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1 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Zusätzliche Angaben, wenn unter besonderen Umständen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt werden kann Fußnote2) 264 (2) Satz 2 x x x 2. Angabe und Begründung bei Abweichungen von dem Grundsatz der Darstellungsstetigkeit, insbesondere hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der GVR 265 (1) Satz 2 x x x 3. Angabe und Erläuterung, wenn die in der Bilanz und in der GVR anzugebenden Vorjahresbeträge nicht vergleichbar sind 265 (2) Satz 2 x x x 4. Angabe und Erläuterung, wenn die Vergleichszahlen des Vorjahres angepasst werden 265 (2) Satz 3 x x x 5. Angabe und Begründung der Ergänzung eines Gliederungsschemas, wenn mehrere Geschäftszweige die Beachtung verschiedener Gliederungsvorschriften erfordern 265 (4) Satz 2 x x x 6. Gesonderter Ausweis von Zusammenfassungen bestimmter Posten in der Bilanz oder der GVR aus Gründen der Klarheit; dies gilt nicht, wenn Formblätter vorgeschrieben sind 265 (7) Nr. 2 x x x B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der GVR angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (einschließlich Abschreibungsmethoden) 284 (2) Nr. 1 x x x 2. Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten 284 (2) Nr. 2 x x x 3. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (einschließlich Abschreibungsmethoden) 284 (2) Nr. 3 x x x 4. Darstellung des Einflusses der Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 284 (2) Nr. 3 x x x 5. Angabe erheblicher Unterschiedsbeträge im Vergleich zum letzten Börsen- oder Marktpreis, pauschal je Gruppe, bei 284 (2) Nr. 4 x x a) Bewertung zum gewogenen Durchschnitt nach 240 Abs. 4 HGB bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens und bei anderen gleichartigen oder annähernd gleichwertigen beweglichen Vermögensgegenständen b) Bewertungsvereinfachungs verfahren nach 256 Satz 1 HGB bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens, wenn bestimmte Verbrauchsfolgen unterstellt werden 6. Angabe über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (Bewertungshilfe) 284 (2) Nr. 5 x x x 7. Angabe der Gründe, welche die Annahme einer betrieblichen Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes von mehr als fünf Jahren rechtfertigen soll 285 Nr. 13 x x x 8. Angabe des Wertes der Tiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet worden sind x x x Seite 1 von 8

2 C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung a) Bilanz 1. Mitzugehörigkeitsvermerk bei Bilanzposten, soweit zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses erforderlich 265 (3) Satz 1 x x Bilanz 2. Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens 268 (2) Satz 1 a. F. x x Bilanz 3. Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres für die einzelnen Posten des Anlagevermögens 268 (2) Satz 3 x x Bilanz 4. Angaben zu Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von 20 % oder mehr besteht, über Name, Sitz, Höhe des Anteils am Kapital, Eigenkapital und Ergebnis des letzten Geschäftsjahres (kann unterbleiben, sofern 286 (3) HGB erfüllt) 285 Nr. 11 x x x 4a. Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (kann unterbleiben, sofern 286 (3) HGB erfüllt) 285 Nr. 11a x x x 5. Angabe der Ausnahmeregelung zu Nr. 5 und 5a 286 (3) letzter Satz x x x 6. Vermerk des Betrages der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten 268 (4) Satz 1 x x x Bilanz 7. Erläuterungen von unter dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesenen Beträgen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (antizipative Posten), wenn sie einen größeren Umfang haben 268 (4) Satz 2 x x 8. Angabe eines in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Disagios (Damnum) 268 (6) x x Bilanz 9. Darstellung der Entwicklung der Ergebnisrücklagen (einschl. Sonderrücklagen nach dem DMBilG) 337 (3) x x x Bilanz x 10. Einbeziehung eines Gewinn- oder Verlustvortrages in einen Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust, wenn bereits bei Aufstellung der Bilanz das Jahresergebnis teilweise verwendet wird 268 (1) Satz 2 x x x Bilanz 11. Angaben zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln) 285 Nr. 24 x x x 12. Im Falle der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: Angabe der Anschaffungskosten und des beizulegenden Zeitwerts der verrechneten Vermögensgegenstände, des Erfüllungsbetrags der verrechneten Schulden, der verrechneten Aufwendungen und Erträge sowie der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden 285 Nr. 25 x x x 13. Angabe des Betrags nicht gebildeter Rückstellungen für Pensionen vor dem 1. Januar 1987 und für ähnliche Verpflichtungen Art. 28 (2) EGHGB x x x Seite 2 von 8

