Die neuen K-Tarife zum 01. Juli 2005
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- Imke Giese
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1 Juni 2005 Ausgabe: 06/2005 Redaktion: Kraftfahrt, Christian Schröder 0611/ Vertrieb, Klaus Fuchs 0611/ Die neuen K-Tarife zum 01. Juli 2005 Ab dem werden sich mit Wirkung auf das Neu- und Ersatzgeschäft folgende Änderungen für die R+V- und KRAVAG-Kfz- Tarife ergeben. Der Bestand bleibt hiervon unberührt. Privates Breitengeschäft Bedingungs- und Tarifverbesserungen Neu: Fahrerschutz-Versicherung Neu: Online-Abschluss per Kfz-Webtarifrechner im R+V- Maklerportal für den Premium-Tarif der R+V und den KRAVAG-Tarif für preissensible Kunden Gewerbliches Geschäft Neuer KFZ-Mittelstandstarif Neue Tarifsystematik Ausführliche fachliche Informationen hierzu finden Sie in unserem Internet- Maklerportal unter
2 I. Allgemeine Neuerungen/ Privates Breitengeschäft 1. Bedingungsänderungen Kfz-Haftpflichtversicherung (Neuerung bei R+V- und KRAVAG-Tarif) 100 Mio. EUR Pauschal als Regeldeckung (statt bisher 50 Mio. EUR) - max. 8 Mio. EUR je geschädigter Person Kaskoversicherung (Verbesserungen des R+V-Premium-Tarifes) Neuwertentschädigung bei PKW: nun 9 statt 6 Monate Entschädigungsleistung für Marderbiss und Kurzschluss nun bis EUR Übernahme der Zulassungsgebühren bei echtem Totalschaden/ Diebstahl des kompletten Fahrzeuges, wenn Folgefahrzeug bei R+V Kasko versichert wird Schlüsselaustausch incl. Schloss und Schlüssel bis 500 EUR bei Schlüsseldiebstahl 2. Tarifänderungen Privatkundenbereich (PKW/ Kräder) zum Feinere Differenzierung nach persönlichen Tarifierungskriterien, z.b. Berücksichtigung von Fahreralter und ABS bei Krädern, Trikes und Quads werden nun analog zu Krafträdern/-rollern behandelt. Der bisherige Sondertarif B (Beamte) wird in die beiden Gruppen Berufsbeamte/Berufsrichter und sonstiger öffentlicher Dienst differenziert. 3. Neu: Fahrerschutz-Versicherung Bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen ist der Fahrer im Gegensatz zu den übrigen Insassen nicht ausreichend gegen Personenschäden abgesichert. Die R+V schafft mit der Fahrerschutz-Versicherung Abhilfe. Sie übernimmt (sofern diese Ansprüche nicht anderweitig geltend gemacht und durchgesetzt werden können) Kosten wie z.b. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen und Hinterbliebenenrente Die Fahrerschutz-Versicherung ist nur für PKW-Eigenverwendung (d.h. mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen) abschließbar, für die ab dem eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von 100 Mio. besteht. Schäden, die unter die Fahrerschutz-Versicherung fallen, wirken sich nicht belastend auf den Schadensfreiheitsrabatt der zugehörigen Kfz- Haftpflichtversicherung aus. Der monatliche Beitrag hierfür beträgt 1,75 EUR incl. Versicherungssteuer (Gleichzeitig entfällt die Insassenunfall-Versicherung für PKW-Eigenverwendung) 4. Neu: Kfz-Webtarifrechner im R+V Maklerportal PKW-, Kräder-, Wohnmobile-Online-Abschluss für R+V- u. KRAVAG-Tarif möglich Zum steht für Sie über das R+V-Maklerportal eine neue komfortablere Tarifrechner-Generation bereit, egal ob sich Ihr Klient für das R+V-Premium-Produkt oder den preisgünstigeren Tarif der KRAVAG-ALLGEMEINE entscheidet.
