem 31.12.2008 beginnendes Wirtschaftsjahr bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also ab dem Abschluss
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrDer Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 2 Aufstellungspflicht eines
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSaldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen
Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff
MehrVom Inventar zur Bilanz
Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung
MehrBonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010
und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR
MehrDer Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung
Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute
MehrKonzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
Mehrals Träger in Frage. Im Gegensatz zu
oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden
MehrInformationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse:
Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1 Problemstellung Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: große Software-Systeme werden im Schnitt ein Jahr zu spät
MehrVertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten
www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrCHECKLISTE zum Fremdwährungskredit
CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe
MehrEnergiemanagementsysteme
Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften:
MehrAn die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500
Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement
MehrSharePoint Demonstration
SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrMustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.v. DAJEB Dr. Florian Moeser-Jantke Mustervertrag für Honorarkräfte in Beratungsstellen (Stand 1.1.2002) Bundesgeschäftsstelle: Neumarkter Straße
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrEs liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014
Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014
MehrRecherchieren Sie im WWW die folgenden Begriffe. Notieren Sie aussagekräftige Definitionen, geben Sie die Quellen an.
SHEB Jänner 2015 Schulstufe Gegenstand Zeitbedarf III. HAK BW 100 Min. 1 Kompetenzen, die Sie mit dieser Lerneinheit trainieren 1 Ich kann fachspezifische Informationen beschaffen, bewerten, vernetzt verarbeiten
MehrKonzernrechnung Modul 3
Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrIFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de
MehrÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrIFZM. Die KASKO für Investmentfonds
IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt
MehrFuttereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.
A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von
Mehrcentrotherm photovoltaics AG Blaubeuren
centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder
MehrDeutschland-Check Nr. 34
Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
Mehr8 Juli 2015. Transparenz durch Governance Data Governance als kritischer Erfolgsfaktor für Predictive Analytics
Transparenz durch Governance Data Governance als kritischer Erfolgsfaktor für Predictive Analytics Contents Predictive Analytics Erwartungen erfüllt? Einfach denken worauf achten, bevor gestartet wird?
MehrKapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:
MehrIMPRESSUM / DISCLAIMER:
IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrBericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen
Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrCheckliste zur qualitativen Nutzenbewertung
Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Herausgeber Pentadoc Consulting AG Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main Tel +49 (0)69 509 56-54 07 Fax +49 (0)69 509 56-55 73 E-Mail info@pentadoc.com
MehrJan Siebert. Konzernrechnungslegung. Die Regelung nach HGB und IFRS. Diplomica Verlag
Jan Siebert Konzernrechnungslegung Die Regelung nach HGB und IFRS Diplomica Verlag Jan Siebert Konzernrechnungslegung: Die Regelung nach HGB und IFRS ISBN: 978-3-8428-2223-8 Herstellung: Diplomica Verlag
MehrMezzanine Finanzierung mittelständischer Unternehmen
Mezzanine Finanzierung mittelständischer Unternehmen Michael Helm Wirtschaftsprüfer Steuerberater 8. und 9. Mai 2008 www.salans.de Übersicht 1. Unternehmensfinanzierung aber wie? 2. Vor- und Nachteile
MehrEntdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start
Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrBenutzerverwaltung Business- & Company-Paket
Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Gemeinsames Arbeiten mit der easyfeedback Umfragesoftware. Inhaltsübersicht Freischaltung des Business- oder Company-Paketes... 3 Benutzerverwaltung Business-Paket...
MehrDGSV-Kongress Fulda, 04.10.2011. Uwe Blättermann coavia GmbH & Co. KG
DGSV-Kongress Fulda, 04.10.2011 Uwe Blättermann coavia GmbH & Co. KG Flensburg Outsourcing WIKIPEDIA: Outsourcing bzw. Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen
MehrMediation im Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrProduktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht
Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht Oktober 2011 1 ekvdialog ekvdialog ermöglicht Ihnen eine komfortable Abwicklung aller Kostenvoranschläge (= KV) im Hilfsmittelumfeld. Mit
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrÜberprüfung Bankenhaftung
Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
Mehr