Niedersächsischer Tennisverband e.v. Niedersächsischer Tennisverband e.v. Postfach Bad Salzdetfurth

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1 Niedersächsischer Tennisverband e.v. Niedersächsischer Tennisverband e.v. Postfach Bad Salzdetfurth Reisekostenabrechnung Vorname und Name : Funktion : Anschrift : Bankverbindung : IBAN: DE BIC: Reise von nach Verkehrsmittel : Flugzeug - Eisenbahn - Firmen-Pkw - eigener PKW - Miet-Pkw - Beginn der Reise : Ende der Reise : (Datum, Uhrzeit) (Datum, Uhrzeit) Zweck der Reise : Art der Aufwendungen (Originalbelege sind unbedingt einzureichen) Fahrtkosten (mit Originalbelegen) Benutzung der Eisenbahn Benutzung eines Flugzeuges Klasse (inkl. Zuschläge) Benutzung eigener PKW / km 0 x 0,30 Sonstige Fahrtkosten (Mietwagen, Bus, Taxi, Parkgebühren u.ä.) Weitere sonstige Fahrtkosten Übernachtungskosten (mit Originalbelegen oder pauschal 2) Verpflegungsmehraufwand (pro Kalendertag) Begründung: Anzahl der Nächte abzgl. Frühstück 24 Std. eintägige Reise/mehr als 8 Std. mehrtägig /An-u. Abreisetag (kurze Darlegung des Grundes - der Veranstaltung - Namen der besuchten Personen - Einladungen) 0 à EURO 0./. 5,00 0 Tage à 24,00 0 Tage à 12,00 0 Tage à 12,00 (Kürzungen bei kostenfrei gewährter Verpflegung entsprechend der NTV-Reisekostenordnung) Bewirtung (mit steuerlich vorgeschriebenem Vordruck) Sonstige Kosten (mit Beleg und Begründung) Anlage Nr. Gesamt Vorschüsse./. Zahlbetrag: Abrechnungsbetrag EURO Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Zudem versichere ich, dass mir die vorgenannten Kosten tatsächlich entstanden sind und dass ich sie bei anderen Stellen ganz oder auch teilweise nicht abgerechnet habe. Unterschrift Datum Sachlich richtig und festgestellt Rechnerisch geprüft Zur Zahlung angewiesen

2 Reisekostenordnung des Niedersächsischen Tennisverbandes e.v. Gültig ab: Wenn der Ordnungstext bei Funktionsbezeichnungen die männliche Sprachform verwendet, so ist stets auch 1 Allgemeines 1. Der NTV erstattet Reisekosten, wenn diese durch eine im Ehrenamt oder beruflich veranlasste Aus 2. Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs- und Reiseneben 3. Der NTV ersetzt die Kosten der Reisen a) von Mitgliedern des Präsidiums, b) von hauptamtlichen Mitarbeitern, c) von Referenten, Ausschuss- und Arbeitskreismitgliedern, d) von ehrenamtlich tätigen Personen der unselbständigen Regionen, Spielern oder Mannschaften, e) von Ehrenpräsidenten und Ehrenmitgliedern, sofern es der Anlass erfordert. 4. Reisekosten werden nur gegen Vorlage einer spezifizierten Reisekostenabrechnung auf dem NTV- 5. Im Sinne einer kostenbewussten und sparsamen Haushaltsführung ist darauf Wert zu legen, dass A 6. Die Ressortleiter entscheiden innerhalb des Verbandsgebietes eigenverantwortlich im Rahmen Ihre Die Ressortleiter bewilligen im Rahmen ihrer genehmigten Einzeletats die Reisen für die in ihrem B 7. Der Vizepräsident und Leiter des Ressorts Finanzen - in Abstimmung mit dem Präsidenten - ist ber a) von der Reisekostenordnung des NTV, b) eingeplanter und genehmigter Budgets der jeweiligen Ressortleiter. 2 Fahrtkosten An Fahrtkosten werden erstattet: 1. Für Reisen des im 1 Nr. 3 a und e erfassten Personenkreises einschl. des Geschäftsführers des N a) Deutsche Bahn erster Klasse und die erforderlichen Zuschläge für Reisen außerhalb Niedersachs b) bei Benutzung von PKW, Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa und Fahrrad für den Einzelfahrer d c) Fluggebühren auf Einzelnachweis bei Zeit- und/oder Kostenersparnis gegenüber den Kosten gem 2. Für Reisen des im 1 Nr. 3 b-d erfassten Personenkreises: a) Deutsche Bahn zweiter Klasse und die erforderlichen Zuschläge, b) bei Benutzung von PKW, Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa und Fahrrad für den Einzelfahrer d c) pauschalierte Fahrtkostenzuschüsse nach Absprache und Genehmigung durch den Geschäftsfüh d) Fluggebühren auf Einzelnachweis bei Zeit- und/oder Kostenersparnis gegenüber den Kosten gem Für Reisen gem. 2 Nr. 1 a und c sowie Nr. 2 a und d werden nur tatsächlich entstandene Fahrtkosten erstattet. 3. Bei Repräsentationsterminen werden nur einem Vertreter des NTV die Fahrtkosten erstattet, sofern nicht 3 Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegeld) 1. Das Tagegeld dient zur Deckung der Verpflegungsmehraufwendungen.

