Gilt die E-Bilanz auch für Werkstätten?

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1 Gilt die E-Bilanz auch für Werkstätten?

2 AGENDA Gesetzliche Grundlagen Zeitliche Anwendung der E-Bilanz Bestandteile der elektronischen Übermittlung Besondere Probleme im Werkstätten Bereich Fallstudie: Notwendige Kontenplanerweiterung BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 2

3 Was ist die E-Bilanz? Bisher wurden Bilanzen und Berichte an das Finanzamt in ausgedruckter Form übermittelt Das Finanzamt sah die Berichte auf steuerlich relevante Informationen durch und führte die Besteuerung entsprechend durch BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 3

4 Was ist die E-Bilanz? Künftig sollen die Informationen des Jahresabschlusses elektronisch übermittelt werden Zweck ist die Steuervereinfachung In der Terminologie des BMF heißt Steuervereinfachung, dass die Arbeit für das Finanzamt vereinfacht wird BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 4

5 Gesetzliche Grundlagen der E-Bilanz 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnung Wird der Gewinn nach 4 Absatz 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch zu übermitteln BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 5

6 Zeitliche Anwendung des 5b EStG Grundsatz 5b EStG ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen Erste E-Bilanz Nichtbeanstandungsregel Gem. BMF-Schreiben vom 28. September 2011 wird nicht beanstandet, wenn die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Kalenderjahr 2012 nicht gem. 5b EStG elektronisch übermittelt sondern in Papierform abgegeben werden BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 6

7 Übergangsregelungen BMF-Schreiben vom Zur Vermeidung unbilliger Härten wird es für eine Übergangszeit nicht beanstandet werden, wenn steuerbegünstigte Körperschaften für ihre steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, durch Datenfernübertragung übermittelt werden BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 7

8 Übergangsregelungen BMF-Schreiben vom Für die Übergangszeit (2012 bis 2014) kann dann die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung in Papierform abgegeben werden Eine Gliederung gemäß der Taxonomien ist nicht erforderlich BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 8

9 Zeitliche Anwendung des 5b EStG Es sollte im Bereich von nicht gemeinnützigen GmbH s, bilanzierende Stiftungen u. a. ab dem , spätestens jedoch ab dem , so gebucht werden, dass ohne große Zusatzarbeiten die steuerlich notwendigen Angaben aus der Buchhaltung abgefragt werden können, d. h., es sollte am Besten bereits ab dem in einem erweiterten Kontenplan gebucht werden. Alternativ muss klar sein, welche für die Übermittlung der E-Bilanz vorgeschriebenen Angaben unter welchen Sachkonten gebucht werden, damit die Zahlen bei der Erstellung der Steuererklärung ermittelt werden können. BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 9

10 Gesetzliche Grundlagen Welche Bestandteile sind elektronisch zu übermitteln? 51 Abs. 4 EStG Das Bundesfinanzministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen Hinweis auf Taxonomien BMF-Schreiben vom 19. Januar 2010 Visualisierungen der Taxonomien -GCD Modul: -GAAP Modul: Stammdatenmodul Jahresabschlussmodul BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 10

11 Taxonomie Datenschema der Taxonomie als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach 5b EStG Kerntaxonomie Branchentaxonomie Spezialtaxonomien (Banken, Versicherungen) Ergänzungstaxonomien (Wohnungswirtschaft, Verkehrsunternehmen, Land- und Forstwirtschaft) Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kommunale Eigenbetriebe Ë Derzeit keine Taxonomie für gemeinnützige Einrichtungen BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 11

12 Welche Bestandteile sind elektronisch zu übermitteln? Pflichtbestandteile (lt. Gesetz) Steuerbilanz; sofern keine Steuerbilanz erstellt wird, ist Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung einzureichen (Handelsrechtliche) Gewinn- und Verlustrechnung Weitere Pflichtbestandteile (lt. BMF) Ergebnisverwendung (sofern ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird) Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung (bei Personengesellschaften) Stammdaten zum Unternehmen (vgl. GCD-Modul) Freiwillige Bestandteile (z. B.) Anhang Anlagenübersicht Kapitalflussrechnung BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 12

