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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941 Wohnungseigentümer zur energetischen Sanierung bewegen Immobilienverwaltung in die Verantwortung nehmen Vorbemerkung der Fragesteller DasEnergiekonzept2050derBundesregierungsiehtbiszumJahr2050vor, einenklimaneutralengebäudebestandzuerreichen.aufdemwegdahinistes erklärtesziel,denwärmeenergiebedarfbiszumjahr2020um20prozentund den Primärenergiebedarf um ca. 80 Prozent bis zum Jahr 2050 abzusenken. Bereitsheutezeichnetsichdeutlichab,dassdiederzeitigenBemühungender BundesregierungunddiezurVerfügungstehendenFördermittelnichtausreichen werden. VölligunberücksichtigtbeidemZieleinesnahezuklimaneutralenWohnungsbestandesbleibtbisherdieMotivationderWohnungseigentümerundWohnungseigentümergemeinschaftenzurenergetischenSanierung.Wennmanberücksichtigt,dassesderzeitetwa46ProzentWohn-undHauseigentuminder BundesrepublikDeutschlandmitsteigenderTendenzgibt,wovonannähernd 20ProzentWohnungseigentümergemeinschaftensind,solltedieseGruppezukünftignichtunberücksichtigtbleiben.ImGegensatzzuanderenWohnungsunternehmernoderEinfamilienhauseigentümernbildendieWohnungseigentümergemeinschaftenundWohnungseigentümereinheterogenesGebildemit unterschiedlichenfinanziellenundsozialenhintergründenab.hohesanierungsstandardsstellenunterdenheutigenbedingungenunddergeltenden RechtslagegeradeWohnungseigentümergemeinschaftenvoreinefastunüberwindbareHürde.VieleEigentümergemeinschaftensindnichtinderLage,umfassendeSanierungenamStückdurchzuführen.DieRücklagenreichendafür nichtaus,hohesonderumlagenkönnenvieleeigentümernichtaufbringen, einenlangfristigenkreditdesverbandesderwohnungseigentümergemeinschaftaufgrundderinternenhaftungbeizahlungsausfällenvonmiteigentümernwollenvielebeteiligtenichtmittragen.inderpraxiswirddeshalberst füreinzelmaßnahmengespartunddannsaniert,odereswerdenenergetische GesamtkonzeptemitStufenplänenerarbeitet,aufderenGrundlagedanndie energetischeneinzelmaßnahmennachundnachdurchgeführtwerden.kfw- EffizienzhäuserkönnenmitdieserVorgehensweisenichterzieltwerden. AußerdemlebengeradeinlangebestehendenWohnungseigentümergemeinschafteninzwischenvieleälterebishochbetagteMiteigentümer.Hierfehltes an Anreiz, für die Sanierung zu stimmen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 28. Juni 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EineentscheidendeRollezurerfolgreichenUmsetzungvonenergetischer SanierungkannbeiWohnungseigentümergemeinschaftendemImmobilienverwalterzufallen.ErkanndieentsprechendenBeschlüsseinderEigentümerversammlungherbeiführen,informieren,beratenundbegleiten,wohlwissend, dassdasihmanvertrauteeigentum,wasnichtnurkapitalanlageundwohnort, sondernoftauchwesentlicherbestandteilderaltersvorsorgevonvielenbürgerinnen und Bürgern ist. DieBundesregierunghatindiesemZusammenhangvorwenigenWocheneine StudiezurCO 2 -GebäudesanierungbeiWohnungseigentümergemeinschaften mitbesondererberücksichtigungenergetischerundaltersgerechtersanierungenausgelobt,umtiefergehendekenntnissezuwohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltern zu erhalten. