Universität Ulm Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Vortrag zum Seminar Internetdienste

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1 Universität Ulm Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Vortrag zum Seminar Internetdienste Rechtliche Aspekte im Internet - Grundlagen des Rechts Rechtliche Aspekte im Internet 1

2 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 2

3 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 3

4 Einführung Weder die Gerichte noch die Rechtswissenschaft an sich konnten mit dem Internet-Boom der letzten Jahre mithalten Ein einheitliches Internetrecht als solches gibt es (noch) nicht Statt dessen gibt es ein Sammelsurium von Gesetzen, rechtlichen Regelungen und Vorschriften, z. B.: Vorschriften des BGB u. HGB Urheberrecht, Kennzeichenrecht, Datenschutzrecht Telekommunikationsgesetz, Mediendienstestaatsvertrag Diese müssen also auf das Internet übertragen und angewandt werden Rechtliche Aspekte im Internet 4

5 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 5

6 Das Urheberrecht Der Umfang des Urheberrechts fällt von Land zu Land unterschiedlich aus Der Produktionsstandort ist also von entscheidender Bedeutung Urheberrecht wird oft mit dem Copyright gleichgesetzt ähnlich, jedoch bei weitem nicht identisch! Das Copyright ist das us-amerikanische Urheberrecht: Wirtschaftliche Investition sowie produzierte Ware (copies) sollen geschützt werden monetärer Aspekt steht deutlich im Vordergrund Das dt. Urheberrecht soll dagegen die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers schützen Rechtliche Aspekte im Internet 6

7 Das Urheberrecht Geschützt werden persönliche geistige Schöpfungen, welche eine wahrnehmbare Formgestaltung und ein Minimum an Individualität aufweisen ( 1 UrhG) Das dt. Urheberrecht erfordert keine Formalitäten, es setzt automatisch unmittelbar nach der Schöpfung des Werkes ein Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ( 64 UrhG) Rechtliche Aspekte im Internet 7

8 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 8

9 Der Urheber und seine Rechte Der Urheber wird definiert als der Schöpfer des Werkes. Er muss eine nat. Person sein, wobei es unwichtig ist, ob er geschäftsfähig ist oder nicht Miturheberschaft tritt ein, wenn mehrere nat. Personen ein Werk gemeinsam geschaffen haben Die Erträge aus der Nutzung gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung Urheberschaft verbundener Werke: Mehrere Urheber verbinden ihre Werke mit dem Ziel einer gemeinsamen Verwertung Rechtliche Aspekte im Internet 9

10 Der Urheber und seine Rechte Urheberpersönlichkeitsrechte: Veröffentlichungsrecht: Wird es veröffentlicht, falls ja, wie? Recht auf Anerkennung der Urheberschaft: Ist eine Urheberbezeichnung zu verwenden, falls ja, welche? Verwertungsrechte: Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Vortrags- und Aufführungsrecht Durch diese ausschließlichen Rechte soll es dem Urheber ermöglicht werden, gänzlich über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen und davon zu profitieren Rechtliche Aspekte im Internet 10

11 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 11

12 Ausgenommen sind: Ausnahmen des Urheberrechts Gem. 5 UrhG Amtliche Werke, z. B. Gesetze, Verordnungen Gem. 48 UrhG öffentliche Reden, die vor kirchlichen, kommunalen oder staatlichen Organen gehalten worden sind Gem. 49 UrhG einzelne Rundfunkkommentare sowie einzelne Zeitungsartikel, sofern diese politische, wirtschaftl. oder religiöse Tagesfragen betreffen Erlaubt ist auch gem. 51 UrhG das Zitieren, sofern es in ein eigenständiges wissenschaftl. Werk zur Erklärung des Inhaltes aufgenommen wird Des weiteren ist es gem. 53 UrhG erlaubt, eine Vervielfältigung des Werkes zum privaten Gebrauch zu erstellen Rechtliche Aspekte im Internet 12

