Versicherungspolice fűr die Krankenversicherung für Internationale Studierende (TESL) der Saint Mary s Universität Versicherungsnummer: FC31023-SMU

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1 Versicherungspolice fűr die Krankenversicherung für Internationale Studierende (TESL) der Saint Mary s Universität Versicherungsnummer: FC31023-SMU EINFÜHRUNG Diese Versicherung deckt medizinische Ausgaben zur Behandlung von Krankheit oder Verletzung, die aufgrund von plötzlichen und unvorhersehbaren Umständen entstanden sind, ab. Der Versicherungsschutz unterliegt gewissen Beschränkungen und Ausschlüssen, die in dieser Versicherungspolice erklärt sind. Sie müssen Allianz Global Assistance anrufen, um Deckung von gewissen Ausgaben sicherzustellen. Es könnte sein, dass Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen müssen, wenn Sie Allianz Global Assistance nicht umgehend benachrichtigen. HILFE IM NOTFALL Im Falle eines medizinischen Notfalls müssen Sie, oder eine andere Person in Ihrem Namen, Allianz Global Assistance sofort anrufen. Ihr Betrieb wird von einem Team aus Fachpersonal für Notfallversorgung, das 24 Stunden am Tag, 7 Tage der Woche verfügbar ist, und eng mit dem Sie behandelnden Arzt zusammenarbeitet, unterstützt, um sicherzustellen, dass Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen. Rufen Sie die Allianz Global Assistance unter den folgenden aufgeführten Telefonnummern an (USA und Kanada) (R-Gespräch) Halten Sie bitte die folgenden Informationen bereit, wenn Sie den zuständigen Mitarbeiter von Allianz Global Assistance anrufen: Ihren Namen, Aufenthaltsort und Details zu Ihrem Notfall. Den Gruppennamen Ihrer Versicherungspolice: Studentenorganisation der Saint Mary s Universität (Saint Mary s University Student s Association) Versicherungsnummer 5390 Wir bezahlen die in dieser Versicherungspolice aufgeführten Leistungen, die deren Bestimmungen, Bedingungen, Ausschlüssen und sonstigen Vorschriften für Angemessene und Übliche Kosten unterliegen, die aufgrund einer unerwarteten Krankheitt oder Verletzung entstanden sind, bis zu dem angegebenen Maximum für eine bestimmte Leistung oder bis zu dem gesamten Maximum der Versicherungspolice. Alle in dieser Police aufgeführten Maximalleistungen gelten pro Versicherter Person und sind in kanadischen Dollar angegeben. WICHTIGER HINWEIS BITTE SORGFÄLTIG LESEN Diese Police deckt Kosten für Medizinisch Notwendige Versorgung in einem Krankenhaus sowie medizinische Dienstleistungen. Im Fall, dass Sie einer medizinische Behandlung benötigen, könnte es sein dass Sie Allianz Global Assistance vor der Behandlung benachrichtigen műssen. Diese Versicherungspolice umfasst eventuell Einschränkung dieser Leistungen, sollten Sie Allianz Global Assistance nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist kontaktieren. Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Reise antreten. ABSCHNITT 1: DEFINITIONEN 1

2 1.1 DEFINITIONEN In dieser Versicherungspolice haben die nachfolgend aufgeführten Begriffe die folgenden Bedeutungen: Versicherungsbeginn bezeichnet das Datum, an dem der Versicherungsschutz unter dieser Versicherungspolice beginnt. Transportunternehmer bezeichnet jegliche Person bzw. jegliches Unternehmen, die/das öffentlich und gegen Bezahlung am Transport von Passagieren auf dem Land, auf dem Wasser oder in der Luft beteiligt ist. Unter diesen Begriff fallen Bahn- und Schiffsunternehmen, Fluglinien sowie Bus- und Taxiunternehmen, für deren Leistungen die Passagiere eine Gebühr bezahlen müssen. Versicherungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, während dem Sie unter dem Plan versichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Inkrafttretens. Der Versicherungsschutz endet an dem Datum, an dem keine weitere Versicherungprämie gezahlt wurde, oder an dem Datum, an dem Sie dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren, je nachdem, welches früher eintritt. Erklärungen bezeichnet die diesen Vertrag betreffenden Erklärungen, die in Abschnitt 2.1 aufgeführt sind: Anspruchsberechtigung dieses Dokuments. Tag des Inkrafttretens bezeichnet das Datum, an dem der Versicherungsschutz im Rahmen dieses Plans beginnt. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Datum und der Uhrzeit zu der die erforderliche Prämie gezahlt wird, oder and dem Datum, an dem Sie in Kanada ankommen, je nachdem, welches später eintritt.. Anspruchsberechtigte Familienangehörige: Ehepartner ist eine Person, die mit Ihnen (dem Versicherten Studenten) im gleichen Haushalt zusammenlebt, die unter 65 Jahre alt ist und entweder gesetzlich mit Ihnen verheiratet ist oder, falls es eine solche Person nicht gibt, eine Person, die mit Ihnen mindestens ein Jahr lang in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt und öffentlich als Ihr häuslicher Lebenspartner in der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, anerkannt ist. Zum Zwecke dieser Versicherung dürfen Sie nur 1 Ehepartner haben. Unterhaltsberechtigtes Kind ist eine Person, die Ihr leibliches, adoptiertes oder Stiefkind ist oder ein Kind, für das Sie stellvertretend erziehungsberechtigt sind und das (i) zusammen mit dem Versicherten Studenten wohnt, und (ii) jünger als 23 Jahre, unverheiratet und von Ihrem Unterhalt und Ihrer Unterstützung abhängig ist; oder (iii) jünger als 26 Jahre,unverheiratet und in postsekundärer Ausbildung eingeschrieben ist und von Ihrem Unterhalt und Ihrer Unterstützung abhängig ist; oder (iv) aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, einer selbsterhaltenden Beschäftigung nachzugehen. Notfall bezeichnet Medizinische Behandlung oder Operation aufgrund einer unvorhersehbaren Krankheit oder Verletzung, die eine umgehende Behandlung durch einen Arzt oder Chirurgen zur umgehenden Linderung eines akuten Symptoms erforderlich macht, die auf Anraten eines Arztes oder Chirurgen nicht bis nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland aufgeschoben werden kann. Notfallevakuierung bedeutet: a) dass der medizinische Gesundheitszustand des Versicherten Studenten einen umgehenden Transport von dem Ort, an dem der Versicherte Student an seiner Krankheit oder Verletzung leidet, zum nächstgelegenen Krankenhaus erfordert, wo er die entsprechende Medizinische Behandlung erhalten kann, oder b) dass der medizinische Gesundheitszustand des Versicherten Studenten nach einer Behandlung in einem örtlichen Krankenhaus einen Transport in sein Heimatland erfordert, um dort eine weitere Medizinische Behandlung zu erhalten oder zu genesen, oder 2