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungsinddieunterschiedlichenfinanziellenundsozialenHintergründevonWohnungseigentümerninWohnungseigentümergemeinschaften undderdarausresultierendenbesonderheitenbeiderenergetischensanierung derwohnungsbeständebewusst.mitderimjahr2007erfolgtennovellierung deswohnungseigentumsgesetzesistdaherinsbesonderediewillensbildungder WohnungseigentümerbeienergetischenSanierungenerleichtertworden.Um verstärktanreizefürwohnungseigentümergemeinschaftenzurdurchführung vonenergetischensanierungenzusetzenhatdiebundesregierung2007im ProgrammEnergieeffizientSanierenderKfWBankengruppe (CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm)nebenderKreditvariantealternativInvestitionszuschüsse eingeführt.indiesemprogrammderkfwbankengruppewirdauchdiedurchführungvoneinzelmaßnahmengefördert,dieinsbesondereauchdenwohnungseigentümergemeinschaftendieschrittweisesanierungihrerwohngebäude ermöglicht. DieinderVorbemerkungderFragestellererwähnteStudiederBundesregierungdientzudemdazu,guteBeispielefürdieerfolgreicheVorbereitungund DurchführungvonSanierungsmaßnahmenaufzuzeigen.DaraussollenverallgemeinerungsfähigeErfahrungenfürdieWohnungseigentümerabgeleitetundin Form einer Handreichung zur Verfügung gestellt werden. 1.SindderBundesregierungannäherndkonkreteZahlenüberWohnungseigentumundWohnungseigentumsgemeinschaftenundderenAnteilam deutschen Wohnungsmarkt sowie deren Struktur und Bestand bekannt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? DerzeitliegennurwenigeDatenüberWohnungseigentumi.S.d.Wohnungseigentumsgesetzesvor.ImErgebnisderEinkommens-undVerbrauchsstichprobe2008verfügten13,3ProzentallerHaushalte (ca.5,2millionenhaushalte) indeutschlandübereigentumaneigentumswohnungen.zuanzahlundstrukturderwohnungseigentümergemeinschaftenliegenkeineinformationenvor. AktuelleZahlenwurdenimZensus2011erfasst,dessenErgebnissefürEnde 2012 erwartet werden. 2.LiegenderBundesregierungkonkreteZahlenzubereitserfolgtenenergetischenSanierungenderGebäudevonWohnungseigentümernundWohnungseigentümergemeinschaften vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? AufdieAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN FinanzierungvonenergetischenMaßnahmen

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10216 beiwohnungseigentümergemeinschaften (Bundestagsdrucksache17/7689, Fragen3und4)wirdverwiesen.NachSchätzungenderKfWBankengruppe beziehensichca.5bis7prozentderzusagenimprogrammenergieeffizient Sanieren auf Wohnungseigentümergemeinschaften oder Wohnungseigentümer. 3.SiehtdieBundesregierungHandlungsbedarfbeidenFörderantragsbedingungenderKfWBankengruppefürWohnungseigentümergemeinschaften, vordemhintergrund,dassnacheinerumfragedesdachverbandesdeutscherimmobilienverwaltere.v.mehrals60prozentderbefragtenimmobilienverwalterdasantragsverfahrenfürzuaufwendighalten ( Wenn ja, was ist geplant? Wenn nein, warum nicht? DasAntragsverfahrenindenProgrammenderKfWBankengruppefür EnergieeffizientesBauenundSanieren unterscheidetsichnichtvondenüblichen VerfahrenbeianderenderKfWBankengruppeoderFörderinstitutionen.Die AntragstellungindiesenProgrammenkannsowohldurcheinzelneWEG-Mitgliederalsauchdurcheineantragstellende (Teil-)Gemeinschaft,inderRegel vertretendurchdenweg-verwalter,erfolgen.fürdieeinzelnenwohnungseigentümeroderdiewegistdabeieineantragstellunginderkredit-oderin derzuschussvariantemöglich.aussichtderbundesregierungsinddaherkeine Änderungen beim Antragsverfahren erforderlich. 