IM FOKUS. Märchen & Mythen. Erzählt von AK & ÖGB. Richtiggestelltvom Wirtschaftsbund.
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- Ewald Grosser
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1 IM FOKUS Märchen & Mythen. Erzählt von AK & ÖGB. Richtiggestelltvom Wirtschaftsbund.
2 IM FOKUS ist die Broschüren-Serie des Österreichischen Wirtschaftsbundes zu aktuellen Themen. Dabei werden Fakten und Argumente gemeinsam mit den Wirtschaftsbund- Posi tionen aufbereitet. Dieseausgabewidmetsichdemthema Märchen & Mythen. Arbeiterkammer und ÖGB nehmen es mit den ökonomischen Zusammenhängen und Fakten nicht immer sehr genau. Im Gegenteil: Mit zahlreichen Märchen und Mythen versuchen sie, politisch zu punkten und sich zu profilieren. Zu Lasten der österreichischen Betriebe, die tagtäglich hart für Wachstum und Wohlstand in Österreich arbeiten. Die vorliegende Ausgabe von IM FOKUS stellt daher oft erzählten Märchen und Mythen objektive Fakten und Zahlen gegenüber. Damit klar ist, was die richtigen Antworten auf solche Märchen und Mythen sind und was Österreichs Betriebe wirklich brauchen. 2 Im Sinne der leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen meist nur in ihrer männlichen Form angeführt.
3 1. Märchen & Mythen rund um Vermögen In Österreich gibt es keine Vermögensbesteuerung. Das ist Falsch. Richtig ist: Erträge aus Vermögen werden bereits besteuert. Sparbücher und Bankeinlagen werden mit 25 Prozent auf Bank- und Sparzinsen besteuert. Wertpapiere wie Anleihen, Aktien und Investmentfonds werden mit 25 Prozent Wertpapiersteuer besteuert. Immobilienvermögen wird mit bis zu 50 Prozent Einkommenssteuer auf Vermietung und Verpachtung besteuert. Verkauf von Immobilien wird mit 25 Prozent besteuert. Auf Grund und Boden wird beim Erwerb 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer eingehoben. Danach muss jährlich Grundsteuer bezahlt werden, deren Höhe sich aus dem Wert des Grundstücks berechnet. 3
4 Was man noch wissen muss: Der Steuersatz auf Kapital liegt in Österreich laut Eurostat bei 27,3 Prozent und damit über dem EU-Schnitt (EU-27: 26,1 Prozent). Der Spitzensteuersatz auf Einkommen liegt bei 50 Prozent einer der höchsten weltweit. Vermögensbesteuerung bringt mehr soziale Gerechtigkeit. Das ist Falsch. Richtig ist: Nicht Vermögensbesteuerung, sondern die richtigen Rahmenbedingungen für Einkommensschwache, durch Bildung, Leistung und Eigeninitiative sozialen Aufstieg erreichen zu können, führen zu sozialer Gerechtigkeit. Außerdem gilt: Jemand, der von seinem bereits versteuerten Einkommen mehr spart als ein anderer, der sein ganzes Einkommen gleich ausgibt, hat nach einigen Jahren einfach mehr Vermögen. Jene zu bestrafen, die ihr Leben lang hart arbeiten und sich etwas auf die Seite legen, ist ungerecht. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer wäre außerdem eine Dreifachbesteuerung: Zuerst wird das Einkommen mit bis zu 50 Prozent besteuert. Wer davon etwas spart und Vermögen bildet, muss 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) zahlen. 4