3 14. Angabe der bei Anwendung des. Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Art. 67 Abs. 2 EGHGB x x x 15. Angabe des Überdeckungsbetrags von nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht aufgelösten Rückstellungen t. 67 Abs. 1 Satz 4 EGH x x x 16. Erläuterung von unter dem Posten Sonstige Rückstellungen nicht gesondert ausgewiesenen Posten, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben 285 Nr. 12 x x Bilanz 17. Angabe, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist 285 Nr. 29 x 18. Erläuterung von unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Beträgen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (antizipative Posten), wenn sie einen größeren Umfang haben 268 (5) Satz 3 x x 19. Vermerk des Betrages der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten 268 (5) Satz 1 x x x Bilanz 20. Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 285 Nr. 1a x x x 21. Angabe des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten 285 Nr. 1b x x x 22. Aufgliederung der unter Nr. 20 und 21 genannten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema 285 Nr. 2 x x 23. Gesonderte Angabe der Haftungsverhältnisse unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten 268 (7) x Fußx x unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 24. Gesonderte Angabe der unter Nr. 24 genannten Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 268 (7) x Fußx x unter der Bilanz 25. Gesonderte Angabe des Treuhandvermögens und der Verbindlichkeiten gegenüber Treugebern 246 (1) x x x unter der Bilanz 26. Für zu den Finanzanlagen ( 266 Abs. 2 A.III. HGB) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß 253 Abs. 3 Satz 4 HGB unterblieben ist: 285 Nr. 18 x x x a) der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen sowie b) die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschließlich der Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist 27. Für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter derivativer Finanzinstrumente: 285 Nr. 19 x x Angabe von deren Art und Umfang Seite 3 von 8

4 Angabe von deren beizulegendem Zeitwert, soweit er sich nach 255 Abs. 4 HGB verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethoden sowie eines gegebenenfalls vorhandenen Buchwerts und des Bilanzpostens, in welchem der Buchwert erfasst ist Angabe der Gründe, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden kann 28. Im Fall der Aktivierung von selbst geschaffenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach 248 Abs. 2 HGB: Angabe des Gesamtbetrags der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie des davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallenden Betrags 285 Nr. 22 x x 29. Im Fall der Bildung von Bewertungseinheiten i. S. d. 254 HGB Fußnote5) 285 Nr. 23 x x x Angabe, mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind, sowie die Angabe der Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken für die jeweils abgesicherten Risiken: Angabe, warum, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen einschließlich der Methode der Ermittlung Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden 30. Angaben im Zusammenhang mit Genussrechtskapital nach HFA 1/1994 (Restlaufzeit bei Eigenkapital, Vergütung für die Überlassung bei Fremdkapital) x x x 31. Angabe des Betrags des in andere Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen und der bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivposten, die nicht im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden dürfen und in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden 29 (4) GmbHG x x x Bilanz x 32. Angabe von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 42 (3) GmbHG x x x Bilanz x 33. Angabe des Betrags der im Handelsregister gemäß 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlagen, soweit diese 264c Abs. 2 S. 9 noch nicht geleistet sind ( ausstehende Einlagen ) HGB x x x x 34. Angabe von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 264c Abs. 1 HGB x x x Bilanz x Seite 4 von 8

5 b) Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten, soweit sie sich erheblich untereinander unterscheiden (kann im Falle eines erheblichen Nachteils unterbleiben 286 Abs. 2 HGB) 285 Nr. 4 x 2. Angaben bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens a) Materialaufwand des Geschäftsjahres, gegliedert nach 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB 285 Nr. 8a x x b) Personalaufwand des Geschäftsjahres, gegliedert nach 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB 285 Nr. 8b x x x 3. Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind 277 (4) Satz 2 x x 3a. Erläuterung der Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der BilMoG-Umstellung Art 67 Abs. 7 EGHGB x x x GVR 4. Erläuterungen der aperiodischen Aufwendungen und Erträge hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind 277 (4) Satz 3 x x 5. Angabe der Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung 277 (5) Satz 1 x x x GVR 6. Angabe der Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 277 (5) Satz 2 x x x GVR 7. Angabe der Erträge und Aufwendungen an/aus verbundene(n) Unternehmen 275 (2) x x x GVR 8. Angabe, in welchem Umfang die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag das ordentliche und außerordentliche Ergebnis belasten 285 Nr. 6 x x x 9. Angabe des Betrags der außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 277 (3) Satz 1 x x x GVR x 10. Angabe des Betrags von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen 277 (3) Satz 1 x x x GVR x 11. Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars, aufgeschlüsselt in das Honorar für (Angaben können entfallen, soweit sie in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernbericht enthalten sind) 285 Nr. 17 x Fux x a) die Abschlussprüfungsleistungen b) andere Bestätigungsleistungen c) Steuerberatungsleistungen d) sonstige Leistungen Seite 5 von 8