4.SiehtdieBundesregierungHandlungsbedarfbeimThemaBankendurchleitungsprinzip und KfW-Kreditvergabe? Wenn ja, was ist geplant? Wenn nein, warum nicht? AusGründenderWettbewerbsneutralitätistdieKfWBankengruppegemäß 3 desgesetzesüberdiekreditanstaltfürwiederaufbaugesetzlichverpflichtet,bei derdurchführungihresöffentlichenförderauftragskreditinstituteoderandere Finanzierungsinstitutioneneinzuschalten.DurchdiesessogenannteHausbankprinzipwirddieVergabederFörderdarlehenangesichtsmehrerer100000EinzeldarlehenproJahrüberhaupterstermöglicht,dadieexistierendenVertriebsstrukturenderHausbankengenutztwerdenkönnen.DieHausbankenhabenaufgrundihrerNähezumKundenundihrerlangjährigenErfahrungimlokalen MarktumfangreicheInformationenfüreineverlässlicheKreditbeurteilungund Risikoeinschätzung. InsoweitübernehmendieHausbankenauchimRahmenderMittelvergabeeine zentralefunktion.fürdierisikoeinschätzungunddiebeurteilungderkapitaldienstfähigkeiteinesvorhabensistdieprüfungder (Bau-)Vorhabensowieder Personen-undUnternehmensdatenerforderlichundwirddurchdasHausbankprinzip effizient abgewickelt. 5.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassWohnungseigentümergemeinschaftenalsrelativausfallsichergeltenundbeispielsweiseLandesbürgschaftenausSichtvonWohnungseigentümernundWohneigentumsverwaltungeingutesInstrumentseinkönnten,umdieenergetischeSanierung und Modernisierung anzukurbeln?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.Wennja,welcheSchrittehatdieBundesregierungbisherunternommen, umhierdiebundesländerzumhandelnzubewegenunddadurchdieenergetischesanierungvoranzubringen,umdieklimapolitischenzielsetzungen zu erreichen? Wenn nein, was gedenkt sie zukünftig zu tun? DieFragen5und6werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. LandesbürgschaftenkönnendieDurchführungvonSanierungs-undModernisierungsmaßnahmeninWohnungseigentümergemeinschaftenunterstützen.Die BundesregierunghattedieLändergebeten,dieÜbernahmevonLandesbürg- schaftenzuprüfen.nachkenntnisderbundesregierungvergibtbaden- WürttembergdieseBürgschaften.ImRahmenderFöderalismusreformIistdie ZuständigkeitfürdieWohnungsbauförderungindiealleinigeVerantwortung derländerübergegangen.diesgiltauchfürdiegewährungvonbürgschaften fürwohnungswirtschaftlichemaßnahmendurchdieländer.eineeinflussnahme durch den Bund ist hier nicht möglich. 7.Gibtes,aufGrundderTatsache,dassbishernur5ProzentderFörderzusagenderKfW-FördermittelzumenergetischenSanierenfürWohneigentümergemeinschaftenoderWohneigentümererteiltwurden,ÜberlegungenderBundesregierung,beiderKfWBankengruppeeineigenes,aufdie spezifischenwohneigentümergemeinschaftserfordernisseabgestimmtes Förderprogrammeinzurichten,umdieenergetischeSanierungundModernisierung in diesem Segment anzukurbeln? Wenn ja, was ist geplant? Wenn nein, warum nicht? 8.InwieweitberücksichtigtdieBundesregierungdenUmstandbeienergetischerSanierungundModernisierung,dassesinEigentümergemeinschaftenunterschiedlichefinanzielleMöglichkeitenderEigentümergibt, undwiebeurteiltdiebundesregierungdenumstand,dassesdabeizusozialenspannungeninnerhalbeinerwohnungseigentümergemeinschaft kommenkannodergarzubeschlüssen,dieeinzelneeigentümerinfinanziellenotlagenbringenkönnten,beispielsweiseweildiehausbankaufgrundfehlendereinkommenundeineszuhohenalterskeinenkredit mehr bewilligen will? 9.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,hierKonzepteundabgestimmteProgrammezurFörderungdesenergetischenSanierenszugestalten? DieFragen7,8und9werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 10.WiebewertetdieBundesregierungdieRolledesImmobilienverwalters unterverbraucherschutzpolitischengesichtspunkten auchimhinblick darauf,dassdiesanierungvonwohneigentumauchalseinefinanzanlage zu sehen ist? Gemäß 27Absatz1Nummer2desWohnungseigentumsgesetzes (WoEigG) istderverwaltergegenüberdenwohnungseigentümernundgegenüberdergemeinschaftderwohnungseigentümerberechtigtundverpflichtet,diefürdie ordnungsmäßigeinstandhaltungundinstandsetzungdesgemeinschaftlichen