3 c) a) und b) zusammen Exkursion bedeutet: Reisen außerhalb von Kanada aufgrund von Ausbildungsanforderungen, vorausgesetzt, dass 51% der Zeit während des Versicherungszeitraums in Kanada verbracht wird, und ist auf Notfallbehandlungen begrenzt; Reisen zurück in Ihr Heimatland, sind auf maximal 31 aufeinanderfolgende Tage Notfallbehandlung und ein Maximum von1.000 kanadischen Dollar pro Reise beschränkt und Alle sonstigen Reisen außerhalb Kanadas, sind auf ein Maximum von 60 aufeinanderfolgenden Tagen Notfallbehandlung beschränkt. Gesetzliche Krankenversicherung (GHIP; Government Health Insurance Plan) ist der Krankenversicherungsschutz, den kanadische Landes- und Territorialregierungen für ihre Einwohner bereitstellen. Heimatland bezeichnet das Land, in dem Sie vor Ihrer Einreise nach Kanada Ihren festen Wohnsitz hatten. Krankenhaus bezeichnet ein eingetragenes oder lizenziertes Krankenhaus, das über Unterbringungsmöglichkeiten für ansässige, bettlägerige Patienten, ein Labor und stets verfügbaren staatlich geprüften Pflegefachkräfte sowie einen Operationssaal auf dem Gelände verfügt, in dem chirurgische Eingriffe von gesetzlich zugelassenen Ärzten und Chirurgen vorgenommen werden. Dies beinhaltet weder Rehabilitations- oder Kurzentren, noch Pflege- oder Altenheime. Unmittelbares Familienmitglied bezeichnet den Ehepartner, einen Elternteil (einschließlich Stiefeltern), den Bruder oder die Schwester (einschließlich Stiefbruder oder Stiefschwester), ein Unterhaltsberechtigtes Kind, den Schwager, die Schwägerin, den Schwiegersohn, die Schwiegertochter, die Schwiegermutter oder den Schwiegervater des Versicherten Studenten. Verletzung bezeichnet eine körperliche Verletzung, die als direkte Folge eines unbeabsichtigten und unvorhergesehenen Unfalls erfolgt ist, und die sich außerhalb des Körpers befindet, und die während Ihres Versicherungszeitraums erfolgt und einen Verlust verursacht, der von diesem Plan abgedeckt ist. Wenn die Versicherte Person unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel steht (sofern die Einnahme nicht auf Anordnung und ordnungsgemäß entsprechend den Anweisungen eines/r gesetzlich zugelassenen Arztes/Äztin erfolgt ist), ist der Verlust auf maximal kanadische Dollar begrenzt. Versicherter Student bezeichnet eine/einen internationale/internationalen Studentin/Studenten mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Studentenvisum unter 65 Jahren, dessen Name bei der Studentenorganisation der St. Mary s Universität als Versicherter unter dieser Versicherungspolice und für den Versicherungszeitrum erfasst ist, und dessen ständiger Wohnsitz sich außerhalb von Kanada befindet. Ein Versicherter Student ist zusätzlich eine Person, die einer Klasse Geeigneter Mitglieder angehört, die in den Erklärungen definiert sind, vorausgesetzt der Name der Person ist bei Allianz Global Assistance als durch diesen Vertrag Versicherter erfasst. Medizinisch Notwendig bezeichnet die Dienstleistungen oder Materialien, die von einem Krankenhaus, einem Arzt oder Chirurgen, einem zugelassenen Zahnarzt oder einem sonstigen zugelassenen Gesundheitsversorger bereitgestellt werden, die zur Identifizierung oder Behandlung der Krankheit oder Verletzung eines Versicherten Studenten erforderlich sind und die wie folgt definiert sind: Angemessen in Bezug of das Symptom oder die Diagnose und Behandlung der Krankheit oder Verletzung des Versicherten Studenten; Geeignet hinsichtlich der Standards guter medizinischer Praxis, 3

4 Nicht allein zum Vorteil/zur Annehmlichkeit des Versicherten Studenten, eines Arztes oder Chirurgen oder sonstigen lizenzierten Gesundheitsdienstleistungsgebers; und wenn für die Behandlung eines stationären Patienten angewendet, bedeutet dies weiterhin, dass die medizinischen Symptome oder Beschwerden des Versicherten Studenten es erfordern, dass die Dienstleistungen nicht ungefahrlos auf ambulanter Basis bereitgestellt werden können. Medizinische Behandlung bezeichnet jede von einem Arzt verordnete angemessene, medizinische, therapeutische oder diagnostische Maßnahme, in jeglicher Form, einschließlich verordneter Arzneimittel, angemessener investigativer Untersuchungen, Hospitalisierung, chirurgischer Eingriff oder anderer verordneter oder empfohlener Behandlungen, die direkt auf den Gesundheitszustand, Krankheit, das Symptom oder das Problem zurückzuführen sind. Die Medizinische Behandlung umfasst nicht: a) die unveränderte Verwendung verordneter Arzneimittel oder Medikamente für einen Stabilen Gesundheitszustand, ein Stabiles Symptom oder Problem, oder b) eine Nachuntersuchung, bei der der Arzt keine Veränderung eines bereits bekannten Gesundheitszustandes, eines bekannten Symptoms oder Problems feststellen kann. Arzt oder Chirurg is ein/eine Arzt/Ärztin, bei dem/der es sich nicht um die Versichte Person oder ein Unmittelbares Familienmitglied der Versicherten Person handelt, der/die über eine Zulassung für die Verabreichung Medizinischen Behandlungen und Verordnung von Arzneimitteln in der Gerichtsbarkeit verfügt, in der er/sie die medizinischen Dienstleistungen erbringt. Versicherungsnehmer bezeichnet die C&C Versicherungsberater. Angemessen und in Üblicher Höhe bezeichnet den Betrag, der in der Regel für Behandlungen, Dienstleistungen oder Materialien berechnet wird, um eine angemessene Versorgung entsprechend dem Schweregrad der behandelten Krankheit oder Verletzung und dem geografischen Ort, an dem die Behandlung, Dienstleistungen oder Materialien erfolgen bzw. bereitgestellt werden, anzubieten. Krankheit bezeichnet den Ausbruch einer Krankheit oder eines Leidens, die/das eine ärztliche Behandlung, Betreuung oder Konsultation erfordern während Sie und Ihre Anspruchsberechtigten Familienangehörigen sich in Kanada oder auf einer Exkursion befinden, und die/das einen Verlust verursacht, der während des Versicherungszeitraums durch diesen Plan abgedeckt ist. Wenn die Versicherte Person unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln steht (sofern die Einnahme nicht auf Anordnung und ordnungsgemäß entsprechend den Anweisungen eines/r gesetzlich zugelassenen Arztes/Äztin erfolgt ist), ist der Verlust auf maximal kanadische Dollar begrenzt. Stabil bedeutet, dass sich die Krankheit nicht verschlechtert und dass somit auch keine Änderung* der Medikamente zur Behandlung dieser Krankheit oder der Verwendung oder Dosierung dieser Medikamenten, noch der von einem Arzt verordneten oder empfohlenen Medizinischen Behandlung erforderlich ist. *Änderung beinhalted eine Steigerung oder Senkung des Medikamenten Typs, aber beinhalted nicht Änderungen, die ausschlieβlich wegen der Verfügbarkeit der Marke des Versicherten Studenten oder die aufgrund von staatlichen Verordnungen in Bezug auf die referenzbasierte Preisbildung, entstanden sind. Wir, Uns und Unser/e/n steht für Allianz Global Risks US Insurance Company (Canadian Branch) ABSCHNITT 2: LAUFZEIT DES VERSICHERUNGSSCHUTZES 2.1 ANSPRUCHSBERECHTIGUNG 4

