Verfahrensverzeichnis nach 7 LDSG
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- Clara Acker
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1 Seite 1 4 Verfahrensverzeichnis nach 7 LDSG (Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein) (Stand: ) 1. Name Anschrift der Daten verarbeitenden Stelle Kreis Rendsburg-Eckernförde Kaiserstr Rendsburg Fachdienst Wasser, Bodenschutz Abfall Verfahren / Zweckbestimmung des Verfahrens incl. seiner Fachmodule Es ist das erklärte Ziel des MELUR, allen mit Aufgaben des - Naturschutzes in Schleswig-Holstein zuständigen Behörden ein einheitliches System für die informationstechnische Unterstützung der Aufgabenerledigung zur Verfügung zu stellen. Durch die gemeinsame Nutzung dermodulorientierten Fachsoftware werden die zuständigen Behörden bei der Planung Steuerung ihrer Aufgaben unterstützt. Eine wesentliche Basis der angesprochenen Fachsoftware bildet die integrierte, modulorientierte IT-Anwendung. Gemeinsame Basis Verbindungsstelle der Fachmodule ist das zentrale Grsystem. Hier werden alle bereichsgreifenden Daten wie Anschriften, Standorte- Betriebsinformationen zentral verwaltet. Weitere Bestandteile des Grsystems sind die Benutzerverwaltung, ein Nachrichten- Terminverwaltungssystem die systemeinheitlichen Kataloge. Die Module des Programmpaketes Wasserrechte/Wasserbuch; Grwasser (Grlagenermittlung, Gewässeraufsicht, Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung); Abwasser (Indirekteinleiter, Niederschlagswasser, Direkteinleiter, Kleinkläranlagen Abwasserabgabeberechnung); schutz (Boden- Altlastenkataster, Verwaltung Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen Klärschlammkataster) Naturschutz (Biotope, Eingriff/Ausgleich, Ökokonto) wurden auf Basis der Kooperationsabsprache anwendung (KoopUA) vom für alle Behörden in Schleswig-Holstein einheitlich entwickelt in der Praxis angewendet.
2 Seite 2 4 basiert auf dem Einsatz zentraler Landesserver mit den integrierten Programm- Modulen. Die zur Verfügung gestellten zentralen Komponenten unterstützen die - Naturschutzbehörden bei der Abwicklung der Aufgaben. Es dient insbesondere auch der verwaltungsgreifenden Planung, Steuerung, Datenbereitstellung sowie der landesweiten Berichterstattung nach den Vorgaben der Europäischen Union, des Bes des Landes. Die zentrale Betriebsform der Fachsoftware ermöglicht die Nutzung einer definierten, einheitlichen Programmversion durch alle beteiligten Behörden. Schwierigkeiten hinsichtlich der Plausibilität der Daten auch aufgr unterschiedlicher Versionsstände der Kataloge zur Codierung Sachverhalten werden ausgeschlossen. Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, ländliche Räume die Kommunen, vertreten durch die betroffenen Landesverbände, haben am die Vereinbarung die Kooperation zwischen Land Kommunen bei Entwicklung, Pflege, Betrieb, Support Bereitstellung Fachinformationssystemen zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben der Verwaltung im Aufgabenbereich des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Kooperationsvereinbarung Fachinformationssysteme - VKoopFIS -) geschlossen. Die Kooperationsvereinbarung Fachinformationssysteme bildet mit seiner Verständigung auf langfristige, kooperative Zusammenarbeit den Rahmen für diesen Vertrag umfasst auch die derzeit aktuellen Softwareentwicklungen zum Flächenmanagementkataster (FMK) des Amtliches wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnis (AWGV-SH incl. dem digitalen Anlagenverzeichnis -DAV). 3. Rechtsgrlage der Verarbeitung 4. Kreis der Betroffenen 5. Kategorien der verarbeiteten Daten
