Markteinstieg Russland und Geschäftsausbau: Niederlassungen und Rechtsformen
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- Silke Burgstaller
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1 Markteinstieg Russland und Geschäftsausbau: Niederlassungen und Rechtsformen Ul. ARBAT 54/ MOSKAU RUSSISCHE FÖDERATION TEL.: FAX:
2 Niederlassungen Betriebsstätten / Steueranmeldung, insbesondere bei Montage Repräsentanzen Filialen Tochtergesellschaften 2
3 Niederlassungen Neben der Gründung von juristischen Personen nach russischem Recht können ausländische Unternehmen auch über Repräsentanzen oder Filialen in Russland vertreten sein Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Filialen gewerblichen Tätigkeiten nachgehen, während Repräsentanzen nur Hilfstätigkeiten des Stammhauses ausführen Wichtig bei Montage: Steuerliche Anmeldepflicht in Russland, wenn Tätigkeit im Jahr mehr als 30 Tage! 3
4 Repräsentanzen Bei einer Repräsentanz handelt es sich nicht um eine juristische Person, sondern um einen Betriebsteil einer juristischen Person, der in Russland belegen ist Wesentlicher steuerlicher Unterschied ist, das Repräsentanzen nicht voll steuerpflichtig sind, während die OOO als Steuerresident insgesamt der Besteuerung in Russland unterliegt Dienen nach dem Wortlaut des russischen Rechts dazu, die Interessen der juristischen Person zu vertreten und zu schützen, der sie zuzuordnen ist Repräsentanzen verfügen über keine eigene Satzung und keinen Geschäftsführer oder andere Organe Aber Repräsentanzordnung und Repräsentanzleiter 4
5 Repräsentanzen Repräsentanz sollte keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sonst wird sie zu einer Betriebsstätte, die in Russland voll steuerpflichtig ist Schwierigkeiten macht in diesem Fall u.u. die genaue Abgrenzung der erwirtschafteten Umsätze und Gewinne Gewinnsteuerpflichtige Betriebstätte im Sinne von Art. 306 russteuergb ist eine Filiale, eine Niederlassung, ein Büro, eine Agentur oder jede andere abgesonderte Unterabteilung oder jeder andere Ort, über den das ausländische Unternehmen regelmäßig seine Geschäftstätigkeit in Russland ausübt, insbesondere die Ausführung von vertraglich vorgesehenen Arbeiten zum Bau, Installation, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Betrieb von Ausrüstungen, der Verkauf von Waren von einem eigenen oder angemieteten russischen Lager oder die Ausführung sonstiger Arbeiten und Erbringung sonstiger Leistungen, die den Rahmen von Hilfs- und vorbereitenden Tätigkeiten überschreiten" 5
6 Repräsentanzen Repräsentanz hat im Gegensatz zur OOO kein eigenes Stammkapital, insoweit findet auch keine unmittelbare Haftungsbeschränkung bei der Repräsentanz statt Dies kann im Ergebnis bedeuten, dass das deutsche Stammhaus für alle Verbindlichkeiten der Repräsentanz haftet Dabei stellt sich praktisch aber die Frage, ob Forderungen (z.b. des russischen Fiskus) gegen das Stammhaus in Deutschland vollstreckt werden könnten Wichtig: Tätigkeit nur für Stammhaus (und z.b. nicht für Konzerngesellschaften) Anmeldung für drei Jahre, Verlängerung unbegrenzt möglich 6
7 Filialen Sollte von vornherein gewollt sein, dass eine kommerzielle Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Gründung einer Filiale ratsam Über Filialen kann allerdings kein Vertrieb organisiert werden, dies ist nur über Tochtergesellschaften möglich (Filiale kann nicht als Zolldeklarant auftreten) Bietet sich meist eher für Dienstleister im weiteren Sinne an Anmeldung einer Repräsentanz oder Filiale dauert ca. vier bis sechs Wochen 7
8 Rechtsformen GmbH ( Obschtschestvo s ogranitschennoj otvetstvennostju, Abkürzung: OOO ) Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ( Obschtschestvo s dopolnitelnoj otvetstvennostju ) eine GmbH mit einer zusätzlichen persönlichen Gesellschafterhaftung AG ( Akzionernoje obschtschestvo, Abkürzung: AO ) Kommanditgesellschaft ( kommanditnoe tovarischtschestvo" Abkürzung: KT ) Volle Gesellschaft ( polnoje tovarischtschestvo ) 8
9 GmbH In Russland verbreitetste Rechtsform 75 % aller juristischen Personen, ca. 90 % aller kommerziellen Organisationen (Stand zum ) sind OOO Ca GmbHs Ca offene und geschlossene AGs Ca Staatsunternehmen Selten zu finden ist die Kommanditgesellschaft, da diese im Gegensatz zu Deutschland in Russland aufgrund mangelnder Transparenz keine steuerlichen Vorteile bringt. Allerdings kann die Gesamtsteuerbelastung durch eine deutsche KG als Muttergesellschaft der russischen KT bzw. OOO gesenkt werden 9
10 GmbH-Reform Seit 1. Juli 2009 in Kraft Ziel Verbesserung des GmbHG Vereinheitlichung von GmbHG und AktG Verminderung von Missbrauchsmöglichkeiten durch Gesellschafter Weniger Aufwand beim Handelsregister 10