5 Eine Person muss die folgenden aufgeführten Kriterien erfüllen, um einen Anspruch auf den Versicherungsschutz zu haben: a) Einzelpersonen jünger als 65 Jahre; b) ständiger Wohnsitz außerhalb von Kanada; c) internationale Studierende mit einem gültigen Reisepass oder einem Studentenvisum, deren Name bei der Studentenorganisation der St. Mary s Universität als Versicherte/r unter dieser Versicherungspolice erfasst ist; d) Personen die keine Gesetzliche Krankenversicherung (GHIP; Government Health Insurance Plan)) haben oder nicht dazu anspruchsberechtigt sind; e) Studierende, die in Kursen des Intensive English Program (TESL) oder anderen nicht anrechenbaen Programmen des TESL-Centers, die von Allianz Global Assistance anerkannt werden, eingeschrieben sind. 2.2 TAG DES INKRAFTTRETENS DES INDIVIDUELLEN VERSICHERUNGSSCHUTZES Nur die unter Erklärungen angegebenen Studierenden sind berechtigt, einen Versicherungsschutz, wie er hier beschrieben ist, zu erhalten. Die Versicherung eines Studierenden tritt an dem späteren der nachfolgend aufgeführten Termine in Kraft: a) das Datum, an dem der Studierende die Definition von Versicherten Student erfüllt; b) das vom Versicherungsnehmer beantragte Datum; oder c) das Datum, and dem Versicherungsbeginn dieses Vertrags eintritt. 2.3 BEENDIGUNG DES INDIVIDUELLEN VERSICHERUNGSSCHUTZES Die Versicherung eines Versicherten Studenten endet umgehend am frühesten der nachfolgend aufgeführten Termine: a) das Datum, an dem er oder sie die Kriterien eines Versicherten Studenten nicht mehr erfüllt; oder b) das Datum, an dem der Versicherte Student in sein Heimatland zurückkehrt; oder c) das Datum, an dem das entsprechende angemeldete Programm endet; oder d) das Datum, an dem eine Prämie für die Versicherung des Versicherten Studenten fällig und nicht bezahlt wird; oder e) das Datum, an dem er oder sie nicht länger gemäß den Erklärungen als ein Versicherter Student als anspruchsberechtigt gilt; oder f) das Datum, an dem dieser Vertrag endet. 2.4 AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES NACH BEENDIGUNG a) Ungeachtet der in Abschnitt 2.3 aufgeführten Bestimmungen gilt: Wenn ein Versicherter Student aufgrund einer Verletzung oder Krankheit zu einem Zeitpunkt, zu dem normalerweise der Vertrag, wie unter 2.3 beschrieben, enden würde, in ein Krankenhaus eingewiesen wird, behält dieser Vertrag weiterhin seine Gültigkeit für den Versicherten Studenten. Dies gilt für den Zeitraum seines Krankenhausaufenthalts, aber nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate, nachdem der Versicherungsschutz für den Versicherten Studenten als beendet galt. b) Ungeachtet der in Abschnitt 2.3 aufgeführten Bestimmungen gilt: Wenn die Rückkehr eines Versicherten Studenten in sein Heimatland sich aufgrund einer Verspätung des Transportunternehmens, mit dem der Versicherte Student beabsichtigte zu reisen, verzögert, behält dieser Vertrag für den Versicherten Studenten und für den Zeitraum der Verzögerung (mit einer maximalen Zeitdauer von 72 Stunden) seine Gültigkeit. ABSCHNITT 3: NOTFALLVESICHERUNGSSCHUTZ FÜR KRANKENHAS UND MEDIZINISCHER VERSICHERUNGSSCHUTZ IN KANADA UND WÄHREND EXKURSIONEN 5