3 2. Für Reisen des im 1 Nr. 3 a-c und e aufgeführten Personenkreises werden die jeweils gültigen st 3. Für Reisen des im 1 Nr. 3 d aufgeführten Personenkreises sowie Honorartrainer mit Ausnahme d 4. Verpflegungsmehraufwendungen a) Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen je Kalendertag bei Abwesenheit von der Woh mehrtägige Reise pro Tag 24,00 eintägige Reise von mehr als 8 Std. Abwesenheit 12,00 An- und Abreisetag (unabhängig von der Reisezeit) bei mehrtägigen Reisen jeweils 12,00 b) Kürzung der jeweiligen Verpflegungsmehraufwandspauschale bei kostenfrei gewährter Verpflegu Frühstück grds. 5,00 Mittagessen 40%, entspricht derzeit 9,60 Abendessen 40%, entspricht derzeit 9,60 Vollverpflegung 100% Der Kürzungsbetrag errechnet sich immer, also auch bei einem Teiltagegeld, vom vollen Tagegeldsatz. Übernimmt der NTV oder ein Dritter eine Mahlzeit, ist die in Frage kommende Verpflegungspauschale entspr 5. Angemessene Verpflegungsmehraufwendungen, die über die Verpflegungsmehr-aufwandspauschalen ode 6. Liegen die Verpflegungsmehraufwendungen unter den Verpflegungsmehraufwandspauschalen können au 4 Übernachtungskosten 1. Übernachtungskosten werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen pauschal erse 2. Bei Überschreitung dieses Pauschalbetrages erfolgt Vergütung nur nach Vorlage der Originalbeleg 3. Benutzt der ehrenamtlich Tätige oder der Arbeitnehmer gemeinsam ein Mehrbettzimmer mit Pers 4. Bei Übernachtungen im Ausland darf der NTV ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendung 5 Reisenebenkosten 1. Nebenkosten sind notwendige Ausgaben aus Anlass einer Reise bzw. Teilnahme an Wettkämpfen, 2. Folgende tatsächliche Aufwendungen werden erstattet: Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel; Kosten für Taxen werden nur in begründeten Fäl Gebühren für sachdienliche Ferngespräche und Schriftverkehr mit Arbeitgeber oder Geschäf Eintrittskarten für Tagungen, Versammlungen oder Veranstaltungen, soweit der Besuch erfo Kosten für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck sowie Reisegepäckversicherung, Straßenbenutzung und Parkplatzgebühren Schadenersatz bei Verkehrsunfall, falls Fahrtkosten als Reisekosten gem. der jeweiligen aktu Wertverlust aufgrund eines Schadens an notwendig mitgeführten Gegenständen, wenn der S 6 Gültigkeit Die Reisekostenordnung wird vom Präsidium des NTV beschlossen und tritt ab in Kraft.