13 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 13

14 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts a) Haftung des Anbieters: Ansprüche des Providers gegen den Anbieter: Verträge zw. Provider und seinem Nutzer enthalten immer eine Klausel, die besagt, dass keine Dateien angeboten werden dürfen, welche die Rechte Dritter verletzen Es kommt also durch das urheberrechtswidrige Anbieten von Dateien zu einer Verletzung dieses Vertrags Daraus ergibt es für den Provider gegen den Anbieter ein Kündigungsanspruch, sowie u. U. ein Schadensersatzanspruch Rechtliche Aspekte im Internet 14

15 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts Ansprüche des Urhebers gegen den Anbieter nach 97 UrhG: Der Urheber hat einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung Bei Wiederholungsgefahr hat der Urheber gegen den Anbieter einen Anspruch auf Unterlassung Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit hat der Urheber einen Anspruch auf Schadensersatz Rechtliche Aspekte im Internet 15

16 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts b) Haftung des Nutzers Hat der Nutzer eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch gemacht, so müssen 2 Fälle unterschieden werden: 1. Es hätte sich dem Nutzer aufdrängen müssen, dass er ein urheberechtswidrig angebotenes Werk vervielfältigt in diesem Fall hat der Urheber sowohl einen SE-Anspruch gegen den Nutzer, als auch einen Anspruch auf Herausgabe des Werkes 2. Der Nutzer konnte nicht wissen, dass er ein urheberrechtswidrig angebotenes Werk vervielfältigt in diesem Fall hat der Urheber lediglich einen Anspruch auf Herausgabe bzw. auf Vernichtung der Vervielfältigung Rechtliche Aspekte im Internet 16

17 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts Eindeutig ist die Rechtslage, wenn der Nutzer die Kopie weiterveräußert oder sein Interesse daran von sonstiger kommerzieller Natur ist Hier hat der Urheber gem. 97f UrhG gegen den Nutzer einen SE-Anspruch sowie einen Anspruch auf Vernichtung oder Herausgabe der Kopie Rechtliche Aspekte im Internet 17

18 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts c) Haftung des Providers: Für den Provider ist es zweifellos sehr schwierig in den großen gespeicherten Datenmengen urheberrechtswidrige Inhalte aufzuspüren Er kann nur in zwei Fällen belangt werden: 1. Wegen Nichtbeachtung des notice and take down-prinzips dann besteht ein SE-Anspruch des Urhebers gegen den Provider 2. Wenn er dem Anbieter Speicherplatz zur Verfügung stellt, obwohl er erkennen muss, dass dieser damit urheberrechtswidrige Inhalte verbreitet auch hier SE-Anspruch Rechtliche Aspekte im Internet 18

19 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 19

20 Das Kennzeichenrecht Ein Kennzeichen soll der Identifizierung und der Unterscheidung dienen Dem Kennzeichenrecht liegt ein dreifacher Interessenschutz zu Grunde: Schutz der wirtschaftl. Leistung gegen Ausbeutung u. Behinderung schützt das Interesse der Gewerbetreibenden Schutz vor Irreführung schützt das Interesse der Verbraucher Schutz der Marktordnung u. Wettbewerbsfreiheit schützt das Interesse der Allgemeinheit Es gibt drei Arten von Kennzeichen: Die Marke (def. in 3f MarkenG) Die geschäftliche Bezeichnung (def. in 5 MarkenG) Die geographische Herkunftsangabe (def. in 126 MarkenG) Rechtliche Aspekte im Internet 20

21 Das Kennzeichenrecht a) Die Marke; Als Marke können alle Zeichen, Wörter, Namen, Abbildungen, Hörzeichen, die Form der Ware, Verpackung der Ware einschließlich Farben geschützt werden Inhaber einer Marke kann jede nat. oder jur. Person sein Der Markenschutz kann auf drei Arten entstehen: Durch Eintragung ins Markenregister des DPMA Durch Erwerb von Verkehrsgeltung Durch Erwerb notorischer Bekanntheit Rechtliche Aspekte im Internet 21