6 3.1 UMFANG DES VERICHERUNGSSCHUTZES Wenn einem Versichteren Studenten aufgrund einer Krankheit oder Verletzung wie in diesem Abschnitt beschriebene erstattungsfähige Ausgaben anfallen, erstatten Wir die Angemessen und Üblichen Kosten für solche Ausgaben in Kanada und während einer Exkursion, abzüglich jeglicher entsprechenden Selbstbeteiligung, vorbehaltlich aller Einschränkungen, Ausschlüsse und anderer Bestimmungen dieser Police. Für jegliche Leistung die von einem Notfall abhängig ist, bezahlen Wir Leistungen während des Versicherungszeitraums oder für die ersten 365 Tage ab dem Datum, an dem der Notfall zuerst eintrat oder angefangen hat. Versicherungsschutz ist auf ein Maximum von kanadische Dollar pro Versicherten Student beschränkt. Sofern nicht anderweitig vorgeschrieben, sind unter erstattungsfähigen Kosten jene Kosten zu verstehen, die in dem von der Medizinisch Notwendigen Behandlungen oder Leistungen betroffenen geografischen Bereich als Angemessen und Üblich gelten. Qualifiziert sich ein Versichterter Student für oder erhält er Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GHIP), gelten Kosten für Behandlungen oder Dienstleistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GHIP) abgedeckt werden, nicht als erstattungsfähige Kosten. 3.2 LEISTUNGEN FÜR GEDECKTE VERLUSTE NOTFALLVERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR KRANKENHAUS, MEDIZINISCHE UND THERAPEUTISCHE LEISTUNGEN INNERHALB KANADAS UND WÄHREND EXKURSIONEN NOTAUFNAHME MIT STATIONÄREM KRANKENHAUSAUFENTHALT: Wenn ein Versicherter Student an einer Krankheit erkrankt oder eine Verletzung erleidet, die zu einer Notaufnahme mit anschließendem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus führt, zahlen Wir Leistungen im Rahmen dieser Police, die allen Einschränkungen und Bedingungen dieser Police unterliegen: a) Krankenhausgebühren in Angemessener und Üblicher Höhe für Unterkunft und Verpflegung in einem Krankenhaus, bis zu und einschließlich halbprivatem Unterbringungsniveau; b) Medikamente oder Arzneimittel, die die schriftliche Verschreibung eines gesetzlich zugelassenen Arztes oder Chirurgen erfordern, im Überschuss von allem anderen Versicherungsschutzes; c) Angemessene und Übliche Krankenhausgebühren im Zusammenhang mit einer Notaufnahme d) Krankenhausgebühren in Angemessener und Üblicher Höhe für ambulante Leistungen, die medizinisch erforderlich sind. AUSGABEN FÜR MEDIZINISCHE NOTFÄLLE: Wenn aufgrund einer Krankheit oder Verletzung eines Versicherten Studenten eine Notfallbehandlung erforderlich ist, bezahlen Wir die tatsächlich entstandenen Kosten, wie im Folgenden definiert: a) die Dienstleistungen eines gesetzlich zugelassenen Arztesoder Chirurgen (der kein Unmittelbares Familienmitglied des Versicherten Studenten ist), b) Labortests und/oder Röntgenuntersuchungen, die von einem gesetzlich zugelassenen Arzt oder Chirurgen zu diagnostischen Zwecken zum Zeitpunkt des ursprünglichen Notfalls, durchgeführt werden; c) die Dienstleistungen einer/s staatlich geprüften Krankenschwester/Krankenpflegers (die/der kein Unmittelbares Familienmitglied des Versicherten Studenten ist), bis zu einem Maximum von kanadische Dollar; d) Mietkosten für Unterarmgehhilfen oder ein Krankenhausbett, oder Kosten für Schienen, Gehstöcke, Schlingen, Bruchbänder, Stützen, oder sonstige prosthetische Vorrichtungen, die von Uns genehmigt wurden, aber in keinem Fall übersteigt der zahlbare Betrag den Gesamtkaufpreis; 6

7 e) die Leistungen eines gesetzlich zugelassenen Arztes, bei dem es sich um einen Anästhesisten handelt, f) Medikamente oder Arzneimittel, die die schriftliche Verordnung eines gesetzlich zugelassenen Arztes oder Chirurgen erfordern, begrenzt auf einen Vorrat von 30 Tagen, für laufende und nicht akute Nofallbehandlungen, die in Folge oder in Zusammenhang mit dem ursprünglichen Notfall erforderlich sind. ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN: Wenn der Versicherte Student an einer Verletzung an ganzen und gesunden Zähnen leidet, und innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Notfalls eine Behandlung durch einen gesetzlich zugelassenen Zahnarzt oder Kieferchirurgen in Kanada erhält, erstatten wir für eine solche Behandlung dem Versicherten Studenten den Betrag der zahnärztlichen Ausgaben, die in einem Zeitraum von 90 Tagen ab dem Tag der Verletzung angefallen sind, bis zu einem Maximum von kanadischen Dollar. Darüber hinaus werden Leistungen für andere Notfallbehandlungen zur Schmerzlinderung, außer bei einem Schlag ins Gesicht, bis zu einem Maximalbetrag von 600 kanadische Dollar erstattet. Alle Behandlungen müssen innerhalb des Versicherungszeitraums abgeschlossen werden. RETINIERTE WEISHEITSZÄHNE: Wir bezahlen für die Extraktion von retinierten Weisheitszähnen pro Zahn einen Betrag von bis zu 100 kanadischen Dollar, wenn dies Medizinisch Notwendig ist und in einem Krankenhaus, einer Zahnarztpraxis oder einer Praxis für Kieferchirurgie durchgeführt wird. SONSTIGE PROFESSIONELLE MEDIZINISCHE DIENSTLEISTUNGEN: Wenn es von dem behandelnden Arzt als notwendig erachtet wird, werden Kosten für eine Behandlung beim Physiotherapeuten, Chiropraktiker, zugelassenen Fußpfleger, Osteopathen, Podologen, Akupunkteur, Heilpraktiker oder Logopäden (der kein Unmittelbares Familienmitglied des Versicherten Student ist) bis zu einem Maximum von 600 kanadischen Dollar pro Versicherungszeitraum und jeweils für jede Praktizierendenkategorie erstattet. 3.3 MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG LEISTUNGEN Allianz Global Assistance bietet Versicherten Studenten weltweit Notdienstunderstützung an, während diese sich in Kanada oder auf einer Exkursion befinden ausser wenn aufgrund der lokalen Bedingungen ein solcher Notdienst nicht durchführbar ist. Tritt eine Krankheit oder Verletzung ein, die durch diese Police abgedeckt ist und die eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfordert, muss Allianz Global Assistance innerhalb von 48 Stunden nach dem Eintritt der Krankheit oder Verletzung informiert werden. Wird Allianz Global Assistance nicht informiert, könnte dies dazu führen, dass die Erstattung mancher Kosten abgelehnt oder nur teilweise genehmigt wird. Im Falle eines medizinischen Notfalls muss der Versicherte Student oder eine andere Person in seinem Namen eine die nachfolgend aufgeführten weltweiten Telefonnummern anrufen: USA und Kanada R-Gespräch TRANSPORT BODENTRANSPORT IM NOTFALL Wenn aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ein Medizinsch Notwendiger Transport eines Versicherten Studenten mit einem lizenzierten Krankenwagen erforderlich ist, bezahlen Wir die tatsächlichen für einen solchen Transport angefallenen Kosten. Der maximale Betrag für diese Leistung für jede Art von Krankheit oder Verletzung liegt pro Versichertem Student bei kanadischen Dollar. 7