3 Seite Personen Stellen, die Daten erhalten oder erhalten dürfen 7.Geplante Übermittlungen an Stellen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union: 8. Datenschutzrechtliche Beurteilung des behördlichen Datenschutzbeauftragten: liegt vor 9. e Beschreibung der nach den 5 6 LDSG zur Einhaltung der Datensicherheit getroffenen Maßnahmen Die für dieses Verfahren eingesetzte Technik ist in die Netzwerkinfrastruktur in die Sicherheitskonzeption der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde eingeben. Zur Sicherstellung der Datensicherheit des Datenschutzes werden technische organisatorische Maßnahmen eingesetzt. Sie orientieren sich an den sechs Datensicherheits- Datenschutz- Schutzzielen, die nachfolgend mit den für dieses Verfahren wichtigsten Maßnahmen aufgeführt werden. Verfügbarkeit 5 Abs. 1 Nr. 1 LDSG (innerhalb der Betriebszeiten ist sichergestellt, dass auf die entsprechenden Daten zugegriffen werden kann): Die Daten werden regelmäßig gemäß der Datensicherungskonzeption des Kreises gesichert. Integrität 5 Abs. 1 Nr. 2 LDSG (Es ist sichergestellt, dass die Daten unversehrt, vollständig, zurechenbar aktuell bleiben): Auf den Server hat nur die technische Administration dieses Servers Zugriff. Sie stellt sicher, dass das Betriebssystem regelmäßig aktualisiert wird (Schutz vor Veränderung der Daten durch Angriffe oder unberechtigten Zugriff). Innerhalb des Verfahrens haben nur die fachliche Administration dieses Verfahrens die Personen, die die Datenpflege betreiben, Zugriff auf die Datenbestände (Schutz vor Veränderung durch unberechtigten Zugriff). Vertraulichkeit 5 Abs. 1 Nr. 3 LDSG (es können nur die Personen auf die entsprechenden Daten zugreifen, die auch die Berechtigungen dafür besitzen):
4 Seite 4 4 Für das Verfahren gelten die allgemeinen Zutritts-, Zugangs- Zugriffsmaßnahmen der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde. Innerhalb des Verfahrens wird durch eine dokumentierte Berechtigungsvergabe sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf die Datenbestände zugreifen dürfen. Berechtigungen werden nach einem schriftlich festgelegten Verfahren ( Datenschutz bei IT unterstützten Verfahren ) erteilt. Mitarbeitende haben nur auf die Datenbestände Zugriff, die zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ein Zugriff ist nur nach einer Anmeldung mit Benutzername Passwort möglich. Eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte ist nicht möglich. Transparenz 5 Abs. 1 Nr. 4 LDSG (die automatisierte Verarbeitung Daten kann mit zumutbaren Aufwand geplant, nachvollzogen, prüft bewertet werden): Das Verfahren wird auf Servern bei Dataport gehostet. Der Zugriff auf die Daten erfolgt via Citrix/ABS 2.0 das landesnetz. Das Verfahren ist in einer Verfahrensakte LDSG- DSVO-konform dokumentiert. Der verwendete Server ist in einer Systemakte LDSG- DSVO-konform dokumentiert. Alle Veränderungen Eingriffe in das Verfahren werden protokolliert. Die Daten werden ausschließlich automatisiert gespeichert. Es findet eine Protokollierung statt. Die protokollierten Daten können sichtbar gemacht werden. Nicht-Verkettbarkeit 5 Abs. 1 Nr. 5 LDSG (es kann sichergestellt werden, dass Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für einen anderen als den ausgewiesenen Zweck verarbeitet werden): Wird durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Intervenierbarkeit 5 Abs. 1 Nr. 6 LDSG (das Verfahren ist so gestaltet, dass die Betroffenen ihre Rechte nach LDSG wirksam ausüben können) Verantwortlich für die Auskunftserteilung nach 27 LDSG SH ist der Fachdienst. Anträge auf Auskunftserteilung die vorgehaltenen personenbezogenen Daten sind schriftlich an den Fachdienst zu richten. Die Entscheidung eine teilweise oder vollständige Versagung der Auskunft nach 27Absatz 3 LDSG SH trifft der Fachdienst. Die Auskunft wird schriftlich erteilt. Soweit die Auskunftserteilung ganz oder zum Teil versagt wird, unterrichtet der Fachdienst die Antragstellerin oder den Antragsteller schriftlich den Gr der Versagung. Die Löschung der Daten erfolgt durch manuelle Eingabe