3 Ab sofort genügt die ausschließliche Anmeldung über um den Online-Abschluss für die Tarife beider Gesellschaften zu tätigen. VORTEILE der Kfz-Webtarifrechner o Zeitersparnis und hohe Datenqualität durch Direkteingabe o Angebots- und Antragsdruck o Möglichkeit der Vertragsänderung o Durchführung von Fahrzeugwechseln o Berechnung neuer Angebote o Speicherungsfunktion der Vorgänge Nutzen Sie unsere Services über das Maklerportal bisher noch nicht? Per online hinterlegtem Formular können Sie die Zugangsberechtigung jederzeit beantragen (Maklerportal: Über Uns => Nutzungsvereinbarung )! II. Allgemeine Neuerungen im gewerblichen Geschäft 1. Mittelstandstarif Kraftfahrt (Neu) Gültigkeitsbereich für PKW, Lieferwagen, LKW und Anhänger im Werkverkehr (ehemals: Kfz-Gewerbetarif) Voraussetzungen: Der Versicherungsnehmer muss Halter der Fahrzeuge sein und als Hauptfälligkeit ist der zu vereinbaren Versicherung von mindestens 5, maximal 14 Fahrzeugen o d e r mind. 3 Fahrzeugen, wenn zugleich eine Geschäftsversicherung, Betriebs- Haftpflichtversicherung, Forderungsausfallversicherung (WKV-plus) und/oder Kautionsversicherung (KTV-plus) abgeschlossen wird oder bereits besteht Anrechnung schadenfreier Jahre Hohe Beitragsgerechtigkeit durch Beitragsklassen und risikoadäquate Prämien Zuordnung nach der Berufsgruppe Berücksichtigung von Aufbauarten in KH und Kasko als Tarifmerkmal. Weitere Mehrwerte (z.b. Ladegeräte) sind im Mittelstandstarif ohne Mehrbeitrag versichert Programmgestützte Beitragsermittlung mit leicht verständlicher Anwenderführung (Maklerportal = Excel-Rechner) Abweichend von den Zeichnungsrichtlinien und diese insoweit verschärfend gilt ein Zeichnungsverbot für Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge von Kurierdiensten, Eildiensten, Lieferservices, Verteilerflotten oder von Heil- und Pflegediensten, sowie von Güterfahrzeugen für Kiestransporte, zur Heizöl-/Treibstoffbeförderung und zur Beförderung gefährlicher Güter. 2. Änderung der Tarifsystematik für gewerbliche Risiken Unterscheidung zwischen Lieferwagen und LKW über das zulässige Gesamtgewicht (nicht mehr über die Nutzlast) Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sind Lieferwagen Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sind LKW Tarifierung von LKW und Lieferwagen nur noch nach KW
4 Keine Unterscheidung mehr zwischen Nah- und Fernverkehr Nur noch gewerblicher Güterverkehr, Werk- und Umzugsverkehr Neues Stärkemerkmal bei Anhängern und Aufliegern Zulässiges Gesamtgewicht (statt Nutzlast) Neues Tarifierungsmerkmal Aufbauart für Lieferwagen, LKW und Anhänger (KH und Kasko). Unterschieden werden 5 Klassen: Kipper Offener Kasten Plane/Spriegel Geschlossener Kasten Sonstige Ladehilfen (Ladekräne, -geräte) sind weiterhin zuschlagspflichtig, die Ladebordwand gehört hingegen indirekt zum Aufbau und ist somit zuschlagsfrei. Weitere Neuerungen SF- und Rückstufungstabelle für gewerbliche Risiken; Verlängerung der SFR-Staffel von SF 3 bzw. SF 4 auf SF 10 Einführung im Bereich KH von Schadenfreiheitsrabatten für Gabelstapler, Abschleppwagen und Kranken- und Leichenwagen (bei letzteren auch in VK) Ebenfalls nur in KH gilt die neue SF- und Rückstufungstabelle für u.a. sonstige Kraftomnibusse (z. B. bisher im Werkverkehr versicherte Busse); in VK wird für Kraftomnibusse künftig kein Schadenfreiheitsrabatt mehr gewährt Für Lieferwagen behält die alte SF-/Rückstufungstabelle Ihre Gültigkeit KFZ-Versicherung für Existenzgründer - ein attraktives Einstiegsangebot Neuerung bei LKW, Zugmaschinen, Lieferwagen und Omnibussen: Alle SFR-berechtigten Wagnisse ab Wagniskennziffer 251 können ab Vertragsbeginn , Uhr folgendermaßen eingestuft werden: in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung mit SF2 (85%) und in der Vollkaskoversicherung mit SF3 (85%). Die sonstigen Voraussetzungen bleiben unverändert, d.h. Gültigkeit innerhalb unseres Standardtarifes. Der neue Mittelstandstarif und Sonderabsprachen für Großkunden sind hiervon ausgenommen. Diese Einstufungsmöglichkeit gilt nur innerhalb des ersten Jahres ab Existenzgründung (= ein Jahr ab Tag der Gewerbeanmeldung) und sofern kein anrechenbarer Vorvertrag existiert. Eine Kopie des Gewerbescheines ist als Nachweis ausreichend und muss dem Antrag beigelegt sein. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Ihr Maklerbetreuer zur Verfügung.