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10216 EigentumserforderlichenMaßnahmenzutreffen.HabendieWohnungseigentümereineSanierungbeschlossen,sohatderVerwalterdiebeschlossenenMaßnahmen durchzuführen und die Durchführung zu überwachen. 11.WieschätztdieBundesregierungdenRechtszustandein,dassImmobilienverwalterlaut 5desRechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)RechtsdienstleistungenalsNebenleistungfürDritteerbringenkönnen,wenn diesezumberufs-undtätigkeitsfeldgehören,undsogarnach 79der Zivilprozessordnung (ZPO)beiRechtsstreitigkeitenbeauftragtwerden könnenohneeineregelungderzugangsvoraussetzungen ausgenommenderpflichtzurgewerbeanzeige fürdiesenberufsstandodereine geschulte Berufsausbildung? 12.WiebegründetdieBundesregierungdies,unabhängigvonArtikel12des Grundgesetzes (GG Berufswahlfreiheit),aberimVergleichbeispielsweisezuÖsterreich,FrankreichoderGroßbritannien,woesumfangreicheZugangsvoraussetzungenundPrüfkriterienzurZulassungvonImmobilienverwalterngibtundvordemHintergrundvon 5RDGund 79 ZPO? 13. Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? 14.SiehtdieBundesregierungangesichtsderhohenAnforderungendes RechtsdienstleistungsgesetzesandieDurchführungvonRechtsberatungenhinsichtlichderTatsache,dasskeinerleiSachkundenachweisfüroder zwingendehaftpflichtversicherungimfallefehlerhafterundunsachgemäßerberatungnotwendigist,hierhandlungsbedarfzurangleichung derzeitweitdivergierenderqualifikationsanforderungenzwischenden RechtsberaterninFormvonBerufszugangsbeschränkungenfürWohneigentumsverwalter? DieFragen11bis14werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. ImmobilienverwalterkönnenRechtsdienstleistungenalsNebenleistungenerbringen,wenndieRechtsdienstleistungimZusammenhangmiteinerHaus-und Wohnungsverwaltungerbrachtwird ( 5Absatz2Nummer2desRechtsdienstleistungsgesetzes RDG).DieRegelungträgtdemUmstandRechnung,dass deraufgabenbereichderimmobilienverwalterregelmäßigauchtätigkeiten rechtsdienstleistenderartumfasst. 5RDGbeschränktsichdarauf,dieBefugniszurErbringungvonRechtsdienstleistungenzuregeln.DieVorschriftdient dazu,diesachgerechteberufsausübungnichtspezifischrechtsdienstleistender Berufezuermöglichen (vgl.begründungzumgesetzentwurfderbundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/3655, S. 51). NachAuffassungderBundesregierungliegenimBereichdergewerblichenVerwaltungvonWohnungseigentumkeinegravierendenMissständevor,diedie EinführungvonBerufszugangsbeschränkungeninFormvonQualifikationsanforderungenunddamiteinenEingriffindieBerufswahlfreiheitrechtfertigen würden.dieeinführungvonberufsqualifikationenstellteinesubjektiveberufswahlschrankedar.fürderartigeeingriffeindasgrundrechtderberufsfreiheit bestehennachständigerrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtshohe Hürden.Siedürfennurinsoweiterfolgen,wiederSchutzbesonderswichtiger Gemeinschaftsgüter dies zwingend erfordert. NachAuffassungderBundesregierungsollesgrundsätzlichderWohnungseigentümergemeinschaftüberlassenbleiben,wensiealsVerwalterfürgeeignet hält.besonderequalifikationsanforderungenwürdendiemöglichkeitverhindern,einengeeignetenverwalterausdeneigenenreihenderwohnungseigentümer auszuwählen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SofernderVerwalterunseriösoderunprofessionellagiert,könnenihndieWohnungseigentümernachdemWohnungseigentumsgesetzdurchMehrheitsbeschlussordentlichabberufenbzw.nachAblaufderBestellungsdauervon