5 Verfahrenskurzname Verfahrensgruppe Verfahrenslangname Kurzbeschreibung Daten verabeitende Stelle Zweckbestimmung Rechtsgrlage Kreis der Betroffenen Kategorie der verarbeiteten Daten Personen Stellen die Daten erhalten oder erhalten dürfen geplante Datenuebermitt lung an Stellen ausserhalb der EU datenschutzrech tliche Beurteilung des Datenschutzbea uftragten Massnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit Verarbeitung personenbezoge nen Daten Schutzbedarf (Biotope) (Biotope, Eintragung der gemäß 25 Kataster gem. 25 Abs. 5 LNatSchG gesetzlich geschützten LNatSchG gesetzlich geschützter Biotope Biotope in der amtlichen Liste (NatschB I), verwaltung UNB 11 Absatz 1 Nr. 3 LDSG SH Grstückseigentümer genaue Biotopabgrenzungen Alle internen Institutionen Maßgabe IZG), i.d.r. MLUR, UNB Prüfung Freigabe der bereitgestellten Daten durch Datenverantwortliche aus den Fachbereichen (Biotopkartierung) (Biotopkartierung) Bereitstellung, Aufbereitung Präsentation Informationen im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlineie der EU, insbesonde der Erfüllung Managment-, Prüfungs-, Überwachungs- Berichtspflichen UNB 11 Absatz 1 Nr. 3 LDSG SH Grstückseigentümer Biotopabgrenzungen Alle internen Institutionen Maßgabe IZG), i. d. R. MLUR, UNB Prüfung Nein Freigabe der bereitgestellten Daten durch Datenverantwortliche aus den Fachbereichen Teile der landesweiten Biotopkartierung (Eingriff/Ausgleich) (Ausgleichsflächenkatast er, Eingriff/Ausgleich) Eintragungen der Eingriffs- / Ausgleichsflächen durch die zust. Unteren Naturschutzbehörden der Kreise UNB 11 Absatz 1 Nr. 3 LDSG SH Grstückseigentüme r genaue Flächenabgrenzungen Alle internen Institutionen Maßgabe IZG), i. d. R. MLUR, UNB (VAwS) Verwaltung Anlagen Das Modul VAwS des UWB 115 LWG, WHG Grstückseigentümer mit wassergefährdenden kommunalen Stoffen informationssystems K3- dient der Erfassung Überwachung Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Es unterstützt die wachenden Behörden maßgeblich beim Vollzug der entsprechenden Gesetzgebung Stammdaten, Typ der Anlage, Ergebnisse der Überprüfung durch fachkige Alle internen Institutionen Maßgabe IZG), i. d. R. MLUR
6 Verfahrenskurzname Verfahrensgruppe Verfahrenslangname Kurzbeschreibung Daten verabeitende Stelle Zweckbestimmung Rechtsgrlage Kreis der Betroffenen Kategorie der verarbeiteten Daten Personen Stellen die Daten erhalten oder erhalten dürfen geplante Datenuebermitt lung an Stellen ausserhalb der EU datenschutzrech tliche Beurteilung des Datenschutzbea uftragten Massnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit Verarbeitung personenbezoge nen Daten Schutzbedarf (FMK) (Flächenmanagementkat aster) Ausgangspunkt für das FMK ist das Flächenrecycling die Wiedernutzung Brachflächen. Nach der Durchführung Modellprojekten der Diskussion mit den Kommunen wurde der Umfang auf ungenutzte bzw. mindergenutzte Flächen erweitert. Kommunen Flächenkatasters für ungenutzte bzw. mindergenutzte Flächen, BauGB 200 Abs. 3, 11 Abs.1 Nr. 3 LDSG MLUR, Kreise, Flächerninformatio kreisfreie Städte, nen Städte Gemeinden MLUR, Kreise, kreisfreie Städte, Städte Gemeinden nein K3-Datenschutzaudit (Klärschlamm) (Klärschlamm) Zielgruppen Zentrales EDV desystem zur Überwachung Dokumentation der landwirtschaft-lichen Klärschlamm-verwertung im Rahmen des Softwarepaketes K3- Landwirtschaftskammer, untere Abfallbehörden der Kreise kreisfreien Städte Zur Umsetzung der Dokumentations- Nachweispflichten sowie zur Führung