8 Wenn aufgrund einer Krankheit oder Verletzung eine umgehende medizinische Behandlung eines Versicherten Studenten erforderlich ist, bezahlen wir die angemessenen, tatsächlich angefallen Kosten für ein lizenziertestaxi für einen Transport des Versicherten Studenten zu und von einer Arztpraxis oder beziehungswesie zu und von dem nächstgelegene Krankenhaus. Der maximale Betrag für diese Leistung liegt pro Versichertem Studenten bei 100 kanadischen Dollar während 12 aufeinanderfolgenden Monaten. LUFTTRANSPORT a) Ist aufgrund einer Krankheit oder Verletzung, die ihren Ursprung in Kanada hat, eine Medizinsch Notwendige Notfallevakuierung eines Versicherten Studenten mit einem Begleiter erforderlich, erstatten Wir die Kosten für durch die Versicherung abgedeckten Leistungen, der Rückkehr in das Heimatland und für Evakuierung, bis zu einem Maximum von kanadischen Dollar. Eine Notfallevakuierung muss zuerst von Allianz Global Assistance genehmigt und von einem gesetzlich zugelassenen Arzt oder Chirurgen angeordnet werden, der bescheinigt, dass der Schweregrad der Krankheit oder Verletzung des Versicherten Studenten eine Notfallevakuierung der Versicherten Person erfordert und dass ein solches Medizinsch Notwendig ist. b) Ist aufgrund der geografischen Lage, in der der Notfall eintritt, ein Lufttransport erforderlich, bezahlen Wir die Kosten für einen lizenzierten Luftrettungstransport der Versicherten Person zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung, in dem/der die entsprechende medizinische Behandlung durchgeführt werden kann. Erstattungsfähige Kosten sind nur diejenigen Kosten in Angemessener und Üblicher Höhe, bis zu dem Maximum, für Transport, medizinische Dienstleistungen und medizinische Materialien, die Medizinisch Notwendig sind und in Zusammenhang mit dem Lufttransport des Versicherten Studenten entstanden sind. Bei allen Transportvereinbarungen in Bezug auf den Transport des Versicherten Studenten muss der direkteste und ökonomisch günstigste Weg gewählt werden. Die Erstattung von Kosten für einen Spezialtransport erfolgt dann, wenn dieser Transport von dem behandelnden Arzt oder Chirurgen angeordnet wurde oder dies in den Standardrichtlinien für die Beförderung des Versicherten Studenten vorgesehen ist. Die Erstattung von Kosten für medizinische Materialien erfolgt dann, wenn diese von dem behandelnden Arzt oder Chirurgen empfohlen wurde. ABSCHNITT 4: ZUSATZLEISTUNGEN Vorbehaltlich der nachfolgenden für jede Zusatzleistung geltenden Bedingungen, bezahlen wir die Kosten für Zusatzleistungen, bis zu dem für jede Leistung angegebenen Maximums, wenn ein Versicherter Student eine Verletzung erleidet. 4.1 RÜCKFÜHRUNGSLEISTUNGEN Vorbehaltlich aller Einschränkungen und Bedingungen dieser Police übernehmen Wir die Zahlung von Überführungskosten, wenn durch diese Police abgedeckte Verletzungen oder Krankheiten zum Tode eines Versicherten Studenten in einem Land führen, bei dem es sich nicht um sein Heimatland handelt. a) Überführung nach dem Tode eines Versicherten Studenten: Wenn ein Versicherter Student verstirbt, wird ein Betrag von bis zu kanadischen Dollar für die Vorbereitung des Verstorbenen für das Begräbnis oder die Einäscherung und die Überführung des Leichnams in seinen Wohnort in seinem Heimatland ausgezahlt. Diese Leistung trifft auch für ein Begräbnis oder eine Feuerbestattung am Sterbeort zu,mit einem Maximum von bis zu kanadischen Dollar, wenn sich die Familie dafür entscheiden sollte, die sterblichen Überreste nicht in das Heimatland überführen zu lassen. b) Überführung eines Versicherten Studenten nach einer Notfallevakuierung: Nach einer Notfallevakuierung eines Versicherten Studenten, bei der eine Behandlung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Police durchgeführt wurde, erstatten Wir die 8

9 tatsächlichen enstandenen Kosten für den direktesten Transport des Versicherten Studenten an den entsprechenden Zielort. c) Reisekosten für ein Unmittelbares Familienmitglied: Wir erstatten die tatsächlichen entstandenen Kosten bis zu einem Maximum von kanadischen Dollar für die Hin- und Rückreise am direktesten und ökonomisch günstigsten Weg für: i. 2 Unmittelbare Familienmitglieder, um den Versicherten Studenten zu besuchen, der auf Anordnung des behandelnden Arztes für 7 Tage oder länger im Krankenhaus bleiben muss; ii. die Reise von 2 Unmittelbaren Familienmitgliedern zur Identifizierung des Leichnams eines Versicherten Studenten vor der Überführung; iii. einen qualifizierten medizinischen Begleiter, wenn dies vom behandelnden Arzt so angeordnet wurde; iv. bis zu 150 kanadische Dollar zusätzlich pro Tag für angemessene und erforderliche wirtschaftliche Lebenshaltungskosten für das Unmittelbare Familienmitglied; mit einem Maximum von bis zu kanadischen Dollar. 4.2 PSYCHIATRISCHE/PSYCHOLOGISCHE LEISTUNGEN Wenn es von dem behandelnden Arzt als notwendig erachtet wird, deckt die Police die Kosten für: a) Behandlungen bei einem gesetzlich zugelassenen Psychiater, bis zu einem Maximum von kanadischen Dollar pro Police; b) Behandlungen bei einem gesetzlich zugelassenen Psychologen oder Sozialarbeiter zur Linderung akuter Symptome, bis zu einem Maximum von 500 kanadischen Dollar pro Police; oder c) die Hospitalisierung des Versicherten Studenten aufgrund einer psychologischen, mentalen oder emotionalen Störung, bis zu einem Maximum von kanadischen Dollar, und d) den Erstbesuch beim Arzt. 4.3 KORREKTURGLÄSER UND HÖRGERÄTE Wenn infolge eines Unfalls oder einer Verletzung innerhalb des Versicherungszeitraums erforderlich, bis zu einem Betrag von 100 kanadische Dollar für Brillen, Kontaktlinsen, und bis zu einem Betrag von 150 kanadischen Dollar für Hörgeräte und/oder Verordnungen für diese Hilfsmittlel. 4.4 BERATUNG ZUR TRAUMABEWÄLTIGUNG Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen nach einem Notfall, der sich innerhalb des Versicherungszeitraums ereignete, eine Beratung benötigen, erstatten wir die Angemessenen und Üblichen Kosten bis zu einem Maximum von 6 Beratungsgespräche. 4.5 VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR SCHWANGERSCHAFTSKOSTEN Bei einer Schwangerschaft, die innerhalb des Versicherungszeitraums oder innerhalb von 30 Tagen vor dem Tag des Inkrafttretens beginnt, erstatten Wir der Versicherten Studentin die angemessenen, tatsächlichen entstandenen Kosten, die in Kanada für Schwangerenvorsorge, der Behandlung von Komplikationen während der Schwangerschaft, der Geburt (einschließlich Kaiserschnitt im Rahmen einer Unterleibsoperation bei einer uterinen Schwangerschaft) und für Nachuntersuchungen anfielen, bis zu einem Maximum von kanadischen Dollar und vorbehaltlich aller Einschränkungen, Ausschlüssen und anderen Bestimmungen dieser Police. Diese Leistung wird nur dann erbracht, wenn der Versicherungsschutz für den desamten Zeitraum der Schwangerschaft in Kraft war oder innerhalb von 30 Tagen vor dem Tag des Inkrafttretens bestand. Kosten, die auβerhalb von Kanada anfallen/angefallen sind, sind nicht abgedeckt.. 9