5 Die wichtigsten Unterschiede zwischen R+V-ALLGEMEINE Kfz-Tarif und KRAVAG-ALLGEMEINE Kfz-Tarif Kfz-Haftpflichtversicherung Mallorcapolice Kaskoversicherung Neuwertentschädigung Kurzschlussschäden Marderbissschäden Zulassungsgebühren bei echten Totalschaden und Totaldiebstahl Kosten für Pkw- Schlüsseltausch Entschädigung bei Totaldiebstahl Informations- und Unterhaltungssysteme in Kasko Allgemeine Unterschiede SF-Sondereinstufung für Kräder > R+V-Allgemeine > KRAVAG-ALLGEMEINE Deckt versicherte Schäden im In- und Ausland ab Gilt nur im Ausland Bei Pkw bis zu einem Alter von 9 Monaten Bei Pkw bis zu einem Alter von 6 Monaten bei Schäden an Verkabelung und 500 bei Schäden an Verkabelung Aggregaten und Aggregaten Zulassungsgebühren für das Keine Erstattung Ersatzfahrzeug werden erstattet, wenn das Folgefahrzeug bei der R+V Kasko versichert wird Bei Diebstahl der Kfz-Schlüssel Erstattung der Kosten für Schlüsseltausch einschließlich des Schlosses und der dazugehörigen Schlüssel bis %-iger Abzug von der Entschädigungsgrenze bei fehlender Wegfahrsperre Bei Pkw, Kräder und Camping-Kfz bis beitragsfrei mitversichert Ersteinstufung in SF 1/2 für Krafträder möglich, wenn VN in den letzten 3 Jahren für mindestens 2 Jahre ein Zweirad mit Versicherungskennzeichen zugelassen und schadenfrei versichert hat Keine Erstattung Kein Abzug bei fehlender Wegfahrsperre Bei Pkw, Kräder und Camping-Kfz ohne Entschädigungsobergrenze beitragsfrei mitversichert SF-Angleichung des Zweitfahrzeuges an das Erstfahrzeug SF 2 Regelung bei Zweitfahrzeugen SF 1/2 Regelung bei Zweitfahrzeugen Kundentreue-Nachlass Bei Pkw, wenn VN/Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind, der Erstvertrag des VN, dessen Ehegatten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährten bei R+V besteht und mindestens in SF 5 eingestuft ist (u.a.) Elternregelung Möglich unter bestimmten Voraussetzungen Wenn seit mindestens 3 Jahren ein Kfz- Vertrag bei der R+V-Versicherungsgruppe besteht Bei Pkw, Kräder oder Camping-Kfz, wenn VN/Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind, das Erstfahrzeug kann fremdversichert sein, das Erstfahrzeug ist mindestens in SF2 (u.a.) Neben der Elternregelung auch die Kinderregelung Versicherungskennzeichen versicherbar Erstattung von Kosten für Grenzpolice Wird dem Kunden die Ausstellung einer IVK für die Türkei verweigert und muss er daher vor Ort eine Grenzpolice erwerben, werden ihm die Kosten auf Antrag und gegen Nachweis mit pauschal 20 erstattet Sondertarife MV-Tarif, MGL-Tarif
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