13 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Problemstellung: Praxis im Non-Profit Bereich mit entsprechender (stillschweigender) Duldung der Finanzbehörden Vornahme einer modifizierten Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Durchführung einer pauschalen Gewinnermittlung bei der ein bestimmter, einvernehmlich mit dem Finanzamt festgelegter Prozentsatz der steuerpflichtigen Betriebseinnahmen als steuerpflichtiger Gewinn ausgewiesen und besteuert wird Fraglich, ob diese pragmatischen steuerlichen Gewinnermittlungen durch Einführung der elektronischen Steuerbilanz noch genutzt werden können BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 13

14 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Übergangs-/Nichtbeanstandungsregelungen Für viele steuerbegünstigte Einrichtungen, die (auch) steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten bzw. bei denen steuerpflichtige Tochter-Kapitalgesellschaften Dienst- oder Serviceleistungen erbringen stellt sich die Frage: ob die Beschäftigung mit der E-Bilanz zumindest für ein Jahr (oder sogar noch länger) zurückgestellt werden kann? BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 14

15 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Aufgrund Unterschreitens der sog. Besteuerungsgrenze 64 Absatz 3 AO keine Steuerfestsetzung im Bereich Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer steuerliche Bilanzierung nicht sinnvoll Ausnahme von Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung gem. 5b Abs. 2 EStG auf Fälle unbilliger Härten beschränkt bei Werkstätten sind diese Ausnahmetatbestände generell nicht gegeben BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 15

16 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Alle Werkstätten und ihre Träger sollten von der Anwendbarkeit des 5b EStG im Bereich ihrer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ausgehen. Folge: Für Werkstätten wird zukünftig eine steuerliche Gewinnermittlung im Rahmen der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unumgänglich werden. BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 16

17 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Wegfall der bisher (mit Zustimmung der lokal zuständigen Finanzbehörden) praktizierten Verfahrensweise Ermittlung der steuerlich relevanten Gewinne durch: sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (in Anlehnung an 4 Abs. 3 EStG) oder pauschal (durch Reingewinnschätzung in Anlehnung an 64 Abs. 6 AO) BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 17

18 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Zuordnung von Wirtschaftsgütern (Anlage- und Umlaufvermögen) sowie von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind dannvorzunehmen Zuordnung: - entweder zum steuerfreien (Zweck) Betriebsvermögen -oder zum steuerpflichtigen Betriebsvermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 18

19 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur solche Wirtschaftsgüter, die als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen sind Entscheidend ist hierbei die überwiegende Nutzung im steuerpflichtigen Bereich Ansatz in der Steuerbilanz des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 19

20 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Die Erfassung nur der Wirtschaftsgüter mit überwiegender steuerpflichtiger Nutzung in der (Teil-) Steuerbilanz hat zur Folge, dass ggf. einzelne steuerpflichtige Geschäftsbetriebe bilanziell überhaupt nicht in Erscheinung treten, wenn man von Kostenentnahmen oder -einlagen absieht, mit denen z. B. überwiegend Abschreibungen auf gemischt genutzte Wirtschaftsgüter (bei überwiegend steuerfreier Nutzung) bzw. Personalaufwendungen steuerlich verbucht werden. BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 20

21 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Anlagevermögen/wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Erfassung des Anlagevermögens/der Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum (oder auch späteren Zeitpunkt innerhalb Nichtbeanstandungszeitraums ) in der die maßgeblichen Wirtschaftsgüter mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfassen sind Erstmalig bilanzielle Abbildung schon länger bestehender steuerpflichtiger Geschäftsbetriebe BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 21

22 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Darstellung Passivseite/Mittelverwendung Es stellt sich die Frage nach einer satzungsmäßigen Mittelverwendung, die Mittelnutzung in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben grundsätzlich ausschließt würde eine parallele Erstellung und Abstimmung von E-Bilanz (für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe) und Mittelverwendungsrechnung (für den steuerbegünstigten Bereich) unverzichtbar machen BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 22

23 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Keine E-Bilanz für Daten der Zweckbetriebe ( 67 AO) sowie der Vermögensverwaltung Aufspaltung der Bilanz in vier (Teil-) Steuerbilanzen entsprechend der gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphärentheorie Ideeller Bereich, Zweckbetriebe, steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Vermögensverwaltung ist damit entbehrlich BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 23

