Herzlich Willkommen zum Seminar E-Bilanz - Die permanente Betriebsprüfung
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- Kornelius Gerber
- vor 8 Jahren
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1 Herzlich Willkommen zum Seminar E-Bilanz - Die permanente Betriebsprüfung Folie 1
2 Agenda Was ist die E-Bilanz? Was bedeutet das für Ihre Finanzbuchhaltung? Wie können wir Ihnen helfen? Folie 2
3 E-Bilanz und E-Government E-Government Elektronik statt Papier medienbruchfrei Bisherige Bestandteile elektronische Steuervoranmeldungen elektronische Steuererklärungen digitale Betriebsprüfung (GDPdU) Weiterer Ausbau E-Bilanz ELStAM Folie 3
4 E-Bilanz: Nutzen für die Finanzverwaltung Kosten Zeit keine manuelle Erfassung von Steuersachverhalten Einsparung von Archivierungskosten Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens Effizienz durch Standardisierung weniger Rückfragen oder Ergänzungswünsche Aufbau eines Risikomanagementsystems Analyse von Bilanz- und GuV-Strukturen Zeitreihenvergleiche Externe Betriebsvergleiche risikoorientierte Auswahl von BP-Fällen maschinelle Identifikation prüfungsrelevanter Sachverhalte Folie 4
5 E-Bilanz: Nutzen für die Unternehmen Einsparung manueller Arbeiten (?) Anlass zur Analyse und Optimierung von Prozessen Elektronische Rückübermittlung des Veranlagungsergebnisses einschließlich Abweichungsanalyse Zeitnahe Betriebsprüfung (?) Änderung der BP-Intensität (?) Reduktion der Vorbehaltsveranlagungen (?) Folie 5
6 Rechtsgrundlagen der E-Bilanz Eingeführt durch das Steuervereinfachungsgesetz b EStG 60 ESDV 51 Abs. 4 Abs. 1b u. 1c EStG + AnwZpV BMF-Schreiben vom Abs. 7 u. 8 AO Wer ist betroffen? Was ist zu übermitteln? Härtefallregelung Ermächtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der Datenübermittlung Anwendungszeitpunkt Bekanntgabe der Taxonomie Übergangs- und Härtefallregelung nähere Definition der betroffenen Bilanzen Ermächtigung zur Bestimmung des Verfahrens der Datenübermittlung Folie 6
7 E-Bilanz Wer ist betroffen? Unternehmen aller Rechtsformen Einnahmen-Überschuss- Rechner Bilanzierer 4 (1), 5, 5a Elektronische Übermittlung EÜR Elektronische Übermittlung Bilanz Folie 7
8 E-Bilanz Was ist zu übermitteln? Für alle Unternehmen Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz (steuerliche) Gewinn- und Verlustrechnung Kapitalgesellschaften Ergebnisverwendungsrechnung Personengesellschaften Ergebnisverwendungsrechnung Kapitalkontenentwicklung Sonder-/Ergänzungsbilanzen außerbilanzielle Korrekturen Einzelunternehmen Steuerliche Gewinnermittlung (außerbilanzielle Korrekturen) Folie 8
9 E-Bilanz Was ist zu übermitteln? Eröffnungsbilanzen Jährliche laufende Bilanzen Eröffnungsbilanzen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart Zwischenbilanzen bei Gesellschafterwechsel Umwandlungsbilanzen Liquidationsbilanzen Bilanzen anlässlich Betriebsaufgabe/-veräußerung Folie 9
10 E-Bilanz Zeitliche Anwendung Grundsatz: Wirtschaftsjahre die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen Nichtbeanstandungsregelung des BMF: Abgabe auf Papier generell zulässig für das erste Wirtschaftsjahr nach dem 31. Dezember 2011 Auslandssachverhalte, Vereine/Berufsverbände, Betriebe gewerblicher Art, Kapitalkontenentwicklung erst für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Wirtschaftsjahre Folie 10
11 Erstmalige verpflichtende Anwendung erste zwingende elektronische Übermittlung der E-Bilanz für 2013 in 2014 Aber: Buchhaltung und DV-Prozesse müssen zum 1. Januar 2013 umgestellt sein!! Folie 11
12 Durchsetzbarkeit und Sanktionen Fehlende (und zurückgewiesene) Datenübertragung: Zwangsgeld bis ,00 (ggf. mehrfach) keine Festsetzung eines Verspätungszuschlages keine Festsetzung eines Verzögerungsgeldes Herabstufung in RMS 2.0 (Androhung) Betriebsprüfung Falsche Datenübertragung (soweit technische Aspekte beachtet) Nachfragen der Finanzbeamten??? Folie 12
13 Datenübermittlung Stammdatenmodul Jahresabschlussmodul Steuerliche Anhang, Bilanz GuV Gewinn- Lagebericht ermittlung usw. Taxonomie in XBRL ERiC / ELSTER Folie 13