höchstensfünfjahrennichterneutzumverwalterbestellen.beieinembesondersschwerwiegendenfehlverhaltendesverwaltersistzudemdiesofortige Abberufung aus wichtigem Grund möglich. ImZivilprozessistdieVertretungsbefugnisimParteiprozessgemäß 79Absatz2derZivilprozessordnungeingeschränkt.NebenRechtsanwältensindals Bevollmächtigtenurbestimmte,imEinzelnenbenanntePersonengruppenvertretungsbefugt,zudenendieImmobilienverwalternichtzählen.FürWEG-VerwaltergiltjedochdieSonderregelungdes 27Absatz2WoEigG.Siesind berechtigt,nachermächtigungdurchdiewohnungseigentümeransprüchegerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. ImZivilprozesssinddieerhobenenBedenkenzudemdadurchberücksichtigt, dassfürwohnungsverwalterallein 27Absatz2WoEigGeinebeschränkte BefugniszurgerichtlichenundaußergerichtlichenVertretungermöglicht,diese ansonstenjedochausgeschlossenist.dergrundfürdieseunterscheidungzwischenverwalternvonwohnungseigentümergemeinschaftenundsonstigenimmobilienverwaltern,denendiesebefugnisnichtzusteht,istdarinzusehen,dass fürweg-verwaltereinevertretungsbefugnisnach 27WoEigGmitgesetzlich ausgestaltetemtätigkeitsumfangbesteht,währendfürsonstigeimmobilienverwalter eine solche gesetzliche Eingrenzung nicht besteht. 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdiegestiegenenAnforderungenandie komplexenaufgabeneinesimmobilienverwalters,dieheutzutagebereicheumfassen,wiefinanzen,architektur/sanierung,verkehrssicherung, Instandhaltung und Recht/Verordnungen? DieBundesregierungerkenntdiegestiegenenAnforderungenandieAufgaben desimmobilienverwaltersan.esliegtnachauffassungderbundesregierung imeigeneninteressedesimmobilienverwalters,dasserüberdienotwendigen Kenntnisseverfügtundsichfachlichfortbildet,umsichimWettbewerbbehaupten zu können. DievonderWirtschaftangebotenen,bundesweiteinheitlichenAus-undFortbildungenwiez.B.die1993inZusammenarbeitmitdemBundesministerium fürwirtschaftundtechnologiegeschaffeneweiterbildungzum Fachkaufmann/-kauffraufürdieVerwaltungvonWohnungseigentum gewährleisten, dassimmobilienverwalterübereinangemessenesqualifikationsniveauverfügen und den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. AuchdieBerufsverbändederImmobilienverwalterleistendazueinenwichtigenBeitrag.SoistdiefreiwilligeZugehörigkeitzueinemBerufsverbandmit strengenaufnahmebedingungenundderverpflichtungzureinhaltungderberufsordnungenverbunden.diemitgliedschafteinesimmobilienverwaltersin einemberufsverbandgiltdaheralsaussagekräftiges Gütesiegel,dasauchfür Wohnungseigentümer transparent ist. 16.SiehtdieBundesregierunghierähnlichenHandlungsbedarfwiebeider ZertifizierungvonEnergieberatern,umdensteigendenzukünftigenAnforderungeneinesImmobilienverwaltersunddemVerbraucherschutzvon Wohnungseigentümern gerecht zu werden? AngesichtsderinderAntwortzuFrage15dargestelltenAus-undFortbildungsmöglichkeitensiehtdieBundesregierungkeinenHandlungsbedarffürdie Einführung einer Zertifizierung für Immobilienverwalter.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungMissständeamMarkt,dieauchaufdiefehlendenQualifikationenfürImmobilienverwalterzurückzuführensind,und wie sollen sie beseitigt werden? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseübergrundlegendeMissstände imbereichderimmobilienverwaltungvor,dieaufderfehlendenqualifikation der Verwalter beruhen. 18.SiehtdieBundesregierunghierHandlungs-bzw.Evaluationsbedarf,um einen Sachstandsüberblick zu erhalten? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? DaderBundesregierungkeineAnhaltspunktefürgrundlegendeMissstände vorliegen, sieht sie keinen Handlungs- bzw. Evaluierungsbedarf. 