22 Das Kennzeichenrecht Kommt es zur Kollision von Markenrechten, so gilt stets der Prioritätsgrundsatz: das prioritätsältere Recht hat Vorrang vor den prioritätsjüngeren Recht Bei Verletzungen des Markenrechts steht es dem Markeninhaber zu, den Dritten auf Unterlassung bzw. sogar (falls dieser vorsätzlich od. fahrlässig gehandelt hat) auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen Rechtliche Aspekte im Internet 22

23 Das Kennzeichenrecht b) Die geschäftliche Bezeichnung; Hierzu gehören die sog. Unternehmenskennzeichen, welche nicht das Produkt, sondern das Unternehmen identifizieren Unternehmenskennzeichen sind z. B. Namen, Geschäftsabzeichen Wie bei der Marke kann auch hier der Inhaber dem Dritten untersagen, die gleiche od. ähnliche geschäftliche Bezeichnung zu benutzten, falls die Gefahr der Verwässerung oder Rufschädigung besteht Rechtliche Aspekte im Internet 23

24 Das Kennzeichenrecht Der Inhaber hat die gleichen Ansprüche gegen Dritte, wie der Markeninhaber: Anspruch auf Unterlassung u. SE Rechtliche Aspekte im Internet 24

25 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 25

26 Das Kennzeichenrecht u. Internet-Domains Domains setzen sich in den meisten Fällen aus drei Komponenten zusammen: Aus dem Kürzel für das World Wide Web ( www ) Aus dem eigentlichen Namen der Domain (sog. Second Level Domain) Aus der landesspezifischen Endung (sog. Top Level Domain) Da die Domain größtenteils mit dem Namen des Betreibers der HP identisch ist oder zumindest große Ähnlichkeit aufweist, ist sie kennzeichenrechtlich geschützt Rechtliche Aspekte im Internet 26

27 Das Kennzeichenrecht u. Internet-Domains Damit die Domain dem Nutzer zur Verfügung steht, muss sie bei der entsprechenden Vergabestelle registriert werden In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Handlungen, dem sog. Domaingrabbing Dies liegt vor, wenn eine Person sich eine oder mehrere Domains reservieren lässt, ohne diese dann selbst zu nutzen und um sie später mit Gewinn an interessierte Personen oder UN weiterzuverkaufen Dagegen gibt es jedoch einige rechtliche Vorgehensmöglichkeiten: Rechtliche Aspekte im Internet 27

28 Das Kennzeichenrecht u. Internet-Domains a) Schutz nach dem Namensrecht: Der Berechtigte kann vom anderen die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen, falls dieser unbefugt den gleichen Namen benutzt Dabei muss es allerdings eindeutig zu Zuordnungsverwirrungen gekommen sein, oder es muss eine Verbindung zum Produkt oder einer DL eines UN gekommen sein, die in Wahrheit nicht besteht So konnte z. B. der Versandhändler Neckermann die Herausgabe der Domain Neckermann.de verlangen Rechtliche Aspekte im Internet 28

29 Das Kennzeichenrecht u. Internet-Domains b) Schutz nach dem Markenrecht; Gem. 15 MarkenG ist es anderen untersagt, eine geschützte geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen unbefugt im geschäftlichen Verkehr zu benutzten Ob der Markeninhaber hier überhaupt einen Anspruch gegen den anderen hat, hängt also vor allem davon ab, ob der Domainname überhaupt im geschäftl. Verkehr genutzt wurde Z. B. konnte die Zeitschrift Freundin die Herausgabe der Domain freundin.de erzwingen, unter welcher eine Partnervermittlung betrieben wurde Rechtliche Aspekte im Internet 29