14 Stammdatenmodul Informationen zum Unternehmen Name und Sitz des Unternehmens Rechtsform Wirtschafts-Identifikations-Nr. Daten zu Gesellschaftern... Informationen zum Bericht Erstellungsdatum Bilanzart Status (erstmalig, berichtigt usw.) Berichtsperiode Bescheinigung des WP/StB... Insgesamt 400 Positionen Folie 14
15 Berichtsmodul Kerntaxonomie Ergänzungstaxonomie Spezialtaxonomie Alle Branchen rechtsformneutral Wohnungswirtschaft Verkehrsunternehmen Land- und Forstwirte Krankenhäuser Pflegeeinrichtungen Kommunale Eigenbetriebe Banken Versicherungen Insgesamt 900 Positionen Folie 15
16 Berichtsmodul Aufbau der Taxonomie er Kannfelder er Kontennachweis erwünscht er Auffangpositionen Folie 16
17 Folie 17
18 Berichtsmodul Aufbau der Taxonomie er = müssen zwingend befüllt werden Ist der Sachverhalt verwirklicht? Ja Nein ist eine Befüllung aus den Konten möglich? oder ist der Wert aus der Buchführung ableitbar? Nein Ja NIL-Wert (not in list) tatsächlicher Wert Folie 18
19 Berichtsmodul Aufbau der Taxonomie Auffangpositionen zu erkennen an: nicht zuordenbar zu nutzen, falls Wert für nicht ableitbar bzw. Kontowert für mehrere Taxonomiepositionen zutreffend Folie 19
20 Auffangpositionen FAQ: Soweit sich ein mit Werten aus den Kontensalden (Summen- und Saldenliste) des Hauptbuches mit Werten füllen lässt, geht das bzw. gehen die er einer Auffangposition vor. Insoweit besteht kein Wahlrecht. Fazit: Die über die HGB-Gliederungsschemata hinausgehenden Pflichtfeld-Vorgaben der Taxonomie werden durch NIL-Werte und durch Auffangpositionen weitgehend entschärft. Folie 20
21 Haltbarkeit der Auffangpositionen FAQ Oktober 2011: Auffangpositionen sollen die Einführung der E-Bilanz für die Unternehmen erleichtern und sind daher für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in die Taxonomie eingefügt worden. Folie 21
22 Auffangposition Bezeichnung Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken unbebaute Grundstücke grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, davon Grund und Boden-Anteil Bauten auf fremden Grundstücken Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar technische Anlagen und Maschinen technische Anlagen und Maschinen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Geschäfts- und Vorführwagen geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar sonstige Sachanlagen Feldeigenschaft, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht Folie 22
23 Bezeichnung Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an Personengesellschaften Anteile an Kapitalgesellschaften Anteile an verbundenen Unternehmen, nach Rechtsform nicht zuordenbar Anteile an verbundenen Unternehmen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Ausleihungen an Gesellschafter Ausleihungen an GmbH-Gesellschafter und stille Gesellschafter Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter Ausleihungen an Kommanditisten Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit Personengesellschaften Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit Kapitalgesellschaften Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit Einzelunternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, nach Rechtsform nicht zuordenbar Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Feldeigenschaft, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Folie 23
24 Bezeichnung Beteiligungen Beteiligungen an Personengesellschaften Beteiligungen an Kapitalgesellschaften stille Beteiligungen typisch stille Beteiligung atypisch stille Beteiligung sonstige Beteiligungen, nicht zuordenbar Beteiligungen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Feldeigenschaft, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht Folie 24
25 Bezeichnung Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Ausleihungen an Personengesellschaften Ausleihungen an Kapitalgesellschaften Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, nicht nach Rechtsform zuordenbar Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Wertpapiere des Anlagevermögens Wertpapiere des Anlagevermögens, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar sonstige Ausleihungen sonstige Ausleihungen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar sonstige Finanzanlagen Genussrechte Genossenschaftsanteile (langfristiger Verbleib) Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen (langfristiger Verbleib) stille Beteiligungen innerhalb der sonstigen Finanzanlagen übrige sonstige Finanzanlagen / nicht zuordenbare Finanzanlagen Feldeigenschaft, Kontennachweis erwünscht, Kontennachweis erwünscht Folie 25