4 rwendet, so ist stets auch das weibliche Geschlecht gemeint bzw. sind unabhängig davon alle Ämter grundsätzlich mit Frau beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des ehrenamtlichen Funktionärs oder Arbeitnehmers entstehen. chtungs- und Reisenebenkosten. elern oder Mannschaften, abrechnung auf dem NTV-Vordruck unter Beifügung der notwendigen Originalbelege erstattet. Die Abrechnung hat monatli rauf Wert zu legen, dass Aufwand und Ertrag der notwendigen Dienstreisen in einer besonders positiven Relation stehen. ntwortlich im Rahmen Ihrer Haushaltsansätze über die Notwendigkeit von einzelnen Reisen. e Reisen für die in ihrem Bereich tätigen Referenten, Ausschussmitglieder, Einzelpersonen, Spieler und Mannschaften. Diens dem Präsidenten - ist berechtigt, Reisekostenvergütungen im Einzelfall festzusetzen in Abweichung es Geschäftsführers des NTV: en außerhalb Niedersachsens. rad für den Einzelfahrer der jeweils gültige steuerliche pauschale Höchstsatz. gegenüber den Kosten gem. 2 Nr. 1 a und b. rad für den Einzelfahrer der jeweils gültige steuerliche pauschale Höchstsatz, g durch den Geschäftsführer des NTV, gegenüber den Kosten gem. 2 Nr. 2 a und b nur nach vorheriger Genehmigung durch den Geschäftsführer des NTV. ene Fahrtkosten erstattet. en erstattet, sofern nicht inhaltliche oder andere Gründe die Teilnahme mehrerer Vertreter des NTV notwendig bzw. erford

5 den die jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze für pauschale Verpflegungsmehraufwendungen - unter Berücksichtigung rartrainer mit Ausnahme der ehrenamtlich Tätigen Personen der unselbständigen Regionen werden keine pauschalen Verpf Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte enfrei gewährter Verpflegung: vollen Tagegeldsatz. flegungspauschale entsprechend zu kürzen. Die Kürzung erfolgt auch dann, wenn unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung r-aufwandspauschalen oder für die keine Verpflegungsmehraufwandspauschale anzurechnen ist liegen, werden nur auf Ein ndspauschalen können auch die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden. chstsätzen pauschal ersetzt. Vorlage der Originalbelege, wobei günstige Hotels zu bevorzugen sind. Mehrbettzimmer mit Personen, die zum NTV in keinem Ehrenamts- oder Dienstverhältnis stehen, können die Aufwendunge atsächlichen Aufwendungen die Übernachtungspauschalen steuerfrei erstatten, soweit nicht un- oder teilentgeltlich von Dr ilnahme an Wettkämpfen, Tagungen und Sitzungen. en nur in begründeten Fällen ersetzt Arbeitgeber oder Geschäftspartnern n, soweit der Besuch erforderlich erscheint Reisegepäckversicherung, soweit diese auf ehrenamtlich/beruflich bedingte Abwesenheit von der ortsgebundenen regelmäß n gem. der jeweiligen aktuellen LStR anzusetzen sind egenständen, wenn der Schaden auf einer reisespezifischen Gefährdung beruht. Nicht jedoch der Verlust einer Geldbörse b tritt ab in Kraft.

6 ter grundsätzlich mit Frauen und Männern besetzbar. Abrechnung hat monatlich, die Dezemberabrechnung bis spätestens zum zu erfolgen. sitiven Relation stehen. und Mannschaften. Dienstreisen von hauptamtlichen Mitarbeitern des NTV werden vom Geschäftsführer genehmigt. äftsführer des NTV. V notwendig bzw. erforderlich machen.

7 - unter Berücksichtigung von ggf. notwendigen und selbst vorzunehmenden Kürzungen - erstattet. n keine pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. Auch nicht auf Einzelnachweis. ereitgestellte Verpflegung nicht in Anspruch genommen wird. egen, werden nur auf Einzelnachweis erstattet. können die Aufwendungen angesetzt werden, die für ein Einzelzimmer angefallen wären. der teilentgeltlich von Dritten zur Verfügung gestellt. ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte beschränkt ist Verlust einer Geldbörse bzw. von Bargeld.

8 sführer genehmigt.

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