5 Die Vermögenssteuer wäre somit die dritte steuerliche Belastung. Das ist ungerecht. Was man noch wissen muss: Gerade in Volkswirtschaften mit niedrigen Vermögenssteuern, wie in den skandinavischen Ländern und den Niederlanden, ist der Wohlstand gleichmäßig verteilt. Staaten wie Großbritannien und Kanada, die relativ hohe Vermögenssteuern haben, weisen viel größere Ungleichheiten auf. Vermögenssteuern treffen nur die Superreichen. Das ist Falsch. Richtig ist: Eine Vermögenssteuer trifft grundsätzlich alle Personen, die Eigentum in welcher Form auch immer besitzen. Als Substanzsteuer belastet sie jeden, der etwa ein Sparbuch, ein Eigenheim, ein Auto, Schmuck, eine Lebensversicherung, eine Firmenbeteiligung, Pensionsansprüche, eine Briefmarkensammlung oder Kunstgegenstände hat. 5
6 Um festzustellen, ob man sein Vermögen versteuern muss, wäre jeder Bürger dazu verpflichtet, laufend festzustellen, welchen Wert sein Besitz hat. Der Wert jedes Besitzgegenstandes schwankt manche steigen, andere wiederum sinken. Daher müssten Experten bzw. Beamte das Eigentum jedes Bürgers regelmäßig bewerten. Die Kosten dafür wären von jedem sei es direkt oder in Form von Steuern selbst zu tragen. Massiv treffen würde eine Vermögenssteuer die Unternehmen. Denn alleine mit Betriebsgelände, Lagerbeständen und Maschinen verfügen bereits kleinere Betriebe über entsprechende Vermögenswerte. Auch ein Freibetrag (z.b. 1 Mio. Euro) könnte nicht verhindern, dass die Wirtschaft zum Handkuss kommt. Betriebe würden massive Wettbewerbsnachteile erleiden und letztlich Arbeitsplätze abbauen müssen. 6
7 Beispiel Tischlereibetrieb Die Vermögensaufstellung eines heimischen Tischlereibetriebs macht deutlich, wie schnell ein Freibetrag von 1 Mio. Euro überschritten ist. Zusätzlich zu den bisherigen Abgaben müssten bei Einführung einer Vermögenssteuer selbst kleine und mittlere Unternehmen eine weitere Steuer auf ihren Grund, ihr Gebäude, ihre Maschinen und weitere Betriebs- und Geschäftsausstattung entrichten. Darüber hinaus würde eine Erbschafts- und Schenkungssteuer die Übergabe des Betriebs massiv beeinträchtigen. Ein österreichischer Tischlereibetrieb beheimatet im ländlichen Raum 12 Mitarbeiter 4 Lehrlinge Betriebsfläche: m² 3 Fahrzeuge BETRiebssubstanz betrag IN EURO Grundbesitz Betriebsgebäude Maschinen und Werkzeuge Material und Lagerbestände Fuhrpark Büromaschinen und Büroausstattung Offene Forderungen Gesamtvermögen
8 Genau deshalb wurde die Vermögenssteuer 1994 von einer SPÖ-geführten Regierung unter Bundeskanzler Vranitzky und Finanzminister Lacina abgeschafft: 80 Prozent des Aufkommens wurde von Unternehmen getragen. Was man noch wissen muss: Durch den Wegfall der Vermögensbesteuerung ab 1994 entgingen dem Staat 750 Mio. Euro pro Jahr. Die daraufhin eingeführte Kapitalertragsteuer (KESt) hingegen sorgte 2011 für Einnahmen von 2,35 Mrd. Euro. Eine Vermögenssteuer würde jedes Jahr aufs Neue die Substanz angreifen. Sie müsste daher auch dann bezahlt werden, wenn überhaupt keine Einnahmen erzielt werden. Der Wirtschaftsbund fordert: Keine Einführung von Vermögenssteuern zu Lasten der Klein- und Mittelbetriebe. Verantwortungsvolle Steuerreform statt populistischer Neid-Debatte, mit der der Mittelstand getroffen wird. Einsparungen durch Reformen statt neuer Steuern. 8