26 Bezeichnung Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar fertige Erzeugnisse und Waren fertige Erzeugnisse und Waren, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar sonstige Vorräte geleistete Anzahlungen (Vorräte) geleistete Anzahlungen (Vorräte), soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) Feldeigenschaft Folie 26
27 Bezeichnung Materialaufwand (GKV) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwand zum Regelsteuersatz Aufwand zum ermäßigten Steuersatz innergemeinschaftliche Erwerbe Aufwendungen ohne Zuordnung zu Umsatzsteuertatbeständen Bestandsveränderungen Aufwendungen für bezogene Waren Wareneinkauf zum Regelsteuersatz Feldeigenschaft... er Anschaffungsnebenkosten Aufwendungen für bezogene Leistungen Leistungen nach 13b mit Vorsteuerabzug rechnerisch notwendig, soweit vorhanden... er Folie 27
28 Berichtsmodul Beispiel Materialaufwand detaillierte Buchung Materialaufwand nach Steuersätzen diverse neue Konten Trennung Materialaufwand nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Wareneinkauf Problem: Lässt sich der Materialaufwand trennen? Fall: Haarspray beim Frisör Fall: Kaffee im Tchiboladen Strichliste für statistische Aufteilung? Folie 28
29 Bezeichnung Umsatzerlöse (GKV) in Umsatzerlöse (GKV) enthaltener Bruttowert Erlöse aus Leistungen nach 13b UStG sonstige Umsatzerlöse, nicht steuerbar steuerfreie Umsatzerlöse 4 Nr. 1a UStG (Ausfuhr Drittland) steuerfreie EG-Lieferungen 4 Nr. 1b UStG steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 2-7 UStG sonstige steuerfreie Umsätze Umsatzerlöse ermäßigter Steuersatz Umsatzerlöse Regelsteuersatz Umsatzerlöse nach 25 oder 25a UStG Umsatzerlöse sonstige Umsatzsteuersätze Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen In Umsatzerlöse (GKV) verrechnete Erlösschmälerungen Feldeigenschaft rechnerisch notwendig, soweit vorhanden rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Folie 29
30 Berichtsmodul Beispiel Umsatzerlöse detaillierte Buchung Umsatzerlöse nach Steuersätzen erinnert an Umsatzsteuererklärung Abgleich wirklich möglich? Trennung Umsatzerlöse von Erlösschmälerung neue Konten: 8191 Umsatzerlöse nach 25 und 25a UStG 19 % Umsatzerlöse nach 25 und 25a UStG ohne USt Umsatzerlöse aus Reiseleistungen 25 Abs. 2 UStG, steuerfrei Folie 30
31 Bezeichnung Personalaufwand Löhne und Gehälter Löhne für Minijobs Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer Vergütungen an angestellte Mitunternehmer ( 15 EStG) übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter davon Sachbezüge davon freiwillige Zuwendungen soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung soziale Abgaben davon soziale Abgaben für angestellte Mitunternehmer 15 EStG Aufwendungen für Altersvorsorge davon für Gesellschafter-Geschäftsführer davon für angestellte Mitunternehmer 15 EStG Feldeigenschaft, Kontennachweis erwünscht... er Folie 31
32 Berichtsmodul Beispiel Personalaufwand Gesonderter Ausweis Aufwendungen für Gesellschafter-Geschäftsführer angestellte Mitunternehmer 15 EStG Minijobs Achtung Lohnbuchhaltung: ggf. Einrichtung gesonderter Lohnarten Zuordnung der entsprechenden Konten Folie 32
33 Bezeichnung sonstige Vermögensgegenstände Genussrechte Einzahlungsansprüche zu Nebenleistungen oder Zuzahlungen Genossenschaftsanteile (kurzfristiger Verbleib) Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen (kurzfristiger Verbleib) Umsatzsteuerforderungen Körperschaftsteuerüberzahlungen Gewerbesteuerüberzahlungen Mindersteuern lt. Finanzverwaltung Zinsen nach 233a AO auf Mindersteuern lt. Finanzverwaltung Körperschaftsteuerguthaben nach 37 KStG andere Forderungen gegen Finanzbehörden Forderungen gegen Sozialversicherungsträger Forderungen und Darlehen an Mitarbeiter Forderungen und Darlehen an Organmitglieder Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften Sonstige Vermögensgegenstände, gegenüber Gesellschafter Übrige sonstige Vermögensgegenstände / nicht zuordenbare sonstige Vermögensgegenstände Feldeigenschaft Folie 33