24 Besondere Probleme bei der Einführung der E-Bilanz im Non-Profit Bereich Fazit: Anforderungen an die Einrichtungen durch die Verpflichtung Übermittlung E-Bilanz steigen Auch bei Anschöpfen der Nichtbeanstandungsregelungen; E-Bilanz wird kommen Empfehlung: Frühzeitiges Auseinandersetzen BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 24

25 Beispiel zur notwendigen Kontenplanerweiterung

26 Taxonomie BMF-Schreiben vom 28. September 2011 Bekanntgabe der E-Bilanz Taxonomie Informationstiefe E-Bilanz veröffentlicht Finanzverwaltung fordert detailliertere Informationen Folge: Anpassung des unterjährigen Buchungsverhaltens notwendig BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 26

27 Fallstudie Mindestumfang der zu übermittelnden Daten Taxonomie Stammdaten-Modul/GCD-Modul Datenschema zur Übermittlung von Stammdaten des Unternehmens -Dokumentinformation -Information am Bericht -Information am Unternehmen 56 Mussfelder BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 27

28 Taxonomie GAAP-Modul (Bewegungsdaten) Vgl. Anlage 2 Datenschema zur Übermittlung der gebräuchlichen Berichtsbestandteile für Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen Pflichtbestandteile: -Bilanz -Gewinn- und Verlustrechnung -Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften (und andere Mitunternehmerschaften) -Steuerliche Gewinnermittlung -Steuerliche Modifikationen (insb. Umgliederung/Überleitungsrechnung) -Detailinformation zu Positionen (Kontensalden zu einer Position) BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 28

29 BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 29

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31 Zum Verständnis der Taxonomien: Zu übermittelnde Daten: Feldtyp Mussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Mussfeld rechnerisch notwendig falls vorhanden Summenmussfelder Freiwillige Felder Davon-Positionen Auffangpositionen Bedeutung Sofern vorhanden, ist Wert anzugeben, sonst <NIL>. Wie bei Mussfeld, jedoch Kontenangabe und Kontensalden optional. Sofern vorhanden, ist Wert anzugeben, <NIL> nicht erforderlich. Muss Summe aller in der Summierungsstufe darunter liegenden Werte ergeben. Felder können gefüllt werden. Felder werden nicht in Addition einbezogen. Sammelfelder, sofern Buchhaltung nicht genügend differenziert. BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 31

32 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Mussfelder Mindestumfang des amtlichen Datensatzes Übermittlung zwingend Muss-Positionen, die nicht vorhanden sind (Bsp. kein Grundstück im Betriebsvermögen) sind leer (rechnerisch NIL-Wert) zu übermitteln Ein NIL-Wert ist nicht zulässig, wenn tatsächlich ein Geschäftsvorfall realisiert wurde, der unter eine Taxonomieposition subsumiert werden kann und lediglich Kontenbezeichnung von der Bezeichnung des Mussfeldes abweicht Konzentration auf Mussfelder BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 32

33 Einführung E-Bilanz Anforderungen Anpassung der Buchhaltungssoftware Anpassung der Kontenpläne Mussfelder (Erweiterung des Kontenrahmen) Ergänzung Bilanz/Zuordnungstabelle Summenmussfelder Rechnerisch notwendige Positionen Ergänzung Buchungsanweisungen Schulung Mitarbeiter BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 33

34 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Umstellungsfahrplan Analyse des Ist-Zustands Umsetzungsmöglichkeiten Konzeption des Soll-Zustands Abschließende Checkliste für den Umstellungsfahrplan Mapping: Erweiterung des Kontenrahmens/ Ermittlung des Soll-Kontenrahmens BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 34

35 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Mapping Um aus den Datensätzen der Buchführung eine ordnungsgemäße E-Bilanz erstellen zu können, müssen die Konten den einzelnen Taxonomiepositionen zugeordnet werden Diesen Vorgang nennt man Mapping BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 35

36 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Mapping Ein Mapping ist unproblematisch wenn inhaltlich gilt: Konto: Mussfeld = ein Konto/ein Mussfeld (sog. einfaches Mapping) Konto Taxonomie Position BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 36