9 2. Märchen & Mythen rund um Erbschafts- und Schenkungssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer sind gerecht. Das ist Falsch. Richtig ist: Es ist ungerecht, Vermögen nochmals zu besteuern, das bei seiner Entstehung schon besteuert wurde. Wie jede andere Vermögenssteuer wäre auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer eine ungerechte Dreifachbesteuerung. Die Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer würde vor allem Betriebe treffen und damit Arbeitsplätze gefährden. Die Besteuerung trifft Betriebsvermögen (Gebäude, Lagerbestände, Maschinen, etc.), das in den Unternehmen gebunden ist. Dadurch wird die betriebliche Substanz angegriffen. Betriebsübernahmen wären damit massiv gefährdet: Junge Unternehmer könnten die Steuer nicht bezahlen ohne den Betrieb zu verkaufen tausende Menschen würden ihren Arbeitsplatz verlieren. Das kann sich Österreich auf keinen Fall leisten, denn bis 2020 stehen knapp heimische Betriebe mit Mitarbeitern vor der Übergabe. Zwei Drittel der Unternehmensübergaben erfolgen dabei im Familienkreis. Schon jetzt werden jährlich rund Unternehmen übergeben. 9
10 Was man noch wissen muss: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde vom Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Eine allfällige Wiedereinführung in der alten Form ist nicht möglich. Der administrative Aufwand und die Kosten für die Einhebung der Steuer waren unverhältnismäßig hoch. Im Durchschnitt beschäftigt jedes übernommene Unternehmen rund fünf Mitarbeiter. Scheitern Betriebsnachfolgen aufgrund der steuerlichen Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuer, wären diese Arbeitsplätze massiv gefährdet, was negative Auswirkungen für den Arbeitsmarkt in Österreich bedeuten würde. Der Wirtschaftsbund fordert: Keine neuen Steuern zu Lasten der Betriebe. Hände weg vom Eigentum des Mittelstands. Betriebsübergaben von Bürokratie entlasten statt durch Steuern erschweren. 10
11 3. Märchen & Mythen rund um Unternehmen Unternehmen sind schlechte Beitragszahler der Sozialversicherung. Das ist Falsch. Richtig ist: Die Unternehmen sind nicht die Ursache für die Überschuldung der Gebietskrankenkassen. Im Gegenteil: Sie sind die tragende Säule unseres Sozialsystems. Die Wirtschaft zahlt zwei Drittel aller Beiträge zum Sozial- und Gesundheitssystem. Die Arbeitgeber liefern ihre Beiträge ordnungsgemäß an die jeweiligen Krankenkassen ab: Die Einbringungsquote liegt bei über 99 Prozent. Was man noch wissen muss: Die Dienstgeberbeiträge u.a. für Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung betragen 27,6 Mrd. Euro. Die Dienstnehmerbeiträge belaufen sich auf rund 15,6 Mrd. Euro. Selbst im Fall der Insolvenz eines Betriebes ist die Entrichtung der Beiträge durch das Einspringen des Insolvenzentgeltfonds gewährleistet. Dieser Fonds wird ausschließlich von Unternehmen finanziert. 11
12 Unternehmen sind Steuersünder. Das ist Falsch. Richtig ist: Die Kritik, heimische Unternehmen würden ihre Steuerschulden nicht begleichen, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Die dabei zitierten Zahlen sind keine hinterzogenen Steuern sie sind bloß eine Auflistung der vorläufigen Steuerrückstände. Egal, ob Privatperson oder Unternehmen die Korrektheit eines Steuerbescheids muss gewährleistet sein. Jeder Bürger hat das Recht, seinen Steuerbescheid überprüfen zu lassen und Rechtsmittel einzulegen. Dass dieses Verfahren bei Unternehmen länger dauert, liegt schlichtweg an der hohen Komplexität des österreichischen Steuerrechts. Steuerrückstände werden nach abgeschlossenem Überprüfungsverfahren bezahlt und haben daher mit Steuerhinterziehung nichts zu tun. Was man noch wissen muss: 100 Euro Kosten für den Arbeitgeber sind nicht 100 Euro Netto-Lohn für den Mitarbeiter: Von 100 Euro, die ein Unternehmen für einen Mitarbeiter zahlt, fallen durchschnittlich 48 Euro an Abgaben an. Österreichische Unternehmen brauchen im Durchschnitt 170 Stunden für Steuerangelegenheiten. Schweizer Unternehmen müssen lediglich 63 Stunden dafür aufwenden. 12