34 Pflichtfelder laut Taxonomie Auswirkungen auf Buchungsverhalten Bsp.: Rückdeckungsanspruch aus LV (kurzfristiger Verbleib) Bezeichnung Feldeigenschaft sonstige Vermögensgegenstände nein Automatischer Eintrag von NIL-Wert Position wird mit Wert gefüllt Rückdeckungsansprüche Sachverhalt verwirklicht? ja Differenziert gebucht? (SKR 04: #1378 SKR 03: #1355) ja nein???... Übrige sonstige Vermögensgegenstände / nicht zuordenbare sonstige Vermögensgegenstände Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden nein Auffangposition vorhanden? ja NIL im und Wert in Auffangposten Folie 34
35 Maximalstrategie Politik der maximalen Transparenz und Mitwirkung Informationsniveau über dem Mindestumfang Ziele: positives Klima zur Finanzverwaltung positive Beurteilung durch RMS der Finanzverwaltung zeitnahe Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt und damit frühzeitige Rechtssicherheit Maßnahmen: Befüllen aller Taxonomiepositionen, nicht nur der er keine Nutzung von Auffangpositionen Beifügung von Kontennachweisen Folie 35
36 Minimalstrategie Ziel: Minimierung des Umstellungs- und Pflegeaufwandes Rückfragen der Finanzverwaltung werden akzeptiert Ungünstiges Rating durch RMS wird akzeptiert Maßnahmen: Extensive Nutzung von Auffangpositionen Keine freiwilligen Angaben wie Kontennachweise Folie 36
37 Konsequenzen für Ihre Finanzbuchhaltung und Ihren Jahresabschluss Folie 37
38 Konsequenzen Fall A Finanzbuchhaltung = Steuerberater Jahresabschluss = Steuerberater Sie informieren den Steuerberater über alles, was passiert, das richtige Buchen übernimmt Ihr Steuerberater, das Mapping übernimmt Ihr Steuerberater, Sie bestimmen den Umfang der Übermittlung, die elektronische Übermittlung übernimmt Ihr Steuerberater. Folie 38
39 Konsequenzen Fall B Finanzbuchhaltung = Unternehmer Jahresabschluss = Steuerberater Sie schulen Ihre Mitarbeiter, Sie richten erforderliche neue Konten ein, Ihre Mitarbeiter buchen nach den neuen Erfordernissen, das Mapping übernimmt Ihr Steuerberater, Sie bestimmen den Umfang der Übermittlung, die elektronische Übermittlung übernimmt Ihr Steuerberater. Folie 39
40 Konsequenzen Fall C Finanzbuchhaltung = Unternehmer Jahresabschluss = Unternehmer Sie schulen Ihre Mitarbeiter, Sie richten erforderliche neue Konten ein, Ihre Mitarbeiter buchen nach den neuen Erfordernissen, Sie führen das Mapping für Ihren Kontenrahmen durch, Sie integrieren die ERiC-Software in Ihre Buchhaltungssoftware, Sie bestimmen den Umfang der Übermittlung, Sie übermitteln elektronisch Ihre Bilanz. Folie 40
41 Wir stehen Ihnen zur Verfügung Sichere Umstellung und künftige elektronische Übermittlung Keine Zwangsmittel vollständige und pünktliche Übersendung inkl. Übermittlungsdokumentation E-Bilanz Unternehmerschutz Freigabe des minimalsten Datenumfangs bei höchstmöglicher Plausibilität Kosteneffizienz und Zeitersparnis Folie 41
42 Wir stehen Ihnen zur Verfügung Analyse des vorhandenen Rechnungswesens Entwicklung Umstellungs- und Übermittlungsstrategie E-Bilanz Übermittlung und Qualitätskontrolle Hilfestellung zur Mitarbeiterschulung und zum Mapping Folie 42
43 Ausblick MicroBilG = Erleichterung bei Aufstellung und Offenlegung von Kleinstkapitalgesellschaften Kleinstkapitalgesellschaften sind: Bilanzsumme <= ,00 Umsatzerlöse <= ,00 Mitarbeiter <= 10 An zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen werden mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschritten Folie 43
44 Ausblick MicroBilG Verkürzte Aufstellung der Bilanz Verkürzte Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung Verzicht auf Aufstellung des Anhangs, wenn bestimmte Angaben innerhalb der Bilanz gemacht werden Keine Offenlegung sondern nur eine Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger E-Bilanz-Anforderungen sind unverändert einzuhalten. ERLEICHTERUNG??? Folie 44
45 Kontakt Matthias Lamprecht Nacken Hillebrand Partner Oststr , Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / matthias.lamprecht@nhp.de Christoph Stüvel Nacken Hillebrand Partner Oststr , Köln Telefon: 0221 / Telefax: 0221 / christoph.stuevel@nhp.de Folie 45
46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Folie 46
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