19.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeitderStärkungdesKontrollorgans Beirat,ummitdergesetzlichenStärkungdiesesGremiumsdie WirtschaftlichkeitundAmortisierungenergetischerSanierungensicherzustellen bzw. zu verbessern? BereitsnachjetzigerRechtslagekommendemVerwaltungsbeiratwichtige Kontrollaufgabenzu.Nach 29Absatz3WoEigGistderBeiratzuständigfür diekontrolledeswirtschaftsplans,derabrechnungüberdenwirtschaftsplan sowievonrechnungslegungenundkostenanschlägen.derverwaltungsbeirat hatimrahmenseinerprüfungsaufgabedasrechtzureinsichtindieverwaltungsunterlagenundkannvomverwalterauskunftverlangen (Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz,19.Auflage2010, 29Rn.6).Damitistbereits gegenwärtigeineumfassendekontrolledesverwalters,auchimhinblickauf dessen Tätigkeit im Zusammenhang mit energetischer Sanierung, möglich. 20.SiehtdieBundesregierungweiterenHandlungsbedarf,umdieMöglichkeitenvonWohnungseigentümergemeinschaftenzuverbessern,Verwaltertätigkeitenangemessenzukontrollieren,undumsodieAkzeptanzfür größereinvestitionenwieenergetischesanierungenindenwohnungseigentümergemeinschaften zu erhöhen? DerVerwaltungsbeiratstelltfürdieWohnungseigentümereineeffektiveKontrollmöglichkeitdar.DanebenbestehenweitereMöglichkeitenderKontrolle.So hatjederwohnungseigentümerunabhängigvombesteheneinesbeiratsumfassendekontroll-undeinsichtnahmerechteundinsbesonderedasrecht,vor derbeschlussfassungüberdiejahresabrechnungdiegesamtjahresabrechnung sowiesämtlichehierausfürdiejeweiligeneigentümerresultierendeneinzelabrechnungeneinzusehenundzukontrollieren (UrteildesLandgerichtsKarlsruhe 17.Februar2009,Aktenzeichen11S13/07,veröffentlichtin:Zeitschriftfür Wohnungseigentumsrecht2009,S.325).SchließlichkannderVerwalterbei VorliegeneineswichtigenGrundesjederzeitabberufenwerden;dieseAbberufungsmöglichkeitkannnichtausgeschlossenwerden ( 26Absatz1Satz3 und5woeigg).einwichtigergrundliegtregelmäßigvor,wennderverwalter diebeschlusssammlungnichtordnungsgemäßführt ( 26Absatz1Satz4 WoEigG),aberauchallgemeinimmerdann,wenndaserforderlicheVertrauensverhältniszerstörtist (EntscheidungdesBundesgerichtshofs,veröffentlichtin: NeueJuristischeWochenschrift2002,S.3240,3243).Zudemhabendie WohnungseigentümerdieMöglichkeit,ihreKontrollmöglichkeitenüberdieGe-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode staltungdesverwaltervertragszuerweitern.hierkannbeispielsweise schuldrechtlichvereinbartwerden,dassdurchführungsmaßnahmendesverwalters der vorherigen Billigung der Wohnungseigentümer bedürfen. 21.HältdieBundesregierungesfürnotwendig,zurVerbesserungdesVerbraucherschutzes,aberangesichtsderRisikenbeiderVerwaltungvon Wohnungseigentum dessorgsamenumgangsmitdemgelddritter wegen Berufszugangsqualifikationen für Verwalter einzuführen? Auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 14 wird verwiesen. 22.WelchekonkretenUmsetzungsmöglichkeitenplantdieBundesregierung, andenensichdieinsichsehrheterogenenwohnungseigentümergemeinschaftenorientierenkönnen,beispielsweisezursteuerlichenabsetzbarkeitvoneinzelmaßnahmen,wenneinbeschlossenerstufenplanvorliegt, zurvererbbarkeitundrechtsgeschäftlichenübertragbarkeitdessteuerabzugsanspruchs,umanreize speziellauchfürälteremiteigentümer zu schaffen? DieEigentümervonWohngebäudenbildeneinesehrheterogeneGruppe.DaherstelltdieBundesregierungverschiedeneFörderinstrumentezurVerfügung. DerBürgerkanndarausdieFörderungauswählen,diefürseineindividuelle Lebenssituation am besten geeignet