37 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Mapping Ein Mapping ist unproblematisch wenn inhaltlich gilt: Konto: Mussfelder = verschiedene Konten/ein Mussfeld (sog. summarisches Mapping) Konto Konto Taxonomie Position Konto BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 37

38 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Mapping Beispiel: bisher wurde differenziert gebucht Fibukonten Taxonomieposition neu Konto 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen Konto 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft Soziale Abgaben Konto 4140 Freiwillige soziale Aufwendungen -lohnsteuerfrei BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 38

39 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Ein Mapping ist dann problematisch, wenn inhaltlich gilt: Konto: Mussfelder = ein Konto/verschiedene Mussfelder Eine Aufteilung der Konten ist erforderlich Taxonomie Position Taxonomie Position Konto Taxonomie Position Auffangposition Alternative: Falls eine Auffangposition für Mussfelder = ein Konto/verschiedene Mussfelder gefüllt wird ist das Mapping wiederum unproblematisch BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 39

40 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Ein Mapping ist dann problematisch, wenn inhaltlich gilt: Konto: Mussfelder = ein Konto/verschiedene Mussfelder Eine Reorganisation der Konten ist erforderlich Konto Taxonomie Position Taxonomie Position Konto Taxonomie Position Auffangposition BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 40

41 Einführung E-Bilanz/ notwendige Kontenplanerweiterung Mapping Erweiterung des Kontenrahmens/ Ermittlung des Soll-Kontenrahmens Bestandsaufnahme/Beantwortung folgender Fragen Welche Konten sind vorhanden? Welche Konten müssen hinzugefügt werden? Welche Konten müssen weiter unterteilt werden? In welchem Umfang ist die Nutzung von Auffangkonten sinnvoll? In welchem Umfang sind Umbuchungen notwendig? Mapping geht über eine einfache Hinzufügung neuer Konten hinaus BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 41

42 Beispiel Anlagevermögen Ein Unternehmen hat in seinem Sachanlagevermögen folgende Positionen auf dem Kto erfasst: Kto Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: Unbebautes Grundstück Werkstatt Anteil Gebäude Anteil Grundstück Bürogebäude Anteil Gebäude Anteil Grundstück Hof- und Wegbefestigung BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 42

43 Beispiel Anlagevermögen Mapping vor Umbuchungen Mapping nach Umbuchungen Fibu Taxonomiepositionen Fibu Taxonomie neu 0050 Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Unbebaute Grundstücke Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten davon Grundund Boden Anteil 0065 Unbebaute Grundstücke 0085 Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke 0090 Geschäftsbauten 0100 Fabrikbauten 0112 Hof- und Wegbefestigung Unbebaute Grundstücke Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten davon Grundund Boden Anteil BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 43

44 Beispiel Anlagevermögen Vorgehensweise: 1. Zuordnung der alten Konten zu den neuen Taxonomiepositionen hier: die Buchwerte der Werkstatt und Bürogebäude werden einschließlich Grundstück in der Taxonomieposition Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten abgebildet Um die Grund- und Bodenanteile für die E-Bilanz zu erfassen ist eine Umbuchung notwendig Die Hof- und Wegbefestigung ist einem entsprechendem Konto zuzuordnen Das unbebaute Grundstück muss der Position unbebaute Grundstücke zugeordnet werden BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 44

45 Beispiel Anlagevermögen 2. Umbuchung: 0065 Unbebaute Grundstücke Fabrikbauten (Werkstatt) Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke Geschäftsbauten Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke Hof- und Wegbefestigungen an 0050 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschl. Bauten auf fremden Grundstücken BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 45

46 Beispiel Anlagevermögen Praxis: Bei Verwendung beispielsweise des Datev-Programm PC-Anlag werden die Wirtschaftsgüter einzeln gebucht. Somit werden alle Konten in die jeweiligen Positionen gefüllt, so dass der Anwendungsbereich für Auffangpositionen entfällt. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Softwareanbieter ist somit auf jeden Fall erforderlich. BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 46