10 Spontane oder nicht induzierte Schwangerschaftsabbrüche sind abgedeckt.. Induzierte Schwangerschaftsabbrüche sind auf einen Abbruch pro Laufzeit der Versicherungspolice beschränkt. 4.6 EXKURSION Reisen außerhalb von Kanada aufgrund von Ausbildungsanforderungen sind abgedeckt, vorausgesetzt, dass 51% der Zeit während des Versicherungszeitraums in Kanada verbracht wird. Der Versicherungsschutz für Reisen außerhalb von Kanada ist auf Notfallbehandlungen beschränkt; Reisen zurück in Ihr Heimatland sind auf ein Maximum von nur 31 aufeinanderfolgende Tage Notfallbehandlung und ein Maximum von kanadischen Dollar pro Reise beschränkt. Alle sonstigen Reisen außerhalb Kanadas sind auf ein Maximum von nur 60 aufeinanderfolgende Tage Notfallbehandlung beschränkt. ABSCHNITT 5: MEDIZINISCHE AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN Erfordernis einer Vorabgenehmigung: der Unterstützungsanbieter, Allianz Global Assistance, muss vorab alle Operationen, invasive Verfahren, diagnostische Tests oder Behandlungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Herzkatheterisierung oder MRT-Untersuchungen) genehmigen bevor sich der Versicherte Student einer derartigen Operation, einem derartigen Verfahren, einer derartigen Untersuchung oder Behandlung, unterzieht. Es obliegt dem Versicherten Studenten Allianz Global Assistance zur Einholung der Genehmigung zu kontaktieren oder den behandelnden Arzt bezüglich der Kontaktierung zu informieren, außer unter extremen Umständen, in denen derartige Maβnahmen eine erfordliche Operation zur Behebung einer lebensbedrohlichen medizinischen Krise verzögern würden. Diese Police deckt keine Verluste ab oder leistet keine Zahlungen für Verluste, die im Ganzen oder zum Teil aus einem der nachfolgend aufgeführten ausgeschlossenen Risiken entstanden sind, oder dazu beigetragen haben, oder als natürliche und wahrscheinliche Konsequenz daraus entstanden sind: Verletzungen, die sich der Versicherte Student während der Teilnahme an jeglichen Manövern oder Trainingsübungen der Streitkräfte, Nationalgarde oder eines organisierten Reservekorps eines beliebigen Landes oder internationaler Autorität zuzieht; Zahnchirurgie oder kosmetische Chirurgie, sofern solche chirurgischen Eingriffe nicht die Folge einer abgedeckten Verletzung sind, außer dies ist in Abschnitt 3.2 (Zahnärztliche Leistungen und Bestimmungen für retinierte Weisheitszähne) anders angegeben; Situationen, in denen kriminelle Handlungen aus dem Schadensfall resultiert sind, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss; Krankheit oder Verletzung aufgrund der Teilnahme an einem Profisport; Behandlungen oder Dienstleistungen, die der Gesetzlichen Krankenversichung (GHIP)in Kanada widersprechen; Selbstmord oder Selbstmordversuch im zurechnungsfähigen oder unzurechnungsfähigen Zustand, ausschließlich der Überführungskostenübernahme; beabsichtigte Selbstverletzung oder jeglicher Versuch einer beabsichtigten Selbstverletzung im zurechnungsfähigen oder unzurechnungsfähigen Zustand; einen Akt eines erklärten oder nicht erklärten Kriegs, Bürgkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstände, militärische oder umstürzerische Handlungen oder Konfiszierung oder Nationalisierung oder Beschlagnahme durch eine oder im Auftrag einer Regierung oder öffentlichen oder lokalen Behörde; Alle Dienstleistungen oder Materialien, die von einem Versicherten Studenten oder einem Unmittelbaren Familienmitglied des Versicherten Studenten bereitgestellt werden; eine Krankheit oder Verletzung, bei der zum Zeitpunkt der Abreise aus dem Heimatland vernunftgemäß davon ausgegangen werden kann, dass eine Medizinische Behandlung, ein operativer Eingriff oder Krankenhausaufenthalt für den Versicherten Studenten notwendig wird; 10