6 D. Sonstige Angaben 1. Angabe von Art und Zweck von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist 285 Nr. 3 x x 2. Angabe von Risiken und Vorteilen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist 285 Nr. 3 x 3. Angabe des Gesamtbetrages der nicht bilanzierten und nicht nach 251 HGB oder 285 Nr. 3 HGB vermerkpflichtigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist 285 Nr. 3 a x x 4. Gesonderte Angabe solcher Verpflichtungen (Nr. 1) gegenüber verbundenen Unternehmen 285 Nr. 3 a x x 5. Angabe zumindest der nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, di 285 Nr. 21 x 6. Angaben zu Anteilen oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i. S. d. 1 InvG oder an vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen i. S. d. 2 Abs. 9 InvG von mehr als 10 % aufgegliedert nach Anlagezielen (u. a. der Wert i. S. d. 36 I 285 Nr. 26 x x x 7. Angabe der Gründe der Einschätzung des Risikos einer Inanspruchnahme aus den gemäß 251 HGB unter der Bilanz oder nach 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB im Anhang ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen 285 Nr. 27 x x x 8. Angabe des Gesamtbetrags der Beträge i. S. d. 268 Abs. 8 HGB aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, aus der Aktivierung latenter Steuern sowie aus der Aktivierung vo 285 Nr. 28 x x x 9. Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen 285 Nr. 7 x x 10. Angaben zur Mitgliederbewegung, zu den Geschäftsguthaben und zur Gesamthaftsumme 338 (1) x x x x 11. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes 338 (2) Nr. 1 x x x x 12. Vor- und Zunamen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Bezeichnung des Aufsichtsratsvorsitzenden (ohne Berufsbezeichnung) 338 (2) Nr. 2 x x x x 13. Angabe der Forderungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, jeweils getrennt in einer Summe 338 (3) x x x x 14. Angabe von Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, so 285 Nr. 14 x x x x 15. Angaben zu einem befreienden Konzernabschluss 291 (2) Nr. 3 x x x x a) Name und Sitz des Mutterunternehmens b) Hinweis auf die Befreiung von der Konzernabschlusspflicht c) Erläuterung abweichend angewandter Methoden Seite 6 von 8

7 16. Angabe über die Gesamtbezüge (Vergütungen) der Mitglieder des 285 Nr. 9 a + b x x x a) Geschäftsführungsorgans b) Aufsichtsrats c) Beirats oder d) einer ähnlichen Einrichtung sowie die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der vorbezeichneten Organe und ihrer Hinterbliebenen (jeweils getrennt für jede Personengruppe). Schutzklausel gemäß 286 Abs. 4 HGB beachten. 17. Angabe der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsorgans mit den Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind), und zwar einschließlich des ausgeübten Berufs. Der Vors 285 Nr. 10 x x x x 18. Angabe der Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des 285 Nr. 9 c x x x x a) Geschäftsführungsorgans b) Aufsichtsrats c) Beirats oder d) einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe unter Angabe der Zinssätze, wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse 19. Offenlegung der Ergebnisverwendung (Vorschlag für die Verwendung, Beschluss über die Verwendung und 325 (1) Satz 3 und 4 Angabe des Jahresergebnisses, soweit sich diese Angaben nicht aus dem eingereichten Jahresabschluss ergeben). Diese Darstellung kann auch außerhalb des Jah x x x Abs. 2 Satz 3 Besondere Angabepflichten für Inlandsemittenten ( Bilanzeid ) 21. Angemessene Ausführungen, wie sich die aktuelle Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die Entwicklung des Unternehmens auswirkt 22. Zusätzliche Angaben für den Fall, dass eine mittelgroße Genossenschaft verkürzt offen legt 327 Nr. 1 i. V. m. 339 Abs. 2 x 23. Hinweis auf den Verzicht der Anpassung der Vorjahreszahlen als Folge der erstmaligen Anwendung der Art. 67 Abs. 8 EGHGB durch das BilMoG geänderten Vorschriften x x x 24. Entwicklung des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 268 Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung x x 25. Erläuterung der als Bilanzierungshilfe aktivierten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 269 Satz 1 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung x x Seite 7 von 8

8 26. Angabe der Vorschriften, nach denen ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet worden ist 273 Satz 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung x x x Bilanz 27. Angabe der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Ausweis unter sonstige betriebliche Erträge ) 281 Abs. 2 Satz 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung x x x Bilanz 1 Angabe von Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital 285 Nr. 15 x x x x Fußnote 1 Pflichtangabe: 1 = kleine Genossenschaft/GmbH; 2 = mittelgroße Genossenschaft/GmbH; 3 = große Genossenschaft/GmbH Fußnote 2 Bei Genossenschaften insbesondere wegen 253 Abs. 4 HGB (stille Reserven) zu beachten. Fußnote 3 Siehe ADS, Erl. zu 268 HGB, Tz Fußnote 4 Siehe ADS, Erl. zu 268 HGB, Tz. 125 = keine Aufteilung erforderlich. Fußnote 5 Die Anhangangabepflicht gilt, soweit die Angaben nicht im Lagebericht gemacht werden. Fußnote 8 Soweit mittelgroße Kapitalgesellschaften die Angaben nicht machen, sind sie verpflichtet, diese der Wirtschaftsprüferkammer auf deren schriftliche Anforderung zu übermitteln. Fußnote 10 Personenhandelsgesellschaft im Sinne des 264a Abs. 1 HGB. Seite 8 von 8

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