ist. BereitsimJahr2011hatdieBundesregierungdiesteuerlicheFörderungvon energetischensanierungsmaßnahmenanwohngebäudenaufdenweggebracht.diesewirddieförderungdurchdiebewährtenprogrammederkfw Bankengruppesinnvollergänzen.InsbesondereselbstnutzendeWohneigentümererhaltensoeinweiteres,attraktivesFörderangebot.Allerdingskonnte dasentsprechendegesetzbishernichtinkrafttreten,daderbundesratdienotwendigezustimmungnichterteilthat.diebundesregierunghatdaraufhinden Vermittlungsausschuss angerufen. Die Beratungen dort dauern an. 23.HältdieBundesregierung auchangesichtseinerangekündigtenmietrechtsnovelle eineangleichungdeswohnungseigentümergesetzesan die Klimaschutz- und Energieeffizienzziele für erforderlich? NachdemEntwurfeinesGesetzesüberdieenergetischeModernisierungvon vermietetemwohnraumundüberdievereinfachtedurchsetzungvonräumungstitelnvom25.mai2012 (Bundesratsdrucksache313/12)wird 22Absatz2WoEigGneugefasstundauf 555bNummer1bis5desBürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)Bezuggenommen. 555bBGBregeltModernisierungsmaßnahmen,insbesondereauchzurenergetischenModernisierung.Dadurch wirdfürdiesemaßnahmeneineharmonisierungzwischendemmiet-und Wohnungseigentumsrecht sichergestellt. 24.WelcheMaßnahmenhältdieBundesregierungfürerforderlich,umdie ZielederBarrierefreiheitlautUN-Behindertenrechtskonventionauchfür Wohnungseigentümergemeinschaften praktikabel umzusetzen? Einwichtigeswohnungs-undstadtentwicklungspolitischesAnliegenderBundesregierungistdieUnterstützungdesAbbausvonBarrierenimWohnungsbestand,damitältereundbehinderteMenschenmöglichstdauerhaftundselbstbestimmtinihrervertrautenUmgebungverbleibenkönnen.Entsprechende InvestitionsanreizewurdenmitdemimRahmendesKonjunkturpaketesIauf-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10216 gelegtenprogramm AltersgerechtUmbauen derkfwbankengruppevon 2009befristetbisEnde2011mitProgrammmittelninHöhevonjeweils80bis 100Mio.EurofürZinsverbilligungenvonDarlehensowieZuschüssengesetzt. SeitJanuar2012fördertdieKfWBankengruppedasaltersgerechteUmbauenals EigenmittelprogrammineinerDarlehensvariante.DasProgrammstehtselbst nutzendeneigentümern,d.h.auchwohnungseigentümergemeinschaften,privaten Vermietern sowie Wohnungsunternehmen zur Verfügung. MenschenmitBehinderungzählenauchzudenZielgruppendersozialenWohnraumförderung.DieseistimWohnraumförderungsgesetz (WoFG)desBundes geregelt.imrahmenderföderalismusreformiistdiezuständigkeitfürdie Wohnraumförderungab2007vomBundaufdieLänderübertragenworden.Das WoFGistinderFolgeineinigenBundesländerndurcheigeneGesetzeersetzt worden.diesesehenähnlichwiediebundesvorschriftenfördermaßnahmenfür MenschenmitBehinderungvor.InsbesonderedieErrichtungbarrierefreier WohnungenundderBarriereabbauimWohnungsbestandwerdengefördert.Die Maßnahmen kommen dabei auch Wohneigentümergemeinschaften zugute. DerBundgewährtdenLändernalsAusgleichfürdenWegfallderbiszurFöderalismusreformbereitgestelltenBundesfinanzhilfenbiszum31.Dezember 2019KompensationsmittelausdemBundeshaushalt.DieHöhederZahlungen istbiszumjahr2013aufjährlich518,2mio.eurofestgelegt.diemittelsind vondenländernzweckgebundenfürinvestivemaßnahmenderwohnraumförderungeinzusetzen.dasgrundgesetzenthältdenauftrag,bisende2013zu prüfen,inwelcherhöhediekompensationsmittelab2014zuraufgabenerfüllungderländernochangemessenunderforderlichsind.dieverhandlungen zwischenbundundländernunterfederführungdesbundesministeriumsder Finanzen sind noch nicht abgeschlossen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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