11 jegliche Dienstleistungen, Behandlungen, Operationen oder Krankenhausaufenthalte, die nicht zur unmittelbaren Linderung akuter Schmerzen oder eines akuten Leidens erforderlich, oder die nicht Medizinsch Notwendig sind; alle Behandlungen oder Operationen die zumutbar verschoben werden können bis der Versicherte Student in sein Heimatland zurückkehrt; absehbare Medizinische Behandlungen, die kontinuierlich oder zur kontinuierlichen Stabilisierung eines medizinischen Leidens, das dem Versicherten Studenten vor der Ankunft in Kanada bekannt war, erforderlich sind; ein medizinisches Leiden, das sich verschlimmert hat, oder in den 3 Monaten unmittelbar vor der Abreise des Versicherten Studenten aus seinem Heimatland behandelt oder untersucht werden musste; ggf. der Teil der Ausgaben für eine Behandlung, Konsultation oder einen Krankenhausaufenthalt, der weder Angemessen ist, noch sich auf eine Übliche Höhe beläuft; Behandlungen oder Dienstleistungen innerhalb des Heimatlandes des Versicherten Studenten, nachdem dieser in sein Heimatland zurückgekehrt ist oder dorthin evakuiert wurde; Allianz Global Assistance behält sich nach Absprache mit dem behandelnden Arzt das Recht vor, den/die Patienten/Patientin in sein/ihr Heimatland zurückzuschicken. Ist ein Versicherter Student (laut ärztlichem Befund) in der Lage, nach der Diagnose oder Notfallbehandlung eines gesundheitlichen Problems, das fortlaufende medizinische Dienstleistungen, Behandlung oder Operation erfordert, in sein Heimatland zurückzukehren, und sich der Versicherte dafür entscheidet, eine solche Behandlung, Dienstleistung oder Operation außerhalb seines Heimatlandes in Anspruch zu nehmen, sind die Kosten solcher fortlaufenden medizinischen Dienstleistungen, Behandlungen oder Operationen nicht durch diese Versicherung abgedeckt Wenn der Versicherte Student sich dagegen entscheidet, in sein Heimatland überführt zu werden oder dorthin zurückzukehren, obwohl vom Arzt bescheinigt wurde, dass er reisefähig ist, sind alle fortlaufenden Kosten für eine solche Krankheit oder Verletzung nicht abgedeckt; Arzneimittel, die normalerweise nicht rezeptpflichtig sind, fruchtbarkeitsfördernde Medikamente, Verhütungsmittel, Vitaminpräparate, Medikamente zur Behandlung von Akne, Mittel gegen Haarausfall, Nikotin-Harzprodukte, Nahrungsergänzungsmittel oder Produkte zur Gewichtsreduzierung; plastische oder kosmetische Chirurgie, sofern nicht die Folge einer abgedeckten Verletzung; Übersetzungsdienstleistungen jeglicher Art, selbst wenn für medizinische Dienstleistungen in Anspruch genommen; Organtransplantationen; alle Krankheiten, Verletzungen oder medizinische Gesundheitszustände, für die keine Diagnose erforderlich gewesen wäre, wenn der Vertrag zu dem Zweck abgeschlossen bzw. der Besuch beim Arzt zu dem Zweck erfolgt ist, den Erhalt von medizinischen oder Krankenhausdienstleistungen zu sichern oder mit der Absicht medizinische oder Krankenhausdienstleistungen zu erhalten, unabhängig davon, ob ein solcher Besuch auf Anraten eines Arztes oder Chirurgen durchgeführt wurde oder nicht, wenn Sie gesetzeswidrig handeln oder gegen jegliche Verbote oder Verordnungen der Regierung, einschließlich Visa-Auflagen, verstoßen; nukleare Reaktion oder Verseuchung durch Nuklearwaffen oder Radioaktivität; Austritt schädlicher Gase oder Flüssigkeiten, Verunreinigung oder Verseuchung; Epidemie oder Pandemie; finanzieller Zusammenbruch oder Versäumniss seitens jeglicher Transportunternehmen, Reiseveranstaltern oder Unterkunftsanbietern und/oder sonstiger Dienstleistungsanbietern: Behandlungen, die im direkten oder indirekten im Zusammenhang mit folgenden Ereignissen oder in deren Folge erforderlich werden: o Krieg, Invasion, feindselige Handlungen (ungeachtet einer Kriegserklärung), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstände oder militärische oder umstürzlerische Handlungen, Aufruhr/Meuterei, Unruhen, Streik, Verhängung des Kriegsrechts oder Ausrufung des Belagerungszustands, Versuch eines Regierungssturzes oder jegliche terroristische 11

12 Handlungen, sofern nicht der Versicherte Student eine körperliche Verletzung als Unbeteiligter erleidet, o Behandlungen, die direkt oder indirekt infolge einer chemischen oder radioaktiven Verseuchung aufgrund von atomarem Material jedwediger Art oder aufgrund der Verbrennung nuklearer Brennstoffe, Asbest oder eines damit verbundenen Leidens erforderlich waren; alle anfallenden Kosten, wenn Sie entscheiden, in ein Land, eine Region oder eine Stadt zu reisen, wenn vor Ihrem Versicherungszeitraum eine formelle Reisewarnung vom Außenministerium und internationalem Handel der kanadischen Regierung (Department of Foreign Affairs and International Trade) ausgegeben wurde, die davon abrät, während Ihrer versicherten Reise in dieses Land, diese Region oder diese Stadt zu reisen; Ihre Reise in ein sanktioniertes Land aufgrund einer Geschäftsangelegenheit oder Aktivität, in dem Maße, in dem die Abdeckung gegen ein anwendbares Gesetz oder Bestimmungen für nationale wirtschaftliche oder Handelssanktionen verstoßen würde. ABSCHNITT 9: HILFE IM NOTFALL AUF REISEN Reisehilfe wird von Allianz Global Assistance bereitgestellt. Mit Zentren auf der ganzen Welt wird Allianz Global Assistance: Ihnen helfen, die für Sie am besten geeignete medizinische Einrichtung zu finden, den Versicherungsschutz bestätigen und dem Krankenhaus zusichern, dass Sie Versicherungsschutz genieβen, falls notwendig, die Zahlung des Krankenhausaufenthalts garantieren, die Aufnahme in ein Krankenhaus arrangieren, eine medizinische Notfallevakuierung organisieren/koordinieren, Ihre Rückkehr nach Nova Scotia oder in Ihr Heimatland koordinieren. ABSCHNITT 10: GELTENDMACHUNG EINES SCHADENSFALLS Ausgaben in geringer Höhe Für Auslagen im Zusammenhang mit geringfügigen medizinischen Ausgaben (unter 250 kanadischen Dollar) sind die Belege einzubehalten und Anspruch für die Schadensfälle einzureichen bei: Student Health & Dental Plan Office Saint Mary s University Students Association 5th Floor, Student Centre Saint Mary s University Halifax, Nova Scotia B3H 3C3 Ausgaben in großer Höhe Bei größeren Notfällen, die einen Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten operativen Eingriff erforderlich machen, wird Allianz Global Assistance die Leistungen zwischen Anbieter und Uns koordinieren, um eine direkte Rechnungslegung für Ihre Ausgaben sicherzustellen. ABSCHNITT 11: VERHALTEN IM NOTFALL Im Falle eines medizinischen Notfalls müssen Sie oder eine andere Person in Ihrem Namen umgehend Allianz Global Assistance anrufen. Ihr Betrieb wird von einem Team aus Fachpersonal für Notfallversorgung, das 24 Stunden am Tag, 7 Tage der Woche verfügbar ist, und eng mit dem Sie 12