13 Der Anteil der Abgaben (alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt in Österreich mit 44,1 Prozent (Prognose für 2012) deutlich über dem EU-Durchschnitt von 40,9 Prozent. Deutschland 40,4 Schweiz 30,9 Italien 45,0 Tschechien 35,4 Österreich 44,1 Slowenien 37,9 Slowakei 28,9 Ungarn 38,3 Die Abgabenquote ist mit 44,1 Prozent des BIP in Österreich über dem EU-27 Durchschnitt von 40,9 Prozent und zudem höher als in beinahe allen Nachbarländern. Eine noch höhere Abgabenquote gibt es lediglich in Belgien (47,5), Italien (45,0) und Frankreich (46,7). Quelle: EU-Kommission (Prognose 2012) Der Wirtschaftsbund fordert: Radikale Vereinfachung der Unternehmenssteuererklärung und des Steuersystems. Faktor Arbeit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Arbeitsmarktes entlasten. Bürokratische Hürden für Unternehmer aus dem Weg räumen. 13
14 4. Märchen & Mythen rund um Reich und Arm Vermögen und Einkommen sind ungerecht verteilt einige Wenige bekommen fast alles. Das ist Falsch. Richtig ist: Österreich gehört zu den Ländern mit der weltweit geringsten Ungleichheit bei der Einkommensverteilung. Die objektive Maßzahl für die Einkommensverteilung in einem Land ist der Gini-Koeffizient. Ein Wert von 0 bedeutet absolut gleichmäßige Verteilung, 100 bedeutet absolute Ungleichheit (einer hat alles). In Österreich beträgt der Gini-Koeffizient gerade einmal 26,1. In Deutschland liegt er bei 29,3 und in der EU-27 bei 30,5. Innerhalb der alten EU- Mitgliedstaaten (EU-15) sind die Einkommen nur in Schweden, Finnland (25,8) und den Niederlanden (25,5) noch gleichmäßiger verteilt als in Österreich. 14
15 Was man noch wissen muss: Besserverdiener werden in Österreich so hoch besteuert wie fast nirgendwo sonst in Europa. In Österreich liegt die Steuerbelastung bereits ab Euro Jahreseinkommen bei rund 50 Prozent. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von Euro bei 45 Prozent Einkommensverteilung in der EU (2010) (Gini-Koeffizient: je niedriger der Wert, desto gleichmäßiger die Verteilung) 33,9 ESP 33,2 IRL 33,0 GBR 31,2 ITA 29,3 GER 26,1 AUT 24,1 SWE Was die Einkommensverteilung anbelangt, ist Österreich mit einem Wert von 26,1 deutlich unter dem EU-15-Durchschnitt von 30,5 und belegt damit EU-weit einen Spitzenplatz. Quelle: Eurostat 15
16 Das Steuersystem benachteiligt UNTERE EINKOMMEN. Das ist Falsch. Richtig ist: 39 Prozent der Einkommensbezieher sind vollkommen von der Lohnsteuer befreit. 2,6 Mio. Personen mit Einkommen zahlen laut Lohnsteuerstatistik keine Steuer. Das Lohn- und Einkommenssteuersystem ist stark progressiv wer mehr verdient, zahlt mehr und auch höhere Steuern (bis zu 50 Prozent). Was man noch wissen muss: Das österreichische Lohn- und Einkommenssteuersystem ist dem Leistungsfähigkeitsprinzip unterworfen. Das heißt, die Leistungsfähigen zahlen mehr zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben als jene mit geringem oder gar keinem Einkommen. Spitzensteuersatz ,2 DEN 45 FRA 45 GER 43 ITA 50 AUT 10 BUL 16 HUN 15 CZE Der Spitzensteuersatz ist in Österreich mit 50 Prozent europaweit überdurchschnittlich hoch. Lediglich Dänemark (52,2), Finnland (50,5), Schweden (56) und Spanien (52) besteuern Einkommen noch höher. Quelle: WKO 16
