Früjahrsversammlung. Deutsch-Nordische Juristenvereinigung. Philipp von Kapff, 1. Beschwerdekammer
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- Dominik Weiner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Früjahrsversammlung 2009 Deutsch-Nordische Juristenvereinigung Philipp von Kapff, 1. Beschwerdekammer
2 Überblick 1. Können die noch bis 3 zählen? 2. Die Preise fallen auch bei uns! 3. Wein und Bier, dass rat ich Dir Philipp von Kapff, HABM 2
3 Rechtsgrundlagen GMV jetzt Verordnung (EG) 207/2009 vom 26. Februar 2009 (kodifizierte Fassung) Neue Zählung fast aller Artikel! Seit 13. April 2009 MRL jetzt Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung des Markenrechts in den Mitgliedstaaten Philipp von Kapff, HABM 3
4 Gebühren: E-Filing Bisher: Anmeldegebühr Eintragung 850 = 1600 Seit 1. Mai 2009 Anmeldegebühr Eintragung 0 = Philipp von Kapff, HABM 4
5 Keine Einsparung, wenn Anmeldung zurückgewiesen wird 40% billiger Klassengebühr 150 nur einmal Verfahren vereinfacht Für Marken, die vor dem 1.5. angemeldet wurden und keine Aufforderung zur Gebührenzahlung: nur Philipp von Kapff, HABM 5
6 Gebühren: Brief/Fax Bisher: Anmeldegebühr Eintragung 850 = 1750 Seit 1. Mai 2009 Anmeldegebühr Eintragung 0 = Philipp von Kapff, HABM 6
7 Gebühren: Internationale Registrierung Bisher: Anmeldegebühr Anteil Widerspruch In 2-3 Monaten Anmeldegebühr 870 Keine Erstattung Philipp von Kapff, HABM 7
8 Gemeinschaftsmarke Direktanmeldung E-filing oder Papier Europäische Gemeinschaft (wächst mit), nicht EWR Internationale Erstreckung gestützt auf nationale Basismarke Philipp von Kapff, HABM 8
9 Bier und Wein, dass ist fein Ein Fall sagt mehr als 1000 Worte
10 Grosses Gewächs Für Wein (-) Art. 7(1)(c) GMV: beschreibende Angabe (ähnlich wie Grand Cru) Abkürzung GG ist normale, übliche Abkürzung Philipp von Kapff, HABM 10
11 FRESHHH Für Bier (-) Art. 7(1)(c) Beschreibende Angabe Variante der Angabe für Frische EuG T-147/ Philipp von Kapff, HABM 11
12 Caipi Für alkoholische Getränke (-) Art. 7(1)(c) GMV: beschreibende Angabe Übliche Abkürzung für Caipirinha EuG T-405/ Philipp von Kapff, HABM 12
13 Alpha Bildmarke Für alkoholische Getränke, mit der Ausnahme von Wein Art. 7(1)(b) (-) Argument fehlender Unterscheidungskraft von Einzelbuchstaben nicht überzeugend EuG T-23/ Philipp von Kapff, HABM 13
14 Worldcup 2006, WM 2006, Für Bier und Wein u.a. Germany 2006 Art. 7(1)(c) GMV, beschreibende Angabe für Andenkenartikel Art. 7(1)(b) GMV, keine Unterscheidungskraft BK R1469/2005-1: Löschung der GM, EuG T-447/08: Verfahren beim EuG anhängig Philipp von Kapff, HABM 14
15 Corona Flasche Für Bier und für Restaurantdienstleistungen (-) Art. 7(1)(b) fehlende Unterscheidungskraft Art. 7(3) keine Verkehrsdurchsetzung nachgewiesen EuG T-399/02, EuGH C-286/04 P Philipp von Kapff, HABM 15
16 Beschichtete weiße Sektflasche (Freixenet) Für Sekt (-) Das äussere ist wie gefroren, wird golden, wenn mit Sekt gefüllt Art. 7(1)(b) GMV Art. 7(3) BK R 97/ EuG T-190/04 aus verfr Gründen Philipp von Kapff, HABM 16
17 Farbmarke Orange Für Champagner Art. 7(1)(b) GMV Art. 7(3) für Veuve Cliquot (die orangene Witwe), Philipp von Kapff, HABM 17
18 Screw you U.a. Für alkoholische Getränke (-) Art. 7(1)(f) Gute Sitten und öffentliche Ordnung BoA R 495/2005-G Philipp von Kapff, HABM 18
19 Carlos Serres Für alkoholische Getränke (-) Art. 7(1)(j) geschützte geographische Angabe für Landwein in Griechenland Philipp von Kapff, HABM 19
20 Mehrseitige Verfahren
21 CFI T-501/04 Royal Für Riojawein Royal Feitoria, in Portugal (Feitoria=altes Wort für Unternehmen) Für Portwein Philipp von Kapff, HABM 21
22 EuG T-29/04 Für spanischen Sekt Cristal Für Champagner und Wein Art. 8(1)(b) (+), Verwechslungsgefahr, normale Kennzeichnungskraft Philipp von Kapff, HABM 22
23 EuG T-285/06, EuGH C 405/06 P Torre de Frias Torre Muga Für Wein Torres, in ES, DE, etc. Bekannt für Wein Art. 8(1)(b) (-) da Marken als ganzes gesehen werden und in Spanien Torre... Üblich ist Philipp von Kapff, HABM 23
24 T /04 Bud Für Bier Bit Für Bier Art. 8(1)(b), Ähnlichkeit ist nicht ausreichend Philipp von Kapff, HABM 24
25 EuG T-105/05, EuGH C 398/07 P Für Wein Waterford In Irland für Weingläser Art. 8(1)(b) GMV: Unähnliche Waren! Nicht dargelegt, dass gemeinsam vermarktet Art. 8(5) GMV: Bekanntheit? wesentliche Unterlagen erstmalig im Beschwerdeverfahren. Unterlagen verspätet? Ermessen gem. Art. 74(2)? Von BK bisher offengelassen Philipp von Kapff, HABM 25
26 Und Prost! Feedback
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