47 Beispiel Anlagevermögen Sachanlagevermögen Taxonomiepositionen Taxonomie- position neu Bilanzposition alt Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: EURO Unbebaute Grundstücke: EURO Bauten auf eigenen Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten: EURO BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 47

48 Fazit Die E-Bilanz gilt auch für Werkstätten! Anwendung ab Kalenderjahr 2015 Pflicht. Abgrenzung: gesamte Einrichtung oder nur wirtschaftliche Geschäftsbetriebe noch nicht durch die Finanzverwaltung entschieden BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 48

49 Referent Dipl.-Finanzwirt (FH) Wolfgang Kaiser Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Prokurist der Schüllermann und Partner AG seit 2003 Mitarbeiter der Schüllermann Unternehmensgruppe Kontakt: Telefon: (06103) BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 49

50 Die SWS Schüllermann und Partner AG ist eine Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Dreieich und einer Zweigniederlassungen in Gotha, Kassel, Leipzig und Mainz. Das Dienstleistungsangebot umfasst insbesondere: Jahresabschlussprüfung/-erstellung Konzernabschlussprüfung Unternehmensbewertung Due Dilligence Unternehmensnachfolge (MBO, MBI) Unternehmensakquisition Sonderprüfungen Steuerberatung Ersterfassung Anlagevermögen BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 50

51 Die Schüllermann Consulting GmbH ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft mit Sitz in Dreieich und Zweigniederlassungen in Berlin, Gotha, Hannover, Kassel, Köln, Leipzig, Mainz, Mannheim und München. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind: Einführung der doppelten Buchführung und der Kostenund Leistungsrechnung bei Kommunen und Non-profit Organisationen (Neues Steuerungsmodell) Unternehmensgründung Finanz- und Liquiditätsanalyse Einführung von Controlling- und Risikomanagementsysteme Gebühren und Beitragskalkulationen Betriebswirtschaftliche Beratung auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereinen und Verbänden BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 51

52 Die SRS Schüllermann und Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer erbringt umfassende, interdisziplinäre anwaltliche sowie steuer- und wirtschaftsberatende Leistungen und hat Ihren Sitz in Dreieich. Die Beratung umfasst insbesondere für Kommunen, gemeinnützige Träger und deren Einrichtungen folgende Bereiche: Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Abgaben- und Steuerrecht Besteuerung der öffentlichen Hand/gemeinnützigen Einrichtungen Arbeitsrecht/öffentliches Tarifrecht Prozesse in Wirtschafts-, Steuer- und Steuerstrafsachen Kommunales und öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht Umwandlungsrecht/Umstrukturierungen und Ausgliederungen Beihilferecht Rekommunalisierung von Versorgungseinrichtungen Neuverhandlung von Konzessionsverträgen und Straßenbeleuchtungsverträgen Privatisierungen/PPP-Modelle Kommunale Immobilien BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 52

53 Die Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Dreieich und Zweigniederlassungen in Gotha, Kassel, Leipzig und Mainz Das Dienstleistungsangebot beinhaltet im Wesentlichen: Buchführung Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Personalverwaltung Erstellung von Jahresabschlüssen Steuerberatung Betriebswirtschaftliche Beratung Beratung bei Existenzgründungen BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 53

54 SWS Niederlassungen BERLIN DREIEICH GOTHA HANNOVER Friedrichstraße 90 Robert-Bosch-Straße 5 Oststraße 51 Georgstraße Berlin Dreieich Gotha Hannover Tel. (030) Tel. (06103) Tel. (03621) Tel. (0511) Fax (030) Fax (06103) Fax (03621) KASSEL KÖLN LEIPZIG MAINZ Karthäuser Straße 7-9 Hohenzollernring 84 Bautzner Straße 67 Nikolaus-Otto-Straße Kassel Köln Leipzig Mainz Tel. (0561) Tel. (0221) Tel. (0341) Tel. (06131) Fax (0561) Fax (0221) Fax (0341) Fax (06131) MANNHEIM MÜNCHEN Dynamostraße 13 Pilotystraße Mannheim München Tel. (0621) Tel. (089) Fax (0621) Fax (089) BAG Werkstätten für behinderte Menschen e. V. 54

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit w w w. s c h u e l l e r m a n n. d e

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