17 Es gibt in Österreich keine Umverteilung. Das ist Falsch. Richtig ist: Drei Viertel aller Steuern und Abgaben werden in Österreich als Transfers umverteilt. Von 8,4 Mio. Österreichern sind rund 46 Prozent erwerbstätig. 54 Prozent hingegen sind nicht erwerbstätig. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist damit von staatlicher Unterstützung abhängig. Eine knappe Minderheit erwirtschaftet daher die Leistungen für eine knappe Mehrheit. Von 3,9 Mio. Erwerbstätigen sind laut Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2 Mio. Nettotransferbezieher. Das heißt, sie bezahlen weniger Lohnsteuer als sie an Transferleistungen (sogar ohne Kinderbetreuungsgeld) erhalten. Damit zahlen 1,9 Mio. Bürger in Österreich mehr in das System ein als sie bekommen. Dem gegenüber stehen 6,5 Mio. Bürger, die weniger oder nichts einzahlen. Damit muss jeder einzelne Nettotransferzahler für mehr als 3 Bezieher arbeiten. 17
18 Was man noch wissen muss: Der Anteil der Transferleistungen an den verfügbaren Einkommen der Haushalte ist mit fast 37 Prozent so hoch wie in keinem anderen OECD- Land (Durchschnittswert: 22 Prozent). Damit wird über ein Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens der Österreicher nicht durch Einkommen erwirtschaftet, sondern im Zuge der Umverteilung vom Staat überwiesen. Der Wirtschaftsbund fordert: Leistungsbereitschaft, Verantwortung und Unternehmertum müssen sich in Österreich lohnen. Keine weitere Belastung für den Mittelstand vom Steuersystem wird dieser bereits am stärksten getroffen. 18
19 5. Märchen & Mythen rund um den Arbeitsmarkt Eine Arbeitszeitverkürzung schafft Arbeitsplätze. Das ist Falsch. Richtig ist: Eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich verteuert den Faktor Arbeit. Die dadurch erhöhten Personalkosten benachteiligen vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die mehr als 66 Prozent der Arbeitsplätze schaffen. Dieser Kostendruck würde Unternehmen zu Rationalisierungen zwingen, anstatt die Einstellung neuer Mitarbeiter zu fördern. Schon das Beispiel Frankreich mit der Einführung der 35-Stunden-Woche im Jahr 2000 hat gezeigt, dass eine Arbeitszeitverkürzung definitiv nicht dazu geeignet ist, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Deswegen wurde diese Maßnahme auch Schritt für Schritt wieder zurückgenommen. Deutschland begegnete der hohen Arbeitslosigkeit vor 10 Jahren sogar mit einer Arbeitszeitverlängerung. Ergebnis: ein Plus an Beschäftigten ein Minus bei der Arbeitslosenquote. 19
20 Was man noch wissen muss: Arbeitszeitverkürzungen erhöhen die Lohnkosten außer, es gibt eine überproportionale Lohnkürzung. Bei geringerer Arbeitszeit wird, wie die Erfahrung gezeigt hat, das Potential hochqualifizierter Fachkräfte nicht mehr ausgeschöpft. Ergebnis: Während in anderen Qualifikationsgruppen Facharbeitermangel herrscht, steigt die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter. In Frankreich wurde eine Arbeitszeitverkürzung vorgenommen. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich in den letzten 10 Jahren von 8,3 Prozent auf aktuell 10,3 Prozent. In Deutschland wurde eine Arbeitszeitverlängerung eingeführt. Die Arbeitslosenquote verringerte sich in den letzten 10 Jahren von 8,7 Prozent auf aktuell 5,5 Prozent. Der Wirtschaftsbund fordert: Keine Arbeitszeitverkürzung in Österreich. Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts auf betrieblicher und einzelvertraglicher Ebene, um mehr Spielraum für Vereinbarungen treffen zu können. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Förderung von Unternehmertum statt Erhöhung der Lohnkosten. 20
21 Unternehmen drängen ältere Arbeitskräfte in die Pension. Das ist Falsch. Richtig ist: Ein Pensionsantritt muss vom Arbeitnehmer beantragt werden. Die Ursache für frühe Pensionierungen liegt in gesetzlichen Schlupflöchern und fehlenden Anreizsystemen. So wird etwa die Hacklerpension hauptsächlich von gut verdienenden Angestellten und Beamten in Anspruch genommen. Pensionsprivilegien wie sie z.b. weiterhin Mitarbeiter der Nationalbank, der ÖBB, der Sozialversicherungen und Landesbeamte genießen, belasten die Statistik und. das Budget. Auf privatwirtschaftlicher Ebene fehlen Anreize und adäquate Rahmenbedingungen für ältere Arbeitnehmer, damit sie länger effizient im Unternehmen bleiben können. 21
22 Was man noch wissen muss: Laut EU-Statistik hat sich Österreichs Quote der Erwerbstätigen zwischen 55 und 64 Jahren signifikant verbessert: von 28,2 Prozent im Jahr 2001 auf 41,5 Prozent im Jahr Gerade einmal 15 Prozent der Arbeitslosen sind über 50 Jahre alt. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt in Österreich bei 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer). Beamte der Stadt Wien gehen im Schnitt mit 56 Jahren in Pension und ÖBB-Angestellte sogar mit 53 Jahren. Die vergangenheitsbezogenen Ausgaben (Zinszahlungen und Pensionen) werden bis 2016 um 20 Prozent auf fast 29 Mrd. Euro ansteigen und somit 37,8 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausmachen. 22
23 Der Wirtschaftsbund fordert: Attraktivere Rahmenbedingungen für Unternehmen und ältere Arbeitnehmer. Abschaffung des Berufsschutzes, um Umschulungen in andere Berufsgruppen zu ermöglichen. Qualifizierungsförderungsprogramme Flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen Betriebsberatungsprojekte für Unternehmen forcieren. Ungerechtigkeiten im Pensionssystem rasch beheben. Angleichung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter Angleichung des Pensionsantrittsalters von Frauen an das der Männer Abschaffung der Hacklerregelung. 23
24 Österreichischer Wirtschaftsbund Bundesleitung Tel.: (01) Landesgruppen Burgenland Tel.: (026 82) Kärnten Tel.: (04 63) Niederösterreich Tel.: ( ) office@wbnoe.at Oberösterreich Tel.: (07 32) office@ooe-wb.at Salzburg Tel.: (06 62) office@wirtschaftsbund-sbg.at Steiermark Tel.: (03 16) office@wirtschaftsbund.st Tirol Tel.: (05 12) landesleitung@ wirtschaftsbund-tirol.at Vorarlberg Tel.: (055 22) office@wirtschaftsbund-vbg.at Wien Tel.: (01) office@wirtschaftsbund-wien.at Impressum: Herausgeber: Österreichischer Wirtschaftsbund, Mozartgasse 4, 1041 Wien. Für den Inhalt verantwortlich: Abg.z.NR GS Peter Haubner. Redaktion: Mag. Gernot Maier. Gestaltung: Gull + Company GmbH. Druck: Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., Wienerstraße 80, 3580 Horn Stand: Oktober 2012
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