Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes
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- Hede Gerstle
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1 Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse: Erste Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Ariane Baderschneider Fachtagung: Willkommens- und Anerkennungskultur Die Rolle der Migrantenorganisationen am in Nürnberg Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1
2 Das Anerkennungsgesetz des Bundes (seit ) Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen 2
3 Struktur des Anerkennungsgesetzes Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) neues Verfahren für die 350 Ausbildungsberufe im dualen System (nichtreglementierte Berufe) Auffangnorm für diejenigen reglementierten Berufen, die keine Regelungen im Fachrecht haben Änderungen in 63 Fachgesetzen + betrifft die auf Bundesebene reglementierten Berufe Änderungen und Verordnungen in den jeweiligen Fachgesetzen (z.b. Gesundheitsberufe, Justizberufe, Handwerksordnung) 3
4 Neuerungen des Anerkennungsgesetzes Ausweitung des Rechtsanspruchs auf ein Verfahren Einheitliche Kriterien und Verfahren Erstmals allgemeiner Anspruch für 350 Ausbildungsberufe Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe Aber: kein Anspruch auf Anerkennung! Entscheidend: wesentliche Unterschiede Berücksichtigung von Berufserfahrungen Klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend: Qualität der Berufsqualifikation Anträge vom In- und Ausland möglich Entkoppelung der Antragsberechtigung vom Aufenthaltstitel Entscheidend: Absicht, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen 4
5 Geltungsbereich des Anerkennungsgesetzes Berufliche Anerkennung 350 Ausbildungsberufe, 40 reglementierte Berufe (teilweise akademische Berufe), 41 Meisterberufe des reglementierten Handwerks reglementierte Berufe (berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden sind) nicht reglementierte Berufe (ist ein Beruf nicht staatlich reglementiert, kann man sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen) Bundesrechtlich geregelt (Länderbehörden) Landesrechtlich geregelt (Länderbehörden) Ausbildungsberufe Bund, BBiG, HwO (IHK-FOSA, Handwerkskammern) Landesrechtliche schulische Ausbildungen (ggf. ZAB) Anerkennung ist ein MUSS Anerkennung ist ein KANN = Geltungsbereich des Gesetzes 5
6 Was umfasst das Anerkennungsgesetz nicht? Ländergesetze: Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten, schulische Aus- und Fortbildungen werden von den Bundesländern aktuell erarbeitet und umgesetzt Hochschulabschlüsse: die nicht auf reglementierte Berufe hinführen (z.b. Physiker, Informatiker, Germanisten) Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) akademische Anerkennung: Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungs- und Studienleistungen, akademische Grade Schulabschlüsse: Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 16
7 Erfahrungen zum Anerkennungsgesetz Vollzug & Information und Beratung 7
8 Erfolgsgeschichten Erster Gleichwertigkeitsbescheid Waldemar Felix (36) erhält den ersten Anerkennungsbescheid nach BQFG für seine polnische Ausbildung als Maschinen- und Industriemechaniker aus der Hand des Bayerischen Wirtschaftsministers Zeil. 8
9 Gesetzesvollzug Industrie- und Handel Handwerk Landwirtschaft Freie Berufe Zentrale Anerkennungsstelle Leitkammersystem (Kompetenzaufbau für Herkunftsländer) z.t. Bündelung (Ärztekammer Westfalen- Lippe ) Einstiegsberatung bei lokaler IHK Einstiegsberatung und Entscheidung durch lokale HWK Einstiegsberatung durch lokale Kammern Anträge IHK 401 Bescheide (Stand: ) Anträge 274 Bescheide (Stand: ) 60 Anträge (Stand: ) Reglementierte Berufe: Statistik ab Herbst 2013 verfügbar! 9
10 Information Anerkennungsportal des Bundes Anerkennungsfinder Zuständige Stelle 10
11 Beratung Anfragen von Anerkennungssuchenden an unterschiedliche Institutionen mit jeweils unterschiedlichen Beratungskontexten IQ-Anlaufstellen Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtline Migrantenorganisationen Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) Jugendmigrationsdienste Bildungsberatungseinrichtungen Jobcenter Agenturen für Arbeit uvm. 11
12 Beratung im Netzwerk IQ IQ-Anlaufstellen (ab 2013 bundesweit 71 Beratungsstellen) über Beratungen im August und September 2012 vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren Erwerbsländer v.a. Polen, Russische Föderation, Türkei Erwerbsregionen v.a. Europa, GUS Staaten, restl. Asien Referenzberufe im Anwendungsbereich» Reglementiert: Gesundheits- und Krankenpfleger, Ärzte, Rechtsanwälte» Nicht reglementiert: Bürokaufmann, Verkäufer, Elektroniker Referenzberufe nicht im Anwendungsbereich» Landesrechtlich reglementiert: Lehrer, Ingenieure, Erzieher» Akademische nicht reglementierte Berufe: Betriebswirt, Ökonom, Psychologe Meist bringen die Anerkennungssuchenden Berufserfahrung mit, die angerechnet werden kann 12
13 Zwischenfazit zum Anerkennungsgesetz Das Anerkennungsgesetz ist gut angelaufen! hohe Nachfrage nach Informations- und Beratungsangeboten nicht alle Beratungen führen zu Verfahren Berufsabschluss liegt zu lange zurück (Vergleich mit dem aktuellen deutschen Berufsbild) Weitere Beratungsergebnisse: Existenzgründung, Externenprüfung, Umschulung Referenzberuf fällt nicht in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes (landesrechtlich reglementiert, Schulabschluss, akademischer nicht reglementierter Abschluss) To Do`s: Verabschiedung von Ländergesetzen Verzahnung und Ausbau der Informations- und Beratungsangeboten Angebot/Handlungsempfehlungen zur Qualifizierung von Anerkennungssuchenden (Entwicklung und Erprobung im Netzwerk IQ) Sensibilisierung und Information von Unternehmen 13
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Ariane Baderschneider Fachstelle Anerkennung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Obere Turnstraße 8, Nürnberg 0911 / baderschneider.ariane@f-bb.de
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