des Klärschlammkatasters gem. Klärschlammverordnung ( 3, 4,7 8 AbfKlärV), 11 Abs. 1 Nr.3 LDSG Landwirtschaftskammer, untere Abfallbehörden der Kreise kreisfreien Städte Landwirtschaftska mmer, untere Abfallbehörden, LLUR Keine Daten zur Dokumentation der landwirtschaftliche n Klärschlammverwertung K3-Datenschutzaudit (Ökokonto) (Ökokonto) Eintragungen der Ökokonto- Flächen durch die zust. unteren Naturschutzbehörden der Kreise () () besteht aus einer Reihe Fachmodulen für die verschiedenen Aufgabengebiete (Wasserrechte, Grwasser, Einleiterwachung, Anlagenbezogener schutz, Naturschutz) UNB 12 Abs. 7 LNatSchG Grstückseigentüme r UWB Datenaustausch Land / Kommunen zur Sicherstellung einer einheitlichen Datengrlage, 11 Abs. 1 Nr. 3 LDSG, z.b. auch 88 WHG Alle internen Institutionen Maßgabe UIG), i. d. R. MLUR, UNB Daten-verantwortliche Geofachdaten des aus den Fachbereichen Geschäftsbereiches der Kreise genaue Flächenabgrenzungen dienstlich zuständige Nutzungsberechtigte, Flächeneigentümer, unter bestimmten Bedingungen uach andere öffentliche Einrichtungen Stellen nein K3- Datenschutzaud it Maßnahmendatenbank WAFIS 4-Bestandsaufnahme, Monitoring, Maßnahmen- /Bewirtschaftungsplanun g (Datengrlagen) WRRL Wasserkörperbezogene Maßnahmenplanung für die WRRL LLUR WRRL Art. 11, (Gewässerunterhaltung), 115 LWG Projekt WRRL, teilweise Wasser u. Bodenverbände, Öffentlichkeit (Information), Bearbeitungsgebietsve rbände, UwB`n Berichtspflichtige Attribute zu Maßnahmen Teilprojekte WRRL, MLUR, LLUR, Geschäftstellen der Arbeitsgruppen, Öffentlichkeit nein
7 Verfahrenskurzname Verfahrensgruppe Verfahrenslangname Kurzbeschreibung Daten verabeitende Stelle Zweckbestimmung Rechtsgrlage Kreis der Betroffenen Kategorie der verarbeiteten Daten Personen Stellen die Daten erhalten oder erhalten dürfen geplante Datenuebermitt lung an Stellen ausserhalb der EU datenschutzrech tliche Beurteilung des Datenschutzbea uftragten Massnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit Verarbeitung personenbezoge nen Daten Schutzbedarf WaFIS (Abwassermodule) WAFIS WaFIS (Abwassermodule) Grstücksentwässerung, Industrieabwasser, Kommunales, Abwasser, Regenwasser, Daten Karten zur Behandlung Kommunalem Abwasser, Berechnung der Abwasserabgabe UWB 115 LWG, 88 Wasserhaushaltsgesetz (Wasserbuch) Kommunen, Betreiber(innen) Entwässerungsanlagen Stamdaten, Koordinaten der Kläranlagen, Behördliche Überwachungswerte, Höhe der zu entrichtenden Abwasserabgabe LLUR, agrigierte Daten zur Erfüllung Berichtspflichten, Alle internen Institutionen Maßgabe UIG), i.d.r. MLUR, LLUR nein K3- Datenschutzaud it WaFIS (Grwassermodule) WAFIS WaFIS (Grwassermodule) Grwasserstandsdaten Stammdaten - Landesmessstellen (WRRL Überwachung mengenmäßiger Zustand) - Grwasserstandsmeßnetz der Grwassernutzer UWB WRRL, 88 WHG, 115 LWG, Wassersicherstellungsgesetz Land, Kommunen, Grwassernutzer Grwasserstände, Stammdaten zur Zuordnung einschl. Koordinaten gemäß UIG, Daten zum großen Teil Agrar- atlas öffentlich zugänglich nein K3- Datenschutzaud it - Grwasserbeschaffenheitsdaten - Landesmessstellen (WRRL blicksweise Überwachung chem. Zus WaFIS AWGV-SH WAFIS WaFIS Amtliches wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis AWGV-SH - Berichtsgewässernetz (DLM1000W), Zuarbeit SH - DAV-Gewässernetz - Digitales Anlagenverzeichnis (DAV) Bearbeitungsgebietsverbänd e, LLUR Landeswassergesetz (LWG) Bearbeitungsgebietsverbände, LLUR Geofachdaten des Geschäftsbereichs der Kreise Berechtigte gemäß informationsgesetz nein Nein - Gewässerkliches Flächenverzeichnis (GFV) Amtliches wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis: -reduziertes Gewässernetz Schleswig-Holstein
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