11 GmbH-Reform Weiterhin größere Flexibilität bei der GmbH Anteilsübertragung aber komplizierter, gutgläubger Erwerb möglich Pflicht zur Führung einer Gesellschafterliste Dualität der Gründungsdokumente beseitigt Gesellschafter- bzw. Anteilswechsel nicht mehr in die Satzung einzutragen (Gesellschafterliste plus Handelsregister) Austrittsrecht grundsätzlich dispositiv geregelt Gesellschaftervereinbarungen / Shareholder Agreements ausdrücklich zugelassen (wichtig für Joint Ventures) 11
12 GmbH OOO kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden Nach dem Enkelverbot ist allerdings die Gründung einer Einmann-OOO nicht zulässig, wenn der Gründungsgesellschafter wiederum nur einen Gesellschafter hat. In diesem Fall ist ein zweiter Gesellschafter erforderlich, dessen Anteil aber minimal sein kann Einziges Gründungsdokument der OOO ist die Satzung, die einen gesetzlichen Mindestinhalt haben muss Anzahl der Gesellschafter einer OOO darf 50 nicht überschreiten. Andernfalls ist sie innerhalb eines Jahres in eine offene Aktiengesellschaft umzuwandeln 12
13 GmbH Mindestkapital RUB (derzeit umgerechnet ca. EUR 230) Sacheinlagen sind zulässig. Übersteigt der Wert einer Sacheinlage 200 Mindestlöhne, ist die Bewertung durch einen Sachverständigen notwendig Gesellschafter können ihren Anteil am Stammkapital ganz oder teilweise an einen oder mehrere Gesellschafter übertragen. Die Gesellschafter besitzen aber ein Vorkaufsrecht an dem zu veräußernden Anteil Durch die Satzung der Gesellschaft kann die Übertragung eines Anteils an Dritte von der Zustimmung anderer Gesellschafter oder der Gesellschaft abhängig gemacht werden, durch die Satzung kann eine Übertragung an Dritte auch ganz ausgeschlossen werden 13
14 GmbH - Organe Zwingend zwei Organe vorgesehen: Gesellschafterversammlung und Generaldirektor (möglich auch kollektives Exekutivorgan ) Daneben auch Einrichtung eines Direktorenrates (Aufsichtsrates) und einer Revisionskommission möglich Oberstes Organ der OOO ist die Gesellschafterversammlung, Grundlagenentscheidungen wie Satzungsänderungen, Kapitaländerungen, die Gewinnverteilung, die Bestellung der Geschäftsführung, die Bestätigung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie die Bestellung des externen Wirtschaftsprüfers fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Einmal jährlich ist eine ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten (bis spätestens Ende April) 14
15 GmbH Exekutivorgan ist regelmäßig der Generaldirektor Nach dem rusgmbhg ist im Außenverhältnis die Einzelvertretungsbefugnis des Generaldirektors zwingend vorgesehen. Es gibt daher stets einen starken Generaldirektor, der eine Gesellschaft ohne besondere Vollmacht nach außen verbindlich vertritt Vier-Augen-Prinzip ist russischem GmbHG unbekannt Satzung kann den Umfang der Vertretungsmacht des Generaldirektors einschränken. Diese Beschränkung hat gegenüber Dritten aber nur dann Wirkung, wenn diese von der Beschränkung Kenntnis hatten (str.) Vier-Augen-Prinzip bei Bankkonten praktisch möglich 15
16 Haftung Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Einlagen Wichtig auch: Kapitalerhaltungsvorschriften Haben die Gesellschafter ihre Einlagen noch nicht vollständig geleistet, so haften sie bis zur Höhe der nicht erbrachten Einlage gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft In bestimmten Fällen sieht das rusgmbhg eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter vor - Verschärfung der Durchgriffshaftung durch Insolvenzgesetz in
17 Gründung Wichtig für die Gründung: Sitzadresse (für die Gründung ist ein Garantiebrief des zukünftigen Vermieters erforderlich) Generaldirektor Ohne Generaldirektor keine Gründung! Vorsicht: Ausländische Generaldirektoren benötigen eine Arbeitsgenehmigung daher für Gründung russischer Generaldirektor ratsam Bankkonten: 50 % des Satzungskapitals sind vor Gründung einzuzahlen Jede russischen Gesellschaft benötigt eine Rundstempel ohne diesen ist eine Teilnahme am Rechtsverkehr praktisch ausgeschlossen 17
18 Gründung Für die Gesellschaftsgründung benötigte Unterlagen: aktueller Handelsregisterauszug des Gründers Gesellschaftsvertrag Übersetze Passkopie des Gründervertreters Ggf. Vollmacht für Anwälte u.a. Unterlagen sind notariell zu beglaubigen und zu apostillieren, anschließend ist eine notariell beglaubigte Übersetzung in Russland erforderlich Gründungstermin am besten vor dem russischen Notar (Unterzeichnung der gesetzlichen Antragsform) Einreichung am besten persönlich, um unzuverlässigen Postweg auszuschließen 18
19 Kontakt Thomas Brand Rechtsanwalt Partner Moskau Arbat 54/ Moskau Russland Tel.: +7 (965) Tel.: +49 (172) Fax: +7 (963)
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