30 Das Kennzeichenrecht u. Internet-Domains c) Schutz durch das UWG: Derjenige, der im geschäftl. Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung u. SE in Anspruch genommen werden ( 1 UWG) Unbedingt notwendig ist hierzu aber das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zw. den beiden Parteien Ein Wettbewerb liegt dann vor, wenn eine Handlung der einen Partei zur Förderung ihres UN auf Kosten der anderen Firma geht Rechtliche Aspekte im Internet 30

31 Das Kennzeichenrecht u. Internet-Domains Auf jeden Fall sollte bei Domaingrabbing-Fällen schnellstmöglich bei der zuständigen Vergabestelle ein sog. Dispute od. Wait eingerichtet werden (kostenlos) Dieser Antrag bewirkt vor allem, dass der Domaingrabber die Domain nicht auf einen Dritten übertragen kann. Es wird also verhindert, dass der Domaingrabber sich einer Auseinandersetzung mit dem Antragsteller entzieht Ausserdem wird dadurch gewährleistet, dass der Antragsteller nach Freigabe der Domain automatisch neuer Inhaber wird Rechtliche Aspekte im Internet 31

32 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 32

33 Datenschutz im Internet Die Kommunikation über das Internet birgt viele Gefahren für den Identitätsschutz, die Anonymität des Nutzers und auch für die Vertraulichkeit des Kommunikationsinhaltes Trotzdem werden bei vielen UN die Datenschutzvorschriften gar nicht oder nur teilweise beachtet Ein möglicher Grund dafür ist, dass der Datenschutz sich weitgehend aus dem Persönlichkeitsschutz herleitet, d.h., dass er dem Nutzer dient, und nicht dem UN Rechtliche Aspekte im Internet 33

34 Datenschutz im Internet Beispiele von Daten, die dem Datenschutz unterliegen: Personenbezogene Daten: Name, Anschrift, ... IP-Adressen Log-Files Erlaubt dagegen ist z. B. die Verarbeitung sog. Bestandsdaten: Daten, die zur Gestaltung von Verträgen erforderlich sind Ebenfalls erlaubt ist die Verarbeitung von Nutzungsdaten: Daten, die dem Nutzer die Inanspruchnahme des Teledienstes erlauben Auch die Erhebung von Abrechnungsdaten ist zulässig Rechtliche Aspekte im Internet 34

35 Gliederung 1. Einführung 2. Das Urheberrecht 2.1 Der Urheber und seine Rechte 2.2 Ausnahmen des Urheberrechts 2.3 Haftung für Verletzungen des Urheberrechts 3. Das Kennzeichenrecht 3.1 Allgemeines 3.2 Kennzeichenrecht und Internet-Domains 4. Datenschutz im Internet 4.1 Allgemeines 4.2 Datenschutzrechtliche Pflichten der Unternehmen Rechtliche Aspekte im Internet 35

36 Datenschutzrechtliche Pflichten der UN Die Impressumspflicht: Der Anbieter der Website muss eindeutig zu erkennen sein. Name, Anschrift, , Registernr. und Umsatzsteuer-Identifikationsnr. sind anzugeben Pflicht zur Unterrichtung des Betroffenen vor der Datenerhebung: Dieser muss einwilligen und die Einwilligung muss dokumentiert werden Auskunftspflicht gegenüber dem Nutzer bzgl. der über ihn gespeicherten Daten Rechtliche Aspekte im Internet 36

37 Datenschutzrechtliche Pflichten der UN UN, bei denen mind. 5 MA ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, müssen einen Datenschutzbeauftragten stellen Die Einhaltung dieser Pflichten wird durch die örtliche Datenschutzaufsicht überwacht Diese ist berechtigt, jederzeit Überprüfungen durchzuführen Bei Nichtbefolgung dieser Pflichten drohen Bußgelder von bis zu ( 43 BDSG) Rechtliche Aspekte im Internet 37

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