13 behandelnden Arzt zusammenarbeitet, unterstützt, um sicherzustellen, dass Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen. Rufen Sie Allianz Global Assistance unter den nachfolgend aufgeführten Telefonnummern an (USA und Kanada) (R-Gespräch) Halten Sie bitte die folgenden Informationen bereit, wenn Sie den zuständigen Mitarbeiter von Allianz Global Assistance anrufen: Ihren Namen, Aufenthaltsort und Details zu Ihrem Notfall. Den Gruppennamen Ihrer Police: Studentenorganisation der Saint Mary s Universität (Saint Mary s University Students Association) Versicherungsnummer 5390 ABSCHNITT 12: SCHUTZ IHRER PERSÖNLICHEN DATEN Allianz Global Risks US Insurance Company (Canadian Branch) (der Versicherer ) und der Versicherungsverwalter des Versicherers, Allianz Global Assistance, und die Agenten, Vertreterund Rückversicherer des Versicherers (zum Zwecke dieses persönlichen Benutzerinformationshinweises gesammelt wir, uns und unser/e/r ) benötigen persönliche Informationen, einschlieβlich: Angaben zu Ihrer Person, einschlieβlich Ihres Namens, Geburtsdatums, Addresse,Telefonnummern, E- Mail-Adresse, Arbeitgebers und sonstiger Identifizierung medizinische Unterlagen und Informationen zu Ihrer Person Unterlagen, aus denen Ihre Geschäftsbeziehung mit und durch uns hervorgehen Diese persönlichen Daten werden für die folgenden aufgeführten Versicherungszwecke für das Angebot und die Zurverfügungstellung von Versicherung und verbundenen Dienstleistungen erfasst: Zur Identifizierung und Kommunikation mit Ihnen Zur Prüfung eines Versicherungsantrags Im Falle der Genehmigung, zur Ausstellung einer Police oder eines Versicherungsscheins Zur Versicherungsverwaltung und damit verbundener Leistungen Zur Einschätzung von Versicherungsrisiken, für die Verwaltung und Koordinierung von Forderungen, Neuberechnung medizinischer Auslagen und Zahlungsverhandlung von Schadenaufwendungen Zur Untersuchung von Forderungen und zur Bestimmung der Berechtigung zu Versicherungsleistungen Zur Bereitstellung von Unterstützungsdienstleistungen Zur Betrugsbekämpfung und Maβnahmen zur Eintreibung von Schulden Wie gesetzlich gefordert oder zulässig. Wir erfassen nur solche persönlichen Angaben, die zu Versicherungszwecken von Einzelpersonen notwendig sind, die Versicherungsschutz beantragen, von Versicherungsschein- oder Policeninhabern oder Versicherungsnehmern,Versicherten und Anspruchstellern. In einigen Fällen erheben wir auch persönliche Informationen von Familienmitgliedern oder Freunden eines Versicherungsscheininhabers oder Vericherungnehmers, Versicherten oder Anspruchstellers wenn diese aus medizinischen oder sonsitgen Gründen nicht in der Lage sind, direkt mit uns zu kommunizieren. Darüber hinaus erfassen wir Informationen zu versicherungstechnischen Zwecken von Dritten und legen sie ihnen offen, wobei es sich bei den Dritten nicht notwendigerweise nur um Anbieter von medizinischen Versorgungsleistungen und medizinische Einrichtungen in Kanada und im Ausland, gesetzliche und private Krankenversicherer und Familienmitglieder und Freunde der Versicherten Person, Inhaber einer Police bzw. eines Versicherungsscheins oder Anspruchsteller handelt. Wir sind außerdem berechtigt, Informationen aus unseren bestehenden Unterlagen zu Versicherungszwecken zu verwenden und offenzulegen. 13

14 Unsere Mitarbeiter, die diese Informationen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen, haben Zugriff auf diese Unterlagen. Auf Anfrage und nach Genehmigung können wir diese Informationen auch an andere Personen weitergeben. Gelegentlich und, sofern gesetzlich zulässig, können wir darüber hinaus persönliche Informationen erheben, verwenden oder weitergeben, um zusätzliche Produkte oder Leistungen oder Produkt- und Leistungsaktualisierungen anzubieten ( optionale Zwecke ). Wenn eine Person einen Antrag auf Versicherung stellt, eine Versicherung abschließt oder durch eine unserer Versicherungspolicen versichert ist oder einen Schadensfall zum Erhalt von Versicherungsleistungen geltend macht, wird die Zustimmung dieser Person zu dem in diesem Hinweis zu persönlichen Informationen beschriebenen Umgang damit vorausgesetzt. Wenn eine Person der Verwendung ihrer persönlichen Daten zu den optionalen Zwecken nicht zustimmt, muss sie Allianz Global Assistance darüber in Kenntnis setzen. Eine Person kann der Erhebung, Verwendung oder Offenlegung ihrer Daten zu Versicherungszwecken widersprechen, doch in diesem Fall werden wir wahrscheinlich nicht in der Lage sein, Versicherungsschutz und damit verbundene Leistungen zu erbringen. Persönliche Daten sind in den Unterlagen des Inhabers eines Versicherungsscheins oder einer Police, den Unterlagen einer Versicherten Person oder eines Anspruchstellers enthalten, die wir in den Räumlichkeiten von Allianz Global Assistance erstellen und pflegen. In einigen Fällen können wir weitere Informationen erheben oder mit/an Gesundheitsversorger oder andere Dienstleistungsanbieter außerhalb Kanadas kommunizieren oder übermitteln. Infolgedessen haben Regulierungsbehörden entsprechend den Gesetzen der jeweiligen Länder/Gerichtsbarkeit unter Umständen Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Wenden Sie sich bezüglich Informationen darüber, wie Sie Zugang zu schriftlichen Informationen über unsere Richtlinien und Vorgehensweisen im Hinblick auf Dienstleistungsanbieter außerhalb Kanadas erhalten können, an unseren Datenschutzbeauftragten unter privacy@allianz-assistance.ca. Wir behalten die erhobenen persönlichen Daten für einen bestimmten Zeitraum in einer Art auf, die den rechtlichen und unseren internen Unternehmensanforderungen entspricht. Persönliche Daten werden nach Ablauf der angemessenen Aufbewahrungsfrist auf sichere Weise vernichtet. Personen haben das Recht auf Zugriff oder Korrektur ihrer persönlichen Daten nach Anfrage an den Datenschutzbeauftragten unter privacy@allianz-assistance.ca oder nach schriftlicher Anfrage an: Privacy Officer Allianz Global Assistance 4273 King Street East Kitchener, ON N2P 2E9 Eine vollständige Kopie unserer Datenschutzrichtlinie finden Sie unter: Diese Broschüre enthält lediglich kurze Beschreibungen der verfügbaren Deckung. Ausführliche Informationen zur Deckung, einschließlich der Bedingungen zu Einschränkungen, Ausschlüssen und Beendigung, sind in der Police selbst enthalten. Exklusive Versicherung durch Allianz Global Risk US Insurance Company (Canadian Branch), deren Eigentümer die Allianz Group ist. Allianz Group hält eine Eigentumsbeteiligung an der Allianz Global Assistance, dem Verwalter der Allianz für Schadensfälle und Hilfsleistungen im Rahmen dieser Police. Allianz Global Assistance ist der eingetragene Geschäftsname der AZGA Insurance Agency Canada Ltd., und AZGA Service Canada Inc. Zum Zwecke des Insurance Companies Act (Canada) wurde dieses Dokument im Rahmen des Versicherungsgeschäfts von Allianz Global Risks US Insurance Company in Kanada ausgestellt. 14

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